Verfahrensregeln EMZ

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verfahrensregeln EMZ"

Transkript

1 Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von Dateien im DTA-Format per Datenfernübertragung (DFÜ) im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) (Verfahrensregeln EMZ) Version Seite 1 von 66

2 Versionsüberblick Datum Version Anmerkungen 7. November Neuerstellung nach Aufhebung der Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank 1. Januar Klarstellung bei der Verrechnung der Zahlungen (I. Ziffer 6) 1. Juni Ergänzung und Klarstellung im Anhang 4 zu Fehlercode 153 Redaktionelle Änderungen 1. August Anpassung an die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009" Seite 2 von 66

3 Referenzdokumente Ersteller Dokument 1 Deutsche Bundesbank Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB/BBk) 2 Deutsche Bundesbank 3 Deutsche Bundesbank 4 Deutsche Bundesbank 5 Deutsche Bundesbank 6 Deutsche Bundesbank Projekt Imagegestütztes Scheckeinzugsverfahren (ISE) - Verfahrensbeschreibung ExtraNet Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Kommunikation über EBICS mit Einlagenkreditinstituten und sonstigen Kontoinhabern mit Bankleitzahl Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfernübertragung via EBICS für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen) Verfahrensregeln zur Kommunikation über SWIFTNet FileAct für den elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) und den SEPA-Clearer des EMZ (SCL) Besondere Bedingungen für das Verfahren onlinebanking.bundesbank der Deutschen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen) Die Deutsche Kreditwirtschaft Die Deutsche Kreditwirtschaft Die Deutsche Kreditwirtschaft Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch in der zwischenbetrieblichen Abwicklung des Inlandszahlungsverkehrs (Clearingabkommen) Abkommen über den Einzug von Schecks (Scheckabkommen) FinTS-Spezifikation / 10 TARGET2 User Detailed Functional Specifications 1st book (Version 5.0) 11 TARGET2 Routing/Mapping of Payments and Ancillary System Transactions (Version 3.0) 12 TARGET2 User Guide for Collection of Static Data (Version 4.1) Seite 3 von 66

4 Glossar AGB ASCII BBk- Format Allgemeine Geschäftsbedingungen American Standard Code for Information Interchange Bundesbankspezifisches Datenformat (ehemals EÖ-Format) BIC Business Identifier Code (ISO 9362) BSE DK DFÜ DTA EBICS EMZ FinTS HBCI ISE KTO2 MT PM Prior3 SCL SWIFT TARGET2 ZAG ZIP Belegloser Scheckeinzug Die Deutsche Kreditwirtschaft Datenfernübertragung Datenaustausch-Verfahren Electronic Banking Internet Communication Standard Elektronischer Massenzahlungsverkehr Financial Transaction Services Home Banking Computer Interface Imagegestützter Scheckeinzug Konto 2 - Proprietäres Kontoführungssystem der Deutschen Bundesbank Message Typ, Nachrichtentyp (SWIFT) Payments Module (Zahlungsverkehrsmodul der TARGET2- Gemeinschaftsplattform; enthält ebenfalls Kontoführungsfunktionalitäten) Massenzahlungen SEPA-Clearer des EMZ Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication 2. Generation des Echtzeit-Bruttozahlungssystems des Eurosystems; Trans-European Automated Realtime Gross Settlement Express Transfer Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Format für komprimierte Dateien Seite 4 von 66

5 INHALT Referenzdokumente... 3 Glossar... 4 I. ALLGEMEINES Einleitung Kundenstruktur Geltung Geschäftstage / Feiertage Nutzung des Verfahrens / Zulassung zum Verfahren Verrechnung der Zahlungen Verarbeitungsfenster des EMZ-Verfahrens Nachrichten- und Quittungsdateien des EMZ Information über verarbeitete Dateien Leitweg- und Auslieferungsinformationen Zeichensatz Ansprechpartner für Nachfragen / Systemstörungen Backup-Verfahren Entgelte Änderungen II. ELEKTRONISCHE EINLIEFERUNG VON ZAHLUNGSVORGÄNGEN Zahlungsvorgänge Einlieferungs-/Annahmezeiten Einlieferungen Prüfung und Verarbeitung der Einlieferungen Behandlung ungedeckter Einlieferungen bei Überweisungen III. ELEKTRONISCHE AUSLIEFERUNG VON ZAHLUNGSVORGÄNGEN ANLAGEN... Datensatzaufbau der im EMZ verwendeten Dateien Kennzeichnung der Zahlungsverkehrsarten / Textschlüssel für das DTA-Format Nachrichten- und Quittungsdateien im EMZ Verzeichnis der EMZ-Prüfungen EMZ-Fehlercodes im BBk-Format Referenzierung für in TARGET2 geführte Konten Leitweg- und Ausgangsinformationen Testverfahren Seite 5 von 66

6 I. Allgemeines 1. Einleitung Mit dem Verfahren Elektronischer Massenzahlungsverkehr (EMZ) stellt die Deutsche Bundesbank ein Massenzahlungssystem zur Abwicklung nicht eilbedürftiger nationaler Zahlungen im DTA- Format zur Verfügung. 2. Kundenstruktur Im unbaren Zahlungsverkehr unterscheidet die Deutsche Bundesbank zwischen Kreditinstituten i. S. d. Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung 2013/575/EU (sog. Einlagenkreditinstitute), für die die Deutsche Bundesbank PM-, HAM- und Dotationskonten führt und die Teilnehmer an den Zahlungsverkehrssystemen der Deutschen Bundesbank sein können, sowie sonstigen Kontoinhabern. Der Begriff sonstige Kontoinhaber umfasst Zahlungsdienstleister im Sinne des 1 Absatz 1 Nr. 2 bis 5 ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz), Kreditinstitute mit Teilbanklizenz, öffentliche Verwaltungen und in privater Rechtsform betriebene Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltungen wahrnehmen oder Zahlungen für öffentliche Verwaltungen abwickeln, sowie karitative und gemeinnützige Einrichtungen. 3. Geltung (1) Die Verfahrensregeln gelten für die Ein- und Auslieferung von: Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug (BSE) und dem imagegestützten Scheckeinzug (ISE) Einzugsermächtigungs-Lastschriften und Weisungen zur Weiterleitung von Überweisungsbeträgen im Inland (Prior3-Zahlungen) im DTA-Format per Datenfernübertragung (DFÜ). Einzugsermächtigungs-Lastschriften und Prior3-Zahlungen dürfen nur dann in den EMZ eingeliefert werden, sofern es sich um Zahlungen handelt, für die die Anforderungen der Verordnung (EU) Nummer 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 924/2009 (sog. SEPA-VO) nicht gelten (z. B. Zahlungen, die an einer Verkaufsstelle mit Hilfe einer Zahlungskarte generiert wurden (Elektronisches Lastschriftverfahren), oder Verrechnungen aus Kartenzahlungen). (2) Für die Übermittlung von Dateien stehen folgende Verfahren zur Verfügung: SWIFTNet FileAct (nur für Einlagenkreditinstitute und sonstige Kontoinhaber, die eine Bankleitzahl führen), die über das SWIFT-Netz adressiert werden können) EBICS FinTS (nur für sonstige Kontoinhaber, die keine Bankleitzahl führen, ausschließlich Datei Seite 6 von 66

7 austausch auf Basis der FinTS-Spezifikationen) 1 Bei der Nutzung des DFÜ-Verfahrens SWIFTNet FileAct sind die Verfahrensregeln zur Kommunikation über SWIFTNet FileAct für den elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) und den SEPA-Clearer des EMZ (SCL) zu beachten; bei Nutzung des DFÜ-Verfahrens EBICS gelten die Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Kommunikation über EBICS mit Einlagenkreditinstituten und sonstigen Kontoinhabern mit Bankleitzahl bzw. die Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfernübertragung via EBICS für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen). Bei Einlieferungen im Online-Banking über FinTS durch sonstige Kontoinhaber, die keine Bankleitzahl führen gelten die Besondere Bedingungen für das Verfahren onlinebanking.bundesbank der Deutschen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI- Bedingungen). Der Dateiaustausch im Online-Banking über FinTS erfolgt ausschließlich auf Basis der FinTS-Spezifikation 2.. Sonstige Kontoinhaber, die keine Bankleitzahl führen, die im Online- Banking über FinTS einliefern, werden im nachfolgenden FinTS-Teilnehmer genannt. (3) Zusätzlich gelten für den DFÜ-Austausch von Dateien im gepackten DTA-Format im Geschäftsverkehr mit Einlagenkreditinstituten und sonstigen Kontoinhabern, die eine Bankleitzahl führen grundsätzlich die in der Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch in der zwischenbetrieblichen Abwicklung des Inlandszahlungsverkehrs (Clearingabkommen) sowie dem Abkommen über den Einzug von Schecks (Scheckabkommen) getroffenen Festlegungen bezüglich Dateiaufbau, Satzbeschreibungen und Plausibilitätsprüfungen. Für den DFÜ-Austausch im ungepackten DTA-Format sowie im Geschäftsverkehr mit sonstigen Kontoinhabern, die keine Bankleitzahl führen gelten die in der Anlage 1 beschriebenen Spezifikationen. (4) Im imagegestützten Scheckeinzug (ISE) werden über den EMZ ausschließlich ISE- Verrechnungsdatensätze ausgetauscht. Die elektronischen Bilder der Schecks (Scheckbilder / Images) sind über das ExtraNet der Deutschen Bundesbank einzuliefern und werden dort zur Abholung bereitgestellt. Die sich aus einer Nutzung von ISE ergebenden Anforderungen für die Einlieferung bzw. Abholung der Images sind in einer gesonderten Verfahrensbeschreibung ( Projekt Imagegestütztes Scheckeinzugsverfahren (ISE) Verfahrensbeschreibung ExtraNet ) beschrieben, die auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank ( unter Aufgaben / Unbarer Zahlungsverkehr/Imagegestützter Scheckeinzug (ISE) / Verfahrensbeschreibungen und Formulare abgerufen werden kann. 1 Im Online-Banking über FinTS werden nur Überweisungen und Lastschriften entgegengenommen; keine Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und imagegestützten Scheckeinzug. 2 Im Online-Banking über FinTS werden nur Überweisungen und Lastschriften entgegengenommen; keine Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und imagegestützten Scheckeinzug Seite 7 von 66

