Herausforderungen für die Biogasbranche 2017 Horst Seide
|
|
- Maria Kolbe
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herausforderungen für die Biogasbranche 2017 Präsident, Fachverband Biogas e.v.
2 Agenda Herausforderungen EEG 2017 DüV/AwSV Formaldehyd BT-Wahlen Perspektiven für Biogasanlagen EEG 2017 Strommarkt Kraftstoffmarkt Klimaschutz Fazit 2
3 Grundlagen EEG 2017 Das EEG 2017 tritt am in Kraft Weitgehende Umstellung auf Ausschreibungen in einem Marktprämienmodell Vergütungsregelungen für Neuanlagen und Bestandsanlagen Für Neuanlagen beträgt der Vergütungszeitraum weiterhin 20 Jahre ( Festvergütung und Ausschreibungen) Für Bestandsanlagen beträgt der neue Vergütungszeitraum 10 Jahre (Ausschreibungen) Degression auf Vergütung (0,5 % pro Halbjahr) und Höchstwerte (1 % pro Jahr) Es gibt innerhalb der Ausschreibungen kaum noch eine Unterscheidungen nach Größenklassen und Einsatzstoffen 3
4 Vergütungsregelungen für Neuanlagen Teilnahme an Ausschreibungen für Neuanlagen > 150 kw Leistung Gebotshöchstwert: Neuanlagen: 14,88 ct/kwh (keine Faktorierung!) Nicht an der Ausschreibung teilnehmen müssen: Biomasse: bis 150 kw 13,23 ct/kwh, (Bioabfallvergärung genehmigt bis : bis 500 kw 14,88 ct/kwh, über 500 kw 13,05 ct/kwh) Güllekleinanlagen: 23,14 ct/kwh (BGA ohne DV = 22,94 ct/kwh) Zusätzliche Voraussetzungen für die Vergütung: > 100 kw verpflichtende DV und Mindestmaß an Flexibilität: Doppelte Überbauung = Höchstbemessungsleistung der BGA maximal 50 % der inst. Leistung/des Gebots > 100 kw: Flexzuschlag: 40 /kw inst. Leistung und Jahr Maisdeckel senkt sich je Zuschlagsjahr von 50 Masse-% (2017) auf 44 Masse-% (2021): Gilt für Getreidekorn und Mais als Ganzpflanzen, Maiskorn-Spindel-Gemisch, Körnermais und Lieschkolbenschrot 4
5 Vergütungsregelungen für Bestandsanlagen Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Alle Bestandsanlagen müssen an Ausschreibungen teilnehmen! (Sonderregel < 150 kw) Gebotshöchstwert beträgt 16,9 ct/kwh zusätzliche Begrenzung des anzulegenden Wertes auf die durchs. gezahlte Vergütung der 3 Kalenderjahre vor der Ausschreibung bei überwiegendem Einsatz der Abfallschlüssel Nummer (biologisch abbaubare Abfälle), (Biotonne) und (Marktabfälle): Bis 500 kw Bemessungsleistung: 14,88 ct/kwh Über 500 kw Bemessungsleistung: 13,05 ct/kwh Bestandsanlagen dürfen maximal 8 Jahre Restvergütungslaufzeit haben Ab der Inanspruchnahme des Zuschlags ist das EEG 2017 vollumfänglich einzuhalten (Überbauung, Flexzuschlag, Maisdeckel) Wechsel von Bestandsanlagen frühestens 12 Monate und spätestens 36 Monate nach Zuschlag möglich 3 Teilnahmen an Ausschreibungen möglich 5
6 Nachhaltigkeitsnachweis Zünd-und Stützfeuerung Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Ab dem ist auch für flüssige Biomasse, die zur Zünd- und Stützfeuerung verwendet wird, ein Nachhaltigkeitsnachweis zu erbringen, wenn für den daraus erzeugten Strom eine Vergütung nach dem EEG generiert werden soll. Anlagenbetreiber, dieein Inbetriebnahmedatum ab dem haben dürfen zur Zünd- und Stützfeuerung kein Heizöl einsetzten! Diese müssen flüssige Biomasse einsetzten Flüssige Biomasse Nachhaltigkeitsnachweis erforderlich Heizöl: Kein Nachhaltigkeitsnachweis erforderlich 6
7 Bewertung Gesamt Haben-Seite: Anschlussregelung gegen massive Widerstände Anpassungen des Erstentwurf im Sinne der Branche durch breite Unterstützung (BMEL, Länder, Abgeordnete) Soll-Seite: Vergütungshöhe nicht ausreichend Akteursvielfalt gefährdet Fazit: Die ersten Pflöcke wurden im Sinne der Branche fixiert Detailinhalte vollkommen unbefriedigend EEG 2017 als Zwischenstation Intensive Optimierungsarbeit!!! 7
8 Ausblick Änderungsbedarf gegeben!! Wo sind Änderungen möglich? Herbst 2017: EEG-Korrektur im Zuge eines Artikelgesetzes Änderung von handwerklichen Fehlern Änderung von Inhalten, die inhaltlich nicht strittig sind 8
9 StromSt im Artikelgesetz Fehler liegt bei den Ministerien Betreiber hatten nichts falsch gemacht!!! Ministerien konnten sich auf keine einfache Lösung (Rückzahlung Stromsteuer) einigen Betroffen sind Betreiber, die auf der Bezugsstromrechnung keine StromSt ausgewiesen haben Lösung auf letzten Drücker über Artikelgesetz: EEG-Vergütung wird für die kaufmännisch-bilanziell durchgeleiteten Strommengen um die Stromsteuer 2,05 ct/kwh gekürzt Betreiber muss dem Netzbetreiber diese Mengen mitteilen Kontakt mit Netzbetreiber aufnehmen Betreiber, die StromSt zurückbezahlt haben, sollten auch mit dem Netzbetreiber reden 9
10 Ausblick Änderungsbedarf gegeben!! Wo sind Änderungen möglich? Herbst 2017: EEG-Korrektur im Zuge eines Artikelgesetzes Änderung von handwerklichen Fehlern Änderung von Inhalten, die inhaltlich nicht strittig sind Verordnungsermächtigung zur Ausschreibung von Biomasse BMWi will definitiv erste Ausschreibung abwarten Danach kommt Bundestagswahl danach Veränderungen möglich Kernpunkte: 16,9 ct/kwh Größenstruktur (Sonderregel Kleinanlagen) 10
11 Agenda Herausforderungen EEG 2017 DüV/AwSV Formaldehyd BT-Wahlen Perspektiven für Biogasanlagen EEG 2017 Strommarkt Kraftstoffmarkt Klimaschutz Fazit 11
12 EU verklagt D wegen der NitratRL 12
13 Nitratbericht 2016 zu spät?! 13
