Anhang zum 31. Dezember 2011
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- Barbara Wetzel
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1 Anhang zum 31. Dezember 2011 Für das Rechnungswesen samt Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammern sind nach 3 Abs. 7a des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) die Grundsätze kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung in sinngemäßer Weise nach dem dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Das Nähere wird durch Satzung unter Beachtung der Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts geregelt. Die Industrie- und Handelskammer zu Kiel führt ihre Rechnungslegung auf der Grundlage des durch die Vollversammlung beschlossenen Finanzstatuts sowie den dazu vom Präsidenten und Hauptgeschäftsführer erlassenen Richtlinien. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden AKTIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt mit den Anschaffungskosten abzüglich anteiliger Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig linear über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. II. Sachanlagen Grundstücke und Gebäude Als Bewertungsmaßstab für das Grundstück und das Gebäude Kiel, Bergstraße 2 sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten herangezogen worden. Das Gebäude wurde im November / Dezember 2004 bezogen. Es wird über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Die Bewertung der übrigen Grundstücke und Gebäude sowie grundstücksgleichen Rechte erfolgte in der Eröffnungsbilanz auf Basis des Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Bewertungsstichtag ist der Monat Oktober 2005 gewesen. Die Bewertung der Grundstücke in Kiel (Lorentzendamm 21, 23-24) erfolgte in Anlehnung an die Bodenrichtwertkarte der Landeshauptstadt Kiel (Stand 31. Dezember 2004 / 10. Mai 2005). Für das Grundstück in Elmshorn (Kaltenweide 6) wurde auf die Bodenrichtwertkarte des Kreises Pinneberg vom 1 / 27
2 31. Dezember 2004 abgestellt. Besondere wertbeeinflussende Faktoren wurden durch Zu- und Abschläge berücksichtigt. Bei der Bewertung der Gebäude (Lorentzendamm und Kaltenweide) wurde in der Eröffnungsbilanz der im Gutachten ermittelte Ertragswert zugrunde gelegt. Besondere wertbeeinflussende Faktoren wurden durch Zu- und Abschläge berücksichtigt. Die Gebäude werden über die in dem Gutachten festgelegte Restnutzungsdauer von 35 Jahren abgeschrieben. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Bewertung der Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens erfolgt mit den Anschaffungskosten abzüglich anteiliger Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig linear über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 150 (zzgl. MwSt.) werden in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Betrag über 150 bis (zzgl. MwSt.) werden über fünf Jahre abgeschrieben. III. Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind in Höhe des anteiligen Stammkapitals angesetzt. Unter den Wertpapieren des Anlagevermögens sind Festgeldguthaben ausgewiesen, die ihrem Zweck der Rücklagendeckung nach dafür bestimmt sind, der IHK langfristig zu dienen. Die Festgeldguthaben sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Die Sonstigen Ausleihungen und Rückdeckungsansprüche betreffen das zur anteiligen Finanzierung der Ruhegehaltszahlungen dienende Guthaben bei der VdW Unterstützungskasse deutscher Wirtschaftsorganisationen e. V. Die Bewertung erfolgt zu den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Anlagen halten sich im Rahmen der in 23 Finanzstatut und in den Richtlinien zur Ausführung festgelegten Kriterien. 2 / 27
3 B. Umlaufvermögen I. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden im Rahmen einer Stichtagsinventur zum 31. Dezember 2011 erfasst. Sie werden zu den letzten Einstandspreisen bewertet. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zum Nominalwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen aus IHK-Beiträgen sind zum Nominalwert abzüglich pauschalierter Einzelwertberichtigungen angesetzt. In Anlehnung an den Bilanzierungs- und Kontierungsleitfaden der IHK/DIHK-Arbeitsgruppe-Kontierung vom 10. Juli 2007 bzw. 31. Januar 2011 werden die Wertberichtigungen der Beitragsforderungen nach dem nachfolgenden Schema vorgenommen: Vorjahre HR 1 0 % 70 % 100 % KGT 2 10 % 90 % 100 % Die Forderungen aus Gebühren und Entgelten werden in Höhe der offenen Posten zum 31. Dezember 2011 abzüglich Einzelwertberichtigungen und pauschalierter Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Höhe der jeweiligen Wertberichtigungen erfolgt dabei mit den folgenden pauschalen Sätzen in Abhängigkeit von dem Wertberichtigungsgrund: Wertberichtigung Ratenzahlung 20 % Separierte Klärungen 30 % Vollstreckungen 70 % Insolvenzen 95 % 1 Handelsregisterlich eingetragene Unternehmen 2 Kleingewerbetreibende 3 / 27
