Bewertungsgesetz Begriff und Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens.
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- Dominic Esser
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1 Hauptfeststellung der Einheitswerte Forstwirtschaft DI Dr. Eckart Senitza Gut Poitschach, Ingenieurbüro für Forstwirtschaft NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. Bewertungsgesetz Begriff und Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens. (1) Zum forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen (forstwirtschaftlicher Betrieb). Einem forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen insbesondere Flächen, die Wald im Sinne des Forstgesetzes 1975 sind. 2
2 1a Forstgesetz 1975 idgf Bewertungsgesetz 46 Wald im Sinne dieses Bundesgesetzes sind mit Holzgewächsen der im Anhang angeführten Arten (forstlicher Bewuchs) bestockt Grundflächen, soweit die Bestockung mindestens eine Fläche von m 2 und eine durchschnittliche Breite von 10 m erreicht. 46. Begriff und Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens. Holzbodenflächen - Bestockt Wald im Sinne des Abs. 1 sind auch Grundflächen, deren forstlicher Bewuchs infolge Nutzung oder aus sonstigem Anlaß vorübergehend vermindert (1) Zum oder forstwirtschaftlichen beseitigt ist. Vermögen gehören alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen (forstwirtschaftlicher Betrieb). Einem forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen Wald insbesondere stehen und unmittelbar Flächen, dessen die Wald Bewirtschaftung im Sinne des dienen (wie forstliche Bringungsanlagen, Holzlagerplätze, Waldschneisen und Forstgesetzes 1975 sind. Holzbodenflächen - Blößen Unbeschadet ihrer besonderen Nutzung gelten als Wald im Sinne des Abs. 1 auch dauernd unbestockte Grundflächen, insoweit sie in einem unmittelbaren räumlichen und forstbetrieblichen Zusammenhang mit Rückewege). Nichtholzbodenflächen 3 Bewertungsgesetz 46 (3) Der fw EW ist ausgehend vom Hektarsatz eines nicht aussetzenden Betriebes mit regelmäßigen Altersklassen (Normalwaldbetrieb) und günstigen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbedingungen abzuleiten. 4
3 Bewertungsgesetz 46 Die Hektarsätze für das forstwirtschaftliche Vermögen ergeben sich nach dem Verhältnis zum Normalwaldbetrieb und sind nach den verschiedenen in Betracht kommenden Baumarten, Ertragsklassen und erzielbaren Holzpreisen sowie vom Umstand, ob auf Grund der forstwirtschaftlichen Betriebsgröße eine überwiegend regelmäßige Nutzung möglich ist, zu differenzieren. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse davon ab, erfolgt eine Berücksichtigung durch Zu- oder Abschläge. 5 Normalbetrieb Regelmäßiges Altersklassenverhältnis Vollbestockung Keine Bestandes- oder Stammschäden Regelmäßige Holznutzung > 100 ha Waldfläche Seehöhe des Flächenschwerpunktes < 700 Meter Mittl. Entfernung zum öffentl Verkehrsnetz < 1 Km Schlepperbefahrbares, gleichförmiges Gelände Bedingungen für Forststrassen sind günstig Arrondierte Flächen 6
4 Forstbetrieb - Flächenkategorien Holzbodenflächen (= Wald) Wirtschaftswald Niederwald, Mittelwald, Auwald Bannwald, Erholungswald (lt. Bescheid) Schutzwald, Objektschutzwald ( 23 FG, Behördenentscheid) Krummholzflächen (Latschen, Grünerlen) Umwandlungen aus Nieder- und Mittelwald Windschutz- und Quellenschutzanlagen Nichtholzbodenflächen (= Wald) Forstwege, Holzlagerplätze Sonstige Forstbetriebsflächen (= Nicht Wald) Flächen der Forstdienstgebäude Wirtschaftsgebäude (z.b. Garagen für Forstmaschinen) NICHT: Wohngebäude, Jagdgebäude, Schipisten 7 Schutzwald mit/ohne Holznutzung Schutzwald mit möglicher Holznutzung Holznutzungen können unter Berücksichtigung der Schutzfunktion noch durchgeführt werden. Schutzwald ohne mögliche Holznutzung Nur mehr Zufallsnutzungen möglich Wälder in schwer begehbaren oder unbegehbaren Lagen Bestände auf dürftigsten Standorten mit sehr geringen Wuchsleistungen 8
