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1 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts, Neuregelungen, Auswirkungen, Diskussion) 1

2 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts Wir sind doch in Nordrhein Westfalen! Was hat unsere Berufsordnung eigentlich mit der EU zu tun?

3 Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts (1) : Die Einordnung eines jeden Berufs, auch des ÖbVI- Berufs in das Europarecht erfolgt nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) : Art. 51 AEUV: Auf Tätigkeiten, die in einem Mitgliedstaat dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, findet das Kapitel Niederlassungsrecht in dem betreffenden Mitgliedstaat keine Anwendung. 3 Das neue Berufsrecht der ÖbVI HdT Essen 06. November 2014

4 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts Wie hoheitlich sind wir eigentlich? Führt der ÖbVI Tätigkeiten aus, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind? Oder taugt unser neues Gesetz vielleicht sogar als Muster?

5 Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts (2) : Beantwortung der Frage anhand von den im neuen ÖbVI-Gesetz NRW aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen : > dabei wird anhand von Thesen, die die Herren Prof. Henssler und Kilian im Auftrag des BDVI zum Thema Die Ausübung öffentlicher Gewalt i.s.d. Art. 51 AEUV im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs in einem Gutachten herausgearbeitet haben, vorgegangen und in drei Einzelfragen zusammengefasst 5 Das neue Berufsrecht der ÖbVI HdT Essen 06. November 2014

6 Frage 1 : Ist das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und ÖbVI öffentlich-rechtlich ausgestaltet? 6 Das neue Berufsrecht der ÖbVI HdT Essen 06. November 2014

7 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und ÖbVI muss öffentlich rechtlich sein, wenn Art. 51 AEUV gelten soll! ÖbVI werden tätig: auf Antrag; Antragsprinzip Von Amts wegen z. B. Ersatzvornahmen bei der Durchsetzung der Gebäudeeinmessungspflicht

8 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts Ist das so im Berufsrecht verankert?

9 zu Frage 1 (1) : ÖbVI = unabhängiger Träger der amtlichen Vermessungsverwaltung ( 1 Abs. 2 Satz 2 ÖbVI- Gesetz) mit Beleihung durch das Land > Souveränität des Berufs : ÖbVI muss überwiegend Amtshandlungen ausführen ( 2 Abs. 2 ÖbVI-Gesetz), nur hierzu wird er vom Land beliehen : Definition Amtshandlung: Eine Amtshandlung ist jede Handlung, die ein Amtsträger bei öffentlich-rechtlicher Amtsausübung vornimmt. 9 Das neue Berufsrecht der ÖbVI HdT Essen 06. November 2024

10 zu Frage 1 (2) : > hieraus folgt ÖbVI ist öffentlich-rechtlich tätig : > das Verhältnis ÖbVI Auftraggeber ist in diesen Fällen öffentlich-rechtlich (nicht privatrechtlich) ausgeprägt 10

11 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts Frage 2: Hat der ÖbVI eine Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten?

12 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts Gehören VA zu den hoheitlichen Tätigkeiten? Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist

13 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts hat der ÖbVI die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten Ja: er ist Behörde im Sinne des VwVfG Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

14 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts Gehören zu den öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten des ÖbVI nur VAe? Es gibt auch andere hoheitliche Tätigkeiten: z. B. amtliche Lagepläne die Erstellung eines amtlichen Lageplans ist eine Amtshandlung.. Ist da noch mehr Hoheitlichkeit?

15 zu Frage 2 (1) : ÖbVI führt nach 1 Abs. 2 ÖbVI-Gesetz Amtshandlungen aus > damit ist er eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, also öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeiten ausübt : > Amtshandlungen im Einzelnen: - Liegenschaftsvermessungen - Bereitstellung von Geobasisdaten - Bescheinigung oder Beurkundung der Übereinstimmung des Nachweises des LK mit der Örtlichkeit 15

16 zu Frage 2 (2) : - Beurkundung von vermessungstechnisch ermittelten Tatbeständen an Grund und Boden - Öffentliche Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken - weitere nach Gesetzen und RVOen des Landes zugewiesene Amtshandlungen (z.b. amtliche Lagepläne) 16

17 zu Frage 2 (3) : Beispiele: Abmarkung, Gebührenbescheid : > ÖbVI hat die Befugnis gegenüber Bürgern einseitig durch VA und weitere Amtshandlungen tätig zu werden > ÖbVI übt in diesem Punkt öffentliche Gewalt aus 17

