Das neue Entgeltmodell für girocard
|
|
- Frieda Kohler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das neue Entgeltmodell für girocard Gründe, Inhalte, Pläne DK-Informationsveranstaltung, Joachim, Fontaine, Bundesverband deutscher Banken 9. September 2013
2 Das Thema ist eigentlich nicht neu Überlegungen zur Umgestaltung des Entgeltmodells schon vor 2010 Präsentation von Ideen auf ZKA-Infoveranstaltung im April 2010 Nachhaltiges und flexibles Geschäftsmodell: Ausdauer und Beharrlichkeit gefragt Neues Geschäftsmodell muss im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht stehen Vermeidung multilateraler Preise. Leistungserbringer müssen frei in der Preissetzung sein, diese transparent machen und sich dem Wettbewerb stellen. 2
3 Worum geht es im Kern? Anpassung der aktuellen electronic cash-händlerbedingungen in einem zentralen Punkt: 6. Entgelte Für den Betrieb des electronic cash-systems und die Genehmigung der electronic cash-umsätze in den Autorisierungssystemen der Kreditwirtschaft oder im Autorisierungssystem eines Kooperationspartners wird dem Unternehmen - für electronic cash-umsätze bis 25,56 jeweils ein Entgelt in Höhe von 0,08 pro Umsatz - für electronic cash-umsätze über 25,56 jeweils ein Entgelt in Höhe von 0,3 % des electronic cash-umsatzes berechnet. Zahlungsdienstleistern und Unternehmen bleibt es unbenommen, davon abweichende Vereinbarungen zu treffen. Heute Ein systemseitig festgelegtes einheitliches Händlerentgelt mit der Option zur bilateralen Verhandlung 3
4 Worum geht es im Kern? Anpassung der aktuellen electronic cash-händlerbedingungen in einem zentralen Punkt: 6. Entgelte Für den Betrieb des electronic cash-systems und die Genehmigung der electronic cash-umsätze in den Autorisierungssystemen der Kreditwirtschaft oder im Autorisierungssystem eines Kooperationspartners wird dem Unternehmen - für electronic cash-umsätze bis 25,56 jeweils ein Entgelt in Höhe von 0,08 pro Umsatz - für electronic cash-umsätze über 25,56 jeweils ein Entgelt in Höhe von 0,3 % des electronic cash-umsatzes berechnet. Zahlungsdienstleistern und Unternehmen bleibt es unbenommen, davon abweichende Vereinbarungen zu treffen. Künftig Wird in Gänze durch strukturell abgesicherte Verhandlungsprozesse über die Höhe des Entgelts ersetzt. Die Struktur von electronic cash als 3-Parteien-Systems mit direktem Bezug zwischen Händler und Kartenausgeber bleibt aber bestehen. 4
5 Worum geht es im Kern? Was heißt strukturell abgesicherte Verhandlungsprozesse? Keine systemseitig festgelegten Händlerentgelte mehr Die Entgelte sind zwischen Kartenausgebern und Kartenakzeptanten bilateral auszuhandeln Zur Vereinfachung der Prozesse dürfen auf beiden Seiten des Marktes Arbeitsgemeinschaften im Sinne des Kartellrechts gebildet werden Die Abrechnung der Händler-Entgelte in neuer Form wird durch entsprechende Anpassung der Entgeltverrechnungsprozesse (Netzbetreiber und Kopfstellen) unterstützt Anpassung des Vertragswerks, inklusive flankierender Maßnahmen 5
6 Worum geht es im Kern? Flankierende Maßnahmen: 2. Kartenakzeptanz Den Unternehmen bleibt es unbenommen, Rabatte zu gewähren oder einen Aufschlag auf den Barzahlungspreis und einen eventuellen Barauszahlungsbetrag vorzunehmen. Es handelt sich um die Erlaubnis, dem Karteninhaber einen Preisaufschlag (Surcharge) zu berechnen. Der Wegfall der so genannten Bargeldklausel ist bereits vor einiger Zeit erfolgt. An den electronic-cash-terminals des Unternehmens sind die von Zahlungsdienstleistern emittierten Debitkarten, die mit einem electronic cash-zeichen gemäß Kap. 2.5 des Technischen Anhangs versehen sind, zu akzeptieren. Soweit dies als so genannte Honour all Cards Rule verstanden wird, ersatzlose Streichung dieser Bestimmung. 6
