Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes, Sonstiges) Kapitel B: Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Stadtsparkasse Oberhausen kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

2 Kapitel A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes, Sonstiges) 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch 1.2 Kennwortvereinbarung 1.3 Aufbewahrung eines Sparkassenbuchs (Hinterlegung) jährlich 15, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel 2.1 Reiseschecks Verkauf von normalen Reiseschecks 1,00%, mindestens 8,00 Verkauf von Reiseschecks für Zwei 1,75%, mindestens 10,00 Rücknahme/Ankauf von EUR-Reiseschecks Rücknahme/Ankauf von AMEXCO-Fremdwährungsreiseschecks Ankauf von Fremdwährungsreiseschecks von anderen Emittenten bis 25,00 : darüber: 1,5%, mind. 10, Sorten An- und Verkauf je Auftrag 3,00 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite 4.1 Wir vermitteln den Sparkassen-Privatkredit und den Sparkassen-Autokredit der S-Kreditpartner GmbH. Weitere Auskünfte halten wir am Schalter für Sie bereit. 4.2 Privatkredit Ratenaussetzung bzw. -stundung (je Konto) 30,00 A - 1

3 Kapitel A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes, Sonstiges) 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am : - Girosammelverwahrung 0,161% vom Kurswert/Nennwert incl. MwSt. - Streifbandverwahrung 0,161% vom Kurswert/Nennwert incl. MwSt. - Wertpapierrechnung 0,161% vom Kurswert/Nennwert incl. MwSt. - Mindestgebühr je Depot 20,00 incl. MwSt. - Mindestgebühr je Depotposten 8,00 incl. MwSt. - Depotgebühr bei unterjähriger Depotauflösung pro angefangenem Quartal 5,00 incl. MwSt. - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 10,00 incl. MwSt. - unterjährige Depotaufstellung 10,00 incl. MwSt. - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung - Erträgnisaufstellung 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung 65,00 incl. MwSt. - Auslieferung 65,00 incl. MwSt. - Erneuerung Bogen 100,00 incl. MwSt. - Erneuerung Bogen (DekaBank) 20,00 incl. MwSt. - Einlösung von fälligen Wertpapieren nur bei effektiven Stücken 1,00%, mind. 100,00 - Einlösung fälliger Zins-, Dividenden- oder Ertragsscheine nur bei effektiven Stücken je Gattung 20,00 - Erstellung einer Steuerbescheinigung bei effektiven Stücken fremder Emittenten 10,00 incl. MwSt. 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien 1,00% vom Kurswert, mind. 20,00 - Optionsscheine 1,00% vom Kurswert, mind. 20,00 - festverzinsliche Wertpapiere, Anleihen 0,50% vom Kurswert/Nennwert, mind.20,00 - Investmentanteile (über Investmentgesellschaft) provisionsfrei - Bezugrechtshandel 1,00% vom Kurswert - sonstige Wertpapiere 1,00% vom Kurswert, mind. 20,00 - Limite - Vormerkung provisionsfrei - bei Nichtausführung, Änderung oder Streichung 8,00 - Sonderleistungen - vorzeitiger Verkauf von Belegschaftsaktien als vermögenswirksame Leistung innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist 20,00 - Ausbuchung von wertlosen oder nicht handelbaren Wertpapieren 20,00 incl. MwSt. A - 2

4 Kapitel A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes, Sonstiges) - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen - Ausübung von Bezugsrechten 1,00%, mind. 20,00 - Optionsscheintrennung 20,00 - Ausübung Options-/Wandelrecht 20,00 - Gutschrift von fälligen Fremdwährungsanlagen in Anlagewährung 20,00 zzgl. fremder Kosten - besondere Arbeiten bzw. Leistungen im Kundenauftrag nach Arbeitsaufwand 5.4 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 6. Safes Mietpreis für Safes - je nach Größe - jährlich 45,00 bis 170,00 Sparkassenbuchschließfach jährlich 15,00 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Ausstellen von Zinsbescheinigungen für Vorjahre 15,00 Erträgnisbescheinigungen zur Beantragung staatlicher Leistungen mind. 30,00 bis max. 150, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate 0,15 pro Einheit, mind. 1,02 - Telefaxe 1. Seite: 2,56, jede weitere 1,28 - Fotokopien pro Beleg 3,00 - Nachforschungen: - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (Überprüfung der Ausführungsdaten einer Buchung) - sonstige Nachforschungen (je nach Aufwand) (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) mind. je untersuchte Buchung 6,00 - von Kontoentwicklungen, Zweit-/Abschriften oder Kopien je Buchungstag 3, Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Duplikate von Erträgnisaufstellungen/Saldenaufstellungen mind. 25,00 - Ausstellen von sonstigen Bescheinigungen mind. 25,00 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt. A - 3