5 Betriebsgrößengruppen Forstbetriebsfläche Kleinstwald 10 ha pauschal ( ) Kleinwald > ha grob+einfach (40.000) Großwald > 100 ha detailliert (3.500) 9 Kleinstwald Betriebe 10 ha 10
6 Betriebe 10 ha "Kleinstwald" Hektarsätze pauschal je politischem Bezirk - Getrennte Ausweisung nach Bezirk Schutzwald (1 Hektarsatz): 35,- /ha Auwald (110,- /ha) Sonderbetriebsklassen Christbaumkulturen (> 0,5 ha) 1.000,- /ha Zustellung Bescheid mit Vordruck im Herbst 2014 => Berufung bei Abweichungen 11 LuF 1 HF Betriebe 10 ha 12
7 Kleinwald Betriebe > ha 13 Betriebe >10 bis 100 ha Unregelmäßige Nutzung (kein Normalwaldmodell) 1 Ertragsregion Hektarsätze für Baumartengruppen: Fi / Ta / Lä / Zi Douglasie Sonstiges Nadelholz: Weißkiefer, Schwarzkiefer Laubholz (Eiche / LH) ohne Au-/Ausschlagwald 3 Wachstumsstufen: schlecht mittel gut (grob nach Mittelhöhe und Alter 60/80/100 Jahre) Hundertsätze für Altersstufen 0-40 ; 41-80; über 80 Jahre Holzerntebedingungen: Bringungslage 1 3 Anteil des schlepperfahrbaren Geländes 14
8 Betriebe >10 bis 100 ha Abschlag für Bewirtschaftungserschwernisse aus Lage und Form Mindestbewertung: Schutzwald mit möglicher Holznutzung (nach Baumartengruppen) Schutzwald gut/schlecht; ohne Holznutzung, Krummholz Ausschlagwald und Auwald (pauschale ha-sätze) Sonderbetriebsklassen Bannwald, Erholungswald, Windschutzanlagen Objektschutzwald Christbäume; Kurzumtrieb Nichtholzbodenflächen Forstwege (befestigt, keine Traktorwege), Holzlagerplätze 15 Betriebe >10 bis 100 ha Schlepperbefahrbares Gelände Fläche im Wirtschaftswald/Hochwald auf der Holzrückung und Bringungen mittels Traktor und Anbauseilwinde oder Forstschlepper möglich ist: Kriterien - Waldfläche befahrbar!! - Geländeneigung bis ca. 35%, wobei kurze Steilstücke, wie z.b. Böschungen, nicht berücksichtigt werden - Unabhängig von der Bewirtschaftungsform und der aktuellen Bestockung - Seilzuzug bis ca. 50 Meter (kein Puffer unter Forststraßen) - Abgrenzungsgenauigkeit: ca. 0,5 Hektar Bringungslage - BL 1: günstig > 2/3 Schleppergelände, - BL 2: minder günstig, 2/3-1/3 Schleppergelände - BL 3: ungünstig < 1/3 Schleppergelände Die Bringungslage ist auch für die pauschalen Betriebsausgabensätze nach der PauschalierungsVO maßgeblich! 16
9 LuF 1 HF Betriebe >10 bis 100 ha 17 Betriebe >10 bis 100 ha 3 Wachstumsstufen: Gut / Mittel / Schlecht Definition der Wachstumsstufe Mittel in der Kundmachung Bestimmung der Wachstumsstufe über Bestandesmittelhöhe und Alter 18
10 LuF 1 HF Betriebe >10 bis 100 ha 60,- /ha 35,- /ha 20,- /ha 10,- /ha 165,- /1.000,- /ah 165,- /ha 19 Großwald Betriebe > 100 ha 20
11 Gliederung wirtschaftliche Einheit - Forst 21 Gliederung Forst nach Klassen (ha) Wirtschaftswald-Hochwald Standortschutzwald mit möglicher Holznutzung bestockt mit Fichte, Tanne, Lärche, Zirbe, Douglasie 60,- /ha (entspr. < Bon 4) bestockt mit anderen Baumarten 35,- /ha Standortschutzwald ohne mögl.holznutzung (sofern nicht Krummholzfläche) 20,- /ha Krummholzfläche ( 2 Abs. 6 Z 2 BANU-V) 10,- /ha Nieder- und Mittelwald, Auwald Kurzumtriebsflächen auf Waldboden 165,- /ha Christbaumkulturen auf Waldboden bis 0,5 ha / über 0,5 ha 165,- /1.000,- /ha Bannwald, Erholungswald (Bescheid), Objektschutzw.; Windschutzanlagen 50% Nichtholzbodenflächen (Forststraßen, Holzlagerplätze, Waldschneisen) Sonstige Forstbetriebsflächen (Baufläche der Forstdienstgebäude) Verriegelungshektarsatz 35,- /ha 22 22
