Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis

2 DSV EHP Sparkasse-Hildesheim Urheberrechtlich geschützt Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 2

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung von hinterlegtem Sparkassenbuch 10, Erstellung und Zusendung von Zweitschriften (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - von Kontoauszügen (je Auszug) 10,00 - von der amtlichen Bescheinigungen für den S-VorsorgePlus Vertrag (je 10,00 Bescheinigung) 1.3 Kennwortvereinbarung 0, Eröffnung eines Mietkautionskontos 15, Verlust eines Sparkassenbuchs: - Ausstellung eines neuen Sparkassenbuchs ohne Kraftloserklärung 15,00 - Ausstellung eines neuen Sparkassenbuchs mit Kraftloserklärung (zzgl. Fremdkosten) 15, Aufbewahrung eines Sparkassenbuchs im Sparkassenbuchschließfach 10, Anbieterwechsel bei einem Vertrag gem. Altersvermögensgesetz - Übertragung des Guthabens auf einen anderen Vertrag gemäß Altersvermögensgesetz bei der Sparkasse Hildesheim oder deren Verbundpartner 0,00 - Übertragung des Guthabens auf einen anderen Vertrag gemäß 50,00 Altersvermögensgesetz bei einem anderen Institut - Vorzeitige zulagenschädliche Verfügung 15, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel 2.1 Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks 1,00 % des -Gegenwertes, mind. 10, Barauszahlung/Rücknahme von EUR-Reiseschecks für Kunden 0,00 Barauszahlung/Rücknahme von EUR-Reiseschecks für Nichtkunden pro Scheck 5, Barauszahlung/Rücknahme von Fremdwährungsreiseschecks pro Stück 2,50, mindestens 5, Sorten Ankauf bzw. Verkauf (bar) je Vorgang 5,00 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 3

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 4. Sonstige Kredite Bei Preisen, die nach Aufwand berechnet werden, gilt grundsätzlich ein Preis von 35,00 /Stunde 4.1 Auskünfte Auskunftseinholung auf Kundenwunsch nach Aufwand 35,00 /Std. 4.2 Kontoführung Darlehen Annuitätensenkung nach Aufwand, mind. 30,00 zusätzliche Zins- und Tilgungsplanerstellung auf Kundenwunsch (gilt nicht für Verbraucher und Kommunen) 10,00 Kapitaldienstbescheinigung für Wohngeldantrag 10,00 Kapitalschuldbescheinigung / Saldenbestätigung im Kundenauftrag 20,00 (keine Reklamation), sofern kein Verschulden der Sparkasse vorliegt Finanzierungsbestätigung für Bilanzierungszwecke nach Aufwand, mind. 50,00 Ratenaussetzung / Stundung (ausgenommen Verbraucher) 30,00 Zweitschrift Jahresauszug / Zinsbescheinigung im Kundenauftrag 20,00 (keine Reklamation), sofern kein Verschulden der Sparkasse vorliegt 4.3 Sicherheitenbearbeitung Abtretungsbearbeitung Rückgewähransprüche 30,00 Sicherheitentausch während der Laufzeit auf Kundenwunsch nach Aufwand, mind. 50,00 Grundbuchauszugserstellung im Kundenauftrag (keine Reklamation) 10,00 Freigabe von Sicherheiten während der Kreditlaufzeit nach Aufwand, mind. 30,00 auf Kundenwunsch, soweit von der Sparkasse weder vertraglich noch gesetzlich geschuldet Rangänderung / Vorrangeinräumung für Grundpfandrechte auf Kundenwunsch Schuldübernahme / Schuldhaftentlassung (ausgenommen Erbfolge) auf Kundenwunsch Zweitschrift Löschungsbewilligung im Kundenauftrag (keine Reklamation), sofern kein Verschulden der Sparkasse vorliegt 4.4 Ablösung Darlehen bei ordnungsgemäßer Kündigung oder Ablauf des gebundenen Sollzinses im Rahmen eines vom Kunden erteilten Treuhandauftrages (z.b. Objektverkauf) nach Aufwand, mind. 30,00 individuell, mind. 30,00 25,00 150, Wechsel Wechseleinzüge (Gutschrift von Inkassowechsel) 30,00 Entgelt für die Rückgabe zurückgerufener Wechsel 12,50 Rückruf-Einschreibe-Preis 3,07 Entgelt für die Bearbeitung und Weiterleitung eines 10,00 Wechselrückrufes Protestwechsel bei Sparkasse zahlbar / durch anderes 30,00 Kreditinstitut Wechselankauf (Abschnitt ab 5.000, Restlaufzeit kleiner 60 Tage, kein Neukunde) Bearbeitungspreis je Wechsel 30,00 Mindestdiskont 50,00 4

