Die eigene Homepage - was man in rechtlicher Hinsicht beachten sollte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die eigene Homepage - was man in rechtlicher Hinsicht beachten sollte"

Transkript

1 Die eigene Homepage - was man in rechtlicher Hinsicht beachten sollte Zusammenfassung des Vortrags bei der SHK-Innung Baden-Baden, Rechtsanwalt Henning von Restorff, LL.M. 1. Auswahl eines geeigneten Domainnamens: Natürlich sollte der gewählte Domainname einprägsam und einen Wiedererkennungswert haben, da der Domainname ganz entscheidend für die Platzierung in einer Suchmaschine z.b. bei Übereinstimmung mit den eingegeben Suchbegriffen ist. Daher ist die Verwendung generischer, also beschreibender Begriffe (wie z.b. "Heizung") oder Ortsnamen als Bestandteil eines Domainnamens sehr beliebt. Bei beschreibenden Domainteilen ist jedoch wegen eventueller Irreführungsgefahr Vorsicht geboten. So hatte der Bundesgerichtshof beispielweise die Domain als Domainadresse für ein Branchenverzeichnis für irreführend gehalten, da der Eindruck einer offiziellen Webadresse einer Innung bzw. Kammer erweckt wird. Gibt es also bei einer Domain ein Irreführungspotential, sollte man zumindest auf der Startseite der unter dieser Domain abrufbaren Webseite eine deutliche Klarstellung vornehmen, dass es sich um die Webseite eines einzelnen Handwerksbetriebs handelt. Vorsicht ist auch bei der Verwendung von fremden Markenbegriffen geboten. Bei einer Domain wie z.b. sollte man zuvor die Einwilligung des Markeninhabers einholen. 2. Webdesignvertrag: Ein Webdesignvertrag ist ein Werkvertrag, dessen Gegenstand bzw. Ziel die Programmierung einer gebrauchsfertigen Webseite ist. Der Online-Betrieb der Webseite (Hosting) stellt eine gesonderte Leistung dar, die von einem Internetprovider erbracht wird. Zwischen dem Besteller und dem Webdesigner gilt es in einem Webdesignvertrag möglichst konkret zu vereinbaren und abzugrenzen, welche Leistungen der Kunde und welche der Webdesigner zu erbringen hat: - Wer formuliert die Texte? - Wer stellt die Bilder/Fotos? - Wer bestimmt das optische Erscheinungsbild bzw. den Stil der Webseite ( Look & Feel ) - Wie ist die genaue Vorgehensweise? Wann sollen dem Besteller Entwürfe zur Auswahl bzw. Freigabe vorgelegt werden oder Zwischenabnahmen erfolgen?

2 Hat der Webdesigner dem Kunden die programmierten Codes zu übergeben? Hat der Webdesigner bei der Online-Schaltung durch den Internetprovider mitzuwirken? - Welche technischen Standards (z.b. w3c-richtlinien) sind einzuhalten? - Wer steht für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ein (z.b. Impressumpflichten nach dem Telemediengesetz)? - Soll der Webdesigner suchmaschinenoptimierende Maßnahmen vornehmen? Wenn ja, welche? Angesichts der vielen Fragen sollte man den Auftrag bzw. den Webdesignvertrag schriftlich schließen. Es müssen ja auch noch die ganz grundlegenden vertraglichen Fragen geklärt werden (Fertigstellungsfrist, Höhe der Vergütung des Webdesigners, etc.) 3. Bilder, Fotos und Texte auf Webseiten Die verwendeten Inhalte dürfen zunächst einmal nicht irreführend sein (z.b. Abbildung von Produkten eines bekannten Herstellers, obwohl nur Konkurrenzprodukte verwendet werden). Bilder, Fotos und Texte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes, in der Regel auch selbst wenn es sich um einfache Grafiken und Kurztexte handelt. Das bedeutet bei fremden Bildern, Fotos und Texten, dass man vor deren Verwendung die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einholen muss (Lizenz), und zwar möglichst schriftlich mit genauer Bezeichnung z.b. des Bildes und des beabsichtigten Verwendungszwecks (Nennung der Domainadresse). Bilder bzw. die Lizenzrechte an diesen können auch bei Bilderagenturen (z.b. Corbis, gettyimages) kostenpflichtig erworben werden. Es gibt auch vielfach Bilderarchive im Internet, in denen man ohne finanzielle Lizenzzahlung Nutzungsrechte für die eigene Webseite erhält. Dabei muss man jedoch trotzdem die jeweiligen Lizenzbedingungen beachten. Oftmals wird verlangt, dass der Verwender auf seiner Webseite die Quelle oder den Namen des Urhebers neben dem Bild/Foto angibt. Bei dem Erwerb von Lizenzen ist genau zu prüfen, wie weit die Lizenzrechte reichen und ob sie die Nutzung auf der eigenen Webseite abdecken. Denn im Urheberrecht können Lizenzrechte nach den unterschiedlichen Nutzungsarten unterschieden (z.b. Online-Nutzung, Printwerbemittel) und nach Umfang und Art begrenzt werden (z.b. nur für eigene Homepage, nur Werbeanzeigen, Auflagengrenze bei Printwerbemittel). Ferner können Nutzungsrecht in zeitlicher Hinsicht beschränkt sein, so dass bspw. bei einer Bildagentur das Nutzungsrecht nur für 2 Jahre erworben wird und ein Foto rechtzeitig vor Ablauf dieses Lizenzzeitraums wieder von der Webseite zu entfernen ist. Bei selbst erstellten Fotos ist vor deren Veröffentlichung auf einer Webseite Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu beachten. Dies gilt auch, wenn Immobilien oder Innenräume abgebildet werden. Hier sollte man regelmäßig das schriftliche Einverständnis des Betroffenen einholen.