4 Für das allgemeine Ausfallrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % auf den nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand gebildet. IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Die Kassenbestände sowie die Guthaben auf Giro- und Festgeldkonten bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bilanziert. C. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. 4 / 27
5 PASSIVA A. Eigenkapital I. Nettoposition Die Nettoposition hat sich beim Übergang auf die kaufmännische Rechnungslegung nach den Sondervorschriften zur Erstellung der Eröffnungsbilanz aus den in der Eröffnungsbilanz angesetzten Aktiva und den übrigen Passiva ergeben. II. Ausgleichsrücklage Die Bezugsgröße gemäß 15 Abs. 3 Finanzstatut für die Ausgleichsrücklage ergibt sich aus der Plan-GuV für das jeweilige Geschäftsjahr, d.h. aus der Plan-GuV Die Ausgleichsrücklage ist verpflichtend zum Ausgleich von Schwankungen des Beitragsaufkommens zu bilden. Laut Finanzstatut muss diese zwischen 30 % und 50 % der Summe aus Betriebsaufwand und anteiligem Zinsaufwand gemäß Plan-GuV betragen. Die zusätzliche Berücksichtigung des anteiligen Zinsaufwands bei der Bezugsgröße ab 2011 ergibt sich aus der Anwendung der Vorschriften des BilMoG. III. Andere Rücklagen Die Dotierung der Liquiditätsrücklage orientiert sich ebenfalls an 15 Abs. 3 Finanzstatut. Im Rahmen der Umstellung auf das kaufmännische Rechnungswesen wurden zweckbezogene Rücklagen, nämlich der Fonds zur Förderung schleswig-holsteinischer Künstler, der Sonderfonds zur Nachwuchsförderung, der Prozesskostenfonds sowie ein Instandsetzungsfonds bilanziert. Gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 24. August 2011 wurde die in 2008 gebildete Pensionsrücklage zweckgebunden aufgelöst und eine Rücklage für Pensionsverpflichtungen des DIHK neu gebildet. 5 / 27
6 C. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsverpflichtungen werden auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem modifizierten Teilwertverfahren mit einem Rechnungszins in Höhe von 5,14 % berechnet. Für die Abzinsung wird gemäß 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren nach der Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (RückAbzinsV) vom 18. November 2009 verwendet. Bei der Berechnung sind künftige Gehalts- und Rentensteigerungen mit dem Dynamisierungsfaktor 2,5 % bzw. 2,0 % auf Grund von Erfahrungswerten berücksichtigt. Grundlage für die Bewertung sind daneben die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Sonstige Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in Höhe des Betrages der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Hierbei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorge für Beihilfeverpflichtungen, Urlaubstage, Aufbewahrungsdokumentation, Jubiläumsverpflichtungen, Jahresabschlussprüfung und Zeitguthaben. Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen wird auf Basis einer versicherungsmathematischen Berechnung vorgenommen. Die Berechnung ist nach dem modifizierten Teilwertverfahren mit einem Rechnungszins in Höhe von 5,14 % und unter Berücksichtigung von einer Gehaltsdynamik in Höhe von 2,5 % sowie einer Rentendynamik in Höhe von 2,0 % erfolgt. Grundlage für die Bewertung sind daneben die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Bewertung der Jubiläumsleistungen erfolgt nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Als Berechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Berechnungszins von 5,14 % unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,5 % verwendet. 6 / 27
7 D. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag nach 253 Abs. 1 S. 2 HGB bilanziert. E. Rechnungsabgrenzungsposten Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist der zum Stichtag bestehende Anteil der Berufsausbildungsgebühren ausgewiesen, für den die IHK die Leistungen noch nicht erbracht hat und dessen Auflösung und Zuführung in den nächsten Jahren über die Vertragslaufzeiten erfolgen wird. 7 / 27
8 Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände bestehen aus Softwarelizenzen in Höhe von ,00 (Vorjahr T 78) und das Urheberrecht für ein Foto in Höhe von 449,40. II. Sachanlagen Für die Grundstücke und Gebäude ergeben sich folgende Wertansätze: Kiel, Bergstraße 2 Grundstück , ,89 Gebäude , ,00 Außenanlagen , ,00 Bilanzansatz , ,89 Kiel, Lorentzendamm Grundstück , ,00 Gebäude , ,00 Bilanzansatz , ,00 8 / 27
