Preis- und Leistungsverzeichnis der VR Bank Westküste eg (gilt für das ehemalige Geschäftsgebiet der Husumer Volksbank eg)

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis der VR Bank Westküste eg Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Für in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführte Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen ( 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. Alle im Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Entgelte werden nur dann berechnet, wenn die Aufträge des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. Sofern nicht anders ausgewiesen handelt es sich um Netto-Preise. Für steuerlich optierende Unternehmen gelten die Preise bei den betroffenen Konten zuzüglich Umsatzsteuer.

2 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt ClassicKonto Mtl. Servicepauschale inkl. eine VR-BankCard pro Kontoinhaber Buchungspostenentgelt Barverfügungen am Geldautomaten Baraus- / Bareinzahlungen am Schalter Bzgl. der weiteren Kontomodelle wird auf die Anlage verwiesen. Bzgl. der Basiskonten wird auf die Anlage Basiskonto verwiesen. EUR 5,90 0,45 5 Freiposten 0,45 5 Freiposten 1, Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 1 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 2 je Auszug 1,-- EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 3 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Versand von Tages- / Wochen- Monatsauszügen auf Verlangen des Kunden 2,-- EUR 5,- EUR zzgl. 0,50 EUR pro Blatt je Auszug 1,75 EUR 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 4 Name der Bank (Zentrale): VR Bank Westküste eg Straße: Norderstrasse PLZ/Ort: Husum Telefon: Telefax: Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Onlinebanking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 5 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 4 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Seite 2 Stand:

3 4.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister 6 GnR 2HU Amtsgericht Flensburg Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2,-- EUR SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2,-- EUR 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Seite 3 Stand:

4 4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Entgegennahme und Verwaltung von Bestätigungen über die Erteilung / Änderung eines SEPA- Firmenlastschrift-Mandates je Auftrag und Jahr 1 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2,-- EUR Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 1 43 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard mit unserer MasterCard 3,0 % vom Umsatz 2,0 % vom Umsatz mit unserer Visa Card 3,0 % vom Umsatz 2,0 % vom Umsatz BusinessCard 3,0 % vom Umsatz 2,0 % vom Umsatz Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz - bei inländischen KI und KI in der EU 7 und den EWR-Staaten 8, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 7 und den EWR-Staaten 8, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR-Staaten in Fremdwährung 9 1,0 % vom Umsatz 1,0 % vom Umsatz - bei KI außerhalb EU und den EWR-Staaten in 1,0 % vom Umsatz Fremdwährung 9 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und europäisches Ausland (in Euro) 3,0 % vom Umsatz * - in einem Land außerhalb der EU und EWR Staaten / oder im Ausland in Fremdwährung 9 2,0 % vom Umsatz * *zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 9 bei Zahlung in Ländern, in denen eine andere Landeswährung als der EURO gültig ist. 7 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 8 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 9 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Seite 4 Stand:

5 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard Eine Karte pro Kontoinhaber in der Servicepauschale enthalten - Weitere Karten 12,-- EUR p.a. - Ersatzkarte 10 12,-- EUR Auslandseinsatz 11 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 12 und der EWR-Staaten 13 1,-- max. 4,-- Euro 1% vom Umsatz, mind GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,51 EUR 1,-- EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - anderen Kreditinstituten 5,-- EUR Kreditkarten Ersatzkarte 14 - bei ClassicCard o. BasicCard (MasterCard oder VISA) 15,-- EUR - bei BusinessCard (nur VISA) 15,-- EUR - bei GoldCard (MasterCard oder VISA) 25,-- EUR zzgl. Versandkosten soweit gesetzlich zulässig - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa 5,-- EUR - bei Versendung weltweit 5,-- EUR - bei Versendung per Kurier im Inland 25,-- EUR - bei Versendung per Kurier weltweit auf Anfrage Auslandseinsatz 15 bei Zahlung in Ländern, in denen eine andere Landeswährung als der EURO gültig ist. und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 16 und der EWR-Staaten 17 1,75 % vom Umsatz - PIN-Neubestellung Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 11 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 12 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 13 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 16 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 17 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatz-PIN verpflichtet ist. Seite 5 Stand:

