Ladungsicherung. Vorschriften vs. Kontrollpraxis. Ladungssicherung. Richtig. Wichtig.
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- Heidi Falk
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Ladungsicherung Vorschriften vs. Kontrollpraxis
2 Kurzvita: Holger Lemmer, 45 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, 1 Hund, Polizeihauptkommissar beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen, dortiger Berater für Fragen der Verkehrs- und Transportsicherheit Hinweis 1: Diese Präsentation ist mit größter Sorgfalt erstellt worden. Dennoch sind Fehler nicht auszuschließen. Der Autor übernimmt daher keinerlei Garantie, Verantwortung und Haftung für eventuelle Unrichtigkeiten. Hinweis 2: Ich bedanke mich für die Unterstützung aller Personen, Unternehmen und Kontrollbehörden, die an dieser Präsentation (un-)mittelbar mitgewirkt haben.
3 Planenfahrzeuge Kofferfahrzeuge Transporter Anhänger
4 Verkehrspolizeilicher Opferschutz Durch präventive und repressive Kontrollen sollen insb. verhindert werden: Verkehrsunfälle mit Todesfolge! Dieser Fahrer verstirbt noch an der Unfallstelle!
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7 ich beziehe mich sehr gerne auf den überragenden chinesischen Philosophen KONFUZIUS
8 Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. Lernen, ohne zu denken, ist eitel; denken, ohne zu lernen, gefährlich.
9 Nach dem Öffnen der Plane fielen die Anti-Rutsch Matten herunter und es wurde ersichtlich, dass keine Zurrgurte zur seitlichen Kippsicherung angebracht wurden. Maßnahme: Nachverzurren ( Zeitaufwand des Fahrers 90 Minuten )
10 Maßnahme: Nachsicherung
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12 .dann schauen wir einmal genauer!
13 Kraftknoten?
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16 Ladungssicherung anno 1825 Die Ladung setzt eine eigene Wissenschaft und Geschicklichkeit voraus, von der sich der Fuhrmann doch auch einige Kenntnis zu verschaffen suchen muss, damit er nöthigenfalls die Umladung selbst besorgen und sich, wenn selbige fehlerhaft oder locker ist, helfen kann. Der Unterricht darin muss practisch seyn, da sich schriftlich nichts darüber sagen lässt... aus: Johann Preißler, Noth- und Hülfsbüchlein für Fuhrleute zu Hause und auf der Reise, Ilmenau 1825
17 Gesetzliche Vorschriften Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften Strafvorschriften Zivilrechtliche Vorschriften Sonstige Vorschriften StVO StGB BGB EN-Normen StVZO HGB DIN-Normen StVG UVV VDI-Richtlinien GGVSEB OWiG
18 Verantwortungsbereiche Verlader Halter Fahrer verantwortlich für eine verkehrssichere Ladung 22 StVO 412 HGB 823, 831 BGB geeignete Fahrzeuge 30 & 31 StVZO Ladung ist verkehrssicher zu verstauen 22 StVO 23 StVO
19 22 (1) StVO (Fassung seit 2006) Die Ladung sowie Spannketten, Geräte und sonstige Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung weder ganz noch teilweise verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen, oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
20 Eine Verkehrssicherheit ist gegeben, wenn die Ladung den allgemeinen Anforderungen des Straßenverkehrs genügt Beförderungssicherheit (Absender) Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten VERKEHRS- SICHERHEIT (Fahrer) Fahrer Fahrtüchtigkeit Betriebssicherheit (Halter) Fahrerisches Können
21 222 StGB Fahrlässige Tötung Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
22 Bußgelder (Auszüge) Bei Gefährdung anderer: Lastkraftwagen & Kraftomnibusse Die Ladung/Ladeeinrichtung nicht verkehrssicher verstaut oder nicht besonders gegen Herabfallen gesichert: 60 Bußgeld + 1 Punkt 75 Bußgeld + 1 Punkt Fahrzeugführer & Verlader
23 VERKEHRSVERLAG FISCHER Bußgelder (Auszüge) Fahrzeugführer Sie führten ein Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war bzw. die Verkehrssicherheit litt: 25 Verwarnungsgeld Sie führten ein Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt: 80 Bußgeld + 1 Punkt
24 Bußgelder (Auszüge) Halter Sie habe das unvorschriftsmäßig gebaute bzw. ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen: 25 Verwarnungsgeld Sie habe das unvorschriftsmäßig gebaute bzw. ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt: 90 Bußgeld + 1 Punkt
25 Halter 31 (2) StVZO Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
26 Bußgelder (Auszüge) Halter Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung wesentlich beeinträchtigt wurde. 270 Bußgeld + 1 Punkt Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, bzw. ließen sie zu, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung wesentlich beeinträchtigt wurde und gefährdeten dadurch andere. 325 Bußgeld + 1 Punkt
27 Die Belastbarkeit des Fahrzeugaufbaus sind auf Formschluss und nicht auf der Ladefläche bewegende Gegenstände ausgelegt. Physikalische Werte Beispiele für einen frontalen Aufprall von sich bewegenden, starren Gegenständen: 10 km/h 80 kg ca. 300 dan 50 km/h 80 kg ca dan 100 km/h 70 kg ca dan 200 km/h 70 kg ca dan Es dürfen keine Ladelücken vorhanden sein!
