MEDIADATEN Nr. 12 gültig ab
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- Brigitte Weber
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1 MEDIADATEN Nr. 12 gültig ab Amtsblatt und A. Bernecker Verlag GmbH Anzeigenverwaltung Anzeigenverwaltung: A.V.I. ALLGEMEINE- VERLAGS UND INFORMATIONSGESELLSCHAFT MBH Am Ortfelde Isernhagen Tel Fax
2 VERLAG TITEL A. Bernecker Verlag GmbH Unter dem Schöneberg Melsungen Tel Fax info@bernecker.de Amtsgericht Kassel HRB , UST-ID-Nr , Steuer-Nr Geschäftsführer: Conrad Fischer Chefredakteur: Günter Rönnfranz Redaktion: Waltraud Janssen Tel Anzeigenberatung: A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbh Am Ortfelde Isernhagen Telefon Fax info@avi-fachmedienservice.de Abo: Tel Fax abo@bernecker.de Anzeigenschluss: 15 Werktage vor Erscheinungstermin Druckunterlagenschluss: 15 Werktage vor Erscheinung Geschäftsbedingungen: Anzeigen, Beilagenaufträge und Sonderwerbeformen werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums Kurzporträt Die Monatszeitschrift für Lehrer, Schulen, Schulbehörden und Institutionen des Landes Hessen ist offi zielles Organ des Hessischen Kultusministeriums, Wiesbaden. Mit amtlichem und nichtamtlichem Teil, Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Beschlüssen, Bekanntmachungen, Schülerwettbewerben, Veranstaltungen & Hinweisen, Buchbesprechungen und informativen Sonderthemen für Lehrer. Vertrieb Das Amtsblatt wird im Abo verkauft und ist Pfl ichtbezugsblatt für Schulen in Hessen. Auch als reine Onlineversion abonnierbar. Werblich interessant für... Bildungsinstitute, Unternehmen, die sich mit neuen Lehrmethoden beschäftigen, Schulbuchverlage, Verlage für Fachliteratur, Anbieter von Freizeiten, Ziele für Klassenfahrten... Magazinformat: DIN A4 Leserschaft: Lehrer und Mitarbeiter von Schulbehörden und Institutionen des Landes Erscheinung: 12 x im Jahr Auflage: Exemplare Abonnement: 34,50 p. a. (12 Ausgaben) Bankverbindung: Commerzbank AG IBAN: DE BIC: DRES DE FF 250 Postbank Hannover IBAN: DE BIC: PBNKDEFF Zahlung: Sofort nach Rechnungserhalt, rein netto. Bei Neukunden behält sich der Verlag Vorauskasse vor. Bankeinzug mit 2 % Skonto.
3 ANZEIGENFORMATE & PREISE Print Heftformat: 210 x 297 mm Satzspiegel: 185 x 265 mm SSP = Satzspiegel RA = Randangeschnittenes Format, inkl. Beschnitt (je 3 mm) 1/1 Seite SSP: 185 x 265 mm RA: 216 x 303 mm s/w: 810 4c*: /2 Seite hoch SSP: 90 x 265 mm RA: 108 x 303 mm s/w: 435 4c*: 609 1/2 Seite quer SSP: 185 x 130 mm RA: 216 x 150 mm s/w: 435 4c*: 609 1/4 Seite eck SSP: 90 x 130 mm 1/4 Seite quer SSP: 185 x 65 mm RA: 216 x 85 mm s/w: 255 4c*: 352 1/8 Seite quer SSP: 90 x 65 mm * 4c Anzeigen sind nur auf dem Umschlag möglich! s/w: 255 4c*: 352 s/w: 145 4c*: 205 Alle Preise zzgl. MwSt. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter an. Technische Hinweise Daten-Übertragung: Per an info@avi-fachmedienservice.de oder per CD-ROM (mit farbverbindlichem Ausdruck/Proof). FTP-Übertragung auf Anfrage. Wichtig! Werden die Dateien offen geliefert, müssen den Anzeigen Bilddaten sowie alle verwendeten Schriften (PC-Fonts) beigefügt werden. Unser Software-Anforderungsprofil: Wir arbeiten mit den Programmen: InDesign/Photoshop/Illustrator CS5. Bei Anzeigen, die im Beschnitt stehen, mindestens 3 mm Anschnitt anlegen (Endformat + 3 mm rundum). Die Bilddateien liefern Sie bitte im Format TIFF, EPS oder JPG mit einer Aufl ösung von 300 dpi und im CMYK-Modus. PDF-Dateien in CMYK und mit eingebundenen Schriften für Acrobat 7 anlegen. Andere Formate: In Corel Draw erstellte Dateien als EPS oder AI-Datei exportieren und die Texte vorher in Kurven umwandeln. Druckverfahren: Bogen-Offset nach Euro-Skala (PSO Zertifi zierung nach Fogra), Aniva
