Kinderschutz als Verantwortungsgemeinschaft

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1 Kinderschutz als Verantwortungsgemeinschaft LWL + LVR-Fachtag Schulsozialarbeit koordinieren am 26 September 2017 Schwerpunktthema: Kooperation von ASD und Schulsozialarbeit Stadt Dortmund, Fachbereich Schule Trägerübergreifende Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit Heike Niemeyer, Dipl. Sozialpädagogin mit dem Schwerpunkt Kooperation Jugendhilfe & Schule Schulsozialarbeit in Dortmund Grundlage: Das Recht auf (ganzheitliche) Bildung Artikel 29 der UN Kinderrechtskonvention Eines der grundlegendsten Rechte für Kinder und Jugendliche, es formuliert ihre zweckfreie Entwicklung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Herausbildung von Lebenskompetenz sowie ein Leben in individueller Freiheit als auch in gegenseitiger Verantwortung im sozialen Miteinander. 1

2 Schulsozialarbeit in Dortmund Handlungsrahmen in Dortmund: Kooperationsvereinbarungen mit Schulleitung, Träger & Stadt Dortmund zum Einsatz von Schulsozialarbeit. Trägerübergreifendes Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen. Schuleigenes Konzept der Schulsozialarbeit integriert in das Schulprogramm (aktuell im trägerübergreifenden Prozess). Schulsozialarbeit in Dortmund Zielgruppe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Kontext ihrer Lebenssysteme. Diese Zielgruppenbeschreibung steht für die facettenreiche Persönlichkeit junger Menschen und erweitert den Blick über ihre Rolle als Schüler*in. 2

3 Schulsozialarbeit in Dortmund 2017: RdErl. Multiprofessionelle Teams 2005: 2008: 2008: 2009: 2009: Verstetigung von Urban II 2011: Kommunales Modellprojekt Schulsozialarbeit 2011: Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz Fortschreibung der befristeten Verträge bis 2018 Soziale Stadt: Schulsozialarbeit an Berufskollegs (Zeitgewinn) Soziale Stadt: Stufenplan für Schulzentren RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Umwandlung von Lehrerstellen Schulsozialarbeit in Dortmund Zurzeit arbeiten rund 200 Schulsozialarbeiter*innen in Dortmund, überwiegend mit einer ganzen Stelle und an einer Schule. Mehr als die Hälfte der Schulsozialarbeiter*innen arbeiten im Team, überwiegend in geschlechtergemischten Teams. Anstellungsträger sind das Land und 14 Träger der freien Wohlfahrtspflege. Seit 2005 gibt es ein verbindliches Rahmenkonzept Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen, 2013 wurde es begleitet von der Fachhochschule Dortmund weiterentwickelt. 3

4 Schulsozialarbeit in Dortmund Seit 2009 gibt es eine Trägerübergreifende Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit. (aktuell 2 Stellenanteile Fachberatung/Fachaufsicht / 1 Stellenanteil Verwaltungsfachkraft) Ihre Aufgabe ist Qualitätsmanagement, dazu gehören u. a. Personaleinsatzplanung, Qualifizierungsangebote trägerübergreifend und zum Teil multiprofessionell entwickeln und installieren. Netzwerkarbeit auf Stadt-, Landes- und Bundesebene, Öffentlichkeitsarbeit, konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit, Konfliktmanagement, und vieles mehr. Seit 2010 Kooperationsvertrag mit der Fachhochschule Dortmund - Fachbereich Soziale Arbeit zusätzlich punktuelle Zusammenarbeit mit der TU Dortmund (Lehrkräfteausbildung) Schulsozialarbeit in Dortmund 4