7 Kleine Änderungen im Vertrag erhebliche geschäftspolitische und organisatorische Folgen Wegfall des systemweit und einheitlich geltenden Entgelts für alle teilnehmenden Händler und Dienstleistungsunternehmen Schaffung komplexer Strukturen für die bilaterale Verhandlung von Entgelten und deren Abrechnung über Entgeltverrechnungsstellen Mehr Aufgaben für electronic cash-netzbetreiber in der Abrechnung der Entgelte Neue Rollen, die nicht im Vertragswerk verankert sind so genannte Konzentratoren auf beiden Seiten im Sinne von Arbeitsgemeinschaften im Sinne des Kartellrechts Definition und Implementierung neuer Schnittstellen zwischen Netzbetreibern und Entgeltkopfstellen (Systemebene) Implementierung einer eindeutigen Händlerkennung für individualisierte Entgeltvereinbarungen 7
8 Weltweit wohl einzigartig die neue Rollenverteilung bei der Entgeltbildung und -abrechnung An der Durchführung der neuen Entgeltverrechnung sind verschiedene Rollen beteiligt: Kartenherausgeber Issuer-Konzentrator - Beispiel: Verbände der Kreditwirtschaft, Zentralbanken eines Verbandsbereichs Entgeltkopfstelle Beispiel: Organisationen, die bereits bei der heutigen Entgeltverrechnung als Entgeltkopfstellen agieren Händler Händlerkonzentrator Beispiel: Verbünde von Handelsunternehmen, Verbände, heutige Netzbetreiber für die bei ihnen angeschlossenen Händler Netzbetreiber bleiben rein technische Dienstleister girocard-system Governance und Weiterentwicklung des girocard-systems, aber keine Festsetzung nationaler Entgelte 8
9 Varianten für Entgeltvereinbarungen Vorbehaltlich einer finalen Abstimmung mit dem Bundeskartellamt sollen folgende Varianten angeboten werden: Im Einzelnen ausgestaltete und vorab schriftlich fixierte bilaterale Entgeltvereinbarungen zwischen Kartenemittent und Akzeptanzstelle, in denen vorab Entgeltvereinbarungen für alle zukünftigen electronic cash-transaktionen getroffen werden (Vorabentgeltvereinbarungen). Eine Vorabentgeltvereinbarung kann als Rückvergütungsmodell oder als Direktmodell* ausgestaltet sein. Diese Variante ist der Regelfall. Für den Fall, dass zwischen Kartenemittent und Akzeptanzstelle keine Vorabentgeltvereinbarung besteht, ein vom Kartenemittenten (bzw. Konzentrator) ad incertas personas unterbreitetes individuelles Entgeltangebot i. S. d. 145 BGB. Dieses wird unmittelbar am POS als eine bilaterale Entgeltvereinbarung (ad hoc-entgeltvereinbarung) geschlossen und die Transaktion sodann nach Maßgabe des so vereinbarten Entgeltes abgewickelt. Die Entscheidung über die Annahme des Angebots obliegt alleine der Akzeptanzstelle. Diese kann eine Karte auch ablehnen. * Beim Direktmodell führt der Netzbetreiber für die von der Vorabentgeltvereinbarung betroffenen Transaktionen kein Entgelt ab. Die Verrechnung des Entgelts für die betroffenen Transaktionen (inkl. der Zahlungsmodalitäten) wird direkt zwischen den Beteiligten abgestimmt. 9
10 Arten der Entgeltverrechnung Heute: Systemweit einheitliches Händlerentgelt Zum Teil mit branchenspezifischen Abweichungen Zukünftig: Verhandelte Händlerentgelte Vorabentgelt Ah hoc-entgelt Basis: Rückvergütungsmodell Basis: Direktmodell 10
11 Technisch notwendig - Grundberechnungswert Bilateral abgeschlossene Entgeltvereinbarungen werden organisatorisch-abrechnungstechnisch regelmäßig als Rückvergütungsvereinbarungen ausgestaltet Dazu ist ein abrechnungstechnischer Grundberechnungswert (GBW) notwendig, der die rechnerische Grundlage für die konkrete Berechnung der individuellen Rückvergütungen bildet Der je nach Issuer-Konzentrator einheitliche Grundberechnungswert hat als rein rechnerischer Wert keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung, da es sich lediglich um einen rechnerischen Bezugspunkt handelt, der die Basis für die konkrete Abrechnung der in den jeweiligen individuellen Entgeltvereinbarungen bildet Fiktives Beispiel: Grundberechnungswert 0,4%, individuell verhandelt 0,25% - Erhoben vom Netzbetreiber vom Händler und abgeführt an Entgeltverrechnungsstelle 0,4%, Rückvergütet von Entgeltverrechnungsstelle an Händler nach Maßgabe individueller Vereinbarung 0,15% 11
