Gemeinderat öffentlich Beschluss
|
|
- Kathrin Althaus
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorlage 161/2016 Fachbereich 1 Geschäftszeichen: FB Gemeinderat öffentlich Beschluss Thema Anordnung eines Fußgängerüberwegs Neuhauser Straße Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfung eines Fußgängerüberwegs in der Neuhauser Straße Höhe Mühlhaldenstraße zur Kenntnis. Bolay gez. Bauer Oberbürgermeister FB 1
2 - 2 - Erläuterungen I. Antrag Durch die Fraktion der Freien Wähler wurde in der Gemeinderatssitzung vom der Antrag für die Errichtung eines Fußgängerüberwegs in der Neuhauser Straße Ecke Mühlhaldenstraße gestellt und die Verwaltung mit der Prüfung dieses Antrags beauftragt. Im Weiteren wurde auf eine mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung mittels Verkehrszeichen und vermehrte Verkehrsüberwachung hingewiesen. II. Ausgangslage Die Neuhauser Straße befindet sich am südwestlichen Rand des Ortsteils Nellingen. Damit ist die Situation der Ortseinfahrt und ausfahrt in Richtung Nellingen bzw. in Richtung Neuhausen auf den Fildern verbunden. Um diese zu beschränken und die motorisierten Verkehrsteilnehmer in Bezug auf den Berufsverkehr von und nach Esslingen/Stuttgart auf das Körschtalviadukt zu leiten, sind zeitlich beschränkte Durchfahrtverbote eingerichtet. Die Durchfahrt ist dementsprechend morgens von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr in Richtung Ostfildern und nachmittags von 16:00 bis 19:00 Uhr in Richtung Neuhausen beschränkt. In der Mühlhaldenstraße, an der ein Fußgängerüberweg beantragt wurde, sind derzeit 57 Anwohner gemeldet. Davon sind insgesamt sechs Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren. Aufgrund von Messungen der Verkehrszahlen und Geschwindigkeiten mittels Display im Mai 2016 wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, die eine tiefere Überprüfung der Verkehrssituation in Verbindung mit dem o.g. Antrag erforderlich machte. III. Rechtsgrundlage Das Verhalten an Fußgängerüberwegen ist in 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Im Weiteren sind in der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StvO) und in der Richtlinie für die Anlage von Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) die Voraussetzungen für die Errichtung eines Fußgängerüberwegs geregelt. Dazu heißt es unter anderem in der VwV-StVO: I.1 Fußgängerüberwege dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften und nicht auf Straßen angelegt werden, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf I.2 Die Anlage von Fußgängerüberwegen kommt in der Regel nur in Frage, wenn auf beiden Straßenseiten Gehwege vorhanden sind. [ ] II.1 Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann
3 - 3 - der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht. [ ] Laut R-FGÜ dürfen Fußgängerüberwege (FGÜ) nur dort angelegt werden, wo auf beiden Seiten ein weiterführender Geh- oder Fußweg vorhanden ist. Weiterhin setzt die Anlage eines FGÜ dessen frühzeitige Sichtund Erkennbarkeit voraus. Wo z.b. haltende Fahrzeuge die Sichtweite einschränken, ist die Sicht ggf. durch Aufstellflächen zu gewährleisten. Zusätzlich ist die Erkennbarkeit bei einer zugelassen Geschwindigkeit von 50 km/h auf einer Mindestentfernung von 100 m sicherzustellen. Außerdem setzt die Anordnung voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr [ ] hinreichend gebündelt auftritt. Anderenfalls kommen nur linienhaft wirkende Maßnahmen (z.b. Mittelstreifen oder Inseln in kurzen Abständen in Betracht. Kfz/h Über 750 Fg/h FGÜ möglich FGÜ möglich FGÜ empfohlen FGÜ möglich FGÜ möglich FGÜ empfohlen FGÜ empfohlen Über 150 FGÜ möglich Im Weiteren kommt ein FGÜ nur in Betracht, falls die geforderten Verkehrsstärken vorliegen. Außerhalb dieses Einsatzbereiches können FGÜ in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden. IV. Feststellungen der Verwaltung a. Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen Im Rahmen der Überprüfung der Verkehrssituation in der Neuhauser Straße wurden insbesondere mehrere Messungen sowohl der Verkehrszahlen als auch der Geschwindigkeiten mittels Display und Messungsbox vorgenommen. Dazu wurden stichprobenartig die Querungszahlen von Fußgängern erhoben, um die Notwendigkeit eines FGÜ zu klären. Hierbei wurden im Zeitraum zwischen dem und dem an verschiedenen Punkten (Neuhauser Straße auf Höhe Hausnummern 43, 51, 65 und 67) in beiden Richtungen an insgesamt 24 Tagen Messungen durchgeführt. Dabei ist zu erkennen, dass insbesondere im Bereich der Hausnummer 67 höhere Geschwindigkeiten (v50 bis zu 61 km/h und v85 bis zu 70 km/h) gefahren werden. Dies ist allerdings darauf zurückzuführen, dass genau ab Haus 67 Tempo 60 für den ausfahrenden Verkehr und den einfahrenden Verkehr bis zum Ortseingangsschild erlaubt ist. Bereits ein Haus weiter in Richtung Ortseingang (Hausnummer 65), wo auch das Ortseingangsschild angebracht ist, ist zumindest in Richtung Rinnenbachstraße eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung zu erkennen. Hierbei ist die v85 nie über 56 km/h (v50 maximal 48 km/h). Lediglich in auswärtiger Richtung ist noch eine v85 von 62 km/h (v50 maximal 55 km/h) festzustellen, die vermutlich mit dem bereits sichtbaren und kurz darauf folgendem Tempo 60-Schild zu erklären ist. Bei Messungen auf Höhe Hausnummer 51, welche gegenüber der Mühlhaldenstraße liegt, ist eine weitere deutliche Geschwindigkeitsreduzierung zu verzeichnen. Insbesondere ortseinwärts liegt die v85 nie über 45 km/h. Geschwindigkeiten über 50 km/h wurden lediglich im Bereich zwischen 3% und 7% festgestellt. Geschwindigkeiten über 60 km/h nur im dezimalen Prozentbereich (<1%). Diese Feststellungen lassen sich weiter in Richtung Ortskern projizieren, so dass hier 80% maximal 40 km/h fahren. Lediglich in Richtung Neuhausen ist festzustellen, dass hier relativ konstant zwischen 40 und 50