9 Kiel, Lorentzendamm 21 Grundstück , ,00 Gebäude , ,00 Bilanzansatz , ,00 Elmshorn, Kaltenweide 6 Grundstück , ,00 Gebäude , ,00 Bilanzansatz , ,00 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Büromöbel / -einrichtung , ,59 Medientechnik , ,00 Datenverarbeitungsanlagen , ,00 Fuhrpark, Transportmittel , ,00 Kunstgegenstände , ,00 Bürotechnik 567, ,04 Sonstige Geschäftsausstattung , ,51 Geringwertige Wirtschaftsgüter , ,00 Bilanzansatz , ,14 9 / 27
10 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Die IHK ist alleinige Gesellschafterin der IHK-Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement Kiel mbh sowie der Gesellschaft zur Förderung von Bildung und Wirtschaftswissenschaften Kiel mbh. Das Stammkapital der Gesellschaften beläuft sich auf jeweils ,59. Beteiligungen Alle übrigen Anteile werden auch wenn sie weniger als den fünften Anteil des jeweiligen Stammkapitals ausmachen unter den Beteiligungen ausgewiesen. in Euro in % KITZ - Kieler Innovations- und Technologiezentrum GmbH, Kiel ,00 10, ,00 KIWI Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH, Kiel ,19 7, ,19 WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH, Kiel ,00 32, ,00 IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbh, Dortmund ,00 1, ,00 GOES Gesellschaft für die Organisation und die Entsorgung von Sonderabfällen mbh, Neumünster ,00 4, ,00 Wirtschaftsagentur Neumünster GmbH, Neumünster 9.000,00 9, ,00 Gesellschaft zur Förderung von Industrie, Handel und Gewerbe in Schleswig-Holstein mbh, Kiel 8.691,97 33, ,97 Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH (N. I. T), Kiel 8.200,00 14, ,00 Gewerbe- und Technikzentrum Raisdorf GmbH, Schwentinental 5.112,92 1, ,92 Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH, Kiel Gesellschaft für Technologieförderung Itzehoe mbh, Itzehoe Nordkolleg Rendsburg GmbH, Rendsburg 3.000,00 2, , ,00 1, ,00 0,00 0, ,00 Bilanzansatz , ,08 10 / 27
11 Wertpapiere des Anlagevermögens Die unter den Wertpapieren des Anlagevermögens ausgewiesenen Festgeldguthaben dienen vorrangig der finanziellen Unterlegung der verbindlich vorgeschriebenen Ausgleichsrücklage sowie der anderen Rücklagen. Im Geschäftsjahr 2011 ist das zur Unterlegung der Liquiditätsrücklage bestehende Anlagevermögen durch thesaurierte Zinsen um rd. T 40 gestiegen. Gemäß Wirtschaftsplan 2011 sind dem Pensionsvermögen T und dem Künstlerfonds ,00 zugeführt worden. Der Zuführung zum Künstlerfonds steht eine Entnahme in Höhe von 8.823,84 für Kunstgegenstände gegenüber. Der Anstieg beim Fonds für Nachwuchsförderung in Höhe von 504,71 beruht auf thesaurierten Zinsen. Zudem ist der Instandhaltungsfonds aufgrund thesaurierter Zinsen um 175,00 angestiegen. Der Wertansatz zum Bilanzstichtag beträgt ,62 (Vorjahr: T 7.466). Sonstige Ausleihungen und Rückdeckungsansprüche Unter dieser Position wird das im Jahr 1999 durch eine einmalige Dotierung zur Refinanzierung der Pensionsrückstellungen bestehende Guthaben der IHK bei der VdW Unterstützungskasse deutscher Wirtschaftsorganisationen e. V. ausgewiesen. Das diesbezügliche Guthaben, das plangemäß durch die sukzessive anteilige Finanzierung von laufenden Ruhegehaltszahlungen in den Vorjahren annähernd aufgezehrt worden ist, beträgt am 31. Dezember ,08 (Vorjahr: T 12). 11 / 27
12 B. Umlaufvermögen I. Vorräte Die Vorräte verteilen sich mit ,70 (Vorjahr: T 41) auf Büromaterial, mit ,95 (Vorjahr: T 13) auf Ausbildungsprotokolle und Außenhandelsformulare, mit 5.182,55 (Vorjahr: T 5) auf Bewirtungsvorräte sowie mit 2.583,05 (Vorjahr: T 2) auf EDV-Material. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf insgesamt ,17 (Vorjahr: T 1.188). Davon entfallen auf: Beiträge Bilanzansatz , ,14 Auf die Forderungen aus Beiträgen werden Wertberichtigungen in Höhe von ,28 (Vorjahr: T 213) vorgenommen. Gebühren und Entgelte Bilanzansatz , ,13 Für diese Forderungen werden dem Wertberichtigungsgrund entsprechend - Wertberichtigungen in Höhe von 20 % bis 95 % in Summe ,79 (Vorjahr: T 35) berücksichtigt. Für das allgemeine Ausfallrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % bzw ,13 (Vorjahr: T 12) gebildet. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Bilanzansatz , ,54 12 / 27