8 4. Geschäftstage / Feiertage (1) Geschäftstage des EMZ sind die Tage Montag bis Freitag, soweit nicht einer dieser Tage ein bundeseinheitlicher Feiertag, der 24. oder der 31. Dezember ist. An bundeseinheitlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und 31. Dezember ist der EMZ geschlossen. An diesen Tagen erfolgt keine Verbuchung von Zahlungen. An regionalen Feiertagen ist der EMZ bundesweit in Betrieb. Bei der Verrechnung der Zahlungen aus Auslieferungen der Deutschen Bundesbank werden regionale Feiertage für Konten, die in einem Feiertagsbereich geführt werden, berücksichtigt. Weitergehende Informationen finden Sie in dem Dokument Hinweise zur Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs bei der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit bundeseinheitlichen und regionalen Feiertagen auf der Homepage der Deutschen Bundesbank ( unter Kerngeschäftsfelder der Bundesbank/Unbarer Zahlungsverkehr/Leistungsangebot. (2) Geschäftstage des ExtraNet der Deutschen Bundesbank sind die Tage Montag bis Freitag, soweit nicht einer dieser Tage ein TARGET2-Feiertag ist. Technisch ist es also möglich, an bundeseinheitlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und 31. Dezember Images ins ExtraNet einzuliefern. Diese werden aber wie nach dem Annahmeschluss eingelieferte Images behandelt und ohne Benachrichtigung des Einlieferers gelöscht; sie sind ebenso wie die korrespondierenden ISE-Verrechnungsdatensätze am folgenden Geschäftstag erneut einzuliefern. 5. Nutzung des Verfahrens / Zulassung zum Verfahren Als Teilnehmer am EMZ-Verfahren können ausschließlich Kreditinstitute i. S. d. Art. 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung 2013/575/EU zugelassen werden. Alle sonstigen Kontoinhaber können zur elektronischen Ein- und Auslieferung von Zahlungsvorgängen über die Deutsche Bundesbank zugelassen werden. Die Teilnahme am Verfahren ist zusammen mit den für die Durchführung der geldlichen Verrechnung über die TARGET2-Gemeinschaftsplattform erforderlichen TARGET2-Vordrucken (Vordruck 1014 und Vordruck 2002) 3 mit dem Vordruck 4780 Antrag auf Teilnahme am Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) der Deutschen Bundesbank zu beantragen. Filialinstitute können die Teilnahme bei dem für ihre Hauptniederlassung zuständigen Kundenbetreuungsservice (KBS) beantragen. In diesem Fall sind die Anträge von Personen zu unterzeichnen, die für das Gesamtinstitut vertretungsberechtigt sind. Die Zulassung von sonstigen Kontoinhabern, die keine Bankleitzahl führen, zum Verfahren erfolgt auf Basis des Vordrucks 4780a Antrag auf elektronische Ein- und Auslieferung für den Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) der Deutschen Bundesbank. Je nach genutztem Kommunikationsverfahren ist die entsprechende Anlage bzw. der relevante EBICS-Vordruck auszufüllen. 3 Nur im Falle der Nutzung eines eigenen TARGET2-PM-Kontos für die Durchführung der geldlichen Verrechnung; vergleiche hierzu auch das Kapitel II. Ziffer 5 sowie das TARGET2-Referenzdokument User Guide for Collection of Static Data Seite 8 von 66

9 Die Anträge sind schriftlich bei dem Kundenbetreuungsservice (KBS) der Deutschen Bundesbank einzureichen. Voraussetzung für die Zulassung ist das erfolgreiche Durchlaufen der vorgeschriebenen technischen Tests (siehe Anlage 8); für FinTS-Teilnehmer sind die Tests nicht verpflichtend. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Testverfahrens teilt der Kundenbetreuungsservice (KBS) dem Institut den Termin der erstmaligen Nutzung des Verfahrens mit. Die Nutzung gilt erstmals für Einlieferungen in das erste morgendliche Verarbeitungsfenster (ab Uhr am Geschäftstag vor dem Änderungstermin) bzw. für Auslieferungen aus diesem Verarbeitungsfenster. 6. Verrechnung der Zahlungen (1) Der EMZ ist als Nebensystem an das Zahlungsverkehrssystem TARGET2-Bundesbank angebunden. Für Teilnehmer am Verfahren (siehe I. Ziffer 5) erfolgt die Verbuchung aller eingelieferten bzw. auszuliefernden Zahlungen ausschließlich über Konten im Payments Module (PM-Konten) der TARGET2-Plattform unter Verwendung der für die Nebensystemverrechnung bereitgestellten Prozedur 6. Ausgenommen sind die von Einlagenkreditinstituten im Rahmen der Bargeldver- und -entsorgung unterhaltenen (Dotations-)Konten. Die Verbuchung kann auch über ein PM-Konto eines anderen TARGET2-Teilnehmers erfolgen, sofern dieser der Nutzung mit Vordruck 4063 ( Einverständniserklärung EMZ ) zugestimmt hat. Die Verbuchung der Zahlungen erfolgt in standardisierten Verrechnungsläufen (Prozeduren) der TARGET2-Plattform auf einem dem PM-Konto zugeordneten technischen Unterkonto (Sub- Account). Der Start der einzelnen Prozeduren wird jeweils nach Annahmeschluss des jeweiligen Verarbeitungsfensters durch das Nebensystem EMZ veranlasst. Die Prozeduren bestehen aus mehreren aufeinanderfolgenden Buchungszyklen (Cycles). In jedem dieser Cycles wird eine bestimmte Art von Geschäftsfällen aus dem EMZ verrechnet (Belastung aller eingelieferten Überweisungen, Gutschrift aller auszuliefernden Überweisungen, etc). In einem einzelnen Cycle kann es somit entweder nur zu Belastungen oder nur zu Gutschriften auf dem Sub-Account kommen. Vor Beginn eines Cycles mit Belastungsbuchungen (Einlieferung Überweisungen bzw. Auslieferung Lastschriften) wird die für die Verrechnung der eingelieferten Überweisungen bzw. auszuliefernden Lastschriften notwendige Liquidität durch den EMZ vom PM-Konto 4 auf das Sub- Account transferiert, so dass eine gesonderte Disposition des Sub-Accounts durch den Kontoinhaber nicht erforderlich ist. Sofern ein Kontoinhaber gleichwohl Liquiditätsüberträge oder Daueraufträge zu Gunsten des Sub-Accounts veranlasst, werden diese bei der Disposition durch den EMZ nicht berücksichtigt. Die Cycles mit Gutschriften (Auslieferung Überweisungen bzw. Einlieferung Lastschriften) benötigen keine vorherige Liquiditätsbereitstellung. Nach Verrechnung der Geschäftsfälle in allen Cycles einer Prozedur wird die jeweilige Prozedur wieder auf Veranlassung des Nebensystems EMZ geschlossen. Nach dem Schließen einer jeden Prozedur erfolgt jeweils automatisiert durch TARGET2 die Übertragung eines eventuell vorhandenen Guthabens von dem Sub-Account auf das zugeordnete PM-Konto. 4 Nur sofern die erforderliche Deckung auf dem PM-Konto vorhanden ist. Ggf. werden auch Teilbeträge in Höhe des auf dem PM-Konto verfügbaren Guthabens auf das Sub-Account transferiert Seite 9 von 66

10 Hinweise zur Referenzierung der Buchungen in den durch die TARGET2-Plattform bereitgestellten Buchungsinformationen und elektronischen Kontoauszügen sind in Anlage 6 zusammengestellt. (2) Für sonstige Kontoinhaber sowie für die im Rahmen der Bargeldver- und -ent-sorgung unterhaltenen (Dotations-)Konten erfolgt die Verrechnung der Zahlungen über Konten im Heimatkontoführungssystem der Deutschen Bundesbank (KTO2). 7. Verarbeitungsfenster des EMZ-Verfahrens Abendliches Verarbeitungsfenster Geschäftsfall Einlieferung von Prior3-Zahlungen, Lastschriften und Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug Deckungsschluss für Prior3-Zahlungen Finale Auslieferungen Sperrung der Gegenwerte für eingelieferte Prior3-Zahlungen (außer für in Cash Concentration eingebundene Konten) Belastung der Gegenwerte für eingelieferte Prior3-Zahlungen TARGET2 Konto in Uhr bis Uhr Uhr ab Uhr KTO2 -- ab Uhr ab Uhr unter dem Datum des nächsten Geschäftstages ab Uhr am nächsten Geschäftstag Geschäftsfall Gutschrift der Gegenwerte für eingelieferte Prior3-Zahlungen Belastung und Gutschrift der Gegenwerte für Lastschriften und Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug TARGET2 Konto in ab Uhr unter dem Datum des nächsten Geschäftstages ab Uhr unter dem Datum des nächsten Geschäftstages KTO2 ab Uhr am nächsten Geschäftstag ab Uhr am nächsten Geschäftstag 1. Morgendliches Verarbeitungsfenster Geschäftsfall Einlieferung von Prior3-Zahlungen, Lastschriften und Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug Deckungsschluss für Prior3-Zahlungen Finale Auslieferungen TARGET2 Konto in Uhr bis Uhr Uhr ab Uhr KTO2 Belastung der Gegenwerte für eingelieferte Prior3-Zahlungen ab Uhr ab Uhr Gutschrift der Gegenwerte für eingelieferte Prior3-Zahlungen ab Uhr ab Uhr Belastung der Gegenwerte für Lastschriften und Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug Gutschrift der Gegenwerte für Lastschriften und Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug ab Uhr ab 09:20 Uhr ab Uhr ab Uhr Seite 10 von 66

11 2. Morgendliches Verarbeitungsfenster Verfahrensregeln EMZ Geschäftsfall Einlieferung von ISE-Verrechnungsdatensätzen Auslieferungen von übergeleiteten BSE-Zahlungen aus beleghaften Einreichungen Auslieferung der ISE-Verrechnungsdatensätze Gutschrift und Belastung der Gegenwerte für beleghaft eingereichten BSE-Zahlungen Gutschrift und Belastung der Gegenwerte für ISE-Verrechnungsdatensätze Konto in TARGET2 KTO Uhr bis Uhr ab Uhr ab Uhr ab Uhr ab Uhr ab Uhr ab Uhr Bei den angegebenen Buchungszeiten handelt es sich um ungefähre Zeitangaben. Insbesondere bei den Buchungen auf den in TARGET2 geführten Konten sind die konkreten Buchungszeiten abhängig von der Anzahl der insgesamt vorliegenden Zahlungsvorgänge. 8. Nachrichten- und Quittungsdateien des EMZ (1) Bei Nutzung des EMZ-Verfahrens im ungepackten Format werden folgende allgemeine Nachrichten- und Quittungsdateien verwendet: Nachrichten-/ Quittungsdatei M3 M6 Art der Mitteilung Mitteilung über eine nicht verarbeitungsfähige Datei oder die Einlieferung außerhalb des Zeitfensters (IB-Datei) Informationsliste zur Verarbeitung in den morgendlichen Fenstern oder zusätzliche Mitteilung über ISE-Verrechnungsdatensätze ohne entsprechendes Image Nachrichten-/ Quittungsdatei M7 M8 M9 Art der Mitteilung Mitteilung über mangels Deckung nicht ausgeführte bzw. annullierte Zahlungen Mitteilung über nicht verarbeitbare Datensätze Mitteilung über verarbeitete Zahlungen und ausgelieferte Dateien; dient gleichzeitig als Ende-Mitteilung über den Abschluss des EMZ Die Übermittlung der Nachrichten- und Quittungsdateien an die Kunden kann per DFÜ, Telefax oder als Ausdruck über den Kundenbetreuungsservice (KBS) der Deutschen Bundesbank erfolgen. Der Aufbau der Nachrichten- und Quittungsdateien ist in Anhang 3 beschrieben. (2) Im gepackten Format des EMZ-Verfahrens werden folgende Mitteilungen per Telefax oder als Ausdruck über den Kundenbetreuungsservice (KBS) der Deutschen Bundesbank zur Verfügung gestellt: Fehlerprotokoll über eine nicht verarbeitungsfähige DFÜ-Datei im gepackten Format Fehlerverzeichnis zu Überweisungen, Lastschriften, Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug (DFÜ) Verarbeitungsmitteilung Rückweisungsnachricht mangels Deckung Seite 11 von 66

