Die Windbranche vor der Wahl. Eine aktuelle Standortbestimmung.
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- Nikolas Holst
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1 M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton Rechtsanwalt MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
2 Der Referent Prof. Dr. Martin Maslaton Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien befasst. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz und referiert national und international zu diesen Themen, mit denen er sich seit 1987 im Rahmen seiner Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag beschäftigt. Er ist Herausgeber und Autor des im C.H.Beck Verlag erschienenen Standardwerks Windenergieanlagen und ist als Funktionsträger in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert. MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
3 Die Kanzlei Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbh im Jahr 2002 gegründet; mit 13 Berufsträgern und 21 Mitarbeitern Hauptsitz in Leipzig und weiteren Standorten in Köln und München Beratungsschwerpunkte sind das Verwaltungsrecht, Energierecht, Zivilrecht und Datenschutzrecht mit Fokus auf dezentralen Erneuerbare- Energien- und KWK-Projekte Wissenschaftliche Expertise durch Beiträge/ universitäre Vorlesungen Standort Leipzig in der Eigenversorgung durch KWK- und PV-Anlage Verbandsengagement bei vielen Branchenverbänden (z.b. B.KWK) MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
4 Inhaltsverzeichnis Die Themen: I. Die Windbranche vor 25 Jahren MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
5 I. Die Windbranche vor 25 Jahren MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
6 I. Die Windbranche vor 25 Jahren Neue Energie 1992, S.1 Neue Energie 1992, S.504 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
7 I. Die Windbranche vor 25 Jahren 1. Rechtlicher Rahmen - Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) trat zum 01.Januar 1991 in Kraft (unter CDU/FDP) Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) wurden verpflichtet, elektrische Energie aus regenerativen Umwandlungsprozessen von Dritten abzunehmen und zu vergüten Höhe der Vergütung: 16,52 Pfennig pro Kilowattstunde (1999) damit: StromEinspG Vorläufer des im Jahr 2000 gesetzlich verabschiedeten Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
8 I. Die Windbranche vor 25 Jahren 2. Technischer Stand vor 25 Jahren 1992: Nennleistung insg. in MW Anzahl WEA Nennleistung pro WEA in kw Alle WEA ,1 Zubau ,5 Quelle: Deutsches Windenergie-Institut (DEWI) MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
9 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
10 I. Die Windbranche vor 25 Jahren 1. Rechtlicher Rahmen -1997: Klimagipfel von Kyoto (Japan) Ziel: Industriestaaten sollen CO2- Emissionen bis 2010 um durchschnittlich 5,2 % ggü senken; Deutschland verpflichtete sich, Emissionen bis 2012 um 21% zu senken; Ziel 2007 mit 957 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten erreicht : Inkrafttreten des EEG stetige Weiterentwicklung (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV- Novelle, EEG 2014, EEG 2017) Ziel des EEG: Umbau der Energieversorgung und Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
11 I. Die Windbranche vor 25 Jahren EEG 2014: Kostenanstieg spürbar bremsen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll steuern und die erneuerbaren Energien besser an den Markt heranführen EEG 2017: Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt Dezember 2015: Pariser Weltklimaabkommen Ziel: Begrenzung der Erderwärmung auf weniger als zwei Grad Celsius, womöglich gar auf 1,5 Grad; Reduktion der globalen Netto-Treibhausgasemissionen auf null in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
12 I. Die Windbranche vor 25 Jahren 2. Technische Entwicklung: Leistungssteigerung MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind, BWE
13 I. Die Windbranche vor 25 Jahren 2. Technische Entwicklung 2002 erstes Zubaumaximum: in Deutschland waren WEA mit einer installierten Gesamtleistung von MW in Betrieb Strategiepapier der Bundesregierung (SPD/Grüne) 2002: bis zum Jahr 2030 sollen 25% des Stromverbrauches aus Windkraft gedeckt werden (15% Offshore, 10 % Onshore) aber: auf Grund von Anpassungen des EEG ist der Anlagenneubau in Deutschland danach deutlich zurückgegangen MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
14 I. Die Windbranche vor 25 Jahren : Windenergiebranche kann erstmalig wieder an die Zubauzahlen der frühen 2000er anknüpfen : Zum ersten Mal erreicht die installierte Offshore Windleistung fast die 1 GW Marke und steigt seitdem an - Kontinuierlicher Zubau 2016 trotz weniger Flächen in Schleswig-Holstein und Bayern Zubau verteilt sich 2016 anders als 2014/2015 zunehmend ausgeglichen über gesamtes Bundesgebiet MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