4 KONDITIONEN Platzierungszuschläge U4 20 % U2/U3 15 % Anzeige mit Anschnitt 5 % Rabatte Malstaffel Rabatt Mengenstaffel 3 Anzeigen 5 % 2 Seiten 6 Anzeigen 10 % 3 Seiten 12 Anzeigen 15 % 6 Seiten Sonstige Rabatte Agentur-Provision 15 % Skonto (Bei Bankeinzug/Vorauszahlung) 2 % Keine Rabatte auf Beilagen, Beihefter und Beikleber SONDERWERBEFORMEN Der Klassiker Beilagen... sind nicht fest mit dem Trägerheft verbunden, sondern werden lose eingelegt. Sie werden fertig produziert ausgeliefert, der Verlag benötigt lediglich zehn verbindliche Muster vorab. Die Specials Beihefter... sind fest mit dem Trägerheft verbundene Drucksachen, die vom Auftraggeber verarbeitungsfertig zur Verfügung gestellt werden. Mit Beiklebern wie Waren- oder Duftproben können Sie z. B. bei Produktneueinführungen noch effektiver zum Einsatz kommen. Das Verbreitungsgebiet lässt sich individuell bestimmen. Postkarten-Beikleber... sind 2-seitige Drucksachen, die auf dem entsprechenden Motiv aufgeklebt werden. Sie werden stets auf einer rechten Seite im vorderen Heftteil platziert. Auch leere Briefumschläge und Postkarten sowie ähnliche Drucksachen können zu den gleichen Konditionen verarbeitet werden. Prospekt-Beikleber... sind alle mehrseitigen Drucksachen sowie gefüllte Briefumschläge. Die Platzierung erfolgt im vorderen Heftteil rechts. CD-ROM-Beikleber... werden ebenfalls auf die Trägerseite aufgeklebt, die in Heftmitte platziert wird. CD-ROMs müssen sich in einer an allen Seiten geschlossenen Umhüllung befi nden. Der Verlag benötigt rechtzeitig vorab verbindliche Muster, um die reibungslose Verarbeitung zu garantieren.
5 PREISE FÜR SONDERWERBEFORMEN Beilagen o/oo Preise bis 20 g Beilagen bis 2000 Exemplaren 480 fi x Weitere Sonderwerbeformen Half Cover/Slip, Duftdruck, Prägung, 5-C-Druck, Lack, Veredelung, Stopper, Stanzungen auf Anfrage. von Exemplaren 160 o/oo ab 5000 Exemplaren 120 o/oo je weiterer angefangener 5 g + 5 Prägung 5C-Druck Lack Stopper Stanzung Beihefter o/oo Seiten bis 25 g bis 50 g bis 75 g bis 50 g bis 125 g Postkarten-Beikleber o/oo Preis Trägerformat /1 Seite Beikleber o/oo Preis bis 25 g Preis je angefangener 5 g Trägerformat Prospekt /1 Seite CD-ROM 85 1/1 Seite Warenprobe /1 Seite Gerne realisieren wir Ihren maßgeschneiderten Auftritt und beraten Sie technisch, kreativ und konzeptionell. Bei Bedarf koordinieren wir weitere Dienstleistungen von Fotografi e bis Vertrieb für Sie. Alle Preise, soweit nicht anders bekannt, sind Grundpreise pro angefangene Tausend Exemplare in Standard-Ausstattung. Die Abrechung erfolgt nach der Druckaufl age und ggf. zzgl. Aufschlägen für Sonderwünsche. Bei der Belegung von Abo-Aufl agen fallen ggf. zusätzliche Postgebühren an. Auf Postgebühren und technische Sonderkosten kann weder Rabatt noch Skonto gewährt werden. Einschweißungen, Sticker-Leisten-Broschüren, Banderolen sowie sonstige Ausstattungen und Wünsche (auch mit Druck) auf Anfrage. Die aufgeführten Preise gelten bei maschineller Verarbeitung der Sonderwerbung vorbehaltlich der Abstimmung von Musterexemplaren. Für die endgültige Verarbeitungszusage benötigen wir bis zum Anzeigenschluss 10 Muster, die in Format, Umfang, Gewicht und Verarbeitung identisch sind mit den späteren Originalen. Mehrkosten, verursacht durch technische Schwierigkeiten bei der Verarbeitung, werden in Rechung gestellt. Angaben zu Formaten und Gewichten für Beilagen, Beihefter und Beikleber sowie ergänzende Informationen zu Sonderwerbung erhalten Sie auf Anfrage. Alle Preise zzgl. MwSt., Sponsoring & Sonderplatzierungen auf Anfrage, Belegversand auf Wunsch
6 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Anzeigenauftrag ist der Vertrag zwischen der Anzeigenverwaltung und dem Auftraggeber zur Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel eines Werbetreibenden in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Ein Anzeigen-, Beilagen- oder Einhefterauftrag wird für die Anzeigenverwaltung durch schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Er wird nach der in der Bestätigung bezeichneten Form abgewickelt, wenn kein unverzüglicher schriftlicher Einspruch seitens des Auftraggebers erfolgt. Beilagen- und Einhefteraufträge können für die Anzeigenverwaltung erst nach Erhalt und Billigung eines Musters verbindlich sein. 3. Bestandteil des Auftrages ist die jeweils gültige Preisliste. Die dort verzeichneten Nachlässe werden für innerhalb eines Kalenderjahres erscheinende Anzeigen gewährt. Bei Auftragserweiterung innerhalb des Kalenderjahres wird der höhere Rabatt am Ende des Kalenderjahres rückwirkend auf die erschienenen Anzeigen vergütet. Bei Auftragsreduzierung erfolgt entsprechende Rückbelastung. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verleger, die Anzeigenverwaltung oder die Anzeigenvermittlung nicht schuldhaft herbeigeführt haben, so hat der Auftraggeber - unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspfl ichten - die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurück zu vergüten. 