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1 INNERRHODER STEUERN 2017 STEUERN steuern

2 Steuern Sie Ihre Zukunft Die Amtsstellen unseres Kantons stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Ebenso sind Ihnen ortsansässige Treuhand büros gerne behilflich, wenn es darum geht, die Steuerbelastung der kommenden Jahre sinnvoll und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu steuern.

3 Willkommen Nehmen Sie das Steuer in die Hand Wenn wir Menschen durch das Leben steuern, sind die meisten von uns ständig auf der Suche nach dem für sie besten Weg. Es gibt aber auch solche, die sich lieber treiben lassen. Denn nicht alle sind sich gewohnt, das Steuer selber in die Hand zu nehmen. Und natürlich gibt es auch Situationen, welche sich ganz einfach nicht steuern lassen. Im Steuerwesen gibt die Gesetzgebung des Bundes und des Kantons den Rahmen vor. Die Möglichkeiten, die Steuern zu steuern, sind entsprechend begrenzt. Innerhalb der gesetzlichen Leitplanken ist es aber legitim und verantwortungsbewusst, die Möglichkeiten auszuloten und die individuell beste Lösung zu finden. Unser Kanton hat seine Geschicke schon immer zielgerichtet in die Hand genommen und präsentiert sich heute in vielerlei Hinsicht als attraktiver Standort. Attraktive Steuersätze für natürliche und juristische Personen verhelfen Appenzell Innerrhoden im interkantonalen Vergleich zu einer guten Position im Standortwettbewerb. Eine pragmatische Politik, gesunde Kantonsfinanzen und politische Stabilität bieten Gewähr, dass diese Steuerpolitik auch über die nächsten Jahre fortgesetzt werden kann und kein kurzfristiges Steuermanöver war. Sie haben das Steuer in der Hand. Wir helfen Ihnen, den besten Weg zu finden. Volkswirtschaftsdepartement Landammann Dr. Daniel Fässler

4 INNERRHODER STEUERN Steuerparameter für das Jahr 2018 Dieses Blatt dient als Ergänzung der Broschüre des Kantons Appenzell Innerrhoden «STEUERN steuern». So sind unten die aktuellen, vom Grossen Rat festgelegten Steuerparameter aufgeführt (Grossratsbeschluss vom 4. Dezember 2017). Der Steuerfuss für die Staatssteuer der natürlichen Personen für das Jahr 2018 beträgt 96%. Der Gewinnsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der juristischen Personen für das Jahr 2018 beträgt 8%. Der Kapitalsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern der Holding- und Verwaltungsgesellschaften für das Jahr 2018 beträgt 0.05 Promille. Der Kapitalsteuersatz für die Staats-, Bezirks- und Gemeinde - steuern der übrigen juristischen Personen für das Jahr 2018 beträgt 0.5 Promille. Der reduzierte Satz für die Besteuerung von Dividenden, Gewinnanteilen, Liquidationsüberschüssen und geldwerten Vorteilen aus Kapitalgesellschaften für das Jahr 2018 beträgt 40%.

5 Mehrjahresvergleich Der Kanton Appenzell Innerrhoden arbeitet seit Jahren erfolgreich daran, mit einer attraktiven und wirtschaftsfreundlichen Steuergesetzgebung optimale Standortbedingungen zu schaffen. Der Erfolg zeigt sich im direkten Vergleich mit anderen Schweizer Kantonen. Noch im Jahr 1992 lag Appenzell Innerrhoden im Vergleich seiner gesamten Steuerbelastung im hinteren Drittel der 26 Schweizer Kantone. Durch ständige Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen und entsprechenden Steuerentlastungen sowohl für juristische Personen als auch für natürliche Personen verbesserte sich Appenzell Innerrhoden im interkantonalen Vergleich kontinuierlich. Der Steuersatz für natürliche Personen wurde seit 1994 neun Mal in Folge gesenkt und liegt heute auf attraktiv tiefem Niveau. Bei einigen Einkommensklassen gehört unser Steuersatz zu den tiefsten der Schweiz. Steuerfuss für natürliche Personen im Kanton Appenzell Innerrhoden (in %) 1 Prozent Steuerjahr Quelle: Kantonale Steuerverwaltung Für juristische Personen wurde die Gesamtsteuerbe lastung seit 1997 von 18,2 % auf heute 8,0 % gesenkt. Steuersatz für juristische Personen im Kanton Appenzell Innerrhoden (in %) 2 Prozent Steuerjahr Quelle: Kantonale Steuerverwaltung ¹) Steuersatz (max. 8% bzw. 3.2% auf qualifizierten Beteiligungserträgen) x Steuerfuss (z.b. Appenzell 179%) ergibt die effektive Steuerbelastung. Rechenbeispiel: steuerbares Einkommen ohne Beteiligungserträge chf % 179 % = chf für alleinstehenden, kath.d Einwohner ²) Staats-, Bezirks-, Schul- und katholische Kirchensteuer im Bezirk Appenzell Im interkantonalen Vergleich liegt heute die Steuerbelastung des Reingewinns und des Kapitals von Aktiengesellschaften in Appenzell Innerrhoden auf den ersten Rängen.