4 - 4 - km/h gefahren wird. b. Ergebnisse der Verkehrszählung Bei den Verkehrszahlen lässt sich feststellen, dass das Durchfahrtverbot Wirkung zeigt, so dass nur bei den jeweils entgegengesetzt fahrenden Kfz eine Erhöhung zu den Berufsverkehrszeiten zu vermerken ist. Es lässt sich allerdings auch feststellen, dass die Durchfahrtzahlen insgesamt sehr inhomogen sind, so dass sich hier Spannen zwischen 2300 und zum Teil 5000 Fahrzeugen am Tag in beiden Richtungen ergeben. Somit ist zumindest an einigen Tagen eine Spitze von ca. 450 Kfz/h in beiden Richtungen festzustellen. Eine abschließende Erklärung für die deutlichen Unterschiede konnte nicht eruiert werden. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund von Verkehrsbehinderungen im Umfeld die Neuhauser Straße als Ausweichstrecke genutzt wurde. Allgemein lässt sich aber feststellen, dass in der Regel zu den Spitzenstunden höchstens 300 Kfz/h in beiden Richtungen zu verzeichnen sind und dazu die Werte häufig und zum Teil deutlich darunter liegen. Demnach bleiben auch in den Spitzenstunden bei einer gleichmäßigen Verteilung der Fahrzeuge zwischen 8 und 12 Sekunden zwischen den durchfahrenden Kfz, um die Straße zu überqueren. Dies berücksichtigt noch nicht die in der Realität vorkommende Bündelung des Verkehrs (z.b. durch vorgelagerte Ampelschaltungen), die deutlich höhere Zeiten ermöglichen sollten. c. Ergebnisse der Fußgängerzählung Bei den Fußgängerzählungen wurde 6 Mal zu jeweils zwei Stunden im Berufs-/Schülerverkehr das Fußgängeraufkommen auf Höhe der Mühlhaldenstraße gezählt. Hierbei sind im jeweiligen Messzeitraum durchschnittlich 3 Fußgänger gezählt worden. Dieses Fußgängeraufkommen entspricht in der Relation der Anwohnerzahl in der Mühlhaldenstraße, so dass hier auch bei einer Veränderung der Situation nicht mit einer Verzwanzigfachung zu rechnen ist. d. Bauliche Voraussetzungen Die baulichen Voraussetzungen für einen FGÜ wurden mit dem Freiflächenmanagement vor Ort abgeprüft. Weder für einen FGÜ als auch für eine Querungshilfe (Mittelinsel mit kleiner Aufstellfläche) gibt es direkt an dieser Stelle ausreichend Platz. Ein FGÜ darf weder in eine Straße noch in eine Ausfahrt führen und eine Mittelinsel vor keinem vom beiden platziert werden. Eine Mittelinsel würde jedoch mindestens die Ausfahrt für den jeweiligen Anlieger in eine Richtung einschränken. Zudem wäre aufgrund der gegebenen Fahrbahnbreite und Lage der Ausfahrten eine solche nicht mit ausreichender Aufstellfläche realisierbar. e. Bewertung Bei mehreren Ortsterminen war festzustellen, dass ein sicheres Queren der Straße möglich ist. Die o.g. Zeiträume zum Passieren der Straße sind als ausreichend anzusehen. Weiterhin sind die offensichtlichen Geschwindigkeitsübertretungen hauptsächlich im Bereich des Ortsausgangs zu verzeichnen, wo ein Querungsbedarf grundsätzlich nicht besteht. Die baulichen Voraussetzungen für einen FGÜ sind nicht vorhanden. Ein Fußweg besteht nicht auf beiden
5 - 5 - Seiten der Straße und der Platz für eine Querungshilfe ist aufgrund der geringen Straßenbreite nicht gegeben. Die Örtlichkeit wurde mit der Verkehrspolizei sowie dem Straßenbaulastträger besichtigt. Diese teilen die o. g. Feststellungen. Im Weiteren ist in der Neuhauser Straße kein Unfallschwerpunkt zu verzeichnen. Die Polizei rät explizit von einem Fußgängerüberweg ab, da erfahrungsgemäß aufgrund der sich abzeichnenden geringen Nutzung und der darauf folgenden Nichtbeachtung durch die Kfz-Führer eher gefährliche Situationen entstehen. Aufgrund der vorliegenden Zahlen - insbesondere der kaum vorhandenen Fußgängerquerungen - und der nicht erfüllten rechtlichen und baulichen Voraussetzungen, kann ein Fußgängerüberweg nicht angeordnet werden. Ausblick: Unabhängig davon werden einige Faktoren in der Neuhauser Straße als verbesserungswürdig angesehen. Insoweit wurde ein Maßnahmenkatalog in Absprache mit der Verkehrspolizei aufgestellt, der insbesondere die gefahrene Geschwindigkeit im Ortseingangs/-ausgangsbereich reduzieren und ggf. die verkehrliche Nutzung der Straße verringern soll. Zunächst wurde bereits die Geschwindigkeitsüberwachung auf Höhe der Mühle initiiert, um hier den Geschwindigkeitsverstößen entgegenzuwirken. Zusätzlich wird die Änderung der Parkmarkierungen geprüft, so dass hier, möglichst ohne Verlust der Parkplatzanzahl, durch eine alternierende Aufstellung der Parkflächen eine geringere Geschwindigkeit erzwungen wird. Soweit durch die Änderung der Parkmarkierung keine entsprechende Geschwindigkeitsdämpfung am Ortseingang erreicht werden kann, könnte an dieser Stelle eine schmale Mittelinsel platziert werden. Auch wenn die derzeitige Situation in der Neuhauser Straße das Anlegen eines FGÜ nicht ermöglicht, ist durch die o.g. Maßnahmen eine weitere deutliche Verringerung des Geschwindigkeitsniveaus zu erwarten, die es Fußgängern zusätzlich erleichtern wird die Neuhauser Straße sicher zu queren. Finanzielle Auswirkungen Produkt- / Auftragssachkonto: Kostenart bzw. Investition Einzahlungen/ Erträge in Auszahlungen/ Aufwendungen in einmalig jährlich Finanzierung durch Haushaltsmittel Überplanmäßige Auszahlungen Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen Ermächtigungsrest Außerplanmäßige Auszahlungen