14 Zeitplan Novelle Düngeverordnung : Versand des aktuellen Entwurfs an die EU zur Notifizierung Ende Oktober: Strategische Umweltprüfung mit Vorlage Umweltbericht Vertragsverletzungsverfahren wird aufrecht gehalten (Klageschrift zugestellt am D hat 2 Monate Zeit zu antworten Folgen???) Februar: Verabschiedung des Düngegesetzes (für DüV-Novelle notwendig) März: Zuleitung Bundesrates (gemeinsam mit AwSV)??? Inkrafttreten der DüV??? 14
15 Aktuelle Diskussion Intensive Diskussion zwischen BMEL, BMUB und Ländern Thema Stoffstromanalyse ab 2,5 GV Keine Biogasthemen in Diskussion Paketlösung: Düngegesetz, DüV, AwSV Kein offizieller Entwurf verfügbar Biogasthemen im Gespräch Derogation für Grünland?? Umsetzung der Lagerkapazität für BG?? (Bezug auf kw??); Zugang Fläche (BGA im Gewerbe) Berechnung von Nährstoffflüssen (N-Mengen im Gärprodukt, Flächenbilanz) Übergangsfristen für Sperrfristen?? Evtl. kurzfristig erforderlich: Fruchtfolge umbauen z.b. Ackergras statt Mais (wird angerechnet auf Derogation und Sperrfristen) 15
16 Neue Formaldehydgrenzwerte Vollzugsempfehlung Formaldehyd seit dem in Kraft BHKW (Motor) mit IBN vor dem gelten als Altanlagen Alle BHKW (Motoren), die ab dem in Betrieb gingen gelten, als Neuanlagen Grenzwerte für Altanlagen: Wenn im Jahr 2016 ein Grenzwert > 40 mg erreicht wurde, dann sind 30 mg ab einzuhalten Wenn im Jahr 2016 ein Grenzwert < 40 mg (Luftreinhaltungsbonus erfüllt) erreicht wurde, dann sind die 30 mg ab einzuhalten Grenzwerte für Neuanlagen: Seit : 30 mg Ab : 20 mg Bisher noch keine Grenzwertverschärfung für Luftreinhaltungs-/ Formaldehydbonus 16
17 Agenda Herausforderungen EEG 2017 DüV/AwSV Formaldehyd BT-Wahlen Perspektiven für Biogasanlagen EEG 2017 Strommarkt Kraftstoffmarkt Klimaschutz Fazit 17
18 BT-Wahl 2017 EEG, TA Luft, DüV, AwSV mit vielen neuen Herausforderungen Wahlausgang (mit-)entscheidend für nähere Zukunft Verbessern sich die Rahmenbedingungen? Verschlechtern sich die Rahmenbedingungen? FvB möchte Biogas im Wahlprogramm/Koalitionsvertrag verankern Bioenergie ist wichtig für Energiewende und Klimaschutz! Öffentliche Meinung muss positiv sein / positiv werden Biogas muss seine Stärken zeigen (Klimaschutz, Stabilisierung des Stromsystems, regionale Wertschöpfung, Kreisläufe, ) Biogas darf nicht negativ auffallen!! (Unfälle, illegaler Betrieb) 18
19 Agenda Herausforderungen EEG 2017 DüV/AwSV Formaldehyd BT-Wahlen Perspektiven für Biogasanlagen EEG 2017 Strommarkt Kraftstoffmarkt Klimaschutz Fazit 19
20 Die richtigen Puzzleteile ergeben zusammen das Zukunftsbild für Biogas Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Kraftstoff Strommarkt EEG 2017 Klimaschutz, etc. 20
21 EEG
22 Chancen für Biogasanlagen im EEG Neuanlagen: auskömmliche Vergütung für Güllekleinanlagen und Anlagen auf Basis von Abfällen und Reststoffen Bestandsanlagen Anschlussregelung mit knapper Vergütung im Gesetz verankert = plus 10 Jahre über Ausschreibung (einzige EE!) Flexzuschlag NEBEN Gebotspreis Strenge EEG-Vorgaben ab Ausschreibung weg: Vorgabe 1: Einsatzstoff muss Biomasse isd BiomasseV sein Vorgabe 2: doppelt überbauen Ab Ausschreibung: Vorgabe Hbem weg! 22
23 Flexibilisierung im EEG 2017 Ausgestaltung Höchstbemessungsleistung ( 39h Abs. 2) HBL wird über Gebot neu vergeben = HBL ist bei Biogas 50 % des Gebots Strom oberhalb der HBL erhält Marktpreis Ausgestaltung Doppelüberbauungsregel ( 44 Abs. 1) Anlagen > 100 kw haben Vergütungsanspruch nur für den Anteil der erzeugten Strommenge, der einer Bemessungsleistung der Anlage von 50 % des Wertes der installierten Leistung entspricht Strom oberhalb der HBL erhält Marktpreis 500 kw Betreiber kann HBL erhöhen nach oben flexibilisieren nach unten flexibilisieren Marktprämie =0; Vergütung = Monatsmarktwert 50 % des Zuschlags = vergütungsfähige HBL 250 kw Geboten wird auf die installierte Leistung Installierte Leistung 23 muss am Standort gegeben sein
24 Rechtlicher Rahmen Ausschreibung Eckpunkte Ausgestaltung - Flexibilitätssystem 1. Bestandsanlagen (P1) über 100 kw: Flexibilitätsprämie auf 10 Jahre 2. Bestandsanlagen (P2) über 100 kw und Neuanlagen: Flexibilitätszuschlag für die Länge des Vergütungszeitraums Kombination von Flexprämie und anschließend Flexzuschlag möglich Keine gleichzeitige Beantragung! 24
25 Flexprämie vs. Flexzuschlag Flexprämie: Nutzbar und beantragbar in P1 für Bestandsanlagen Vergütungsdauer 10 Jahre 130 /kw Zusatzleistung Zusatzleistung (= P inst - P Bem * f Kor (1,1)) P Zusatz = max. 50 % von P inst P Bem = mind. 20 % von P inst Flexzuschlag: Nutzbar und beantragbar für Neuanlagen und in P2 für Bestandsanlagen Vergütungsdauer 10 Jahre (P2) und 20 Jahre für Neuanlagen 40 /kw inst. Leistung 500 kw Bem.leistung kw Inst. Leistung Zusatzleistung: kw 500 kw * 1,1 = 450 kw Flexprämie: 450 kw * 130 /kw = /a = 1,3 ct/kwh 500 kw Bem.leistung kw Inst. Leistung Flexzuschlag: kw * 40 /kw = /a = 0,9 ct/kwh 25
26 Flexprämie vs. Flexzuschlag 5-fach-Überbauung Flexprämie: Nutzbar und beantragbar in P1 für Bestandsanlagen Vergütungsdauer 10 Jahre 130 /kw Zusatzleistung Zusatzleistung (= P inst - P Bem * f Kor (1,1)) P Zusatz = max. 50 % von P inst P Bem = mind. 20 % von P inst Flexzuschlag: Nutzbar und beantragbar für Neuanlagen und in P2 für Bestandsanlagen Vergütungsdauer 10 Jahre (P2) und 20 Jahre für Neuanlagen 40 /kw inst. Leistung 500 kw Bem.leistung kw Inst. Leistung Zusatzleistung: 0,5 * kw = kw Flexprämie: kw * 130 /kw = /a = 3,7 ct/kwh 500 kw Bem.leistung kw Inst. Leistung Flexzuschlag: kw * 40 /kw = /a = 2,3 ct/kwh 26