6 Reingewinn- und Kapitalbelastung von Aktiengesellschaften im Vergleich Bei maximaler Ausschüttung (Anwendung des Doppeltarifs) Kanton Rang nw lu ar ow zg ai sz ur tg gl sh ne sg ag gr vs so bl be fr zh ti ju vd bs ge Berechnung: Reingewinn- und Kapitalbelastung in Prozent des Reingewinnes (bei Kapital und Reserven von 2 Mio. CHF und einer Rendite von 20 %). Belastung von Aktiengesellschaften durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie durch die direkte Bundessteuer in den Kantonshauptorten. Belastung nach jeweils gültigem Rechtsstand; pendente oder künftige Steuergesetzrevisionen nicht berücksichtigt. Stand Quelle: BAKBASEL Steuergesetzgebung Der Kanton Appenzell Innerrhoden steht in der Steuergesetzgebung in Konkurrenz mit anderen und besonders mit angrenzenden Kantonen. Die Entwicklung zeigt, dass die innovative Steuergesetzgebung den Kanton für Unternehmen attraktiv macht. Der Kanton und seine Körperschaften profitieren von den zusätzlichen Firmen. Dies schlägt sich insbesondere in der kontinuierlichen Senkung sämtlicher Steuerfüsse (Kanton, Bezirke, Schul- und Kirchgemeinden) nieder. Die Standeskommission (Regierung) ist überzeugt, dass eine Vorwärtsstrategie dem Kanton und seinen Körperschaften am meisten dient: «Stillstand bedeutet in diesem Fall Rückschritt». Nur so gelingt es, zusätzliches Steuersubstrat zu generieren, das für die Bewältigung der künftigen Aufgaben benötigt wird. Juristische Personen Doppeltarif Gewinnausschüttung in Form von Dividenden wird mit 50 % gegenüber dem ordentlichen Tarif begünstigt Bandbreite der Gewinnbesteuerung Die Steuersätze werden vom Grossen Rat (Parlament) zwischen 6,0 % und 11,5 % festgelegt Natürliche Personen Abzug für Versicherungskosten CHF pro Person Abzug für Kinder in Ausbildung CHF pro Kind Kapitalleistungen aus Vorsorge ¼ des ordentlichen Tarifs Erbschafts- und Schenkungssteuer CHF Freibetrag für direkte Nachkommen Vermögenssteuer Anrechnung der Einkommenssteuer auf qualifizierten Beteiligungserträgen an die Vermögenssteuer auf diesen Beteiligungen