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am ,125 % des Depotvolumens Mindestpreis pro Posten 2,50 Mindestpreis pro Depot 16,00 Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Vorgang 10,00 - Erträgnisaufstellung 10, Effektive Stücke - Einlieferung pro Posten 57,00 - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) pro Vorgang 10,00 - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5.3 Transaktionsleistungen 0,3 % vom Kurswert, mind. 10,00 Fremdkosten An- und Verkauf von Wertpapieren Eigene Kosten Persönliche Beratung Aktien, Optionsscheine, Zertifikate - Provision 1,00 % vom Kurswert - Mindestpreis pro Transaktion 25,00 - bei Umsätzen an ausländischen Börsenplätzen zusätzl. pro Transaktion 110,00 Festverzinsliche Wertpapiere - Provision 0,50 % vom Kurswert - Mindestpreis pro Transaktion 25,00 - bei Umsätzen an ausländischen Börsenplätzen zusätzl. pro Transaktion 110,00 Zertifikatssparpläne 2,50 je Abrechnung Investmentfonds zzgl. 0,50 % Provision vom Kurswert zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis (der börsliche Handel erfolgt unter Berechnung der entsprechenden Anund Verkaufsspesen analog dem Aktienhandel) Limite - Erteilung von Limitaufträgen 0,00 - Änderung, Streichung, Verlängerung von Limitaufträgen 5,50 Zeichnungsauftrag ohne Ausführung 5,50 Eigene Kosten Sparkassen-DirektBrokerage Aktien - Provision ab 0,00 Kurswert 0,30 % vom Kurswert zzgl. 10,00 ab ,00 Kurswert 0,20 % vom Kurswert zzgl. 10,00 - bei Umsätzen an ausländischen Börsenplätzen zusätzl. pro Transaktion 110,00 Festverzinsliche Wertpapiere - Provision ab 0,00 Kurswert 0,15 % vom Kurswert zzgl. 10,00 ab ,00 Kurswert 0,10 % vom Kurswert zzgl. 10,00 - bei Umsätzen an ausländischen Börsenplätzen zusätzl. pro Transaktion 110,00 Investmentfonds zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis (der börsliche Handel erfolgt unter Berechnung der entsprechenden Anund Verkaufsspesen analog dem Aktienhandel) An- und Verkauf von Finanzinstrumenten an der EUREX Eigene Kosten - Provision 1,00 % vom Prämienwert - Mindestpreis pro Transaktion 56,00 - Limitgebühr 10,00 5

6 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Kapitaltransaktionen Eigene Kosten Abrechnung von Bezugsrechten, Bruchteilen aus Kapitalmaßnahmen - Provision Kurswert unter 50,00 EUR je Transaktion 2,50 - Provision Kurswert unter 500,00 EUR je Transaktion 8,00 - Provision Kurswert ab 500,00 EUR 1 % vom Kurswert, mind. je Transaktion 25,00 Ausübung von Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1,00 % vom Kurswert - Mindestpreis 25,00 Bearbeitung von Erstattungsanträgen von ausländischer Quellensteuer 25,00 zzgl. Fremdkosten 5.4 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 5.5 Individuelle Vermögensverwaltung *) Erfolgsabhängige Vergütung - Betreuungshonorar 0,2975 % p.a. des durchschnittlich verwalteten Vermögens, mindestens 148,75 je volles Kalenderjahr. - Gewinnbeteiligung Wertzuwachs geringer als 5% Gewinnbeteiligung = 0% des Wertzuwachses Wertzuwachs bis 9,99% Gewinnbeteiligung = 5,95% des Wertzuwachses Wertzuwachs 10% und höher Gewinnbeteiligung = 11,9% des Wertzuwachses *) Zusätzlich fallen die üblichen unter genannten Transaktionskosten und Depotpreise mit Ausnahme der unter 5.3 Transaktionsleistungen genannten Eigene Kosten Sparkassen- DirektBrokerage an. 6

