Weiterbildung Gefahrgut

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1 2012 Weiterbildung Gefahrgut

2 Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (abgekürzt ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) regelt seit 1957 den grenzüberschreitenden Verkehr in allen Ländern Europas. Das ADR ist auch die Grundlage für die schweizerische Gesetzgebung, die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV). Um dem aktuellen Stand der Technik und der Entwicklung von neuen Stoffen, die als Gefahrgut gelten, Rechnung zu tragen, werden die Erlasse regelmässig angepasst. Im Rahmen der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) obliegt den Kantonen die Aufsicht über die Aus- und Weiterbildung der Fahrer/innen, die gefährliche Güter transportieren. Damit die Schulung der Fahrzeugführer/innen landesweit einheitlich durchgeführt wird, haben die Kantone diesen Auftrag an die Vereinigung der Strassenverkehrsämter delegiert. Seit Anfang 2012 läuft die Kursadministration «Gefahrgut» über die asa. Die Anforderungen sind mit der CZV abgestimmt und die Weiterbildungsstätten können sich im Bereich SDR/ADR anerkennen lassen. Im Jahr 2012 waren es 11 Kursveranstalter, die gestützt auf die Qualitätsvorgaben der asa als Weiterbildungsstätte im Bereich Gefahrgut anerkannt werden konnten. Seit dem 1. Januar 2012 werden die neuen ADR-Bescheinigungen in Kreditkartenformat zentral von der asa produziert und direkt dem Kursteilnehmer zugestellt. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 6209 ADR- Bescheinigungen erstellt. Total Weiterbildungsstätten anerkannt 11 Lehrkräfte bewilligt 92 Kurstypen bewilligt 29 Kurse durchgeführt 601 Bescheinigungen gedruckt

3 ADR-Bescheinigungen 674 Kursteilehmer mit FAK* (Schweizer und Ausländer) Kursteilnehmer ohne FAK* (Ausländer) 5535 * FAK = Führerausweis im Kreditkartenformat Abb. 1: Total 6209 ADR-Bescheinigungen (Quelle SARI; Stand: 31. Dezember 2012) Folgende Kursarten werden vom ADR vorgegeben und von den anerkannten Weiterbildungsstätten angeboten: 8.1 Basiskurs 8.2 Aufbaukurs Tanks 8.3 Aufbaukurs Klasse Aufbaukurs Klasse Auffrischungskurs 8.6 Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs Tanks 8.7 Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs Klasse Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs Klasse Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs Klasse 1 und Aufbaukurs Klasse Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs Klasse 1 und Aufbaukurs Tanks 8.11 Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs Klasse 7 und Aufbaukurs Tanks 3

4 Durchgeführte ADR-Kurse 0,71% 9,72% 16,96% 0,53% 8.1 Basiskurs 8.2 Aufbaukurs Tanks 8.4 Aufbaukurs Klasse 7 27,56% 8.5 Auffrischungskurs 8.7 Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs Klasse 1 44,52% 8.10 Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs Klasse 1 und Aufbaukurs Tanks Abb. 2: Total 566 durchgeführte ADR-Kurse (Quelle SARI; Stand: 31. Dezember 2012) Wenn der Kurs die ADR- und die CZV-Richtlinien erfüllt, können einzelne Kurstage an die Weiterbildung CZV angerechnet werden. Auskunft über die mögliche Anrechnung erhält der Kursteilnehmer bei den Kursveranstaltern. Im Ausland absolvierte Gefahrgut-Kurse werden nicht anerkannt. Ob die schweizerischen Kurse im Ausland an die dortige Gefahrgut-Ausbildung angerechnet werden, muss der Kursteilnehmer selbst bei der im jeweilgen Land zuständigen Stelle abklären. Qualitätssicherung Die obligatorische Weiterbildung betrifft fünf sehr unterschiedliche Gruppen: Neulenker, Moderatoren, Fahrlehrer, Chauffeure und Gefahrgutspezialisten. Damit überall inhaltlich spezifische, aber formal gleiche Qualitätsmassstäbe gelten, wurden im Berichtsjahr die zu verschiedenen Zeiten erstellten Ausführungsrichtlinien aufeinander abgestimmt und in einem Dokument zusammengefasst. Diese neuen «Richtlinien Aufsicht und Qualitätssicherung Obligatorische Weiterbildung» gingen in die Vernehmlassung und wurden im Januar 2013 von der Kommission Qualitätssicherung im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen verabschiedet und in Kraft gesetzt. Das Dokument ist online auf im Kapitel «Kursanbieter» unter «Grundlagen» als PDF verfügbar. 4