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)
R- 2001 1 von 6 15.09.2011 14:36 Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R- 2001) Inhaltsverzeichnis: 1. Grundsätze 2. Voraussetzungen für die Anlage von 2.1 Allgemeines 2.2
MehrVerkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Fußgängerüberweg. Bernd Huppertz 1
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Fußgängerüberweg 1 2 Querungshilfen VwV- Die Sicherung des Fußgängers beim Überschreiten der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden
MehrÄltestenrat nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss
Vorlage 054/2017 Fachbereich 1 Geschäftszeichen: FB 1 / 30 04.04.2017 Ältestenrat 24.04.2017 nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss 10.05.2017 öffentlich Beratung Gemeinderat 17.05.2017 öffentlich
MehrEs fällt ein Gesamthonorar von ca ,00 (einschl. 19% MwSt.) an.
Vorlage Stadtwerke 134/2016 Entwässerung Geschäftszeichen: FB 4/66/Andler 19.08.2016 Ältestenrat 12.09.2016 nicht öffentlich Kenntnisnahme Ausschuss für Technik und Umwelt 21.09.2016 öffentlich Beratung
MehrNeufassung der Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für städtische Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Ostfildern
Vorlage 022/2015 Fachbereich 2, Bildung, Kultur und Familie Geschäftszeichen: FB 2/40/Zi 23.01.2015 Ältestenrat nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss 11.02.2015 nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss
MehrSicheres Queren. Jörg Ortlepp Leiter Verkehrsinfrastruktur. Sicheres Wege sicheres Queren Stuttgart, 07. Mai 2018
Sicheres Queren Jörg Ortlepp Leiter Verkehrsinfrastruktur Sicheres Wege sicheres Queren Stuttgart, 07. Mai 2018 Quelle: Statistisches Bundesamt, Verkehrsunfälle Fachserie 8 Reihe 7, Monatsbericht Dezember
MehrMaßnahmen zur Schulwegsicherheit
Maßnahmen zur Schulwegsicherheit 1. Allgemeine Kenngrößen für das Verhalten von Kinder 2. Schulwegdienste 3. Schulwegplan 4. Schulbusverkehr und Schulbushaltestellen Kennzeichnung von Schulbushaltestellen
MehrINFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND
Dezernat..IV.. Az. INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND Datum: 30.9.2016 Nr. V515/2016 Betreff Ideenplattform 2016, Idee Nr. ID 56 Zebrastreifen Leo-Sternbach-Straße Betrifft Antrag / Anfrage: Ideenplattform
Mehrnicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss
Vorlage 097/2016 Fachbereich 1 Geschäftszeichen: 14.06.2016 Ältestenrat 15.06.2016 nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss 29.06.2016 öffentlich Beratung Gemeinderat 06.07.2016 öffentlich Beschluss
MehrÄltestenrat nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss
Vorlage 128/2016 Zentrale Dienste Geschäftszeichen: 10-022.133 07.09.2016 Ältestenrat 12.09.2016 nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss 28.09.2016 öffentlich Beratung Gemeinderat 05.10.2016
MehrGemeinderat öffentlich Beschluss
Vorlage 197/2015 Zentrale Dienste Geschäftszeichen: 10-024.211 03.12.2015 Gemeinderat 09.12.2015 öffentlich Beschluss Thema Wahl der/des weiteren Beigeordneten Beschlussantrag 1. Durch Beschluss des Gemeinderats
Mehrnicht öffentlich Kenntnisnahme. Gemeinderat öffentlich Beschluss
Vorlage 060/2016 Zentrale Dienste Geschäftszeichen: 10-020.06 31.03.2016 Ältestenrat 06.04.2016 nicht öffentlich Kenntnisnahme Ältestenrat 04.05.2016 nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss
MehrHein-Janssen- Straße. Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme. Bürgerinformation
Hein-Janssen- Straße Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme Bürgerinformation 28.08.2014 www.aachen.de Ablauf Anlass der Baumaßnahme, Sachstand Vorstellung Bestand und Planung
MehrStellungnahme des ADFC zur Markierung von Schutzstreifen und zur Freigabe des Gehweges für Radfahrer in der Ortslage Nendorf an der K15 und der K38
Kreisverband Nienburg im ADFC-Niedersachsen e.v. Nienburg, den 21. März 2014 Stellungnahme des ADFC zur Markierung von Schutzstreifen und zur Freigabe des Gehweges für Radfahrer in der Ortslage Nendorf
MehrBolay gez. Lechner gez. Bader gez. Striebeck Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeisterin FB 4 Bauen, Immobilien
Vorlage 024/2017 Fachbereich 4, Bauen, Immobilien Geschäftszeichen: FB 4/65-3 01.02.2017 Ältestenrat 06.02.2017 nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss 22.02.2017 öffentlich Kenntnisnahme Thema
MehrDer Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen.