27 Vergleich verschiedener Anpassungsreaktionen Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Szenario Doppelüberbauung Doppelüberbauung + Reduzierung P2 5-fach- Überbauung Simple Reduzierung P2 Inst. Leistung Ist 500 kw 500 kw 500 kw 500 kw Inst. Leistung Ziel 1000 kw 1000 kw 2500 kw 500 kw Bemessungsleistung P1 500 kw 500 kw 500 kw 500 kw Flexprämie in P1 pro Jahr /a /a /a --- /a Flexprämie in P1 pro kwh 1,3 ct/kwh 1,3 ct/kwh 3,7 ct/kwh -,- ct/kwh Bemessungsleistung P2 500 kw 250 kw 500 kw 250 kw Flexzuschlag in P2 pro Jahr /a /a /a /a Flexzuschlag in P2 pro kwh 0,9 ct/kwh 1,8 ct/kwh 2,3 ct/kwh 0,9 ct/kwh Standard Kombi Flexerlöse + Inputsparen Max-Flex Flexerlöse!?! Sparfuchs keine Invest. + Inputsparen 27
28 Vergleich verschiedener Anpassungsreaktionen Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Szenario Doppelüberbauung Doppelüberbauung + Reduzierung P2 5-fach- Überbauung Simple Reduzierung P2 Inst. Leistung Ist 500 kw 500 kw 500 kw 500 kw Inst. Leistung Ziel 1000 kw 1000 kw 2500 kw 500 kw Bemessungsleistung P1 500 kw 500 kw 500 kw 500 kw Verschiedenste Konstellationen denkbar!! individuell durchrechnen Flexprämie in P1 pro Jahr /a /a /a --- /a Flexprämie in P1 pro kwh 1,3 ct/kwh 1,3 ct/kwh 3,7 ct/kwh -,- ct/kwh Bemessungsleistung P2 500 kw 250 kw 500 kw 250 kw Flexzuschlag in P2 pro Jahr /a /a /a /a Flexzuschlag in P2 pro kwh 0,9 ct/kwh 1,8 ct/kwh 2,3 ct/kwh 0,9 ct/kwh Standard Kombi Flexerlöse + Inputsparen Max-Flex Flexerlöse!?! Sparfuchs keine Invest. + Inputsparen 28
29 Zwischenfazit Flexprämie im EEG 2017 Bestandsanlagen sollten sich jetzt mit der Thematik beschäftigen: Prämie nutzen, um Anlagen zukunftsfähig zu machen! Je länger der noch verbleibende Vergütungszeitraum ist umso besser: schnelles Handeln v.a. bei Anlagen mit einer Restlaufzeit von <= 11 Jahren Flexdeckel im Auge haben: Zubau für die Flexprämie nach dem auf MW gedeckelt Ende 2016 lag der Deckel bei rund 250 MW (in 2,5 Jahren nicht einmal 20 % genutzt) Aber: Zubau hat deutlich an Dynamik zugenommen Ist der Deckel voll, kann für zusätzlich inst. Leistung keine Prämie mehr beantragt werden! Vorsicht bei Überschusseinspeisung: Wird die installierte Leistung nach dem um mehr als 30 % erhöht, geht der Bestandsschutz verloren 40 % EEG-Umlage auf eigenverbrauchten Strom Für die Ermittlung der Bemessungsleistung kommt es evtl. auf die erzeugte und nicht die eingespeiste Leistung an Erzeugungsmessung erforderlich! 29
30 Checkliste zum Einstieg in die Flexibilisierung Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Zeitlicher Ablauf Hinweise zu EEG Finanzierung Stromvermarktung Netzanschluss Genehmigung BHKW Gassystem Elektrik Sicherheit
31 Rechtlicher Rahmen Ausschreibung Was ist mit Ausschreibung gemeint? 100 kw mit 16,8 ct/kwh 300 kw mit 16,9 ct/kwh Gebote 300 kw mit 16,7 ct/kwh 200 kw mit 16,9 ct/kwh 200 kw mit 16,7 ct/kwh 100 kw mit 16,9 ct/kwh - Der anzulegende Wert für die Marktprämie, wird im Rahmen eines Bieterverfahrens bestimmt. - Diejenigen Bieter, die günstiger bieten, werden zuerst bezuschlagt. - Bezuschlagt wird bis zur Erfüllung des Ausschreibungsvolumens Volumen 600 kw 200 kw mit 16,7 ct/kwh 100 kw mit 16,9 ct/kwh 300 kw mit 16,7 ct/kwh Zuschlag kein Zuschlag 200 kw mit 16,9 ct/kwh 100 kw mit 16,8 ct/kwh 300 kw mit 16,9 ct/kwh 31
32 Zeitplan einer Ausschreibung ( früh ) Beispielfall: Bestandsanlage mit IBN Ende erster Vergütungsabschnitt Neue Vergütung spätestens ab erforderlich, sonst Vergütung mit Markterlös Laufzeit erster Vergütungsabschnitt (P1) Laufzeit P2 1. Ausschreibung am Bekanntgabe Zuschlag am Möglicher Startzeitpunkt für Wunsch Folgevergütung (> 12, < 36 Monate) frühestens spätestens Kein Wunsch In diesem Fall lückenlose Vergütung möglich Verschenken von 3 Monaten guter Vergütung Bei Nicht-Zuschlag noch Teilnahme in 2018 und 2019 möglich Neue Vergütung ab
33 Zeitplan einer Ausschreibung ( ideal ) Beispielfall: Bestandsanlage mit IBN Ende erster Vergütungsabschnitt Neue Vergütung spätestens ab erforderlich, sonst Vergütung mit Markterlös Laufzeit erster Vergütungsabschnitt (P1) Laufzeit P2 2. Ausschreibung am Bekanntgabe Zuschlag am In diesem Fall lückenlose Vergütung möglich Möglicher Startzeitpunkt für Wunsch Folgevergütung (> 12, < 36 Monate) frühestens spätestens Kein Wunsch Bei Nicht-Zuschlag nur noch Teilnahme in 2019 möglich (schnelle Umsetzung) mind. 1 % Degression auf Höchstwert im Vgl. zu Teilnahme
34 Zeitplan einer Ausschreibung ( zu spät ) Beispielfall: Bestandsanlage mit IBN Ende erster Vergütungsabschnitt Neue Vergütung spätestens ab erforderlich, sonst Vergütung mit Markterlös Laufzeit erster Vergütungsabschnitt (P1) 9 Monate Vergütungslücke 4. Ausschreibung am % Degression auf Höchstwert Bekanntgabe Zuschlag am Lücke Laufzeit P2 Möglicher Startzeitpunkt für Wunsch Folgevergütung (> 12, < 36 Monate) frühestens spätestens Kein Wunsch
35 Strommarkt 35
36 Fluktuierende vs. steuerbare Erzeuger see ~ 20GW fee ~ 89GW Quelle: DBFZ 2016, M.Dotzauer, Auf Basis der BNetzA-Kraftwerksliste
37 Es kann oft schneller gehen als man denkt Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Frankreich als Auslöser Hohe Nachfrage wegen der Kälte Probleme mit AKW BMWi sieht Strommarkt 2.0 bestätigt 37
