Rechtsanspruch und Wahlrecht
|
|
- Kristina Schräder
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanspruch und Wahlrecht Die Eltern-Kind-Gruppe im Spiegel von Bundes- und Landesrecht 1
2 DOMBERTRECHTSANWÄLTE 12 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Potsdam Spezialisierung Verwaltungsrecht Bildung, Kinder und Jugend: Schulrecht Hochschulrecht Kita-Recht: z.b. Finanzierung, Bedarfsplanung, Beratung von Trägern, Kommunen und Verwaltung 2
3 Gliederung 1. Landesrecht - Regelung des 1 Abs. 4 KitaG 2. Vereinbarkeit mit Bundesrecht a. EKG als Tageseinrichtung b. EKG als Kindertagespflege c. EKG als Betreuungsform eigener Art 3. Wunsch- und Wahlrecht 4. Mehrkostenvorbehalt 5. Schlussfolgerungen 2. November
4 Fragen Sind Eltern-Kind-Gruppen (nachfolgend auch EKG) rechtsanspruchserfüllend? Können Eltern auf die EKG verwiesen werden? 2. November
5 1. Teil Regelung des 1 Abs. 4 KitaG 5
6 1 Abs. 4 KitaG Bbg Art und Umfang der Erfüllung des Anspruches soll dem Bedarf des Kindes entsprechen. Bedarfserfüllend können für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahres und für Kinder im Grundschulalter auch Kindertagespflege, Spielkreise, integrierte Ganztagesangebote von Schule und Kindertagesbetreuung oder andere Angebote sein, wenn sie der familiären Situation der Kinder Rechnung tragen und im jeweils erforderlichen Rahmen die Aufgaben und Ziele nach 3 gewährleisten." 2. November
7 Spielkreise = EKG Legaldefinition des 2 Abs. 1 S. 4 KitaG für Spielkreise...Betreuungsangebote in Verantwortung der Eltern, die durch Fachkräfte unterstützt und zeitweise angeleitet werden 2. November
8 2. Teil Vereinbarkeit mit Bundesrecht 8
9 Was hat der Bund zu sagen? Gesetzgebungskompetenz des Bundes Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Grundgesetz: öffentliche Fürsorge Kinder- und Jugendhilfe: Teil der öffentlichen Fürsorge Konkurrierende Gesetzgebung: solange und soweit SGB VIII bildet Rahmen für Landesgesetzgeber 9
10 SGB VIII als Vorgabe SGB VIII, dritter Abschnitt: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege 22 ff. SGB VIII: Vorgaben für jeden Landesgesetzgeber zum Recht der Kindertagesbetreuung drei Paragraphen für EKG von Bedeutung: Betreuungsformen: Rechtsanspruch auf Förderung: Öffnungsklausel für Landesrecht: 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB VIII 24 SGB VIII 24 Abs. 6 SGB VIII 2. November
11 EKG als Tageseinrichtung These: Eltern-Kind-Gruppen sind in Form der Tageseinrichtung zulässig 11
12 EKG als Tageseinrichtung (1) 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII Tageseinrichtung als Oberbegriff erfasst viele Unterformen: Kindergärten, Horte, Krippen, aber auch andere Einrichtungen wie EKG Voraussetzungen für Qualifizierung: Aufenthalt von Kindern für einen Teil des Tages oder ganztags: werktägliche Öffnung, nicht lediglich vereinzelte Tage Keine Mindestöffnungszeit, aber nicht zu geringfügig (Lit.: 3 Stunden) 2. November
13 EKG als Tageseinrichtung (2) Voraussetzungen für Qualifizierung: Begriff der Einrichtung: Mindestanforderungen an Platzzahl und Organisationsstruktur gewisse Dauer und Regelmäßigkeit (BVerwG) Verlässlichkeit (nicht nur sporadisch), Konzept (nicht alles offen) fester örtlicher Bezugspunkt Verfolgen der Bildungs- und Erziehungsaufgabe für Kinder: 22 Abs. 3 SGB VIII Spielkreise? Nur vage definiert, Struktursetzung erforderlich; Verweis 3 KitaG 22 Abs. 3 SGB VIII ja 2. November
14 EKG als Kindertagespflege These: Eltern-Kind-Gruppen sind in Form der Kindertagespflege durchführbar 14
15 EKG als Kindertagespflege (1) 22 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII Kindertagespflege setzt keine Einrichtung voraus entspricht dem Grundprinzip einer familiären Betreuung in einem privaten Haushalt oder in angemieteten Räumen Kennzeichen: starker persönlicher Bezug des Kindes zur Betreuungsperson 2. November
