Preisblatt der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH zu den Strom-Netzentgelten gültig ab 01. Januar 2013-

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1 Preisblatt der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH zu den Strom-Netzentgelten gültig ab 01. Januar I. Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung 1.Jahresleistungspreissystem: Jahresbenutzungsdauer < h/a Jahresbenutzungsdauer > h/a Leistungs Arbeits Leistungs Arbeitspreis preis preis preis /kw * a ct/kwh /kw * a ct/kwh Entnahme in Mittelspannung (MSP) 17,28 2,66 40,78 1,72 Entnahme in Umspannung (MSP/NSP) 22,40 3,67 72,15 1,68 Entnahme in Niederspannung (NSP) 27,99 3,89 40,24 3,40 Blindstrom ( bei MSP,USP und NSP) 1,00 1,00 Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 1,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. 2.Monatsleistungspreissystem: Für Netzkunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenüber steht, bietet die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH alternativ zum Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung auf Basis von Monatsleistungspreisen an. Ein Netzkunde mit einer derartigen Lastcharakteristik, der sich für den Wechsel in das Monatsleistungspreissystem entscheidet, teilt dieses der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH verbindlich vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes mit. Leistungs Arbeitspreis preis /kw * Monat ct/kwh Entnahme in Mittelspannung (MSP) 6,80 1,72 Entnahme in Umspannung (MSP/NSP) 12,03 1,68 Entnahme in Niederspannung (NSP) 6,71 3,40 Blindstrom ( bei MSP,USP oder NSP ) 1,00 Preisblatt : NNE Strom 2013 Seite 1 von 7 Stand:

2 3.Entgelte für Netzreservekapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen: Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Netzreservekapazität beim Netzbetreiber bestellt werden. Die Netzreservekapazität kann maximal bis zur Höhe der Netto-Engpassleistung der betroffenen Erzeugungsanlage in Anspruch genommen werden. Die Entgelte richten sich nach der Zeitdauer der Inanspruchnahme. Der Abrechnungszeitraum beträgt ein Jahr. Eine unterjährig zeitanteilige Abrechnung ist nicht möglich. Netzreservekapazität bis bis bis 200 h/a 400 h/a 600 h/a /kw * a /kw * a /kw * a Entnahme in Mittelspannung (MSP) 33,51 40,20 46,91 Entnahme in Umspannung (MSP/NSP) 42,71 51,24 59,78 Entnahme in Niederspannung (NSP) 63,33 76,00 88,67 II. Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung 1.Netznutzung mittels Standardlastprofilen: Entnahmestellen ohne Leistungsmessung, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, werden auf Basis von vorgegebenen Standardlastprofilen beliefert und mit einem pauschalierten Netzentgelt abgerechnet. Um das Verbrauchsverhalten möglichst genau nachzubilden, werden dabei je nach Bedarfsart verschiedene Lastprofile verwendet. Die Verwendung von Lastprofilen erfolgt bei einer Jahresenergieentnahme von kwh. Grund Arbeitspreis preis /a ct/kwh Nettopreis 30,82 6,47 Bruttopreis 36,68 7,70 2.Netzentgelte für Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen Netznutzung mittels temperaturabhängiger Lastprofile (TLP): Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen ohne Leistungsmessung, werden auf Basis temperaturabhängiger Lastprofile beliefert. Der Jahresverbrauch einer Entnahmestelle kann dabei über kwh liegen. Preisblatt : NNE Strom 2013 Seite 2 von 7 Stand:

3 Zu unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen gehören u. a. Elektro- Speicherheizungen, Elektro-Wärmepumpen, gesteuerte Elektro- Warmwasserspeicher und gesteuerte Elektro-Direktheizungen. Grund Arbeitspreis preis /a ct/kwh Nettopreis 30,82 3,10 Bruttopreis 36,68 3,69 Preisstellung Die für alle vorgenannten Netzleistungen enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Die verstehen sich zzgl. Mehrkosten aus Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Konzessionsabgabe, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung. Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in Höhe von zurzeit 19 %. III. Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Die Entgelte für Messstellenbetrieb enthalten Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen, sofern sie durch die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH gestellt sind. Die Entgelte für Messung enthalten die Erfassung von Energie (Ablesung). Werden Messstellenbetrieb und/oder Messung durch Dritte erbracht, entfällt der jeweilige Preisbestandteil. Weicht der Leistungsumfang vom Standard ab, werden der Preis für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung den individuellen Verhältnissen angepasst. Preisblatt : NNE Strom 2013 Seite 3 von 7 Stand:

