Neue Wehrführung in Ebertsheim

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neue Wehrführung in Ebertsheim"

Transkript

1 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 25. Oktober 2012 Nr. 43/2012 Amtsblatt Bürgermeister Niederhöfer hat im Verwaltungsgebäude die neue Wehrführung der Stützpunktwehr Ebertsheim ernannt. Die gesamte Wehrleitung der Verbandsgemeinde war zu diesem Anlass erschienen. Eine Neuwahl wurde erforderlich, da der bisherige Wehrführer Frank Janson zum Wehrleiter der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land gewählt wurde und die Funktion als Wehrführer abgab. Neu ernannt wurden Rainer Pohl zum Wehrführer und Christian Sprenger zum stellvertretenden Wehrführer. Die Ernennung erfolgte, nachdem Sprenger die erforderlichen Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule in Koblenz erfolgreich absolviert hat. Gleichzeitig wurde er durch den zuständigen Ersten Beigeordneten Jörg Jokisch zum Brandmeister befördert. Sprenger ist seit 14 Jahren aktiv im Feuerwehrdienst tätig und hat in dieser Zeit etliche Lehrgänge absolviert. der Verbandsgemeinde. GRÜNSTADT-LAND und der Ortsgemeinden Neue Wehrführung in Ebertsheim Der neue ernannte Wehrführer Rainer Pohl gehört seit 30 Jahren der Feuerwehr an. Zunächst hat er seinen Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr in Albisheim/Pfrimm verrichtet. Seit 16 Jahren ist er Mitglied der Feuerwehr Ebertsheim. Er war bereits 7 Jahre in der Funktion des stellvertretenden Wehrführers in Ebertsheim tätig. Bürgermeister Niederhöfer bedankt sich bei den Feuerwehrangehörigen für Ihr ehrenamtliches unentgeltliches Engagement zum Wohle der Allgemeinheit. Die Feuerwehrangehörigen, insbesondere die Führungskräfte nehmen eine Vorbildfunktion für die Jugend wahr. Da Disziplin und Führungsverantwortung in einer Wehr sehr wichtig sind, wünscht er der neuen Wehrführung stets ein glückliches Händchen bei der Personalführung und bei den anstehenden Entscheidungen. (v.l.n.r.: Beigeordneter Jokisch, Bürgermeister Niederhöfer, Wehrleiter Janson, Wehrführer Pohl, stv. Wehrleiter Lindner, stv. Wehrführer Sprenger, stv. Wehrleiter Stittgen)

2 Grünstadt Ausgabe 43/2012 Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge führt in der Zeit vom 1. bis 21. November 2012 seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch. Die Spendenmittel werden nach wie vor zur Finanzierung der deutschen Kriegsgräberstätten in der ganzen Welt benötigt. Über 80 % der finanziellen Mittel für seine Arbeit muss der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge durch Spenden und Mitgliedsbeiträge erwirtschaften. 67 Jahre nach Kriegsende stellt sich dem Volksbund diese Aufgabe unverändert. So wurden allein im vergangenen Jahr über Tote geborgen und auf 35 Friedhöfen im Gebiet des ehemaligen Ostblocks bestattet. Damit steigt die Zahl der Toten auf den Kriegsgräberstätten auf weit über 2,5 Millionen. Soldatenfriedhöfe sind Stätten der Begegnung, der Versöhnung und der Mahnung zum Frieden. Deshalb organisiert der Volksbund Fahrten zu den Kriegsgräberstätten und veranstaltet internationale Jugendlager. Auch in diesem Jahr haben über Jugendliche aller Nationen Friedhöfe im In- und Ausland gepflegt. Sie leisten so einen unverzichtbaren Beitrag zur Versöhnung unter den Völkern und für den Frieden. Der Volksbund benötigt - vor allem für die Arbeit im Gebiet des ehemaligen Ostblocks - sehr hohe finanzielle Mittel. Ich bitte Sie, den Volksbund mit einer großzügigen Spende bei seiner weltweit anerkannten Arbeit zu unterstützen. Weisen Sie bitte den Sammlern nicht die Tür! Helfen Sie mit, denn die Arbeit des Volksbundes ist eine humanitäre Verpflichtung im Auftrag der Bundesregierung. Die Arbeit steht unter dem Motto: Versöhnung über den Gräbern - Arbeit für den Frieden. Auch Ihre Spende ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Sicherstellung dieser Arbeit. Reinhold Niederhöfer Bürgermeister Veranstaltungen an sogenannten stillen Feiertagen Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Landesgesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG) am Totensonntag und am Volkstrauertag jeweils ab 4:00 Uhr am Allerheiligentag von 13:00 bis 20:00 Uhr und am 24. Dezember ab 13:00 Uhr alle der Unterhaltung dienenden öffentliche Veranstaltungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, verboten sind ( 6 LFtG). Diese Regelung ist auch bei Weihnachtsmärkten, Adventsausstellungen u.ä. unbedingt zu beachten. Des Weiteren sind öffentliche Tanzveranstaltungen am Allerheiligentag, am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils ab 4:00 Uhr und am 24. Dezember 13:00 Uhr bis 25. Dezember 16:00 Uhr. nicht zulässig ( 8 LFtG). Öffentliche sportliche oder turnerische Veranstaltung sind verboten ( 7 LFtG) am Totensonntag, am Volkstrauertag und am 25. Dezember jeweils bis 13:00 Uhr am 24. Dezember ab 13:00 Uhr Um Einhaltung der Bestimmungen wird gebeten. Ihr Ordnungsamt

3 Grünstadt Ausgabe 43/2012 Sauer Orgel (Baujahr 1896) in Obersülzen Lassen Sie sich überraschen, was eine Kirchenorgel noch so alles kann! Samstag, 27. Oktober Uhr Protestantische Kirche in Obersülzen Dr. Matthias Fischer, Orgel Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Herausgeber: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon: o. -240, Fax: Internet: info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Ansprechpartnerin für Anzeigen: Angelika Heintzmann Telefon und Fax Tel / , Fax / a.heintzmann@wittich-foehren.de Adresse: Schillerstraße 101, Bad Dürkheim Verantwortlich: amtlicher Teil: Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister Nachrichten u. Hinweise: Dietmar Kaupp, Verlagsleitung Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren, Anzeigenleitung Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei: Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Grünstadt Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar. Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungen vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per an: amtsblatt@gruenstadt-land.de

4 Grünstadt Ausgabe 43/2012 Wichtiges auf einen Blick Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land mit Außenstelle Kreisverwaltung - DÜW Kfz-Zulassung - Industriestraße 11, Grünstadt Tel Fax info@gruenstadt-land.de Internet: Öffnungszeiten der VG-Verwaltung: Montag-Freitag Montag, Dienstag, Mittwoch Donnerstag Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags durchgehend geöffnet. 8:30-12:00 Uhr 13:30-16:00 Uhr 13:30-18:00 Uhr Kreisverwaltung DÜW-Zulassungsstelle Tel Fax Öffnungszeiten Montag 7:30-13:30 und 14:00-16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 7:30-13:00 Uhr Donnerstag 7:30-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag 7:30-12:00 Uhr Annahmeschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten Sprechstunden Bürgermeister/Beigeordnete Bürgermeister Reinhold Niederhöfer Erster Beigeordneter Jörg Jokisch Terminvereinbarung (Sekretariat Tel ) evelyn.neufeld@gruenstadt-land.de Beigeordneter Jürgen Schraut Montag 9:00-12:00 Uhr Tel Schiedsmann der Verbandsgemeinde Horst Kern Tel Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienststunden Verbandsgemeindewerke Wasserversorgung Tel Abwasserbeseitigung Tel Pfalzwerke Stromversorgung Tel Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a. d. Wstr., Ebertsheim- Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersülzen, Quirnheim Bei Stromausfall innerhalb der Haus-Installation ist Ihr Elektroinstallateur für die Schadensbehebung zuständig. Erdgasversorgung Tel Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a. d. Wstr., Dirmstein, Ebertsheim-Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim a. d. Wstr., Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim Elektrizitätsgenossenschaft Dirmstein Stromversorgung (Störung) Stadtwerke Frankenthal Tel Störungsdienst Obrigheim Stromversorgung Firma Mielisch Tel oder Erdgasversorgung Stadtwerke Grünstadt Tel Ruftaxi für die Ortsgemeinden: Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach, Kirchheim a. d. Wstr., Laumersheim Tel oder Polizeiinspektion Grünstadt Ruhestörung Tel Notfallrufe Notruf Feuerwehr Notarzt / Krankenwagen Vergiftungsfälle oder Kreiskrankenhaus Ärztliche Notfalldienstzentrale Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55 Tel Freitag ab 19 Uhr bis Montag 7 Uhr Mittwoch ab 13 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr und an allen Feiertagen von 8 Uhr bis um 7 Uhr am Folgetag Zahnärztlicher Notdienst Tel Augenärztlicher Notdienst Tel Tierärztlicher Notdienst Tel Apothekendienst Samstag, , ab 12:00 Uhr bis Sonntag, , 8:30 Uhr Markt-Apotheke, Hauptstr. 27 a, Hettenleidelheim Sonntag, , 8:30 Uhr bis Montag, , 8:30 Uhr Sonnen-Apotheke, Hauptstr. 84, Wattenheim Der Bereitschaftsdienst der Apotheken kann auch jederzeit telefonisch erfragt werden: Festnetz: Tel / Handy Verbandsgemeinde Grünstadt-Land ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 7. Sitzung des Werkausschusses des Abwasserzweckverbandes Mittleres Eckbachtal Grünstadt-Land - Heßheim (AME) Sitzungstag Sitzungsort Tagesordnung nichtöffentliche Sitzung Werkangelegenheiten Dienstag, , 18:00 Uhr Verbandsgemeinde Heßheim, Hauptstr. 14, Heßheim, (Sitzungssaal) Redaktionsschluss für 44. KW vorverlegt Wegen des Feiertags am wird der Redaktionsschluss der 44. KW auf Freitag, 26. Oktober 2012, 11 Uhr, vorverlegt.