13 Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind durch die Finanzierung von Projekten entstanden. Die IHK ist in den betreffenden Fällen bei der Projektfinanzierung in Vorleistung getreten, die nach Zahlung durch die Projektträger wieder durch die Gesellschaft zur Förderung von Industrie, Handel und Gewerbe in Schleswig-Holstein mbh ausgeglichen wird. Sonstige Vermögensgegenstände Bilanzansatz , ,05 Die übrigen Forderungen begründen sich im Wesentlichen auf der Zinsabgrenzung der Festgelder des Finanzanlage- und Umlaufvermögens in Höhe von ,30 (Vorjahr: T 35), auf einer Forderung gegenüber der Versorgungsausgleichskasse mit einem Betrag von ,83 sowie auf Kreditoren mit Überzahlungen in Höhe von 6.532,87 (Vorjahr: T 9). IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Die hier ausgewiesenen Kassenbestände und Bankguthaben sichern die kurzfristige Liquidität. Die liquiden Mittel gliedern sich mit ,56 (Vorjahr: T 4.949) auf Bankguthaben und mit 5.793,81 (Vorjahr: T 4) auf Kassenbestände. In den Bankguthaben sind Wertguthaben der Frankiermaschine in Höhe von 9.282,21 (Vorjahr: T 9) enthalten. Bankguthaben , ,48 Kassenbestände 5.793, ,44 Bilanzansatz , ,92 C. Rechnungsabgrenzungsposten Zu den größten Posten gehören Vorauszahlungen für Prüfungsaufgaben im Bereich der Ausbildung mit T 33 (Vorjahr: T 31), Lohn- und Gehaltszahlungen mit T 23 (Vorjahr: T 21) und Ruhegehaltszahlungen für den Januar 2012 in Höhe von T 21 (Vorjahr: T 20). Bilanzansatz , ,27 13 / 27
14 PASSIVA A. Eigenkapital Nettoposition , ,00 Ausgleichsrücklage , ,02 Andere Rücklagen , ,19 Ergebnis , , , ,67 1 davon: Liquiditätsrücklage , ,36 Instandsetzungsfonds , ,00 DIHK-Pensionsrücklage ,00 0,00 Nachwuchsförderung , ,71 Künstlerfonds , ,93 Prozesskostenfonds , ,19 Pensionsrücklage 0, ,00 Die Nettoposition in Höhe von 4 Mio. entspricht 12,1 % (Vorjahr: 12,5 %) der Bilanzsumme zum 31. Dezember Die Ausgleichsrücklage ist als Pflichtrücklage dafür bestimmt, Schwankungen im Beitragsaufkommen auszugleichen. Gemäß Finanzstatut und auf Grund der geänderten Ausweispflicht für den Zinsaufwand im Zusammenhang mit der Bilanzierung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG darf diese zwischen 30 % und 50 % der Summe aus Betriebs- und anteiligem Zinsaufwand laut Plan-GuV betragen. Der für 2011 erwartete Betriebsaufwand beläuft sich auf ,00. Damit beträgt die Ausgleichsrücklage 44,2 % (Vorjahr: 45,8 %) der entsprechenden Bezugsgröße. Die Liquiditätsrücklage wird zur Absicherung von finanziellen Engpässen gebildet und beträgt 28,4 % (Vorjahr: 23,9 %) der entsprechenden Bezugsgröße. Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 24. August 2011 das Ergebnis 2010 in Höhe von ,46 festgestellt. Es wurde außerdem beschlossen, der Liquiditätsrücklage ,46 zuzuführen, eine DIHK- Pensionsrücklage in Höhe von ,00 neu zu bilden und gleichzeitig die Pensionsrücklage ( ) aufzulösen. 14 / 27
15 Der Präsident und der Hauptgeschäftsführer werden der Vollversammlung in der Sitzung am 9. August 2012 im Zusammenhang mit der Verwendung des Ergebnisses 2011 in Höhe von ,10 vorschlagen, ,00 der Ausgleichsrücklage zuzuführen, der Rücklage für größere Instandsetzungen ,00 zuzuführen sowie ,00 in den Nachwuchsförderungsfonds einzustellen. Zudem wird der Vollversammlung vorgeschlagen werden, den Betrag in Höhe von ,10 auf neue Rechnung vorzutragen. C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für alle bestehenden Versorgungsverpflichtungen wurden Pensionsrückstellungen gebildet. Im Einzelnen entfallen auf: Verpflichtung für laufende Pensionsfälle , ,00 Verpflichtung für unverfallbare Anwartschaften , ,00 Bilanzansatz , ,00 Auf die Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Rückstellungen wird verwiesen. Der sich aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des BilMoG ergebende Zuführungsbetrag bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde bereits im Jahr 2010 vollständig passiviert. Die IHK erteilt seit 1992 keine neuen Versorgungszusagen mehr. 2. Steuerrückstellungen Bilanzansatz , ,00 Die Steuerrückstellungen wurden für mögliche Umsatzsteuerrisiken gebildet. 15 / 27
16 3. Sonstige Rückstellungen Rückstellung Beihilfeverpflichtungen , ,18 Urlaubsrückstellungen , ,00 Rückstellung für Archivierungsverpflichtungen , ,00 Jubiläumsrückstellungen , ,00 Rückstellung für Jahresabschlusskosten , ,00 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen , ,00 Rückstellung Berufsgenossenschaftsbeiträge , ,00 Zeitguthabenrückstellungen , ,00 Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten , ,00 Rückstellung für Ausgleichsabgabe 800, ,00 Bilanzansatz , ,18 Die IHK gewährt in den Fällen der beamtenrechtsähnlichen Versorgung Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen nach Maßgabe der für Beamten jeweils geltenden Regelungen. Die Urlaubsrückstellungen bemessen sich nach der Anzahl der am Bilanzstichtag noch nicht genommenen Urlaubstage. Diese Urlaubstage werden mit dem individuellen Gehalt erhöht um Zuschläge für die vom Arbeitgeber zu tragenden Soziallasten bewertet. Zur Berücksichtigung künftiger Kostensteigerungen wird bei der Berechnung der Rückstellungen für Zeitguthaben und bestehender Urlaubsansprüche auf die Gehälter des Monats Januar des Folgejahres (inklusive tariflicher und struktureller Gehaltsanpassungen) abgestellt. Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen im Zusammenhang mit Eingangsrechnungen, die im Jahr 2012 eingehen, aber wirtschaftlich im Jahr 2011 verursacht worden sind, betreffen im Wesentlichen Prüferentschädigungen und sonstige Verpflichtungen. Die Höhe der Jubiläumsrückstellungen richtet sich nach der entsprechenden Dienstvereinbarung der IHK. Danach wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Arbeitsverhältnisse vor dem 1. Oktober 2007 geschlossen worden sind, nach 25 Jahren ein halbes und nach 40 Jahren ein ganzes Monatseinkommen gewährt. Bei Arbeitsverhältnissen, die ab dem 1. Oktober 2007 geschlossen worden sind, betragen die entsprechenden Jubiläumszuwendungen 300,00 bzw. 500, / 27
17 Die Rückstellung für Archivierungsverpflichtungen wurde nach einem 257 HGB, 147 AO entsprechenden Schema berechnet. D. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt ,23 (Vorjahr: T 7.019) haben, ausgenommen die Finanzierungsdarlehen im Zusammenhang mit dem Neubau des Hauses der Wirtschaft, Laufzeiten bis zu einem Jahr. in Euro Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten , , , ,60 Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen , ,69 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.300, ,00 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 1.872, ,83 0,00 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten , ,43 0,00 0,00 Bilanzansatz , , , ,60 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Im Rahmen der Umsetzung des Gesamtkonzepts Haus der Wirtschaft wurden in den Jahren mehrere Darlehen aufgenommen. Die Darlehen sind als Annuitätendarlehen ausgestaltet. Die Tilgungen liegen zwischen 2 % und 3 %. Die Höhe der Restdarlehen zum 31. Dezember 2011 beläuft sich auf ,28 (Vorjahr: T 6.602). Die vollständige Tilgung dieser Darlehen ist - wie am 13. Dezember 2011 von der Vollversammlung beschlossen - am 2. Januar 2012 erfolgt. 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Aus Lieferungen und Leistungen bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von ,69 (Vorjahr: T 259). 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Am Bilanzstichtag sind Verbindlichkeiten gegenüber der IHK-Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement Kiel mbh in Höhe von 3.300,00 ausgewiesen. 17 / 27
18 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, belaufen sich die Verbindlichkeiten auf 1.872,83 (Vorjahr: T 2). 6. Sonstige Verbindlichkeiten Am Bilanzstichtag bestehen sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von ,43 (Vorjahr: T 156). Sie verteilen sich im Wesentlichen auf Lohnsteuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt mit ,65 (Vorjahr: T 68) sowie auf Verbindlichkeiten aus Beitragsguthaben mit ,73 (Vorjahr: T 60). E. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Erträge der in den Geschäftsjahren bis einschließlich 2011 abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge, die anteilig auf Ausbildungszeiträume nach dem Bilanzstichtag entfallen, in Höhe von ,00 (Vorjahr: T 1.381). 18 / 27
19 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 1. Beiträge Als Beiträge erhebt die IHK Grundbeiträge und Umlagen. Für die Umlage von Beiträgen ist der Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb des laufenden Geschäftsjahres Bemessungsgrundlage. Die IHK wendet die Gegenwartsveranlagung an, die dem Verfahren der Gewerbesteuer entspricht. Für das laufende Geschäftsjahr wird eine Vorauszahlung nach dem zuletzt bekannten Gewerbeertrag bzw. dem Gewinn aus Gewerbebetrieb erhoben. Nach Bekanntgabe der endgültigen Bemessungsgrundlage durch die Finanzverwaltung erfolgt die abschließende Abrechnung. Der Umlagesatz der IHK beträgt seit dem Jahr 2000 bezogen auf den Gewerbeertrag 0,18 %. In Folge der anhaltenden guten wirtschaftlichen und konjunkturellen Lage sind die Erträge aus Beiträgen in Höhe von ,14 im Vergleich zum Vorjahr um T 165 gestiegen und liegen zudem oberhalb der Planung für das Geschäftsjahr 2011 (T ). 