4 1. Entnahme oder Einspeisung mit ¼-h-Lastgangmessung: Messstellen Messung Abrechnung Spannungsebene der Messung betrieb je Messstelle je Messstelle je Messstelle /Jahr /Jahr /Jahr Mittelspannung 852,00 144,00 204,00 Umspannung 526,00 144,00 170,00 Niederspannung 496,00 144,00 170,00 Wird wegen fehlender Kommunikationsmöglichkeit, die durch den Kunden zu vertreten ist, eine Ersatzauslesung vor Ort notwendig, wird je Auslesung ein Betrag von 60,00 in Rechnung gestellt. Zusatzleistungen: /a Kommunikationsanschluss durch Netzbetreiber 72,00 Zusätzliche monatliche Datenlieferung 90,00 Zusätzliche tägliche Datenlieferung 516,00 2. Entnahme oder Einspeisung für Standardlastprofilverfahren: Messstellen Messung Abrechnung betrieb je Messstelle je Messstelle je Messstelle u. Turnus u. Turnusablesung abrechnung /Jahr /Jahr /Jahr Eintarifzähler 11,60 2,90 7,30 Zweitarifzähler incl. Tarifschaltung 22,24 5,56 10,20 Pauschalanlagen (je Anlage) 7,30 Vorgenannte Entgelte sind Nettopreise zzgl. der Umsatzsteuer in Höhe von zurzeit 19 %. IV weitere den Entgelten hinzuzurechnenden Abgaben und Umlagen a) Konzessionsabgabe Preisblatt : NNE Strom 2013 Seite 4 von 7 Stand:

5 Die Konzessionsabgabe ist in den Entgelten nicht enthalten und wird den Netzentgelten hinzugerechnet. KA-Sätze KA Sätze in cent je kwh Entnahmestellen > 30 kw und > kwh/a 0,11 Entnahmestellen <= 30 kw und <= kwh/a 1,32 b) KWK-Zuschlag Durch das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (KWKG) ergeben sich ab dem die folgenden bundesweit einheitlichen Zuschläge: Letztverbrauchergruppe A nach 9 KWK-G: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B nach 9 KWK-G: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge 0,126 ct/kwh 0,060 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C nach 9 KWK-G Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur0,025 zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenenct/kwh Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge Die Mehrbelastungen aus dem KWK-Gesetz sind den Netzentgelten hinzuzurechnen. c) Umlage nach 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht am 03. August 2011) geändert wurde, können Preisblatt : NNE Strom 2013 Seite 5 von 7 Stand:

6 Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bzw. eine Netzentgeltbefreiung gemäß 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt. Die von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH ermittelte Umlage (Link: auf Basis der Festlegung der BNetzA vom 14. Dezember 2011 (BK ) ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. e Folgende 19 StromNEV-Umlage wird ab dem von Letztverbrauchern erhoben und ist den Netzentgelten hinzuzurechnen. Umlage je Letztverbrauchergruppe LV-Gruppe A LV-Gruppe B LV-Gruppe C 0,329 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle. Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV Umlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für die über kwh hinausgehenden Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. d) Umlage nach 17 f Abs. 5 EnWG Novelle (Offshore-Haftungsumlage) Gemäß dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften wird in 17 f Abs. 5 EnWG festgelegt, dass die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, für Preisblatt : NNE Strom 2013 Seite 6 von 7 Stand:

7 Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend gemacht werden. Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH weist darauf hin, dass sich resultierend aus der endgültigen Fassung des Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften noch Änderungen für die Offshore- Haftungsumlage ergeben können. Die Veröffentlichung erfolgt daher vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im o.g. Gesetz bei Verkündung. Die nachstehenden Preis- und Mengenangaben basieren in dieser Weise auf der Veröffentlichung durch die Übertragungsnetzbetreiber auf der Internetseite Die Offshore-Haftungsumlage wird ab dem von Letztverbrauchern erhoben. Umlage je Letztverbrauchergruppe LV-Gruppe A 0,250 ct/kwh LV-Gruppe B 0,050 ct/kwh LV-Gruppe C 0,025 ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle. Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für die über kwh hinausgehenden Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh. Hinweis: Wir machen darauf aufmerksam, dass aufgrund der angekündigten gesetzlichen Änderungen eine weitere Umlage eingeführt wird. Der Bundestag hat am 13. Dezember 2012 eine neue Rechtsverordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten im Strombereich auf der Grundlage des 13 Abs. 4a und 4b EnWG verabschiedet. Die damit verbundenen Kosten können in Form einer Umlage gegenüber den Letztverbrauchern verrechnet werden. Die Höhe sowie der Einführungszeitpunkt sind noch offen. Diese Umlage wird zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben. Preisblatt : NNE Strom 2013 Seite 7 von 7 Stand:

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