7 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 6. Safes 6.1 Mietpreis für Safes (pro Jahr) je nach Größe 6.2 Bearbeitung Schlüsselverlust (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 15,00 Gebühr für Öffnung, Ausbau, Montage durch Mitarbeiter (Stundensatz) 60,00 /Std. mind. 25,00 Gebühr für Öffnung, Ausbau, Montage durch Fremdfirma Fremdkosten Erstattung Schloss-Anschaffungskosten Fremdkosten 7. Sonstiges 7.1 Steuerbescheinigung/Erträgnisaufstellung 1 manuell auf Kundenwunsch 10,00 Zinsbescheinigung (manuelle Erstellung auf Kundenwunsch) 10, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate je nach Aufwand 60,00 /Std. - Telefaxe je nach Aufwand 60,00 /Std. - Fotokopien je nach Aufwand 60,00 /Std. - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des unentgeltlich Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je nach Aufwand 60,00 /Std. 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 10, Einrichtung eines Vertrages zugunsten Dritter 10, Bankauskunft im Auftrag des Kunden Individuelle Berechnung 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich 7

8 Dienstleistung I. Konten 1.a) Preismodelle für Privatkonten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) Giro-Classic Giro- Online Giro- Komplett GiroStart bis einschl. 24. Lebensjahr Preis in EUR Bürgerkonto Grundpreis 2,95 4,50 9,95 0,00 7,20 (monatlich) (0,00)* Kontoführung Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker Karten (jährlich in Euro) SparkassenCard (erste Karte inkl.) SparkassenCard (jede weitere Karte***) 5,00 5,00 + 5,00 5,00 HBCI-Karte (einmalig für gesamte Laufzeit) 20, ,00 20,00 Mastercard oder Visa Card 20,50 20, ,50 - Kartendoppel** (ab 18 J.) MasterCard Gold oder VISA-Card Gold 66,50 66,50 46,00 66,50 - (pro Karte) (ab 18 J.) Guthabenverzinsung Mindestkontoguthaben in Euro - - ab Beleglose Vorgänge**** Bargeldversorgung an Geldautomaten der Sparkassenorganisation 0, Überweisungsgutschrift / 0, Lastschriftabbuchung Abbuchung Umbuchungsauftrag über Homebanking per PC übermittelte 0, Lastschriften und Überweisungen über SB-Terminal übermittelte 0,05 2, Überweisungen Telefonbanking-Überweisung 0,25 2, Termindauerauftrag 0, Spar-Dauerauftrag Effekten 0, Dauerauftragsgutschrift 0, TARGET -Auftrag 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 SB-Sammelgutschrift 0, ,80 Wertpapierertrag 0, Sparkassenbrief Beleghafte Vorgänge**** Überweisung 0,65 2, ,80 Scheckbelastung (Scheck ausgestellt) 0,65 2, ,80 Scheckeinreichung zum Einzug 0, ,80 Sonstige Dienstleistungen Nachttresoreinzahlung 2,00 2, ,00 Scheckvordrucke Einrichtung von Daueraufträgen Änderung / Aussetzung von Daueraufträgen Bargeldversorgung an der Kasse (je 5 Freiposten pro Monat für Ein- und Auszahlungen, d.h. max. 10 Freiposten mögl.) 0,45 2, ,80 Bareinzahlung an der Kasse 0, ,80 SB-Einzahlung 0, alle mit einem "+" gekennzeichneten Leistungen sind im Preis enthalten. * auf Antrag, wenn Einkommen > 1250,- Euro oder Alter < 30 ** MasterCard/MasterCard, Visa/Visa oder MasterCard/Visa *** Eine Ersatzkarte ist keine weitere Karte in diesem Sinn. Zu den anfallenden Kosten einer Ersatzkartenausstellung s. Teil B 4.2 **** Postenentgelte werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. 8