2. Erträge aus Gebühren Im Jahr 2011 ergeben sich Erträge aus Gebühren in Höhe von ,49. Diese liegen mit T 93 über dem Vorjahreswert und übersteigen zudem den Planwert um T 232. Wesentliche Einflussfaktoren für die Planabweichung sind die stark gestiegenen Erträge aus den Ausbildungsgebühren (+ T 149) sowie unerwartet hohe Nachfragen nach Ausbildereignungsprüfungen (+ T 45) und Meisterprüfungen (+ T 41). 3. Erträge aus Entgelten Die Erträge aus Entgelten bewegen sich mit ,63 im Vergleich zum Vorjahr auf gleichbleibendem Niveau ( ,45), verbleiben jedoch unterhalb der Planung (T 77). Der Rückgang in der Nachfrage nach Fotokopien und Anschriftenverzeichnissen wird im Wesentlichen kompensiert durch Erlöse für die Veranstaltung Finanzspektrum 2011, die im Vorjahr nicht stattgefunden hat. 6. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von ,95 liegen oberhalb der Planung (T 590). Im Vergleich zum Vorjahr ( ,34) ist eine Steigerung in Höhe von T 14 zu verzeichnen. Der Posten umfasst hauptsächlich Erträge aus der Vermietung von Gebäuden, Büroflächen und Veranstaltungsräumen sowie Kostenerstattungen. 3 nachfolgend alle Planzahlen gerundet. 19 / 27
20 7. Materialaufwand Der Materialaufwand ist mit ,78 höher als geplant (T 1.016) und als im Vorjahr ( ,36) angefallen. Während sich die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe knapp oberhalb der Planungen bewegen, übersteigen die Aufwendungen für bezogene Leistungen um T 156 die diesbezügliche Planung. Diese sind das Resultat aus im Vergleich zur Planung höheren Entschädigungen für die ehrenamtlichen Prüfer (+ T 65), erhöhten Ausgaben für Aufgabensätze (+ T 39) im Bereich der Ausund Weiterbildung sowie aus gestiegenen Gebühren für die Überstellung von Prüflingen an andere Kammern (+ T 29) als Folge fehlender Prüfungsmöglichkeiten in einigen Ausbildungsberufen im Bezirk der IHK. Weiterhin haben der erhöhte Bedarf an Dokumentenmappen für Prüfungszeugnisse und der Druck von Broschüren zu einem starken Anstieg bei den Aufwendungen für Druckaufträge geführt. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr um T 22 gestiegen und liegen außerdem um T 26 über dem Planwert für das Jahr Alle Steigerungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung korrespondieren mit den unter Punkt 2. beschriebenen höheren Erträgen. 8. Personalaufwand Die Gehaltsaufwendungen in Höhe von ,41 sind um T 185 geringer als in der Planung (T 5.050) veranschlagt angefallen. Ursächlich dafür sind die temporäre Nichtbesetzung offener Stellen aufgrund von Fluktuation sowie länger währende Krankheitsfälle, die aus der Lohnfortzahlung herausgefallen sind. Im Vergleich zum Vorjahr ( ,37) sind die Gehälter um T 117 angestiegen. Die Gründe liegen im Wesentlichen in der Besetzung von drei zusätzlichen Stellen, an strukturellen Gehaltsanpassungen sowie in der 1,6-prozentigen Erhöhung der Festgehälter sowie des Bonuspools um einen Prozentpunkt im Jahr Die sozialen Abgaben ergeben sich grundsätzlich in Abhängigkeit von den Gehaltszahlungen und haben ,23 betragen. Die signifikante Unterschreitung sowohl des Planwertes (T 2.073) als auch des Vorjahreswertes ( ,09) resultiert aus der durch das BilMoG neu eingeführten Ausweisvorschrift nach 246 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 2 und 277 Abs. 5 S. 1 HGB, nach der Abzinsungsaufwendungen aus der Bewertung der Pensions-, Beihilfe- und Jubiläumsrückstellungen im Zinsaufwand auszuweisen sind. Hierdurch kommt es im Vergleich zum Vorjahr zu Verschiebungen im Ausweis zwischen den GuV-Posten Sozialaufwand und Zinsaufwand. Auf die entsprechenden Ausführungen zum Finanzergebnis wird verwiesen. 9. Abschreibungen Die Abschreibungen belaufen sich auf ,90 (Vorjahr: T 503) und fallen damit T 15 niedriger als die Planung aus. Eine plangemäß höhere Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr ist Ursache für die Steigerung von T 50 im Vergleich zum Vorjahr. 20 / 27
21 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich mit ,18 um rd. T 129 über dem Vorjahreswert ( ,22), jedoch deutlich unterhalb der Planung (T 3.921). Mehraufwendungen im Vergleich zu den Planungen etwa für die Zuführung zu den Rückstellungen für Archivierungsverpflichtungen (+ T 63), für die Instandhaltung der Gebäude (+ T 15) werden überkompensiert durch geringere Aufwendungen für Mahn- und Betreibungskosten (- T 31), niedrigere Bewirtungskosten bei Veranstaltungen (- T 34), niedrigere Ausgaben für die Fort- und Weiterbildung der IHK-Mitarbeiter (- T 15) sowie erheblich unterschrittene Planwerte bei den Aufwendungen für EDV-Dienstleistungen (- T 112) wegen der Nichtumsetzung geplanter Projekte und zeitlicher Verschiebung in die nahe Zukunft. 