16 EKG als Kindertagespflege (2) Bundesgesetzgeber: Mitwirkung der Eltern bei der Tagespflege an sich nicht vorgesehen, Eltern sollen in die Lage versetzt werden, Kind abzugeben aber rechtlich zulässig: wenn in Betreuungsverträgen Kooperationen mit verschiedenen Elternpaaren vereinbart werden (Stichwort: Vertragsfreiheit) EKG kann Kindertagespflege sein 2. November
17 EKG als Betreuungsform eigener Art These: Eltern-Kind-Gruppen als anspruchserfüllendes Angebot eigener Art verstößt gegen Bundesrecht 2. November
18 EKG als Betreuungsform eigener Art EKG als anspruchserfüllendes Angebot zur Betreuung verstößt gegen Bundesrecht, da Landesgesetzgeber nicht befugt ist, weitere Grundformen einzuführen als in 22 Abs. 1 S. 3 SGB VIII. Anspruchserfüllung ist nur innerhalb der vom Bundesrecht festgelegten Betreuungsformen möglich Ablehnung von EKG als Rechtsanspruchserfüllung schließt selbst entwickelte Konzepte und deren freiwillige Inanspruchnahme nicht aus 2. November
19 Fazit 1 Abs. 4 Satz 4 ist bundesrechtskonform. EKG können in Abhängigkeit von ihrer konkreten Ausgestaltung als Einrichtungen der Kindertagesbetreuung oder auch als Tagespflege rechtsanspruchserfüllend sein. Eine weitere Struktursetzung ist empfehlenswert. 2. November
20 3. Teil Wunsch- und Wahlrecht 20
21 Wunsch- und Wahlrecht nach 5 SGB VIII These: Leistungsberechtigte können zwischen den vorhandenen Alternativen wählen und z.b. die Tagesstätte einer Eltern-Kind-Gruppe vorziehen 21
22 Wahl- und Wunschrecht nach 5 SGB VIII (1) Leistungsberechtigte haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen. Recht betrifft das Wo und Wie, setzt also Rechtsanspruch voraus (ob) Leistungsverpflichtete: besitzt dann aber keinen Beurteilungs- und Prognosespielraum; Wahl und Wunsch nur in atypischen Fällen, für deren Vorliegen ihn die Beweislast trifft, ablehnbar 2. November
23 Wahl- und Wunschrecht nach 5 SGB VIII (2) Recht erstreckt sich auf vorhandene Einrichtungen, nicht auf die Schaffung neuer Betreuungsangebote Eltern: bestimmen nicht, welche Leistungen geeignet sind, können aber aus allen für den Bedarf geeigneten Angeboten wählen: Geeignetheit fraglich bei Betreuungsverhinderung der Eltern zweitklassiger Status der Kinder bei fremden Eltern? Prüfung der Geeignetheit: gewisse Lenkungsfunktion; Leistungen aber nicht aufzwingbar; auch suboptimale Betreuungswünsche zu berücksichtigen 2. November
24 4. Teil Mehrkostenvorbehalt 24
25 Mehrkostenvorbehalt des 5 Abs.2 S. 1 SGB VIII These: Die Unverhältnismäßigkeit der elterlichen Wahl ist nicht nur rechnerisch zu ermitteln, sondern wertend zu betrachten. 25
26 Mehrkostenvorbehalt des 5 II S. 1 SGB VIII (1) Begrenzung des Wunsch - und Wahlrechts der Eltern durch haushaltsrechtliche Erwägungen grds. zulässig Unverhältnismäßigkeit der elterlichen Wahl: bei 20 % Abweichung von den Durchschnittskosten für die Leistung (im Einzelfall auch weniger) Ist EKG, die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, i.d.s. kostengünstiger, kommt eine Verweisung in Betracht. 2. November
27 Mehrkostenvorbehalt des 5 II S. 1 SGB VIII (2) allerdings: Unverhältnismäßigkeit nicht nur rechnerisch zu ermitteln, sondern Einzelfallbewertung erforderlich Alternativangebote (EKG) müssen zumutbar sein Unzumutbarkeit EKG im konkreten Fall, z.b. wenn Eltern durch:» Berufstätigkeit,» Arbeitssuche,» Krankheit oder» in sonstiger Weise betreuungsverhindert sind (dann ggf. auch schon ungeeignet) 2. November
28 5. Teil Schlussfolgerungen 28
29 1. EKG erfordern Mitwirkung der Eltern fehlende Mitwirkungsbereitschaft führt praktisch zur Ungeeignetheit 2. juristisch: Verweisung auf das Angebot einer EKG zulässig, wenn Voraussetzungen für Erfüllung des Rechtsanspruchs konkret gegeben sind und Geeignetheit anhand konkreter familiärer Situation zu bejahen ist. 3. gewisse Lenkungsfunktion möglich, aber gegen den Willen der Eltern in der Regel nicht sinnvoll 2. November