12 Eine Übermittlung per DFÜ ist im gepackten Format nicht möglich. (3) Im Online-Banking über FinTS werden die Nachrichtendateien M3, M7 und M8 genutzt. Die Inhalte dieser Nachrichten werden dem FinTS-Teilnehmer als Institutsmeldungen zur Verfügung gestellt. 9. Information über verarbeitete Dateien Bei Nutzung des gepackten DTA-Formats wird zum Abschluss eines EMZ-Bearbeitungstages eine ausgedruckte Informationsliste mit den Identifikationsmerkmalen (Dateinummer, Dateierstellungsdatum, Zahlungsart, Kennzeichen Ein-/Auslieferung, Stückzahl, Dateisumme, Buchungstag) der verarbeiteten Einlieferungen und ausgelieferten Zahlungsaustauschdateien erstellt. Die Informationsliste wird am Ende des abendlichen Verarbeitungslaufes (ca Uhr) per Telefax bzw. als Listenausdruck über den Kundenbetreuungsservice (KBS) der Deutschen Bundesbank an den Nutzer übermittelt. Darüber hinaus wird eine weitere Informationsliste zum Ende der morgendlichen Verarbeitungsfenster erzeugt, in der alle im jeweiligen Fenster eingereichten und erfolgreich verarbeiteten Dateien mit den Identifikationsmerkmalen (Dateinummer, Dateierstellungsdatum, Zahlungsart, Kennzeichen Ein-/Auslieferung, Stückzahl, Dateisumme, Buchungstag) aufgelistet sind. Bei Nutzung des ungepackten DTA-Formats werden folgende Nachrichtendateien sowie Mitteilungen verwendet: M6 M9 Informationsliste zur Verarbeitung in den morgendlichen Fenstern Mitteilung über verarbeitete Zahlungen und ausgelieferte Dateien 10. Leitweg- und Auslieferungsinformationen (1) Die Leitwegsteuerung ermöglicht eine von der Bankleitzahl des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers, des bezogenen Kreditinstitutes bzw. der Zahlstelle abweichende Weiterleitung der von der Deutschen Bundesbank auszuliefernden Zahlungsverkehrsnachrichten zu Überweisungen und Einzugspapieren an eine andere Stelle (z. B. an die Hauptkasse einer öffentlichen Verwaltung) bzw. ein anderes Institut (z. B. an die Kopfstelle einer Filialbank oder an ein Zentralinstitut des Sparkassen- oder Genossenschaftssektors). Auch für die Verrechnung eingereichter und auszuliefernder Überweisungen und Einzugspapieren kann ein entsprechender Leitweg aufgegeben werden. Sowohl für die Weiterleitung der Zahlungsverkehrsnachrichten als auch für die Verrechnung der Zahlungen kann für Überweisungen ein anderer Leitweg bestimmt werden als für Einzugspapiere. (2) Zahlungen für sonstige Kontoinhaber, die eine Bankleitzahl führen,, die kein Kreditinstitut im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung 2013/575/EU sind, werden grundsätzlich an die im Interbankenband aufgegebene vorgeschaltete Stelle geleitet und über diese verrechnet, Seite 12 von 66

13 sofern nicht für eingehende Überweisungen eine anderslautende Leitwegerklärung mit dem Einverständnis der vorgeschalteten Stelle (Vordruck Nr. 4061) vorgelegt wird. (3) Die Einrichtung einer Leitwegsteuerung ist mit Vordruck 4062 Antrag auf Leitwegänderung EMZ bei dem Kundenbetreuungsservice (KBS) einzureichen. Kontoinhaber, über deren Girokonto die Zahlungen aus dem EMZ verrechnet werden sollen, haben dem Kundenbetreuungsservice (KBS) unter Verwendung des Vordrucks 4063 ( Einverständniserklärung EMZ ) eine ordnungsgemäß unterschriebene Einverständniserklärung einzureichen. (4) Die Einrichtung, die Änderung bzw. der Widerruf einer Leitwegsteuerung kann zu jedem Montag mit einer Frist von fünf Geschäftstagen beantragt werden. Die Frist beginnt mit dem Geschäftstag des Eingangs bei der kontoführenden Stelle der Deutschen Bundesbank. Über jede Einrichtung bzw. Änderung von Leitweg- und Auslieferungsinformationen in der Anwendung EMZ wird der Kunde mit einem Kontrollausdruck unterrichtet (siehe Anlage 7). Ergibt die Überprüfung des Kontrollausdruckes durch den Kunden Unstimmigkeiten, sind diese der Deutschen Bundesbank unverzüglich auf telekommunikativem Weg mitzuteilen. Die aus den morgendlichen Verarbeitungsfenstern auszuliefernden Dateien werden gemäß den Leitweginformationen des aktuellen Geschäftstages ausgeliefert. 11. Zeichensatz Für den DFÜ-Austausch von Dateien gilt der Zeichenvorrat gemäß der Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch in der zwischenbetrieblichen Abwicklung des Inlandszahlungsverkehrs (Clearingabkommen). Dies sind aus dem Zeichenvorrat des EBCDI-Codes alle Großbuchstaben, die numerischen Zeichen 0 bis 9, die Sonderzeichen Leerzeichen (Zwischenraum) Punkt. Komma, kaufmännisch und & Trennstrich - Schrägstrich / Plus-Zeichen + Stern * Dollar-Zeichen $ Prozent-Zeichen % sowie die Umlaute Ä, Ö, Ü und das ß Seite 13 von 66

14 12. Ansprechpartner für Nachfragen / Systemstörungen Nachfragen zu Zahlungsvorgängen sowie Informationen bei Störungen und Problemen im Zusammenhang mit dem EMZ-Verfahren auf Kundenseite sind an die EMZ-Koordination zu richten. Deutsche Bundesbank Z 221/Z 222 Postfach Düsseldorf Telefon bzw Telefax sz-emz@bundesbank.de Über EMZ-Verarbeitungsstörungen seitens der Deutschen Bundesbank werden die im Rahmen der Antragstellung der Deutschen Bundesbank gegenüber benannten fachlichen/technischen Ansprechpartner von der EMZ-Koordination auf telekommunikativem Wege informiert. 13. Backup-Verfahren Im Backupfall erfolgt die Datenein- bzw. -auslieferung als Sendewiederholung über den originären Kommunikationskanal; Datenträger- bzw. Belegverfahren werden nicht unterstützt. 14. Entgelte Für jeden Zahlungsvorgang wird dem Einreicher ein Transaktionsentgelt gemäß dem Preisverzeichnis der AGB der Deutschen Bundesbank berechnet. Der monatliche Abrechnungszeitraum reicht vom letzten Geschäftstag des Vormonats bis zum vorletzten Geschäftstag des laufenden Monats. 15. Änderungen Auf Änderungen dieser Verfahrensregeln wird die Deutsche Bundesbank spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich oder auf elektronischem Wege hinweisen. Die geänderten Verfahrensregeln stehen danach im Internet ( unter der im Hinweis genannten Rubrik zur Einsicht bereit Seite 14 von 66

15 II. Elektronische Einlieferung von Zahlungsvorgängen 1. Zahlungsvorgänge In den EMZ können folgende Zahlungsvorgänge eingereicht werden: Dateityp Zahlungsaustauschdateien GB LB IB GK LK Prior3-Zahlungen, Bankdatei Lastschriften und Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug, Bankdatei Zahlungsvorgänge aus dem imagegestützten Scheckeinzug, Bankdatei Prior3-Zahlungen, Kundendatei Lastschriften und Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug, Kundendatei Zahlungsart Prior3-Zahlungen, Lastschriften und Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug (BSE) b 2. Einlieferungs-/Annahmezeiten (1) Einlieferungen von Prior3-Zahlungen, Lastschriften und Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug (BSE) werden von Uhr bis Uhr, Einlieferungen von ISE- Verrechnungsdatensätzen von bis Uhr entgegengenommen. An geschäftsfreien Tagen sowie zwischen Uhr und Uhr erfolgen im Störungsfall keine Supportleistungen von Seiten der Deutschen Bundesbank. Einlieferungen an geschäftsfreien Tagen oder nach Uhr werden bis zum Beginn des Validierungsprozesses am nächsten Geschäftstag um ca Uhr gepuffert. Die Einlieferung sollte insbesondere bei größeren Dateien möglichst frühzeitig erfolgen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Derzeit ist die DFÜ-Einlieferung von EMZ-Zahlungen zu folgenden Zeiten möglich: ISE-Verrechnungsdatensätze Zeitraum für Einlieferungen per EBICS, SWIFTNet FileAct a und im Online-Banking über FinTS Uhr im abendlichen Verarbeitungsfenster Uhr im morgendlichen Verarbeitungsfenster (Nach Uhr eingelieferte Zahlungen werden im darauffolgenden abendlichen Fenster verarbeitet.) Von Uhr des Vortages bis Uhr des laufenden Tages. Außerhalb dieser Zeiten eingereichte IB-Dateien werden mittels M3-Nachricht zurückgewiesen. Anmerkungen: a Wartungsfenster von bis Uhr b Im Online-Banking über FinTS werden nur Überweisungen und Lastschriften entgegengenommen; keine Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und imagegestützten Scheckeinzug. Einlieferungen sind bis zum Ende der Annahmezeiten vorzunehmen. Es ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Übertragung im Kommunikationsrechner der Deutschen Bundesbank abgeschlossen ist. Um sicherzustellen, dass für die abendliche Verarbeitung bestimmte Zahlungen nicht unbeabsichtigt in die morgendliche Verarbeitung gelangen, wird empfohlen, diese Zahlungen nicht vor, Uhr einzuliefern. Andernfalls kann eine Ausführung im morgendlichen Verarbeitungsfenster nicht ausgeschlossen werden Seite 15 von 66

16 Die Initiative zur Einlieferung geht immer vom Nutzer aus, d. h. die Anwendung EMZ ruft keine Dateien beim Nutzer ab. (2) Die ZIP2-Dateien mit den Images (ZIP1-Dateien) des ISE-Verfahrens können von Uhr bis Uhr in der ExtraNet-Infrastruktur der Deutschen Bundesbank (Upload) eingereicht werden. Alle außerhalb dieses Zeitfensters eingelieferten Imagedateien gelangen nicht zur Verarbeitung, der Einreicher wird hierüber nicht informiert (siehe Verfahrensbeschreibung Projekt Imagegestütztes Scheckeinzugsverfahren (ISE) Verfahrensbeschreibung ExtraNet ). 3. Einlieferungen (1) Transfereinheit: Prior3-Zahlungen (Überweisungen), Lastschriften sowie Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen und imagegestützten Scheckeinzug (ISE) sind in jeweils getrennten logischen Dateien auszutauschen. Im ungepackten DTA-Format ist die Anzahl der Zahlungen je logischer Datei auf Sätze begrenzt. Es wird empfohlen, auch im gepackten DTA-Format diese Anzahl nicht zu überschreiten. Im Online-Banking über FinTS dürfen maximal Sätze in einer Datei enthalten sein. Die Einlieferung sollte insbesondere bei größeren Dateien möglichst frühzeitig im Tagesverlauf erfolgen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. (2) Archivierung: Der Kunde ist verpflichtet, den von ihm übermittelten Inhalt der Dateien mindestens für einen Zeitraum von zehn Geschäftstagen nachweisbar zu halten. Einreicher haben der Deutschen Bundesbank auf Anforderung Zweitausfertigungen zur Verfügung zu stellen. Die Dateien müssen in jeder Hinsicht (Dateidatum, Dateinummer usw.) den ursprünglich eingelieferten Originaldateien entsprechen. Zur Klärung von Reklamationen muss der Kunde auch nach Ablauf der zehn Geschäftstage in der Lage sein, Einzelangaben zu den Zahlungsvorgängen zu machen. 4. Prüfung und Verarbeitung der Einlieferungen (1) Die Einlieferungen werden gemäß Anlage 4 hinsichtlich des Aufbaus und des Inhalts der Dateien sowie der dort beschriebenen Plausibilitätskontrollen geprüft. Es werden grundsätzlich nur Zahlungen für Teilnehmer oder sonstige Zahlungsdienstleister angenommen, die über den EMZ erreichbar sind. Die Verbuchung der eingereichten Dateien erfolgt je logischer Datei auf dem vom Einreicher benannten Konto in TARGET2 bzw. KTO2. Umsätze für fehlerhafte Datensätze werden auf dem vom Einreicher benannten Konto mit der Summe der entsprechenden Nachrichtendatei/des entsprechenden Fehlerverzeichnisses gutgeschrieben bzw. belastet. Bei Fehlern in den eingelieferten Dateien werden die betroffenen Dateien/Zahlungen wie folgt behandelt: Seite 16 von 66

