UNTERNEHMENSKAUF. 6. Internationaler Deutscher Steuerberaterkongress. 27. September 2012
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1 UNTERNEHMENSKAUF 6. Internationaler Deutscher Steuerberaterkongress 27. September 2012 Thomas Jahn Avocat à la Cour (Paris), Rechtsanwalt (Hamburg) Attorney-at-Law (New York) 1
2 Inhalt 1. Allgemeines 2. Übliche Abfolge 3. Kauf von Aktiva und Passiva - Cession de fonds de commerce (Asset Deal) 4. Erwerb durch Kauf der Aktien / Anteile (Share Deal) 5. Besondere Bedingungen 2
3 1. Allgemeines 3
4 1. Allgemeines Wie überall ist vorher zu bestimmen : Wer will was? Insbesondere : Auswahl Aktiva Passiva Interessen (insbesondere steuerliche ) : - des Käufers : Verlustvorträge Übertragungssteuern - des Verkäufers : Veräußerungsgewinn, Liquidation nach Aktiva-Verkauf Kauf direkt oder über Tochtergesellschaft Ist die Zustimmung Dritter erforderlich? Caveat Emptor Ausgestaltung der Garantieerklärungen Belegschaft geht automatisch über kein Wahlrecht (wenige Ausnahmen) Besondere Regeln für börsennotierte Unternehmen. 4
5 2. Übliche Abfolge 5
6 2. Übliche Abfolge Vertraulichkeitsvereinbarung Lettre d intention Absichtserklärung / -vereinbarung* Due diligence Verhandlung des Kaufvertrages Konsultation des Betriebsrats Unterzeichnung des Kaufvertrages Erfüllung etwaiger aufschiebender Bedingungen Closing Vollzug Ggf. nachträgliche Kaufpreisbestimmung Garantieperiode * Vorsicht : Ein bindender Vertrag entsteht nach französischem Recht leichter als im deutschen, durch Einigung über Gegenstand und Kaufpreis. 6
7 3. Kauf von Aktiva und Passiva Cession de fonds de commerce (Asset Deal) 7
8 3. Kauf von Aktiva und Passiva (Cession de fonds de commerce) (Asset Deal) Cession de fonds de commerce - gesetzlich geregelt, - schließt Immobilieneigentum aus, - Wahlmöglichkeit für Umlaufvermögen. Keine Universalsukzession, deswegen : - Zustimmungspflicht der Vertragspartner (Ausnahme : Mietvertrag; bloß vorherige Meldung) und Gläubiger (wenn Passiva übertragen), - Praktisch : nicht immer streng durchgeführt. De facto : Konkurrenzverbot des Verkäufers Strikte Formvorschriften für den Inhalt des Vertrages (jedoch keine notarielle Beurkundung) 8
9 3. Kauf von Aktiva und Passiva (Cession de fonds de commerce) (Asset Deal) Hinterlegung (auf Französisch oder in französischer Übersetzung) bei den Steuerbehörden und beim Handelsregister. Eventuell vereinfacht durch Rahmenvertrag, mit Hinterlegung einer Kurzfassung. Veröffentlichung der Veräußerung in einem Anzeigenblatt. Droit d opposition der Gläubiger des Verkäufers Die Gläubiger des Verkäufers haben ein Recht auf bevorzugte Zahlung aus dem Kaufpreis. Deshalb oft Hinterlegung des Kaufpreises bei einem Drittem bis zur Tilgung der Gläubigerrechte. Keine generelle Haftung des Käufers für nicht ausdrücklich übernommene Schulden des Verkäufers. Ausnahme : übernommene Arbeitnehmer. Dazu : in der Praxis häufig Druck wichtiger Wirtschaftspartner. 9
10 3. Kauf von Aktiva und Passiva (Cession de fonds de commerce) (Asset Deal) Übertragungssteuern Auf den Verkaufswert, bzw. Marktwert bestimmter Aktiva : - Anlagevermögen, - Goodwill. - nicht auf Umlaufvermögen (eventuell Umsatzsteuer). Die Übernahme von Passiva wird als Teil des Kaufpreises gewertet. Steuersatz : - Wert zwischen und : 3%, - über : 5%. 10
11 4. Erwerb durch Kauf der Aktien / Anteile (Share Deal) 11