5 Grünstadt Ausgabe 43/2012 E-Herde und Waschmaschinen gesucht Das Sozialamt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land sucht mehrere E-Herde und Waschmaschinen (evtl. gegen Entgelt). Infos unter Telefon 06359/ Zu vermieten Großkarlbach, Hauptstraße 14, 3 Zimmer, Küche, Bad, ca. 82 qm, 2. Obergeschoss, Gaszentralheizung, Kaltmiete 345,00 EUR, ab sofort zu vermieten. Interessenten wenden sich bitte an Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestr. 11, Grünstadt, Herr Huber/Frau Zake, Tel / oder Die Verbandsgemeindewerke informieren Austausch von Wasserzählern nach dem Eichgesetz im Jahre 2012 Im gesamten Einzugsbereich der Verbandsgemeinde Grünstadt- Land müssen Wasserzähler nach dem Eichgesetz ausgetauscht werden. Der Austausch ist für jeden Grundstückseigentümer kostenlos. Wir bitten unsere Kunden, die Installateure der Verbandsgemeindewerke zu unterstützen und ihnen freien Zugang zur Wasserzähleranlage zu ermöglichen. Die Monteure können sich auf Verlangen ausweisen. Verbandsgemeindewerke Grünstadt-Land Infoabend für Gründerinnen und Gründer Der Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd veranstaltet im Rahmen der Gründerwoche Deutschland 2012 und in Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung m 15. November 2012 um 18 Uhr einen Infoabend für Existenzgründerinnen und -gründer zum Thema Selbständig - wie die gesetzliche Rentenversicherung Sie schützt!. Veranstaltungsort ist die SGD Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, Neustadt. Die Veranstaltung ist kostenlos, um Anmeldung wird gebeten: Einheitlicher Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, Neustadt, Telefon , eap-sgdsued@poststelle.rlp.de. 30. Behördenfußballturnier mit zwölf Mannschaften Zum 30. Mal lädt die Kreisverwaltung Bad Dürkheim zu ihrem Hallenfußballturnier für Behördenmannschaften ein. Am Samstag, 10. November, treten ab 9 Uhr in der Sporthalle des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Bad Dürkheim 12 Mannschaften um den Pokal von Landrätin Sabine Röhl an. Die Siegerehrung ist für ca. 16 Uhr anberaumt und wird vom Ersten Kreisbeigeordneten Erhard Freunscht übernommen. Die gemeldeten Mannschaften VG Guerilla Maxdorf (2 Mannschaften), VR Bank Mittelhaardt eg, All-Star-Team Saale-Holzland-Kreis/Thüringen, BSG Kreisverwaltung Bad Dürkheim sowie VG Hettenleidelheim, BSG Bahnhof Neustadt, BFM Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, SG Fußball Stadtverwaltung Bad Dürkheim, BSG Stadtverwaltung Ludwigshafen/Rhein und Landratsamt Saale-Holzland-Kreis/Thüringen. Familienbewusste Personalpolitik Wettbewerb firma & familie der Landesregierung Noch bis zum 9. November 2012 können rheinland-pfälzische Unternehmen am Wettbewerb firma & familie der Landesregierung teilnehmen. Der Wettbewerb würdigt das Engagement für eine familienbewusste Personalpolitik. Angesprochen sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, heißt es in einer Pressemitteilung von Familienministerin Irene Alt und Wirtschaftsministerin Eveline Lemke. In sieben Preiskategorien werden insgesamt Euro Preisgeld vergeben. Neben Unternehmen können auch Unternehmensverbünde teilnehmen, die eine vorbildliche familienfreundliche Personalpolitik umsetzen. Außerdem können Beschäftigte ihr Unternehmen vorschlagen, wenn sie es in Sachen Familienfreundlichkeit für vorbildlich halten. Weitere Informationen unter: Volkshochschule Leininger Pforte-Eistal und Vhs Burgenländchen in der Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim Leitung: Waßner, Kurt, Telefon: 06359/83111 (auch am Wochenende), 06359/ (dienstlich), Fax: 06359/ privat. kurt.wassner@t-online.de Unsere Kursangebote finden Sie im Internet unter: Schnitt von Obstgehölzen, Beeren- und Ziersträuchern Der Fachmann erklärt die Theorie des Schnittes von Kern- und Steinobst sowie von Beerensträuchern. Am Samstagnachmittag erfolgt mit dem Gärtnermeister eine praktische Schnittdemonstration. Theoire: 1 x, Montag, , Uhr Praxis: 1 x, Samstag, ab Uhr (Praxis) 1 Abend und 1 Nachmittag / 5 UE / EUR 16,- Ebertsheim, Haus der Vereine Volkshochschule Kirchheim-Bissersheim in der KVHS Bad Dürkheim Ingrid Minuth, Tel /81785 bis 19 Uhr Im Internet unter: Köstliche Pralinen aus eigener Küche Damit auch Ungeübte sich dem Süßen Vergnügen nicht enthalten müssen, wird das Pralinenbasteln zum Kinderspiel gemacht. Verwöhnen Sie sich und Ihre Lieben mit Aprikosenkonfekt, Mandelpralinen, gefüllten Kugeln, mit Cognac, Mascarpone Herzen und Kakaomarzipan etc. D KB 1 x, Mi 7.11., h, EUR 12 (zzgl. Lebensmittelkosten) D KB 1 x, Mi , h, EUR 12 Dozentin: (zzgl. Lebensmittelkosten) Karola Langhauser, Bockenheim, Gästehaus Langhauser, Küche Kochkurs: Weihnachtsmenü 2012 Menüs mit internationalen Elementen zu. Geeister Heilbutt auf Feldsalat, knusprig gebratene, nach Thymian duftende Ente, dazu eine mild scharfe Beilage mit Schalotten und Radieschen. Schaumige Limettencreme auf Heidelbeersauce und Limetten Caramel. Es ist nur eine kleine Auswahl dessen, was Sie an drei Abenden erwartet. Selbstverständlich können Sie die - vier bis fünf Gang Menüs - in gemütlicher Runde genießen. D KB 3 x, Do ab 8.11., h, EUR 34 (zzgl. Lebensmittelkosten.) D KB 3 x, Mo ab , h, EUR 34 (zzgl. Lebensmittelkosten.) Dozentin: Karola Langhauser, Bockenheim, Gästehaus Langhauser, Küche Jederzeit Einstieg in Fitnessgymnastik an Geräten - (Schnupperkurs) Schwerpunkt Geräte-Training lernen Sie richtig zu trainieren. D KB 10 x, Montags, h, EUR 54 (Termine nach Wahl) D KB 10 x, Dienstags., h, EUR 54 (Termine nach Wahl) Dozent: Christian-Richard Sawetzki, Grünstadt, Bahnhofstraße Studio Sawetzki EDV Kurse finden in Kirchheim, Friederich-Diffinè-Zentrum, Weinstraße Nord 1 statt. Fotoseminar: Vom Digitalbild zum persönlichen Fotobuch Die Pixelnet-Fotobuch-Software gehört zu den besten Programmen Europas. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr ganz persönliches Fotobuch gestalten können. Geeignet für alle Digitalfotografen, die einen PC oder ein Notebook haben. Voraussetzung: Windows-Kenntnisse. D KB 2 x, Fr ab 9.11., h, EUR 29 Dozent: Heinz Wittmann Facebook - Wer kennt wen? und Co. Facebook, Wer-kennt-wen? und Xing sind drei Beispiele sogenannte Social Communities, bei denen man sich derzeit per sehr Computer trifft. Themen: Wie sicher ist das? / Was muss ich tun, damit nur meine Freunde meine Daten sehen können? Sie erfahren, was möglich ist und auf was Sie achten müssen. D KB 1 x, Mo , h, EUR 12 Dozent: Klaus Lippert

6 Grünstadt Ausgabe 43/2012 SWR Sendung Hierzuland zeigt Porträt der Kändelgasse in Großkarlbach Am Sonntag, den , zeigt das SWR Fernsehen um 18:05 Uhr im Rahmen seiner Sendung Hierzuland einen Beitrag über die Kändelgasse in Großkarlbach. Kreiskrankenhaus Grünstadt Vortrag: Herz in Gefahr - Diagnose und Therapie der koronaren Herzkrankheit Termin: Donnerstag, , 19 Uhr, im Konferenzraum des Verwaltungsgebäudes des Kreiskrankenhauses. Referent: Dirk Ehrler - Kardiologe, Oberarzt der Abteilung Innere Medizin. Der Eintritt ist frei. Platzreservierung unter erforderlich! Jugendhaus Grünstadt Der Kindertreff am Freitag, (ab 14 Uhr) steht mit seinen Bastelaktionen ganz im Zeichen von Halloween. Aus den unterschiedlichsten Materialien werden schrecklich schöne und gruselige Dekorationen hergestellt, wie z.b. Spinnen, Fledermäuse, Kürbisköpfe und vieles mehr. Achtung! Am Freitag, , bleibt das Jugendhaus geschlossen, der Kindertreff fällt aus! Erste-Hilfe-Kurs für Kinder am Freitag, im Kindertreff. Zur Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Immer dienstags von Uhr Girls in Action Mädchentreff im Jugendhaus Grünstadt. Infos und Veranstaltungshinweise: guk - gestalt und kunst Verein für Bildung u. Erziehung e.v. Was eigentlich ist Gestalt? - Grundlagen der Kursarbeit Termin: Dienstag um Uhr Referentinnen: Rosmarie Dorndecker/Sylvia Weiler Ort: guk - gestalt und kunst / Berggasse 6 in Grünstadt Textilcollage Termin: Montag, , 18:30-21:30 Uhr Leitung: Isole Hesse (Anmeldung unter ) Ort: guk - gestalt und kunst / Berggasse 6 in Grünstadt. Beschlussfassung über die Annahme von Geld-/Sachspenden im 1. Halbjahr 2012 für die Ortsgemeinde Battenberg Gem. 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geldspenden i.h.v EUR gemäß der vorliegenden Aufstellung über die Spender zugunsten des jeweiligen Zweckes angenommen werden Baumann Marianne, Panoramastraße 4 71 Jahre Holl Norbert, Waldstraße 1 75 Jahre Krückau Heidi, Waldstraße Jahre Klärner Christa, Hauptstraße Jahre Thoma Lucile, Panoramastraße 6 77 Jahre Dr. Zoller Karl, Waldstraße Jahre Kneipp-Verein Battenberg Adventsausfahrt Am Samstag, den , ist der Besuch des Weihnachtsmarkts in Michelstadt/Odenw. geplant, wo wir uns u. a. mit den Kneipp- Freunden aus Michelstadt treffen. Die Abfahrt mit dem Bus ist um Uhr (Dorfgemeinschaftshaus) vorgesehen; um ca Uhr werden wir wieder in Battenberg sein. Wir würden uns über eine rege Mitfahrt freuen (Buskapazität 45 Personen) und bitten Sie, sich bei Wolfgang Fritz (Tel.: ) oder bei Hans Breuer (Tel.: ) verbindlich bis anzumelden. Neben den Kneipp-Mitgliedern sind auch alle Bürger und Bürgerinnen Battenbergs eingeladen. Die Kosten für die Busfahrt übernimmt der Kneipp-Verein. Prot. Kirchengemeinde Battenberg Uhr Präparandentag sh. Kirchheim 10 Uhr Kindergottesdienst im Kleinkarlbacher Dorfgemeinschaftshaus; parallel dazu Gottesdienst für Erwachsene in der Kleinkarlbacher Kirche Mittwoch, Kindergruppe - siehe unter Kleinkarlbach Bissersheim Battenberg (Pfalz) ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 24. Sitzung des Gemeinderates Battenberg Sitzungstag Sitzungsort Tagesordnung nichtöffentliche Sitzung Auftragsvergabe Montag, , 19:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Battenberg Bericht über die 23. Sitzung des Gemeinderates Battenberg am Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes Rhein- Neckar Der Stellungnahme zum Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt: Die Ortsgemeinde lehnt grundsätzlich die Fortschreibung ab und unterstützt die Stellungnahme der VG Schöning Irma, Südring Jahre Meier Fritz, Südring Jahre Ende der Weinbergshut Die Ortsgemeinde Bissersheim wird in diesem Jahr die Weinbergshut am Donnerstag, den 25. Oktober 2012 beenden. Es wird um entsprechende Beachtung gebeten. Die Bauern- und Winzerschaft bedankt sich für das vorbildliche und verantwortungsbewusste Handeln des beauftragten Starenschützen Karl-Heinz Kaltenbeck. Prot. Kirchengemeinde Bissersheim Unser Gottesdienst Uhr Vorabendgottesdienst Krabbelgruppe ab 26. Oktober siehe Kirchheim - Kinderkirche Samstag, 3. November 10 Uhr - siehe Kirchheim - Kleidersammlung für Bethel vom November - siehe Kirchheim -

7 Grünstadt Ausgabe 43/2012 Spielzeugflohmarkt Kita Löwenzahn Kirchheim /Bissersheim lädt ein Näheres siehe unter Kirchheim. Bockenheim a. d. Weinstraße Bericht über die 28. Sitzung des Gemeinderates Bockenheim am Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes Rhein- Neckar Der Stellungnahme zum Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt: Eine Ortsumgehung ist favorisiert. Die Wohnbauflächen der Ortsgemeinde werden selbst genutzt. Ergänzungswahl für verschiedene Ausschüsse Unter Verzicht auf geheime Abstimmung gem. 40 Abs. 5 GemO werden die nachfolgenden Ausschüsse neu besetzt: Ausschuss für Fremdenverkehr, Winzerfest und Kultur Herr Marcus Ackermann wird ordentliches Ausschussmitglied. Herr Peter Jung bleibt stellvertretendes Ausschussmitglied. Kindertagesstättenausschuss Frau Hedwig Ackermann wird ordentliches Ausschussmitglied. Herr Marcus Wahl bleibt stellvertretendes Ausschussmitglied. Bau- und Sozialausschuss Ordentliches Ausschussmitglied ist Herr Jürgen Schumacher (SPD). Frau Margit Peter wird stellvertretendes Ausschussmitglied. Ordentliches Ausschussmitglied ist Herr Dr. Torsten Griebel (FWG). Herr Jürgen Griebel wird stellvertretendes Ausschussmitglied. Beschlussfassung über die Annahme von Geld-/Sachspenden im 1. Halbjahr 2012 für die Ortsgemeinde Bockenheim Gem. 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geldspenden i.h.v EUR gem. beigefügter Aufstellung über die Spender zugunsten des jeweiligen Zweckes angenommen werden. Ausweisung von weiteren 30-km-Zonen im Ortsbereich Neben der gesamten Maßnahme entsprechend dem Beschlussvorschlag wird darüber hinaus über jede einzelne Straße separat abgestimmt. Nachdem im Vorfeld abgeklärt wurde, dass für die Straßen Unterer Graben, Goethestraße, Wichernstraße, Kolpingstraße und Uhlandstraße eine Tempo-30-Zone ausgewiesen werden kann, sollen die von der Verbandsgemeinde erforderlichen Vorgaben zur Umsetzung dieser verkehrsordnenden Maßnahme, entsprechend der bisher eingerichteten Zonen, nicht erstellt werden. a) Unterer Graben Der Untere Graben wird mit Tempo-30-Schildern ausgewiesen. b) Goethestraße Die Goethestraße wird nicht mit Tempo-30-Schildern ausgewiesen. c) Wichernstraße Die Wichernstraße wird nicht mit Tempo-30-Schildern ausgewiesen. d) Kolpingstraße Die Kolpingstraße wird nicht mit Tempo-30-Schildern ausgewiesen. e) Uhlandstraße Die Uhlandstraße wird nicht mit Tempo-30-Schildern ausgewiesen. Friedhof Bockenheim Süd / Friedhof Nord Freiwillige Helfer sind wieder gesucht. Vor Allerheiligen wollen wir unsere beiden Friedhöfe wieder in Ordnung bringen und die Wege und Freiflächen von Laub und Ästen befreien. Am 30. Oktober 2012 treffen wir uns um 8 Uhr auf dem Friedhof Süd. Die Laubrechen warten auf ihren Einsatz, für eine schöne Brotzeit ist gesorgt. Vorab, danke für Eure Hilfe. Dieter Rösener Beigeordneter Fromkorth Magdalena, Unterer Graben 6 72 Jahre Rothermund Gerd, Burggraben 8 71 Jahre Zindel Ernst, Römerstraße 8 80 Jahre Paul Adelheid, Leininger Ring Jahre Jung Lieselotte, Leininger Ring Jahre Sprengart Isolde, Im Brübel Jahre Hoffmann Joachim, Bugostraße 3 80 Jahre Schöchlin Annemarie, Jakob-Böshenz-Straße Jahre Scholz Katharine, Weinstraße Jahre Berg Diether, Meisenweg 2 70 Jahre Brand Günter, Weinstraße 10a Büttner Ingeborg, Rosenstraße 4 70 Jahre Kuhn Inge, Kellereistraße 20a 73 Jahre Böll Bernhard, General-Kullmer-Straße 7 76 Jahre Höhler Ursula, Gartenstraße 3 70 Jahre Schmidt Marianne, Jakob-Böshenz-Straße Jahre Holzer Barberina, Leininger Ring Renken Ernst, Leininger Ring Jahre Beller Magdalena, Oberer Graben Jahre Bechtel Brigitta, Uhlandstraße Jahre Gros Reinhold, Nibelungenstraße 1 75 Jahre Christian Kurt, Unterer Graben 2 73 Jahre Holstein Gerda, Leininger Ring Jahre Spieß Karl Friedrich, Leininger Ring Jahre FWG Bockenheim e. V. Neugestaltung der örtlichen Info-Tafel Die vor vielen Jahren von der FWG Bockenheim e.v. aufgestellte Info-Tafel zwischen Weingut Schubing und Abbiegung Haldenweg (an der Bushaltestelle Mitte) bedarf dringend der Aktualisierung und Überholung. Wir werden hier eine neue Info-Tafel mit Ortskarte anbringen, die Markierungspunkte für alle teilnehmenden Gewerbebetriebe, Weingüter, Pensionen, Gaststätten etc. enthält. Die nummerierten, farblich an die neuen Hinweisschilder im Ort angepassten Markierungspunkte werden neben der Ortskarte mit den entsprechenden Adressen, Telefonnummern und evtl. der Betriebe auf der Info-Tafel verlinkt. Für alle teilnehmenden Betriebe entstehen einmalige Kostenbeitrag von EUR Da die Info-Tafel in einem Druck erfolgt, sind nachträgliche Eintragungen nicht möglich! Melden sie sich daher bei Interesse bis 30. November 2012: Wieland Benß, Tel.: 40488, wieland.benss@t-online.de Manfred Peters, Tel.: , manfred-1@gmx.net Torsten Griebel, Tel.: 87651, torsten.griebel@online.de. TSV Bockenheim Fußball Aktive Ergebnis: TSV Bockenheim - TuS Flomersheim 5:3 Torschützen: 2 x Battistutta, Ziegler, Zengerle, Schreiner Vorschau 12. Spieltag DJK SW Frankenthal II - TSV Bockenheim So., :15 Uhr Abt. Tischtennis Die Ergebnissse der letzten Spiele: Lambsheim III : TSV Herren I 3 : 8 Punkte holten im Doppel: Jonas / Pusch (1) Usner/Kluger (1) Im Einzel: Jonas (2) Usner (2) Kluger (2) TuS Sausenheim : TSV Herren II 7 : 7 Punkte holten im Einzel: Bohrmann (3) Kapp (2) Büttner Ralf (1) Marcel Bertram (1) Die nächsten Spiele: Fr., :00 TSV Herren I : TSG Grünstadt 4 Fr., :00 TSV Herren II : KSV Breuningweiler III

