Kursabend Klasse B 1 Die Lenkberechtigung der Klasse B Version vom 18. Februar 2016
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- Valentin Weiner
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1 Die Lenkberechtigung Die Lenkberechtigung Der Führerschein ist die Bestätigung für die gültige Lenkberechtigung Der Führerschein hat eine befristete Gültigkeit von 15 Jahren Der Führerschein ist die Bestätigung für die gültige Lenkberechtigung Der Führerschein hat eine befristete Gültigkeit von 15 Jahren Die Lenkberechtigung der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE und F wird unbefristet erteilt Ärztliche Befristungen sind in der Spalte 11 eingetragen Die Lenkberechtigung Die Lenkberechtigung für Anfänger Der Führerschein ist die Bestätigung für die gültige Lenkberechtigung Der nationale Führerschein gilt auch bei Wohnsitzwechsel in allen Ländern des EWR: Es ist kein Umschreiben notwendig Führerscheine aus Nicht-EU bzw. Nicht-EWR-Ländern müssen umgeschrieben werden Auflagen werden mit Codezahlen verschlüsselt, z.b. Brille: Kontaktlinsen: Brille oder Kontaktlinsen: Zweistellige Codes gelten im ganzen EWR Dreistellige Codes mit nationaler Geltung Betroffene Klassen: alle, mit Ausnahme von AM und F Betroffene Personen: jene, die zuvor keine in- oder ausländische Lenkberechtigung dieser Klassen besessen haben Dauer der Probezeit Grundsätzlich zwei Jahre ab Erteilung der Lenkberechtigung Bei A1 und BV (L17) jedoch mindestens bis zum 20. Geburtstag Die normale Probezeit ist im Führerschein nicht eingetragen Die Lenkberechtigung für Anfänger Die Lenkberechtigung für Anfänger Ablauf der Verfahrens Fahranfänger begeht ein Probeführerscheindelikt Behörde ordnet eine Nachschulung an Behörde verlängert die Probezeit um ein Jahr Bestehender Führerschein wird von der Behörde eingezogen Neuer Führerschein wird mit Code 110 ausgestellt Drei Verlängerungen sind als Codeeintragung möglich ( ) Probeführerscheindelikt in der dritten Verlängerung? Überprüfung der gesundheitlichen Eignung Amtsärztliche Untersuchung Verkehrspsychologische Begutachtung... Entziehung als mögliches Ergebnis, aber keine Automatik! Verlängerung der Probezeit... und Anordnung einer Nachschulung Überschreiten der 0,1 Grenze Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung als Lenker eines Kraftfahrzeuges Fahrerflucht Fahren gegen die Einbahn, Geisterfahren Bestimmte Überholverbote Nichtbeachten des Arm- oder Lichtzeichens Halt an Kreuzungen Vorrangverletzungen Bestimmte Tempoüberschreitungen Fehlende Module der Zweiten Ausbildungsphase nach der ersten viermonatigen Nachfrist... aber keine Nachschulung! 1
2 Die Lenkberechtigung für Anfänger Vormerksystem für Hochrisikolenker Infos online: Führerschein Führerschein auf Probe Die einzelnen Klassen Die einzelnen Klassen Mopeds (AM 79.01) und Mopedautos (AM 79.02) Die unbeschränkte Klasse AM ist bei jeder anderen Klasse eingeschlossen Einspurige Krafträder, auch mit einem leichten Anhänger Kraftfahrzeuge mit drei Rädern Abgrenzung untereinander durch Motorleistung bzw. Hubraum Vierrädrige Fahrzeuge Bestimmte Anhänger dürfen gezogen werden Abgrenzung untereinander durch Gewicht und Anzahl der erlaubten Mitfahrer Die einzelnen Klassen Die einzelnen Klassen Vierrädrige Fahrzeuge mit Anhängern, die schwerer sind als serienmäßig bei der Zugfahrzeugklasse inkludiert Traktoren Mähdrescher Bagger Auch B vor dem 18. Geburtstag! 2