38 Entwicklung Strombörse (Day-Ahead) Max. bei 2 ct/kwh Spread: 2,5 ct/kwh Max. bei 17,5 ct/kwh Spread: 12,5 ct/kwh 38
39 Entwicklung Strombörse (Day-Ahead) Januar Kältetage = Hochpreistage Feiertagetage = Tiefpreistage 2016/17 39
40 Kraftstoff 40
41 Strom 2030 Biomasse wird zunehmen für Industrie und Verkehr genutzt Biomasse für Strom und Wärme möglichst flexibel einsetzen Quelle: BMWi
42 Biomethan = weniger Schadstoffe Quelle: IVECO Magirus AG 42
43 Klimaschutz, etc. 43
44 Die Uhr tickt 44
45 Klimaschutzplan 2050 Ziele BRD: 80-95%-Minderung bis %-Minderung bis 2030 Ausgewählte Maßnahmen: Genereller Trend so viel wie möglich mit Strom umzusetzen = Sektorenkopplung insb. Beim Verkehr Hinweis FvB: Biogas ist Sektorenkopplung (KWK und Kraftstoff) Förderung der Vergärung von Wirtschaftsdünger und Abfällen Hinweis FvB: oft macht Kombi mit NawaRo Konzepte erst wirtschaftlich Biogas bedeutender THG-Minderungsfaktor 45
46 Regelungen zur THG-Quote Mineralölwirtschaft muss THG-Minderung nachweisen 2015/2016 3,5 % 2017 bis % ab % Inverkehrbringen fossiler Kraftstoffe löst Quotenverpflichtung aus Berechnung der Quotenerfüllung im Vergleich zum Basiswert: 83,8 g CO 2 /MJ Nichterfüllung wird mit Pönale bestraft: 0,47 /kg CO 2 = 470 /t CO 2 Vergleich Börse: 5 /t interessantes Bereich? 46
47 Preis an der EEX Quelle: EEX
48 Vergleich der Optionen Kauf von Biomethanquote Grenzwert = Pönale = 413 Benötigte Biomethanmenge um 878 kg CO 2 einzusparen: Einsparung in kg CO 2 je GJ: 83,8 13,2 = 70,6 12,4 GJ = 3,6 MWh = 261 kg Biomethan = 363 m³ Preis auf Basis Pönale: 114 /MWh = 11,4 ct/kwh Beimischung von Biodiesel Benötigte Biodieselmenge um 878 kg CO 2 einzusparen: Einsparung in kg CO 2 je GJ: 83,8 24,6 = 59,2 477 l Biodiesel Preis Biodiesel: 85 /100l vs. Preis fossiler Diesel 52 /100l = 33 /100l Kosten der Pönalenvermeidung = 157 Grenzpreis Biomethanquote : 4,3 ct/kwh 48
49 Auswirkung auf Erlöse? Neue Standardwerte: 100 % Gülle: -100 g CO 2 /MJ 80 % Gülle + 20 % Mais: -12 g CO 2 /MJ Quotenwert: 100 % Gülle: 11,6 ct/kwh!!! 80 % Gülle + 20 % Mais: 6,0 ct/kwh!!! Quelle: EU KOM
50 Agenda Herausforderungen EEG 2017 DüV/AwSV Formaldehyd BT-Wahlen Perspektiven für Biogasanlagen EEG 2017 Strommarkt Kraftstoffmarkt Klimaschutz Fazit 50
51 Fazit 2017 mit zahlreichen Herausforderungen für den Betreiber Betreiber müssen Strategie entwickeln (DüV, Flexibilität) Entwicklung der Rahmenbedingungen abhängig von der Präsentation der Branche Biogas muss seine Stärken zeigen (Klimaschutz, Stabilisierung des Stromsystems, regionale Wertschöpfung, Kreisläufe, ) Biogas darf nicht negativ auffallen!! (Unfälle, illegaler Betrieb) Branche muss sich für Einkommensquellen neben dem EEG öffnen Klimaschutz Strommärkte Die Politik muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Vorteile der Biogaserzeugung finanziell honoriert werden und es keine Fadenriss gibt!!! 51
52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 52
Perspektiven des EEG 2017 für die Biogasbranche
GGG Fachseminar Gärprodukte im Wandel der Zeit 14. März 2017, Leipzig Perspektiven des EEG 2017 für die Biogasbranche Hauptgeschäftsführer, Fachverband Biogas e.v. Agenda Entwicklung der Biogasbranche
MehrAktuelle Themen aus der Geschäftsstelle
7. Triesdorfer Biogastag,, 9 Uhr, Altes Reithaus Triesdorf M.Sc. Referatsleiter Mitgliederservice Agenda EEG 2017 Politischer Hintergrund EEG 2017 Kerninhalte und Bewertung inkl. EEG Artikelgesetz Weitere
MehrDie Zukunft der Biogasanlagen in der Energiewende - EEG 2017
Infotag FlexBiogas am in Triesdorf Die Zukunft der Biogasanlagen in der Energiewende - EEG 2017 Geschäftsführer, Fachverband Biogas e.v. Agenda EEG 2017 Kerninhalte und Bewertung Biogas in der Ausschreibung
MehrEEG 2017 Die Abfallvergärung nach der EEG-Reform
Humustag 2016, Leipzig EEG 2017 Die Abfallvergärung nach der EEG-Reform Referatsleiter Politik (kommissarisch) Agenda Fachverband Biogas e.v. & Branchenzahlen Politischer Hintergrund Überblick rechtlicher
MehrEEG 2016 Wo liegen die Chancen für Biogas?
2. Biogasfachtagung Thüringen 2016 am in Stadtroda EEG 2016 Wo liegen die Chancen für Biogas? M.Sc. Georg Friedl Referatsleiter Mitgliederservice, Fachverband Biogas e.v. Agenda Ausgangssituation Politische
MehrModalitäten und Ergebnisse der Ausschreibungen von Biomasseanlagen im EEG 2017
Modalitäten und Ergebnisse der Ausschreibungen von Biomasseanlagen im EEG 2017 12. Fachtagung Biogas der IHK Potsdam Biogasanlagen zwischen Anspruch und Wirklichkeit Rechtsanwalt Burkhard Hoffmann Über
MehrDie Folgeausschreibung für Biogas/Biomasseanlagen
Die Folgeausschreibung für Biogas/Biomasseanlagen REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Erneuerbaren
MehrNeuerungen durch das EEG 2017 für Bioenergieanlagen
Neuerungen durch das EEG 2017 für Bioenergieanlagen Stephan Kleiner Referat Bioenergie, Biokraftstoffe 46. Woche der Erzeuger und Vermarkter 22. November 2016 Herrsching am Ammersee Die Energiewende in
MehrBiogas Wie geht es weiter?
Biogas Wie geht es weiter? Bastian Olzem Referatsleiter Politik Gemeinschaftsveranstaltung Bernburg Strenzfeld, 26. März 2014 Agenda 1. Die zukünftige Rolle von Biogas 2. Die Finanzierung von Biogas 3.