8 Grünstadt Ausgabe 43/2012 Prot. Kirchengemeinde Bockenheim Donnerstag, den Uhr Gemeinsame Sitzung des Presbyteriums und Pfarrgemeinderat im kath. Pfarrheim Freitag, den :15 Uhr Kinderkino im Sälchen Emil und die Detektive Sonntag, den Uhr Gottesdienst in der Lambertskirche Dienstag, den Uhr Presbyteriumssitzung im Neuhäusel Mittwoch, den Uhr Treffen Seniorenkreis Referent: Jens Rißmann Uhr Festvortrag Wem gehört die Reformation? Ein Blick aus Frankreich mit Rudolf Ehrmantraut im Evang. Gemeindehaus Eisenberg Die Prot. Kirchengemeinde Bockenheim führt v. 06. bis 12. November 2012 Kleidersammlung für Bethel durch. Kleidersäcke liegen in den Kirchen aus und können im Pfarramt dienstags und donnerstags von Uhr abgeholt werden. Kleidersäcke gibt es auch im Friseursalon Öhler. Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Bockenheim 30. Sonntag im Jahreskreis Uhr in Bockenheim Amt für Else Brüning Amt für beide Gemeinden Montag, Uhr in Bockenheim, Pfarrheim Erstes gemeinsames Treffen aller Kommunionkinder der beiden Gemeinden Boßweiler und Bockenheim Mittwoch, Uhr in Obrigheim Rosenkranz Uhr in Obrigheim Heilige Messe Allerheiligen Donnerstag, Uhr in Bockenheim Amt für alle, die seit dem letzten Fest Allerheiligen verstorben sind: Silke Zwiener, Erna Zengerle, Elisabet Suschitzky, Hans Klös, Teresia Häuser Uhr in Bockenheim, Friedhofshalle Gräbersegung und Totengedenken Dirmstein ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 27. Sitzung des Gemeinderates Dirmstein Sitzungstag Mittwoch, , 19:30 Uhr Sitzungsort Rathaus Dirmstein Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion; Bürgerdialog zum Thema Windkraftanlagen 3. Anfragen und Mitteilungen nichtöffentliche Sitzung Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Finanzangelegenheiten Bericht über die 25. Sitzung des Gemeinderates Dirmstein am Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes Rhein- Neckar Der Stellungnahme zum Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar wird wie vorliegend zugestimmt. Beschlussfassung über die Annahme von Geld-/Sachspenden im 1. Halbjahr 2012 für die Ortsgemeinde Dirmstein Gem. 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geldspenden i.h.v. 952,32 EUR gem. Aufstellung über die Spender zugunsten des jeweiligen Zweckes angenommen werden. Bericht über die 26. Sitzung des Gemeinderates Dirmstein am Begutachtung der eingereichten Modelle im Rahmen des Architektenwettbewerbes zum Neubau des Dorfgemeinschaftshauses; Auswahlentscheidung (Mitteilung der Entscheidung des Preisgerichtes), Beschlussfassung und Auftragserteilung Die Ortsgemeinde beabsichtigt entsprechend der Empfehlung des Preisgerichtes im Zuge des Architektenwettbewerbes das Dorfgemeinschaftshaus nach den Plänen des Büros Bau Eins Architekten (Denis Andernach und Nicolas Bahnemann), Kaiserslautern, zu realisieren. Zu diesem Zweck wird das Büro Bau Eins Architekten mit den weiteren planerischen Leistungen bis einschließlich Entwurfsplanung, die insbesondere die Kostenberechnung beinhaltet, beauftragt. Mit diesem Büro ist ein Vertrag auf der Grundlage der HOAI abzuschließen. Gemeindebüro geschlossen Das Gemeindebüro ist am geschlossen. Wenden Sie sich bitte in dringenden Fällen an die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Tel.: Geburtstage im Monat November Hanewald Emma, Martin-Luther-Straße 2 82 Jahre Kuhn Harald, Lessingstraße Jahre Baroth Paul-Dieter, Friedhofstraße 7 73 Jahre Loske Rosa, Kirchgasse 7 93 Jahre Kober Gertraud, Lessingstraße 1 73 Jahre Zaun Manfred, Neuöttinger Straße 2 73 Jahre Dukart Lydia, Obersülzer Straße Jahre Roob Elisabeth, Friedhofstraße Jahre Blank Karl, Affenstein Jahre Fischer Eberhard, Mohngasse Klinovsky Adalbert, Herrengasse Jahre Oestreicher Edda, Bodelschwinghstraße Kroll Liselotte, Berliner Straße Jahre Barth Otto, Rebgartenweg 9 73 Jahre Bengel Gerd, Bannhügelweg 2 73 Jahre Brein Walter, Im Sporgarten 6 70 Jahre Röder Roland, Schillerstraße 5 81 Jahre Düring Sieglinde, Caspar-Lerch-Straße Kober Alois, Graf-Schönborn-Straße 7 81 Jahre Bartz Erika, Laumersheimer Straße Keiser Magdalene, Heppenheimer Weg Jahre Rettig Dieter, Berliner Straße Jahre Schroth Ella, Hauptstraße 41a 75 Jahre Schroth Heinrich, Hauptstraße 41a Dechant Johann, Metzgergasse 7 83 Jahre Schumacher Christa, Neuöttinger Straße Jahre Krill Gerhard, Schloßgasse 10a 77 Jahre Depper Frank, Schillerstraße Jahre Reißmeier Hermann, Graf-Schönborn-Straße Jahre Ihrig Ingrid, Laumersheimer Straße 6 73 Jahre

9 Grünstadt Ausgabe 43/2012 Trägerverein Offene Jugendarbeit Leiningerland e. V. Alle Dirmsteiner Kinder ab 7 Jahren sind am eingeladen mit uns eine Halloweenparty zu feiern. In der Zeit von Uhr gibt s gruseliges für die Zähne, die Augen und die Ohren. Lasst Euch überraschen. Nähere Infos: Else Wentz, Kreuzerweg 6, Grünstadt, Tel.: Karnevalsverein Die Gaumekitzler Vielen Dank an alle, die uns beim 1. Dirmsteiner Oktoberfest besucht und unterstützt haben. FWG Dirmstein e.v. Einladung zur Fraktionssitzung Am: Montag, den Ort: Dirmstein Sturmfeder sche Schloss Beginn: 20 Uhr Themen: Ratssitzung TuS Dirmstein 1. Mannschaft Ergebnis SV Weisenheim/Sand - TuS Dirmstein 2:1 Tor: Eugen Hinkel Vorschau: Samstag, , Uhr TuS Dirmstein - SC Bobenheim-Roxheim 1b Mannschaft: Ergebnis SV Weisenheim II - TuS Dirmstein II 0:5 Tore: Felix Sembritzki 3x, Gregor Kürbs 1x und Matthias Webel 1x. Prot. Pfarramt Dirmstein Termine: Donnerstag, Uhr Konfirmandenunterricht, (Achtung: Ende der Sommerzeit) 9.00 Uhr Gottesdienst m. Taufe; Pfr. B. Jacobs Mittwoch, ; Reformationstag Uhr Ökumenischer Gottesdienst! Pfr. Jacobs und Pfr. Müller Ein herzliches Dankeschön an alle, die Marmeladengläser (insgesamt 150 Stück) zur Abfüllung von Pfarrers Quittengelee für den Weihnachtsmarkt gespendet haben. Kath. Pfarrei St. Laurentius Freitag, :00 Uhr Rosenkranzandacht gestaltet für Kinder 16:00 Uhr Die Kommunionkinder entdecken die Kirche (30. Sonntag im Jahreskreis) 9:00 Uhr Sonntagsmesse für Katharina Schwaab, Margarethe und Fritz Nuhfer und ihren Sohn Dieter, Franz und Barbara Bauer mit Vorstellung der Kommunionkinder Kollekte für die Weltmission Dienstag, :00 Uhr Eucharistiefeier für Antoine De Clercq Mittwoch, :00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst zum Reformationsfest in der prot. Kirche Allerheiligen, :00 Uhr Festhochamt für die Pfarreien 14:00 Uhr Gräbersegnung Gemeindemission der kath. Pfarreiengemeinschaft Dirmstein, Großkarlbach, Laumersheim und Obersülzen Aus der Mitte des Herzens glauben 3. bis 13. November Informationen im Pfarrbüro oder unter Kolpingfamilie Allerheiligenkaffee Am Donnerstag, den 1. Novemer 2012 findet nach der Gräbersegnung auf dem Friedhof im Katholischen Pfarrheim der Allerheiligenkaffee statt. Martinsgansessen Am Sonntag, den 11. November 2012, Uhr findet im katholischen Pfarrheim das Martinsgansessen statt. Anmeldung und nähere Information bis bei Jürgen Storminger, Tel.: 4301 und Gisela Schroth, Tel.: Ebertsheim ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Jagdgenossenschaft Ebertsheim-Rodenbach Achtung Terminänderung Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet nicht wie angekündigt am Dienstag, , sondern erst am Mittwoch, statt! Am Mittwoch, , 19:30 Uhr, findet im Hasenheim in Rodenbach, Bergstr. 15, eine dringende Versammlung der Jagdgenossenschaft statt, zu der alle Jagdgenossen hiermit eingeladen werden. Jagdgenossen sind alle Grundstückseigentümer innerhalb des gemeindlichen Jagdbezirks Ebertsheim-Rodenbach mit der Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Tagessordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Jagdvergabe 2.1 Jagdpachtverlängerung 2.2 Jagdneuverpachtung 2.3 Jagdausschreibung 3. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Ebertsheim, den 12. Oktober 2012 gez. Joachim Schindler Jagdgenossenschaftsvorstand Kritikecke In der letzten Ratssitzung wurde von einigen Ratsmitgliedern eine Situation angesprochen, die wirklich nicht in Ordnung ist: Der Gemeinderat erhält immer öfter die Aufforderung im Nachhinein Baumaßnahmen abzusegnen, die unkorrekter Weise ohne die erforderliche Vorprüfung durchgeführt wurden. Das war früher nicht so häufig, damals haben die Antragssteller, wie es sich gehört, rechtzeitig die Einwilligung der zuständigen Gremien eingeholt. Wir bitten künftig vor Beginn einer Maßnahme, die erforderliche Zustimmung einzuholen. Haussammlung In der Zeit vom 01. bis 21. November wird in unserem Dorf die Sammlung für die Aufgaben des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. durchgeführt. In Rodenbach erfolgt dies von Familie Jakob Kauth und in Ebertsheim durch Familie Richtsfeld. Wir bedanken uns bei den Sammlern und den Spendern für die Unterstützung dieser wichtigen Friedensaufgabe. Termine im November , Uhr Gedenken an die Verstorbenen und Segnung der Gräber auf dem Friedhof Ebertsheim , Uhr Sturm aufs Rathaus (im Haus der Vereine) und Schlüsselübergabe an Abteilung Karneval , Uhr Martinsumzug der KITA 3 L , Uhr Diavortrag über Streuobstwiesen im Haus der Vereine vom Natur- und Vogelschutzverein , Uhr ökumenischer Friedensgottesdienst in der ev. Stephanskirche Ebertsheim mit anschließender Kranzniederlegung auf den Friedhöfen , Uhr Herbstsitzung des Bezirks Nordpfalz im Radlerheim , Uhr Herbstmarkt im Sportheim des SV Rodenbach