Start Der Grünpfeil Frage 1: Wenn ich mich einer roten Ampel nähere, die über ein Grünpfeil-Schild verfügt und ich rechts abbiegen will, muss ich erst den Blinker setzen und dann a) zügig auf die Kreuzung
MehrEinrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet
Gemeinde Bühlertann GRDrs 57/2015 GZ: Bürgermeister Einrichten von Tempo 30-er Zonen im Gemeindegebiet Beschlussvorlage Bühlertann, den 16.09.2015 Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat
MehrFußgängerfreundlich über die Straße Rechtliche Fragen bei der Anlage von Fußgängerüberwegen
Fußgängerfreundlich über die Straße Rechtliche Fragen bei der Anlage von Fußgängerüberwegen Fachseminar am 13. Juni 2018 in Ulm Gerhard Scholl Oberste Straßenverkehrsbehörde Verhaltensrechte und Verhaltenspflichten
MehrSTADT WIESLOCH. Ej Ja In Form von:
STADT WIESLOCH FB 3 / FGL 3.21 / Straßenverkehrsbehörde 3.21 / Barbara Juhnke Tel.: 84-303 Vorlage Nr. 61/2016 Aktenzeichen: 112.7 Tagesordnungspunkt: Sichere Fuß- und Radwege in Altwiesloch hier: Antrag
MehrDie fahrzeugähnlichen Geräte (FäG) werden zum Fussverkehr gezählt.
Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Tiefbau Fussgängerquerungen 1. Anwendungsbereich Dieses Merkblatt dient als Entscheidungshilfe für die Festlegung des Typs von Fussgängerquerungen. Die Grundlagen
MehrAusschuss für Technik und Umwelt nicht öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss
Vorlage 003/2015 Fachbereich 3 Geschäftszeichen: 15.12.2014 Ausschuss für Technik und Umwelt 14.01.2015 nicht öffentlich Beratung Gemeinderat 28.01.2015 öffentlich Beschluss Thema Grundsatzbeschluss zur
MehrStand: , Dietmar Nitsche, ADFC-Hildesheim
Viele Fußwege haben inzwischen das weiße Zusatzschild "Radfahrer frei". Diese Wege darf der Radfahrer benutzen - muss er aber nicht. Der Radfahrer kann die Fahrbahn der Straße nutzen. Auf dem Fußweg ist
MehrVerkehrsregelungen im Wohngebiet Zauberwinkel
Verkehrsregelungen im Wohngebiet Zauberwinkel Informationsveranstaltung am 21.02.2013 in der Mehrzweckhalle Karl-Sittler-Straße 22.02.2013 1 Anlass für diese Veranstaltung 1. Entscheidungen der Gemeinde
MehrÄltestenrat nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss öffentlich Kenntnisnahme
Vorlage 040/2016 Fachbereich 2, Bildung, Kultur und Familie Geschäftszeichen: FB 2/40/Zi 18.02.2016 Ältestenrat 02.03.2016 nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss 16.03.2016 öffentlich Kenntnisnahme
MehrVerkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Die Fahrradstadt Neue Wege zur Radverkehrsförderung
Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Die Fahrradstadt Neue Wege zur Radverkehrsförderung Wer ist der VCD? der ökologische Verkehrsclub Alternative zu Autoclubs Seit 25 Jahren ist der VCD der Umwelt- und Verbraucherverband
MehrUniv.-Prof. Dr.-Ing. Reinhold Maier
Sichere Straßen für Fußgänger und Radfahrer Univ.-Prof. Dr.-Ing. Reinhold Maier LVW Fachtagung Rostock April 2015 Schutz für die Ungeschützten Technische Universität Dresden Professur Straßenverkehrstechnik
MehrRichtlinie Grundlagen für die Anordnung eines Schutzweges
Das Land Kärnten Abteilung 7 Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur Richtlinie Grundlagen für die Anordnung eines Schutzweges Mai 2013 1. Allgemein Die maßgebenden Kriterien für die Anlage
MehrLAG RV 2. Arbeitstreffen StVO in der Radverkehrsförderung weiche Maßnahmen
LAG RV 2. Arbeitstreffen StVO in der Radverkehrsförderung weiche Maßnahmen Notwendigkeit sogenannter weicher Maßnahmen Kennzeichnung der unterschiedlichen Verkehrsanlagen Verstetigung des Verkehrsflusses
MehrFachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen
Haltestellen Der Sicherung der Haltestellen kommt eine bedeutende Aufgabe zu, denn das Ein- und Aussteigen, das Warten an den Haltestellen und das Überqueren der Fahrbahn auf dem Weg zur Haltestelle stellen
MehrSicherheits- und Einsatzkriterien für Fußgängerüberwege (FGÜ)
Sicherheits- und Einsatzkriterien für Fußgängerüberwege (FGÜ) im Lichte der R-FGÜ 2001 Wissenschaftliche Assistentin Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen und Städtebau der Universität Hannover
MehrEntwurf sicherer Anlagen des Fußverkehrs
Entwurf sicherer Anlagen des Fußverkehrs 1. Deutscher Fußverkehrskongress 15.09.2014 Prof. Dr.-Ing. Jürgen Steinbrecher Gliederung der Präsentation Vorbemerkungen Regelwerke Anforderungen Verkehrssicherheit
Mehr4. Bauabschnitt der Königsallee (zwischen Grätzelstraße und dem Bahnübergang nördlich des Hagenwegs)
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Göttingen e.v. Geiststraße 2, 37073 Göttingen www.adfc-goettingen.de info@adfc-goettingen.de Kontakt: Rainer Worm, 0551/4994585 Verkehrsclub Deutschland