3 Lenkberechtigung der Klasse B Kraftwagen (vier Räder und Motor): PKW, LKW, Kombi, Traktor, Quads, Höchstens acht Plätze für Mitfahrer Gesamtgewicht max kg Ab 21 Jahren innerhalb Österreichs Kraftfahrzeuge mit drei Rädern Motorräder bis 125 cm³ und 15 PS Fünf Jahre Führerscheinbesitz Sechs Stunden Fahrübungen Nur innerhalb Österreichs Alle Mopeds und Mopedautos Und einige Anhänger... Eigengewicht Gewicht des unbeladenen Autos mit vollem Tank Steht in der Zulassungsbescheinigung Gesamtgewicht Gewicht des fahrbereiten Fahrzeugs samt der Ladung, dem Lenker und allen beförderten Personen Wird oft als momentanes oder tatsächliches Gesamtgewicht bezeichnet Wird durch Rechnung oder auf der Brückenwaage ermittelt Höchste zulässige Anhängelast Das höchste (momentane) Gesamtgewicht eines Anhängers, den das Fahrzeug ziehen darf Steht in der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeuges Gesamtgewicht Das höchste Gesamtgewicht, das ein Fahrzeug erreichen darf Steht in der Zulassungsbescheinigung Leichter Anhänger ( O1 ) Gesamtgewicht bis 750 kg Müssen nicht gebremst sein, benötigen aber Sicherheitsverbindungen Zwei gekreuzte Ketten halten den Anhänger in der Spur 3
4 Leichter Anhänger ( O1 ) Gesamtgewicht bis 750 kg Leichter Anhänger ( O1 ) Gesamtgewicht bis 750 kg Notwendiges Gewichtsverhältnis Eigengewicht des Zugfahrzeugs + 75 kg (pauschal für den Fahrer) größer als das Doppelte des momentanen Gesamtgewichts des Anhängers Die Summe der beiden höchsten zulässigen Gesamtgewichte ist nicht beschränkt daher sind im Extremfall bis zu kg möglich EG.Z + 75 kg > 2 x MGG.A EG.Z + 75 kg > 2 x MGG.A HZGG.Z + HZGG.A = wurscht (max kg möglich) Leichter Anhänger Leichter Anhänger + 75 kg kg > kg + 75 kg kg > kg Leichter Anhänger Leichter Anhänger Gewicht der Ladung: 300 kg 500 kg x 2 Momentanes x 2 Gesamtgewicht des Anhängers: 600 kg kg kg Skip Übungsbilder Skip Übungsbilder Voll beladen darf der Anhänger nicht gezogen werden! 20 kg vom Anhänger ins Auto umladen ;o) Auflaufbremse: Die Deichsel kann zusammengeschoben werden Müssen gebremst sein (Betriebsbremse und Feststellbremse) Die Bremse muss auch wirken, wenn die Anhängekupplung unabsichtlich geöffnet wird Momentanes Gesamtgewicht des Anhängers: 600 kg Handhebel der Feststellbremse ( Handbremse ) Skip Übungsbilder 4
5 Müssen gebremst sein (Betriebsbremse und Feststellbremse) Die Bremse muss auch wirken, wenn die Anhängekupplung unabsichtlich geöffnet wird Ein einachsiger Anhänger benötigt Anhängerstützen (Stützrad, hintere Anhängerstützen) Müssen gebremst sein (Betriebsbremse und Feststellbremse) Die Bremse muss auch wirken, wenn die Anhängekupplung unabsichtlich geöffnet wird Ein einachsiger Anhänger benötigt Anhängerstützen (Stützrad, hintere Anhängerstützen) Stützrad Anhängerstützen Müssen gebremst sein (Betriebsbremse und Feststellbremse) Die Bremse muss auch wirken, wenn die Anhängekupplung unabsichtlich geöffnet wird Ein einachsiger Anhänger benötigt Anhängerstützen (Stützrad, hintere Anhängerstützen) Jeder schwere Anhänger benötigt mindestens einen Unterlegkeil Notwendiges Gewichtsverhältnis Bei geländegängigen PKW, Kombis oder LKW das 1,5-fache des höchsten zul. Gesamtgewichtes Die Summe der beiden höchsten zulässigen Gesamtgewichte darf kg nicht überschreiten Das momentane Gesamtgewicht eines Anhängers mit Auflaufbremse darf das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges bzw. den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert nicht übersteigen HZGG.Z + HZGG.A < kg HZGG.Z > MGG.A bzw. Z [Genehmigter Wert] > MGG.A Code 96 Bei geländegängigen PKW, Kombis oder LKW das 1,5-fache des höchsten zul. Gesamtgewichtes Notwendiges Gewichtsverhältnis Die Summe der beiden höchsten zulässigen Gesamtgewichte darf kg nicht überschreiten Das momentane Gesamtgewicht eines Anhängers mit Auflaufbremse darf das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges bzw. den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert nicht übersteigen HZGG.Z + HZGG.A < kg HZGG.Z > MGG.A bzw. Z [Genehmigter Wert] > MGG.A HZGG.Z + HZGG.A < kg HZGG.Z > MGG.A bzw. Z [Genehmigter Wert] > MGG.A 5