10 Grünstadt Ausgabe 43/2012 Reparatur der Lautersheimer Straße Am 13. und 14. November ist vorgesehen den Belag der Lautersheimer Straße zu reparieren, dazu wird die Straße halbseitig gesperrt. Wir bitten um Beachtung. Jubilare im November Goldene Hochzeit von Frau Gerda und Herr Waldemar Heinze, Lautersheimer Str Herr Georg Gahn, Blumenstr Jahre Frau Hildegard Psaar, Pfarrgasse 5 90 Jahre Herr Heinz Lander, Turnstr Jahre Herr Karl Felleisen, In den Apfelgärten Jahre Herr Heinz Frech, Königsring Jahre Frau Lidia Gunselmann, Gartenstr Frau Waldtraud Krauß, Eisenberger Str Jahre Frau Liesbeth Billert, Königsring Frau Ingeborg Korell, Tiefenthaler Str Herr Arthur Gunselmann, Gartenstr Jahre Nimm dir Zeit dich umzuschauen, der Tag ist zu kurz, um selbstsüchtig zu sein! ( Gute Wünsche benno Verlag) Klaus Linska (Ortsbürgermeister) Kaninchenzuchtverein P135 Rodenbach Die Alttierschau öffnet am Samstag, den 27. Oktober 2012 ab 16:00 Uhr und am Sonntag, den 28. Oktober 2012 von 10:00 Uhr - 17:00 Uhr im Hasenheim in Rodenbach. Ebertsheimer Bildungsinitiative e. V. Auf Bärenspuren - Multimediavortrag mit Christian Siry Christian Siry s abenteuerliche Reise durch Slowenien, Kroatien und das Trentino auf den Spuren der europäischen Braunbären. Er erzählt von spannenden, herzlichen und lustigen Erlebnissen und zeigt beindruckende und berührende Bilder von der wunderschönen Natur. Termin: Mi., , Uhr Ort: Gewölbesaal, Alte Papierfabrik Ebertsheim Kosten: Eintritt frei, Gabe nach eigenem Ermessen. Weitere Informationen unter Tel.: / TSV Ebertsheim Aktive: TSV Ebertsheim II - TSV Neuleiningen 1 : 6 Torschütze: Schmitz TSV Ebertsheim I - VfR Frankenthal II 0 : 10 Sonntag, Uhr TuS Großkarlbach - TSV Ebertsheim II Uhr TuS Altleiningen II - TSV Ebertsheim I AH TSV Ebertsheim-TSV Neuleiningen 4 : 2, Torschützen: Rausch (2), S. Diemer, Hofstädter Samstag, Uhr SV Enkenbach - TSV Ebertsheim Anmeldungen für den AH-Jahresabschluss bis spätestens bei Simon Triebswetter, Tel.: 06359/ Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim Mitteilungen: Uhr Gottesdienst und Taufe von Felix Hofmann mit dem Vokalensemble QuarQuintett unter Leitung von Karl- Heinz-Täffner Präparandenunterricht Freitag 26.10, Uhr Kindenheim, Mehrzweckhalle. Reden über Gott und die Welt Am um Uhr bei Klaus und Petra Mehrhof, Ebertsheim, Tel.: Gerolsheim Trumpler Luise, Hintergasse Jahre Binder Friedrich, Römerstraße 8 81 Jahre Matan Petar, An der Ziegelhütte 5a 76 Jahre Volk Werner, Stichelgasse 2a 73 Jahre Rießle Gudrun, Starenweg Jahre Kawohl Hermann, Gartenstraße 5 77 Jahre Schu Erwin, Untergasse 1a 76 Jahre Krech Hedwig, Dalbergstraße Jahre Vogt Lieselotte, Neubergstraße Jahre Weyrauch Helmut, Neubergstraße Jahre Müller Irmgard, Untergasse 3 70 Jahre Perkunic Franjo, Rheinstraße Jahre Scherer-Martin Almut, In den Gärten 1 72 Jahre Piske Hans-Joachim, Nachtigallenstraße 5 70 Jahre Daut Gertrud, Falterweg Jahre Haussammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge Helfer gesucht Im November findet wieder die alljährliche Haussammlung des Volksbundes statt. Nur mit Ihrer Unterstützung kann und wird es gelingen die wichtige Friedensarbeit fortzusetzen. Unterstützen sie mit Ihrer Spende dieses Bestreben nach Versöhnung und Verständigung. Für diese Aktion werden natürlich freiwillige Helfer gesucht, die dies auch nicht unendgeldlich tun müssen. Wenn mehrere Personen sich diese von vielen befürwortete Sammlung teilen würden wäre der Aufwand für jeden zumutbar und auch im Zeitaufwand überschaubar. Ihre Hilfsbereitschaft können sie direkt bei mir unter Tel bei unseren Beigeordneten Fried Tel und May Tel oder im Rathaus Tel. 705 kundtun. Mit der Hoffnung auf positive Rückmeldung verbleibe ich. Erich Weyer Ortsbürgermeister Feuerwehr - HalloweenParty Die Jugendfeuerwehr und Familie Müller veranstalten wie jedes Jahr am auf dem Aussiedlerhof Hauptstr. 2 a eine Halloweenparty für Klein und Groß. Ab 15:00 Uhr mit Kaffee und Kuchen, Kürbisschnitzen für die Kleinen, DJ Musik und Lagerfeuer ab 18:00 Uhr. Für Speisen und Getränke ist gut gesorgt. Prot. Kirchengemeinde Gerolsheim 10 Uhr Gottesdienst (Pfr. Jacobs) Mittwoch, Uhr Ökum. Gottesdienst zum Reformationstag in Dirmstein (Pfr. Müller, Pfr. Jacobs) Kath. Kirche Gerolsheim Uhr Firmkatechese in Lambsheim 9.00 Uhr Eucharistiefeier Dienstag, Uhr Rosenkranz Mittwoch, Vorabend zu Allerheiligen Uhr Eucharistiefeier

11 Grünstadt Ausgabe 43/2012 Großkarlbach ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 30. Sitzung des Gemeinderates Großkarlbach Sitzungstag Montag, , 19:00 Uhr Sitzungsort Bürgerhaus Großkarlbach Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Studie Straßenbeleuchtung Untersuchung zu Energiesparmaßnahmen 3. Ergänzungswahl für den Landwirtschafts- und Umweltausschuss 4. Anfragen und Mitteilungen nichtöffentliche Sitzung Bau- und Grundstücksangelegenheiten Bericht über die 29. Sitzung des Gemeinderates Großkarlbach am Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes Rhein- Neckar Der Stellungnahme zum Entwurf des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar wird wie vorgelegt zugestimmt. Beschlussfassung über die Annahme von Geld-/Sachspenden im 1. Halbjahr 2012 für die Ortsgemeinde Großkarlbach Gem. 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geldspenden i.h.v. 355,26 EUR gem. Aufstellung über die Spender zugunsten des jeweiligen Zweckes angenommen werden. Zu vermieten Großkarlbach, Hauptstraße 14, 3 Zimmer, Küche, Bad, ca. 82 qm, 2. Obergeschoss, Gaszentralheizung, Kaltmiete 345,00 EUR, ab sofort zu vermieten. Interessenten wenden sich bitte an Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestr. 11, Grünstadt, Herr Huber/Frau Zake, Tel / oder Schuardt Theresia, Marktbergstraße 5 92 Jahre Wolf August, Schliffgasse Jahre Schneider Armin, Kändelgasse Schurkus Frank, Hauptstraße Damm Gerhard, Hauptstraße Jahre Krauß Gertrud, Schliffgasse Jahre Helf Hildegard, Schliffgasse Jahre Hübner Jürgen, Silvanerstraße Jahre Zoheidi Ali-Asghar, Silvanerstraße 11b 71 Jahre Trägerverein Offene Jugendarbeit Leiningerland e. V. Ab Freitag, den 26. Oktober ist Lokal Global, das mobile Internetcafé des Landesfilmdienstes, wieder zu Gast im Jugendraum Großkarlbach. Bis einschließlich 5. November gelten deshalb veränderte Öffnungszeiten, die auf unserer Homepage veröffentlicht sind. Angeboten wird in dieser Zeit Informationen und Spiele im Internet und im Netzwerk. Nähere Infos: Else Wentz, Kreuzerweg 6, Grünstadt, Tel.: TuS Großkarlbach Theatergruppe informiert Eintrittskarten für die Mundartkomödie Wilde Weiber Wirtschaft erhältlich bei Familie Klein, Tel.: 2249 Fußball Aktive TSV Carlsberg - TuS Großkarlbach 3:1 Nächstes Spiel: , 15 Uhr Heimspiel gegen TSV Ebertsheim II F-Jugend Nächstes Spiel: , 11 Uhr Auswärtsspiel bei TSG Eisenberg Kegeln Kreisliga Nord Herren 5. Spieltag SG Worms 2 : TuS Großkarlbach : 5127 Holz Toller Start der TuS Mannschaft 10:0 Punkte nach dem 5. Spieltag. Michael Hausch 887 Holz, Reinhold Scheininger 876 Holz, Andreas Wagenländer 864 Holz Vorschau: Bezirksliga Damen KSV Kuhardt 1 : SG Großkarlbach/Roxheim Sonntag um 13:00 Uhr Rheinberg-Halle. Prot. Kirche Großkarlbach 9 Uhr Gottesdienst zum 21. Sonntag nach Trinitatis (Pfr. A. Roth) Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe in Großkarlbach Weitere Nachrichten unter Großkarlbach und Laumersheim. Kath. Pfarrei St. Jakobus Freitag, :00 Uhr Rosenkranzandacht in der Dirmsteiner Kirche gestaltet für Kinder 16:00 Uhr Die Kommunionkinder entdecken die Dirmsteiner Pfarrkirche (30. Sonntag im Jahreskreis) 10:30 Uhr Sonntagsmesse in Laumersheim Allerheiligen, :30 Uhr Festhochamt in Laumersheim Kindenheim ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) in der Ortsgemeinde Kindenheim vom Der Gemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. Erneuerung ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand,

12 Grünstadt Ausgabe 43/ Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, 3. Umbau ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, 4. Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i.s. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach 135 a-c BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags. 3 Ermittlungsgebiete (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit). (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die die Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nach Absatz 1 ermittelt. 4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. 5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil beträgt 30 %. 6 Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Für die ersten beiden Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 40 v.h. Für jedes weitere Vollgeschoss wird ein Zuschlag von 20 % festgesetzt. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 50 m. b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 50 m. c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 100 m zugrunde gelegt. Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks -gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung- vervielfacht mit 0,5. (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Traufoder Firsthöhe, so gilt die durch 2,8 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. 5. Ist nach den Nummern 1-4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,8 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. 6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.b. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) unbeplante Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. 10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 20% erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten.