7 Juristische Personen Der Kanton Appenzell Innerrhoden wendet einen sachgerechten proportionalen Gewinnsteuersatz an. Alle Gewinne werden mit dem selben Steuersatz erfasst. Ist eine Gewinnsteuer geschuldet, verzichtet der Kanton auf die Kapitalsteuer (Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer). Eine minimale Sockelsteuer von CHF 500 pro Jahr bleibt in jedem Fall zu bezahlen. Damit die Steuersätze für juristische Personen schneller an veränderte Konkurrenzsituationen und an die fiskalische Ertragsentwicklung angepasst werden können, sieht das Gesetz für die Gewinnund Kapitalsteuern Bandbreiten vor. Innerhalb dieser kann der Grosse Rat den geltenden Steuersatz jedes Jahr kurzfristig festlegen. Gesetzliche Bandbreiten Gewinnsteuer Kapitalsteuer Prozent Promille Diese Bandbreiten umfassen die vollständige Steuerbelastung für Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern. Die Multiplikation mit einem Steuerfuss sieht das Gesetz nicht mehr vor. Steuersätze für das Jahr 2017 Gewinnsteuer Kapitalsteuer 8.0 Prozent 0.5 Promille Doppeltarif für juristische Personen Wie andere Kantone und der Bund kennt auch der Kanton Appenzell Innerrhoden das Prinzip der Doppelbelastung bei Gewinnausschüttungen von juristischen Personen. Trotz Entlastung bei den Gesellschaftern durch das Teilsatzverfahren sind Gesellschaften zurückhaltend mit Ausschüttungen. Die Gesellschafter realisieren bei einem allfälligen Verkauf nämlich einen steuerfreien Kapitalgewinn. Dadurch wird die Doppelbelastung vermieden, allerdings mit der Konsequenz, dass das Unternehmen immer «schwerer» wird und eine Unternehmensnachfolge damit schwieriger zu realisieren ist. Kann eine Unternehmensnachfolge nicht oder nur sehr schwer vollzogen werden, birgt dies sowohl betriebs- als auch volkswirtschaftliche Risiken. Als Korrekturmassnahme wird den Gesellschaften ein tieferer Satz gewährt, wenn sie den erwirtschafteten Gewinn im Folgejahr ausschütten. Mit einem Doppeltarif wird der Steuersatz für den Gewinn im Umfang der beschlossenen Ausschüttungen um die Hälfte reduziert. Beträgt der Steuersatz wie aktuell 8 %, wird der Gewinn im Umfang der beschlossenen Ausschüttungen nur mit 4 % besteuert. Dies betrifft jedoch nicht die Bundessteuer, welche zusätzlich im Umfang von 8,5 % zu bezahlen ist. Schüttet eine juristische Person in einem Jahr hingegen keine Dividende aus, fällt die Privilegierung vollständig dahin und es ist der gesamte Gewinn zum ordentlichen Satz zu versteuern. Mit dem Doppeltarif soll die Gesellschaft motiviert werden, Gewinne auszuschütten und damit die Unternehmung schlank zu halten. Dies hat den Vorteil, dass die Nachfolge nicht aufgrund einer grossen Substanz in der Gesellschaft zusätzlich erschwert wird. Beispiel Die Muster AG in Oberegg erzielt im Jahr 2017 einen Jahresgewinn von CHF Im Folgejahr schüttet die Muster AG per 30. Juni 2018 eine Dividende von CHF aus. Die Steuerberechnung präsentiert sich wie folgt (Basis = Steuersatz 2017): In der Unternehmung verbleibender Jahresgewinn von CHF à 8 % (Satz nach Steuern) CHF Im Folgejahr ausgeschütteter Jahresgewinn von CHF à 4 % (50 %) CHF Total Gewinnsteuer (Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern) CHF

8 Spezielle Bestimmungen für juristische Personen Der Kanton Appenzell Innerrhoden bietet spezielle Bestimmungen für juristische Personen bei Beteiligungen und Abschreibungen. Beteiligungsabzug Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die zu mindestens 10 % am Grund- und Stammkapital oder am Gewinn und an den Reserven anderer Gesellschaften beteiligt sind oder deren Beteiligung an solchem Kapital einen Verkehrswert von mindestens einer Million Franken aufweist, ermässigt sich die Gewinnsteuer im Verhältnis des Nettoertrags aus diesen Beteiligungen zum gesamten Reingewinn. Abschreibungspraxis Mobile Sachanlagen wie beispielsweise Geschäftsmobiliar, mobile Werkstatt- und Lagereinrichtungen, Apparate, Maschinen und Transportmittel sowie Büromaschinen, EDV-Anlagen, Werkzeuge und immaterielle Werte können ohne Ausgleichs zuschlag sofort auf Null abgeschrieben werden.