MehrAntrag auf Verordnung eines Schutzweges
- 1 - An die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Verkehrsreferat Gilmstraße 2 6020 Innsbruck E-Mail: bh.innsbruck@tirol.gv.at (Eingangsvermerk) Antrag auf Verordnung eines Schutzweges I. Angaben zum/zur AntragstellerIn
MehrMarkierung beidseitiger Schutzstreifen (innerorts) (Musterlösung Nr. 1)
Markierung beidseitiger Schutzstreifen (innerorts) (Musterlösung r. 1) Schmalstrichmarkierung (0,12 m breit, 1,00 m Länge, 1,00 m Lücke, Lage mittig zwischen den Verkehrsflächen) Parkstreifen Sicherheitstrennstreifen
MehrDie Beleuchtung öffentlicher Straßen
Die Beleuchtung öffentlicher Straßen Die allgemeine Straßenbeleuchtung ist in Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz BayStrWG geregelt. Demnach haben die Gemeinden zur Aufrechterhaltung der
MehrMaßnahmen der Verkehrsberuhigung Punktuelle bauliche Maßnahmen
Punktuelle bauliche Maßnahmen + ggf. auch städtebauliche Verbesserung (wenn bei ausreichender Fläche und Leitungsfreiheit Begrünung möglich) + feste gut sichtbare Einbauten + Reduzierung der Geschwindigkeit
MehrVERHANDLUNGSSCHRIFT Zutreffendes ist angekreuzt
Behörde Zahl Datum Bezirkshauptmannschaft Baden BNS1-V-041099/013 16.08.2017 BNS1-V-041099/014 VERHANDLUNGSSCHRIFT Zutreffendes ist angekreuzt Ort der Amtshandlung Klausen-Leopoldsdorf Beginn 08.45 Uhr
MehrInformation über die Sitzung des Gremiums für Verkehrsfragen am 06. September 2011
Information über die Sitzung des Gremiums für Verkehrsfragen am 06. September 2011 Anfrage zu Tempo 30 im Medardusring Bestätigung des Ortsentwicklungsplans Bei der Einwohnerfragestunde im Gemeinderat
MehrRadwegebenutzungspflicht
Radwegebenutzungspflicht Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsordnung mit der Fahrradnovelle aus 1997 sowie der Neufassung 2009 mit dem Ziel der Reduzierung der benutzungspflichtigen Radwege Verwaltungsvorschriften
MehrTeilhaushalt 9 Tiefbau und Grünflächen (1)
AMPELN Rückbau Signalanlagen 24.200,- Teilhaushalt 9 Tiefbau und Grünflächen (1) (Verantwortung Rudi Schumacher) Beschlussvorschlag: 1. Dem Gemeinderat wird der Rückbau der Signalanlagen Pos. 1 und 2 sowie
MehrMinisterium für Verkehr Baden-Württemberg. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Gestaltungsmöglichkeiten bei der Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen Fachseminar Fußgängerfreundlich über die Straße 13. Juni 2018 Dipl.-Ing. Wolfgang
MehrArtikel I. Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960
Artikel I Geltende Fassung 26a. (1) Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Militärstreife sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich
MehrFahrradstraße Harvestehuder Weg Evaluation und Maßnahmen zur Verbesserung
Fahrradstraße Harvestehuder Weg Evaluation und Maßnahmen zur Verbesserung Informationsveranstaltung am 02.10.2015 in der Hochschule Fresenius Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 1. Rückblick
MehrResultate Verkehrserhebung Talstrasse / Lindenstrasse Juni 2017
Resultate Verkehrserhebung Talstrasse / Lindenstrasse Juni 2017 Verwaltung Autor Gemeinde Uetikon am See Abteilung Bevölkerung + Sicherheit Bergstrasse 90 8707 Uetikon am See Severin Uhr Leiter Bevölkerung
MehrBaugebiet Am Wienebütteler Weg. Planungswerkstatt. am 07. April 2017 In der Herderschule
HANSESTADT LÜNEBURG Baugebiet Am Wienebütteler Weg Planungswerkstatt am 07. April 2017 In der Herderschule Programm-Ablauf 16:00 Uhr Begrüßung + Einführung 17:00 Uhr Arbeits- / Beteiligungsphase 20:00
MehrDer Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, den (Frau Piesker)
- 1 - Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, den 30.11.2012 51 361 14485 (Frau Piesker) Amt für Straßen und Verkehr 3 361 6934 (Frau Osterloh) Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung
MehrANLAGEN FÜR DEN FUßGÄNGERQUERVERKEHR (u.a. EFA und R-FGÜ)
VSVI Seminar Dr.-Ing. Carola Mennicken Anlagen für den Fußgängerquerverkehr (u.a. EFA, R-) Seminarveranstaltung der Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure Neue Empfehlungen zur Behandlung des
MehrBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Bauen, Planen und Facility Management
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 21.06.2018 Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme
MehrNiederschrift. b) es fehlten die Stadtverordneten Derichs, Hohnen, Siegberg, Marx, Lenzen
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Beschwerdeausschusses der Stadt Heinsberg vom 8. Dezember 2008 im kleinen Sitzungssaal des Rathauses in Heinsberg Beginn: 17.30 Uhr Ende: 17.35 Uhr Anwesend
MehrVerkehrsversuch Hassee. Präsentation am OBR Hassee/Vieburg
