Anstelle einer Schlichtung kann auf Antrag sämtlicher Parteien eine Mediation durchgeführt werden.
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- Alexa Rothbauer
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1 M u s t e v o l a g e fü Fodeungsklage aus Abeitsecht (Steitwet bis maximal 30'000.--, das Vefahen ist kostenlos) HINWEIS: Vo Eineichung de Klage beim Geicht, muss das Schlichtungsvefahen vo de zentalen Schlichtungsbehöde, Postfach, 6460 Altdof, duchgefüht weden. Anstelle eine Schlichtung kann auf Antag sämtliche Pateien eine Mediation duchgefüht weden. Efolgt keine Einigung stellt die Schlichtungsbehöde eine Klagebewilligung aus. Diese ist dem Geicht mit de Klage einzueichen. Absende: (Voname + Name) (Adesse) (PLZ + Ot) Zuständiges Geicht auswählen: Landgeichtspäsidium Ui Rathausplatz Altdof Landgeichtspäsidium Usen Gotthadstasse Andematt (Ot), (Datum) K L A G E In Sachen (Voname + Name ode Fimenbezeichnung), (Adesse, PLZ + Ot) (bei Fimen einzelzeichnungsbeechtigte/s Mitglied/e wie folgt auffühen: veteten duch das/den Einzelzeichnungsbeechtigte/n) gegen (Voname + Name ode Fimenbezeichnung), (Adesse, PLZ + Ot) (bei Fimen einzelzeichnungsbeechtigte/s Mitglied/e wie folgt auffühen: veteten duch das/den Einzelzeichnungsbeechtigte/n) Kläge/in Beklagte/ beteffend
2 Fodeung aus Abeitsvetag Seite 2 von 8
3 Seh geehte Fau Päsidentin In oben ewähnte Steitsache stellen wi nachfolgende RECHTSBEGEHREN: 1. De/Die Beklagte habe de Klägein/dem Kläge den Betag von F.. nebst Zins zu 5 % seit.. zu bezahlen. 2. (Eventuell könnten weitee Fodeungen als zusätzliche Antäge fomuliet weden, wie z.b.:) De/Die Beklagte habe dem Kläge/de Klägein ein Abeitszeugnis auszustellen. 3. Unte Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des/de Beklagten. SACHVERHALT UND BEGRÜNDUNG: At und Daue de Anstellung: Schiftliche Vetag: ja nein vom: Eintitt am: Pobezeit (Daue): Lohn (po Monat/Std.*): Povision: Spesen: Zulagen: 13. Monatslohn/Gatifikation*: (beilegen) Beendigung de Anstellung: Kündigung: ja nein duch Abeitgebe Abeitnehme mit Begündung: ja nein wie: schiftlich mündlich Seite 3 von 8
4 Lohnfodeungen: Lohn bis zum Austitt: vom: bis: Lohnausfall fü Kündigungsfist: vom: bis: Entschädigung wegen fistlose Entlassung*/missbäuchliche Kündigung*: Entschädigung wegen Diskiminieung: - in de Ablehnung eine Anstellung - in de Kündigung - duch sexuelle Belästigung 13. Monatslohn/Gatifikation*: Povisionen (gemäss beiliegende Aufstellung): Feienlohn (Anzahl Feientage): Kalende-/Abeitstage* Unfall-/Kankenlohn: vom: bis: Übestundenlohn (gemäss beiliegende Aufstellung): Zahlung des wegen Diskiminieung geschuldeten Lohnes vom: bis: Spesen (gemäss beiliegende Aufstellung): Rückfodeung von Lohnabzügen (beanstandete Abechnung beilegen): Lohnvietel: Weitee Geldfodeungen (bitte genau bezeichnen): Vezugszins zu 5 Pozent ab Total Seite 4 von 8
5 Abzüge auf die Lohnfodeungen: Bei Feistellung: Haben Sie wähend Ihe Feistellung in de de Kündigungsfist andeweitig Lohn bezogen? ja nein Wenn ja, wieviel? Bei angefochtene fistlose Kündigung: Haben Sie wähend de odentlichen Kündigungsfist Abeitslosenentschädigung ehalten? ja nein Wenn ja, wieviel? Von welche Abeitslosenvesicheung? Adesse: Andee Fodeungen: Zeugnis übe Leistungen und Vehalten ja nein Abeitsbestätigung (nu übe At und Daue de Anstellung) ja nein Zeugnisändeung (Zeugnis beilegen) ja nein Povisions-/Lohnabechnung fü die Zeit vom: bis: ja nein Anfechtung de Kündigung wegen Missbauchs: ja nein Missbäuchliche Gund: ja nein Veanlassung de Uebeweisung des beuflichen Vosogeguthabens ja nein Vebot ode Untelassung dohende Diskiminieung ja nein Beseitigung bestehende Diskiminieung ja nein Feststellung eine sich weite stöend auswikenden Diskiminieung ja nein Seite 5 von 8
6 KURZE BEGRÜNDUNG: Zum Beispiel: 1. Este Behauptung/Tatsache, dass die Pateien einen Abeitsvetag abgeschlossen haben. Beweis: Kopie Abeitsvetag vom. (Datum) Beilage 1 Zeugen Weitee 2. Zweite Behauptung/Tatsache... Beweis: Kopie Scheiben vom. (Datum) Beilage 2 Zeugen Weitee 3. Ditte Behauptung/Tatsache.. Beweis: Kopie Scheiben vom. (Datum) Beilage 3 (Es müssen jegliche Beweise, welche vohanden sind, eingeeicht und Beweismittel genannt weden, um die dagelegten Tatsachen zu beweisen.) Seite 6 von 8
7 De Kläge/Die Klägein esucht das Geicht deshalb, um Gutheissung de Klage, unte Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des/de Beklagten. Mit feundlichen Güssen (Voname + Name ode Fimenbezeichnung de Klagepatei) (Bei eine Fima muss zusätzlich ein zeichnungsbeechtigtes Ogan angegeben weden; die Klage muss echtsgültig untezeichnet weden.) Seite 7 von 8
8 BEILAGENVERZEICHNIS: Beilagen: (Zuteffendes ankeuzen) Abeitsvetag Kündigung Potest/Mahnbief Lohnabechnung/en Klagebewilligung vom. Povisionsaufstellung Übestundenaufstellung Spesenaufstellung Zeugnis(-ändeung) BEWEISMITTELVERZEICHNIS: Ev. andee Beweismittel (wie z.b. Pateibefagung, Zeugen, Augenscheine und Expeten) HINWEIS: Die Klage unte Beilage alle zu Vefügung stehenden Beweismittel ist in je einem Exempla fü das Geicht und fü jede Gegenpatei einzueichen. Seite 8 von 8
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