13 Grünstadt Ausgabe 43/2012 In sonstigen Baugebieten erhöht sich die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) um 10 v.h. und bei überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken um 20 v.h. Ob ein Grundstück, das sowohl gewerblichen als auch nicht gewerblichen (z.b. Wohnzwecken) Zwecken dient, überwiegend im Sinne dieser Regelung genutzt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die verwirklichte Nutzung der tatsächlich vorhandenen Geschossflächen zueinander steht. Liegt eine gewerbliche oder vergleichbare Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, so sind die tatsächlich entsprechend genutzten Grundstücksflächen jeweils der Geschossfläche hinzuzuzählen. Freiflächen, die sowohl für gewerbliche oder vergleichbare als auch für andere Zwecke genutzt werden (z.b. Kfz-Abstellplätze) als auch gärtnerisch oder ähnlich gestaltete Freiflächen und brachliegende Flächen, bleiben bei dem Flächenvergleich außer Ansatz. (5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen. 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Grundstücke, die zu einer Straße der Abrechnungseinheit nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch eine Erschließungsanlage im Sinne des 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB oder eine Verkehrsanlage erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG erhoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Baulast der Gemeinde steht, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragssatzes und der Beitragsveranlagung mit 50 v.h. angesetzt innerhalb des Befreiungszeitraums nach 13 dieser Satzung. (2) Grundstücke, die zu einer Straße der Abrechnungseinheit nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch mehrere Erschließungsanlagen im Sinne des 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB oder Verkehrsanlage erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG erhoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Baulast der Gemeinde stehen, wird die Grundstücksfläche bei der Ermittlung des Beitragssatzes und der Beitragsveranlagung durch die Zahl der Erschließungs- bzw. - Verkehrsanlagen geteilt innerhalb des Befreiungszeitraums nach 13 dieser Satzung. (3) Abs. 1 und 2 gelten nicht für die von 6 Abs. 4 Sätze 1 und 2 erfassten Grundstücke. 8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. 9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schrift-lichen Bescheid festgesetzt und jährlich in vier Vierteljahresraten zum , , und zur Zahlung fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. 13 Übergangsregelung Gemäß 10 a Abs. 5 KAG wird abweichend von 10 a Abs. 1 Satz 2 KAG folgende Überleitungsregelung getroffen: Für die Grundstücke in den nachfolgend genannten Straßen bzw. Baugebieten, für die in den letzten Jahren Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge, Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Kosten für die Herstellung oder den Ausbau aufgrund von Verträgen geleistet wurden, werden wiederkehrende Ausbaubeiträge frühestens in den nachfolgend in der rechten Spalte genannten Jahren erhoben: Straße/Baugebiet: Jahr: Beitragssatz wiederkehrende EUR/qm: Beiträge ab: Bergstraße: ,91 EUR 2022 Baugebiet Oberm Kirchrain ,30 EUR 2023 Am Mühlweg ,00 EUR Öffentliche Last Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. 15 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Kindenheim vom außer Kraft. Kindenheim, gez. Wiegner Ortsbürgermeister Hinweis gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Grünstadt, gez. Reinhold Niederhöfer Bürgermeister Bohlander Katharine, Neugasse Jahre Dinger Ursula, Hauptstraße Jahre Dr. Kern Ferdinand, Am Sonnenberg 2 75 Jahre Dexheimer Emilie, Krautbachgasse 3 83 Jahre Schmieh Reinhold, Am Kinderbach Knickel Erwin, Am Kinderbach Jahre Skalecki Tania, Gässelstraße Jahre Kundel Rosa, Gässelstraße Schlegel Dieter, Hauptstraße Jahre Stüber Herta, Neugasse Jahre

14 Grünstadt Ausgabe 43/2012 TV Kindenheim Einladung zur Vorstandssitzung Am findet um Uhr die nächste Vorstandssitzung im Sportlerheim statt. F-Jugend SV Obersülzen - Kindenheim : 0:2 C-Junioren Ludwigshafener SC III - TV Kindenheim 8:0 Nächstes Spiel: Sa., um 15:30 Uhr in Kindenheim gegen SG Eppstein. Prot. Kirchengemeinde Kindenheim Uhr Gottesdienst Kirchheim a. d. Weinstraße Herting Ursula, Weinstraße Nord Jahre Melan Walter, Hollergasse 2a 82 Jahre Kunz Henner, Ostring Jahre Becker Gertrud, Weinstraße Nord Jahre Becker Martin, Weinstraße Nord Jahre Pletscher Loni, Am Grünborn 8 86 Jahre Christ Karl, Friederich-Diffine-Straße 5 78 Jahre Scheer Theodor, Westring 1 83 Jahre Pfannebecker Helmut, Rückgasse Jahre Graf Gertrud, Mühlstraße Jahre Seeger Siegfried, Kleinkarlbacher Straße Jahre Förderverein der Feuerwehr Kirchheim e.v. Mitgliederversammlung Am Dienstag, den 30. Oktober 2012 findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung im Feuerwehrhaus, Kleinkarlbacher Str., um 19:30 Uhr statt. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Jahresbericht des Vorstands 3. Bericht der Wehrführung 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen 7. Wünsche und Anträge 8. Verschiedenes Wir bitten um zahlreiches Erscheinen Landfrauen Kirchheim Die Plauderstunde am fällt wegen des Feiertages aus. Die nächste Plauderstunde findet am um Uhr im Friederich-Diffiné-Haus statt. Spielzeugflohmarkt Kita Löwenzahn Kirchheim /Bissersheim lädt ein Am Samstag, den veranstaltet der Förderverein und der Elternbeirat der Kindertagesstätte Löwenzahn von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr einen Spielzeugflohmarkt. In diesem Jahr findet der Basar in der Sängerhalle Bissersheim, Luitpoldstraße statt. Hier können gut erhaltene Spielzeuge, Bücher, Puzzle, Kinderfahrzeuge und vieles mehr erworben werden. Sehr gern nehmen wir Kuchenspenden an, die von den Besuchern gekauft und in der Cafeteria gegessen oder mit nach Hause genommen werden können. Anmeldung zum Kommissionsverkauf unter der Tel.: 06359/ oder unter der Adresse elternbeirat.kita.kirchheim@live.de. Die Standgebühr beträgt 3 EUR + 10% vom Verkaufserlös. Der Gesamterlös des Flohmarktes kommt den Kindern der Kindertagesstätte zugute. SV Kirchheim Fußball Aktive Ergebnis: So., : SV Kirchheim - TSG Eisenberg 2 9:1 (6:0) Torschützen: Baer (5), Asel, Bouchenak, Durmaz, Schardt Nächstes Spiel: So., , 15:00 Uhr: TSV Grünstadt - SV Kirchheim Abteilung Tischtennis 1. Herrenmannschaft TV Lambsheim - SV Kirchheim 8 : 8 SV Kirchheim I - KSV Breunigweiler 9 : 3 Ergebnisse: Einzel: Robin Pazmandy (2), Thomas Odenheimer (2), Heinz Laubscher, Andreas Nikolaus, Joachim Wendel Doppel: R. Werner/ Wendel, Pazmandy/Odenheimer 2. Herrenmannschaft TTV Frankenthal I - SV Kirchheim II 5 : 9 Einzel: Markus Stiefenhöfer (2), Michael Schmitt (2), Bastian Stollhof, Maurice Golfier, Axel Bornewasser Doppel: Golfier/Bornewasser, Stollhof/Schmitt 3. Herrenmannschaft SV Kirchheim III - Unteres Eistal III 1 : 8 Vorschau TV Colgenstein II - SV Kirchheim I SV Kirchheim II - TTC Dirmstein II SV Kirchheim III - TTC Dreisen III Prot. Kirchengemeinde Kirchheim Gottesdienst Uhr Krabbelgruppe Freitag, den , Uhr für Kinder ab 6. Monaten. Kontakt: Christiane Schott (Tel ) und Miriam Völker ( ) Kirchheimer Konzertwinter Sonntag, 28. Oktober, Uhr, Liederabend mit Christoph Genz (Tenor), Dominik Wörner (Bassbariton), Cornelia Herrmann (Klavier) mit Werken von R. Schumann, J. Brahms, J.S. Bach und F. Mendelssohn. Eintritt frei. Spenden erbeten. Nähere Informationen unter Presbyteriumssitzung Dienstag, den 30. Oktober 2012, Uhr im Gemeindesälchen. Themen sind u.a. die Jahresrechnung 2011 und der Haushaltsplan 2013/2014. Kinderkirche Samstag, den 3. November Uhr in Kirche und Gemeindesälchen Kirchheim mit Geschichten, Spiele, Lieder, Basteln rund um das Thema Einander helfen. Verantwortlich ist das Team der Ev. Jugend Kirchheim. Nähere Informationen und Anmeldung bei Pfarrer Fischer (Tel.: 57 63). Kleidersammlung für Bethel vom November Nähere Informationen (und auch Plastikbeutel) erhalten Sie nach den Gottesdiensten und im Pfarramt. Kleider, Schuhe (paarweise) und Wäsche (bitte keine Textilabfälle!) können vom 5. bis 12. November von 8.00 bis Uhr zum Prot. Gemeindesälchen gebracht werden oder werden nach Absprache auch abgeholt (Tel.: 57 63). Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer Donnerstag, Uhr in Kirchheim Amt

15 Grünstadt Ausgabe 43/ Uhr in Kirchheim Tauffeier des Kindes Ella Rosa Hall 30. Sonntag im Jahreskreis Uhr in Grünstadt Friedenskirche Amt für die Pfarreinengemeinschaft Uhr in Kirchheim Rosenkranz gestaltet von der kfd Montag, Uhr in Kirchheim Anbetung Mittwoch, Uhr in Kirchheim Festgottesdienst zu Allerheiligen Allerheiligen Donnerstag, Uhr in Kirchheim Gräbersegnung Weitere Informationen -> siehe unter kath Nachrichten Neuleiningen und kath. Nachrichten Mertesheim Kleinkarlbach ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Kleinkarlbach vom Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung am folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofwesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller. 2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. 2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Datum des Gebührenbescheides fällig. 4 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren vom außer Kraft. Kleinkarlbach, gez. Gierth Ortsbügermeister Anlage zur Friedhofsgebührensatzung I. Reihengrabstätten 1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 153,00 EUR b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 230,00 EUR 2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr ,00 EUR 3. Überlassung einer anonymen Wiesenurnenreihengrabstätte nach Nr ,00 EUR II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. a) Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für aa) eine Einzelgrabstätte 230,00 EUR ab) eine Doppelgrabstätte 460,00 EUR ac) jede weitere Grabstätte 230,00 EUR ad) eine Urnengrabstätte 230,00 EUR ae) eine Wiesenurnengrabstätte 400,00 EUR af) eine Wiesengrabstätte für Erdbestattungen 860,00 EUR b) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstabe a) bei späteren Bestattungen für jedes volle Jahr für ba) eine Einzelgrabstätte 9,20 EUR bb) eine Doppelgrabstätte 18,40 EUR bc) jede weitere Grabstätte 9,20 EUR bd) eine Urnengrabstätte 9,20 EUR be) eine Wiesenurnengrabstätte 16,00 EUR bf) eine Wiesengrabstätte für Erdbestattungen 34,40 EUR Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres. c) Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit wird die gleiche Gebühr wie nach Buchst. a) erhoben. d) Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit ist auch für einen Zeitraum von weniger als 25 Jahren möglich. Sie muß jedoch mindestens 5 Jahre betragen. Die Gebühren bestimmen sich nach Ziff. 1b). III. Ausheben und Schließen der Gräber (lt. Vertrag mit der Firma Hirsch) 1. Reihengräber für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 402,22 EUR b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 602,14 EUR c) ab dem vollendeten 5. Labensjahr - Tieferlegung - 787,78 EUR d) Urnenbeisetzung je Beisetzung 134,47 EUR 2. Wahlgräber a) Einfachgräber 602,14 EUR b) Tieferlegung 787,78 EUR c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 134,47 EUR d) Kindergräber (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) 402,22 EUR 3. Bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird ein Zuschlag berechnet von 184,45 EUR 4. je Leichenträger 33,32 EUR Mit dem Ausheben und Schließen der Gräber beauftragt die Gemeinde ein gewerbliches Unternehmen. Die zwischen der Ortsgemeinde und dem Unternehmen vereinbarten, unter Punkt III dieser Anlage genannten Gebührensätze werden von dem Unternehmen dem Gebührenschuldner in Rechnung gestellt. Anstelle des Unternehmens kann die Gemeinde die Gebühren erheben und an das Unternehmen abführen. IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenpflichtigen als Auslage zu ersetzen. V. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 77,00 EUR für jeden weiteren Tag 15,00 EUR b) einer Urne bis zu 10 Tagen 31,00 EUR für jeden weiteren Tag 4,00 EUR 2. Reinigung nach Benutzung 31,00 EUR VI. Sonstige Gebühren Gebühr für die Anbringung von Gedenkplatten an der Friedhofsmauer 230,00 EUR VII. Genehmigungsgebühren Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern, Gedenkplatten, Einfassungen, etc. werden erhoben 25,00 EUR VIII. Grabplatten für Wiesenurnengräber und Wiesengräber für Erdbestattungen Für den Erwerb einer Grabplatte für ein Wiesenurnengrab oder ein Wiesengrab für Erdbestattungen werden erhoben 60,00 EUR Hinweis gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