30 DOMBERTRECHTSANWÄLTE Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tel: Fax:
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 31
Gutachterliche Stellungnahme
DOMBERTRECHTSANWÄLTE DOMBERTRECHTSANWÄLTE Postfach 60 05 03 14405 Potsdam Prof. Dr. Matthias Dombert Fachanwalt für Verwaltungsrecht Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Margarete Mühl-Jäckel,
MehrBedarfsplanung und Grundlagen der Finanzierung
4. Fachtag DaBEI e.v. Bedarfsplanung und Grundlagen der Finanzierung RA Janko Geßner RA Dr. KonstanBn Krukowski 1 DOMBERTRECHTSANWÄLTE 12 Rechtsanwälte und Rechtsanwäl;nnen in Potsdam Spezialisierung Verwaltungsrecht
MehrEltern-Kind-Gruppen. eine Säule der Kindertagesbetreuung. Detlef Diskowski
Eltern-Kind-Gruppen eine Säule der Kindertagesbetreuung Für bestimmte Kinder und ihre Familien ist die Eltern-Kind-Gruppe. ein Ort gegen soziale Isolierung; für Anregungen, Tipps und Hilfe in Erziehungsfragen
MehrFachtagung Kleinsteinrichtungen
Fachtagung Kleinsteinrichtungen Bedarfsplan und Finanzierung rechtlich unüberwindbare Hürden? Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1 Einführung Bedarfsplanung Gliederung» Aufstellung
MehrRichtlinie Förderung der ergänzenden Angebote in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming Teil 1 Allgemeines
Richtlinie Förderung der ergänzenden Angebote in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming Teil 1 Allgemeines Ergänzend zur Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern in Kindertagesstätten
MehrAntrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
Vor- und Zuname des Antragstellers (Personensorgeberechtigter) Datum PLZ Wohnort Straße, Hausnummer Telefonnummer Zurückzusenden an: Landkreis Märkisch-Oderland per E-Mail an: jugendamt@landkreismol.de
MehrÜberbetriebliche Kinderbetreuung. Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter
Überbetriebliche Kinderbetreuung Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter Balance Familie Beruf / Karriere Verantwortung öffentlicher Jugendhilfeträger Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter
MehrSatzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin
Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in
MehrKinderbetreuung in Tagespflege
Arbeitsrecht und Personal Familie und Beruf Isgard Rhein Kinderbetreuung in Tagespflege 3.,überarbeitete Auflage Verlag Dashöfer Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Politischer Hintergrund...2 2 Formen
Mehrin der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014
Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung
MehrAusbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main
DER MAGISTRAT Frankfurt am Main, 23.11.2007 Eingang Amt 01: 26.11.07,11.55 Uhr Dezernat: II M 257 Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B - Bm Jutta Ebeling SG H Betreff Ausbau der
MehrDrucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich
MehrDer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren Hintergründe, Entwicklung und Zahlen
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren Hintergründe, Entwicklung und Zahlen Elke Sasse & Petra Schmittner, Frauenbüro Lübeck E-Mail: frauenbuero@luebeck.de - Tel.: 0451/122-1615
Mehr1 Regelung Kinderbetreuung ab vollendetem 1. Lebensjahr Tagesbetreuungsausbaugesetz: Beginn gezielter Krippen-Ausbau
Eckpunkte Juristisches Gutachten: Rechtsanspruch Krippenplatz - Annekathrin Giegengack, MdL bildungspolitische Sprecherin Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Telefon: 0351 / 493 48 49 Telefax:
MehrDie Satzung regelt die Festlegungen zum Personalschlüssel sowie zur
ALT Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erlässt auf der Grundlage des 92 in Verbindung mit 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M- V) vom 13.
MehrRechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in
MehrAntrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
Vor- und Zuname des Antragstellers Datum Straße, Hausnummer Posteingang/Eingangsvermerk: PLZ Wohnort Zurückzusenden an: Landkreis Märkisch-Oderland Jugendamt Puschkinplatz 12 per Fax an: 03346-850 6409
MehrF.A.Q. MeKi Allgemein
Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi). 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema MeKi? Bitte wenden Sie sich persönlich, telefonisch oder
MehrZuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. www.kreis-stormarn.de. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn
Kinderbetreuung im Zuständigkeiten Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) 9,8 SGB VIII und KiTaG (Garantenstellung) Land (KiTaG) Umsetzung und Ausführung des Bundesrechtes Bund (SGB VIII)
MehrRichtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Förderung von anderen bedarfserfüllenden Angeboten der Kindertagesbetreuung
Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Förderung von anderen bedarfserfüllenden Angeboten der Kindertagesbetreuung Auf der Grundlage der 22 ff. des Achten Buches des Sozialgesetzbuches Kinder-
MehrF.A.Q. Servicestelle Eltern Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi)
F.A.Q. Servicestelle Eltern Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi) 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung?
MehrSatzung des Landkreises Gotha zur Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Gotha zur Kindertagespflege 1 Allgemeines Der Landkreis Gotha fördert Kinder in Kindertagespflege gemäß 2 dieser Satzung. Folgende Rechtsgrundlagen sind für diese Satzung maßgeblich:
MehrHessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege
Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Der Hessische Landtag hat am 14.12.2006 das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verabschiedet. Das Gesetz führt sechs Einzelgesetze
MehrGrundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming
4/15 Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming Jugendamt, SG Jugend- und Familienförderung
MehrKiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg
KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz
MehrVeränderte Nutzung? Soziale Unterschiede bei der Inanspruchnahme öffentlicher Kinderbetreuung
Veränderte Nutzung? Soziale Unterschiede bei der Inanspruchnahme öffentlicher Kinderbetreuung Dr. Christian Alt Deutsches Jugendinstitut München Vortrag auf der DJI-Jahrestagung Betreute Kindheit neue
MehrTagesmütter e.v. Reutlingen. Tagesmütter e.v. Reutlingen. Information - Beratung - Vermittlung
Tagesmütter e.v. Reutlingen Information - Beratung - Vermittlung Tagesmütter e.v. Reutlingen Hirschstr. 8 72764 Reutlingen Tel.: 07121/38784-0 Email: verwaltung@tagesmuetter-rt.de www.tagesmuetter-rt.de
MehrTagespflege im Landkreis Osnabrück
24 SGB VIII im Landkreis Osnabrück Rechtsanspruch ( 24 SGB VIII) und Rahmenbedingungen Entwicklung der Inanspruchnahme der Landkreis Osnabrück Fachdienst Jugend Abteilung 3.0 Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
MehrANTRAG AUF FESTSTELLUNG DES BEDINGTEN RECHTSANSPRUCHS AUF KINDERTAGESBETREUUNG
ANTRAG AUF FESTSTELLUNG DES BEDINGTEN RECHTSANSPRUCHS AUF KINDERTAGESBETREUUNG Landkreis Märkisch-Oderland Jugendamt Puschkinplatz 12 Eingangsstempel 15306 Seelow Fax: 03346-850 6409 Telefon: 03346-850
MehrSatzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
1 Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Rechtsgrundlagen Der Wartburgkreis fördert die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege unter der Berücksichtigung folgender
MehrAntrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
Vor- und Zuname des Antragstellers (Personensorgeberechtigter) Datum PLZ Wohnort Posteingang/Eingangsvermerk: Straße, Hausnummer Zurückzusenden an: Landkreis Märkisch-Oderland Jugendamt Puschkinplatz 12
MehrRÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII
RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII Die Diskussionen und die Reformen. Vortrag am 11.03.2015 von Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard J. Wabnitz, MinDir. a. D. GRUNDFRAGEN SEIT DER ZEIT DES RJWG Standort für
MehrFachliche und strukturelle Anforderungen des Paritätischen an das Angebot von Kindertagespflege in Großtagespflegestellen