12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von ,08 (Vorjahr: ,75) bilden Zinseinnahmen aus Festgeldern des Finanzanlagevermögens mit T 107 sowie thesaurierte Erträge in Höhe von T 41; aus letztgenannten Erträgen resultiert hauptsächlich die Überschreitung des Planwertes in Höhe von T 22 (Planwert: T 128). Weitere 574,44 betreffen eine Zuschreibung auf das Guthaben bei der VdW Unterstützungskasse. 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinseinnahmen aus den Festgeldern und den liquiden Mitteln des Umlaufvermögens betragen ,59. Diese liegen damit T 19 unterhalb der Planung (T 93). Der Grund hierfür liegt im Wesentlichen in einem niedrigen, weiter sinkenden Marktzinsniveau. Dass dennoch der Vorjahreswert ( ,91) deutlich überschritten wird, ist auf die Ausweitung des Bestandes der liquiden Mittel zurückzuführen. 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Die realisierten Kursverluste in Höhe von 671,71 führen zu einer Abschreibung auf das Guthaben bei der VdW Unterstützungskasse. 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Aufwendungen für Bankzinsen ( ,31) bewegen sich im Bereich der Planung (T 289). Die Überschreitung des Planwertes resultiert aus den veränderten Ausweispflichten bei der Rückstellungsbildung von Pensions-, Beihilfe- und Jubiläumsrückstellungen. Der Ausweis der Abzinsungsaufwendungen in Höhe von ,44 hat gemäß 246 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 2 und 277 Abs. 5 S. 1 HGB nunmehr unter dem 21 / 27
22 Zinsaufwand zu erfolgen. Der diesbezügliche Zinsaufwand korrespondiert mit insoweit niedrigerem Sozialaufwand. Auf die Ausführungen zum Sozialaufwand wird verwiesen. 17. Außerordentliche Aufwendungen Im Geschäftsjahr 2011 sind außerordentliche Aufwendungen nicht mehr angefallen. Der im Vorjahr ausgewiesene Betrag in Höhe von ,00 steht im Zusammenhang mit der Bilanzierung der Pensions-, Beihilfe- und Jubiläumsrückstellungen nach den Vorschriften des BilMoG, die im Jahr 2010 bereits vollständig umgesetzt werden konnte. Der hierfür im Jahr 2011 gebildete Planansatz in Höhe von T 221 muss demgemäß nicht mehr in Anspruch genommen werden. 19. Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern ( ,95) setzen sich aus Grundsteuern ( ,01), nachzuzahlenden Steuern aufgrund einer Betriebsprüfung ( ,28) und Kfz-Steuern ( 1.408,66) zusammen. Der Planwert in Höhe von T 65 wird damit um T 12 unterschritten, die Abweichung zum Vorjahr ( ,20) ergibt sich im Wesentlichen aus den Ergebnissen der Betriebsprüfung und höheren Grundsteuern. 24. Ergebnis Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2011 beträgt ,10 (Vorjahr: ,46). Der Präsident und der Hauptgeschäftsführer werden der Vollversammlung in der Sitzung am 9. August 2012 im Zusammenhang mit der Verwendung des Ergebnisses 2011 in Höhe von ,10 vorschlagen, ,00 der Ausgleichsrücklage zuzuführen, der Rücklage für größere Instandsetzungen ,00 zuzuführen sowie ,00 in den Nachwuchsförderungsfonds einzustellen. Zudem wird der Vollversammlung vorgeschlagen werden, den Betrag in Höhe von ,10 auf neue Rechnung vorzutragen. 22 / 27
23 Erläuterungen zur Finanzrechnung Der Finanzmittelbestand beträgt am Anfang des Geschäftsjahres ,92. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit umfasst das um die Veränderungen der Rückstellungen, der Abschreibungen und Zuschreibungen zum Anlagevermögen, der sonstigen Aktiva und Passiva sowie der Zuführungen und Auflösungen von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten bereinigte Jahresergebnis. Im Geschäftsjahr 2011 ergibt sich ein Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von ,72 (Vorjahr: T 2.235). Veränderung der flüssigen Mittel in TEuro Finanzmittelbestand Cashflow aus laufender Cashflow aus der Cashflow aus der Finanzmittelbestand Geschäftstätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt ,57 und liegt damit oberhalb der Planung (T ). Die Abweichung zum Vorjahr (T ) ist das Ergebnis einer erheblich höheren Investitionstätigkeit im Bereich der Finanzanlagen, nämlich insbesondere einer Zuführung zum Pensionsvermögen in Höhe von T Im Bereich der Finanzierungstätigkeit beträgt der Cashflow ,70. Er liegt damit im Rahmen der Planung (T -229) und resultiert ausschließlich aus der Tilgung der Darlehen im Zusammenhang mit dem Neubau des Hauses der Wirtschaft. Aus den vorgenannten Positionen ergibt sich am Ende des Geschäftsjahres ein Finanzmittelbestand in Höhe von , / 27