16 Grünstadt Ausgabe 43/ vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Grünstadt, gez. Reinhold Niederhöfer Bürgermeister Geburtstage im Monat November Closset Oskar, Jahnstraße Jahre Battschinger Theodor, Röthenbacher Straße 3 73 Jahre Wilhelmy Ruth, Am Kelleracker 8 85 Jahre Humbert Gerhard, Hauptstraße Jahre Battschinger Margit, Röthenbacher Straße 3 71 Jahre Kwaczinski Erika, Am Langenstein 2 83 Jahre Michel Karl, Hauptstraße Jahre Prot. Kirchengemeinde Kleinkarlbach Präparandentag im Sälchen in Kirchheim, Uhr Thema Gottesdienst & Kirchenjahr Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Heller) Uhr Kindergottesdienst im Dorfgemeinschaftshaus Mittwoch, Uhr Kindergruppe für Grundschulkinder im Dorfgemeinschaftshaus - wir basteln Laternen Laumersheim HSG Eckbachtal Ergebnismeldung HSG mcj Gegner war TSG Friesenheim HSG Männer 2 Gegner war TV Edigheim HSG mej Gegner war HR Göllh.-Eisenberg HSG mdj Gegner war HR Göllh.-Eisenberg Terminvorschau (Auswärtstermine) HSG mej spielt beim TV Edigheim HSG mbj spielt bei TSG Friesenheim (Auswärtstermine) HSG mcj spielt bei der TSG Friesenheim HSG Männer 2 spielen beim TuS Neuhofen HSG Männer 3 spielen beim TuS Neuhofen (in der VG-Halle in Freinsheim) HSG mbj Gegner ist der TuS Heiligenstein HSG mbj Res. Gegner ist der TV Schifferstadt Res. HSG mcj Gegner ist der TuS Heiligenstein (Auswärtstermine) HSG Männer 2 spielen bei der TG Waldsee HSG Männer 1 spielen beim TuS KL-Dansenberg FWG Laumersheim e.v. Absage FWG Martinifest Aus organisatorischen Gründen muss die Vorstandschaft der FWG das für den 10. November 2012 geplante Martinifest absagen. Wir bedanken uns dennoch bei den teilnahmewilligen Mitgliedern und Unterstützern der Aktion und freuen uns auf eine rege Beteiligung im nächsten Jahr. Prot. Kirche Laumersheim Nachrichten unter Großkarlbach und Laumersheim. Kath. Pfarrei St. Bartholomäus Freitag, :30 Uhr Eucharistiefeier 19:00 Uhr Rosenkranzandacht in der Dirmsteiner Kirche gestaltet für Kinder 16:00 Uhr Die Kommunionkinder entdecken die Dirmsteiner Pfarrkirche (30. Sonntag im Jahreskreis) 10:30 Uhr Sonntagsmesse für Jakob und Irene Winkelmann und Tochter Gabriele Heuberger, Peter und Maria Wohninsland, Heinrich Koch, Maria Raffel, Juliane Brunold und Heribert Schuler Kollekte für die Weltmission Allerheiligen, :30 Uhr Festhochamt für die Pfarreien; anschließend Gräbersegnung Ende der Weinberghut Die Weinberghut endet am Sollte in besonderen Fällen noch Bedarf an Schussapparaten bestehen, wenden Sie sich an Ortsbürgermeister Diehl (Tel.: oder ). Geburtstage im Monat November Schneck Rudolf, Ahornweg 6 72 Jahre Krupp Luzie, Mühlstraße 1 82 Jahre Huy Ursula, Von Goethestraße 5 70 Jahre Kohl Albert, Schloss-Straße Jahre Wilkens Manfred, Am Mandelberg Freiberger Eberhard, Wiesenstraße 7 80 Jahre Lauer Gerda, Wiesenstraße 8 71 Jahre Wagner Franz, Dirmsteiner Straße Jahre Mertesheim Weil Lieselotte, Bahnhofstraße Jahre Freidel Luzie, Mühlweg 52b 79 Jahre Prot. Kirchengemeinde Mertesheim Uhr Gottesdienst

17 Grünstadt Ausgabe 43/2012 Kath. Kirchengemeinde St. Valentin Mertesheim 30. Sonntag im Jahreskreis Uhr in Mertesheim: Vorabendmesse Amt für Margarethe Schmitt Uhr in Mertesheim: Rosenkranz Donnerstag, Uhr in Mertesheim: Gräbersegnung Weitere Informationen der Pfarreiengemeinschaft -> siehe unter kath Nachrichten Neuleiningen und Kirchheim Neuleiningen ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 18. Sitzung des Gemeinderates Neuleiningen Sitzungstag Sitzungsort Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Baugebiet An der Berghohl ; Beendigung des Verfahrens 3. Denkmalsatzung 4. Granitbelagsanierung; Bühne Burg 5. Anfragen und Mitteilungen nichtöffentliche Sitzung Bau- und Grundstücksangelegenheiten Montag, , 19:00 Uhr Rathaus Neuleiningen Beck Georg, Obergasse Jahre Haaß-Tinti Hiltrud, In den Schelmenäckern 5d 72 Jahre Grünert Eleonore, Sausenheimer Straße 4 73 Jahre Seithel Erika, In den Schelmenäckern 6 79 Jahre Oldenburg Dieter, Obergasse Jahre Bohn Erhard, Mittelgasse Jahre Sonntag, den Uhr Ökumenischer Kindergottesdienst Dienstag, den Uhr Ökumenischer Gesprächskreis in Sausenheim Mittwoch, den Uhr Gottesdienst zum Reformationstag in Sausenheim Uhr Ev. Gemeindehaus Eisenberg, Vortrag von Pfarrer Rudolf Ehrmanntraut, Straßburg, Generalsekretär der Kirchen am Oberrhein: Wem gehört die Reformation - ein Blick aus Frankreich Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Freitag, Uhr in Sausenheim, Heilige Messe Uhr in Grünstadt, Friedenskirche: Amt 30. Sonntag im Jahreskreis Uhr in Neuleiningen, Amt 2. Sterbeamt für Anneliese Nippgen Amt als Jahrgedächtnis für Alfred Nippgen Amt für Maria und Josef Scherthan Amt für Valentin Inauen Amt für Jutta Bunk Uhr in Neuleiningen, Kreuzkirche Ökumenischer Kindergottesdienst Uhr in Grünstadt, Friedenskirche: Amt anschl. Frühschoppen und Missionsessen mit Kaffee und Kuchen Uhr in Grünstadt, Friedenskirche: Rosenkranz Dienstag, Uhr in Grünstadt, Friedenskirche: Heilige Messe Uhr in Neuleiningen, Amt Donnerstag, Allerheiligen Uhr in Sausenheim, Festgottesdienst Uhr in Neuleiningen, Gräbersegnung Uhr in Sausenheim, Gräbersegnung Freitag, Allerseelen Uhr in Grünstadt, Gedenkgottesdienst für die Verstorbenen im letzten Jahr in der Pfarreiengemeinschaft Weitere Informationen der Pfarreiengemeinschaft -> siehe unter kath Nachrichten Kirchheim und Mertesheim Obersülzen TSV Neuleiningen Aktive siegen in Ebertsheim mit 7:1 Torschützen: J. Friedrich (2), C. Buschlinger (2), J. Ober, D. Krauß und A. Bölger AH unterliegt Ebertsheim 4:2 Niederlage für Bambinis bei JSG Weisenheim / Fußgönheim 3:7 Torschützen: Manuel Schuster, Eric Wedlich und Jona Feiden. Vorschau Donnerstag, Uhr E-Jugend: JFV Leiningerland 3 - TSV (in Wattenheim) Donnerstag, Uhr Ü40-Kreispokal: LSC Ludwigshafen - TSV Uhr AH: SG Edigheim - TSV Prot. Kirchengemeinde Sausenheim-Neuleiningen Samstag, den Uhr prot. St.-Peters-Kirche Sausenheim, Geistliches Konzert Eintritt frei, um eine Kollekte wird gebeten. Bürgersprechstunde Ab November findet die Bürgersprechstunde dienstags ab 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. Mauntz Ortsbürgermeister Verkauf der alten Bestuhlung des Dorfgemeinschaftshauses Angebot Anfang November ist es soweit! Die neue Bestuhlung für das Dorfgemeinschaftshaus wird geliefert. Die alte Bestuhlung kann in der Woche vom 29. Okt.- 3. Nov. zu günstigen Konditionen gekauft werden (Tische für max. 30,- EUR - je nach Zustand, die Stühle für 5,- EUR) Mengenrabatt ist VHB. Wenden Sie sich an den Bürgermeister Kurt Mauntz oder die Beigeordneten Sabine Kutschke und Gerhard Neumann zur Terminabsprache.

18 Grünstadt Ausgabe 43/2012 Aufruf zur Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge Wie seit nunmehr 63 Jahren führt der Landsverband Rheinland-Pfalz des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge seine jährliche Haussammlung durch. 67 Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges gedenken wir der Toten in Verantwortung für die Zukunft. Durch die Erinnerung an die schrecklichen Folgen der Kriege wird zur Gestaltung einer friedlichen Zukunft beigetragen. Neben seiner Arbeit die Gräber in den westeuropäischen und osteuropäischen Staaten zu erhalten und zu pflegen, unterstützt der Landesverband die Friedenarbeit in den Schulen und organisiert Jugendbegegnungen im In- und Ausland. Er bietet jungen Menschen die Chance zum Abbau von Vorurteilen und schafft somit die Grundlagen für Versöhnung und Verständigung. Nur mit Ihrer Unterstützung und Spende kann es gelingen, diese Verpflichtung und Arbeiten durchzuführen. Wir bitten Sie daher, die Sammler bei der Haussammlung vom 1. bis 21. November 2012 mit einer kleinen Spende zu unterstützen. (Die Sammler können sich ausweisen) S. Kutschke 1. Beigeordnete Konzert in der Kirche Am Samstag, den 27. Okt findet um Uhr in der prot. Kirche in Obersülzen ein Orgelkonzert statt. Orgel Mal ganz anders Wurde das Konzert benannt, weil der Künstler an der Orgel, Dr. Mathias Fischer aus Flörsheim-Dalsheim, nicht nur traditionelle Kirchenmusik und klassische Musik spielt, sondern z.b. auch Märsche und Walzer und durchaus moderne Musik. Wie hören sich Beatles- Songs an oder Lieder von Rocky oder W. Houston? Man sollte die Vorurteile - die Orgel sollte nur für Kirchenlieder genutzt werden abbauen und sich die andere Seite einmal anhören. Die Veranstaltung ist eintrittsfrei, um Spenden für den Erhalt der Orgel und der deutschen Krebshilfe werden gebeten. In der Pause bietet das Presbyterium Getränke und einen kleinen Imbiss an. Landfrauenverein Obersülzen Fahrt zur Chrysanthema Die Landfrauen, die am Samstag, den mit Richter-Reisen nach Lahr zur Chrysanthema fahren, treffen sich um 7.30 Uhr am Bahnhof von Grünstadt (nicht dort, wo die Linienbusse halten, sondern am Sendemast, wo früher die Post war!) Kreativkurs Am Montag, den treffen sich die Landfrauen um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus zum ersten Kreativkurs mit dem Thema: Kreatives Gestalten von Fotoalben, Geschenkdosen usw. mit edlem und modernem Papier. Mitzubringen sind -wenn vorhanden- 1 altes Badehandtuch, 1 Papierschere, Bleistift, Lineal, Borstenpinsel (Nr. 12), Marmeladenglas mit Deckel, Heißklebepistole, fester Karton für Schablonen, ev. leere Chipsdosen, verschiedene Dosen, Knöpfe, Deko-Bänder. Gäste sind herzlich willkommen. Trägerverein Offene Jugendarbeit Leiningerland e. V. Aus organisatorischen Gründen werden die Spielmobiltermine im Schaukasten am Dorfgemeinschaftshaus veröffentlicht. Nähere Infos: Else Wentz, Kreuzerweg 6, Grünstadt, Tel.: S.V Obersülzen e.v. Sport am kommenden Wochenende Die 1. Mannschaft spielt am Samstag, den , Uhr gegen BSC Oppau. Die 2. Mannschaft spielt am Sonntag, den , Uhr in Obersülzen gegen ATSV Wattenheim und um Uhr spielen die Damen gegen Minfeld. Spielzeugbasar der Jugendabteilung Am Samstag, den , in der Zeit von Uhr bis Uhr lädt die Jugendabteilung des S.V. Obersülzen zu einem Spiezeugbasar beim Nachbarverein TV Colgenstein in die Hans Stein Turnhalle ein. Tischreservierungen sind möglich unter 06359/ oder Nacht der Legenden Mit dieser Aktion hat der S.V. Obersülzen über 250 ehemalige Spieler, Trainer, Betreuer, Spielleiter zum ab Uhr ins Sülzer Tor eingeladen. Das Rahmenprogramm bietet einige Überraschungen. Niederlage beim Meisterschaftsaspiranten Der VfR Frankenthal siegte gegen die Gelb Schwarzen. Torschütze: Maik Maisiuk 4:1 Auswärtsniederlage beim ASV Mörsch Toirschütze: Patrick Blüm Damen siegen in Neupotz Torschützen: Lisa Numrich, Lisa Stempel, Marie Ansorg und 2x Daniela Hass. Prot. Kirche Obersülzen 10 Uhr Gottesdienst zum 21. Sonntag nach Trinitatis (Pfr. A. Roth) Mittwoch, Uhr Seniorennachmittag im Dorfgemeinschaftshaus Weitere Nachrichten unter Großkarlbach und Laumersheim. Obrigheim (Pfalz) Weinberghut beendet Die Weinberghut in der Gemarkung Obrigheim ist offiziell beendet. Sollten vereinzelt noch Schussapparate in Betrieb sein, so geschieht dies in privater Verantwortung Appelshäuser Ottilie, Grünstadter Straße Jahre Büffor Gerd, Hans-Stein-Siedlung 1 87 Jahre Hack Lieselotte, Leininger Straße 7 77 Jahre Rumpel Alfred, Heidesheimer Straße Jahre Theiß Helene, Sülzer Weg 4 77 Jahre Mohnsame Elisabeth, Große Hohl 4 80 Jahre Dejung Irene, Ostring Jahre Schnetger Hedwig, Albsheimer Hauptstraße Jahre Schuster Anna, Albsheimer Hauptstraße Jahre Scholz Katharine, Große Hohl 4 87 Jahre Saltzer Marie, Mühlstraße Jahre Dejung Anita, Ostring Jahre Koch Christel, Grünstadter Straße Schwenk Hans, Grünstadter Straße Jahre Zimmermann Harry, Grünstadter Straße Jahre Muth Manfred, Jahnstraße Jahre Zwinscher Wilhelm, Goethestraße Jahre Beck Rosemarie, Colgensteiner Bahnhofstraße 1 73 Jahre Heiß Wolfgang, Hauptstraße Jahre Kowal Erika, Albsheimer Hauptstraße 4 81 Jahre Denzer Jürgen, Goethestraße Jahre Nitzsche Alfred, Ostring Jahre Eger Adolf, Mühlheimer Hauptstraße Jahre Freisberg Wolfgang, Mühlheimer Hauptstraße Jahre Krück Gerda, Albsheimer Hauptstraße 13