5 Neue ADR-Schulungsbescheinigung in Kreditkartenformat Wer Gefahrguttransporte durchführen will, braucht dafür eine ADR-Schulungsbescheinigung. Die neue Bescheinigung im Kreditkartenformat ist eine weisse Kunststoffkarte mit schwarzer Schrift und einem Hologramm als Sicherheitsmerkmal. Die persönlichen Daten (Foto, Unterschrift) werden wie beim Fähigkeitsausweis (CZV) von FABER (Fahrberechtigungsregister) übernommen. Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Das Ablauf datum ist unter Punkt 8 vermerkt. Die ADR-Schulungsbescheinigung kostet CHF 25.. Die Fünfjahresfrist beginnt: ab dem Datum der Prüfung nach dem Besuch der ersten Basis- oder Mehrzweckschulung ab dem Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung, wenn eine Auffrischungs- bzw. Basis- oder Mehrzweckschulung im letzten Jahr vor Ablauf der Bescheinigung besucht wird ab dem Datum der Prüfung, wenn eine Auffrischungs-, bzw. Basis- oder Mehrzweckschulung vor dem letzten Jahr vor Ablauf der Bescheinigung besucht wird. Wird im Verlauf der Fünfjahresfrist der Geltungsbereich der ADR-Bescheinigung mit einem Aufbaukurs ausgedehnt, entspricht die Geltungsdauer der zusätzlichen Kategorie der Laufzeit der vorliegenden ADR- Bescheinigung in den bestehenden Kategorien. Die ADR-Bescheinigung wird zentral gedruckt und innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen ab Bestelleingang an die Privatadresse des Kunden oder bei Bedarf an den Arbeitgeber zugestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich an die Kursveranstalter. 5

6 Die neue ADR-Bescheinigung ist ebenfalls im Fürstentum Lichtenstein gültig. Anstelle des Länderkürzels CH wird hier jedoch ein FL eingedruckt. 6

7 SDR-Schulungsbescheinigung Mit der Formatänderung bei der ADR-Bescheinigung im Jahr 2011 zeigte sich eine Unvereinbarkeit zwischen der ADR und der SDR: Die neue ADR-Bescheinigung im Kreditkartenformat kann nicht mit weiteren nationalen Vermerken ergänzt werden (ADR bis 5). Bis anhin mussten Fahrer, die im Binnenverkehr ausschliesslich Stoffe der Klasse 7 transportieren, den Basiskurs nicht oder nur teilweise besuchen. Meistens wurde der Basiskurs in einen speziellen Kurs für die Klasse 7 abgeändert. Der Fahrer erhielt nach Besuch des Kurses eine spezielle Bescheinigung mit diesem Vermerk «Beförderung von radioaktiven Stoffen gemäss Unterabschnitt , Anhang 1, SDR, gilt nur für Transporte in der Schweiz». Mit dieser Bescheinigung durfte der Fahrer nur Transporte von Stoffen der Klasse 7 durchführen. Da die neue ADR-Bescheinigung im Kreditkartenformat keine Möglichkeit bietet, Vermerke anzubringen, wurde eine spezielle SDR-Schulungsbescheinigung für die Klasse 7 entwickelt: Die SDR-Bescheinigung wird seit dem 1. Januar 2013 ausgestellt. Der Druck erfolgt auf Sicherheitspapier. Sie wird genauso wie die ADR-Bescheinigung direkt dem Kursteilnehmer zugestellt. Die SDR-Schulungsbescheinigung kostet CHF 40.. Mai 2013, Kommission Qualitätssicherung (KQS) der asa, 3000 Bern 7

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