9 Preis-/Gebührenfrei B. 1. b) Preismodelle für Geschäftskonten Leistungsart ****) GiroBusiness u. WEG-Konto u. Vereinskonto *) GiroBusiness Plus Giro-Med Basispreis je Konto p. M. / Preis 4,50 7,00 4,00 **) Barauszahlung Kasse 1,00 1,50 0,80 Geldautomat 0,25 0,20 + Lastschrift 0,25 0,20 + Abbuchung Umbuchungsauftrag Rückgaben (Belastung) 0,25 0,20 + Scheck 1,00 1,50 0,80 Überweisungsauftrag 1,00 1,50 0,80 Überweisungsauftrag vom 1,50 1,50 1,00 MA ausgefüllt Überweisung beleglos 0,25 0,20 + DTA-Sammelüberweisung 0,25 0,20 + ***) Anderkonto u. WEG- Rücklage Schulkonto ELKO-Eilzahlung 4,00 4,00 4,00 Termindauerauftrag 0,25 0,20 + Wechselabrechnung 0,25 0,20 + Darlehensleistung 0,25 0,20 + Depotgebühren 0,25 0,20 + Effekten 0,25 0,20 + EU-Überweisung beleglos 0,25 0,20 + EU-Überweisung 1,00 1,50 0,80 EU-Überweisung durch MA 1,50 1,50 1,00 Bareinzahlung Kasse 1,00 1,50 0,80 Nachttresor-Einzahlung 2,00 2,00 2,00 SB-Einzahlung Überweisungsgutschrift 0,25 0,20 + Scheck-Lastschrifteinzug 1,00 1,50 0,80 SB - Sammelgutschrift 0,25 0,20 + DTA Lastschrifteinzug ***) 0,25 0,20 + Wertpapierertrag 0,25 0,20 + Sparkassenbrief Fälliger Sparvertrag sonstige Gutschrift 0,25 0,20 + Habenzinsen Termingeldgutschrift Stornobuchung aus DTA TARGET-Auftrag 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 alle mit einem "+" gekennzeichneten Leistungen sind im Preis enthalten *) Für 1 Konto je Kunde gelten folgende Konditionen: Grundpreis und beleglose Buchungen: 0,00, beleghafte Buchungen: 1,00 **) Grundpreis entfällt bei regelmäßigem Eingang der KV-/KZV-Zahlungen bzw. Zahlungseingang von Privatrechnungen ***) DTA-Sammelüberweisung und DTA-Lastschrifteinzug: zzgl. je gebuchter Datei 5,- ****) Postenentgelte werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. 0,00 Einheitspreis je Umsatz 0,20 Euro ****) 9

10 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug 0,00 zzgl. 0,90 Versandkosten - Wochenauszug 0,00 zzgl. 0,90 Versandkosten - Monatsauszug 0,00 zzgl. 0,90 Versandkosten - Selbstabholer entfällt - Kontoauszugdrucker 0,00 Postversand - der gesammelten Abholerpost Portokosten - der am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen Portokosten Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Nacherstellung von elektronischen Kontoauszügen über die Internetfiliale (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je 5,00 zzgl. Porto 1,50 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 10

11 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Hildesheim, Rathausstr , Hildesheim 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: BAKNR der Sparkasse Hildesheim in der Liste der zugelassenen Kreditinstitute: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Hildesheim HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, Heiligabend (24. Dezember), 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag, Silvester, Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, 1. Mai, Himmelfahrt, 3. Oktober Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Einreichung an Geschäftstagen... Geschäftsstelle Hildesheim, Finanzzentrum bis Uhr taggleiche Bearbeitung, nach Uhr Bearbeitung am nächsten Geschäftstag Geschäftsstelle Hildesheim, Almsstraße bis Uhr taggleiche Bearbeitung, nach Uhr Bearbeitung am nächsten Geschäftstag Alle anderen Geschäftsstellen bis Ende der Geschäftszeit Bearbeitung am nächsten Geschäftstag SB-Geschäftsstellen siehe Aushang vor Ort 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug 11

12 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 3. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Dort ist auch die Verfahrensordnung erhältlich. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen - Schlichtungsstelle - Schiffgraben Hannover Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. 12

13 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR- Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel 13

14 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister beleghafte Überweisung 8 beleglose Überweisung 9 per Dauerauftrag Postenpreis je nach Kontomodell, siehe Teil B I 1.a und 1.b per Eilüberweisung 10,00 Postenpreis je nach Kontomodell, siehe Teil B I 1.a und 1.b zzgl. 1,5 min. 10,00 max. 200,00 + Courtage 0,25, min. 2,00 max. 200,00 + Porto 1,50 + 5,00 für drahtl. Überweisung (nur bei Eilüberweisung) je Überweisung per Zahlschein 9,00 10,00 9,00 Nicht möglich Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). Auslandsüberweisungenund Überweisungen auf Fremdwährungskonten sind in keinem Kontoführungs-Komplettpaket enthalten. 8 9 Überweisung per Vordruck (durch Mitarbeiter/in ausgeschrieben zusätzlich 0,50 ), Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 14