12 Zusätzlich - Routingtabelle für Entgelte Routingtabelle für die Nennung der für eine BIN zuständigen Entgeltkopfstelle. Diese Tabelle wird analog aufgebaut zur Routingtabelle für Autorisierungen und besteht aus BIN und Kennung der Entgeltkopfstelle. Der Eintrag für einen Kartenherausgeber kann in dieser Entgelt-Routingtabelle von dem entsprechenden Eintrag in der Autorisierungstabelle abweichen. Änderungen und Ergänzungen von Einträgen werden bei Bedarf mit den gleichen Prozessen mitgeteilt wie heute schon üblich bei der Routingtabelle für Autorisierungen. 12
13 Neu und anders - Einreichen von Umsatzdetails Die Netzbetreiber reichen in Zukunft Dateien mit Entgeltumsatzdaten an die Entgeltkopfstellen ein. Zweck: Kontrolle bzw. Bestimmung von Entgelten oder Rückvergütungen (Statistik) Jede Datei enthält nur Informationen über die Transaktionen mit Beteiligung der Kartenherausgeber, die der entsprechenden Entgeltkopfstelle angeschlossenen sind. Die Entgeltkopfstelle bestimmt die anzuwendende Entgeltregel immer anhand der Händlerkennung und der BIN des Kartenherausgebers. Am 15. des Folgemonats wird durch den Netzbetreiber ein Summensatz erstellt (und in einer gesonderten Nachricht übermittelt), der den Betrag der im Vormonat insgesamt eingereichten Entgelte enthält. 13
14 Neu und einfach - Händlerkennung Ein Händler, der an einer bilateralen Entgeltvereinbarung (entweder direkt oder über einen Händlerkonzentrator) beteiligt sein möchte, benötigt zwingend eine Händlerkennung. Diese Händlerkennung identifiziert einen Händler auf der Ebene des girocard-systems eindeutig. Als Basis für die Händlerkennung wird die Gläubiger-ID verwendet, die durch die Deutsche Bundesbank vergeben wird. Eine Gläubiger-ID ist maximal 35 Zeichen lang und hat folgenden Aufbau: - Positionen 1 und 2 enthalten den Ländercode, d.h. für Deutschland DE. - Positionen 3 und 4 enthalten Prüfziffern. - Positionen 5 bis 7 enthalten optional einen Business Code. ZZZ falls nicht genutzt. - Positionen 8 bis maximal 35 enthalten die eigentliche ID des Gläubigers. Ein Händler muss seine Händlerkennungen den Netzbetreibern und Händlerkonzentratoren mitteilen, mit denen er zusammenarbeitet. Der Netzbetreiber stellt diese Händlerkennung in die entsprechenden Nachrichten zu den an einem Terminal dieses Händlers durchgeführten Transaktionen ein. 14
15 Fast alles wie immer der Zahlungsverkehr Der Einzug der Umsätze erfolgt wie heute durch Nutzung der Infrastruktur des konventionellen Zahlungsverkehrs, in Zukunft SEPA Card Clearing SCC. Die Abführung der Entgelte durch die Netzbetreiber erfolgt in der Regel wie heute durch Überweisung auf die Konten der Entgeltkopfstellen (Abweichungen von diesem Vorgehen können bilateral abgestimmt werden). Die Zahlung von Rückvergütungen wird bilateral zwischen den Beteiligten abgestimmt. Der Einzug von bilateral vereinbarten Entgelten wird bilateral zwischen den Beteiligten abgestimmt. Eine weitere Festlegung von Seiten der Deutschen Kreditwirtschaft soll hierzu nicht erfolgen. 15
16 DK-weit einheitliche Schnittstellen Gibt es zwischen einem Händler und einem Kartenherausgeber keine ausgehandelte Vorabentgeltvereinbarung, darf der Händler girocard-karten dieses Kartenherausgebers an seinen POS-Terminals nicht akzeptieren. Um in solchen Ausnahmefällen dem Händler dennoch die Möglichkeit einzuräumen, eine girocard-karte des Kartenherausgebers zu akzeptieren, gibt ein Kartenherausgeber ein Angebot für ad hoc-entgeltvereinbarungen an die Händler ab. Ein Händler nimmt dieses Angebot implizit mit der Durchführung der Transaktion an. 16