17 fehlerhafte Zahlungen (C-Sätze) werden nicht ausgeführt (Satzrückgabe). fehlerhafte Dateien mit unerlaubten Zeichen im A- oder E-Satz werden komplett zurückgegeben (Dateirückgabe). Dateien, die nur fehlerhafte oder mehr als 999 fehlerhafte Datensätze enthalten, werden ebenfalls komplett zurückgegeben (Dateirückgabe). (2) Ergeben sich bei einer Nutzung des gepackten DTA-Formats bei den durchgeführten Plausibilitätskontrollen Unstimmigkeiten bzw. sonstige Fehler, erhält der Einreicher eine der nachfolgenden Verarbeitungsmitteilungen: Fehlerprotokoll über eine nicht verarbeitungsfähige DFÜ-Datei Mit dem Fehlerprotokoll wird dem Einreicher mitgeteilt, dass die von ihm eingereichte Datei nicht verarbeitungsfähig bzw. doppelt eingereicht worden ist. Das Fehlerverzeichnis enthält Angaben über den Einreicher der Datei, die lfd. Dateinummer, das Dateierstellungsdatum der nicht verarbeitungsfähigen Datei, die Zahlungsart das Format die Dateisumme (Anzahl der Datensätze, Summe der Datensätze in Euro, Kontrollsumme der Kontonummern und der Bankleitzahlen) Grund der Rückgabe Dateien, die mehr als 999 oder nur fehlerhafte Zahlungen enthalten, werden mit einem Fehlerprotokoll (Dateirückweisung) zurückgewiesen. Fehlerverzeichnis zu Überweisungen, Lastschriften und Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckeinzug (DFÜ) Über Fehler, die zur Rückweisung einzelner Zahlungen führen, wird in Form eines Fehlerverzeichnisses informiert. Das Fehlerverzeichnis enthält zur eindeutigen Identifikation der betroffenen Datei Angaben über den Einreicher der Datei, die lfd. Dateinummer, das Dateierstellungsdatum der Datei, die vollständige Information der beanstandeten Datensätze innerhalb der Datei, die aufgetretenen Fehler mit entsprechender Fehlerbeschreibung, den Betrag der fehlerhaften Einzelzahlung, den Gesamtbetrag der fehlerhaften Zahlungen Seite 17 von 66

18 (3) Bei Nutzung des ungepackten Formats werden folgende Nachrichtendateien sowie Mitteilungen verwendet: M3 Mitteilung über eine nicht verarbeitungsfähige Datei M7 Mitteilung über mangels Deckung nicht ausgeführte bzw. annullierte Zahlungen M8 Mitteilung über nicht verarbeitbare Datensätze Dateien, die mehr als 999 oder nur fehlerhafte Zahlungen enthalten, werden mit einer Nachrichtendatei M3 zurückgewiesen. (4) Werden ISE-Verrechnungsdatensätze bei der Eingangsprüfung aufgrund Plausibilitätsfehler zurückgewiesen, wird hierfür ebenfalls eine Nachrichtendatei M8 bzw. ein Fehlerverzeichnis erstellt. Werden mehr als 999 Datensätze zurückgewiesen oder besteht die Datei nur aus fehlerhaften Datensätzen, wird eine Nachrichtendatei M3 bzw. ein Fehlerprotokoll erstellt und es kommt zur Rückweisung der gesamten Datei. Alle in der Eingangsprüfung nicht zurückgewiesenen ISE-Verrechnungssätze werden zum Abgleich mit den eingelieferten Images herangezogen. Hierbei kann es aufgrund überzähliger ISE- Verrechnungssätze zu weiteren Rückweisungen kommen, welche mittels Nachrichtendatei M8 (Fehlercode 157: ISE-Verrechnungsdatensatz, dem kein Image zugeordnet werden konnte) zurückgerechnet werden. Sollten zu einer ISE-Verrechnungsdatei mehr als 999 ISE-Images fehlen, oder überhaupt keine Images vorliegen, kommt es hierdurch nicht zu einer Dateirückweisung; es werden ausschließlich Nachrichtendateien M8 erzeugt. Bei der Erstellung der Nachrichtendateien M8 wird die hierfür bestehende Grenze von max. 999 fehlerhaften Sätzen für die einzelne Nachrichtendatei M8 berücksichtigt; zu einer Einlieferung können somit auch mehrere Nachrichtendateien M8 erstellt werden. Zu jeder Nachrichtendatei M8 wird eine entsprechende Buchung initiiert. Zusätzlich zu den M8-Nachrichtendateien werden bei fehlenden Images noch M6-Nachrichtendateien (Mitteilung über ISE-Verrechnungsdatensätze ohne entsprechendes Image) ausgegeben. In der Nachrichtendatei M6 werden als Zusatzinformation die erste Inkassostelle sowie der komplette Imagename ausgegeben. Für den o. a. Abgleich der Images werden folgende Felder herangezogen: ZV-Format BBk-Format (ehemals EÖ-Format) Inhalt C6/C6a C5 Referenznummer; Stelle 1-12 C3 C2 Schecklagerstelle bzw. scheckumwandelnde Stelle C10 C9 Erste Inkassostelle C4 C3 Bezogenes Kreditinstitut Hinweis: Schecks, die von der Abrechnungsstelle nicht verarbeitet werden konnten (z. B. wegen fehlender Images oder fehlender ISE-Verrechnungsdatensätze) sind am nächsten Geschäftstag erneut über die Abrechnungsstelle einzuziehen. Dabei sind sowohl die Images als auch die korrespondierenden ISE-Verrechnungsdatensätze nochmals in das ExtraNet der Deutschen Bundesbank bzw. den EMZ einzuliefern Seite 18 von 66

19 5. Behandlung ungedeckter Einlieferungen bei Überweisungen (1) Eingelieferte Überweisungen werden nur bei vorhandener Deckung für die gesamte Einlieferung (eine logische Datei) ausgeführt. Der Kontoinhaber hat für ausreichende Deckung auf seinem PM-Konto (TARGET2) bzw. Heimatkonto (KTO2) zu sorgen. Sofern für eingelieferte Überweisungen zum festgelegten Deckungsschluss keine ausreichende Deckung vorhanden ist, werden die Überweisungen nicht ausgeführt. Einreicher von Einlieferungen im gepackten DTA-Format erhalten eine finale Rückweisungsnachricht mangels Deckung. Sie enthält folgende Angaben: den Einreicher der Datei, die lfd. Dateinummer, das Dateierstellungsdatum der Datei, die Zahlungsart das Format die Dateisumme Rückweisungsnachrichten zu Einlieferungen im gepackten DTA-Format werden den Einreichern auf Wunsch per Telefax oder als Listenausdruck über den Kundenbetreuungsservice (KBS) übermittelt. Davon unberührt bleibt der Versand einer Rückweisungsnachricht über die EMZ- Koordination (Z 221/Z 222) an den jeweiligen Kundenbetreuungsservice (KBS) der Deutschen Bundesbank zur Weiterleitung an den Einreicher. Bei der Nutzung des EMZ-Verfahrens im ungepackten DTA-Format wird die Nachrichtendatei M7 (Mitteilung über mangels Deckung nicht ausgeführte bzw. annullierte Zahlungen) verwendet. Der Inhalt dieser Nachricht wird FinTS-Teilnehmern als Institutsmeldung im Online-Banking zur Verfügung gestellt Seite 19 von 66

20 III. Elektronische Auslieferung von Zahlungsvorgängen (1) Der EMZ liefert die Zahlungsvorgänge an DFÜ-Einlieferer grundsätzlich per DFÜ aus. Bei der Nutzung von EBICS durch sonstige Kontoinhaber, die keine Bankleitzahl führen, werden alle Auslieferungsdaten gemäß dem EBICS-Standard zur Abholung bereit gestellt, also nicht aktiv an den Empfänger versendet. Bei Auslieferungen an Einlagenkreditinstitute und sonstige Kontoinhaber, die eine Bankleitzahl führen, via EBICS übernimmt die Deutsche Bundesbank dagegen aktiv die Übertragung an den Empfänger. Am Online-Banking teilnehmende Kunden erhalten keine Zahlungsverkehrsdateien. Ihnen werden im Rahmen des Online-Bankings Umsatzinformationen über die Umsatzanzeige zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden diese beleghaft als Ausdruck auf dem Kontoauszug oder als Anlage zu diesem bereitgestellt. (2) Aus dem EMZ können folgende Zahlungsvorgänge ausgeliefert werden: Dateityp Zahlungsaustauschdateien GB LB IB Prior3-Zahlungen, Bankdatei Lastschriften und Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug, Bankdatei Zahlungsvorgänge aus dem imagegestützten Scheckeinzug, Bankdatei Die Datenauslieferung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach Verarbeitungsende noch am Abend des jeweiligen Geschäftstages bzw. nach Beendigung eines morgendlichen Verarbeitungsfensters. Die letzten Übertragungen erfolgen ab Uhr. Abschließend wird eine M9-Nachrichtendatei versandt. Auslieferungen aus dem ersten morgendlichen Verarbeitungsfenster werden ab ca Uhr zur Verfügung gestellt. Auslieferungen von übergeleiteten BSE-Zahlungen aus beleghaften Einreichungen (zweites morgendliches Verarbeitungsfenster) erfolgen ab Uhr. Die Auslieferung der ISE-Verrechnungssätze erfolgt nach Abschluss der Verarbeitungsphase gegen Uhr. ISE-Datensätze werden immer getrennt von den Lastschriftendateien in gesonderten IB -Dateien aufgeliefert. Die Empfänger haben die an sie ausgelieferten Dateien auf Doppeleingang zu kontrollieren. (3) Die Verbuchung der ausgelieferten Dateien erfolgt je logischer Datei auf dem vom jeweiligen Kunden benannten TARGET2-/KTO2-Konto. Die Anzahl der Zahlungen innerhalb einer logischen Datei ist auf Datensätze beschränkt. Die Verbuchung für FinTS-Teilnehmer erfolgt einzeltransaktionsorientiert auf dem jeweiligen KTO2-Konto des Kunden. (4) Zweitausfertigungen von Dateien des gleichen Bearbeitungstages sowie der vorangegangenen zehn Bearbeitungstage können über den originären Kommunikationskanal ausgeliefert werden. Die Zweitausfertigungen entsprechen den ursprünglichen Daten. Sie sind über die EMZ- Koordination (Z 221/Z 222) anzufordern. Anlagen Seite 20 von 66