MehrBiogas in Brandenburg - Stand & Perspektiven -
11. Fachtagung Biogas 2016 Biogas in Brandenburg - Stand & Perspektiven - Henrik Wendorff Präsident des LBV Brandenburg e.v. Potsdam, den 28.11.2016 Alleskönner: Biogas Verstromung Methaneinspeisung: ins
MehrNeue Regelungen im EEG 2014 für die Nutzung von Abfall- und Reststoffen
Neue Regelungen im EEG 2014 für die Nutzung von Abfall- und Reststoffen Dipl. Ing. agr. Regionalbüro Nord über 400 ehrenamtliche Experten Mitglied im Europäischen Biogasverband (EBA) Struktur Fachverband
MehrAktuelle Entwicklungen in der Politik zur Flexibilisierung von Biogasanlagen EEG 2014
Flexibilisierung von Biogasanlagen, Siebenlehn am 06.März.2014 Aktuelle Entwicklungen in der Politik zur Flexibilisierung von Biogasanlagen EEG 2014 Präsidiumsmitglied Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband
MehrRechtliche Konsequenzen aus der Umgestaltung des EEG Jahrestagung des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes (Neumünster)
Rechtliche Konsequenzen aus der Umgestaltung des EEG 25.01.2017 Jahrestagung des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes (Neumünster) REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter
MehrStand der Diskussion zur Novellierung des EEG EEG-Novelle
15. NRW-Biogastagung Haus Düsse, 27.03.2014 Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.v. Stand der Diskussion zur Novellierung des EEG EEG-Novelle 2014 - Dr. Thomas Forstreuter Westfälisch-Lippischer
MehrDas EEG 2014 Veränderungen bei Neubau und Bestandsanlagen Dr. Günter Hälsig Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Das EEG 2014 Veränderungen bei Neubau und Bestandsanlagen Dr. Günter Hälsig Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 9. Fachtagung Biogas 15. Oktober 2014 Einführung neuer Koalitionsvertrag
MehrBemessungsleistung bis 2 MW. bis 500 kw
EEG-Vergütungsübersicht für Inbetriebnahmejahr 2015 (ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit) Hinweise: Im EEG 2014 sind 3 Fördermöglichkeiten vorgesehen. Unter diesen kann der Anlagenbetreiber
MehrWelche Perspektiven eröffnet das EEG 2014 für Bestandsanlagen und neue Projekte. Bildquelle: Wagner
Welche Perspektiven eröffnet das EEG 2014 für Bestandsanlagen und neue Projekte Bildquelle: Wagner Inhalt Strom, Wärme und Kraftstoffe aus Erneuerbaren Energien in Deutschland, Der Weg vom Stromeinspeisegesetz
MehrHolger Kübler Präsidiumsmitglied Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband Biogas e.v.
Biogasanlagen in Sachsen Konfliktfelder und Potenziale EEG 2014 Präsidiumsmitglied Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband Biogas e.v. Struktur Fachverband Biogas e.v. über 400 ehrenamtliche Experten
MehrEEG-Novelle 2014 Diskussionsstand März 2014
EEG-Novelle 2014 Diskussionsstand März 2014 Biogas-Fachtagung Thüringen, 20. März 2014 KONTAKT ADRESSE Deutscher Bauernverband Tel.: 030 / 319 04 402 Claire-Waldoff-Straße 7 Fax: 030 / 319 04 196 10117
MehrHandlungsbedarf für bestehende Biogasanlagen nach dem EEG Biogasforum in Obing
Handlungsbedarf für bestehende Biogasanlagen nach dem EEG 2017 Biogasforum 20.04.2017 in Obing REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl &
MehrBIOGAS FÜR DIE ZUKUNFT GERÜSTET
BIOGAS FÜR DIE ZUKUNFT GERÜSTET Straubing, 02.03.2017 5-fach überbauen hilft das für die Ausschreibung? Melanie Glötzl C.A.R.M.E.N. e.v. WAS SIE ERWARTET Modellrechnung 370 kw Bemessungsleistung Ein oder
MehrAusschreibung im EEG wie rechnet sich das?
Ausschreibung im EEG wie rechnet sich das? Bodo Drescher Sprecher Arbeitskreis Direktvermarktung Agenda Rahmenbedingungen der Ausschreibung Prüfung der Kostenstrukturen Vergütungen bei der Ausschreibung
MehrREFERENT. EEG-2017 Chancen und Risiken für Biogasanlagen. 7. März Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
EEG-2017 Chancen und Risiken für Biogasanlagen 7. März 2017 REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Recht
MehrAusschreibungsmodell für Biomasseanlagen im EEG 2016
Ausschreibungsmodell für Biomasseanlagen im EEG 2016 1. Ausbaupfad Steigerung der installierten Leistung um 100 MW netto1 2. Ausschreibungsvolumen Das Ausschreibungsvolumen umfasst die zur Erreichung des
MehrEEG 2017 Ausschreibungen bei Biomasseanlagen. RA Harald Wedemeyer
EEG 2017 Ausschreibungen bei Biomasseanlagen RA Harald Wedemeyer Harald Wedemeyer Folie 1 Einführung 3 EEG 2017 Begriffsbestimmungen 11. Biogas Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse gewonnen wird,
MehrAktuelle Situation & Praktische Erfahrungen bei der Flexibilisierung von Biogas
Aktuelle Situation & Praktische Erfahrungen bei der Flexibilisierung von Biogas Dipl. -Ing. (FH) Martin Laß Agrarservice Lass GmbH 1 > AGENDA 1. Über ASL 2. Warum muss die Biomasse in die Flexibilisierung?