6 Sonstige Serviceleistungen - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 19 5,-- EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 20 5,-- EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 21 15,-- EUR ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr PrepaidCard BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr (0,-- Euro für Schüler und Auszubildende) VISA BusinessCard pro Jahr 24,-- EUR 72,-- EUR 24,-- EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 20 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 21 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 6 Stand:

7 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 22 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank 12:00 Uhr am Mittwoch Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 24 Beleghafter Überweisungsauftrag ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 25 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). 22 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 23 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 24 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 25 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Seite 7 Stand:

8 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung Überweisungsart Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Es werden die Entgelte gemäß Punkt in Rechnung gestellt. 1,-- EUR 0,25 EUR 0,45 EUR*** 2,-- EUR ,-- EUR 0,25 EUR 0,45 EUR*** 2,-- EUR 5,-- EUR * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. *** Geschäftskonten 0,50 Euro Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte OUR: Zahler trägt alle Entgelte BEN: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Keine Einschränkung Konventionelle Abwicklung Entgeltverteilung Abwicklung im Tipanet SHARE OUR SHARE OUR EUR EUR EUR EUR 0,15 % mind.17,50 max. 250,-- wie SHARE zzgl. 15,-- *** 7,50 (mit individuellen Höchstbeträgen je Empfängerland) Nur Auftraggeber *** Eine Nachbelastung uns eventuell höherer von den Auslandsbanken in Rechnung gestellter Entgelte behalten wir uns vor Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung auf Wunsch des Kunden 5,-- EUR 7,50 EUR 1,-- EUR Seite 8 Stand:

9 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im bis zu EUR EUR EUR Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Keine Begrenzung 10,-- Keine Begrenzung Privatkonten 0,45 Geschäftskonten 0,50 Keine Begrenzung Privatkonten 0,45 Geschäftskonten 0, Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 26 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 27 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 28 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte OUR: Zahler trägt alle Entgelte BEN: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung SHARE können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungs- Dienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung BEN können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 27 Z.B. US-Dollar. 28 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 9 Stand:

10 Zielland/Währung Höhe der Entgelte Konventionelle Abwicklung Entgeltweisung SHARE EUR Schweiz 0,15 % mind.17,50 max. 250,-- US-Dollar OUR EUR wie SHARE zzgl. 15,-- * wie SHARE zzgl. 25,-- * Übrige Länder Preis auf Nachfrage * Eine Nachbelastung uns eventuell höherer von den Auslandsbanken in Rechnung gestellter Entgelte behalten wir uns vor Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (zzgl. fremder Entgelte) Dauerauftrag Einrichtung/Änderung auf Wunsch des Kunden 4 3 1,-- EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: SHARE: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte OUR: Zahler trägt alle Entgelte BEN: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung SHARE können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung BEN können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Absenderland/Währung Bei einer Entgeltweisung SHARE oder BEN werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Alle Länder / Fremdwährung Keine Begrenzung 10, Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): 1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z.b. Zahlungsein- und -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziffer 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. Seite 10 Stand:

11 2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. 3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. 4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziffer 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z.b. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , Kundenbeschwerdestelle@bvr.de, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. Seite 11 Stand:

12 Anlage Basiskonto Servicepauschale pro Monat Online-Buchung Beleglose Buchung 29 Beleghafte Buchungen mit Service 30 Beleghafte Buchungen ohne Service 31 Daueraufträge einrichten und ändern 32 Ein-/Auszahlungen an Geldautomaten der Husumer Volksbank Ein-/Auszahlungen Schalter / Kasse VR-BankCard (Debitkarte) 5,90 Euro 0,25 Euro 0,45 Euro 2,-- Euro 1,-- Euro 1,-- Euro 5 Freiposten p.m 0,45 Euro 5 Freiposten p.m. 1,50 Euro Jede weitere Karte Eine Karte 0,-- Euro 1,-- Euro p.m Beleglose Buchungen sind beleglose Ein- und Ausgänge inkl. Auszahlungen an fremden Geldautomaten und eccash.. 30 Beleghafte Buchungen mit Service sind: beleghafte, vom Bankmitarbeiter ausgefüllte Aufträge. 31 Beleghafte Buchungen ohne Service sind: beleghafte Überweisungen und Scheckeinreichungen. 32 Auf Wunsch des Kunden. 33 Karten werden jährlich abgerechnet. Seite 12 Stand:

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