Fachliche und strukturelle Anforderungen des Paritätischen an das Angebot von Kindertagespflege in Großtagespflegestellen Vorbemerkung Der frühkindliche Bildungsbereich hat in den letzten Jahren einen
MehrANTRAG AUF FESTSTELLUNG DES RECHTSANSPRUCHS AUF KINDERTAGESBETREUUNG
ANTRAG AUF FESTSTELLUNG DES RECHTSANSPRUCHS AUF KINDERTAGESBETREUUNG Landkreis Märkisch-Oderland Jugendamt Puschkinplatz 12 15306 Seelow Eingangsstempel Fax: 03346-850 6409 Erstantrag Folgeantrag E-Mail:
MehrZum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz
Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum eigenständigen Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach dem Aufenthaltsgesetz Verfasser/in:
MehrSatzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom
Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom 20.12.2013 Auf der Grundlage des 90 Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder-
MehrZukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen
Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Begrüßung Die Bedeutung der Kindertagespflege Dr. Monika Lütke-Entrup Niedersächsisches
MehrRichtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine
Richtlinien zur Kindertagespflege im Landkreis Peine Stand: 01.07. 2010 1 Präambel: Mit dieser Richtlinie wird der Weg bereitet, Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung und Förderung
MehrVom 13. November 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 500) Zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 11. April 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 444)
Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung SH KiTaVO 2.134-101 Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (Kindertagesstätten-
MehrPädagogische Qualität aus Elternsicht
Forum 4: Hoffnungsträger Qualität Pädagogische Qualität aus Elternsicht Prof. Dr. Bernhard Kalicki Deutsches Jugendinstitut DJI-Jahrestagung Betreute Kindheit neue Debatten, veränderte Realitäten Berlin,
Mehr16321 Bernau Hans-Wittwer-Str. 6. Empfehlungen zu Eltern-Kind-Gruppen im Land Brandenburg
16321 Bernau Hans-Wittwer-Str. 6 Empfehlungen zu Eltern-Kind-Gruppen im Land Brandenburg beschlossen vom Landesjugendhilfeausschuss des Landes Brandenburg am 02.09.2013 1. Eltern-Kind-Gruppen im Rahmen
MehrBundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe
Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe - ein Überblick - 1 Artikelgesetz (BGBl 2011, Teil I, Nr. 70 vom 28.12.2011, S. 2975 ff.) Art. 1 KKG Art.
MehrDas Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund
Das Pflegekind und seine Entwicklung im Blick behalten Rollen und Aufgaben in der Kooperation von ASD, PKD und Vormund Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Dr. Thomas Meysen
MehrPflegeerlaubnis des Jugendamtes bzgl. Eignung der Tagespflegeperson und der Räumlichkeiten:
Arbeitshilfe zur Planung von Modellen der Kindertagespflege mit Festanstellung von Tagespflegepersonen und/oder Nutzung anderer geeigneter Räumlichkeiten - Stand 5.12.2013 - Unabdingbar notwendige Voraussetzung:
MehrSTELLUNGNAHME. DEUTSCHES INSTITUT FÜR JUGENDHILFE UND FAMILIENRECHT e. V. FORUM FÜR FACHFRAGEN
DEUTSCHES INSTITUT FÜR JUGENDHILFE UND FAMILIENRECHT e. V. FORUM FÜR FACHFRAGEN Postfach 10 20 20 D-69010 Heidelberg Fon 0 62 21/98 18-0 Fax 0 62 21/98 18-28 institut@dijuf.de www.dijuf.de J 8.400 MH/K
MehrAufgabenzuständigkeit und Finanzierungsverantwortung verbesserter Kinderbetreuung
Aufgabenzuständigkeit und Finanzierungsverantwortung verbesserter Kinderbetreuung Von Prof. Dr. Friedrich Schoch Freiburg i. Br. und Prof. Dr. Joachim Wieland Frankfurt a. M. RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart
MehrAnspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
Anspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Hinweise zur Auslegung des Rechtsanspruchs für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit Wirkung ab 1. August 2013
Mehrder Stadt Landau in der Pfalz
der Stadt Landau in der Pfalz FORTSCHREIBUNG Stand: 1. März 2015 Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau in der Pfalz Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Einzugsbereiche
MehrInhalt. 1. Einleitung Die Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle Haftung in einer GbR... 7
Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Die Kindertagespflege in einer Großtagespflegestelle... 6 3. Haftung in einer GbR... 7 4. Arbeitsrechtlicher Status einer Tagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle...
MehrInformationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes
Informationsveranstaltung Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Personal in Kindertagesstätten 15 KiTaG, 2 KiTaVO Pädagogisch ausgebildetete
MehrKindertagesbetreuung in Brandenburg
Kindertagesbetreuung in Brandenburg Struktur und System LandesJHA KJHG (SGB VIII) Bundesministerium (BMFSFJ) Zuschuss an Landkreis, KitaG KitaG, VOs.. Betriebserlaubnis Landesministerium (MBJS) Betriebserlaubnis
MehrRichtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem 01.08.2014
Richtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem 01.08.2014 Die nachfolgenden Richtlinien gelten für den Besuch der Kindertagesstätten in der Stadt Uelzen,
Mehr1. welche landesweite durchschnittliche Betreuungsquote für unter Dreijährige die Landesregierung bis zum Jahr 2010 erreichen will;
14. Wahlperiode 14. 03. 2007 Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Ausbau der Kleinkindbetreuung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung
Mehr--- LANDKREIS ROSTOCK. Sitzungsvorlage. für den Jugendhilfeausschuss
LANDKREIS ROSTOCK Sitzungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss Endgültiger Beschluss durch: B ~teiligte Ausschüsse dafür dag~gen Datum Jugendhilfeausschuss Sichtvermerk des Landrates Betreff: Beschlussempfehlung
MehrStadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDERTAGESBETREUUNG Große Unterschiede zwischen den Großstädten in Baden-Württemberg
Stadt Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDERTAGESBETREUUNG 2013 Große Unterschiede zwischen den Großstädten in Württemberg 2 STATISTIK AKTUELL - KINDERBETREUUNG 2013 IMPRESSUM Stadt Amt für
Mehr(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.
Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagspflege gem. 43 SGB VIII Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 15.10.2014 und dem Jugendhilfeausschuss
MehrDie Großtagespflege in Niedersachsen
Die Großtagespflege in Niedersachsen Definition Werden mehr als acht fremde Kinder von mehreren Tagespflegepersonen in Zusammenarbeit betreut, so muss mindestens eine Tagespflegeperson eine pädagogische
MehrNutzungs- und Finanzierungsvereinbarung der Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes - Kreisverband Bad Doberan e.v.
Nutzungs- und Finanzierungsvereinbarung der Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes - Kreisverband Bad Doberan e.v. 1 Allgemeines (1) Diese Nutzungs- und Finanzierungsvereinbarung regelt die Nutzung
MehrAntrag auf Geldleistung für Kindertagespflege
Antrag auf Geldleistung für Kindertagespflege 1. Antragsteller/in (Tagespflegeperson) Name, Vorname Anschrift Telefon Bankverbindung: IBAN BIC Geldinstitut 2. Kinder, für die Tagespflege beantragt wird
MehrAchtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
MehrVernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter
Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 4 B 213/15 1 L 577/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte
MehrKindertagesbetreuung in
// Jugendhilfe und Sozialarbeit// Kindertagesbetreuung in Kosten vs. Qualität? Wolmirstedt, 02. März 2016 Anzahl der Kinder in Tageseinrichtungen Betreuungsquoten unter 3 J. 3-6 Jahre 57 % 95 % Thüringen
MehrSitzungsvorlage 41/2012
Jugendamt Az.: 31-454.20; 012.31-1489273 Sitzungsvorlage 41/2012 Finanzierung der Kindertagespflege unter Berücksichtigung des Rechtsanspruches der Eltern von Kindern unter 3 Jahren auf Kindertagesbetreuung
MehrLandkreis Heidekreis
ENTWURF Landkreis Heidekreis Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung inklusive Stufenplan 2013 für die Städte, n, Samtgemeinden und den freien Bezirk Osterheide im Heidekreis - Zusammenfassung - Bedarfsplanung
MehrKindertagespflege 1
05.09.2012 Kindertagespflege 1 Kindertagespflege bilden-erziehen-betreuen Dr. Jutta Hinke-Ruhnau jutta.hinke-ruhnau@t-online.de 05.09.2012 Kindertagespflege 29.02.2012 Hat die Zeit mich oder habe ich Zeit?