MehrEEG-Recht für Bestandsanlagen
EEG-Recht für Bestandsanlagen WEMAG AG 5. Biogastagung Schwerin, 26. Oktober 2016 Rechtsanwalt Dr. Hartwig von Bredow Über uns Umfassende rechtliche Beratung u.a. von Anlagenbetreibern und Projektentwicklern
MehrKlimaschutz und ländliche Entwicklung durch Biogas in Brandenburg
Klimaschutz und ländliche Entwicklung durch Biogas in Brandenburg Dr. Günter Hälsig 10 Jahre Fachtagung Biogas Was war und ist uns wichtig? 1. Fachtagung 2002 Biogas und Energielandwirtschaft Potenzial,
MehrEEG Die Ausschreibung am Beispiel Biogas und sonstige Neuerungen. Vorlesung Energie- und Umweltrecht OTH Regensburg
EEG- 2017 Die Ausschreibung am Beispiel Biogas und sonstige Neuerungen Vorlesung Energie- und Umweltrecht OTH Regensburg REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei
MehrBiogas Für die Zukunft gerüstet
Biogas Für die Zukunft gerüstet Bericht zum Infotag zu Flexibilisierung und Wärmenetzen Anna Arp 22.06.2017 www.moe-service.com 1 Agenda Die Zukunft der Biogasanlagen in der Energiewende EEG 2017 Flexibler,
MehrFlexibilisierung und Zubaudeckel wie passt das zusammen? Rechtsanwalt, Dipl. Betriebswirt (BA) René Walter
Flexibilisierung und Zubaudeckel wie passt das zusammen? Rechtsanwalt, Dipl. Betriebswirt (BA) René Walter Agenda 01 l Die Flexibilitätsprämie 02 I Der Deckel 03 I Exkurs: Vorgehensweise Netzanschlusserhöhung
MehrAusschreibungen im EEG 2017 Funktionsweise und Perspektiven für die Holzenergie
Ausschreibungen im EEG 2017 Funktionsweise und Perspektiven für die Holzenergie Daniel Hölder 16. Fachkongress Holzenergie Augsburg, 6. Oktober 2016 Ausschreibungen im EEG 2017 Funktionsweise und Perspektiven
MehrNeuerungen im Recht der Erneuerbaren Energien: EEG 2017 Fokus auf Ausschreibungen
Neuerungen im Recht der Erneuerbaren Energien: EEG 2017 Fokus auf Ausschreibungen IEWR Update Energierecht 06.12.2016 Jena Dr. Nicolai Herrmann enervis: Beratungsfelder und Referenzen Managementberatung
MehrBewertung des EEG 2017 (Biomasse) aus Sicht des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bewertung des EEG 2017 (Biomasse) aus Sicht des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Kerstin Ikenmeyer Referat 93 - Bioenergie, Biokraftstoffe Augsburg 1 Agenda
MehrAktuelle politische Entwicklungen in der Biogasbranche. Sandra Rostek. Fachverband Biogas e.v. ZUKUNFT BIOENERGIE
Aktuelle politische Entwicklungen in der Biogasbranche Sandra Rostek Fachverband Biogas e.v. ZUKUNFT BIOENERGIE 2 Der wahre Nutzen der muss Sektor übergreifend begriffen werden. 3 Der heutige -Anlagenpark
MehrBiogasregister-Nutzerforum: EEG 2016 Ausschreibungsdesign und Übergangsregelungen bei Biomethan-Anlagen
Biogasregister-Nutzerforum: EEG 2016 Ausschreibungsdesign und Übergangsregelungen bei Biomethan-Anlagen Berlin, 28.06.2016 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,
MehrDas EEG 2012 neue Chancen und neue Verpflichtungen
Das EEG 2012 neue Chancen und neue Verpflichtungen Konrad Raab Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat Erneuerbare Energien Ziele der EEG-Novellierung Ausbau der Stromerzeugung
MehrAktuelle Praxisfragen bei Biogasanlagen aus rechtlicher Sicht Biogas Infotage in Ulm (renergie allgäu e.v.)
Aktuelle Praxisfragen bei Biogasanlagen aus rechtlicher Sicht 19.01.2017 Biogas Infotage in Ulm (renergie allgäu e.v.) REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei
MehrWasserkraftnutzung im EEG Ein Überblick
Wasserkraftnutzung im EEG 2014 Ein Überblick Florian Weh 1 Wasserkraft - gespeicherte Sonnenenergie Florian Weh 2 Wasserkraftpotenziale in BRD und Weltweit Quelle: BMWi Aus heutiger Sicht ist eine Verdopplung
MehrAnlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG
19. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am in Berlin Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG Rechtsanwalt Mitglied im Juristischen Beirat des Fachverbandes Biogas e.v. Übersicht Einleitung Anlagenbegriff
MehrDirektvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG
Direktvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG Biogasseminar am 1. März 212 in Wittlich Dipl.-Ing. Patrick Hochloff Direktvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG 1) Direktvermarktung
MehrEEG Holger Kübler Präsidiumsmitglied Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband Biogas e.v.
EEG 2014 Holger Kübler Präsidiumsmitglied Regionalgruppensprecher Sachsen Fachverband Biogas e.v. Zeitlicher Ablauf 21.01.2014 VÖ Eckpunktepapier vom BMWi 10.02.2014 VÖ Arbeitsentwurf 18.02.2014 VÖ Referentenentwurf
MehrM A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig. Leipzig
Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz,
MehrFlexible Möglichkeiten mehr Umsatz zu generieren?
Flexible Möglichkeiten mehr Umsatz zu generieren? Biomethanhandel - Möglichkeiten und Perspektiven März 2016 Agenda 1 Nutzungsmöglichkeiten Biomethan 2 Biomethanhandel Nutzung Strom, Wärme, Beimischgas
MehrÄnderungen bei der Biomasse
Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Biomasse Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen
MehrDas Biogasregister im EEG 2017 Nutzerforum Biogasregister
Das Biogasregister im EEG 2017 Nutzerforum Biogasregister Berlin, 13.07.2017 Rechtsanwalt Dr. Martin Altrock, Mag.rer.publ. 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,
MehrWie sieht meine Anlage in der Zukunft aus? Beispiele bedarfsgerechter Erzeugung heute. Expertenmeinung und Ergebnisse der.
Stand EEG 2017 Wie sieht meine Anlage in der Zukunft aus? Hintergründe zum EEG 2017 Erlöspotentiale heute und in Zukunft Zwischenfazit Flexibilisierung-die Lösung? Beispiele bedarfsgerechter Erzeugung
MehrHandlungsoptionen aus der Anschlussförderung im EEG 2017 Warum eine starke Flexibilisierung existenziell ist
Handlungsoptionen aus der Anschlussförderung im EEG 2017 Warum eine starke Flexibilisierung existenziell ist Biogas - Fachtagung Thüringen 3 / 2016 Fotos: CUBE Engineering 8. November 2016 Dipl.-oec. Uwe
MehrEntschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016
Bundesrat Drucksache 555/15 (Beschluss) 18.12.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016 Der Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung
MehrVermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien
Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien EEG-Vergütung EEG-Umlage Elektrische Energie Vergütung für Graustrom EEG-Vergütung Lieferanten Kunde 12.03.2013 2 Im Marktprämien-Modell übernimmt der Anlagenbetreiber
MehrHolz im Strommarkt - Was geht im EEG 2016 noch?