18 Frage 3 : Gibt es Ergebnisse von Vermessungsarbeiten der ÖbVI, die auch anders als bei Notaren - gegen den Willen der betroffenen Grundstückseigentümer festgesetzt werden? 18

19 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Verwaltungsakte der ÖbVI, andere Amtshandlungen wie z. B. Gebäudeeinmessungen Grenzvermessungen, amtliche Grenzanzeigen amtliche Lagepläne, Sockelkontrollen Grenzfeststellung??? Betretung von Grundstücken und baulichen Anlagen nach 6 VermKatG NRW Vollstreckung von Gebührenbescheiden 19

20 zu Frage 3 (2) : Schlussfolgerung: ÖbVI kann das Ergebnis seiner Vermessungsarbeiten auch gegen den Willen der Beteiligten festsetzen, dies gilt auch für Beurkundungen von vermessungstechnischen Sachverhalten an Grund und Boden > hier unterscheidet sich die Tätigkeit des ÖbVI von der des Notars, der ÖbVI ist auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts tätig, der Notar auf dem Gebiet des Privatrechts 20

21 ÖbVI und öffentliche Gewalt im Sinne des Europarechts : Schlussfolgerung aus der Beantwortung der Einzelfragen : ÖbVI übt öffentliche Gewalt (Art. 51 AEUV) aus und keine Aufgaben im Sinne der DLR (public services) wie z.b. Müllabfuhr oder Wasserversorgung : > wäre die Tätigkeit der ÖbVI nicht als Ausübung öffentlicher Gewalt zu qualifizieren, wäre sie grundsätzlich von der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit erfasst > siehe auch Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA : 21

22 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Anforderungen an den Beruf vor dem Hintergrund des Europarechts Die hier behandelten Fragen sind nur Teil der relevanten Thesen. Sie sind nicht abschließend und nicht ausschließlich. Wenn der ÖbVI Amtshandlungen ausführt, stellt sich folgende Zusatzfrage: Welche Bedeutung hat die Fertigungsaussage, auch im Verhältnis zur Fortführungsentscheidung des KA?

23 Bedeutung der Fertigungsaussage mit der Fertigungsaussage ist eine hohe Verantwortung des ÖbVI für die Richtigkeit und Vorschriftsmäßigkeit seiner Vermessungsergebnisse verbunden, sie ist keine hoheitliche Aussage minderer Güte und steht der Fortführungsentscheidung auf gleicher Höhe gegenüber bei Meinungsverschiedenheiten zwischen ÖbVI und Katasterbehörde Einschaltung der Aufsichtsbehörde 23

24 Aufsicht über die ÖbVI : staatliche Aufsicht bezieht sich auf die Amtshandlungen : Abgrenzung zur Aufsicht bei privatrechtlichen Tätigkeiten hier gilt das Baukammerngesetz > bei Zusammenhängen in der Ausübung von öffentlich- und privatrechtlichen Tätigkeiten gegenseitige Unterrichtung 24

25 Abwicklung der noch nicht abgeschlossenen Amtshandlungen eines ÖbVI : Staat sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung > dabei sollen die abwickelnden ÖbVI nicht in ihrer Existenz bedroht werden : Erstellung der Abschlussbilanz durch die für die Abwicklung zuständige BR : für die Kosten der Abwicklung muss jeder im Land zugelassener ÖbVI einen angemessenen finanziellen Beitrag leisten, der über einen Fond abgerechnet wird 25

26 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Kooperationen Bürogemeinschaften Gemeinsame Geschäftstelle Kooperationen zwischen Kollegen Grundlage erste Erfahrungen Verträge Vergütung Vertrauen 26

27 Werbung : neues ÖbVI-Gesetz: Werbung ist dem ÖbVI gestattet, soweit er damit in Inhalt und Form sachlich und berufsbezogen informiert : dem stand ein uneingeschränktes Werbeverbot nach dem alten Berufsrecht gegenüber > dies wurde von der europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen die DLR beanstandet : Stellungnahme NRW: ÖbVI fallen nicht unter DLR und Neuregelung aufgrund der Rechtsprechung des BVG und OVG geplant > Ergebnis 27

28 Das neue Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Diskussion 28

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Klaus Mattiseck ::::::::::::::::::::::::::::::: Rudolf Wehmeyer 29

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