17 Bilateral festzulegende Schnittstellen 17
18 Die Zukunft hat schon begonnen Einzelinstitute und Issuer-Konzentratoren zeigen Flagge DSGV als Konzentrator für die Sparkassenorganisation DZ-Bank und WGZ-Bank als Konzentratoren für die Volksbanken und Raiffeisenbanken BdB für die privaten Banken, jedoch ohne - Deutsche Bank - Commerzbank - UniCredit - Deutsche Postbank Die Seite der Kartenausgeber ist organisiert und für Verhandlungen offen Entgelte / 2 girocard Deutschland :00 18
19 Verhandlungen laufen Seit 2012 gibt es Gespräche zwischen der Kartenausgeberseite und einzelnen Händlern Handelsverbünden Netzbetreibern in der Rolle als Konzentratoren Erste Verträge sind unterzeichnet Aushandlungsergebnisse sind nicht öffentlich, der Geheimwettbewerb bleibt gesichert Das Bundeskartellamt wird über jeden Vertrag unterrichtet Das Problem ist die meist mangelhafte Zahlenbasis und die noch nicht existierende technische Infrastruktur für die Erhebung der individuellen Umsatzdaten und Abrechnung (zb wegen noch fehlender Händlerkennung) 19
20 Beispiel Bundesverbandes deutscher Banken als Issuer-Konzentrator Der Bankenverband vertritt die privaten Banken in Deutschland Vertreten werden mittelgroße und kleine kartenausgebende Banken, nicht jedoch die Großbanken Die Struktur ist grundsätzlich offen auch für Nichtmitglieder Im Bundesverband gibt es seit dem Frühjahr ein professionelles Team zur Betreuung der Konzentratorfunktion und die Verhandlungsführung (zusätzliches Personal) Gründung eines dezidierten begleitenden Gremiums (ohne Großbanken) Aufbau einer geschlossenen Kommunikationsplattform für die teilnehmenden Banken Beginn des Ausbaus der heutigen Entgeltkopfstelle Bank-Verlag zur Entgeltverrechnungsstelle für die privaten Banken Verhandelt werden interimistische Einstiegslösungen, da endgültige Infrastruktur noch nicht zur Verfügung steht Es kommt ein Rückvergütungsmodell zur Anwendung 20
21 Vielen Dank! Joachim Fontaine 9. September 2013
Händlerbedingungen für das System GeldKarte
Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-
MehrHändlerbedingungen BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM ELECTRONIC CASH-SYSTEM DER DEUTSCHEN KREDITWIRTSCHAFT
Gültig ab 1. Januar 2013 Händlerbedingungen BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM ELECTRONIC CASH-SYSTEM DER DEUTSCHEN KREDITWIRTSCHAFT 1. Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft
Mehrzur SEPA-Umstellung am Point of Sale: ec-kartenzahlungen mit PIN-Eingabe (SCC) und ohne PIN- Eingabe (SDD) InterCard AG InterCard Händlerinformation
InterCard Händlerinformation zur SEPA-Umstellung am Point of Sale: ec-kartenzahlungen mit PIN-Eingabe (SCC) und ohne PIN- Eingabe (SDD) Stand: April 2015 V 1.00 InterCard AG 56.402.001 (0415) Mehlbeerenstraße
MehrHändlerbedingungen Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft
Stand: 11.3.2008 Händlerbedingungen Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft 1. Teilnahme am electronic-cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Das Unternehmen
MehrBedingungen für die Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft
Anlage B Händlerbedingungen Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft 1. Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Das Unternehmen
MehrBedingungen für die Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft
Volksbank eg 36355 Grebenhain Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft - Händlerbedingungen - 1 Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft
MehrImplementierung SEPA Card Clearing (SCC) für Kartenzahlungssysteme der Deutschen Kreditwirtschaft. Fragen und Antworten FAQ-Liste
Implementierung SEPA Card Clearing (SCC) für Kartenzahlungssysteme der Deutschen Kreditwirtschaft 1 Einleitung n und en Stand 16.04.2015 Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat beschlossen, die auf DTA-Lastschriften
MehrSEPA DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZU SEPA. Zahlungsverkehr ohne Grenzen. Inhalt
SEPA DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN SEPA DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZU SEPA Zahlungsverkehr ohne Grenzen Seit Anfang 2008 werden nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie
Mehrwir haben für Sie verhandelt! Ab dem 1. November 2014 können wir Ihnen einen günstigeren Preis für Ihre ec cash-transaktionen anbieten:
Ingenico Payment Services GmbH. Am Gierath 20. 40885 Ratingen Firmierung1 Firmierung 2 Anprechpartner Straße PLZ und Ort Datum, xx.xx.xxxx Händler-ID: xxxxxxxx electronic cash: günstigerer Preis und neue
MehrBedingungen für die Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft
Harzer Volksbank eg Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft - Händlerbedingungen - 1 Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Das
MehrBedingungen für die Teilnahme am electronic cash-system Kreditwirtschaft. 1. Teilnahme am electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft
Auf einen Blick! Die Änderungen ec-händlerbedingungen Entfernte Inhalte: rot Neue Inhalte: grün Händlerbedingungen Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-system Kreditwirtschaft der deutschen
MehrNetzbetreibervertrag Vertrag über die Zulassung als Netzbetreiber im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft
Anlage 2 Stand : 11.3.2008 Netzbetreibervertrag Vertrag über die Zulassung als Netzbetreiber im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
MehrSEPA Lastschriften. Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014. Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299
SEPA Lastschriften Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014 Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de
MehrLeitfaden zu Windata Professional 8
SEPA-Umstellung: Single Euro Payment (1) Area IBAN (SEPA)-Umstellung & BIC anpassen Leitfaden zu Windata Professional 8 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem
MehrLeitfaden zu Windata Professional 8
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Windata Professional 8 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und
MehrGoldene VR-BankCard PLUS Das Mehrwertprogramm
Goldene VR-BankCard PLUS Das Mehrwertprogramm Wie funktioniert es? Ganz einfach! Sie schlagen vor, welche besondere Leistung (z.b. Rabatt oder gratis Zugabe) Sie anbieten möchten. Dieser soll nicht viel
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrSEPA aktuell. 1. Februar 2014: Nur noch 1 Jahr, um Ihr Unternehmen SEPA-fit zu machen! Die SEPA-Überweisung
Nr. 03 München 01/2013 SEPA aktuell 1. Februar 2014: Nur noch 1 Jahr, um Ihr Unternehmen SEPA-fit zu machen! Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihrem Unternehmen bleibt jetzt noch gut ein Jahr,
MehrOnline Messe Kartensicherheit
Online Messe Kartensicherheit Angelika und Kirsten Knoop-Kohlmeyer Sparkasse Celle Was ist Ihnen wichtig? Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Betrug Die SparkassenCard: Das Girokonto in der Hosentasche
MehrUMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN
UMSTELLUNG AUF DAS SEPA-ZAHLUNGSWESEN Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ihnen bei der Umstellung vom DTAUS- auf das SEPA-Zahlungswesen in Stotax Gehalt und Lohn zur