5 Schulsozialarbeit in Dortmund Qualitätssicherung der Schulsozialarbeit in Dortmund: Personelle Kontinuität möglichst an einer Schule Ausstattung und nach Möglichkeit ein facheigener Etat Dokumentation & Evaluation Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen Schuleigenes Konzept eingebunden ins Schulprogramm Bestandteil der Schulentwicklungsplanung Schulsozialarbeit in Dortmund Schulsozialarbeit ist ein Baustein der Bildungslandschaft Dortmund. Schulsozialarbeit ist Querschnittsaufgabe und ein Bindeglied der Kooperation Schule & Jugendhilfe. Schulsozialarbeit ist ein Modul im Netzwerk der Frühen Hilfen (im Verständnis frühzeitige Hilfen). Schulsozialarbeit arbeitet präventiv, intervenierend und strukturiert im Kontext Kinder- und Jugendschutz in der Schule. 5

6 Seit Inkrafttreten des 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und der Einbeziehung von Schule (über 42 Absatz 6 Schulgesetz NRW) in den Schutzauftrag zeigen sich in vielerlei Hinsicht positive Auswirkungen: Träger der öffentlichen und der freien Kinder- und Jugendhilfe in NRW haben in der überwiegenden Mehrzahl einrichtungsintern Verfahren zur Umsetzung des Schutzauftrags geschaffen und befinden sich im Prozess der Etablierung von Konzepten zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Immer mehr Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule qualifizieren sich in Fortbildungen zum Kinderschutz, manchmal auch gemeinsam. Fachkräfte aus Schule und Jugendhilfe arbeiten auf Grundlage von Vereinbarungen zum Kinderschutz zusammen, um früh und ressourcenorientiert Gefährdungen für Kinder abzuwenden und Hilfen anzubieten in Dortmund siehe Blauen Ordner! 6

7 Verbindliche Kooperationspartner/-innen zum Kinderschutz in Dortmund Schulen als multiprofessionelles Team (Schulleitung, Lehrkräfte, Ganztagsfachkräfte, ElternCafé-Fachkräfte, Fachkräfte der Schulsozialarbeit, ) Hebammen Sozialpädiatrisches Zentrum Entbindungskliniken Niedergelassene ÄrztInnen Drogenhilfe Selbsthilfe Alkohol Drogenberatung (öffentliche und freie Träger) Familienbildungsstätten Familienprojekt Freizeitstätten Kindertagespflege Tageseinrichtungen für Kinder (öffentliche und freie Träger) Polizei Erziehungsberatungsstellen (öffentliche und freie Träger) Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Kinderschutzbund öffentliche und freie Träger Hilfen zur Erziehung Behindertenverbände Elisabeth Klinik Sozial-Psychiatrischer Dienst Gesundheitsamt Aufsuchende Elternberatung Kinderklinik Kinderärzte Gesetzliche Grundlagen bei Verdacht bzw. auf eine Kindeswohlgefährdung: 1. Einschätzen des Gefährdungsrisikos mit mehreren Fachkräften. 2. Hinzuziehen einer im Kinderschutz erfahrenen Fachkraft (Anonyme Fallberatung siehe Flyer im Ordner!) 3. Einbeziehung der Eltern, wenn Schutzinteressen des Kindes nicht gefährdet sind. 4. Angebot von Hilfen - u. a. in der Schule 5. Meldung an den Jugendhilfedienst, wenn Hilfen nicht ausreichen oder nicht angenommen werden ( 8a SGB VIII und 42, Abs.6 Schulgesetz) 6. Einschaltung des Familiengerichts, wenn Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, mitzuarbeiten und Gefährdungen abzuwenden 7. Inobhutnahme von Kindern/ Jugendlichen bei Gefahr 8. Einschaltung von Gesundheitshilfe und Polizei 7

8 Arbeitskreis seit 2008 mit einer Geschäftsführung: Jugendamt & Schulamt für die Stadt Dortmund & Fachbereich Schule 8

9 2. Schuländerungsgesetz 42 Abs. 6 Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung und Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen. Zuschieben von Verantwortung 9