5 Kapitel A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes, Sonstiges) 7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 7,00 bis 25, Bankbürgschaft (Aval) je nach Kreditbedarf von 2,00% bis 5,25% 7.6 Erstellung einer mit Dienstsiegel versehenen Urkunde (ausgenommen Löschungsbewilligungen) 0,10% des Urkundenwertes, mind. 50, Münzgeldversorgung Geschäfts-, Gewerbe- und Firmenkunden (Unternehmenskunden) mit aktiven Konten und nicht regelmäßiger bzw. erhöhter Versorgung Privatkunden, Unternehmenskunden ohne aktive Konten sowie Unternehmenskunden mit aktiven Konten und regelmäßiger bzw. erhöhter Versorgung folgende Staffelgebühr: Inhalt der Rolle Wert der Rolle Gebühren je Rolle 0,01 0,50 (50* 0,01 ) 0,10 0,02 1,00 (50* 0,02 ) 0,05 2,50 (50* 0,05 ) 0,10 4,00 (40* 0,10 ) 0,50 0,20 8,00 (40* 0,20 ) 0,50 20,00 (40* 0,50 ) 1,00 25,00 (25* 1,00 ) 1,00 2,00 50,00 (25* 2,00 ) 7.8 Edelmetallgeschäft An- und Verkauf von Edelmetallen 1 % A - 4

6 I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten: Kontoführung: (alle Preise in / Rechnungsabschluss monatlich) sgiro Aktiv 2 * sgiro Aktiv Online sgiro Komfort Pauschalpreis monatlich 2,90 2,50 9,90 Barein-/Barauszahlung (eigenes Konto) an unseren Kassen/Schaltern 0,00 0,00 0,00 Buchungsentgelt 3 pro beleglosem Posten 0,50 0,00 0,00 Buchungsentgelt 3 pro Überweisung am SB-Gerät 0,10 1,00 0,00 Buchungsentgelt 3 pro Überweisung per Online-Banking 0,10 0,00 0,00 Buchungsentgelt 3 pro beleghafter Überweisung 0,50 2,50 0,00 Dauerauftrag einrichten/ändern am Schalter 0,00 2,50 0,00 Dauerauftrag einrichten/ändern am SB-Gerät 0,00 1,00 0,00 Dauerauftrag einrichten/ändern per Online-Banking 0,00 0,00 0,00 Dauerauftragsausführung 4 0,15 0,00 0,00 Dauerauftragsaussetzung 0,00 0,00 0,00 Kontoauszug (je Abruf) über Kontoauszugdrucker 0,00 1,00 0,00 Kontoauszug (je Abruf) über Online-Banking 0,00 0,00 0,00 Scheckeinreichung 0,50 0,50 0,00 Kontowecker per sms/push (per ) 0,10 0,10 0,00 mobile TAN (sms/push) 0,10 ab der 4. TAN: 0,10 0,00 * Guthabenkonten werden im Kontenmodell sgiro Aktiv geführt. 1.1 Preise für Geschäftskonten: Grundgebühr monatlich 6,00 Buchungsposten 3 (gelten pro Transaktion): Eingehende Gutschriften, Belastungen aus Lastschriften 0,50 Buchungen mit Beleg (Überweisungen, Lastschrifteinreichungen) 0,50 Beleglose Posten (z. B. selbstausgelöste Online-Buchungen, Überweisungen am SB-Gerät, Lastschrifteinreichungen ohne Beleg, 0,10 Gutschriften aus electronic cash) Dauerauftrag-Ausführungsentgelt 0,15 Dauerauftrag-Eröffnung/-Änderung 0,77 Ein-/Auszahlung an der Kasse 0,50 Erstellung Tages-Kontoauszug 0,30 Terminversand 1,50 Briefschließfach (je Girokonto) monatlich 3,00 Zustellung der Kontoauszüge durch die Post zzgl. Portokosten SparkassenCard p. a. 7, Währungskonten: Grundgebühr monatlich 5,00 Buchungsposten 3 0, Kostenfreie Kontoführung für Konten von Schülern, Studenten, Auszubildenden während der Ausbildungszeit, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende (sofern keine regelmäßigen Gehaltseingänge vorliegen), bis 27 Jahre. Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Kostenfreie Ausführung für: -Daueraufträge zugunsten von Sparkonten bei unserem Institut. -Lastschriften zugunsten von Spar- u. Darlehenskonten bei unserem Institut. -Daueraufträge zugunsten Jugendgirokonten der Kinder. B - 1