21 Anlage 1 Datensatzaufbau der im EMZ verwendeten Dateien Jede Zahlungsaustauschdatei im DTA-Format enthält einen A-Satz (Datei-Vorsatz) viele C-Sätze (Zahlungsaustauschsätze) einen E-Satz (Datei-Nachsatz) Hinweis: Im ungepackten DTA-Format ist die Anzahl der Zahlungen je logischer Datei auf Sätze begrenzt. Es wird empfohlen, auch im gepackten DTA- Format diese Anzahl nicht zu überschreiten. 1. ZV-Format: DTA-Datei im Format EBCDIC gepackt - gemäß Vereinbarung über den beleglosen Datenaustausch in der zwischenbetrieblichen Abwicklung des Inlandszahlungsverkehrs (Clearingabkommen) 1.1 Datei-Vorsatz (A-Satz) Feld Länge (Bytes) Feldformat Inhalt 1 4 binär Satzlänge Längenangabe des Satzes nach den Konventionen für variable Satzlänge (Satzlängenfeld 4 Bytes, davon 2 Bytes linksbündig binär belegt, restliche Bytes X '40' bzw. X '00') 2 1 alpha Satzart Konstante A 3 2 alpha Kennzeichen GK bzw. LK 1 GB, LB bzw. IB 4 5 numerisch Bankleitzahl gepackt 5 5 numerisch gepackt Bankleitzahl 6 27 alpha Bankbezeichnung bzw. Kundenname 7 4 numerisch Datum gepackt 8 4 numerisch lfd. Nr. der Datei gepackt Hinweis auf Gutschriften (=G) bzw. Lastschriften und/oder BSE-Scheckbelastungen (=L) sowie ISE-Scheckbelastungen (=I), Bankdatei (=B), Kundendatei (=K) Bei Einlieferung: Bankleitzahl der kontoführenden Stelle der Bank Bei Auslieferung: Null (gepackt) Bei Einlieferung: Null (gepackt) Bei Auslieferung: Bankleitzahl der kontoführenden Stelle der Bank Bei Einlieferung: Überweisender/Einreicher Bei Auslieferung: BUNDESBANK Dateierstellungsdatum [(TTMMJJ), rechtsbündig] Nummer zur eindeutigen Identifizierung der Datei (rechtsbündig) Bei Einlieferung: Es ist darauf zu achten, dass der verwendete Nummernkreis zwischen 0001 und 9999 liegt und keine Nummer in Abhängigkeit von Feld A 7 (Datum) mehrfach verwendet wird. Die Nummern müssen weder lückenlos noch aufsteigend vergeben werden Seite 21 von 66

22 Feld Länge (Bytes) 9 6 numerisch gepackt Inhalt Verfahrensregeln EMZ Bei Auslieferung: Die Nummern werden von 0001 an aufsteigend vergeben, die Vergabe muss nicht lückenlos erfolgen. Girokontonummer Überweisender/Einreicher bzw. Empfänger Kunde, max. 10 Stellen Über dieses Konto wird der Gegenwert verrechnet X '40' Reserve (siehe Ziffer 3) X '40' Reserve 150 alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen X '40') numerisch = numerische Daten, ungepackt numerisch gepackt = numerische Daten gepackt, positives Vorzeichen 1 LK nur bei Einlieferungen von öffentlichen Kassen zulässig. 1.2 Zahlungsaustauschsatz (C-Satz) Konstanter Teil Feld Länge (Bytes) Feldformat Feldformat Inhalt 1 4 binär Satzlänge Längenangabe des Satzes nach den Konventionen für variable Satzlänge (Satzlängenfeld 4 Bytes, davon 2 Bytes linksbündig binär belegt, restliche Bytes X '40' bzw. X '00') 2 1 alpha Satzart Konstante C 3 5 numerisch gepackt 4 5 numerisch gepackt 5 6 numerisch gepackt Bankleitzahl Bankleitzahl Kontonummer Bei EZÜ/EZL: Erstbeteiligtes Kreditinstitut (freigestellt, sofern identisch mit überweisendem Kreditinstitut/erster Inkassostelle) Bei BSE: Schecklagerstelle Bei ISE: Scheckumwandelnde Stelle Sonst: Erstbeteiligtes Kreditinstitut, freigestellt Kreditinstitut des Begünstigten/Zahlstelle Bei BSE/ISE: Bezogenes Kreditinstitut (Feld 2 der Codierzeile) Begünstigter/Zahlungspflichtiger Bei BSE/ISE: Scheckaussteller (Feld 4 der Codierzeile) rechtsbündig, max. 10 Stellen ISE: Prüfziffernberechung negativ: und optional Textschlüsselergänzung 444 bzw. 844 oder die als falsch erkannte Kontonummer und zwingend Textschlüsselergänzung 444 bzw Seite 22 von 66

23 Feld Länge (Bytes) 6a 6 numerisch gepackt ohne Vorzeichen Inhalt Feldformat DTA-/EZV-/BZÜ- /BSE-/ISE-/ONB 1 - /SWIFT-/ EDIFACT- Kennzeichen und ISE: Schecknummer nicht eindeutig oder Scheck formell nicht ordnungsgemäß: Fehlende Kontonummer: und optional Textschlüsselergänzung 444, 844, 445 bzw. 845 Ersatzstück für verloren gegangenen Scheck: Halbbyte: Bei DTA-Zahlungen = 0 oder 2 Bei EZÜ-/EZL-Zahlungen = 1 Bei BZÜ-Zahlungen = 2 Bei BSE-Zahlungen = 3 Bei ISE-Zahlungen = 5 2 Bei ONB-Zahlungen = 6 Bei konvertierten SWIFT-Zahlungen = 7 Bei konvertierten EDIFACT-Zahlungen = 8 6b 7 numerisch gepackt 7a 1 numerisch gepackt ohne Vorzeichen 7b 2 numerisch gepackt Ref.-Nr. Null Textschlüssel Textschlüsselergänzung wenn nicht benutzt X '40' 9 6 numerisch Null gepackt 10 5 numerisch gepackt 11 6 numerisch gepackt Bankleitzahl Kontonummer oder Bei BSE und ISE: interne Nummer Halbbyte: Referenznummer der Zahlung oder Nullen, im ISE: Industriedatum (JTTT) und interne Identifikationsnummer Reserve Kennzeichnung der Zahlungsart (bei BSE/ISE: Feld 1 der Codierzeile) und Textschlüsselergänzungen gemäß Anlage 2 Bankinternes Feld Reserve, rechtsbündig Feld kann mit dem DM-Betrag zur Information belegt sein Überweisendes Kreditinstitut/erste Inkassostelle oder bei BSE/ISE: Einreichendes Kreditinstitut/erste Inkassostelle Bei BZÜ: Überweisendes Kreditinstitut bzw. einreichendes Kreditinstitut Überweisender/Zahlungsempfänger rechtsbündig, max. 10 Stellen rechtsbündig, max. 10 Stellen Seite 23 von 66

24 Feld Länge (Bytes) Feldformat 12 6 numerisch gepackt Inhalt Verfahrensregeln EMZ Betrag in Euro einschl. Nachkommastellen wenn nicht benutzt X '40' alpha Name oder Bei BSE/ISE: Textkonstante SCHECK- AUSSTELLER alpha Name oder Bei BSE/ISE: Textkonstante SCHECK-NR. ; Leerstelle; 13 Stellen Schecknummer (aus Feld 5 der Codierzeile) alpha Verwendungszweck oder rechtsbündig Bankinternes Feld Begünstigter/Zahlungspflichtiger (linksbündig) linksbündig Überweisender/Zahlungsempfänger (linksbündig) linksbündig Bei BSE: X '40' Bei ISE: Textkonstante linksbündig EINR BEI BBK ; Leerstelle; 13- stellige Einreicher- Nr. des Einreichers bei der BBK (aus Feld 5 der Codierzeile des Summenbeleges bzw. aus Feld 8 17a X '40' Reserve 17b X '40' Reserve 18 2 numerisch gepackt Erweiterungskennzeichen oder Es sind möglichst kurze Angaben zu machen. Am Anfang dieses Feldes sind linksbündig solche Angaben unterzubringen, auf die der Begünstigte bei Überweisungen möglicherweise maschinell zuzugreifen beabsichtigt (Bausparkonto-, Versicherungs-, Rechnungsnummer, etc) oder die der Zahlungsempfänger bei Lastschriften benötigt, falls die Zahlung als unbezahlt bzw. unanbringlich an ihn zurückgeleitet wird. 00 = es folgt kein Erweiterungsteil = Anzahl der Erweiterungsteile à 29 Bytes Seite 24 von 66

25 1 2 Feld Länge (Bytes) 150 Feldformat Inhalt Bei BSE, ISE und BZÜ: 00 Bei Rücküberweisungen: 01 ONB = Online-Banking Nur bei Datensätzen von Kreditinstituten zulässig Variabler Teil Der variable Teil bildet mit dem konstanten Teil eine Einheit. Er ist nur dann vorhanden, wenn die Datenfelder im konstanten Teil für die Aufnahme von Informationen nicht ausreichen. Maximal können bis zu 15 Erweiterungsteile unter Beachtung der aufsteigenden Folge des Erweiterungskennzeichens an den konstanten Teil des Datensatzes C angehängt sein. Es können vorkommen: 1 Erweiterungsteil für Begünstigter bzw. Zahlungspflichtiger (01); bis zu 13 Erweiterungsteile für Verwendungszweck (alle 02) und 1 Erweiterungsteil für Überweisender bzw. Zahlungsempfänger (03). Feld Länge (Bytes) Feldformat Inhalt 1 2 numerisch Kennzeichen des Erweiterungsteils 2 27 alpha Begünstigter bzw. Zahlungspflichtiger/ Verwendungszweck/ Überweisender bzw. Zahlungsempfänger 29 alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen X '40') numerisch = numerische Daten, ungepackt numerisch gepackt = numerische Daten gepackt, positives Vorzeichen 01 = Name Begünstigter bzw. Zahlungspflichtiger 02 = Verwendungszweck 03 = Name Überweisender bzw. Zahlungsempfänger Linksbündig Bei Rücküberweisungen und Rücklastschriften kann der Inhalt von Erweiterungsteilen von den Banken nicht angegeben werden. Alle für die Bearbeitung derartiger Rücküberweisungen und Rücklastschriften erforderlichen Verwendungszweckangaben sind daher vom Zahlungsempfänger bzw. Auftraggeber im konstanten Teil des Datensatzes C unterzubringen (siehe Erläuterungen zu Feld C 16) Seite 25 von 66

26 1.3 Datei-Nachsatz (E-Satz) Feld Länge (Bytes) Feldformat Inhalt 1 4 binär Satzlänge Längenangabe des Satzes nach den Konventionen für variable Satzlänge (Satzlängenfeld 4 Bytes, davon 2 Bytes linksbündig binär belegt, restliche Bytes X '40' bzw. X '00') 2 1 alpha Satzart Konstante E X '40' Reserve 4 4 numerisch gepackt numerisch gepackt 7 9 numerisch gepackt 8 7 numerisch gepackt Anzahl der Datensätze C Null Summe der Kontonummern der Begünstigten/ Zahlungspflichtigen/ Scheckaussteller (Feld C5) Summe der Bankleitzahlen der Kreditinstitute der Begünstigten/ Zahlstellen / bezogenen Kreditinstitute (Feld C4) Summe der Euro- Beträge (Feld C12) X '40' Reserve 150 alpha = alpha-numerische Daten (linksbündig, nicht belegte Stellen X '40') numerisch = numerische Daten, ungepackt numerisch gepackt = numerische Daten gepackt, positives Vorzeichen Abstimmunterlage Reserve, rechtsbündig Abstimmunterlage Abstimmunterlage Abstimmunterlage Seite 26 von 66

DTAUS-Datei Datensatz A (Datenträger-Vorsatz) Datensatz C (Zahlungsaustauschsatz) Datensatz E (Datenträger-Nachsatz)

DTAUS-Datei Datensatz A (Datenträger-Vorsatz) Datensatz C (Zahlungsaustauschsatz) Datensatz E (Datenträger-Nachsatz) DTAUS-Datei DTAUS-Dateien, in denen die Zahlungsaufträge gespeichert sind, weisen folgenden Aufbau auf: Datensatz A (Datenträger-Vorsatz) Der Datenträger-Vorsatz enthält den Auftraggeber und den Begünstigten;