10 In der Kinderschutzpraxis stehen sich nicht selten "rivalisierende" Hilfesysteme im Streit um die "richtige" Sichtweise gegenüber. Daraus resultierende Konflikte drohen mitunter, den Blick auf das Kind, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und seinen Schutz zu behindern. Was genau meint wer, an welcher Stelle im Prozess? 10

11 Die Rechtsprechung versteht unter Kindeswohlgefährdung (BGH FamRZ 1956, S. 350 = NJW 1956, S. 1434) eine gegenwärtig in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Der ASD hat: Fachkräfte, die sich um junge Menschen sorgen und diese unterstützen möchten Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch als verpflichtende Arbeitsgrundlage: Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. 11

12 Die Schule hat: Fachkräfte, die sich um junge Menschen sorgen und diese unterstützen möchten. 2. Schuländerungsgesetz 42 Abs. 6 (s. Folie 1) Fachkräfte die in ihrer Ausbildung auf diesen Arbeitsauftrag nicht vorbereitet werden. Vielfältige Sichtweisen der einzelnen Schulteam-Mitglieder, die oftmals durch persönliche Sichtweisen und Erfahrungen geprägt sind. Keine Verpflichtung zu einer vereinbarten Vorgehensweise. Die Schulsozialarbeit hat: Fachkräfte, die sich um junge Menschen sorgen und diese unterstützen möchten. Kein klares Rollenprofil im Kontext Kinderschutz und in Schule. Fachkräfte die in ihrer Ausbildung auf diesen Arbeitsauftrag nicht standardmäßig vorbereitet werden kann Schwerpunktthema sein, muss aber nicht. Den Spagat zwischen Schule & Jugendhilfe, meistens ohne gesicherte Arbeitsverträge und häufig mit fehlender Kompetenzwertschätzung im System Schön das Du da bist, misch Dich aber bitte nicht bei mir ein und das auf allen Seiten und in alle Hierarchieebenen! 12

13 Alle gemeinsam haben das strukturelle Dilemma, ständig in einem überlastetem System der fehlenden Zeit- und Personalressourcen zu arbeiten mit einem zunehmendem Krankenstand! Voraussetzungen zur Erfüllung des Schutzauftrages in der Schule: Sensibilisierung für gewichtige Anhaltspunkte bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung von der Ausbildung. Qualifizierung, Raum und Zeit für Gespräche und Methoden der kollegialen Beratung im Kontext Kinderschutz. Entwicklung schulinterne Verfahren zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung verpflichtend im System. Systemübergreifende Kooperation, Jugendhilfedienst und Schule als Verantwortungsgemeinschaft auf allen Ebenen. In der Schutzplanung verbindliche Absprachen aller Beteiligten. Fachberatung durch Kinderschutzfachkräfte in jeder Schule. 13

14 Fazit für eine gelingende Zusammenarbeit: Wertschätzende Haltung als Fundament. Kontinuierliche Zusammenarbeit (multiprofessionell) der Ministerien/Fachbereiche auf Bundes-, Landes- und Kommunaleben mit Expert*innen der Praxis aus den verschiedenen Handlungsfeldern. Verpflichtende Kooperationsvereinbarungen auf allen Ebenen. Controlling & Evaluation der Zusammenarbeit. Im Studium/Ausbildung der verschiedenen Professionen muss der Themenkomplex angeboten und verpflichtend belegt werden, auch bei Lehrkräften aller Schulformen. Multiprofessionelle Qualifizierungen, dafür brauch es zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen auf allen Ebenen. Die Schule setzt sich mit der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) in Verbindung, um die Art der Kooperation zu klären (s. Blauer Ordner ) Rollenklärung vor Prozessen wer ist wann genau und wie in der Verantwortung! Beratungslehrkräfte, Ganztagsfachkräfte, Schulsozialarbeiter*innen können in einem System des kooperativen Kinderschutzes eine wichtige Rolle übernehmen, wenn es sie verlässlich an Schulen gibt! Verantwortungsgemeinschaft leben! Danke für die Eure/Ihre Aufmerksamkeit 14

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