7 2. Kontoauszug (pro Vorgang) im Kontenmodell sgiro Aktiv, sgiro Aktiv Online und sgiro Komfort: Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszuges über Kontoauszugdrucker: im Kontenmodell sgiro Aktiv und sgiro Komfort im Kontenmodell sgiro Aktiv Online 1,00 Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines elektronischen Kontoauszuges in allen Kontenmodellen Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in vereinbarter Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren, auf Verlangen des Kunden - Tagesauszug - bei Postversand (Terminversand) 0,26 zzgl. Porto - über Briefschließfach* 0,26 - Wochenauszug - bei Postversand (Terminversand) 1,50 zzgl. Porto - über Briefschließfach* 0,26 - Monatsauszug - bei Postversand (Terminversand) 1,50 zzgl. Porto - über Briefschließfach* 0,26 *Briefschließfach (je Girokonto) monatlich 3,00 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets. Postzustellung der Briefschließfachpost wegen Nichtabholung durch den Kunden Postversand von am Kontoauszugsdrucker bzw. der elektronisch bereitgestellten nicht abgerufenen Kontoauszügen, nach 75 Tagen, bei Konten von Verbrauchern nach 35 Tagen, nach Rechnungsabschluss. Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 1 bis 300 Buchungstage je Kontoauszug ab 300 Buchungstage 3,00 zzgl. Porto Porto 2,50 zzgl. Porto bei Versand pro Monat 10,00 zzgl. Porto bei Versand Die Stadtsparkasse Oberhausen unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 5. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 5 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. B - 2

8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Stadtsparkasse Oberhausen Name und Anschrift der Stadtsparkasse Oberhausen: Stadtsparkasse Oberhausen, Wörthstraße 12, Oberhausen 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Kaiserstr. 29, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Duisburg HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Stadtsparkasse Oberhausen Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Stadtsparkasse Oberhausen unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen montags bis freitags (Filiale Sterkrade auch samstags) innerhalb der Kassenöffnungszeiten. Kassenöffnungszeiten unserer Filialen: Alstaden*, Bermensfeld*, Buschhausen*, Klosterhardt*, Königshardt, Lirich*, Marktstraße, Osterfeld*, Schmachtendorf, Uhr bis Uhr (dienstags und mittwochs), Uhr bis Uhr (montags und donnerstags), Uhr bis Uhr (freitags) Sterkrade: Holten*: Uhr bis Uhr (montags bis freitags), Uhr bis Uhr (montags und donnerstags) Uhr bis Uhr (samstags) Uhr bis Uhr (freitags) dienstags und mittwochs geschlossen * von Uhr bis Uhr geschlossen Ausnahmen: Sonnabende, Sonntage, Neujahrstag, Rosenmontag, Karfreitag, Ostermontag,1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit, Allerheiligen, 24. Dezember, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie 31. Dezember. Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind; nur für die Berechnung der Ausführungsfrist von Bedeutung) Beleghafte Aufträge Eilige Zahlungsaufträge über die Filiale Beleglose Aufträge und eilige Zahlungsaufträge per Datenfernübertragung während unserer oben genannten Geschäftszeiten während unserer genannten Geschäftszeiten spätestens bis Uhr arbeitstäglich bis 13 Uhr 6 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Stadtsparkasse Oberhausen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. B - 3