12 4. Erwerb durch Kauf der Aktien / Anteile (Share Deal) Weitgehend formfrei keine notarielle Beurkundung erforderlich, Übertragungssteuern auf den Kaufpreis (d.h. Nettowert = Wert der Anteile unter Berücksichtigung der Passiva) : - 0,1% bei Aktien (SA, SAS), - 3% bei Anteilen (SARL, SNC) (nach Abschlag von max ) - 5% bei Gesellschaften mit primär Immobilienvermögen. Caveat Emptor : Erfordernis ausdrücklicher Garantien (Garantie d actif et de passif), es sei denn arglistige Täuschung : - Problematik : Kenntnis des Verkäufers / Kenntnis des Käufers - Dauer, ggf. je nach Risikobereich - Maximalhöhe, Schwelle oder Abschlag - Absicherung : Preiseinbehalt, Bankgarantie Kein automatisches Wettbewerbsverbot 12
13 4. Erwerb durch Kauf der Aktien / Anteile (Share Deal) Kaufpreisermittlung Kaufpreisformeln üblich Vorsicht dennoch mit ausreichender Bestimmbarkeit, da sonst Nichtigkeit des Kaufvertrages Problem debt-free cash free, da Schulden und Liquidität nicht ohne weiteres aus der Gesellschaft herausgelöst werden können; folglich Kaufpreisanpassung (detaillierte Definition erforderlich) : Möglichkeit einer Bestimmung auf Grund zukünftiger Einkünfte (earnout) Problematik : - Objektive Bestimmbarkeit Darf nicht einseitig durch Käufer gesteuert werden, - Übertragungssteuern : Wert ist vorab zu schätzen. 13
14 4. Erwerb durch Kauf der Aktien / Anteile (Share Deal) Mischform Vorherige Filialisierung - Einbringung in eine Tochtergesellschaft (NewCo) (Apport partiel d actif / scission) - Veräußerung der Anteile / Aktien der NewCo Dadurch Möglichkeit eines Universaltransfers, z.b. eines bestimmten Geschäftsbereiches Wertprüfung durch unabhängigen Prüfer (Commissaire aux apports) Minimierung der Übertragungssteuern. 14
15 5. Besondere Bedingungen 15
16 5. Besondere Bedingungen Konsultation des / der Betriebsräte (der Zielgesellschaft, und von Verkäufer und Käufer, wenn französische Gesellschaften) Vor Unterzeichnung eines die Parteien verpflichtenden Vertrages aufschiebende Bedingung nicht zulässig. Keine Zustimmung des Betriebsrats erforderlich, aber Risiko einer erheblichen Verzögerung. Verstoß strafrechtlich geahndet (délit d entrave). Keine Investitionskontrolle mehr, vorbehaltlich einiger sehr weniger Wirtschaftsbereiche. 16
17 5. Besondere Bedingungen Wettbewerbsrecht : Vorherige Genehmigung durch Kartellbehörde (Autorité de la Concurrence). Schwellen umsatzbedingt, nicht nach Marktanteil : - Gesamtumsatz weltweit aller beteiligten Unternehmen : Einzelumsatz in Frankreich von mindestens zwei Unternehmen : Sofern keine Kontrolle auf EU-Ebene, Kriterien wie im EU-Recht : - Einschließung verbundener Unternehmen, - Als Beteiligte Unternehmen i.d.r. : Käufer und Zielgesellschaft, nicht Verkäufer. - Sonderregelungen in bestimmten Bereichen (Einzelhandel). 17
18 Der Inhalt dieser Unterlagen wurde mit grosser Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Daher sollte keine Entscheidung oder rechtliche Beurteilung nur auf die hier präsentierten Informationen und Angaben gestützt werden. Wir empfehlen, in jedem Einzelfall zuvor den Rat Ihres rechtlichen Beraters einzuholen. 18
19 Herrengraben 3 D Hamburg Telefon +49 (0) 40 / Telefax +49 (0) 40 / hamburg@gg-v.de Broßstraße 6 D Frankfurt am Main Telefon +49 (0) 69 / Telefax +49 (0) 69 / frankfurt@gg-v.de 12, rue d'astorg F Paris Telefon +33 (1) Telefax +33 (1) paris@gg-v.net 19
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