19 Grünstadt Ausgabe 43/ Schindler Wilfried, Bockenheimer Weg Unverzagt Günter, Rosenweg 8 70 Jahre Griebel Rudolf, Kirchstraße Jahre Herbst Erich, Schubertstraße Jahre Schwarz Friedrich, Heidesheimer Straße 1 75 Jahre Obrigheimer-Senioren-Club 1998 e. V. Am Uhr Seniorentreff im Bürgerhaus Unsere Termine für den Monat November 2012 Am Uhr Seniorentreff im Bürgerhaus Am Uhr Seniorentreff im Bürgerhaus Sozialverband VdK Ortsverband Colgenstein-Heidesheim Zur Mitgliederversammlung laden wir recht herzlich in die Hans- Stein-Turnhalle Colgenstein-Heidesheim ein. Treffen am um Uhr. Wichtige Punkte ist die Adventsfeier und Verschiedenes. VdK Obrigheim Schlachtfest Am Freitag, den 9. November 2012 lädt der VdK Obrigheim seine Mitglieder, Freunde und Gönner zum Schlachtfest ab 18 Uhr in das Bürgerhaus ein. SPD Obrigheim Terminankündigung Mitgliederversammlung am 26. Oktober 2012, Uhr im Ev. Gemeindehaus Colgenstein. SG Unteres Eistal e.v. Karten für die Veranstaltung SWR 1 - Night Fever am im Rosengarten sind erhältlich bei: Denzer - Der Dorfladen, Jahnstr. 10, Obrigheim, Tel.: Aktiv Optik im Globus, Daimlerstr. 23, Grünstadt, Tel.: Papeterie Breuer, Hauptstr. 28, Grünstadt, Tel.: Udo Weber, Goethestr. 18, Obrigheim, Tel.: , mittendrin1@gmx.de TuS Obrigheim/TuRa Albsheim-Mühlheim e.v. Fußball Jugendfußball E-Jugend Fr., : SG Unt.Eistal/Bockenheim - SV Obersülzen III 5 : 0 (0:0) Tore: Cedric Fischer 2x, Jannis Haase 1x, Linus Jacob 1x, Moritz Marthaler 1x Vorschau: SC Bobenh.Roxheim - SG Unt. Eistal/Bockenh. um 13:00 Uhr Tischtennis Damen TSG Zellertal 3 - SG Unteres Eistal Die beiden Punkte holte Wibke Wagner. Vorschau: Freitag, TTC 1948 Oppau e.v. - SG Unteres Eistal um 20:30 Uhr Herren 1 TV GH Kleinkarlbach 2 - SG Unteres Eistal 3 : 8 Die Spiele gewannen im Doppel Schmitt/Wagner, Gräter/Platz und im Einzel Schmitt (2), Gräter (2) und Platz (2). Vorschau: Freitag, SG Unteres Eistal - TV Lambsheim 3 um 20:00 Uhr Dienstag, TSG Grünstadt 4 - SG Unteres Eistal um 20:15 Uhr Herren 2 SG Unteres Eistal 2 - FC Marnheim 2 3 : 8 Die Punkte holten die Einzel Hartmann, Lötsch und Groß. Pokalspiel: TFC Ludwigshafen 4 - SG Unteres Eistal 2 0 : 4 Mit dem Sieg durch das Doppel Hartmann/Lötsch und den Einzel Hartmann, Lötsch und Groß steht die 2. Mannschaft im Viertelfinale. Vorschau: Freitag, TTC Albisheim 4 - SG Unteres Eistal 2 um 20:00 Uhr Herren 3 SV Kirchheim 3 - SG Unteres Eistal 3 1 : 8 Für den Sieg gewannen die Doppel Platz/Hartmann, Emig/Petri und die Einzel Platz (2), Emig (2), Petri und Hartmann. Vorschau: Freitag, SG Unteres Eistal 3 - TuS Sausenheim 2 um 20:00 Uhr. TV Colgenstein/Heidesheim Die Fasnachtsabteilung feiert Jubiläum In diesem Jahr heißt es beim TVC Türen auf für das Jubiläum 3 x 11. Die Faschingskampagne beginnt wieder mit dem Guggemusikevent am Drei Guggemusiken starten aus den Ortsteilen Albsheim, Obrigheim und Heidesheim in Richtung Hans Stein Turnhalle, mit kleinen Einkehrstopps in verschiedenen Weingütern. In der Halle findet dann die närrische Schlüsselübergabe durch Bürgermeister Stefan Muth statt. Bei den zwei Prunksitzungen (am in der Hans Stein Turnhalle und am im Rosengarten) bekommen die Gäste eine Zeitreise aus den letzten 33 Jahren zu sehen. Den Abschluss bildet der Kinderfasching am Hier bekommen die Kleinen von Uhr bis Uhr einen unterhaltsamen Nachmittag mit viel Programm und Peter Pepper geboten. Für die älteren Kinder bietet der TVC ab Uhr zum ersten Mal eine Kinderdisco an. Der Kartenvorverkauf für unsere Prunksitzungen startet am um Uhr in der Gaststätte der Hans Stein Turnhalle. Termine: - Guggemusikevent Eintritt 4,00 EUR - Prunksitzung Hans-Stein-Turnhalle Eintritt 9,00 EUR - Prunksitzung Rosengarten Eintritt 10,00 EUR - Kinderfasching Hans-Stein-Turnhalle Kinder haben freien Eintritt Abteilung Tischtennis Ergebnisse: Herren TTC Riedelberg 1 : TV Colgenstein 1 1:9 Erfolgreich waren R. Neumaier 2, D. Tremmel 1, F. Dörling 1, T: Reißenweber 1, D. Eichholdtz 1, T. Stumpf 1 im Einzel sowie die Doppel R. Neumaier/D. Tremmel und F. Dörling/D. Eichholdtz. TTC Dreisen 1 : TV Colgenstein 2 3:9 Die Punkte holten F. Hotz 2, L. Decker 2, N. Höhn 2, J. Scheu 1 im Einzel sowie die Doppel F. Hotz/N. Höhn und L. Decker/J. Scheu. Vorschau Herren Mi., Uhr TV Colgenstein 2 : SV Kirchheim 1 Sa., Uhr TV Colgenstein 1 : TTC Nünschweiler 1 Fr., Uhr TV Colgenstein 2 : TSG Zellertal 1 Sa., Uhr TSG Kaiserslautern 1 : TV Colgenstein 1 Dart Abteilung Vorschau Do., Flying Cows (Oppau) : Dart Angels 1 Fr., Dart Angels 4 : DC Prinz Friedrich (Mannheim) Sa., Dart Angels 3 : Check s Rock (Maxdorf) Prot. Kirchengemeinden Albsheim und Mühlheim Schlosskirche Mühlheim Uhr Gottesdienst mit Taufen - Pfr. Martin Theobald Mittwoch, (Reformationstag), Evang. Gemeindehaus Eisenberg Uhr Festvortrag Rudolf Ehrmanntraut, Generalsekretär der Konferenz der Kirchen am Rhein in Straßburg, berichtet zum Thema: Wem gehört die Reformation? - Ein Blick aus Frankreich. Prot. Kirchengemeinde Obrigheim - Colgenstein 14:00 Uhr Jubelkonfirmation in der Kirche in Colgenstein mit Feier des heiligen Abendmahls und anschließendem Beisammensein bei Kaffee und Kuchen im ev. Gemeindehaus

20 Grünstadt Ausgabe 43/2012 Quirnheim Brach Lotte, Lindenstraße Jahre Gierl Luise, Hertlingshauser Straße 5 89 Jahre Wolf Hildegard, Mertesheimer Weg Jahre Walther Käthe, Kleine Wust Jahre Mattern Lina, Schmittgasse Jahre Weber Alfons, Hertlingshauser Straße 5 80 Jahre Eckhard Adelheid, Ebertsheimer Straße 3 80 Jahre Engelhardt Walter, Hertlingshauser Straße 5 76 Jahre Meier Erika, Kindenheimer Straße 1 72 Jahre Prot. Kirchengemeinde Quirnheim Uhr Gottesdienst Kath. Kirchengemeinde St. Oswald Boßweiler 30. Sonntag im Jahreskreis Uhr in Boßweiler Amt für Eltern Wladyslawa, Tadeusz und Bruder Zenon Ociepka und Schwester Jadwiga Koprowska BUS-Quirnheim Dienstag, Uhr in Rodenbach Heilige Messe für verstorbene Eltern (Fam. Held) Heilige Messe nach Meinung (Frau Spettel) Allerheiligen, Donnerstag, Uhr in Boßweiler Amt für alle, die seit dem letzten Fest Allerheiligen verstorben sind: Manfred Held, Hildegard Sattler, Amanda Wahl, Alois Gruber, Maria Sprenger, Hubert Laux, Ludwig Schindler, Hedwig Grathwohl, Johannes Würtz BUS-Rodenbach Uhr in Ebertsheim, Friedhofshalle Gräbersegung und Totengedenken

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Essenheim hat auf Grund des 24 der

Mehr

Satzung. vom

Satzung. vom Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen - Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträgeder Ortsgemeinde Dellfeld vom 01.10.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf

Mehr

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Ockenfels

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Ockenfels Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Ockenfels (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 20.03.2018 Der Gemeinderat Ockenfels

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Birgel zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom (Ausbaubeitragssatzung)

Satzung der Ortsgemeinde Birgel zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom (Ausbaubeitragssatzung) Satzung der Ortsgemeinde Birgel zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 21.11.2017 (Ausbaubeitragssatzung) Inhaltsverzeichnis: 1 - Erhebung von Ausbaubeiträgen

Mehr

Satzung. 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen

Satzung. 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen - Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträgeder Ortsgemeinde Kleinsteinhausen vom 05.03.2007 Der Ortsgemeinderat

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

vor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom

vor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom vor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom 18.12.2002 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger

Mehr

1 Erhebung von Ausbaubeiträgen

1 Erhebung von Ausbaubeiträgen Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Eußerthal vom 16. Oktober 2009 Der Gemeinderat hat

Mehr

S a t z u n g. 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen. 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen. 3 Ermittlungsgebiete. 4 Gegenstand der Beitragspflicht

S a t z u n g. 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen. 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen. 3 Ermittlungsgebiete. 4 Gegenstand der Beitragspflicht S a t z u n g zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) der Ortsgemeinde Ruthweiler vom 27.

Mehr

1 Erhebung von Ausbaubeiträgen

1 Erhebung von Ausbaubeiträgen S a t z u n g (bereinigte Fassung) der Ortsgemeinde Piesport vom 15.09.2008 zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge),

Mehr

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen INHALTSÜBERSICHT:

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen INHALTSÜBERSICHT: Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) (Stadtratssitzung vom 14.03.2017) Der Stadtrat Lambrecht (Pfalz) hat

Mehr

über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Ockfen vom

über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Ockfen vom Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Ockfen vom 29.05.2018 Der Ortsgemeinderat Ockfen hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-

Mehr

1. Änderung Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

1. Änderung Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen 1. Änderung Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 29.06.2017 INHALTSÜBERSICHT: 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen... 2 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen...

Mehr

Satzung. über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von. Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge

Satzung. über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von. Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge ABS-wkB -) in der Ortsgemeinde Sohrschied vom 09.07.2007 Der Ortsgemeinderat

Mehr

1 Erhebung von Ausbaubeiträgen

1 Erhebung von Ausbaubeiträgen Satzung der Stadt Rodalben zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 27.03.2007 Der Stadtrat Rodalben hat am 26.03.2007

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.

Mehr

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Schönau/Pfalz vom 20.11.2015 Die Gemeinde Schönau

Mehr

1 Erhebung von Ausbaubeiträgen

1 Erhebung von Ausbaubeiträgen Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) der Ortsgemeinde Althornbach vom 08.01.2004 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund

Mehr

Gemeindeblatt. Der Landeskirchlichen Gemeinschaft Hilmersdorf. Ausgabe 30. Januar / Februar 2014. Gott nahe zu sein ist mein Glück.

Gemeindeblatt. Der Landeskirchlichen Gemeinschaft Hilmersdorf. Ausgabe 30. Januar / Februar 2014. Gott nahe zu sein ist mein Glück. Gemeindeblatt Der Landeskirchlichen Gemeinschaft Hilmersdorf Ausgabe 30 Januar / Februar 2014 Gott nahe zu sein ist mein Glück. Psalm 73,28 Gemeindeblatt LKG Hilmersdorf 30/2014 1 Liebe Geschwister, 365

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Böckingen St. Kilian mit St. Maria Nordheim

Böckingen St. Kilian mit St. Maria Nordheim Böckingen St. Kilian mit St. Maria Nordheim Leitender Pfarrer: Siegbert Pappe Tel.: 48 35 36 E-Mail: Pfarrer.Pappe@hl-kreuz-hn.de Pfarrvikar und Klinikseelsorger: Ludwig Zuber Tel.: 39 91 71 Fax: 38 10

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen. - Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung - vom 30.