Verkehrsversuch Hassee Präsentation am 28.10.2014 OBR Hassee/Vieburg Ablauf der Präsentation 1. Ziele des Verkehrsversuchs 2. Erfahrungsberichte zum laufenden Verkehrsversuch 3. Maßnahmen zur Verbesserung
MehrSo ändern Sie einen Fußgängerüberweg in Bremen
Amt für Straßen und Verkehr Freie Hansestadt Bremen Amt für Straßen und Verkehr Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen Ortsamtleiterin Frau Dr. Mathes Wilhelm-Leuschner-Str. 27 A 28329 Bremen Auskunft erteilt
MehrNeueste Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung
ARTIKEL Neueste Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung Quelle: Fotolia / ADV Nach Befassung im Bundeskabinett und nach Zustimmung durch den Bundesrat ist am 14. Dezember 2016 die Erste Verordnung zur Änderung
MehrVeränderungen durch die neue StVO vom
Veränderungen durch die neue StVO vom 01.04.2013 - Welche Rechtsreihenfolge ergibt sich? - Wie verhält sich die Regelung 208/308 - Fahrstreifenbreitensignalisierung - Geschwindigkeitstrichter: Auf Autobahnen
Mehr1 Entwurf. Verkehrs und Radwegeplanung in Loccum. K 13 Loccum Zentrum - Landesgrenze NRW. Teil 1:
1 Entwurf Verkehrs und Radwegeplanung in Loccum K 13 Loccum Zentrum - Landesgrenze NRW Teil 1: Abschnitt von der Wiedensähler Straße (Oberschule) bis zur B441 und weiter bis in die Rehburger Straße Einmündung
MehrAuswertebericht zu Verkehrsmessungen in Eimeldingen mit Stand
Auswertebericht zu Verkehrsmessungen in 79591 Eimeldingen mit Stand 12.01.2015 Einleitung: Da es im abgelaufenen Kalenderjahr 2014 in der Gemeinde Eimeldingen immer wieder zu Beschwerden von Bürgern über
MehrVerkehrsberuhigung in der Kleinen Ulrichstraße
Verkehrsberuhigung in der Kleinen Ulrichstraße Bürgerversammlung für Anwohner und Gewerbetreibende am 20. Januar 2014 im Stadthaus 1 Räumliche Einordnung 2 Verkehrspolitische Einordnung (1/2) Verkehrskonzeption
MehrReißverschluss verfahren
Reißverschluss verfahren StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung Für wen
MehrFührungsformen - Übersicht
R A D V E R K E H R A N I N N E R Ö R T L I C H E N H A U P T V E R K E H R S S T R A ß E N Führungsformen - Übersicht nach: Straßenverkehrsordnung, StVO (Stand 02/2009) und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen,
MehrStatus Quo. Handlungsspielräume für die integrierte Gestaltung von Ortsdurchfahrten. Am Beispiel der Ortsdurchfahrt Butzbach-Fauerbach
Status Quo Foto: Stadt Butzbach 2016 Handlungsspielräume für die integrierte Gestaltung von Ortsdurchfahrten Am Beispiel der Ortsdurchfahrt Butzbach-Fauerbach Bürgerwerkstatt am 26.10.2017 Zusammenfassung:
MehrMaßnahmen-Nr.: Lagebeschreibung Hauptstr./Talstr. Baulast Gemeinde. Maßnahmentyp Lichtsignalanlage. Priorität: 1. Nettokosten: 17.
K01 Typ: Knoten Hauptstr./Talstr. Lichtsignalanlage 1 17.000 Signalisierung für Radfahrer ergänzen. Zur Sicherung der Querung wird die vorhandene Fußgänger-LSA für den Radverkehr erweitert. Aus Richtung
MehrVaihingen Vaihinger Markt (alt) und Schwabengalerie (neu) Vaihinger Markt. Schwabengalerie. Straße
Vaihingen Vaihinger Markt (alt) und Schwabengalerie (neu) Der alte und der neue Teil des Zentrums sind durch eine wichtige Straße getrennt. Vaihinger Markt Schwabengalerie Straße Stadtautobahn Tunnel Sept
MehrEin Quiz für Einsteiger ADFC Gießen
Richtig im Radverkehr? Ein Quiz für Einsteiger 2011 ADFC Gießen 1) Wie schnell dürfen Autos und Fahrräder hier maximal fahren? A) Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, 30 km/h. ) g, B) An den Fußverkehr
Mehran den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Ja Nein Vorlage-Nr. 2017/0271
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 23.08.2017 Dezernat II Amt: Bürger- und Ordnungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur
MehrVerkehrsberuhigung des Gebietes Behlertstraße, Eisenhartstraße, Hebbelstraße, Bertha-von- Suttner-Straße
Verkehrsberuhigung des Gebietes Behlertstraße, Eisenhartstraße, Hebbelstraße, Bertha-von- Suttner-Straße 1 Ausgangslage vor Neuordnung Fr.-Ebert-Straße und Änderung Verkehrsführung Behlertstraße Friedrich-Ebert-Straße
MehrAntrag der Unabhängigen Bürgerliste Icking ev zur Gemeinderatssitzung am
Antrag der Unabhängigen Bürgerliste Icking ev zur Gemeinderatssitzung am 24.6.2013 Die Verwaltung wird beauftragt im Bereich der Tempo 40 Zone in Icking eine Tempo 30 Zone einzurichten. Begründung Die
MehrResultate. Gemeinde Gossau ZH. Simulation Langweidstrasse Grüt. 1 Einleitung
Gemeinde Gossau ZH Simulation Langweidstrasse Grüt 1 Einleitung Die Firma ewp wurde von der Gemeinde Gossau ZH beauftragt, das geplante Verkehrsregime in Grüt mit Hilfe einer Mikrosimulation zu prüfen.
MehrQuerungsstellen. Lösungsansätze für Radfahrer. Problematik. Schwierigkeiten für Kinder. Wo wird gequert?