9 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Stadtsparkasse Oberhausen besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstr Düsseldorf Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Postfach 1253, Bonn, eingelegt werden. B - 4

10 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 7 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Stadtsparkasse Oberhausen ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Stadtsparkasse Oberhausen ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro (eingereichte Überweisungen in Euro in andere EWR-Staaten werden nach Möglichkeit als SEPA-Aufträge ausgeführt) Belegloser Überweisungsauftrag 9 Beleghafter Überweisungsauftrag 10 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 9 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 10 max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Stadtsparkasse Oberhausen ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 8 zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 10 Überweisung per Vordruck,. B - 5

11 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto (sgiro Aktiv / sgiro Aktiv Online) je Überweisung per Zahlschein Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisung in EUR mit besonderer Weisung beleghafte Überweisung 11 beleglose Überweisung 12 per Dauerauftrag per Eilüberweisung 0,50 / 2,50 0,10 / 1,00 0,50 / 0,00 6,00 10,00 0,50 / 2,50 0,10 / 1,00 0,50 / 0,00 6,00 10,00 0,50 / 2,50 0,10 / 1,00 0,50 / 0,00 zzgl. 10, ,50 / 2,50 0,10 / 1,00 0,50 / 0,00 zzgl. 10,00 -- Hinweise: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I.1. Preismodelle für Privatkonten ). Bei den Überweisungsarten gemäß Zeilen 3 und 4 fallen ab einem Euro-Betrag von über 25,00 1,5, mind. 15,00 sofern der Zahler auf ausdrücklichen Wunsch alle Entgelte trägt (OUR) 1,0, mind. 20,00, max. 100,00 Entgelte für Sonderleistungen bei den Überweisungsarten gemäß Zeilen 3 und 4 - Avisierung des Geldbetrages beim Begünstigten zzgl. 10,00 - Bestätigung des Zahlungsausganges an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Begünstigten zzgl. 10,00 - Vervollständigung/Korrektur eines Zahlungsauftrages mit IBAN/BIC soweit IBAN/BIC erforderlich sind zzgl. 15,00 - Abwicklung des Zahlungsauftrages ohne IBAN/BIC, soweit IBAN/BIC erforderlich wäre zzgl. 15,00 Ausführung per Scheck (Bankenorderschecks) zzgl. 10,00 11 Überweisung per Vordruck, sgiro Komfort. 12 sgiro Aktiv: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Datenfernübertragung (DFÜ). sgiro Aktiv Online: Überweisung per Selbstbedienungsterminal (beleglose Überweisung per Online-Banking ), Datenfernübertragung (DFÜ). sgiro Komfort:. B - 6

12 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Hinweis: Es werden die Entgelte gemäß den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags per Post 2,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 15,00 zzgl. 24,00 Fremd-Gebühren bis 6 Monate nach Auftragserteilung - bei internationalen Überweisungen und nationalen SEPA-Überweisungen 30,00 zzgl. 24,00 Fremd-Gebühren ab 6 Monate nach Auftragserteilung 70,00 zzgl. 24,00 Fremd-Gebühren ab 12 Monate nach Auftragserteilung - in Sonderfällen gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung B - 7

13 Bemühungen der Stadtsparkasse Oberhausen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 15,00 zzgl. 24,00 Fremd-Gebühren bis 6 Monate nach Auftragserteilung - bei internationalen und nationalen SEPA-Überweisungen 30,00 zzgl. 24,00 Fremd-Gebühren ab 6 Monate nach Auftragserteilung 70,00 zzgl. 24,00 Fremd-Gebühren ab 12 Monate nach Auftragserteilung - in Sonderfällen gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung Eilüberweisung zur Barauszahlung innerhalb der Sparkassenfinanzgruppe im Inland zzgl. 5,00 zum Überweisungsbetrag Barauszahlung von Eilüberweisung an Nichtkunden 10,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Stadtsparkasse Oberhausen folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet, von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lautet Entgelt in Euro Buchungsposten je nach Kontenmodell Buchungsposten je nach Kontenmodell Buchungsposten je nach Kontenmodell Buchungsposten je nach Kontenmodell Buchungsposten je nach Kontenmodell Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I.1. Preismodelle für Privatkonten ). Bei den Überweisungsarten gemäß Zeilen 3, 4 und 5 fallen ab einem Euro-Betrag von über 25,00 zusätzliche Gebühren an Entgelte für Sonderleistungen bei den Überweisungsarten gemäß Zeilen 3, 4 und 5: - Avisierung des Geldbetrages beim Begünstigten 1,0, mind. 15,00 zzgl. 10,00 B - 8