15 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (inclusive Courtage) 0 (SHARE) Postenpreis je nach Kontomodell, siehe. Teil B I 1.a und 1.b zzgl. 1,5 mind. 10,00 max. 200,00 + Courtage 0,25 mind. 2,00 max. 200,00 + Porto 1,50 1 (OUR) Zusätzlich zu den unter SHARE genannten Entgelten gilt ein Aufpreis pro Auftrag von bis einschließlich ,00 20,00 ab ,01 bis einschließlich ,00 40,00 ab ,01 60,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 1,95 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 5,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 5,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 0,00 Ausstellung einer Dauerauftragsausführungsbescheinigung 5,00 Bearbeitung eines Dauerauftragswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 5,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 5,00 15

16 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet Entgelt in Euro Postenpreis je nach Kontomodell* Postenpreis je nach Kontomodell* zzgl. 1,0 min. 10,00 max. 100,00 + Courtage 0,25 min. 2,00 + Porto 1,50 + evtl. Fremdgebühr Postenpreis je nach Kontomodell* Postenpreis je nach Kontomodell* zzgl. 1,0 min. 10,00 max. 100,00 + Courtage 0,25 min. 2,00 + Porto 1,50 + evtl. Fremdgebühr Postenpreis je nach Kontomodell* zzgl. 1,0 min. 10,00 max. 100,00 + Courtage 0,25 min. 2,00 + Porto 1,50 + evtl. Fremdgebühr * Kontomodelle siehe Teil B I 1.a und 1.b Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Auslandsüberweisungen und Überweisungen auf Fremdwährungskonten sind in keinem Kontoführungs-Komplettpaket enthalten. 16

17 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Postenpreis je nach Kontomodell, siehe Teil B I 1.a und 1.b Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Postenpreis je nach Kontomodell, siehe Teil B I 1.a und 1.b übrige Länder (sonstige Zahlungen) Postenpreis je nach Kontomodell, siehe Teil B I 1.a und 1.b zzgl. 1,5 mind. 10,00 max. 200,00 + Courtage 0,25 mind. 2,00 max. 200,00 + Porto 1,50 Zusätzlich zu den genannten Entgelten gilt ein Aufpreis pro Auftrag von bis einschließlich ,00 20,00 ab ,01 bis einschließlich ,00 40,00 ab ,01 60,00 Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 5,00 anstelle von Porto c) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines 1,95 Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist 5,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung 5,00 des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 0,00 17

18 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland / Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Postenpreis je nach Kontomodell, siehe Teil B I 1.a und 1.b Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Postenpreis je nach Kontomodell, siehe Teil B I 1.a und 1.b übrige EWR-Länder Postenpreis je nach Kontomodell, siehe Teil B I 1.a und 1.b übrige Länder (Drittstaaten) Postenpreis je nach Kontomodell, siehe Teil B I 1.a und 1.b zzgl. 1,0 min. 10,00 max. 100,00 + Courtage 0,25 min. 2,00 + Porto 1,50 + evtl. Fremdgebühr Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 0, Überweisungen in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 12 Korrektur von für die Überweisung notwendigen Angaben des Zahlungsempfängers durch den Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 10,00 zzgl. Fremdkosten andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern). 18

19 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung Postenpreis je nach Kontomodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift 1,95 Bearbeitung von Rücklastschriften von fremden Kreditinstituten 3,00 zzgl. Fremdkosten Bearbeitung von Rücklastschriften (Belastungskunde eigenes Haus) 3, SEPA-Basis-Lastschrift 2 a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung Postenpreis je nach Kontomodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 1,95 SEPA-Basis-Lastschrift Bearbeitung von Rücklastschriften von fremden Kreditinstituten 3,00 zzgl. Fremdkosten Bearbeitung von Rücklastschriften (Belastungskunde eigenes Haus) 3, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung Postenpreis je nach Kontomodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 3,50 SEPA-Firmen-Lastschrift Bearbeitung von Rücklastschriften von fremden Kreditinstituten 3,00 zzgl. Fremdkosten Bearbeitung von Rücklastschriften (Belastungskunde eigenes Haus) 3, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist: Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift / SEPA-Firmen-Lastschrift Entgelte Lastschrifteinlösung Postenpreis je nach Kontomodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 3,50 SEPA-Firmen-Lastschrift Bearbeitung von Rücklastschriften von fremden Kreditinstituten 3,00 zzgl. Fremdkosten Bearbeitung von Rücklastschriften (Belastungskunde eigenes Haus) 3,00 19

20 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 14:30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 14:30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 14:30 Uhr Folgelastschriften vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 14:30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 20

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