Problematik Unfälle beim Queren einer Fahrbahn sind oft besonders folgenschwer Querungsstellen Lösungsansätze für Radfahrer unsichere Radfahrer wie Kinder und Ältere sind überdurschnittlich hiervon betroffen
MehrRichtlinie Fussgängerstreifen. Anwendungsbereich
Verkehr und Infrastruktur (vif) Anwendungsbereich Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV betreffend Fussgängerstreifen. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton
MehrAntrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach 45 Absatz 6 StVO zur Sicherung der Arbeitsstelle sowie zur Verkehrssicherung
Antragsteller: An das Landratsamt Schwäbisch Hall Bei Rückfragen: Ordnungs- und Straßenverkehrsamt Münzstraße 1 Frau Küspert, Tel. 0791/755-7467 74523 Schwäbisch Hall Frau Klenk: Tel. 0791/755-7250 Fax:
MehrMÜLHEIM 2020 Flaniermeile Frankfurter Straße Vorstellung der Entwurfsplanung
MÜLHEIM 2020 Flaniermeile Frankfurter Straße Vorstellung der Entwurfsplanung Amt fü r Straßen + Folie 1 Frankfurter Straße Folie 2 Änderungen gegenüber dem Vorentwurf Elisabeth-Breuer-Straße bleibt in
Mehr. Stadtbezirkes am. Bitte Wortmeldezettel vollständig und g ut leserlich ausfüllen und umseitige Erläuterungen beachtenl
Bürgerversammlung des. Stadtbezirkes am Bitte Wortmeldezettel vollständig und g ut leserlich ausfüllen und umseitige Erläuterungen beachtenl ElAntrag (zur Abstimmung) A n fr a g e (keine Abstimmung) Möchten
MehrMitteilung für die Bezirksversammlung
Bezirksamt Hamburg-Mitte Drucksache 20/376/12 -Geschäftsstelle der Bezirksversammlung- 11.01.2013 Mitteilung für die Bezirksversammlung Betr.: Straßenmarkierungen in Tempo-30-Zonen Die Bezirksversammlung
MehrVerkehrsversuch obere Berliner Straße Zwischenauswertung. Amt für Stadtentwicklung Jens Kunstmann Folie 1/12
Zwischenauswertung Jens Kunstmann 18.05.2016 Folie 1/12 Rückblick mit Beginn der Baumaßnahme Jakobstraße erfolgte die temporäre Öffnung der Fußgängerzone obere Berliner Straße (Abschnitt Bahnhofstraße
MehrARBEITSKREIS VERKEHRSSACHVERSTÄNDIGE. Richtlinie 1. Grundlagen für die Anordnung eines Schutzweges
ARBEITSKREIS VERKEHRSSACHVERSTÄNDIGE Richtlinie 1 Grundlagen für die Anordnung eines Schutzweges (ohne Signalregelung) In der Fassung 2011 Verletzungsrisiko in Prozent Präambel Um die Errichtung eines
MehrVerkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Neue Wege zur Fahrradstadt Freising
Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Neue Wege zur Fahrradstadt Freising Wer ist der VCD? Verkehrsclub für alle Alternative Interessenvertretung Mobilitätsberatung Verbraucherschutz Schutzbriefe und mehr
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
Bundesrat Drucksache 255/15 28.05.15 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Vk - In - U Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
MehrEinwohnerversammlung am
Einwohnerversammlung am 14.05.2014 GRUND FÜR ÄNDERUNGEN BVerwG v. 18.11.2010-3 C 42.09 Leitsatz: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse
MehrSeite 1 von 5 Wo die Lübecker Straße endet und die Gadebuscher Straße beginnt, gibt es für stadtauswärt Radelnde benutzungspflichtige gemeinsame Fuß-u
Seite 1 von 5 Wo die Lübecker Straße endet und die Gadebuscher Straße beginnt, gibt es für stadtauswärt Radelnde benutzungspflichtige gemeinsame Fuß-und Radwege auf beiden Straßenseiten. Der von hier aus
MehrWorkshop Radwege Starnberg Bahnhof Nord Maisinger Schlucht Planungsstand
Workshop Radwege Starnberg Bahnhof Nord Maisinger Schlucht Planungsstand 09. März 2010 1 Ziele Ziele Verbesserte Angebote für Radverkehr sowohl für den weiträumigen Freizeitverkehr (Bahnhof Nord Maisinger
Mehrbedingungen der GVZ sind anerkannt. Das RAL-Gütesiegel, das auf jedem geprüften Verkehrszeichen aufgebracht ist,
Von der VwV-StVO gefordert In der Verwaltungsvorschrift zur StVO ( 39 bis 43 III 3a) wird gefordert: Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen.
MehrQuickcheck für Überquerungsstellen
Quickcheck für Überquerungsstellen Wofür gibt es den Quickcheck? Im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Schulwegplänen, Radschulwegplänen oder auch Kinderstadtplänen werden häufig sogenannte möglichst
MehrAG Radwegeplanung Führung der Radfahrer im Straßenverkehr
AG Radwegeplanung Führung der Radfahrer im Straßenverkehr Eislingen/Fils, 26. März 2009 2009 ADFC Kreisverband Göppingen Postfach 103 73001 Göppingen Reiner Neumann Telefon: 07161 290732 E-Mail: reiner.neumann@adfc-bw.de
MehrHauptstraße Weßling / Hof Art
9 8 7 6 5 4 3 2 1 : 1: 2: 3: 4: 5: 6: 7: 8: 9: 1: 11: 12: 13: 14: 15: 16: 17: 18: 19: 2: 21: 22: 23: Uhrzeit Sonntag, 15. November 215, 22: Uhr bis Sonntag, 22. November 215, 22: Uhr Geschwindigkeitsübertretung:31
MehrSchulwegsicherungsplan
Schulwegsicherungsplan der Gemeinde Hünfelden für den Ortsteil Nauheim Hünfelden, den 13. Mai 2013 Liebe Eltern, liebe Kinder, sich morgens selbstständig auf den Weg zur Schule machen, das macht Spaß und
MehrFahrradstraßen Aktuelle Erkenntnisse zur Gestaltung, Regelung und Verkehrssicherheit
Fahrradstraßen Aktuelle Erkenntnisse zur Gestaltung, Regelung und Verkehrssicherheit Marcel Schreiber Referent Verkehrsinfrastruktur VSVI NRW Seminar Stadtstraßen und Ortsdurchfahrten Bergisch Gladbach,
MehrSicherheit auf Stadtstraßen: Fußweg, Radweg, Schulweg TEIL II
Sicherheit auf Stadtstraßen: Fußweg, Radweg, Schulweg TEIL II Schwachstellen und praxistaugliche Lösungen bei der Gestaltung von 1. Haltestellen 2. Radwegen 3. Fußwegen 1 RASt 06: Haltestellen für Busse
MehrALTE LANDSTRASSE. Ab Knoten Gheistrasse bis Rüschlikon. Trottoir nicht durchgehend. Mangel ERWÄGUNG: - - tief -
ALTE LANDSTRASSE Ab Knoten Gheistrasse bis Rüschlikon 1 Trottoir nicht durchgehend Ergänzung Trottoir Es ist durchgehend ein Trottoir vorhanden, jedoch wechselt dieses auf Höhe Hohenrainstrasse die Strassenseite.