MehrLeitfaden zu Starmoney Business 6.0
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney Business 6.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und
MehrEuropaweit überweisen. Mit SEPA.
SEPA Europaweit überweisen. Mit SEPA. Gut vorbereitet. Seit Februar 2014 gelten im Euroraum neue Verfahren für Überweisungen und Lastschriften. Wir haben Ihnen alles Wissenswertes zu SEPA zusammengestellt.
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
MehrPFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO
1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrSEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem.
SEPA Single Euro Payments Area Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. Das ist neu im europäischen Zahlungsverkehr. Sind Ihnen auf Ihrem Kontoauszug die Begriffe IBAN und BIC aufgefallen? Sie
MehrB+S Datenmanagement. Für transparente Abrechnungen. Wie einfach lassen sich Kartenzahlungen in Ihrer Buchhaltung verarbeiten?
B+S Datenmanagement Für transparente Abrechnungen Wie einfach lassen sich Kartenzahlungen in Ihrer Buchhaltung verarbeiten? D A CH B+S Service Portal Abrechnungsdaten jederzeit verfügbar. Als B+S Kunde
MehrIhre Kontonummer sieht bald ganz anders aus.
Ihre Kontonummer sieht bald ganz anders aus. SEPA: der neue Zahlungsverkehr zum 1. Februar 2014 SEPA: der neue Zahlungsverkehr zum 1. Februar 2014 Das SEPA-Verfahren (SEPA: Single Euro Payments Area =
MehrGesetzliche Änderungen im Zahlungsverkehr. IBAN und BIC die neue Kontonummer und Bankleitzahl. Informationen für Privatkunden
Gesetzliche Änderungen im Zahlungsverkehr IBAN und BIC die neue Kontonummer und Bankleitzahl. Informationen für Privatkunden Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa. Die Welt wächst immer mehr zusammen.
MehrSEPA-Umstellungsanleitung VR-NetWorld Software
In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die wesentlichen Schritte zur automatisierten Umstellung Ihrer in VR NetWorld Software hinterlegten nationalen Zahlungsaufträge in SEPA Aufträge beschreiben. Fällige
MehrLeitfaden zu Moneyplex 12
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Moneyplex 12 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der
MehrNettopolicen - Honorarberatung - quo vadis?
Humboldt-Universität zu : Juristische Fakultät 11. Februar 2009 Was ist das? Makler erhält vom Kunden für jeden vermittelten Vertrag eine Vermittlungsgebühr. Makler erhält vom Versicherer für die Vermittlung
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrKontaktlos bezahlen mit Visa
Visa. Und das Leben läuft leichter Kurzanleitung für Beschäftigte im Handel Kontaktlos bezahlen mit Visa Was bedeutet kontaktloses Bezahlen? Immer mehr Kunden können heute schon kontaktlos bezahlen! Statt
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrSEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen
SEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen Neben den bekannten nationalen Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren werden von der Oberbank mit dem SEPA Basislastschrift/Direct
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrLeitfaden zu Starmoney 9.0
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney 9.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der
MehrLeitfaden zu Starmoney 9.0
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney 9.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der
MehrLeitfaden zu VR-Profi cash
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu VR-Profi cash Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der
MehrDie Umstellung auf SEPA ist allerdings ein guter Zeitpunkt, um auf den Lastschrifteinzug zu wechseln.