14 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 13 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 14 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 14 z. B. US-Dollar. 15 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). B - 9

15 bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Schweiz in Euro mit IBAN/BIC/SEPA- Überweisung Monaco in Euro mit IBAN/BIC/SEPA- Überweisung übrige Länder/sonstige Zahlungen Entgeltregelung (incl. Courtage) 0 1 Buchungsposten je nach Kontenmodell als SEPA-Zahlung nicht möglich Buchungsposten je nach Kontenmodell als SEPA-Zahlung nicht möglich Buchungsposten je nach Kontenmodell zzgl. bei Gegenwert über 25,00 : 1,5, mind. 15,00 zzgl. 1,0, mind. 20,00 max. 100,00, weitere Fremdentgelte können nachbelastet werden Entgelte für Sonderleistungen bei den Überweisungsarten gemäß Zeile 3: - Eilige Ausführung zzgl. 10,00 - Avisierung des Geldbetrages beim Begünstigten zzgl. 10,00 - Bestätigung des Zahlungsausganges an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Begünstigten - Vervollständigung/Korrektur eines Zahlungsauftrages mit IBAN/BIC soweit IBAN/BIC erforderlich sind - Abwicklung des Zahlungsauftrages ohne IBAN/BIC, soweit IBAN/BIC erforderlich wäre zzgl. 10,00 zzgl. 15,00 zzgl. 15,00 - zusätzliche Weisungen die eine automatisierte Verarbeitung verhindern zzgl. 15,00 - Ausführung per Scheck (Bankenorderschecks) zzgl. 10,00 cc) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags (z. B. mangels Deckung) per Post 2,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 15,00 zzgl. 24,00 Fremd-Gebühren bis 6 Monate nach Auftragserteilung - bei internationalen Überweisungen und nationalen SEPA-Überweisungen 30,00 zzgl. 24,00 Fremd-Gebühren ab 6 Monate nach Auftragserteilung 70,00 zzgl. 24,00 Fremd-Gebühren ab 12 Monate nach Auftragserteilung - in Sonderfällen gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung B - 10

16 Bemühungen der Stadtsparkasse Oberhausen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 15,00 zzgl. 24,00 Fremd-Gebühren bis 6 Monate nach Auftragserteilung - bei internationalen und nationalen SEPA-Überweisungen 30,00 zzgl. 24,00 Fremd-Gebühren ab 6 Monate nach Auftragserteilung 70,00 zzgl. 24,00 Fremd-Gebühren ab 12 Monate nach Auftragserteilung - in Sonderfällen gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Stadtsparkasse Oberhausen folgende Entgelte berechnet: Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgelt in Euro (incl. Courtage) Buchungsposten je nach Kontenmodell Buchungsposten je nach Kontenmodell Buchungsposten je nach Kontenmodell zzgl. bei Gegenwert über 25,00 : 1,0, mind. 15,00 B - 11