MehrB E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen
Bedarfsplan 2012/2013 1 B E D A R F S P L A N 2012 / 2 0 1 3 Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Gemeinden verpflichtet,
MehrF.A.Q. MeKi Allgemein
F.A.Q. MeKi Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi). 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema MeKi? Bitte wenden Sie sich persönlich,
MehrHessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG)
Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) Veranstaltung ver.di Hessen 29.08.2013 in Frankfurt Landesbezirk Hessen Gliederung des Hessischen KiföG I. Verfahren und Ziele II. Wesentliche Inhalte des
MehrAnlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege
Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die
MehrKindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter
Stadt Quickborn Ehrenamt, Kultur und Veranstaltungen Quickborn, 4.10.2012 3.01 Kindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter 1. Rechtsgrundlagen
MehrRegionalkonferenz Kita in Unna ( ), Münster ( ) und Vlotho ( ) April 2017 I Büttner, Thüner, Fink
Regionalkonferenz Kita in Unna (25.04.2017), Münster (26.04.2017) und Vlotho (27.04.2017) 1 April 2017 Büttner, Thüner, Fink Betriebliche Kinderbetreuung Strategische Dimensionen einer (zu) wenig beachteten
Mehr1. Die Ausgleichszahlung für Bestandsverträge nach Artikel 3 in der jeweils im Staatsvertrag ausgewiesenen Höhe erfolgt an das Landesjugendamt.
Verfahrenshinweise zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung gemäß Artikel 7 Abs. 5 Gemäß Artikel
MehrRichtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz
Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2014) des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich
MehrSchulbegleitung: Individualhilfe als Ausgleich struktureller Defizite?
Schulbegleitung: Individualhilfe als Ausgleich struktureller Defizite? - Aktuelle rechtliche Kontroversen - Fachtagung: Inklusives Schulsystem zwischen Anspruch und Wirklichkeit - Deutscher Verein für
MehrLandesrecht. Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V. 1 Ziele und Aufgaben der Förderung
Landesrecht Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V 1 Ziele und Aufgaben der Förderung (1) Die Förderung hat sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten
MehrWeimarer Ortsrecht 51.3
Aufgrund der 19, 20, 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), den 22, 23, 24 des Sozialgesetzbuchs
MehrKindertagesbetreuung in NRW
Kindertagesbetreuung in NRW Therese Korbmacher 1 Die frühe Bildung ist das Fundament einer Gesellschaft, die der Chancengerechtigkeit für jedes Kind einen hohen Wert beimisst. (aus: Gemeinsames Communiqué
MehrStadt Neuss - Sozialmonitoring Stand
Stadt Neuss 4.5.5 Kinder in Kindertagesbetreuung Datenquelle: Stadt Neuss - Jugendamt Grundzahlen: Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen insgesamt Anzahl der Kinder in Kindertagespflege (außerhalb
MehrSatzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung)
Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) Auf der Grundlage von 90 Absatz 1 Nr. 3 des Achten
MehrSatzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Satzung des Kyffhäuserkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Der Kreistag des Kyffhäuserkreises hat in seiner Sitzung am.. auf der Grundlage der 98, 99 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Mehr1 Allgemeines. Die Stadt Neustadt a. Rbge. unterhält als öffentliche Einrichtungen im Bedarfsfall
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergarten-, Kinderspielkreis-, Krippen- und Hortplätze der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 02.06.2016
MehrBericht zur Kinderbetreuung im Kreis Groß-Gerau. Quantitativer und qualitativer Blick auf die aktuelle Versorgungs- und Betreuungslage
Bericht zur Kinderbetreuung im Kreis Groß-Gerau Quantitativer und qualitativer Blick auf die aktuelle Versorgungs- und Betreuungslage - Sommer 2017 - Kreisausschuss Groß-Gerau - Fachbereich Jugend und
Mehrzwischen der Agentur für Arbeit Hamburg (Arbeitsagentur) Jobcenter team.arbeit.hamburg {Jobcenter)
Vereinbarung über die Ausgestaltung und Finanzierung d Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den 81,180 SGB III zwischen der Agentur für
Mehr(2) Die Erziehung der Kinder in Kindertagesstätten erfolgt durch ausreichendes und geeignetes pädagogisches Fachpersonal.