12 Merkmale Wirtschaftswald Hochwald Reviermerkmale Lage, Holzerntebedingungen, Wegebau, bes. Verhältnisse Hochwald getrennt nach Betriebsklassen Wirtschaftswald Hochwald Schutzwald m. Holznutzung / ohne Holznutzung Bannwald ( 27 ForstG)* Objektschutzw. ( 21 (2) ForstG) * Erholungswald ( 36 ForstG) Umwandlungen von Nieder- und Mittelwald (max. 40 Jahre) Quellschutzanlagen (nicht älter als 40 Jahre) * soferne nicht Standorts-Schutzwald 23 Vermögensart - Abgrenzung Mögliche Problembereiche Abgrenzung Forst Grundvermögen Landwirtschaft Forst Forst Alpen Forst Krummholzflächen Forst Unproduktive Flächen Mögliche Ursachen für Veränderungen Verwaldung Rodung Änderung der Vermögensart Woran erkennt man die Vermögensart? Über den Hauptzweck 24
13 Vermögensart - Abgrenzung Grundbuch: Mögliche Problembereiche Abgrenzung 76 ha Wald 161 ha Alpe Forstkarte: Forst Grundvermögen Landwirtschaft Forst Forst Alpen Forst Krummholzflächen Forst Unproduktive Flächen 160 ha Wald, davon 20 ha SW oh 75 ha Krummholz 77 Mögliche ha Alpe Ursachen für Veränderungen Verwaldung Rodung Änderung der Vermögensart Woran erkennt man die Vermögensart? Über den Hauptzweck 25 LuF 1-FO HF Flächenausmaß 26 26
14 Wirtschaftswald Hochwald Betriebe > 100 ha Wirtschaftswald-Hochwald Altersklassentabelle Baumarten, Bonitäten, Bestockungsgrade Schäden Stammschäden (z.b. Rotfäule) Kronenverlichtungen durch Luftverunreinigungen (wie HF 1988) NEU: Mistelbefall, Eschentriebsterben, Biberfraß Minderungszahl (für Gelände- und Bringungsverhältnisse) Eigene Betriebsklassen für Bannwald und Objektschutzwald (sofern nicht Sto.- Schutzwald) Erholungswald Quellschutzanlagen Umwandlungsflächen 27 Wirtschaftswald Hochwald Betriebe > 100 ha Altersklassentabelle anerkannte Ertragstafeln Reelle / ideelle Anteile (aus eigener Schätzung, WWPl, sonstiger Quelle) 28
15 Kartengrundlagen Wirtschaftswald Hochwald Betriebe > 100 ha Reelle / ideelle Anteile (aus eigener Schätzung, WWPl, sonstiger Quelle) 29 Betriebe > 100 ha Hektarsätze jeweils für Baumarten (-Gruppen) und Ertragsklassen (EKL dgz 100 ) nach Ertragstafeln Fi/Ta/Dougl; Lä; WKi; Zirbe; s.nh, Eiche; sonst LH Hundertsätze für Altersklassen in 20-Jahres-Stufen nach Baumartengruppen (10-182%) Reduktion mit Bestockungsgrad (ideelle Blöße) Hektarsätze für Sonderbetriebsklassen Auwald u Ausschlagwald Schutzwald gut u schlecht u ohne Holznutzung Nichtwald- u Krummholzflächen Sonderkulturen (Christbäume, Kurzumtrieb) 30
16 Betriebe > 100 ha Ertragsregionen A D (von Osten nach Westen steigend Differenz ca.34-22% / 24-15% /13-8%) Minderungszahl für abweichende Bedingungen berücksichtigt: Seehöhe (Flächenschwerpunkt) Bringungsentfernung (öffentliches Verkehrsnetz) Holzerntebedingungen Wegebau- u. Wegeerhaltungsbedingungen Bewirtschaftungserschwernisse aus Lage Reduktion aufgrund Schäden durch forstschädl. Luftverunreinigungen Abschlagsfaktor Auwald (Weichlaubholz) 31 4 Ertragsregionen 32