3 - 3 - Bei der Beauftragung von professionellen Fotografen ist es ratsam, schriftlich vorab zu klären, welche Nutzungsrechte der Besteller an den zu erstellenden Fotos erhalten soll (sogenanntes "Buy-Out" bzw. Rechtekauf). Aus Sicht des Bestellers ist eine möglichst vollumfängliche Rechteübertragung wünschenswert, nämlich - zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte - alle Nutzungsarten (z.b. Onlinenutzung, Printwerbemittel, Anzeigen) - ausschließliche Rechte (= exklusive Rechte) an den Bildern - Eigentum an den Fotos (Negative bzw. digitale Dateien) und - Einräumung des sog. Bearbeitungsrecht (das Recht, die Fotos zu verändern). Ansonsten läuft man Gefahr, dass der Fotograf z.b. die Lichtbilder auch für andere Kunden verwendet, dem Kunden eine eigenmächtige Veränderung der Lichtbilder nicht erlaubt oder für eine zukünftige Nutzung ein zusätzliches Honorar verlangt. 4. Verwendung von fremden Marken und Markenlogos auf der Webseite: Die Verwendung von fremden Marken und Markenlogos auf der eigenen Webseite ist grundsätzlich zulässig, wenn ein Handwerker bspw. seinen Tätigkeitsbereich dem Kunden gegenüber auf der Webseite darstellen und beschreiben möchte und der Tätigkeitsbereich mit bestimmten Marken zusammenhängt (z.b. "Spezialist für Viessmann-Heizungen" oder "Wartung von Viessmann-Heizungen"). Natürlich müssen diese gemachten Angaben dazu auch der Wahrheit entsprechen. Problematisch und meistens unzulässig ist dagegen die Verwendung einer fremden Marke in Domainnamen, zur Suchmaschinenoptimierung (z.b. Quelltext, Metatags, "Weiß-auf-Weiß- Schrift") oder in Google AdWords-Anzeigen. 5. Rechtsverletzungen: Wenn man sich an diese Regeln nicht hält, kann der betroffene Rechteinhaber Ansprüche z.b. aus dem Urheber- oder Markengesetz geltend machen. Bei Irreführungsgefahr stehen auch Mitbewerbern oder Verbraucherverbänden Ansprüche aus Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu. Diese Ansprüche werden üblicherweise zunächst außergerichtlich mit einer Abmahnung erhoben und sind gerichtet auf: - Beseitigung der Rechtsverletzung - Sicherstellung der zukünftigen Unterlassung (Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) - Erstattung von gegnerischen Rechtsanwaltskosten - ggf. Schadensersatz oder Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung (z.b. bei Urheberrechtsverletzungen) 6. Rechtliche Hinweise auf einer Webseite: Es gibt mehrere gesetzliche Hinweispflichten, die im Rahmen einer Webseite zu beachten sind: - Impressumpflichten nach 5 TMG