24 Weitere Angaben zur Bilanz Pro-forma-Veranlagung Beitrag Zur periodengerechten Darstellung der Erträge aus Beiträgen wurde Mitte Dezember anhand aller bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren, noch nicht beschiedenen Bemessungsgrundlagen eine Berechnung der sich daraus für das laufende Jahr und die Vorjahre ergebenden Beitragsansprüche und Erstattungsverpflichtungen vorgenommen: Beitragsansprüche Laufendes Jahr 1.880, ,58 Vorjahre , , , ,55 Erstattungsverpflichtungen Laufendes Jahr 39, ,90 Vorjahre , , , ,88 Bilanzansatz (Saldo) , ,67 Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag hält die IHK einen Anteil am Bürgschaftsfonds für Mittelstandskredite der Bürgschaftsbank SH GmbH in Höhe von ,25. Die IHK ist Mitglied im Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V., Berlin, (DIHK). Nach 20 der Vereinssatzung steht der IHK bei Auflösung des Vereins das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen des DIHK anteilig im Verhältnis der Beiträge der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre zu. Übersteigen die Verbindlichkeiten das Vermögen, ist im gleichen Verfahren ein Schlussbetrag zu leisten. Der DIHK weist zum 31. Dezember 2011 bei einer Bilanzsumme von 108,6 Mio. (Vorjahr: 102,2 Mio.) ein Eigenkapital von 44,2 Mio. (Vorjahr: 43,3 Mio.) aus. Bei der Erstellung der Bilanz des DIHK wurde vom 24 / 27
25 Wahlrecht nach Art. 28 EGHGB Gebrauch gemacht und Pensionszusagen, die vor dem 1. Januar 1987 entstanden sind, nicht passiviert. Dadurch sind Verpflichtungen in Höhe von 43,6 Mio. (Vorjahr: 49,1 Mio. ) nicht in der Bilanz zum 31. Dezember 2011 angegeben. Die bilanzierten Pensionsverpflichtungen in der Bilanz betragen am Bilanzstichtag 34,6 Mio. (Vorjahr: 30,2 Mio.). Der durchschnittliche Beitrag der IHK zum DIHK belief sich in den letzten fünf Jahren auf rd. 1,24 % des gesamten Beitragsaufkommens des DIHK. Auf der Grundlage des am 23. März 2011 von der Vollversammlung des DIHK beschlossenen neuen 16 Abs. 4 der Vereinssatzung können periodenunabhängig auch jährlich zweckgebunden Kapitalzuführungen zum Aufbau des Eigenkapitals des DIHK festgesetzt werden. Die Industrie- und Handelskammern stellen für diesen Zweck beschlussgemäß in Aussicht, ab 2012 bis voraussichtlich 2018 gemäß DIHK-Umlageschlüssel einen Betrag von jährlich 1,4 Mio. an den DIHK zu leisten. Die IHK zu Kiel hat im Rahmen der Ergebnisverwendung 2010 in der Vollversammlung am 24. August 2011 beschlossen, eine DIHK-Pensionsrücklage in Höhe von T 150 neu zu bilden. Der Beitrag der IHK zum DIHK beläuft sich in 2011 auf rd. 1,13 % des Gesamtbeitragsaufkommens des DIHK. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen insgesamt sonstige finanzielle Verpflichtungen, die sich wie folgt darstellen: in Euro bis 1 Jahr über 1 Jahr Miete Geschäftsstelle Rendsburg ,00 0,00 Miete Geschäftsstelle Neumünster ,36 0,00 Leasing Kfz ,46 588,72 Leasing Frankiermaschine / Kuvertiermaschine 5.642, ,96 ABST SH - Auftragsberatungsstelle ,00 0,00 WTSH GmbH ,40 0,00 EA Einheitlicher Ansprechpartner ,66 0, , ,68 25 / 27
26 Mitarbeiterzahlen zum 31. Dezember 2011 Die Anzahl der zum 31. Dezember 2011 beschäftigten Mitarbeiter ist in der nachfolgenden Personalübersicht dargestellt: Personalstand Stand per Stand per Köpfe Kapazität (PJ) 4 Köpfe Kapazität (PJ) 4 Kernpersonal Geschäftsführer Angestellte , , , ,53 Sonstige Mitarbeiter für Projekte u. ä Angestellte , ,53 Davon: in Teilzeit 24 X 5 23 X befristet 5 X 5 X in ATZ aktiv 0 X 0 X Außerdem: Auszubildende 11 X 11 X Trainees 0 X 0 X Praktikanten 1 X 0 X Mitarbeiter in Elternzeit 4 X 2 X in ATZ inaktiv 0 X 0 X Sondereinrichtungen 0 X 0 X geringfügig Beschäftigte 7 X 8 X 4 Kapazität bezogen auf Vollzeitäquivalenz 5 X = Gemäß der Kommentierung zum Finanzstatut keine Angabe erforderlich 26 / 27
27 Mitglieder des Präsidiums und der Hauptgeschäftsführung im Geschäftsjahr 2011 Das Präsidium der IHK zu Kiel für die Amtszeit von Februar 2009 bis Februar 2014 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Präsident: Konsul Klaus-Hinrich Vater, Vater Holding GmbH (Schwentinental) Vizepräsidenten: Konsul Prof. Dr. Hans Heinrich Driftmann, Peter Kölln Kommanditgesellschaft auf Aktien (Elmshorn) Knud Hansen, Sporthaus Nis Knudsen KG (Kiel) Ines Kitzing, Hass + Hatje GmbH (Rellingen) Helmut Knüpp, Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eg (Kiel) Björn Petersen, John Spiering GmbH & Co. KG (ab ) Georg Schäfer, Volksbank-Raiffeisenbank im Kreis Rendsburg eg (Rendsburg) Konsul Dr. Fritz Süverkrüp, Süverkrüp Automobile GmbH & Co. KG (Kiel) Hauptgeschäftsführer: Dr. Jörn Biel Kiel, den 21. Mai 2012 Klaus-Hinrich Vater Präsident Dr. Jörn Biel Hauptgeschäftsführer 27 / 27
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