Welcher Handlungsbedarf besteht bei Vereinen? Zieht Ihr Verein Beiträge bereits per Lastschrift (DTA-Verfahren) ein? NEIN Kein Handlungsbedarf (Barzahlung oder Überweisung durch die Mitglieder). Die Umstellung
MehrÄnderungen beim Einlagensicherungsfonds
fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt
MehrVertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes
Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrLeitfaden zu Jameica Hibiscus
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Jameica Hibiscus Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrWhitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz
combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise
MehrHochschule Ravensburg-Weingarten. Technik Wirtschaft Sozialwesen. Projektarbeit
Hochschule Ravensburg-Weingarten Technik Wirtschaft Sozialwesen Projektarbeit Entwicklung eines Reitmoduls mit Reitstundenverwaltung für eine existierende Homepage eines Reitvereins vorgelegt von: Tobias
MehrSichere E-Mail Kommunikation mit Ihrer Sparkasse
Ein zentrales Anliegen der Sparkasse Freyung-Grafenau ist die Sicherheit der Bankgeschäfte unserer Kunden. Vor dem Hintergrund zunehmender Wirtschaftskriminalität im Internet und aktueller Anforderungen
MehrSEPA. kurz und knapp erklärt
SEPA kurz und knapp erklärt Was versteht man unter Sepa? Sepa ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu Deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mit Sepa wird ab 1. Februar 2014 der
MehrEinstellungen für SEPA-Lastschriften oder SEPA Dauerlastschriften in der VR-NetWorld Software 5.0
Einstellungen für SEPA-Lastschriften oder SEPA Dauerlastschriften in der VR-NetWorld Software 5.0 Bitte beachten Sie diese Punkte wenn Sie in der VR-NetWorld Software 5.0 Lastschriften oder Dauerlastschriften
MehrLeitfaden zu Windata Professional 8
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Windata Professional 8 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrSEPA-Umstellungsanleitung VR-NetWorld Software
In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die wesentlichen Schritte zur automatisierten Umstellung Ihrer in VR NetWorld Software hinterlegten nationalen Zahlungsaufträge in SEPA Aufträge beschreiben. Fällige
MehrOrdner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten
Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.
MehrJeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei.
Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. Sie ziehen Ihre fälligen Zahlungen per Lastschrift ein? Dann müssen Sie künftig einiges beachten: Ab 01.02.2014 sind nur noch Lastschriften
MehrSEPA-Umstellungsanleitung Profi cash
In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die wesentlichen Schritte zur automatisierten Umstellung Ihrer in Profi cash hinterlegten nationalen Zahlungsaufträge in SEPA Aufträge beschreiben. Fällige Zahlungsverkehrsjobs
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrFachdokumentation TA 7.0-Umstellung
Fachdokumentation TA 7.0-Umstellung was ist ta 7.0 und emv? TA 7.0 steht für»technischer Anhang in der Version 7.0«. Im technischen Anhang sind alle Vorgaben für das electronic cash-system festgeschrieben.
MehrFragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch
Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrAGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge
Thema AGB Teil 5 - Support Letzte Anpassung 17. Dezember 2013 Status / Version Final - V 1.0 Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge Summary Erstellung Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingen
MehrSEPA-Einführung im Zahlungsverkehr Auswirkung auf Anwendungen und Organisation
SEPA-Einführung im Zahlungsverkehr Auswirkung auf Anwendungen und Organisation Agenda 1. SEPA-Begriffe und Fragestellungen 2. Das SEPA-Projekt 3. SEPA in Verfahren der ekom21 4. Zukunft des Kopfbankverfahrens
MehrAUFTRAGSFORMATE. Auslandszahlungsverkehr. für Nicht-Banken
AUFTRAGSFORMATE Auslandszahlungsverkehr für Nicht-Banken VTB Bank (Deutschland) AG Auftragsformate Auslandszahlungsverkehr für Nicht-Banken Version 4 (02/08) 1/5 Inhaltsverzeichnis 1. Erläuterung Auslandszahlungsauftrag...3
MehrHomebanking-Abkommen
Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher
MehrWholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern
Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen
MehrHerzlich Willkommen! Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa. Info-Abend für Vereine Vorgehensweise in der Praxis
Herzlich Willkommen! Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Info-Abend für Vereine Vorgehensweise in der Praxis 1 Stand: Juni 2013 Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrForschen - Schreiben - Lehren
Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrDie neuen SEPA-Lastschriften
Die neuen SEPA-Lastschriften Die Gläubiger-Identifikations-Nummer (Gläubiger-ID) (Englischer Name: Creditor-ID) Um Lastschriften einziehen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikations- Nummer.
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrLeitfaden zu NetXP Verein
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu NetXP Verein Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der
MehrGebührentabelle. selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Stand: 01. Januar 2007
Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Stand: 01. Januar 2007 219 Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Allgemeines Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter
MehrNeuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22. Inhaltsverzeichnis. 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC...
Neuer Releasestand Finanzbuchhaltung DAM-EDV E.1.22 Inhaltsverzeichnis 1. Neuerungen Schnittstelle Telebanking mit IBAN und BIC... 2 1a. Programm 257: Auflösen Vorschlag Telebanking... 2 1b. Programm 254:
Mehr3 4 5 6 Berechnungsbeispiele: Beispiel 1: Verzicht auf 4% des Entgelts/der Besoldung für die Dauer eines Kalenderjahres bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrHandbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)
Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...
MehrEinstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software
Einstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software Um in der VR-NetWorld-Software SEPA-Lastschriften einziehen zu können, müssen Sie folgende Einstellungen treffen: 1. SEPA-Lastschriften
MehrTECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV
MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
MehrOESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM. KURZFILME DER OeNB. Zahlungsverkehr DIDAKTIK
OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM KURZFILME DER OeNB Zahlungsverkehr DIDAKTIK 1 DIDAKTIK-INFO Das Didaktik Material besteht aus drei Teilen: Allgemeine Fragen/Basics Gruppenarbeit/Recherchearbeit
MehrLeitfaden zu S-Banking für Ihr ipad
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu S-Banking für Ihr ipad Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und
MehrNeuerungen PRIMUS 2014
SEPA Der Zahlungsverkehr wird europäisch Ist Ihr Unternehmen fit für SEPA? Mit PRIMUS 2014 sind Sie auf SEPA vorbereitet. SEPA betrifft auch Sie. Spätestens ab August 2014 gibt es vor der Single European
MehrVERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt
MehrInformationen zur IBAN-Pflicht ab 2014
Informationen zur IBAN-Pflicht ab 2014 Inhalt: 1. Einleitung 2. Automatische Berechnung von IBAN und BIC 3. Zahlungen per SEPA ausführen 4. Was Sie außerdem noch beachten sollten 1. Einleitung Ab dem 1.
MehrLeitfaden zu VR-Profi cash
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu VR-Profi cash Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),
MehrProduktinfo Zahlungsvorschlagsliste
Produktinfo ADDISON HANNIBAL HANNIBAL landwirtschaftliches Buchführungssystem HANNIBAL 3.7 Stand: November 2011 Copyright (C) 2011 ADDISON Agrosoft GmbH Die Angaben in den folgenden Unterlagen können ohne
Mehr