Mehr

Aufbau und Erläuterungen der Disketten

Aufbau und Erläuterungen der Disketten Ab dem 01.01.99 Aufbau und Erläuterungen der Disketten Datensatz A (Datenträger-Vorsatz) Der Datensatz A enthält den Diskettenabsender und -empfänger, er ist je logische Datei nur einmal vorhanden. Die

Mehr

Aufbau und Erläuterungen der 5 1 4 -Zoll- und 3 1 2 -Zoll-Disketten und der DFÜ-Datensätze

Aufbau und Erläuterungen der 5 1 4 -Zoll- und 3 1 2 -Zoll-Disketten und der DFÜ-Datensätze Datensatz A (Datenträger-Vorsatz) Der Datensatz A enthält den Diskettenabsender und -empfänger; er ist je logische Datei nur einmal vorhanden. 1 4 numerisch Satzlänge 0 2 1 alpha Satzart Konstante A 3

Mehr

Hinweise zur Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs bei der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit bundeseinheitlichen und regionalen Feiertagen

Hinweise zur Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs bei der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit bundeseinheitlichen und regionalen Feiertagen Hinweise zur Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs bei der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit bundeseinheitlichen und regionalen Feiertagen (Merkblatt unbarer Zahlungsverkehr an Feiertagen) Stand:

Mehr

Aufbau und Spezifikationen der Magnetbänder

Aufbau und Spezifikationen der Magnetbänder Anhang 1 Aufbau und Spezifikationen der Magnetbänder Die im beleglosen Datenträgeraustausch zu verwendenden Magnetbänder müssen in ihren technischen Eigenschaften DIN 66011, Blatt 1 3, entsprechen. (1)

Mehr

Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zum Abruf von elektronischen Kontoinformationen. (Verfahrensregeln elektronische Kontoinformationen)

Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zum Abruf von elektronischen Kontoinformationen. (Verfahrensregeln elektronische Kontoinformationen) der Deutschen Bundesbank zum Abruf von elektronischen Kontoinformationen (Verfahrensregeln elektronische Kontoinformationen) Stand: 01.02.2014 Versionsüberblick Datum Version Anmerkungen 07. November 2011

Mehr

Die Abwicklung von Massenzahlungen: Das Angebot der Deutschen Bundesbank. Zentralbereich Zahlungsverkehr und Abwicklungssysteme

Die Abwicklung von Massenzahlungen: Das Angebot der Deutschen Bundesbank. Zentralbereich Zahlungsverkehr und Abwicklungssysteme : Das Angebot der Deutschen Bundesbank Zentralbereich Zahlungsverkehr und Abwicklungssysteme Seite 2 Die Abwicklung von Massenzahlungen: Das Angebot der Deutschen Bundesbank Die Deutsche Bundesbank stellt

Mehr

zur SEPA-Umstellung am Point of Sale: ec-kartenzahlungen mit PIN-Eingabe (SCC) und ohne PIN- Eingabe (SDD) InterCard AG InterCard Händlerinformation

zur SEPA-Umstellung am Point of Sale: ec-kartenzahlungen mit PIN-Eingabe (SCC) und ohne PIN- Eingabe (SDD) InterCard AG InterCard Händlerinformation InterCard Händlerinformation zur SEPA-Umstellung am Point of Sale: ec-kartenzahlungen mit PIN-Eingabe (SCC) und ohne PIN- Eingabe (SDD) Stand: April 2015 V 1.00 InterCard AG 56.402.001 (0415) Mehlbeerenstraße

Mehr

Testleitfaden für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl

Testleitfaden für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl Testleitfaden für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl Stand: 01. November 2015 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines... 3 2 Testerfordernisse... 4 2.1 Neukunden... 4 2.2 Nutzung von Cash Management-Nachrichten

Mehr

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (AGB/BBk) ab 1. Juli 2015. Erläuterungen zu den Änderungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (AGB/BBk) ab 1. Juli 2015. Erläuterungen zu den Änderungen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (AGB/BBk) ab 1. Juli 2015 Erläuterungen zu den Änderungen Mit den Anpassungen in Abschnitt II und III (Unterabschnitte A und D)

Mehr

Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaustausch im Zahlungsverkehr

Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaustausch im Zahlungsverkehr Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaustausch im Zahlungsverkehr 1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen 1.1. Die Kreditinstitute benennen besondere Stellen (Kreditinstitute/Rechenzentren

Mehr

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Mitteilung Nr. 2004/2012 Organisation Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Bekanntmachung von der Deutschen Bundesbank ab 1. und 9. Juli 2012 Die folgenden Geschäftsbedingungen der Deutschen

Mehr

Die neue SEPA-Firmenlastschrift

Die neue SEPA-Firmenlastschrift Die Verordnung des Europäischen Parlaments (EU) Nr. 260/2012 vom 14. März 2012 bewirkt die Abschaltung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 1. Februar 2014 und die Einführung eines Einheitlichen

Mehr

SEPA aktuell. 1. Februar 2014: Nur noch 1 Jahr, um Ihr Unternehmen SEPA-fit zu machen! Die SEPA-Überweisung

SEPA aktuell. 1. Februar 2014: Nur noch 1 Jahr, um Ihr Unternehmen SEPA-fit zu machen! Die SEPA-Überweisung Nr. 03 München 01/2013 SEPA aktuell 1. Februar 2014: Nur noch 1 Jahr, um Ihr Unternehmen SEPA-fit zu machen! Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihrem Unternehmen bleibt jetzt noch gut ein Jahr,

Mehr

Auslandszahlungsverkehr im Datenaustausch zwischen Kunde und Bank

Auslandszahlungsverkehr im Datenaustausch zwischen Kunde und Bank Deutsche Bundesbank 60006 Frankfurt am Main Zentralbereich Statistik 069 / 9566-8565 S42-2 Auslandszahlungsverkehr im Datenaustausch zwischen Kunde und Bank (DTAZV) gültig ab 31. Oktober 2009 Stand 15.

Mehr

Rundschreiben Nr. 73/2012

Rundschreiben Nr. 73/2012 18. Dezember 2012 Rundschreiben Nr. 73/2012 An alle Kreditinstitute/Zahlungsinstitute Abkommen über die IBAN-Regeln Sehr geehrte Damen und Herren! 1. Allgemeines Nach der SEPA-Verordnung 1, die am 31.

Mehr

Auslandzahlungsverkehr im Datenaustausch zwischen Kunde und Bank

Auslandzahlungsverkehr im Datenaustausch zwischen Kunde und Bank Auslandzahlungsverkehr im Datenaustausch zwischen Kunde und Bank Inhaltsverzeichnis Einleitung 2 Bedingungen für beleglose Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr 3 1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen 3

Mehr

Checkliste für öffentliche Verwaltungen zur Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren

Checkliste für öffentliche Verwaltungen zur Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren Seit dem 1. Februar 2014 verändert SEPA, also der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro auch innerhalb Deutschlands

Mehr

Einstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software

Einstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software Einstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software Um in der VR-NetWorld-Software SEPA-Lastschriften einziehen zu können, müssen Sie folgende Einstellungen treffen: 1. SEPA-Lastschriften

Mehr

Vorstand C 30-2/R 3 26. Januar 2012 Geschäftsbedingungen

Vorstand C 30-2/R 3 26. Januar 2012 Geschäftsbedingungen Mitteilung Nr. 2001/2012 Organisation Vorstand C 30-2/R 3 26. Januar 2012 Geschäftsbedingungen Bekanntmachung von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank ab 1. März 2012

Mehr

SEPA-Zahlungsverkehr Europaweit einfach und effizient: Ihre SEPA-Zahlungen in Euro

SEPA-Zahlungsverkehr Europaweit einfach und effizient: Ihre SEPA-Zahlungen in Euro SEPA-Zahlungsverkehr Europaweit einfach und effizient: Ihre SEPA-Zahlungen in Euro Das Wichtigste im Überblick Profitieren Sie von SEPA SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum,

Mehr

Ausfüllhinweise für Auslandsüberweisungen im Online-Banking

Ausfüllhinweise für Auslandsüberweisungen im Online-Banking Ausfüllhinweise für Auslandsüberweisungen im Online-Banking EU-Standardüberweisung: Diese Form der Überweisung stellt eine bequeme und kostengünstige Möglichkeit der Zahlung in andere EU- Staaten dar.

Mehr

SEPA DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZU SEPA. Zahlungsverkehr ohne Grenzen. Inhalt

SEPA DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZU SEPA. Zahlungsverkehr ohne Grenzen. Inhalt SEPA DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN SEPA DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZU SEPA Zahlungsverkehr ohne Grenzen Seit Anfang 2008 werden nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie

Mehr

Europaweit überweisen. Mit SEPA.

Europaweit überweisen. Mit SEPA. SEPA Europaweit überweisen. Mit SEPA. Gut vorbereitet. Seit Februar 2014 gelten im Euroraum neue Verfahren für Überweisungen und Lastschriften. Wir haben Ihnen alles Wissenswertes zu SEPA zusammengestellt.

Mehr

Informationen zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum

Informationen zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum Informationen zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum Was ist SEPA? Europa wächst immer weiter zusammen. Aus diesem Grund gibt es seit 2008 einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum in Europa, kurz

Mehr

Ihre Kontonummer sieht bald ganz anders aus.

Ihre Kontonummer sieht bald ganz anders aus. Ihre Kontonummer sieht bald ganz anders aus. SEPA: der neue Zahlungsverkehr zum 1. Februar 2014 SEPA: der neue Zahlungsverkehr zum 1. Februar 2014 Das SEPA-Verfahren (SEPA: Single Euro Payments Area =

Mehr

Spezifikation der im ZKA abgestimmten Datensatzbeschreibung für IBAN-hin / IBAN-rück

Spezifikation der im ZKA abgestimmten Datensatzbeschreibung für IBAN-hin / IBAN-rück Spezifikation der im ZKA abgestimmten Datensatzbeschreibung für IBAN-hin / IBAN-rück Version v2.1 Stand: Juli 2008 Spezifikation für ein Angebot zum Service IBAN-hin / IBAN-rück Auf Basis dieser in der

Mehr

Informationen zur IBAN-Pflicht ab 2014

Informationen zur IBAN-Pflicht ab 2014 Informationen zur IBAN-Pflicht ab 2014 Inhalt: 1. Einleitung 2. Automatische Berechnung von IBAN und BIC 3. Zahlungen per SEPA ausführen 4. Was Sie außerdem noch beachten sollten 1. Einleitung Ab dem 1.

Mehr

Einführung. SEPA Verfahren. Information der Stadt Kitzingen

Einführung. SEPA Verfahren. Information der Stadt Kitzingen Einführung SEPA Verfahren Information der Stadt Kitzingen Inhaltsübersicht Fragestellungen SEPA was ist das überhaupt? Was bedeuten IBAN und BIC? Wo finde ich meine persönliche IBAN und BIC? Was geschieht

Mehr

Rundschreiben Nr. 13/2010

Rundschreiben Nr. 13/2010 Zentrale Z 11-7 Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Telefon: 069 9566-4445 Telefax: 069 9566-2275 unbarer-zahlungsverkehr @bundesbank.de www.bundesbank.de 19. April 2010 Rundschreiben Nr.

Mehr

Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für das Verfahren CashEDI

Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für das Verfahren CashEDI Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für das Verfahren CashEDI (CashEDI Bedingungen) Stand: 23 September 2013 Inhaltsverzeichnis I Allgemeines... 3 II Elektronische Einreichung von Einzahlungsavisen...