17 Wirtschaftswald-Hochwald Minderungszahlen Minderungszahlen: 100 Summe (addiert) = % - nach EKL NH/LH gestaffelt Seehöhe m / m / >1200m (3-7%) Bringungsentfernung (öffentliches Wegenetz): (1-6%) Holzerntebedingungen (Gelände+Holzernte)!!! Wegbau, -erhaltung (9-11%) Bewirtschaftungserschwernis (Arrondierung) (1-3%) Die Minderungszahl ist auch für den pauschalen Betriebsausgabensatz nach der PauschalierungsVO maßgeblich! Wirtschaftswald-Hochwald Minderungszahlen Holzerntebedingungen Geländeverhältnisse a-b) gleichförmig mit leichten Unebenheiten,. c-d) ungleichförmig mit Runsen, Gräben; Blöcke, starker Unterwuchs, stark ungleichförmig Bringungsmethode Gelände (a+b) Gelände (c+d) Schlepper und Liefern bergab bis 100 m ha ha Seilgelände bergauf bis 500 m ha ha Seilgelände bergab bis 500 m ha ha Langstreckenseilgelände über 500 m ha ha 34 34
18 Wirtschaftswald-Hochwald Minderungszahlen Forstwegebau Wirtschaftswald Bedingungen Wegebau und Wegeerhaltung Durchgehender Felsanteil oder Schottertragschicht im Unterbau (Bedarf >1 m³/lfm) je 10 km Weglänge Kunsteinbauten über 1 m Ø Krainerwände > 50 m³ Schotterkörper Geländequerneigung überwiegend > 60 % oder < 20 % LKW-befahrenes Forstwegenetz % Stück Ja Nein km 36 36
19 Besondere Verhältnisse Wirtschaftswald Merkmale für besondere Verhältnisse im Wirtschaftswald Hochwald Streulage Fläche des Wirtschaftswald-Hochwalds in Streulage Anzahl Teilflächen liegen in Streulage? Ja Nein ha Stück Merkmale Wirtschaftswald-Hochwald 38 38
20 Bestandesschäden Wirtschaftswald Hochwald Art der Schäden Rotfäule bei Fichte Starker Mistelbefall bei Laubholz Eschentriebsterben Ähnliche Schäden an anderen Baumarten Beschreibung der Schäden Baumart Schadensart % betroffen je Altersklasse Schäden durch Luftverunreinigungen im Wirtschaftswald Hochwald Beschreibung der Schäden Baumart (wie bisher) Verlichtungsstufe % betroffen je Altersklasse Nachweis wie bisher Fester Stichprobenraster Rasterweite in Abhängigkeit von der Betriebsgröße Siehe Erlässe zur HF 1988 Dauerhafte Markierung Alter der Erhebung zum Erklärungszeitpunkt max. 3 Jahre 40 40
21 Sonderbetriebsklassen mit Bestandesmerkmalen Auwald Nachhaltig mögliche Nutzungsmenge in Efm/Jahr nach Klassen (< 4 Efm, 4 Efm und < 8 Efm, 8 Efm) Anteil Weichlaubholz innerhalb der Klassen in % Gänzlicher Produktionsausfall durch Biberfraß Nebennutzungen Nebennutzungen ( ) Schmuckreisig, Forstpflanzen Bodensubstanz (Schotter, Steine, Sand, ) Sonstige 44 44
22 Vorbereitungen für HF 2014 Bewertungsunterlagen von Hauptfeststellung 1988 bzw. der letzten Wertfortschreibung (Erklärung, Bescheid EHW-AZ) Aktuelle Grundbuchauszüge besorgen, ev. DKM Karte(n) aus Landes-GIS (Orthofoto mit Grundstücksgrenzen hinterlegt) Waldaufnahmen vor Ort durchführen (falls notwendig) Forsteinrichtung NEU, Altersfortschreibung, Schätzung (aus eigener Schätzung, Wirtschaftsplan, sonstiger Quelle) Falls Ausmaß des Schutzwalds fraglich Schutzwald-Abgrenzung gemeinsam mit Forstbehörde durchführen INFO: Wald mit Schutzfunktion laut Waldentwicklungsplan ist nicht gleichzusetzen mit Schutzwald gemäß 21 ForstG!! Vorbereitungen für HF 2014 Bewertungsunterlagen von Hauptfeststellung 1988 bzw. der letzten Wertfortschreibung (Erklärung, Bescheid EHW-AZ) Aktuelle Grundbuchauszüge besorgen, ev. DKM Karte(n) aus Landes-GIS (Orthofoto mit Grundstücksgrenzen hinterlegt) Waldaufnahmen vor Ort durchführen (falls notwendig) Forsteinrichtung NEU, Altersfortschreibung, Schätzung (aus eigener Schätzung, Wirtschaftsplan, sonstiger Quelle) Falls Ausmaß des Schutzwalds fraglich Schutzwald-Abgrenzung gemeinsam mit Forstbehörde durchführen INFO: Wald mit Schutzfunktion laut Waldentwicklungsplan ist nicht gleichzusetzen mit Schutzwald gemäß 21 ForstG!! 47 47
23 Danke für Ihre Aufmerksamkeit DI Dr. Eckart Senitza nach DI Felix Montecuccoli DI Bernulph von der Hellen Dr. Mantsch (BMF) 48 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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