5. Für die Aufnahme von Anzeigen und anderen Werbemitteln an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Änderungen aus redaktionellen oder technischen Gründen sowie das Verschiebungsrecht bleiben in jedem Fall vorbehalten. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden mit dem Vermerk Anzeigen gekennzeichnet. 6. Lehnen Herausgeber, Verlag oder Anzeigenverwaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form die Aufnahme von Anzeigen oder anderer Werbemittel ab, so kann ohne Angabe von Gründen und ohne Gegenansprüche des Auftraggebers der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Macht der Auftraggeber von einem ihm eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so sind Verlag oder Anzeigenvermittlung hiervon mindestens 4 Wochen vor dem festgelegten Erscheinungstermin schriftlich zu verständigen. 7. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung druckfertiger Unterlagen für Anzeigen bzw. die rechtzeitige Lieferung der Werbemittel frei Haus bzw. Druckerei verantwortlich. Nach dem Erscheinen der Anzeige bzw. Verbreitung der Werbemittel erhält der Auftraggeber ein Belegexemplar oder einen Seitenausdruck. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, sie muss bei Auftragserteilung erfolgen. Etwaige Kosten für die Anfertigung von Druckvorlagen durch die Anzeigenverwaltung (Offsetfi lme, Zeichnungen) und für vom Auftraggeber zu vertretende Änderungen trägt der Auftraggeber. 8. Es wird die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige entsprechend den zur Verfügung gestellten Unterlagen gewährleistet. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Geringfügige Abweichungen im Druck und Farbausfall bleiben in jedem Fall vorbehalten. Sind etwaige Mängel bei Druckvorlagen nicht sofort erkennbar und werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Sämtliche Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang geltend gemacht werden, um Gültigkeit zu erlangen. 9. Korrekturabzüge werden nur nach schriftlicher Vereinbarung vorgelegt. Für die Ausführung von Änderungen ist Bedingung, dass der Korrekturabzug schriftlich bis zum genannten Rücksendedatum bei der Anzeigenverwaltung eingegangen ist. 10. Der Rechnungsausgleich ist innerhalb 14 Tagen nach Erscheinen ohne Abzug fällig. Bei Vorauszahlungen und Lastschriftverfahren werden dem Auftraggeber 2 % Skonto eingeräumt. Hat der Auftraggeber bei Fälligkeit keine Zahlung geleistet, kann das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf das vereinbarte Zahlungsziel vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge und von der Vorauszahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden. Den eventuellen Verlust vereinbarter Rabatte trägt der Schuldner. 11. Für Stellen- und Gelegenheitsanzeigen sowie die Veröffentlichung von Anzeigen bzw. anderen Werbemitteln von im Ausland ansässigen Auftragsgebern erteilt die Anzeigenverwaltung Vorausrechnung. Die Veröffentlichung der Anzeige bzw. des Werbemittels erfolgt erst nach Eingang des Rechnungsbetrages. Durch Auslandsüberweisungen anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten der Auftragsgeber. 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Ausführung des Auftrages kann bis zur Bezahlung ohne gesonderte Ankündigung zurückgestellt werden. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann die Anzeigenverwaltung, auch während eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen und anderer Werbemittel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig machen. 13. Die Aufl agenangaben in den Anzeigenpreislisten erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Eine Aufl agenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn die angegebene Aufl age um mindestens 20% unterschritten wird. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Gerichtsstand für alle Rechte und Verpfl ichtungen, auch aus Wechseln und Schecks, ist Hannover, soweit die Auftraggeber Vollkaufl eute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. 15. Mündliche Absprachen sind, soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. 16. Für evtl. unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Formulierung möglichst nahe kommt. 17. A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbh 18. Stand: AMTSBLATT des Hessischen Kultusministeriums
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