6 Notwendige Klasse: B Code 96 oder BE kg kg = kg kg kg = kg Skip Übungsbilder Skip Übungsbilder kg kg = kg Notwendige Klasse: BE Alle Anhänger (Ausnahme: Wohnwagen) benötigen bestimmte Aufschriften auf der rechten Fahrzeugseite Eigengewicht des Anhängers Gesamtgewicht des Anhängers Höchste zulässige Achslasten des Anhängers Höchste zulässige Nutzlast Alle Anhänger benötigen außerdem Vorne: Weiße Rückstrahler, Begrenzungsleuchten Seitlich: Orange Rückstrahler, ab 6 m Länge orange Leuchten Hinten: Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung, rote dreieckige Rückstrahler Skip Übungsbilder Einachsanhänger möglichst erst beladen, dann ankuppeln Ausnahme: Pferdeanhänger, Fahrzeugtransporter, Boote, Die Deichsellast des Anhängers soll die Stützlast des Autos möglichst genau erreichen, aber nicht überschreiten Längere Querungszeiten bei Straßen- und Eisenbahnkreuzungen berücksichtigen (mindestens 7-10 Sekunden) Längerer Überholweg viel mehr Überholsichtweite nötig Längerer Bremsweg, auch bei gebremstem Anhänger Zur Vermeidung von Bremsstößen zuerst sanft, dann zügig bremsen Pendelneigung bei höherer Geschwindigkeit Die Eigendämpfung der Schwingung sinkt mit steigendem Tempo! Wenn der Anhänger pendelt: Bremsen, langsamer weiterfahren! 6
7 Hohe Seitenwindanfälligkeit Hohe Kippgefahr in Kurven Hoher Schwerpunkt Große Windangriffsfläche Wenig Masse Kippkante geht bei Einachs-Anhängern durch den Kupplungspunkt Bergauf Überhitzung von Motor und Kupplung vermeiden, vor allem im Gebirge Mit möglichst niedriger Drehzahl und großem Drehmoment anfahren Bei großer Belastung zusätzliche Verbraucher abschalten (Klimaanlage, Sitzheizung, ) Überhitzte Kupplung bei laufendem Motor im Leerlauf eingekuppelt abkühlen lassen Auflaufbremse wirkt bergauf wenig oder gar nicht (vor allem im Stillstand!) Bergab Auflaufbremse wirkt dauernd Trommelbremsen des Anhängers überhitzen schneller als Scheibenbremsen des ziehenden Autos Kleine Gänge und Motorbremswirkung verwenden Betriebsbremse abgesetzt verwenden Kühlpausen einlegen Auf Freilandstraßen 50 m Mindestabstand hinter längeren Fahrzeugen beachten Bei Schlechtwetter bzw. rutschiger Fahrbahn muss der Sicherheitsabstand größer sein! Auf Freilandstraßen 50 m Mindestabstand hinter längeren Fahrzeugen beachten Besondere Fahrverbote beachten Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge mit jedem Anhänger Gewichtsangabe: Gesamtgewicht des Anhängers Längenangabe: Länge des unbeladenen Anhängers Auf Freilandstraßen 50 m Mindestabstand hinter längeren Fahrzeugen beachten Besondere Fahrverbote beachten Fahrverbot für alle Lastkraftfahrzeuge mit jedem Anhänger Gewichtsangabe: Momentanes Gesamtgewicht des Anhängers Längenangabe: Länge des Anhängers 7
8 Auf Freilandstraßen 50 m Mindestabstand hinter längeren Fahrzeugen beachten Besondere Fahrverbote beachten Bei breiten Anhänger zusätzliche Außenspiegel montieren 8
Ziehen von Anhängern mit PKW technische und rechtliche Bestimmungen Stand: Jänner 2005
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