4 Datenschutzerklärung (wenn personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet werden, z.b. Online-Auftragsformular oder Newsletter) - 55 RStV: Angabe der redaktionell verantwortlichen Person bei redaktionellen Inhalten - Angaben nach der DL-InfoV (Dienstleistungsinformationsverordnung), wobei diese Angaben von Dienstleistern für Kunden stets verfügbar gehalten werden müssen, allerdings nicht zwingend auf der Webseite. Allerdings bietet sich eine Webseite zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten der DL-InfoV praktischerweise an. Die Impressumpflichten nach 5 TMG (Telemediengesetz) gilt für alle geschäftsmäßigen Webseiten. Anzugeben sind im Wesentlichen: - Name, Anschrift, -Adresse, Rechtsform - ggf. Aufsichtsbehörde (mit Adresse und Internetadresse), wenn Tätigkeit einer besonderen behördlichen Zulassung bedarf (z.b. Makler, Bauträger); bei zulassungspflichtigen Berufen der Anlage A der HandwerksO ist die Rechtsnatur umstritten, daher gilt die allgemeine Empfehlung, die örtlich zuständige Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde im Impressum zu nennen - bei juristischen Personen (z.b. GmbH) die Angabe der registerrechtlichen Informationen (z.b. Registergericht AG Mannheim, HRB...) - Umsatzsteueridentifikationsnummer ( 27a Umsatzsteuergesetz) oder Wirtschafts-Identifikationsnummer ( 139c Abgabenordnung) - weitere Angaben z.b. bei GmbH & Co. KG, Gesellschaften mit Aufsichtsräten und reglementierten Berufen (z.b. Architekt, Ingenieur, Gesundheitshandwerke) 7. Musterimpressum Einzelunternehmen [Vorname, Name] [Straße] [PLZ, Stadt] Tel. Fax. Berufsrechtliche Regelungen: (nur bei Betrieben nach Anlage A zur HandwerksO) Betriebsleiter:[Vorname, Name], [verliehene Berufsbezeichnung, z.b. Tischlermeister] [Land, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, z.b. Bundesrepublik Deutschland] Zuständige Kammer: Handwerkskammer [..., Adresse, Internetadresse] Berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung ( [sofern eine Sachverständigentätigkeit besteht auch Verweis auf die Sachverständigenordnung] Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß 139 c Abgabenordnung (W-IdNr.): DE[...] (nur sofern vorhanden)

5 - 5 - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß 27a Umsatzsteuergesetz: DE [...] (nur sofern vorhanden) Redaktionelle Verantwortung: [Vorname, Name, Straße, PLZ, Stadt] 8. Musterimpressum GmbH [Firmenname] GmbH [Straße] [PLZ, Stadt] Tel. Fax. Geschäftsführer der [Firmenname] GmbH: [Vorname, Name] (alle Geschäftsführer sind anzugeben) Registergericht: Amtsgericht [...] Registernummer: [...] Berufsrechtliche Regelungen: (nur bei Betrieben nach Anlage A zur HandwerksO) Betriebsleiter:[Vorname, Name], [verliehene Berufsbezeichnung, z.b. Tischlermeister] [Land, in dem der Berufsbezeichnung verliehen wurde, z.b. Bundesrepublik Deutschland] Zuständige Kammer: Handwerkskammer [..., Adresse, Internetadresse] Berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung ( [sofern eine Sachverständigentätigkeit besteht auch Verweis auf die Sachverständigenordnung] Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß 139 c Abgabenordnung (W-IdNr.): DE [...] (nur sofern vorhanden) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß 27a Umsatzsteuergesetz: DE [...] (nur sofern vorhanden) Redaktionelle Verantwortung: [Vorname, Name, Straße, PLZ, Stadt] 9. Weitere Informationspflichten nach DL-InfoV: Die darüber hinaus nach der DL-InfoV von Dienstleistern geschuldeten Informationspflichten können praktischerweise im Impressum einer Internetseite platziert werden, können aber auch auf andere Weise dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Informationspflichten umfassen z.b. Hinweise auf

6 ggfs. verwendete allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Rechtswahl- oder Gerichtstandklauseln - Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde (nur bei Berufen nach Anlage A zur HwO) - zuständige Behörde (=Handwerkskammer) mit Anschrift und Internetaderesse, egal ob Handwerksbetriebe nach Anlage A oder B zur HwO - gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen - die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben, - falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich (strittig ob Angaben auch bei Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich sind) (Dieser Aufsatz stellt nur eine Zusammenfassung des Vortrags vom dar und ist nur ein kurzer Überblick über die rechtlichen Aspekte zu geschäftlichen Webseiten von Handwerksbetrieben. Diese Zusammenfassung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung. Der Autor schließt seine Haftung für den Inhalt aus, ausgenommen hiervon sind arglistig verschwiegene oder vorsätzlich verschuldete Fehler oder Lücken.) Rechtsanwalt Henning von Restorff, LL.M. Fachanwalt für IT-Recht Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Lehrbeauftragter für IT-Recht (Hochschule Pforzheim)

Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze

Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze und immer wieder grüßt der Abmahnanwalt! Referent: Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Rechtsanwalt

Mehr

Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich

Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich Stand: 21. Dezember 2011 Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich Aufgrund der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und

Mehr

Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum)

Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Unternehmen, die sich mit einer Website im Internet präsentieren, müssen nach 5 Telemediengesetz (TMG) ein

Mehr

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich:

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: Versicherungsvermittler und berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach 11

Mehr

Risiken im Netz. - Bonner Unternehmertage 2014 -

Risiken im Netz. - Bonner Unternehmertage 2014 - Risiken im Netz - Bonner Unternehmertage 2014 - Referent: Rechtsanwalt Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Folie 1 Übersicht 1. Impressum und kein

Mehr

Merk blatt. Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich:

Merk blatt. Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich: Stand: 1. Januar 2014 Merk blatt INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich: Versicherungsvermittler und -berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich:

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: Versicherungsvermittler und berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach 11a,

Mehr

Was darf auf die Homepage?

Was darf auf die Homepage? Was darf auf die Homepage? Urheber- und Persönlichkeitsrecht in konkreten Beispielsfällen Ein Vortrag von Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M. Kanzlei Wilde & Beuger/Köln I. Urheberrecht und Markenrecht

Mehr

INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich:

INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Stand: 28. Januar 2014 INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Finanzanlagenvermittler

Mehr

Impressum Wiegmann-Dialog GmbH

Impressum Wiegmann-Dialog GmbH Impressum Wiegmann-Dialog GmbH Angaben gemäß 5 TMG: Wiegmann-Dialog GmbH Dingbreite 16 32469 Petershagen Vertreten durch: Falk Wiegmann Kontakt: Telefon: 05702 820-0 Telefax: 05702 820-140 E-Mail: info@wiegmann-online.de

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen

Mehr

Internet-Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar- Finanzanlagenberater

Internet-Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar- Finanzanlagenberater Internet-Impressum Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar- Finanzanlagenberater Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler

Mehr

Notwendige Impressumsangaben bei Internetpräsenzen

Notwendige Impressumsangaben bei Internetpräsenzen L E I N E N & D E R I C H S A N W A L T S O Z I E T Ä T Wettbewerbsrecht 2009 Notwendige Impressumsangaben bei Internetpräsenzen - Checkliste für Webseitenbetreiber - Von Rechtsanwalt Dennis Groh L E I

Mehr

wesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff.

wesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff. Vereine im Internet - Homepage, Facebook, Twitter & Co. Dr. Frank Weller Rechtsanwalt und Mediator Internetrecht wesentliche Rechtsgrundlage für Betreiber (Diensteanbieter) von Webseiten, Newsletter, Foren

Mehr

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) Arbeitshilfe 1/10 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) Im Bundesgesetzblatt (BGBl. Jahrgang 2010 Teil I Nr. 11, S. 267ff.) ist am 17. März 2010 die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Ihr Weg in die Suchmaschinen

Ihr Weg in die Suchmaschinen Ihr Weg in die Suchmaschinen Suchmaschinenoptimierung Durch Suchmaschinenoptimierung kann man eine höhere Platzierung von Homepages in den Ergebnislisten von Suchmaschinen erreichen und somit mehr Besucher

Mehr

Was ist Open Source Software und wem gehört sie?

Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Vortrag am 24. April 2012 im Rahmen der LPI Partnertagung in Kassel Referentin: Sabine Sobola. Rechtsanwältin. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und

Mehr

Kurzleitfaden für einen rechtssicheren Internetauftritt

Kurzleitfaden für einen rechtssicheren Internetauftritt Kurzleitfaden für einen rechtssicheren Internetauftritt RA Torsten Schollmeyer Kanzlei Schollmeyer & Rickert, Bonn 1 Ihr Weg zu einem (rechtssicheren) Internetauftritt Webdesign (Inhalte und Anforderungen)

Mehr

Rechts-Check für (Profi-)Fotografen: Was steht mir zu, wenn ein Bild von mir unerlaubt verwendet wird?