15 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
16 I. Die Windbranche vor 25 Jahren 1. Bundestagswahl 2017: Gestaltung der Energiewende durch die Parteien Grüne/Die Linke: Kohleausstieg bis 2030 bzw % Versorgung Deutschlands mit Ökostrom bis 2030 (Grüne) bzw (Die Linke) CDU: Atomausstieg 2023, Vorbereitung Ausstieg Braunkohle, Beschleunigung Netzausbau, Beseitigung von Engpässen SPD/FDP: Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen FDP: Ende der Subventionierung durch das EEG und auch für Wind-, Wasser- und Sonnenkraft müssen die Regeln des Marktes gelten AfD: Ausbau der Windenergie stoppen; Atomkraftwerke bis zum Ende der technischen Nutzungsdauer laufen lassen MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
17 I. Die Windbranche vor 25 Jahren 2. Digitalisierung der Windenergie Einsatz intelligenter Mess- und Prüfsysteme MsbG-Rollout: flächendeckende Ausstattung Stromverbraucher und Erzeuger mit intelligenten Messsystemen. Schaffung eines intelligenten Marktes (Smart-Market) durch intelligente Messsysteme (Smart-Meter) und intelligente Netze (Smart-Grids) Einsatz Smart Applications, z.b. speziell ausgerüstete Helikopter, Drohnen und Inspektionssystemen mit Augmented-Reality-Funktionalität Ziel: Neue Netzinfrastrukturen sollen genauere Verbrauchsplanungen ermöglichen, Prüfprozesse optimieren, dezentrale Stromerzeugung effizienter auslasten und den Bedarf an Reservekapazitäten bei der Stromerzeugung reduzieren helfen. MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
18 I. Die Windbranche vor 25 Jahren 3. Herausforderungen der Energiebranche a) Ausschreibung Ausschreibungsmodell des EEG 2017 Erfolg Bürgerwindgesellschaften bei erster Ausschreibungsrunde Problem: Verzerrung der Marktpreise, Realitätsnähe der erteilten Zuschläge Bürgerwindparks brauchten vorab keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung Zunehmende Forderungen nach Mindestabständen, Bsp. NRW, Rheinland- Pfalz, Schleswig-Holstein Problem: Flächenpotenzial MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
19 I. Die Windbranche vor 25 Jahren 3. Herausforderungen der Energiebranche b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Energieversorgungsunternehmen treffen neue Pflichten zur Gewährleistung der Datensicherheit in ihren Unternehmen (z.b. Ernennung eines Datenschutzbeauftragten, Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung, Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten) Verstöße gegen Datenschutzvorschriften werden mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. oder 20 Mio. EUR oder in Höhe von 2 % bzw. 4 % des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes verfolgt. Adressat ist nicht mehr alleine das Unternehmen; vielmehr wird eine eigene Verantwortlichkeit der Geschäftsführer zur Umsetzung von datenschutzrechtlichen Unternehmensprozessen begründet (z.b. bei der gewissenhaften Auswahl und Überprüfung des Datenschutzbeauftragten) Auch Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren sind möglich ( 42 BDSG-neu) MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
20 I. Die Windbranche vor 25 Jahren 3. Herausforderungen der Energiebranche b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum im gesamten Beitrittsgebiet wirksam Unmittelbare Wirkung ggü. allen Unternehmen in einem Mitgliedsstaat der EU; kein weiterer Umsetzungsakt notwendig Umfassende Neuregelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten. In weiten Teilen wird durch die DS-GVO auch das nationale Datenschutzrecht, insb. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), neu geregelt bis zum 25. Mai 2018 haben Unternehmen ihre Geschäftsprozesse den Neuerungen anzupassen und zwar unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der EU stattfindet MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
21 I. Die Windbranche vor 25 Jahren 3. Herausforderungen der Energiebranche b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Bei der Umsetzung der DS-GVO kommt auf Unternehmen der Energiewirtschaft ein enormer Arbeitsaufwand zu. Neue Prozesse, Mechanismen und Zuständigkeiten müssen geschaffen werden, um die vielen neuen Vorgaben des Datenschutzes europakonform umsetzen zu können. In Anbetracht der vielen Neuerungen sind eine ganze Reihe von Gerichtsverfahren, Stellungnahmen von Datenschutzbehörden und weitere behördliche Anordnungen zu erwarten. Neben den finanziellen Risiken aufgrund hoher Bußgelder steht auch immer der Ruf und das Ansehen der Unternehmen in Gefahr. Der rechtssichere Umgang mit Daten ist daher unverzichtbar! MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton Rechtsanwalt MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 25 Jahre Ostwind,
M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig. Leipzig
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