17 3. Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 3.1 (EWR) 16 sowie Monaco und Schweiz Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Stadtsparkasse Oberhausen ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Stadtsparkasse Oberhausen ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung Buchungsposten gemäß Kontenmodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 2,00 Lastschrift (z. B. mangels Deckung) per Post Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift durch den Einreicher: - wird dem Einreicher belastet: Einreicher ist der Kunde, der die Lastschrift zum Einzug bei der Stadtsparkasse Oberhausen aufgeliefert hat. c) Sonstige Entgelte Lastschriftrückgabe - wird dem Einreicher belastet: Einreicher ist der Kunde, der die Lastschrift zum Einzug bei der Stadtsparkasse Oberhausen aufgeliefert hat 3,00 zzgl. eventuell anfallender Fremdkosten 3, SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Stadtsparkasse Oberhausen stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung Buchungsposten gemäß Kontenmodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift 2,00 - bei Postversand Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift durch den Einreicher: - wird dem Einreicher belastet: Einreicher ist der Kunde, der die Lastschrift zum Einzug bei der Stadtsparkasse Oberhausen aufgeliefert hat. c) Sonstige Entgelte nationale SEPA-Basis-Lastschriftrückgabe - wird dem Einreicher belastet: Einreicher ist der Kunde, der die SEPA-Basis-Lastschrift zum Einzug bei der Stadtsparkasse Oberhausen aufgeliefert hat 3,00 zzgl. eventuell anfallender Fremdkosten 3,00 16 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern (sowie mit Monaco und Schweiz). B - 12

18 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Stadtsparkasse Oberhausen stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung: SEPA-Lastschrift innerhalb der Stadtsparkasse Oberhausen SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand c) Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift durch den Einreicher: - wird dem Einreicher belastet: Einreicher ist der Kunde, der die Lastschrift zum Einzug bei der Stadtsparkasse Oberhausen aufgeliefert hat. nationale SEPA-Firmen-Lastschriftrückgabe - wird dem Einreicher belastet: Einreicher ist der Kunde, der die Lastschrift zum Einzug bei der Stadtsparkasse Oberhausen aufgeliefert hat Buchungsposten gemäß Kontenmodell Buchungsposten gemäß Kontenmodell 2,00 3,00 zzgl. eventuell anfallender Fremdkosten 3, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage Folgelastschriften vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift B - 13

19 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Preis pro Monat (jährliche Abrechnung) 17 MasterCard/Visa Card - Hauptkarte 2,50 Im Kontomodell sgiro Komfort enthalten - Zusatzkarte in allen Kontenmodellen 2,00 MasterCard Gold - Hauptkarte 6,50 Im Kontomodell sgiro Komfort (statt MasterCard, MasterCard Basis, Visa Card) 4,00 - Zusatzkarte in allen Kontenmodellen 5,50 Kreditkarten: individuelles Kartenmotiv (im Kontomodell sgiro Komfort enthalten) Jahrespreis: 2,50 MasterCard Basis (inklusive individuellem Kartenmotiv) - Hauptkarte (12 bis 17 Jahre) im Kontenmodell Giro Start, Giro Aktiv, Giro Aktiv Online 1,50 - Hauptkarte (ab 18 Jahre) im Kontenmodell Giro Start, Giro Aktiv, Giro Aktiv Online 3,00 Im Kontomodell sgiro Komfort (statt MasterCard, MasterCard Gold oder Visa Card) - Auslandsreise-Krankenversicherung (optional) Jahrespreis: 8,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - bei vorheriger Karte ohne PIN-Brief 15,00 - bei vorheriger Karte mit PIN-Brief bzw. bei PIN-Verlust 20,00 Postversand der Kreditkartenabrechnung 18 - Kundenauftrag Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 18 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 19 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums Portokosten Portokosten 1,5% vom Umsatz 1,5% vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II.4.4) 17 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Stadtsparkasse Oberhausen sind. 18 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt. Rechnungsabschlüsse werden stets erstellt und übermittelt. 19 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II.6. dieses Verzeichnisses. B - 14

20 4.2 Debitkarte (SparkassenCard) Debitkarte (jährlich) 20 7,00 Täglicher Verfügungsrahmen 21 SparkassenCard je nach Einsatz 22 : Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten 2.000,00 Abheben von Bargeld an fremden 23 Geldautomaten 500,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.000,00 und Aufladen der Geldkarte 200,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) in den Kontenmodellen sgiro Aktiv und saktiv Online (jährlich) 7,00 in allen anderen Kontenmodellen Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 24 1,00% des verfügten Betrages, - bei Zahlung in Fremdwährung mind. 0,77 höchstens 3, ,00% des verfügten Betrages, - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR mind. 0,77 höchstens 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II.4.4) 4.3 GeldKarte kein Angebot 20 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Stadtsparkasse Oberhausen sind. 21 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 22 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 23 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 24 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. B - 15

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