Rechts-Check für (Profi-)Fotografen: Was steht mir zu, wenn ein Bild von mir unerlaubt verwendet wird? Rechts-Check für (Profi-)Fotografen: Was steht mir zu, wenn ein Bild von mir unerlaubt verwendet wird? So mancher Fotograf hat schon eine zweifelhafte Ehrung seiner handwerklichen Fähigkeiten erlebt: Beim

Mehr

Abmahnung erhalten Was tun?

Abmahnung erhalten Was tun? Abmahnung erhalten Was tun? - Wie sind die ersten Reaktionsmöglichkeiten nach dem Eingang einer Abmahnung - Abmahnungen haben in den letzen Jahren im Internet stark zugenommen. Dieses Whitepaper nennt

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Webdesign Checkliste

Webdesign Checkliste Keil-Software ist ein Produkt der Henry Claire GmbH - Für Druckfehler und Irtümer wird keine Haftung übernommen. www.henryclaire.com K-DE_16082013_A_50551185442396 Webdesign Checkliste Sie können diese

Mehr

emetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin

emetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge

Mehr

Informationspflichten für Anbieter von Internetinhalten: Vorschriften für Sachverständige. Nr. 153/10

Informationspflichten für Anbieter von Internetinhalten: Vorschriften für Sachverständige. Nr. 153/10 Informationspflichten für Anbieter von Internetinhalten: Vorschriften für Sachverständige Nr. 153/10 Ansprechpartner: RA u. Wirtjur. (Uni Bt.) Daniel Lasser Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg

Mehr

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland

Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland 1. Warum ein Unternehmer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern seiner EU- Kunden überprüfen sollte a) Liefert ein deutscher

Mehr

Waschau. Rechtssicherer Internetauftritt 08.04.2014. Gregor Waschau, Rechtsanwalt RECHTSANWÄLTE. Bönnersdyk 61 47803 Krefeld

Waschau. Rechtssicherer Internetauftritt 08.04.2014. Gregor Waschau, Rechtsanwalt RECHTSANWÄLTE. Bönnersdyk 61 47803 Krefeld Waschau RECHTSANWÄLTE Rechtssicherer Internetauftritt 08.04.2014 Gregor Waschau, Rechtsanwalt Bönnersdyk 61 47803 Krefeld Tel. 02151-89 19 733 Fax 02151-89 19 734 Mobil 01520-29 00 675 kanzlei@rae-waschau.de

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung

Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Packhaeuser-Reimann-Barth GbR

Packhaeuser-Reimann-Barth GbR Seite 1 Adresse: Packhaeuser-Reimann-Barth GbR Der Makler für Versicherungen Schwester-Paterna-Allee 1 68519 Viernheim Inhaber: Bernd Packhaeuser, Albert Reimann, Robert Barth Telefon: 06204 / 98091 11

Mehr

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger

Mehr

Aus der Praxis für die Praxis Arbeitshilfe Foto- und Bildrechte, Urheberrechte von Menschen im Verein

Aus der Praxis für die Praxis Arbeitshilfe Foto- und Bildrechte, Urheberrechte von Menschen im Verein Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften RECHTSANWALT MEDIATOR (DAA) MENTALTRAINER LEHRBEAUFTRAGTER Nordstrasse 27 63584 Gründau Tel. 06051 18979 oder 0170 4241950 Fax. 06051 18937 e-mail:

Mehr

Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können.

Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können. Ich bin ein LeseHeld Bewerbungsformular zur Teilnahme am Leselernförderprojekt des Borromäusverein e.v. im Rahmen des Programms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung des Bundesministeriums für Bildung

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Rechts-Check für Fotomodels Deine Bilder ohne Lizenz im Internet?

Rechts-Check für Fotomodels Deine Bilder ohne Lizenz im Internet? Rechts-Check für Fotomodels Deine Bilder ohne Lizenz im Internet? Für erfahrene und auch schon für semiprofessionelle Models keine Seltenheit: Beim Surfen im Internet oder beim Lesen einer Zeitschrift

Mehr

Kunden Informationsmappe 2006

Kunden Informationsmappe 2006 Kunden Informationsmappe 2006 Präsentieren Sie sich von der besten Seite! Das Internet hat gerade in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Für ALLE Unternehmer! Ein undurchsichtiger Dschungel

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Für die Nutzung dieser Plattform gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer

Mehr

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste - Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht 1. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss)

Mehr

Kapitel I: Registrierung im Portal

Kapitel I: Registrierung im Portal Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Urheberrecht im Internet RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung

Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung Stand: Juni 2010 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung oder an Ihren Fachverband Die im Merkblatt Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Mehr