Holz im Strommarkt - Was geht im EEG 2016 noch? 16. Fachkongress für Holzenergie, Augsburg 6. Oktober 2016 Holz im Strommarkt - Was geht im EEG 2016 noch? EEG 2017 noch? (BT-DrS 18/8832) öorp# 16. Fachkongress
MehrBiogas - Neue Trends in Deutschland
Biogas - Neue Trends in Deutschland M.Sc. Georg Friedl, Fachverband Biogas e.v. www.exportinitiative.bmwi.de Agenda Fachverband Biogas e.v. Branchenzahlen Politische Rahmenbedingungen Neue Trends in Deutschland
MehrGrundzüge der EEG-Reform 2014
Grundzüge der EEG-Reform 2014 Ministerialdirigentin Dr. Dorothee Mühl Leiterin der Unterabteilung IIIB (Strom) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 19. Mai 2014 Ausgangspunkte der Novelle
MehrNeue Entwicklungen auf den
Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Direktvermarktung Von Mathias Mier 30.09.2011 Lehrstuhl für Energiesysteme (rof. Erdmann) Fakultät III rozesswissenschaften
MehrErneuerbare-Energien-Gesetz
EEG2014 Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG - Entwicklung Stromeinspeisungsgesetz (1991) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2004) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2009) Erneuerbare-Energien-Gesetz
MehrDr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt
Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Donaustr. 38, 87700 Memmingen Tel.: 08331 6402922 Fax: 08331 6402895 f.neher@kanzlei-neher.de www.kanzlei-neher.de www.kanzlei-neher.de 1 Referent Dr. Florian
MehrIntelligente Lösungen für Eigenverbrauch & Vermarktung. Vorbereitung auf die Zeit nach dem EEG
Intelligente Lösungen für Eigenverbrauch & Vermarktung Vorbereitung auf die Zeit nach dem EEG Florian Weh 2 Herausforderungen der Ausschreibungen Gebotshöhe Marktkenntnis Lernen aus Runden Insiderinformationen
MehrAuswirkungen der EEG-Novelle auf die Biogasbranche
Auswirkungen der EEG-Novelle auf die Biogasbranche Bastian Olzem, Hauptstadtbüro Fachgespräch: EEG und Klimaschutz Biomasse, Solar und Geothermie 7. Mai 008, Berlin Gliederung 1 Einleitung Eckpunkte EEG
MehrDie Vergütung von Biogasanlagen
Die Vergütung von Biogasanlagen REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Erneuerbaren Energien
MehrEEG Neue Vergütungsregelungen u. Voraussetzungen für Biomasseanlagen. GUTcert Bereich Emissionshandel und Energiedienstleistungen
EEG 2009 Neue Vergütungsregelungen u. Voraussetzungen für Biomasseanlagen GUTcert Bereich Emissionshandel und Energiedienstleistungen Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 Der Weg zum EEG 2009: Monitoringbericht
MehrArbeitsentwurf des EEG 2014
Arbeitsentwurf des EEG 2014 Inzwischen ist der Arbeitsentwurf des EEG 2014 vom 10.02.2014 in der öffentlichen Diskussion. Er kann hier http://www.taz.de/static/pdf/arbe_eeg2014_stand-140210_fin.pdf abgerufen
MehrEEG 2012 Chancen und Perspektiven für Biogas
EEG 2012 Chancen und Perspektiven für Biogas Dr.-Ing. Wolfgang Urban Ecologic Institute im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Referat KI III 2 - Solarenergie,
MehrEEG 2014 in der Praxis: Auswirkungen für KWK und Biomasse. aus Sicht eines Umweltgutachters beim Morgenforum am im Bauzentrum München
EEG 2014 in der Praxis: Auswirkungen für KWK und Biomasse aus Sicht eines Umweltgutachters beim Morgenforum am 22.07.2014 im Bauzentrum München Inhalt Vorstellung der Firma OmniCert GmbH Ausblick auf das
MehrArbeitsentwurf EEG 2014 Folgen für neue und bestehende Biogasanlagen
NEWSLETTER FEBRUAR 2014 Arbeitsentwurf EEG 2014 Folgen für neue und bestehende Biogasanlagen Arbeitsentwurf EEG 2014 Folgen für neue und bestehende Biogasanlagen Aktuell liegt mit Stand vom 10.02.2014
MehrEEG-Novelle vom 1. August 2014
Fachveranstaltung Energiepflanzen zur Biogasproduktion am in Trossin EEG-Novelle vom 1. August 2014 Geschäftsführer Fachverband Biogas e.v. Agenda Fachverband Biogas e.v. und Branchenzahlen Inhalte des
MehrMarkt- und Flexibilitätsprämie - Umsetzung und Chancen für landwirtschaftliche Biomasseanlagen
Markt- und Flexibilitätsprämie - Umsetzung und Chancen für landwirtschaftliche Biomasseanlagen Wie weiter im Bereich Bioenergie? am 05. Oktober 2011 in Bernburg-Strenzfeld Dipl. Ing (FH) Uwe Holzhammer
MehrPerspektive Biogas für das Land Baden-Württemberg/Deutschland Konrad Raab Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
für das Land Baden-Württemberg/Deutschland Konrad Raab Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat Erneuerbare Energien Aktueller Stand Biogasanlagen Folie 2 Entwicklung
MehrVermarktungsarten nach EEG und Grünstrom. Uwe Klann,
Vermarktungsarten nach EEG und Grünstrom Uwe Klann, klann@izes.de Agenda 1. Energiepolitische Ziele der Neuregelung der Vermarktung 2. Stromkennzeichnung 3. Vermarktungsoptionen nach EEG (Überblick) 4.
Mehr46. BIOGAS-FACHTAGUNG THÜRINGEN GENERALÜBERHOLUNG, FLEXIBILISIERUNG ODER NUR EIN NEUES BHKW AGENDA. Unternehmensvorstellung.
46. BIOGAS-FACHTAGUNG THÜRINGEN GENERALÜBERHOLUNG, FLEXIBILISIERUNG ODER NUR EIN NEUES BHKW Bösleben, den 07. Juni 2017 1 AGENDA Unternehmensvorstellung Generalüberholung Flexibilisierung Neues BHKW Zusammenfassung
MehrDr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt
Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Donaustr. 38, 87700 Memmingen Tel.: 08331 6402922 Fax: 08331 6402895 f.neher@kanzlei-neher.de www.kanzlei-neher.de www.kanzlei-neher.de 1 Referent Dr. Florian
MehrStand der EEG-Diskussion
Stand der EEG-Diskussion Dr. Bernhard Dreher, Referat IIIB5 Erneuerbare Energien Technologien (Wind, Wasser, PV, Biomasse, Geothermie) Tagung Dezentrale flexible Strombereitstellung aus Biogas: Entwicklung,
MehrBestimmende Faktoren für die Lebensdauer von Bioenergieanlagen und daraus resultierende Perspektiven
Anklam Bioethanol GmbH Bestimmende Faktoren für die Lebensdauer von Bioenergieanlagen und daraus resultierende Perspektiven Martin Dotzauer 25.10.2016 Berlin BMWi Expertenworkshop: Weiterbetrieb nach Förderende
MehrBIOMETHAN ERZEUGUNG I HANDEL I BERATUNG
BIOMETHAN ERZEUGUNG I HANDEL I BERATUNG Landwärme GmbH Dezember 2014 KURZPROFIL GMBH Projektentwickler & Händler Gegründet 2007 Sitz in München 15 Mitarbeiter Geschäftsfelder Entwicklung und Betrieb von
MehrRegelungen zu Biogas- und Biomasseanlagen
Regelungen zu Biogas- und Biomasseanlagen REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Erneuerbaren
MehrAktuelle Themen aus der Geschäftsstelle
6. Triesdorfer Biogastag am im Alten Reithaus Triesdorf Aktuelle Themen aus der Geschäftsstelle Fachverband Biogas e.v. Referatsleiter Mitgliederservice Agenda Branchenzahlen Kurzbericht Strommarktdesigngesetz
MehrEEG-Vergütungsregelungen für das Inbetriebnahmejahr 2009
Wasserkraft ( 23 EEG) EEG-Vergütungsregelungen für das Inbetriebnahmejahr 2009 (ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit) Anlagen bis 5 MW Anlagen bis 5 MW Neuanlagen modernisierte/revitalisierte