S A T Z U N G. über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen. - Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung - vom 30. S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wiltingen über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen - Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung - vom 30. Juli 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund

Mehr

S a t z u n g. Präambel

S a t z u n g. Präambel 1 S a t z u n g über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Wincheringen vom 09.03.2007 in der 2. Änderungssatzung vom 04.04.2014 Der Ortsgemeinderat

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2015 Ausgabe - Nr. 30 Ausgabetag 07.08.2015 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Gemeinde Everswinkel der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf

Mehr

Satzung. über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen - Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge-

Satzung. über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen - Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge- Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen - Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge- der Stadt Hornbach vom 13.02.2007 Der Stadtrat hat auf Grund des 24

Mehr

S a t z u n g. zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den. Ausbau von Verkehrsanlagen. (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

S a t z u n g. zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den. Ausbau von Verkehrsanlagen. (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) S a t z u n g zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Gemeinde Eulenbis vom 9. Oktober 2013 Der Gemeinderat Eulenbis

Mehr

S A T Z U N G. zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen. für den Ausbau von Verkehrsanlagen im. Ortsteil Fellerich. in der Ortsgemeinde Tawern

S A T Z U N G. zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen. für den Ausbau von Verkehrsanlagen im. Ortsteil Fellerich. in der Ortsgemeinde Tawern S A T Z U N G zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen im Ortsteil Fellerich in der Ortsgemeinde Tawern vom 03.12.2015 Der Ortsgemeinderat Tawern hat aufgrund des 24

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

2 Benutzungsmöglichkeit

2 Benutzungsmöglichkeit Satzung über die Benutzung und die Gebühren für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Schöneberg Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schöneberg hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde. A n s c h a u. zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen. vom 24.

Satzung der Ortsgemeinde. A n s c h a u. zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen. vom 24. Satzung der Ortsgemeinde A n s c h a u zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) vom 24. März

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

2. "Erweiterung" ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.

2. Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile. Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) der Ortsgemeinde Seesbach vom 02. Februar

Mehr

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich

Mehr

1. Was ist der Thüringer Landtag?

1. Was ist der Thüringer Landtag? 1. Was ist der Thüringer Landtag? In Thüringen gibt es 3 wichtige Verfassungs-Organe. die Landes-Regierung den Verfassungs-Gerichtshof den Landtag Ein anderes Wort für Verfassung ist: Gesetz. In der Verfassung

Mehr

A 3. Satzung. I n h a l t s v e r z e i c h n i s:

A 3. Satzung. I n h a l t s v e r z e i c h n i s: Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Andernach vom 26.09.2002 (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) in der

Mehr

BürgerService. Einfach mehr Service!

BürgerService. Einfach mehr Service! BürgerService Einfach mehr Service! Stand September 2008 Einfach mehr Service Das Angebot des BürgerService Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher des BürgerService im, das

Mehr

Jetzt entscheide ich selbst!

Jetzt entscheide ich selbst! Jetzt entscheide ich selbst! Informationen über das Persönliche Budget (Geld) Ein Heft in Leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt das Impressum. Heraus-Geber:

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Satzung. vom

Satzung. vom f Satzung der Ortsgemeinde Unnau zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 09.11.2018 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

KREIS JUGEND FEUERWEHR Westerwald e.v.

KREIS JUGEND FEUERWEHR Westerwald e.v. KREIS JUGEND FEUERWEHR An alle Jugendfeuerwehrwarte, Sprecher der JF der VG, VG-Wettkampfwarte, Vorstand der KJF, Wehrleiter, Kreisfeuerwehrinspekteur, Mitglieder des Jugendforums Verteiler: per E-Mail

Mehr

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch

Mehr

Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Mainz vom

Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Mainz vom Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen in der Stadt Mainz vom 06.12.2007 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 Der Gemeinderat Wintrich hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG)

Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) Nds. Feiertagsgesetz NFeiertagsG 253 Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) In der Fassung vom 7. März 1995 (Nds. GVBl. 1995 S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2005 (Nds.

Mehr

für die Gemeinde Weitersweiler

für die Gemeinde Weitersweiler Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) für die Gemeinde Weitersweiler vom 13.08.2013

Mehr

Amtsanzeiger Lupsingen Seite 13 April 2013 Amtsanzeiger Lupsingen April 2013 Seite 14 KOMPOST ANLEGEN RICHTIG KOMPOSTIEREN KOMPOSTHAUFEN Weil wir vom "Selber Kompostieren" überzeugt sind, zeigen wir unter

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen

Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen K-HW Patenschaften Mit einer Patenschaft können Sie einem Kind oder einem ganzen Dorf helfen Warum gibt es K-HW-Patenschaften? Ohne Spenden und Patenschaften wäre die Arbeit von K-HW nicht möglich! Um

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Evangelisieren warum eigentlich?

Evangelisieren warum eigentlich? Predigtreihe zum Jahresthema 1/12 Evangelisieren warum eigentlich? Ich evangelisiere aus Überzeugung Gründe, warum wir nicht evangelisieren - Festes Bild von Evangelisation - Negative Erfahrungen von und

Mehr

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 23.06.2010 Nachsendung der Vorlage zu TOP 10 und Ergänzung der Tagesordnung

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 23.06.2010 Nachsendung der Vorlage zu TOP 10 und Ergänzung der Tagesordnung Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Bauen Planen Umwelt Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Borromäusstraße 1, 51789 Lindlar An die Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und nachrichtlich

Mehr

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz LFtG)

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz LFtG) Feiertagsgesetz Rheinland-Pfalz LFtG RP 987 Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz LFtG) Vom 15. Juli 1970 (GVBl. S. 225) zuletzt geändert am 27. Oktober 2009 (GBVl. S. 358)

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,

Mehr

1 Erhebung von Ausbaubeiträgen

1 Erhebung von Ausbaubeiträgen Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) der Ortsgemeinde Hemmelzen vom 16. März 2017 Der Ortsgemeinderat hat

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Udo Arm, Ulrich Armbrüster, Susanne Merker (als stellvertr. Ausschussmitglied), Berthold Unger

Udo Arm, Ulrich Armbrüster, Susanne Merker (als stellvertr. Ausschussmitglied), Berthold Unger Niederschrift über die 28. Sitzung des Hauptausschusses der Wahlperiode 2009 2014 am 19. August 2013 im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Beginn: 17.04 Uhr Ende: 18.27 Uhr Anwesend

Mehr

Evangelisch-Lutherisches Pfarramt St. Christophorus Siegen Dienst am Wort. vor zwei Wochen habe ich euch schon gepredigt, dass das

Evangelisch-Lutherisches Pfarramt St. Christophorus Siegen Dienst am Wort. vor zwei Wochen habe ich euch schon gepredigt, dass das Evangelisch-Lutherisches Pfarramt St. Christophorus Siegen Dienst am Wort Johannes 14,23-27 Wer mich liebt, der wird mein Wort halten. Liebe Gemeinde, 24. Mai 2015 Fest der Ausgießung des Heiligen Geistes

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

Thema PATIENTEN VERFÜGUNG. Das Recht auf Selbstbestimmung für die letzte Lebensphase

Thema PATIENTEN VERFÜGUNG. Das Recht auf Selbstbestimmung für die letzte Lebensphase Thema PATIENTEN VERFÜGUNG Das Recht auf Selbstbestimmung für die letzte Lebensphase Eine Informationsveranstaltung für Fachkräfte aus dem medizinischen, pflegerischen und juristischen Bereich am 17. April

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

Sonn- und Feiertagsgesetz: Auswirkungen auf gewerbliche Tätigkeiten

Sonn- und Feiertagsgesetz: Auswirkungen auf gewerbliche Tätigkeiten GEWERBERECHT - G10 Stand: Juli 2012 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Sonn- und Feiertagsgesetz: Auswirkungen auf gewerbliche

Mehr

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg Sitzung des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg Namen der Ausschussmitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender:

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Informationen zur Erstkommunion 2016

Informationen zur Erstkommunion 2016 Lasset die Kinder zu mir kommen! Informationen zur Erstkommunion 2016 Liebe Eltern! Mit der Taufe wurde Ihr Kind in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen. Bei der Erstkommunion empfängt Ihr Kind zum

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

der Katholischen Kindertagesstätten St. Peter, Grünstadt und St. Nikolaus, Neuleiningen

der Katholischen Kindertagesstätten St. Peter, Grünstadt und St. Nikolaus, Neuleiningen der Katholischen Kindertagesstätten St. Peter, Grünstadt und St. Nikolaus, Neuleiningen Christliches Menschenbild Jedes einzelne Kind ist, so wie es ist, unendlich wertvoll! 2 Wir sehen in jedem Kind ein

Mehr

Übergänge- sind bedeutsame Lebensabschnitte!

Übergänge- sind bedeutsame Lebensabschnitte! Übergänge- sind bedeutsame Lebensabschnitte! Liebe Eltern, Ihr Kind kommt nun von der Krippe in den Kindergarten! Auch der Übergang in den Kindergarten bedeutet für Ihr Kind eine Trennung von Vertrautem

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG

ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG mit eingearbeiteter Änderungssatzung vom 28.09.2001 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2253) in Verbindung

Mehr

Tipps. Umzug. Stadtgemeinde Mistelbach. für den WOHNSITZÄNDERUNG. Was müssen Sie alles beachten? Tipps für den Umzug.indd 1 07.03.

Tipps. Umzug. Stadtgemeinde Mistelbach. für den WOHNSITZÄNDERUNG. Was müssen Sie alles beachten? Tipps für den Umzug.indd 1 07.03. Stadtgemeinde Mistelbach Tipps für den Umzug WOHNSITZÄNDERUNG Was müssen Sie alles beachten? Tipps für den Umzug.indd 1 07.03.2012 09:10:59 Tipps für den Umzug.indd 2 07.03.2012 09:10:59 Liebe Mitbürgerinnen,

Mehr

2.. 4 C 5... 10... 11... 15... 16... 20 D 21...

2.. 4 C 5... 10... 11... 15... 16... 20 D 21... 1,, 16 2011 KAI 1.,, : 1. 1... 2... 2.,.. 4 C 5... 1.. 10... 11... 2.. 15... 16... 3.,.. 20 D 21...., -. 2.. : (3) : : 10.00 1 5 2 WarumSprachenlernen? Wie sieht die Situation des Fremdsprachen-Lernens

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Rede zum Neujahrsempfang in Lohbrügge

Rede zum Neujahrsempfang in Lohbrügge Rede zum Neujahrsempfang in Lohbrügge 1 Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Karin Schmalriede, ich bin Vorstandsvorsitzende der Lawaetz-Stiftung und leite daneben auch unsere Abteilung für Quartiersentwicklung

Mehr

Der Verein TSG 08 Roth

Der Verein TSG 08 Roth TSG O8 Roth Fußball TSG 08 Roth Ein Verein stellt sich vor Einerseits sind wir ein ganz junger Verein, andererseits auch ein ganz alter: Im Mai 2008 stimmten die Mitgliederversammlungen des SC Roth von

Mehr

Gemeinderatswahl 25. Mai 2014. Freie Wähler gut!

Gemeinderatswahl 25. Mai 2014. Freie Wähler gut! Gemeinderatswahl 25. Mai 2014 Freie Wähler gut! h c i Auggen..ehrl. Das sind unsere Ziele: - 3.+ 4. Gleis: Beste Lösung für Auggen (siehe auch vorletzte Seite) - Neue Baugebiete für junge Familien - Ausbau

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

TSV Elmshausen 1894 e.v. Kooperations- und Sponsoren-Broschüre

TSV Elmshausen 1894 e.v. Kooperations- und Sponsoren-Broschüre Kooperations- und Sponsoren-Broschüre Nachdem den Sportvereinen immer mehr Zuschüsse durch die öffentliche Hand gekürzt werden, sind wir auf Sponsoren, Spender und Förderer angewiesen. Die Vorstandsmitglieder

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers

Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers In diesem Dokument finden Sie Materialen zur Herangehensweise der Bedarfsermittlung zum KiBiz in der Stadt Moers. Die Unteralgen wurden freundlicher Weise vom Jugendamt

Mehr

KiKo Bayern. die Kinderkommission des Bayerischen Landtags

KiKo Bayern. die Kinderkommission des Bayerischen Landtags 1 KiKo Bayern die Kinderkommission des Bayerischen Landtags Kinder haben Rechte! 2 3 Das hört sich furchtbar kompliziert an, ist aber ganz einfach: Ihr Kinder habt ein Recht darauf, sicher und gesund aufzuwachsen.

Mehr

1 Neufassung 1. Änderungssatzung vom

1 Neufassung 1. Änderungssatzung vom Satzung der Ortsgemeinde Stadtkyll über die Erhebung von Beiträgen zum Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.06.2002 1 Der Ortsgemeinderat hat

Mehr

der Ortsgemeinde Fachbach vom geändert durch Satzung vom

der Ortsgemeinde Fachbach vom geändert durch Satzung vom Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) der Ortsgemeinde Fachbach vom 22.09.2004

Mehr