Quellen prüfen und angeben

Quellen prüfen und angeben 1 1. Woher hast du das? Beispiel: Du nutzt das Internet zur Informationssuche und kopierst Online-Inhalte in deine eigenen Texte, Referate oder Facharbeiten. Dann ist es notwendig, dass du dich mit Quellenkritik

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und

Mehr

Recht am eigenen Bild

Recht am eigenen Bild Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist in Zeiten des Internets und der sozialen Netzwerke wichtiger denn je. Das Recht am eigenen Bild ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht und Teil des

Mehr

Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014

Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014 Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014 BECKMANN UND NORDA RECHTSANWÄLTE Welle 9-33602 Bielefeld http://www.beckmannundnorda.de info@beckmannundnorda.de

Mehr

Bloggen & Recht. Do s und Don ts beim Bloggen. Henning Krieg, LL.M. Rechtsanwalt, Bird & Bird

Bloggen & Recht. Do s und Don ts beim Bloggen. Henning Krieg, LL.M. Rechtsanwalt, Bird & Bird Bloggen & Recht Do s und Don ts beim Bloggen Henning Krieg, LL.M. Rechtsanwalt, Bird & Bird Worüber werden wir reden? Das Drumherum: Impressum & Datenschutzerklärung Die eigenen Inhalte: Was darf ich bloggen?

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Blumen-bienen-Bären Academy. Kurzanleitung für Google Keyword Planer + Google Trends

Blumen-bienen-Bären Academy. Kurzanleitung für Google Keyword Planer + Google Trends Kurzanleitung für Google Keyword Planer + Google Trends Der Google Keyword Planer Mit dem Keyword Planer kann man sehen, wieviele Leute, in welchen Regionen und Orten nach welchen Begriffen bei Google

Mehr

Impressum. OTO STUDIOS UG (haftungsbeschränkt) Erich-Weinert-Str. 16. D-10439 Berlin. Tel: +49 (0) 30 29 36 42 32. Mail: hello@otostudios.

Impressum. OTO STUDIOS UG (haftungsbeschränkt) Erich-Weinert-Str. 16. D-10439 Berlin. Tel: +49 (0) 30 29 36 42 32. Mail: hello@otostudios. Impressum OTO STUDIOS UG (haftungsbeschränkt) Erich-Weinert-Str. 16 D-10439 Berlin Tel: +49 (0) 30 29 36 42 32 Mail: hello@otostudios.de Geschäftsführer: Christian Heiter Inhaber: Christian Heiter, Martin

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WELCHE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN GELTEN BEI WERBETEXTEN? 3 2. IST VERGLEICHENDE

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Merkblatt Impressumspflicht auf Internetseiten

Merkblatt Impressumspflicht auf Internetseiten Merkblatt Impressumspflicht auf Internetseiten In der Anbieterkennzeichnung oder im Impressum von geschäftsmäßigen Webseiten, d. h. Webseiten, die nicht persönlichen oder familiären Zwecken dienen, müssen

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Aktuelle Rechtsfragen des Online-Marketings

Aktuelle Rechtsfragen des Online-Marketings Aktuelle Rechtsfragen des Online-Marketings Überblick Themenauswahl SMM Präsenz und Verhalten in Sozialen Netzwerken SEA Suchmaschinenwerbung, insbes. AdWords Astroturfing Sonstiges Social Media Marketing

Mehr

Warum Sie jetzt kein Onlinemarketing brauchen! Ab wann ist Onlinemarketing. So finden Sie heraus, wann Ihre Website bereit ist optimiert zu werden

Warum Sie jetzt kein Onlinemarketing brauchen! Ab wann ist Onlinemarketing. So finden Sie heraus, wann Ihre Website bereit ist optimiert zu werden CoachingBrief 02/2016 Warum Sie jetzt kein Onlinemarketing brauchen! Eine Frage gleich zu Anfang: Wie viele Mails haben Sie in dieser Woche erhalten, in denen behauptet wurde: Inhalt Ihre Webseite sei

Mehr

Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken.

Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken. Seite erstellen Mit der Maus im Menü links auf den Menüpunkt 'Seiten' gehen und auf 'Erstellen klicken. Es öffnet sich die Eingabe Seite um eine neue Seite zu erstellen. Seiten Titel festlegen Den neuen

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr.

