Fördermittel. Maximale Förderung? BRÖTJE Förderservice! Hotline +49 (6190)
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- Lieselotte Weiß
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1 Fördermittel Maximale Förderung? BRÖTJE Förderservice! Hotline +49 (6190) Fördermittelübersicht Stand 1. August 2017
2 Wenn Brennwerttechnik, dann KfW-Förderung Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert die Heizungsmodernisierung mit Gas-/Öl-Brennwerttechnik. Wird gleichzeitig die Wärmeverteilung im Haus optimiert, ist eine höhere Förderung durch Zusatzförderungen im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) möglich. Notwendige Bedingungen Die Heizung wird in einem Wohngebäude mit Bauantrag vor dem modernisiert. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens/Start der Bauarbeiten vor Ort gestellt werden. Zum Förderantrag und zur Auszahlungen sind Bestätigungen von Energieberater/Brötje-Förderservice erforderlich (BzA-Bestätigung zum Antrag und BnD-Bestätigung nach Einbau) Der Hydraulische Abgleich und eine hocheffiziente Heizungs-Umwälzpumpe sind wichtige Fördervoraussetzungen. Je nach Antragsteller und Umfang der Heizungsmodernisierung kommen verschiedene Förderoptionen in Frage Heizungsmodernisierung mit Gas-/Öl-Brennwerttechnik als KfW-Einzelmaßnahme 10 % KfW-Zuschuss für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern/Eigentumswohnungen im Bestand mögliche Zuschüsse von 300 bis zu je Wohneinheit im Durchschnitt ausgezahlter Zuschuss ca je Wohneinheit KfW-Förderkredit mit 7,5 % Tilgungszuschuss für alle Eigentümer von Wohngebäuden/Eigentumswohnungen im Bestand 100 prozentige Finanzierung der Heizungsmodernisierung KfW-Kredit von bis zu günstige Konditionen: vom Staat verbilligte Zinsen, lange Zinsbindung, lange Laufzeiten, tilgungsfreie Anlaufjahre zusätzlicher Tilgungszuschuss als Teilschuldenerlass auf den Kreditbetrag möglicher Tilgungszuschuss von bis zu je Wohneinheit im Durchschnitt ausgezahlter Tilgungszuschuss ca bis Beantragung über die Hausbank Heizungsmodernisierung mit Gas-/Öl-Brennwerttechnik in Verbindung mit der Optimierung der Wärmeverteilung Förderung als KfW-Heizungspaket, wenn ein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl) außer Betrieb genommen wird, der nicht auf Brennwerttechnik basiert und nicht der Austauschpflicht nach 10 EnEV unterliegt. 15 % KfW-Zuschuss für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern/Eigentumswohnungen im Bestand mögliche Zuschüsse von 300 bis zu im Durchschnitt ausgezahlter Zuschuss ca Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B erforderlich KfW-Förderkredit mit 12,5 % Tilgungszuschus für alle Eigentümer von Wohngebäuden/Eigentumswohnungen im Bestand 100 prozentige Finanzierung der Heizungsmodernisierung KfW-Kredit von bis zu günstige Konditionen: vom Staat verbilligte Zinsen, lange Zinsbindung, lange Laufzeiten, tilgungsfreie Anlaufjahre zusätzlicher Tilgungszuschuss als Teilschuldenerlass auf den Kreditbetrag möglicher Tilgungszuschuss von bis zu je Wohneinheit im Durchschnitt ausgezahlter Tilgungszuschuss ca Beantragung über die Hausbank KfW-Förderung durch regionale Fördermöglichkeiten aufstocken Die KfW-Programme können in der Regel mit weiteren Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Bei Beachtung und Einhaltung der Bedingungen zur Kumulation und Kombination steht der zusätzlichen Nutzung von staatlichen Förderungen wie der KfW-geförderten Baubegleitung, dem Marktanreizprogramm vom BAFA oder der BAFA-Förderung zur Heizungsoptimierung nichts im Weg. Je nach Wohnort sind regional Förderprogramme vom Land, der Kommune oder den Energieversorgern interessant.