Mehr

SEPA Lastschriften. Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014. Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299

SEPA Lastschriften. Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014. Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 SEPA Lastschriften Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014 Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

Nutzungsanleitung DSRZ-Datei-Freigabe. DSRZ-Dateifreigabe. Leitfaden zur Freigabe von DSRZ-Dateien via Online- Banking und SFirm

Nutzungsanleitung DSRZ-Datei-Freigabe. DSRZ-Dateifreigabe. Leitfaden zur Freigabe von DSRZ-Dateien via Online- Banking und SFirm DSRZ-Dateifreigabe Leitfaden zur Freigabe von DSRZ-Dateien via Online- Banking und SFirm Wichtiger Hinweis Haftungsausschluss Alle Leitfäden wurden nach aktuellem Wissensstand erstellt und werden von der

Mehr

Die neuen SEPA-Lastschriften

Die neuen SEPA-Lastschriften Die neuen SEPA-Lastschriften Die Gläubiger-Identifikations-Nummer (Gläubiger-ID) (Englischer Name: Creditor-ID) Um Lastschriften einziehen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikations- Nummer.

Mehr

Einstellungen für SEPA-Lastschriften oder SEPA Dauerlastschriften in der VR-NetWorld Software 5.0

Einstellungen für SEPA-Lastschriften oder SEPA Dauerlastschriften in der VR-NetWorld Software 5.0 Einstellungen für SEPA-Lastschriften oder SEPA Dauerlastschriften in der VR-NetWorld Software 5.0 Bitte beachten Sie diese Punkte wenn Sie in der VR-NetWorld Software 5.0 Lastschriften oder Dauerlastschriften

Mehr

Implementierung SEPA Card Clearing (SCC) für Kartenzahlungssysteme der Deutschen Kreditwirtschaft. Fragen und Antworten FAQ-Liste

Implementierung SEPA Card Clearing (SCC) für Kartenzahlungssysteme der Deutschen Kreditwirtschaft. Fragen und Antworten FAQ-Liste Implementierung SEPA Card Clearing (SCC) für Kartenzahlungssysteme der Deutschen Kreditwirtschaft 1 Einleitung n und en Stand 16.04.2015 Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat beschlossen, die auf DTA-Lastschriften

Mehr

S PA auch Ihr Verein ist betroffen!

S PA auch Ihr Verein ist betroffen! S PA auch Ihr Verein ist betroffen! Herzlich willkommen zum Vereinsforum! Unser Programm für Sie Ehrenamt wichtiger Baustein unserer Gesellschaft S PA Auswirkungen für Ihren Verein Grundzüge der Vereinsbesteuerung

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Fällige Rechnungen erzeugen und Verbuchung der Zahlungen (Beitragslauf) Version/Datum V 15.00.06.100 Zuerst sind die Voraussetzungen

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 42 Wesentliche Änderungen Fassung vom 30.12.2004: Kapitel 3: Beschreibung des Verfahrens Barzahlungen an Kunden Gesetzestext 42 42 Auszahlung der Geldleistungen Geldleistungen nach

Mehr

An: Abt. Konnektivitäts-Koordination. Bgm.-Kraus-Str. 27 D-82223 Eichenau. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

An: Abt. Konnektivitäts-Koordination. Bgm.-Kraus-Str. 27 D-82223 Eichenau. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, es folgen die Formulare für den eingehenden Providerwechsel, also für Domainnamen, die Sie zu umziehen möchten. Bitte füllen Sie alle benötigten Felder vollständig und leserlich aus und halten Sie bitte

Mehr

Ermittlung von IBAN und BIC anhand von Kontonummer und Bankleitzahl in der Sparkassen-Finanzgruppe

Ermittlung von IBAN und BIC anhand von Kontonummer und Bankleitzahl in der Sparkassen-Finanzgruppe Ermittlung von IBAN und BIC anhand von Kontonummer und Bankleitzahl Vorwort: Die Ermittlung einer IBAN anhand der im Inlandszahlungsverkehr gebräuchlichen Kontound Bankidentifikationen - in Deutschland

Mehr

Bitte führen Sie vor der Umstellung eine Datensicherung Ihrer Profi cash-bestandsdaten durch.

Bitte führen Sie vor der Umstellung eine Datensicherung Ihrer Profi cash-bestandsdaten durch. SEPA-Umstellungsanleitung für Profi cash Diese Anleitung beschreibt die wesentlichen Schritte zur automatisierten Umstellung Ihrer in Profi cash hinterlegten nationalen Zahlungsaufträge in SEPA-Aufträge.

Mehr

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare /Sicheres Postfach 1. Einleitung Die Web-Anwendung CryptShare ermöglicht den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen durch die verschlüsselte

Mehr

Fusion: Umstellungsleitfaden «Profi cash» (ausschließlich für Kunden der ehemaligen Volksbank Oelde-Ennigerloh-Neubeckum eg)

Fusion: Umstellungsleitfaden «Profi cash» (ausschließlich für Kunden der ehemaligen Volksbank Oelde-Ennigerloh-Neubeckum eg) Fusion: Umstellungsleitfaden «Profi cash» (ausschließlich für Kunden der ehemaligen Volksbank Oelde-Ennigerloh-Neubeckum eg) Wichtige Hinweise Bitte führen Sie die in dieser Anleitung beschriebene Umstellung

Mehr

Besonderheiten bei SEPA-Lastschriften

Besonderheiten bei SEPA-Lastschriften Mit der folgenden Anleitung erhalten Sie eine Beschreibung der wesentlichen SEPA-Funktionen in Profi cash. Insbesondere wird auf die Voraussetzungen und Beonderheiten bei der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach 1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren

Mehr

Anlage 1 zu Nr. 28.2 zu 70

Anlage 1 zu Nr. 28.2 zu 70 zu Nr. 28.2 zu 70 Verfahren bei der Annahme von Schecks Inhalt Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Arten von Schecks Annahme von Schecks Scheckbetrag Quittung Verrechnungsschecks, Blankoindossament

Mehr

Verbuchung von Zahlungseingängen über das PayPal-Konto

Verbuchung von Zahlungseingängen über das PayPal-Konto Verbuchung von Zahlungseingängen über das PayPal-Konto Um den Zahlungseingang eines Kunden über ein PayPal-Konto mit Abzug von PayPalGebühren in Ihrer büro easy-firmendatei zu erfassen, müssen folgende

Mehr

S.W.I.F.T. Befüllungsregeln für MT 103 und MT 202

S.W.I.F.T. Befüllungsregeln für MT 103 und MT 202 S.W.I.F.T. Befüllungsregeln für MT 103 und MT 202 (Bank an Bank) rbeitspapiere, 27.10.2006 Final V 1.0 bilaterale Befüllungsregeln - 1-27.10.2006 MT 103 Standards Release Guide 2006 MT 103 Einzelne Kundenüberweisung

Mehr

24.070.1 Anlage 1 zur VV zu 70 LHO

24.070.1 Anlage 1 zur VV zu 70 LHO Verfahren bei Einzahlungen durch Schecks und Postschecks 1 Arten von Schecks und Postschecks Inhalt 2 Annahme von Schecks und Postschecks 3 Betrag 4 Quittung 5 Vervollständigung von Schecks und Postschecks

Mehr

Verarbeitung von SEPA-XML-Dateien aus PC-VAB in ebanking business

Verarbeitung von SEPA-XML-Dateien aus PC-VAB in ebanking business Verarbeitung von SEPA-XML-Dateien aus PC-VAB in ebanking business Nachdem Sie im Programm PC-VAB den Zahlungsverkehr auf SEPA umgestellt haben, prüfen Sie bitte, ob bei allen Mitgliedern auch wirklich

Mehr

Händlerbedingungen für das System GeldKarte

Händlerbedingungen für das System GeldKarte Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen! 1 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum Single Euro Payments Area - SEPA Informationen für Firmenkunden der Volksbank Alzey-Worms 2 Allgemeines zu S PA S PA Ziele Der S PA-Raum Der

Mehr

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem.

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. SEPA Single Euro Payments Area Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. Das ist neu im europäischen Zahlungsverkehr. Sind Ihnen auf Ihrem Kontoauszug die Begriffe IBAN und BIC aufgefallen? Sie

Mehr

Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe

Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe 738 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 18. April 2016 Anlage 1 (zu 21Absatz3) Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe Ermächtigung durch den Kontoinhaber

Mehr

Rundschreiben Nr. 26/2009. Internetzugang zur TARGET2 (T2)-Gemeinschaftsplattform bzw. zu Bundesbank-Girokonten

Rundschreiben Nr. 26/2009. Internetzugang zur TARGET2 (T2)-Gemeinschaftsplattform bzw. zu Bundesbank-Girokonten Zentrale Z 11-7/Z 1-1 Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Telefon: 069 9566-4445/-3818 Telefax: 069 9566-2275 unbarer-zahlungsverkehr @bundesbank.de www.bundesbank.de Datum 17. Juli 2009

Mehr

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichten des Elektronischen Postfachs Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach

Mehr

Auswirkungen auf direkte T2-Teilnehmer Anbindung neues Sicherheitenverwaltungssystem

Auswirkungen auf direkte T2-Teilnehmer Anbindung neues Sicherheitenverwaltungssystem Auswirkungen auf direkte T2-Teilnehmer Anbindung neues Sicherheitenverwaltungssystem Möglichkeit zur Eingabe einer festen auf PM-Konto wahlweise: o A2A per SWIFTNet FIN MT 298 oder XML-Äquivalent in ExtraNet-

Mehr

SEPA Die Stadtverwaltung Plauen stellt um

SEPA Die Stadtverwaltung Plauen stellt um SEPA Die Stadtverwaltung Plauen stellt um Inhalt Was ist SEPA? Was ist IBAN und BIC? Was bedeutet SEPA für die Bürger? bei Überweisungen bei Lastschriften Was bedeutet SEPA für die Stadt Plauen? Wo findet

Mehr

Die Umstellung auf SEPA ist allerdings ein guter Zeitpunkt, um auf den Lastschrifteinzug zu wechseln.

Die Umstellung auf SEPA ist allerdings ein guter Zeitpunkt, um auf den Lastschrifteinzug zu wechseln. Welcher Handlungsbedarf besteht bei Vereinen? Zieht Ihr Verein Beiträge bereits per Lastschrift (DTA-Verfahren) ein? NEIN Kein Handlungsbedarf (Barzahlung oder Überweisung durch die Mitglieder). Die Umstellung

Mehr

Sicherheitslösung SMS-Code

Sicherheitslösung SMS-Code Sicherheitslösung SMS-Code Mit dieser Anleitung helfen wir Ihnen, den Einstieg ins e-banking mit dem neuen Verfahren SMS-Code mittels Telefon zu erleichtern. Inhalt Login mit SMS-Code... 1 1. Sie sind

Mehr

Leitfaden zur Nutzung von binder CryptShare

Leitfaden zur Nutzung von binder CryptShare Leitfaden zur Nutzung von binder CryptShare Franz Binder GmbH & Co. Elektrische Bauelemente KG Rötelstraße 27 74172 Neckarsulm Telefon +49 (0) 71 32-325-0 Telefax +49 (0) 71 32-325-150 Email info@binder-connector

Mehr

S Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

S Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC. S Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden

Mehr

Thema Beschreibung Was ist zu tun? Bild Nachfolgend beschreiben wir die Umstellung von PROFI cash auf SEPA Programm aktualisieren

Thema Beschreibung Was ist zu tun? Bild Nachfolgend beschreiben wir die Umstellung von PROFI cash auf SEPA Programm aktualisieren Nachfolgend beschreiben wir die Umstellung von PROFI cash auf SEPA Programm aktualisieren Sie sollten die Version 10 inklusive des aktuellen Updates im Einsatz haben Datensicherung Datensicherung durchführen

Mehr

SEPA-Umstellungshilfe für die Profi cash Software

SEPA-Umstellungshilfe für die Profi cash Software Stand: Juli 2013 SEPA-Lastschriften sind nur beleglos möglich! Bitte beachten Sie: Es ist nicht möglich, eine SEPA-Lastschrift per Beleg, Diskette oder USB-Stick einzureichen. Falls Sie keinen Online Banking-Zugang

Mehr

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service

Mehr

SEPA VR-Networld Software 4.4x

SEPA VR-Networld Software 4.4x SEPA VR-Networld Software 4.4x SEPA (Single Euro Payments Area) ist der neue europäische Zahlungsverkehr. Gemäß Vorgabe der EU müssen alle Bankkunden in Europa auf diese Verfahren umgestellt werden. Voraussetzung

Mehr

Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014

Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlungsaufträge eingestellt.