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr. Seminar Internetrecht Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. ECommerce-Modelle 3. Vertragsschluss im Internet 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Strategie & Kommunikation. Trainingsunterlagen TYPO3 Version 4.3: News Stand 27.04.2011

Strategie & Kommunikation. Trainingsunterlagen TYPO3 Version 4.3: News Stand 27.04.2011 Trainingsunterlagen TYPO3 Version 4.3: News Stand 27.04.2011 Seite 1 / Maud Mergard / 27.04.2011 TYPO3-Schulung für Redakteure Stand: 23.08.2010 Um sich in TYPO3 einzuloggen, rufen Sie bitte im Internet

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Kurzanleitung für Verkäufer

Kurzanleitung für Verkäufer Kurzanleitung für Verkäufer Registrieren auf www.easybasar.de Einloggen Am Basar anmelden Artikel erfassen Artikel abgeben Artikel abholen Registrieren bei www.easybasar.de Sie sollten sich bereits vor

Mehr

Web-Crawling. Leistungen im Web-Crawling und in der automatischen Internet- Recherche im B2B

Web-Crawling. Leistungen im Web-Crawling und in der automatischen Internet- Recherche im B2B Leistungen im Web-Crawling und in der automatischen Internet- Recherche im B2B Einführung Web-Crawling bedeutet, dass automatisiert bestimmte frei zugängliche Informationen aus dem Internet erhoben und

Mehr

Informationspflichten für Dienstleister nach der DL-InfoV

Informationspflichten für Dienstleister nach der DL-InfoV Informationspflichten für Dienstleister nach der DL-InfoV Für Dienstleister gelten Informationspflichten. nach der Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung (kurz: DL-InfoV) die der Dienstleister

Mehr

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein So reagieren Sie auf eine Abmahnung interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Definition und rechtliche Grundlagen der Abmahnung... 6 3. Wie erkennen Sie eine Abmahnung?...

Mehr

Anlegen eines Facebook-Profils (Privat-Profil) für BuchhändlerInnen und andere -- Stand Mai 2011

Anlegen eines Facebook-Profils (Privat-Profil) für BuchhändlerInnen und andere -- Stand Mai 2011 Anlegen eines Facebook-Profils (Privat-Profil) für BuchhändlerInnen und andere -- Stand Mai 2011 Stefanie Leo www.buecherkinder.de 1 Schritt 1 Diese Seite erscheint wenn Sie www.facebook.com anklicken.

Mehr

ENEV 2014. Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht. Vertragsgestaltung

ENEV 2014. Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht. Vertragsgestaltung ENEV 2014 Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht Vertragsgestaltung Vortrag IHK RA Heß Haus & Grund Michael Heß Geschäftsführer Haus & Grund Krefeld und den Niederrhein e.v. Rechtsanwalt Seit 2005 im

Mehr

Dokumentation LITexpressModul

Dokumentation LITexpressModul Dokumentation OCLC GmbH Betriebsstätte Böhl-Iggelheim Am Bahnhofsplatz 1 E-Mail: 67459 Böhl-Iggelheim bibliotheca@oclc.org Tel. +49-(0)6324-9612-0 Internet: Fax +49-(0)6324-9612-4005 www.oclc.org Impressum

Mehr

CSS-Grundlagen. Etwas über Browser. Kapitel. Die Vorbereitung

CSS-Grundlagen. Etwas über Browser. Kapitel. Die Vorbereitung Kapitel 1 Die Vorbereitung Vorgängerversionen. Bald darauf folgte dann schon die Version 4, die mit einer kleinen Bearbeitung bis vor Kurzem 15 Jahre unverändert gültig war. All das, was du die letzten

Mehr

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Checkliste zur Planung einer Webseite

Checkliste zur Planung einer Webseite Checkliste zur Planung einer Webseite Eine neue Webseite ist immer ein spannendes Unterfangen. Egal, ob es Ihre erste oder zehnte Webseite ist. Das Gefühl, wenn die Webseite endlich fertig und live im

Mehr

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich

Mehr

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz Veranstaltung erstellen mit vorheriger Registrierung Wenn Sie sich bei Treffpunkt Jazz registrieren, genießen Sie folgende Vorteile: Sie können bereits eingestellte Veranstaltungen auch noch später ändern

Mehr

Sie wollen wissen wer ich bin?

Sie wollen wissen wer ich bin? Sie wollen wissen wer ich bin? Rolf Albrecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Markenrecht Patentrecht/Designrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht EDV-Recht

Mehr

Unter Social SEO versteht man die klassische Suchmaschinenoptimierung mit Hilfe von sozialen Netzwerken wie Google+, Facebook und Twitter.