3 Wenn Wärmepumpe, dann BAFA-Zuschuss Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert das Heizen mit Erneuerbaren Energien im Marktanreizprogramm (MAP). Dazu zählt auch Umweltwärme aus Luft, Wasser und Erde, die sich Wärmepumpen zu Nutze machen. Der Investitionszuschuss richtet sich nach der Effizienz der Wärmepumpe und den Anlagekomponenten. Förderung im Überblick Förderung bei Einbau in Bestandsgebäude und im Neubau Förderung für private Hauseigentümer, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen Zuschuss als Basisförderung oder als höhere Innovationsförderung Mögliche Zusatzförderungen (Lastmanagement-Bonus, Kombinationsbonus, Gebäudeeffizienzbonus, Optimierungsmaßnahme) Bei gleichzeitiger Optimierung der Wärmeverteilung im Haus ist eine zusätzliche Förderung im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) möglich. Der Förderantrag muss ab vor Beauftragung des Fachhandwerkers gestellt werden. Elektrisch Luft-Wasser-Wärmepumpe Jahresarbeitszahl (JAZ) für eine 3,5 Basisförderung oder für eine 4,5 Innovationsförderung) Basisförderung Altbau: 1.300, leistungsgeregelt/monovalent Innovationsförderung Altbau: 1.550, leistungsgeregelt/monovalent Innovationsförderung Neubau: 1.300, leistungsgeregelt/monovalent Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,5 Basisförderung oder 4,5 Innovationsförderung) Basisförderung Altbau: 4.000, mit Erdsonde Innovationsförderung Altbau: 6.000, mit Erdsonde Innovationsförderung Neubau: 4.000, mit Erdsonde Zusatzförderung Alle Basis- und Innovationsförderungen sind mit den Zusatzförderungen kombinierbar. Lastmanagementbonus: für lastmanagementfähige Wärmepumpe mit Pufferspeicher und Smart Grid Ready -Zertifikat Kombinationsbonus: für die Kombination mit Solarthermie/Wärmenetz Gebäudeeffizienzbonus + 0,5 x Basis-/Innovationsförderung für umfassende Modernisierungen zum KfW-Effizienzhaus 55 Optimierungsbonus für Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung bei Errichtung + 10 % der Nettoinvestitionskosten nachträglich nach einem Jahr: bis 250 nachträglich nach 3 7 Jahren: 100 bis max. 200 APEE-Zusatzförderung 20 % des im Rahmen des Marktanzreizprogramms bewilligten Gesamtförderbetrags (ohne Optimierungsbonus) plus zusätzlich 600 als einmaliger Investitionszuschuss Zusatzförderung im Rahmen des Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), wenn: ein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl) außer Betrieb genommen wird dieser nicht auf Brennwerttechnik basiert und nicht der Austauschpflicht nach 10 EnEV unterliegt zusätzlich zum Austausch bzw. Modernisierung der alten Anlage das gesamte Heizungssystem optimiert wird Zusätzlich regionale Förderungen nutzen Weitere Fördergelder stellen Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bereit. Für vom BAFA geförderte Wärmepumpen darf bei Nutzung weiterer Programme die Gesamtförderung höchstens das Doppelte der BAFA-Förderung betragen. Sollte diese Höchstgrenze überschritten werden, wird die Förderung vom BAFA gekürzt. Nutzen Sie den neuen BRÖTJE Förderservice. Ihre Vorteile kostenlose Förderinfos per Hotline Fachleute berechnen Ihre maximale Förderung bereiten Ihren BAFA-Antrag unterschriftsreif vor übernehmen für Sie den Förderantrag im KfW-Zuschussportal Mit KfW-Online-Antrag 189, sonst 156 Tel. +49 (6190) Weitere Informationen finden Sie hier:
4 Wenn Solarthermie, dann BAFA-Zuschuss Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Solarthermie für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung im Marktanreizprogramm (MAP) mit einem Investitionszuschuss. Förderung im Überblick Förderung für die Errichtung und Erweiterung von Solaranlagen Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung und kombinierten Heizungsunterstützung Förderung für private Hauseigentümer, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen Basisförderung im Gebäudebestand, wenn im Gebäude seit mindestens zwei Jahren ein Heizungssystem vorhanden war Mögliche Zusatzförderungen (Kombinationsbonus, Gebäudeeffizienzbonus, Optimierungsmaßnahme) Bei gleichzeitiger Optimierung der Wärmeverteilung im Haus, ist eine zusätzliche Förderung im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) möglich Innovations- und ertragsabhängige Förderung für große Anlagen Basisförderung im Gebäudebestand solare Warmwasserbereitung 50 je m² Bruttokollektorfläche > Mindestzuschuss: 500 solare Heizungsunterstützung 140 je m² Bruttokollektorfläche > Mindestzuschuss: Anlagenerweiterung 50 je zusätzlichem m² Bruttokollektorfläche Vorgaben an Bruttokollektorfläche und Speichervolumen: Warmwasserbereitung: min. 3 m², max. 40 m², Speicher min. 200 l Heizung-Vakuumröhrenkollektoren: min. 7 m², max. 40 m², Speicher min. 50 l/m² Heizung-Flachkollektoren: min. 9 m², max. 40 m², Speicher min. 40 Liter/m² Anlagenerweiterung: min. 4 m², max. 40 m² Innovationsförderung für große Anlagen mit 20 bis 100 m 2 große Anlage Warmwasserbereitung im Bestand: große Anlage Heizungsunterstützung im Bestand: 100 /m² Bruttokollektorfläche 200 /m² Bruttokollektorfläche große Anlage Warmwasserbereitung im Neubau: große Anlage Heizungsunterstützung im Neubau: alternativ zur Innovationsförderung: ertragsabhängige Förderung Altbau/Neubau: 75 /m² Bruttokollektorfläche 150 /m² Bruttokollektorfläche 0,45 Euro jährlicher Kollektorertrag Anzahl der Kollektoren Zusatzförderung Basis- und Innovationsförderungen können durch Zusatzförderungen aufgestockt werden. Kombinationsbonus: für die Kombination mit Brennwertkessel/Wärmepumpe/Wärmenetz Gebäudeeffizienzbonus + 0,5 x Basis-/Innovationsförderung für umfassende Modernisierungen zum KfW-Effizienzhaus 55 Optimierungsbonus für Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung bei Errichtung + 10 % der Nettoinvestitionskosten nachträglich nach 3 7 Jahren: bis max. 200 APEE-Zusatzförderung für solare Heizungsunterstützung 20 % des im Rahmen des Marktanzreizprogramms bewilligten Gesamtförderbetrags (ohne Optimierungsbonus) plus zusätzlich 600 als einmaliger Investitionszuschuss Zusatzförderung im Rahmen des Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), wenn: eine bestehende Heizungsanlage (ohne Brennwerttechnik) durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisiert wird die zu modernisierende Anlage auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl) betrieben wird und nicht der Austauschpflicht nach 10 EnEV unterliegt zusätzlich zum Austausch bzw. Modernisierung der alten Anlage das gesamte Heizungssystem optimiert wird Solarthermie in Kombination mit der Heizungsmodernisierung Fällt die Entscheidung auf eine neue Brennwertheizung oder Wärmepumpe mit Solarthermie, kann auch die Förderung für beide Anlagenkomponenten beantragt werden. Zum Erhalt der höheren Zuschüsse ist es wichtig, die Kosten für Solaranlage und Heizungsanlage im Angebot und auf der Schlussrechnung klar zu trennen.
5 Förderbeispiele zur Heizungsmodernisierung im Bestandsgebäude 1. Kombinierte Solaranlage (Heizung/Warmwasser) an altem Öl-/Gas-Kessel Basisförderung solare Heizungsunterstützung mit APEE-Zusatzförderung* Heizungstausch mit neuer Gas-Brennwertheizung 10 % KfW-Zuschuss Einzelmaßnahme** % KfW-Zuschuss Heizungspaket** Kombinierte Solaranlage (Heizung/Warmwasser) und neuer Brennwertkessel 10 % KfW-Zuschuss**/BAFA-Basisförderung mit APEE-Zusatzförderung* Luft/Wasser-Wärmepumpe JAZ > 3,5, leistungsgeregelt, SG-Ready, Puffer, Solar Basis + Bonusförderung mit APEE-Zusatzförderung* Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe JAZ > 3,8 Flächenkollektor Tiefenbohrung Basis + Bonusförderung mit APEE-Zusatzförderung* * Hinweis: Den Zuschlag für APEE bekommen nur Solaranlagen, die auch der Heizungsunterstützung dienen! ** Berechnungsgrundlage Kosten Brennwertkessel /Heizungspaket mit Optimierung der Wärmeverteilung 9.000
6 August Brötje GmbH Rastede broetje.de Version Artikel Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Maßangaben unverbindlich. Z17/10 (Fördermittelübersicht)
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