Benutzerordnung für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Cottbus und für die öffentlich vermittelte Kindertagespflege der Stadt Cottbus (Kita- Benutzerordnung) Paragrafen 1 Trägerschaft 2 Gesetzliche
MehrWürzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist
Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines
MehrNeue Ansätze zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen
Ilse Wehrmann Diplom-Sozialpädagogin Abteilungsleiterin der Bremischen Evangelischen Kirche Vorsitzende der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.v. Neue Ansätze zur Finanzierung
Mehr1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 1 2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung 1 der Elternbeiträge 3. Aufbringen der Betriebskosten 1 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung
MehrPräambel. 1 Geltungsbereich
Satzung der Stadt Schneeberg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Elternbeiträge Kita) vom 21.10.2016 Präambel Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung
MehrAllgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover Grundsätzlich steht die Kindertageseinrichtung allen Kindern offen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt)
MehrSatzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg
Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg Aufgrund des 4 Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 ( GVOBl.Schl.-H. S.94 ), zuletzt
MehrFörderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Frauke Greven Köln, 28.4.2010 Agenda l Hintergrund l Ziele l Eckpunkte l Umsetzung 2 Hintergrund l
Mehr1 Zielgruppe. 2 Verfahren
Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008
MehrRechtsanspruch auf Förderung nach individuellem Bedarf Was bedeutet das für die Kindertagespflege? didacta Köln
Rechtsanspruch auf Förderung nach individuellem Bedarf Was bedeutet das für die Kindertagespflege? 23.02.2013 didacta Köln Inhaltsverzeichnis oder Akzentseite 1. Bisherige Gesetzesgrundlage 2. Neue Gesetzestexte
MehrAusführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom
Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Bundesgesetzliche Regelungen 43 SGB VIII Pflegeerlaubnis für die Betreuung von bis zu 5 Kindern je Tagespflegeperson in deren Haushalt oder anderen
Mehrvom Geltungsbereich
41/01 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Burgstädt vom 08.06.2010 Auf der Grundlage
MehrDie Zukunft der Kindertagespflege Wege der Professionalisierung Prof. Dr. Bernhard Kalicki
Die Zukunft der Kindertagespflege Wege der Professionalisierung Prof. Dr. Bernhard Kalicki Deutsches Jugendinstitut 3. Landeskongress Kindertagespflege Stuttgart, 18. Oktober 2017 1. Die Kindertagesbetreuung
MehrUNTERSUCHUNG ZUM AUSBAU DER KINDERTAGESBETREUUNG FÜR UNTER 3-JÄHRIGE. bei ausgewählten Jugendämtern der Bundesrepublik Deutschland
UNTERSUCHUNG ZUM AUSBAU DER KINDERTAGESBETREUUNG FÜR UNTER 3-JÄHRIGE bei ausgewählten Jugendämtern der Bundesrepublik Deutschland Postleitzahl und Ort Kreis Datum BearbeiterIn Telefonnummer Projekt Jugendhilfe
MehrFragen & Antworten zur [ergänzenden] Kinderbetreuung. Gute Betreuung passt individuell
Fragen & Antworten zur [ergänzenden] Kinderbetreuung Gute Betreuung passt individuell Ich möchte, dass mein Kind (gut) betreut wird. Was muss ich beachten? Wenn Sie planen, Ihr Kind außerhalb des Elternhauses
Mehr