power solution 1. Was ist eine Photovoltaikanlage P h o t o v o l t a i k
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- Victor Koenig
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1 power solution I n f o r m a t i o n s b l a t t z u P h o t o v o l t a i k a n l a g e n 1. Was ist eine Photovoltaikanlage Photovoltaikanlagen wandeln Lichtstrahlen durch Solarzellen in Strom um. Die Solarzellen sind das Herzstück der Photovoltaikanlage und bestehen in der Regel aus reinem Silizium. In einem Photovoltaik Modul werden mehrere solcher Solarzellen in eine Reihe geschaltet, so dass sich die Leistung addiert. Den besten Wirkungsgrad hat eine nach Süden ausgerichtete Photovoltaikanlage bei einem Anstellwinkel von ca. 35 Grad. Hierbei kann zwischen 10 und 20 Prozent des auftreffenden Lichts in Solarstrom umgewandelt werden. Eine nach Südosten oder Südwesten ausgerichtete Photovoltaikanlage hat auch einen sehr hohen Wirkungsgrad, es muss jedoch schon bei der Planung darauf geachtet werden, dass auf die Photovoltaikanlage kein Schatten fällt, da dies die Effektivität der Solaranlage deutlich schmälern würde. Abbildung 1 Photovoltaikanlage anlage 1 Bei einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage, wird der gewonnene Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist und dem Erzeuger des Stroms vollständig vergütet. Der Betreiber selbst bezieht von seinem Anbieter Strom. Durch die Eigenverbrauchsregelung, kann der Solarstrom jedoch auch teilweise selbst genutzt werden. Die netzgekoppelten Anlagen arbeiten am effizientesten, weshalb sie, soweit ein Anschluss an das Stromnetz möglich ist, bevorzugt eingebaut werden. Die Speicherung des Stroms fällt bei netzgekoppelten Anlagen weg, da der Strom direkt an das öffentliche Stromnetz weitergeleitet wird. Um die Anlage an das öffentliche Stromnetz koppeln zu können muss der Solarstrom zunächst noch durch einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt werden. 1 [Zugriff ] 1
2 Abbildung 2 Photovoltaikneuinstallationen Abbildung 3 Marktentwicklung Photovoltaik bis 2010 Österreich [Zugriff ] 2
3 2. Vorteile einer Photovoltaikanlage Beitrag zur Reduktion der CO 2 -Emission unerschöpfliche Energiequelle Unabhängigkeit ( stand alone oder im Netzbetrieb möglich) Flexibilität, modular aufbaubar, Integrierbarkeit in bauliche Strukturen Lange Lebensdauer: Jahre (eher Jahre), große Verlässlichkeit Mechanische Verschleißfreiheit Geräuschlos, geruchlos, keine Emissionen im Betrieb Hohes Weiterentwicklungspotential: Kostensenkungspotential, Wirkungsgradsteigerungen, verstärkte Recyclierbarkeit 4 3. Förderungen Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen werden folgende Leistungen gefördert: Planungs- und Beratungsleistungen Gutachten einschließlich der hierfür erforderlichen Vorleistungen und Versuche Module einschließlich Trägergerüst und Montage Verrohrung, Armaturen, Steuer und Regeleinrichtungen Messeinrichtungen Förderwerber sind private Personen und Unternehmen. 3.1 Fördermöglichkeiten Mit Einspeisetarifen gemäß Ökostromgesetz Dies gilt bis Inkrafttreten der Ökostromgesetzesnovelle für Photovoltaik-Anlagen unabhängig ihrer Leistung bzw. ab Inkrafttreten der Ökostromgesetzesnovelle für Photovoltaikanlagen ab 5 kw. Abbildung 4 Einspeisetarife 2012 Photovoltaik 5 4 vgl [Zugriff ] 3
4 Vorgehen Vorliegen aller für die Errichtung notwendigen (behördlichen) Genehmigungen, Bewilligungen, Anzeigen Vorliegen eines Bescheides über die Anerkennung als Ökostromanlage Förderantrag an die OeMAG (Ökostromabwicklungsstelle AG) senden ausreichend zur Verfügung stehendes kontrahierbares Einspeisetarifvolumen (Förderkontingent) Abschluss des Vertrages mit der OeMAG fristgerechte Inbetriebnahme der Anlage Einspeisung in das öffentliche Netz Erfüllung der Mitwirkungsverpflichtungen gemäß den Allgemeinen Bedingungen der OeMAG Auszahlung Einspeisetarife Bundesweite Förderungen Tarifförderungen für Anlagen > 5kWp Das Kontingent