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29 Fahrzeugstabilität Code XL
30 Fahrzeugstabilität Komponente Plane und Spriegel Code L (DIN EN 12642) Kleintransporter bis 3,5 t zg DIN Stirnwand Forderung Limit 0,4 P dan 0,5 P (ab Bj. 2006) ohne Rückwand Forderung Limit 0,25 P dan nicht nominiert ohne Seitenwände Forderung Limit bis 0,3 P Bordwand= 0,24 P Plane + Spriegel = 0,6 P nicht nominiert ohne P = zulässige Nutzlast; Prüflast muss 5 Min. aufgebracht werden
31 Fahrzeugstabilität Komponente Standardaufbau Code L DIN EN Verstärkter Aufbau Code XL DIN EN Stirnwand Forderung Limit 0,4 P dan 0,5 P ohne Rückwand Forderung Limit 0,25 P dan 0,3 P ohne Seitenwände Forderung Limit bis 0,3 P ohne 0,4 P ohne P = zulässige Nutzlast; Prüflast muss 5 Min. aufgebracht werden
32 Fahrzeugstabilität
33 Ladungssicherung und Lastverteilung Physik
34 Ladungssicherung und Lastverteilung Physik
35 Ladungssicherung und Lastverteilung Physik
36 Ladungssicherung und Lastverteilung Physik
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44 Für die Praxis Ein Herstellerzertifikat sollte grundsätzlich im Original oder als (lesbare) Kopie mitgeführt werden. Dies erleichtert die Arbeit bei der Verkehrskontrolle und verkürzt die Wartezeit erheblich.
45 Beispiel: Zurrlattensystem + =
46 Mindestanforderungen Folgende Komponenten sind zur Ladungssicherung erforderlich: Artikel 17 to. 27 to. Zurrlatten 1 Reihe 2 Reihen Bolzenarretierung 1 Reihe 1 Reihen Sperrbalken 6 Stück 9 Stück Kreuzabspannungen 3 Paar 3 Paar
47 Die tägliche Kontrolle.
48 Die tägliche Kontrolle.
49 Kosten/Nutzen Welche ca. Kosten entstehen dem Transporteur bei einer Untersagung der Weiterfahrt? Zwischen bis (Quelle: 20 befragte Spediteure) Welche Kosten entstehen durch die Anschaffung eines geeigneten Systems? Zwischen bis
50 Prävention durch Ladungssicherung mit System:
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54 Kraftschluss Kraftschluss ist das Anpressen eines Ladegutes auf die Ladefläche. = Niederzurrung Es wird unterschieden zwischen: und Formschluss Alle anderen Sicherungsmethoden! Diagonalzurrung Schrägzurrung Horizontalzurrung Umreifungszurrung Schlingenzurrung Festsetzen der Ladung Ein Formschluss ist jeweils anzustreben!
55 Schwerlastkontrolle Gefahrgut
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67 Ein Blick in die Kristallkugel: Nur eine Harmonisierung führt zu einer Standardisierung und somit zur Verkehrssicherheit
68 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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