MehrKreisverwaltungsreferat
Telefon: 233-39871 Telefax: 233-39868 Kreisverwaltungsreferat Seite 1 von 5 Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen Bezirk Nord KVR-III/132 Einführung von Tempo 30 in der
Mehrvon der Universitätsstraße bis Sülzgürtel
von der Universitätsstraße bis Sülzgürtel Welche Ansprüche werden an die Straße gestellt? Wie soll die Berrenrather Straße zukünftig aussehen? Peter Gwiasda, Planungsbüro VIA eg, Köln Welche Ansprüche
MehrVorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr
Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis 8 Vorfahrt 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 8 (1a) Kreisverkehr 10 Einfahren und Anfahren 35 Sonderrechte und 38 Blaues Blinklicht und gelbes
MehrNationaler Radverkehrskongress 2009 Die StVO-Novelle - Neuerungen für den Radverkehr
Nationaler Radverkehrskongress 2009 Die StVO-Novelle - Neuerungen für den Radverkehr Dipl.-Ing. Dankmar Alrutz Planungsgemeinschaft Verkehr, Hannover (PGV) Große Barlinge 72a 30171 Hannover Tel.: 05 11
MehrKreuzungsannäherung (Kreuzung mit und ohne [Rechts-]Vorrang)
Eine Kreuzung ist eine Stelle, auf der eine Straße eine andere überschneidet oder in sie einmündet, gleichgültig in welchem Winkel ( 2 Abs. 1 Z. 17 StVO). Geregelte und ungeregelte Kreuzung (Kreuzungstypen)
MehrTeilaktionsplan Bad Salzuflen
Lärmaktionsplanung 2. Stufe L 772 Brüderstraße/Bismarckstraße/Extersche Straße Teilaktionsplan Bad Salzuflen-2013-6 6a Zugehörige Daten B 772 Abschnitt von der B 239 bis zur Hindenburgstraße Verkehrsstärke:
MehrRatsherr Fricke begehrt die Erweiterung der Tempo 30 Zonen im Stadtgebiet.
Vorlagen Nr. : 198/2017 vom 23. 11.2017 Stadt Schöningen erstellt durch: Fachbereich Bürgerdienste / Dienstbereich Ordnungswesen Bearbeiter/in: Herr Michael Ebert an Sitzungsdatum Zuständigkeit öffentlich
MehrVorschlag für eine sichere Radverkehrsführung im Bereich von Sperberslohe
Vorschlag für eine sichere Radverkehrsführung im Bereich von Sperberslohe der Bürgerinitiative Sicheres Sperberslohe zur Umgestaltung der Staatsstraße 2225 im Bereich von Wendelstein/Sperberslohe Bürgerinitiative
MehrStadt Rheinstetten Große Kreisstadt Anlage:
DR-Nr. 160/2008 Stadt Rheinstetten Große Kreisstadt TOP Anlage: Vorlage zur Sitzung am 17.09.2008 Beratungsfolge: AUT 17.09.2008 Tagesordnungspunkt: Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsregelungen
MehrRadverkehr an Landstraßen
Radverkehr an Landstraßen Kolloquium Empfehlungen für Markus Lerner Kolloquium Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 ingladbach Köln 6. Dezember Bergisch (ERA) 1 2 Maßgebliche Regelwerke für den Radverkehr
MehrBegegnungszonen. Der richtige Weg zu einer guten Lösung mobile 06/16. DI Mag. Ekkehard Allinger-Csollich. Begegnungszonen
Der richtige Weg zu einer guten Lösung mobile 06/16 Ekkehard Allinger-Csollich 1 2 Tiefbauamt des Kantons Bern, Ortsdurchfahrten im Wandel der Zeit (2008) 3 Rechtliche Voraussetzungen Kundmachung Verfahrensablauf
MehrHauptstraße Weßling / Gasthof Zur Post
8 7 6 5 4 3 2 1 : 1: 2: 3: 4: 5: 6: 7: 8: 9: 1: 11: 12: 13: 14: 15: 16: 17: 18: 19: 2: 21: 22: 23: Uhrzeit Sonntag, 8. November 215, 21: Uhr bis Sonntag, 15. November 215, 21: Uhr Geschwindigkeitsübertretung:
MehrVerkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth
Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth Vorlagen-Nr.: Az.: Vorausgegangene Vorlage: GR 102/09-ö-30 112.23 189/96 vom 26.09.1996 Gremium: Zweck: Art: Datum: GR Beschluss Öffentlich
Mehr