MehrEEG Auswirkungen für die Biogasbranche. Anke Rostankowski
EEG 2009 - Auswirkungen für die Biogasbranche Anke Rostankowski Potsdam, 23.10.2008 Gliederung Ausgangslage Ziele Status quo Entwicklung bis 2020 Stromerzeugung aus Biomasse Neufassung des EEG Überblick
MehrChancen und Einschränkungen des neuen EEG 2014 für die Biogasanlagen Biogas-Fachforum 2014, Trostberg,
Chancen und Einschränkungen des neuen EEG 2014 für die Biogasanlagen Biogas-Fachforum 2014, Trostberg, 22.09.14 Robert Wagner, Dipl. Ing. (FH) Biogas & Mobilität C.A.R.M.E.N. e.v. C.A.R.M.E.N. E.V. Centrales
MehrNahwärmenetze-Biogasanlagen in Verbindung mit dem EEG, Erfahrungen eines privatwirtschaftlichen Netzbetreibers im ländlichen Raum
2. Fachkongress Nahwärme am in Wolpertshausen in Verbindung mit dem EEG, Erfahrungen eines privatwirtschaftlichen Netzbetreibers im ländlichen Raum Ökoprojekte Gronbach, Fachverband Biogas Agenda Branchenzahlen
Mehr20. November 2014 Energiekonferenz Strausberg Das neue EEG 2.0 aus Sicht der Anlagenbetreiber
20. November 2014 Energiekonferenz Strausberg Das neue EEG 2.0 aus Sicht der Anlagenbetreiber Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht ausschließlich öffentlich-rechtlich / bundesweit
MehrHerzlich willkommen zum 2. Land-Energie-Tag
24.11.2014 Herzlich willkommen zum 2. Land-Energie-Tag 21.10.2014 1 2 1 Erneuerbare Energien in der Landwirtschaft: Was ist im EEG 2014 noch rentabel? Wo steht der Landkreis Starnberg? Land-Energie-Tag
MehrEEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis
EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis Dr. Thomas Heineke Die Bewertungen der EEG-Reform sind unterschiedlich. Die einen sehen es so 09.10.2014 2 und die anderen so 09.10.2014 3 1. Regelförderung:
MehrAktuelle politische Rahmenbedingungen für Biogasanlagen BioFit Schulungs-Seminar in Hannover
Aktuelle politische Rahmenbedingungen für Biogasanlagen BioFit Schulungs-Seminar in Hannover Regionalbüro Nord Aktuelle politische Diskussionen Strommarktdesign Kein Kapazitätsmarkt Energy only Markt Chance
Mehr16. FACHKONGRESS HOLZENERGIE
16. FACHKONGRESS HOLZENERGIE Augsburg, 07.10.2016 Das Open Source Planungstool SoPHeNa Darstellung der Wirtschaftlichkeits-Betrachtung und energetischen Planung von Biomasse-KWK-Anlagen in Nahwärmenetzen
MehrVorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung:
VERBINDLICHE ERKLÄRUNG ZUR ERMITTLUNG DER FÖRDERFÄHIGKEIT UND DER MAßGEBLICHEN VERGÜTUNGSHÖHE FÜR STROM AUS BIOMASSE-ANLAGEN NACH DEM GESETZ FÜR DEN VORRANG ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE- ENERGIEN-GESETZ-EEG)
MehrVerbindliche Erklärung
Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und der maßgeblichen Vergütungshöhe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) Betreiber der Stromerzeugungsanlage Standort der Stromerzeugungsanlage
MehrVergleich der EEG-Vergütungsregelungen für 2009
Vergleich der -Vergütungsregelungen für 2009 Bundestagsbeschluss zum nachrichtlich (theoretische Werte): nach, - und nach. Die folgenden Tabellen geben einen beispielhaften Überblick für Vergütungen und
MehrEEG 2012: Eckpunkte des Referentenentwurfs
EEG 2012: Eckpunkte des Referentenentwurfs biogaspartner das podium am 6. Juni 2011 in Berlin Rechtsanwalt Hartwig von Bredow Schnutenhaus & Kollegen Reinhardtstraße 29 B, 10117 Berlin Tel.: (030) 25 92
MehrFlexibilisierung von Biogasanlagen
Flexibilisierung von Biogasanlagen Möglichkeiten und technische Anforderungen an das Betriebsmanagement aus Sicht eines Virtuellen Kraftwerkes Jan Völpel, Next Kraftwerke 01/06/2017 GESCHÄFTSMODELL NEXT
MehrDirektvermarktung und Überschusseinspeisung Barnabas Kittlaus Stadtwerke München. PV-Betreiberkonferenz
Direktvermarktung und Überschusseinspeisung Barnabas Kittlaus Stadtwerke München PV-Betreiberkonferenz 08.04.2016 Agenda Agenda Die Stadtwerke München Energiewirtschaftlicher Hintergrund der Direktvermarktung
MehrDas neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie
Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie 1 I. Ziele und Grundsätze 1.) Ausbauziele EEG 2012-35% spätestens bis zum Jahr 2020-50% spätestens bis zum Jahr 2030-65% spätestens bis zum Jahr 2040 und -
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ) zum EEG 2012
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum EEG 2012 Nr. V 15/2012 Zusammengestellt von der Arbeitsgruppe V (Betriebs- und volkswirtschaftliche Bewertung) im Biogas Forum Bayern von: Dr. Stefan Rauh Georg Friedl
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 EEG-Einspeisungen im Jahr 2016 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10003699 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): GELSENWASSER Energienetze
MehrRegelungen des EEG 2014 für Bioabfallvergärungsanlagen
Diskussionspapier 01.08.2014 WITZENHAUSEN-INSTITUT Thema: Regelungen des EEG 2014 für Bioabfallvergärungsanlagen 1 Novellierung des EEG im Jahr 2014 Mit den Zielen der Beschränkung des Strompreisanstiegs
MehrLandwirtschaftskammer NRW: Biogas bedarfsgerecht erzeugen und vermarkten. - Gesetzliche Rahmenbedingungen
Landwirtschaftskammer NRW: Biogas bedarfsgerecht erzeugen und vermarkten - Gesetzliche Rahmenbedingungen RA und Notar Andreas Schäfermeier, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Engemann & Partner, Rechtsanwälte
MehrProzess der Energiemarktliberalisierung in der Praxis Lehrstuhl für Energiesysteme TU Berlin
Prozess der Energiemarktliberalisierung in der Praxis Lehrstuhl für Energiesysteme TU Berlin 10.11.2006 En.Sys. 10/11/2006 Seminar: Prozess Seite 1der Energiemarktliberalisierung in der Praxis - 10.11.2006
MehrÜbersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Vergütung ct/ kwh
Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Die folgenden Tabellen geben einen beispielhaften Überblick für Vergütungen und Degressionen für Anlagen, die im Jahr
MehrWerden wir mit Biogas langfristig am Strommarkt Geld verdienen?
Werden wir mit Biogas langfristig am Strommarkt Geld verdienen? Daniel Hölder Biogas Convention Nürnberg, 13. Dezember 2017 Werden wir mit Biogas langfristig am Strommarkt Geld verdienen? 2 1. Kurze Vorstellung
MehrErste Bewertung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) vom
Stand: 11.07.2016 Erste des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) vom 08.07.2016 von Bundesverband Bioenergie e.v. (BBE), Deutscher Bauernverband e.v. (DBV) Fachverband Biogas e.v. (FvB) Fachverband
MehrRechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung
Rechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung Biomethan Perspektiven nach der EEG-Novelle 2014 Fachforum der Biogaspartnerschaft der dena Energy Decentral am 12. November 2014 in Hannover Rechtsanwalt
Mehr