von 2,1 Mio. Euro für die Förderung von Photovoltaikanlagen für das Jahr 2012 ist bereits erschöpft. Ab Inkrafttreten des Ökostromgesetzes werden zusätzliche Fördermittel von 5,9 Mio. Euro freigegeben, welche allerdings auch schon ausgeschöpft sind. Selbstverständlich können weiterhin Förderanträge für Photovoltaikanlagen gestellt werden. Sollte daher ein 2012 gestellter Förderantrag keine Förderung erhalten wird der Antrag auf eine Warteliste gesetzt. Im neuen Ökostromgesetz gibt es zusätzlich einen Resttopf von 19 Mio. Euro. Dieser wird unter Wind- und Kleinwasserkraft und Photovoltaikanlagen aufgeteilt. Die Förderhöhe von 18 Cent/kWh gilt für all jene, die keine positive Förderzusage erhalten. Das Budget des Resttopfes wird jährlich um 1 Mio. Euro gesenkt Abbildung 5 frei verfügbares Kontingent für Tarifförderungen Photovoltaik [Zugriff ] 4
5 Investitionsförderungen für private Anlagen 2012 Für netzgekoppelte Anlagen Für die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen 2012 des Klima- und Energiefonds stehen insgesamt 25,5 Mio. Euro zur Verfügung. Wer kann um Förderung ansuchen? Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt. Förderhöhe Für freistehende/aufdachanlagen bis zur Obergrenze von 5 kwp gilt die Förderpauschale von 800 Euro/kWp. Für gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen bis zur Obergrenze von 5 kwp gilt die Förderpauschale von Euro/kWp. Einreichtermine Der Einreichzeitraum läuft von bis Bei Errichtung einer Inselanlage Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung ohne Netzzugangsmöglichkeit. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten. Standardförderungssatz: 30 % der förderungsfähigen Kosten Zuschlagsmöglichkeiten: 5 % für Anlagen, die in hochalpinen (ab 1200 m Seehöhe) bzw. ökologisch sensiblen Gebieten errichtet werden 5 % bei gleichzeitiger Umsetzung mehrerer Maßnahmen 5 % (max Euro) Europäische Umweltmanagementsystem (EMAS) und Umweltzeichenzuschlag Voraussetzung Mindestinvestition: Euro Zeitpunkt der Antragstellung Vor Errichtung der Anlage (ausschlaggebend ist das Lieferdatum der Anlage) Förderungssituation Wien Das Ausmaß der Förderung beträgt maximal 40 % der förderfähigen Kosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. In Ergänzung dazu gibt es für Photovoltaikanlagen eine Förderobergrenze von Euro/kWp (Spitzenleistung) bzw. max Euro pro Förderfall. Gefördert werden ausschließlich effiziente Anlagen. Voraussetzung dafür sind 900 Volllaststunden im Jahr. Alle Photovoltaikanlagen benötigen eine elektrizitätsrechtliche Genehmigung. 5
6 Errichtung und Fertigstellung Bei Altbauten innerhalb eines Jahres ab Förderzusage. Bei Neubauten, die ausschließlich die Wiener Photovoltaikförderung erhalten, beträgt die maximale Errichtungsdauer zwei Jahre ab Förderzusage. Antragstellung und Auszahlung Für private AntragstellerInnen: Der Förderantrag von Privatpersonen kann ausschließlich online unter erfolgen. Für Anlagen, die auf Betrieben oder öffentlichen Einrichtungen errichtet werden: Förderanträge können bei der Magistratsabteilung 20 eingereicht werden Fördersituation Burgenland Die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird mit 30 % der förderbaren Kosten bzw. max. 800 Euro/kWp gefördert. Die förderbare Höchstleistung beträgt 4 kwp Fördersituation Kärnten Anlagen auf öffentlichen Gebäuden: gefördert werden Photovoltaikanlagen mit einer Anlagenleistung von mindestens 5 kwp. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, gibt es einen Investitionszuschuss in Höhe von Euro/kWp für die ersten 20 kwp einer Anlage und 800 Euro für jedes weitere kwp. Maximale Gesamtleistung: 50 kwp. Die darüber hinausgehende Leistung ist nicht förderfähig. Die Fördermittel sind mit Euro begrenzt und die Aktion endet mit dem Verbrauch der Budgetmittel, spätestens jedoch mit dem Voraussetzung Errichtung der Photovoltaikanlage erst ab Förderzusage Errichtungszeit: 12 Monate Fördersituation Niederösterreich Förderungen von Photovoltaikanlagen im Zuge der Wohnbauförderung: Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen (Ausleihung). Anhand eines Punktesystems werden die förderbaren Sanierungskosten ermittelt. Dieser Betrag muss als Darlehen mit mindestens 10 Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden. Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar). Über den Zeitraum von zehn Jahren kann so ein Gesamtzuschuss von 30 % der förderbaren Sanierungskosten erreicht werden. Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich. Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhält man 20 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 1 Euro). 6
7 Fördersituation Oberösterreich Derzeit ist keine spezifische Landesförderung vorhanden Fördersituation Salzburg Im vergangenen Jahr 2011 stand ein Förderbudget von Euro zur Verfügung. Das Budget ist bereits vergeben und diese Landesförderung steht daher nicht mehr zur Verfügung Fördersituation Steiermark Direktförderung von Photovoltaikanlagen: 1. Januar Dezember Direktförderungen von Photovoltaikanlagen erfolgen nur im Ausmaß ihrer anteilsmäßigen Zurechenbarkeit zu Wohnnutzflächen oder zu Flächen von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen sowie öffentlichen Sportanlagen. Folgende direkte Förderungen stehen unter folgenden Fördervoraussetzungen aus dem Steirischen Umweltlandesfonds für Photovoltaik Anlagen zur Verfügung: Anlagenleistung von mind. 2 kwp Lieferungen und Leistungen für die zu fördernde Anlage wurden noch nicht getätigt Antragsstellung vor der Errichtung Verwendung von ausschließlich neuen (nicht gebrauchten) Komponenten/Anlagenteile ergänzender Zuschuss durch die jeweils zuständige Gemeinde kein Anspruch auf weitere Zuschüsse oder Förderungen seitens anderer Landesdienststellen rechnerische Nachweis der Jahresenergieerzeugung der PV-Anlage zumindest 900 kwh/kwp, bei fassadenintegrierten PV-Anlagen zumindest 600 kwh/kwp Für eine Photovoltaikanlage in der Größe von 2 kwp, wird ein Sockelbetrag von 200 Euro (PV-Anlagenerweiterung) bzw. 500 Euro (neue PV-Anlage) vergeben. Für jedes weitere erreichte kwp gibt es zusätzlich 500 Euro, für zusätzliche 0,5 kwp Euro. Die maximale förderbare Anlagengröße beträgt jedoch 5 kwp je Zählpunkt. Wird daher um eine Förderung einer größeren Anlage angesucht, wird dennoch nur der Förderbetrag für eine 5 kwp Anlage gewährt. Für ein Energie-Beratungsgespräch werden weitere 100 Euro vergeben. Bei ergänzendem Zuschuss durch den Klima- und Energiefonds, reduziert sich der Förderbetrag einer 2 kwp Anlage auf 375 Euro (PV-Anlagenerweiterung) bzw. 562,5 Euro (neue PV-Anlage) Fördersituation Tirol Förderaktion ist bereits abgelaufen Fördersituation Voralberg Förderaktion ist bereits abgelaufen. 7
8 4. Förderabwicklung ÖMAG Abbildung 6 Abwicklung Förderung 7 5. Energielieferanten 5.1 Verbund Abnahme des eingespeisten Stroms. Erhöhter Einspeisetarif für Solarstrom: 10 Cent/kWh bis Ende 2016 garantiert. 5.2 Energieallianz Austria Abnahme des eingespeisten Stroms. Preis für die Netzeinspeisung ist 1:1 an den jeweils gültigen Energieverbrauchspreis von NaturStrom Privat gekoppelt. 5.3 Enamo Abnahme des eingespeisten Stroms. Für die eingespeiste elektrische Energie vergütet ENAMO Ökostrom GmbH derzeit einen Energiepreis von 7,84 Cent/kWh. Voraussetzung ist, dass die Basisanlage von ENAMO Ökostrom versorgt wird. 7 [Zugriff ] 8
9 6. Unternehmen, die den Sonnenstrom abkaufen Abbildung 7 Unternehmen, die den Sonnenstrom abkaufen [Zugriff ] 9
10 Kontakt & Impressum: power solution Kennwort: Lastganganalyse Paket Ö S T E R R E I C H power solution Energieberatung GmbH Firmensitz: A Wien, FN a office@power-solution.eu A Wien Perfektastraße 77/1 T F D E U T S C H L A N D power solution Energieberatung GmbH Firmensitz: D Berlin, HRB 17746, GF: DI Dr. Roland Kuras office@power-solution.eu D Berlin Friedrichstraße 191 T F
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