Mehr

Das ist NEU in Ihrem ALF-BanCo Homebanking Version 5.20

Das ist NEU in Ihrem ALF-BanCo Homebanking Version 5.20 Neuerungen in allen ALF-BanCo Versionen Formulare: Auswahl in allen Zahlungs- und Lastschriftformularen SEPA (IBAN/BIC) oder Classic (Kontonummer/BLZ) Umrechnung: In allen Einzelaufträgen gibt es jetzt

Mehr

SEPA-Lastschriften. VR-NetWorld Software Leitfaden SEPA-Zahlungsverkehr

SEPA-Lastschriften. VR-NetWorld Software Leitfaden SEPA-Zahlungsverkehr SEPA-Lastschriften Die SEPA-Lastschrift unterscheidet sich sowohl von den rechtlichen Rahmenbedingungen, wie auch von der Handhabung deutlich von der bekannten Lastschrift. Neben den aus der SEPA-Überweisung

Mehr

Leitfaden für die SEPA-Umstellung

Leitfaden für die SEPA-Umstellung Leitfaden für die SEPA-Umstellung Gesetzliche Grundlagen Der Zahlungsverkehr in Europa verändert sich. Ab Februar 2014 dürfen Überweisungen und Lastschriften nur noch im neuen SEPA-Format eingereicht werden.

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-BankCard mit HBCI wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-BankCard gegen eine neue

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Ab 19.11.2011 gilt für den österreichischen Zahlungsverkehr eine SEPA-bedingte Änderung bei der Aufgabe und Weiterleitung von Zahlungsaufträgen!

Ab 19.11.2011 gilt für den österreichischen Zahlungsverkehr eine SEPA-bedingte Änderung bei der Aufgabe und Weiterleitung von Zahlungsaufträgen! Sehr geehrte Kunden! Ab 19.11.2011 gilt für den österreichischen Zahlungsverkehr eine SEPA-bedingte Änderung bei der Aufgabe und Weiterleitung von Zahlungsaufträgen! - Neuerungen gelten nur bei SEPA Aufträgen

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden

Mehr

Sind Sie bereit für SEPA? Nicht lange warten- jetzt schon starten! Checkliste für Vereine zur Umstellung auf die SEPA- Zahlverfahren

Sind Sie bereit für SEPA? Nicht lange warten- jetzt schon starten! Checkliste für Vereine zur Umstellung auf die SEPA- Zahlverfahren Sind Sie bereit für SEPA? Nicht lange warten- jetzt schon starten! Checkliste für Vereine zur Umstellung auf die SEPA- Zahlverfahren Ab Februar 2014 wird SEPA den bisherigen Zahlungsverkehr vollständig

Mehr

WISO Mein Verein Einzug der Mitgliedsbeiträge per DTA-Datei Mai.2010

WISO Mein Verein Einzug der Mitgliedsbeiträge per DTA-Datei Mai.2010 Software Thema Datum WISO Mein Verein Einzug der Mitgliedsbeiträge per DTA-Datei Mai.2010 Für die Erstellung einer DTA-Datei beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise. 1) Die Bankverbindung Überprüfen

Mehr

Einstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software

Einstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software Einstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software Um in der VR-NetWorld-Software SEPA-Lastschriften einziehen zu können, müssen Sie folgende Einstellungen treffen: 1. SEPA-Lastschriften

Mehr

Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken

Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+ www.eu.daad.de/datenbanken 1 Schritte zum Mobilitätsantrag Beantragung der ECHE (Erasmus Charter for Higher Education 2014-2020) Registrierung

Mehr

S(ingle) E(uro) P(ayments) A(rea)

S(ingle) E(uro) P(ayments) A(rea) S(ingle) E(uro) P(ayments) A(rea) Herausforderung und Chance (verbindlich ab 01.02.2014) 1 Hartwig Schlange Dipl.-Bankbetriebswirt (ADG) Bereichsleiter Firmen- und Geschäftskunden Volksbank eg Jacobsonstr.

Mehr

Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung

Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung Um den SEPA-Beitragseinzug durchzuführen, benötigen Sie eine Gläubiger Identifikationsnummer. Diese Gläubiger Identifikationsnummer können Sie in Deutschland bei der

Mehr

SEPA Single Euro Payment Area

SEPA Single Euro Payment Area SEPA Single Euro Payment Area Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs 20 500 80 Millionen Unternehmen Millionen Menschen Milliarden Zahlungen Zeitplan Verbindliche Einführung 01.02. 2014 Übergangsfrist

Mehr

SEPA in der VR-NetWorld Software 5

SEPA in der VR-NetWorld Software 5 SEPA in der VR-NetWorld Software 5 Mit dieser Anleitung erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen SEPA-Funktionen in der VR-NetWorld Software. Neben SEPA-Überweisung und DTA-Konvertierung wird

Mehr

Leitfaden zu Starmoney 9.0

Leitfaden zu Starmoney 9.0 Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Starmoney 9.0 Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der

Mehr

Ablauf SEPA-Lastschrift im Online-Banking

Ablauf SEPA-Lastschrift im Online-Banking Ablauf SEPA-Lastschrift im Online-Banking 1 Allgemeines Die SEPA-Basislastschrift (CORE/B2C) und die SEPA-Firmenlastschrift (B2B) sind standardmäßig im Hauptmenüpunkt "Banking" unter dem Navigationspunkt

Mehr

Erfahren Sie mehr über SEPA und den Ablauf der Umstellung bei euroshell. Copyright of INSERT COMPANY NAME HERE

Erfahren Sie mehr über SEPA und den Ablauf der Umstellung bei euroshell. Copyright of INSERT COMPANY NAME HERE Erfahren Sie mehr über SEPA und den Ablauf der Umstellung bei euroshell. Was bedeutet SEPA? SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu Deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser

Mehr

Kurzleitfaden SEPA für die VR-Networld Software 5.x

Kurzleitfaden SEPA für die VR-Networld Software 5.x Kurzleitfaden SEPA für die VR-Networld Software 5.x 1. Voraussetzungen 1.1 Bevor Sie mit den Umstellungsarbeiten beginnen, führen Sie UNBEDINGT eine Datensicherung aus. Klicken Sie dazu oben links auf

Mehr

Der SEPA-Dauerauftrag in StarMoney 9.0

Der SEPA-Dauerauftrag in StarMoney 9.0 Der SEPA-Dauerauftrag in StarMoney 9.0 In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die Erstellung und Verwaltung von SEPA-Daueraufträgen in StarMoney 9.0 erläutern. SEPA wird ab dem 01.02.2014 den bisherigen

Mehr

Willkommen im elektronischen Postkorb Ihrer Online Filiale

Willkommen im elektronischen Postkorb Ihrer Online Filiale Willkommen im elektronischen Postkorb Ihrer Online Filiale Wünschen Sie den persönlichen Kontakt zu unserer Bank, haben aber keine Zeit Ihren Bankberater direkt aufzusuchen? Glauben Sie, dass persönliche

Mehr

SEPA Umstellung Checkliste für Vereine

SEPA Umstellung Checkliste für Vereine 1.) Erstellen Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihren Verein. Zeitplan für die Umsetzung erstellt. kein Zeitplan laut Einschätzung erforderlich. Erledigt am: 2.) Benennen Sie einen SEPA- Beauftragten /

Mehr

1 Konvertieren von Überweisungen 2

1 Konvertieren von Überweisungen 2 Inhalt Seite 1 Konvertieren von Überweisungen 2 2 Konvertieren von Lastschriften 3 2.1 Szenario 1: Voraussetzungen 3 Mandatsreferenz vergeben und mitgeteilt Umwidmung (Umwandlung vorhandener Einzugsermächtigungen)

Mehr

Profi cash (Version 10.3 oder höher) Erfassen und Verwalten von SEPA- Lastschriften

Profi cash (Version 10.3 oder höher) Erfassen und Verwalten von SEPA- Lastschriften Profi cash (Version 10.3 oder höher) Erfassen und Verwalten von SEPA- Lastschriften Inhaltsverzeichnis Gläubiger-ID... 2 Beantragen... 2 Weitere Gläubiger-Identifikationsnummern... 2 Automatisches Ermitteln

Mehr

Wir machen den Weg frei.

Wir machen den Weg frei. t- uk Prod info! Ihr genereller SEPA Einstieg 1. Besteht bereits ein SEPA-Beauftragter für Ihre Firma? Noch nicht Ja, ist bereits vorhanden. Name: Unser Tipp: Nur mit der Festlegung eines SEPA-Verantwortlichen

Mehr

SEPA-Leitfaden ProfiCash Stand vom 01.08.2013

SEPA-Leitfaden ProfiCash Stand vom 01.08.2013 SEPA-Leitfaden ProfiCash Stand vom 01.08.2013 Inhalt 1. Allgemeine Hinweise Seite 2 1.1 Voraussetzungen für die SEPA-Überweisung Seite 2 1.2 Voraussetzungen für die SEPA-Lastschrift Seite 2 1.3 Einreichungsfristen

Mehr

SEPA-Umstellungshilfe für die VR-NetWorld Software

SEPA-Umstellungshilfe für die VR-NetWorld Software SEPA-Lastschriften sind nur beleglos möglich! Bitte beachten Sie: Es ist nicht mehr möglich, eine SEPA-Lastschrift per Diskette oder USB-Stick einzureichen. Falls Sie keinen Onlinebanking-Zugang besitzen,

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue

Mehr

Einfach rätselhaft. Transaktionen durchführen zu können, muss man bei einer Bank ein. Bargeldloser Zahlungsverkehr Geld bewegt sich

Einfach rätselhaft. Transaktionen durchführen zu können, muss man bei einer Bank ein. Bargeldloser Zahlungsverkehr Geld bewegt sich w w w. s c h u l b a n k. d e /g e l d - s p e c i a l A r b e i t s b l a t t 1 Bargeldloser Zahlungsverkehr Geld bewegt sich 9 1 8 4 Einfach rätselhaft 6 3 7 5 11 10 2 1 Der Zahlungsverkehr von Konto

Mehr

Cash Management mit dem Geschäftskonto (in CHF) für Banken Disposition an und von SIC Überträge CHF eigene Geschäftskonten

Cash Management mit dem Geschäftskonto (in CHF) für Banken Disposition an und von SIC Überträge CHF eigene Geschäftskonten 499.30 de (pf.ch/dok.pf) 05.2015 PF Cash Management mit dem Geschäftskonto (in CHF) für Banken Disposition an und von SIC Überträge CHF eigene Geschäftskonten Kundenbetreuung Cash Management mit dem Geschäftskonto

Mehr