Unter Social SEO versteht man die klassische Suchmaschinenoptimierung mit Hilfe von sozialen Netzwerken wie Google+, Facebook und Twitter. ZUSAMMENFASSUNG DES WEBINARES SOCIAL SEO Markus Hartlieb Social SEO Allgemein Unter Social SEO versteht man die klassische Suchmaschinenoptimierung mit Hilfe von sozialen Netzwerken wie Google+, Facebook

Mehr

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite Informationen und Richtlinien zur Einrichtung eines Online Kontaktformulars auf Ihrer Händlerwebseite Stand: Juli 2011 S. 2 Was ist das Online Kontaktformular? S. 2 Wozu brauche ich das Online Kontaktformular?

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Maklerrecht II Besonderheiten bei der Onlinevermarktung von Immobilien ImmobilienScout24-Foren 2009

Maklerrecht II Besonderheiten bei der Onlinevermarktung von Immobilien ImmobilienScout24-Foren 2009 Maklerrecht II Besonderheiten bei der Onlinevermarktung von Immobilien ImmobilienScout24-Foren 2009 Dr. Oliver Buss LL.M. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht

Mehr

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet?

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet? nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet? Dr. Barbara Schloßbauer Leiterin nic.at Rechtsabteilung Salzamt Das Wort Salzamt lebt vor allem in Österreich weiter als Ausdruck für eine nicht existierende

Mehr

Rechte und Pflichten im Internet

Rechte und Pflichten im Internet Rechte und Pflichten im Internet Workshop Kirchenkreis Moers 15.11.2012 Ralf Peter Reimann * http://about.me/ralpe * http://theonet.de 16.11.2012 1 Einleitung Keine juristische Beratung, sondern Erfahrungen

Mehr

2008 ABP - Agentur für Bildung und Personalentwicklung, Bad Frankenhausen

2008 ABP - Agentur für Bildung und Personalentwicklung, Bad Frankenhausen Die KICS - Kinder-Computer-Schule wird betrieben durch: ABP - Agentur für Bildung und Personalentwicklung Geschäftsführer: Herr Frank Herzig Am Teichfeld 31 06567 Bad Frankenhausen fon: +49 (0) 34671 76479

Mehr

RECHTSINFO. 2. Welche Informationspflichten sind im elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten?

RECHTSINFO. 2. Welche Informationspflichten sind im elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten? RECHTSINFO GESETZESKONFORMES IMPRESSUM VON WEBSITES UND NEWSLETTER Inhaltsverzeichnis 1. Informations- und Offenlegungspflichten... 1 2. Welche Informationspflichten sind im elektronischen Geschäftsverkehr

Mehr

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook

Mehr

17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen

17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen 17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung des Urheberrechts

Mehr

Webalizer HOWTO. Stand: 18.06.2012

Webalizer HOWTO. Stand: 18.06.2012 Webalizer HOWTO Stand: 18.06.2012 Copyright 2003 by manitu. Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Bezeichnungen dienen lediglich der Kennzeichnung und können z.t. eingetragene Warenzeichen sein, ohne

Mehr

Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011

Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011 Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011 Inhalt Registrierung... 3 Kennwort vergessen... 3 Startseite nach dem Login... 4 Umfrage erstellen... 4 Fragebogen Vorschau... 7 Umfrage fertigstellen... 7 Öffentliche

Mehr

Beauftragen Sie jetzt Ihre eigene Homepage!

Beauftragen Sie jetzt Ihre eigene Homepage! Beauftragen Sie jetzt Ihre eigene Homepage! Osib.de wer sind wir? 2 Die Osib.de wurde im Frühling 2011 gegründet und hat sich auf die Suchmaschinen- und Conversionoptimierung von Webseiten spezialisiert.

Mehr

FRAGEBOGEN Webseite. Ihre Daten helfen uns und Ihnen bei der Erfüllung unseres Auftrages. Bitte nehmen Sie sich etwas

FRAGEBOGEN Webseite. Ihre Daten helfen uns und Ihnen bei der Erfüllung unseres Auftrages. Bitte nehmen Sie sich etwas 1 Ihre Daten helfen uns und Ihnen bei der Erfüllung unseres Auftrages. Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit und beantworten Sie so viele Fragen, wie möglich. Dabei gibt es kein richtig oder falsch. Je detaillierter

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Checkliste für IHRE NEUE HOMEPAGE

Checkliste für IHRE NEUE HOMEPAGE Checkliste für IHRE NEUE HOMEPAGE Sie brauchen eine moderne und professionelle Homepage? Oder haben bereits eine Internetpräsenz und möchten diese von Grund auf erneuern? Wir von homepage4you.org helfen

Mehr