9 Natürliche Personen Unser Kanton ist nicht nur für juristische Personen ein attraktiver und steuergünstiger Standort. Das Wohl der natürlichen Personen liegt unserer Regierung besonders am Herzen. Dass diese Politik ebenfalls erfolgreich ist, zeigt die folgende Abbildung. Die Steuersätze für die Ein wohner von Appenzell Innerrhoden gehören durchwegs zu den tiefsten in der Schweiz. Vergleich der Steuerbelastung des Bruttoeinkommens ¹ Steuern in % Bruttoarbeitseinkommen 0 CHF in Tausend CHF Minimum in % 0 0,05 3,01 4,27 5,89 9,21 9,89 10,04 10,35 Maximum in % 1,25 7,25 12,97 16,07 18,34 21,42 23,22 23,57 26,45 Median in % 0,06 4,36 8,90 12,02 14,62 16,74 18,12 19,34 20,49 Kanton AI in % 1,25 4,39 7,29 9,45 10,65 12,01 12,53 12,74 12,91 ¹) Vergleich der Steuerbelastung in Prozent des Bruttoeinkommens Quelle: EStV eines verheirateten Steuerzahlers in den Hauptorten der Schweizer Kantone (2015). Um als Wohnort attraktiv zu sein, braucht es mehr als nur einen tiefen Einkommenssteuersatz. Was unter dem Strich zählt, ist der Anteil des Einkommens, der nach Abzug aller Fixkosten und Zwangsabgaben übrig bleibt. Mit Fixkosten sind Auslagen für Immobilien, Elektrizität und allgemeine Nebenkosten gemeint, mit Zwangsabgaben sämtliche Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Dank vielfältigen Vorteilen wurde der Kanton Appenzell Innerrhoden in einer Untersuchung der Credit Suisse als einer der finanziell attraktivsten Wohnkantone der Schweiz bewertet. Frei verfügbares Einkommen in den Schweizer Kantonen 2016 ² 3 Synthetischer RDI-Indikator, CH = ur gl ow tg ai vs nw so gr ag sz ar lu sh sg fr zh ne bl vd bs ge ti ju zg be ²) RDI-Indikator / Einkommen nach Abzug aller obligatorischen Abgaben und Fixkosten Quelle: Credit Suisse Economic Research ohne Berücksichtigung von Pendel- und Kinderbetreuungskosten

10 Das Steuergesetz des Kantons Appenzell Innerrhoden ist sehr familienfreundlich ausgestaltet und sieht verschiedene Entlastungsmassnahmen vor: Entlastungen bei der Besteuerung von Familien Damit Familien mit Kindern stärker nach ihrer tatsächlichen subjektiven Leistungsfähigkeit besteuert werden, gelten folgende Kinderabzüge: CHF für das erste und zweite Kind CHF für das dritte und alle weiteren Kinder Seit der Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) dürfen Ausbildungskosten nicht mehr vom steuerbaren Nettoeinkommen abgezogen werden. Diesem Umstand wird in Appenzell Innerrhoden mit einem erhöhten Ausbildungsabzug begegnet. Wenn sich das in Ausbildung stehende Kind an einem auswärtigen Ausbildungsort aufhält und der Steuerpflichtige nachweist, dass er im Wesentlichen für die anfallenden Kosten aufkommt, wird der Ausbildungsabzug in der Höhe von pauschal CHF gewährt. Entlastungen bei der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge Der altersbedingte Rückzug aus dem Erwerbsleben führt in der Regel dazu, dass verschiedene Kapitalleistungen von Vorsorgeeinrichtungen zur Zahlung fällig werden. Unser Kanton wendet das gleiche System wie der Bund an und besteuert solche Kapitalleistungen zu einem fixen Satz des ordentlichen Einkommens steuertarifs. Dieser Satz beträgt in Appenzell Innerrhoden nur ¼ des ordentlichen Tarifs. Versicherungsabzug Alleinstehende Personen können Versicherungskosten von CHF und verheiratete Personen solche von CHF geltend machen. Halbsatz- bzw. Teilbesteuerungsverfahren Appenzell Innerrhoden verfolgt konsequent die Strategie, dass Unternehmer, welche wirtschaftliche Risiken eingehen und Arbeitsplätze schaffen, steuerlich nicht zusätzlich bestraft werden. Dies geschieht jedoch, wenn eine Unternehmung (juristische Person) gut arbeitet und einen respektablen Gewinn ausweist bzw. versteuert. Die anschliessende Ausschüttung einer angemessenen Dividende an den Unternehmer-Aktionär wird bei diesem noch einmal besteuert. Um die steuerliche Gesamtbelastung eines Unternehmer-Aktionärs abzufedern, hat unser Kanton das sogenannte Halb einkünfte- bzw. Teilbesteuerungsverfahren eingeführt. Für Dividenden aus Kapitalgesellschaften mit Sitz in der Schweiz wird die Steuer zu 30 % bis 50 % des Satzes des steuerbaren Gesamteinkommens berechnet, sofern der Steuerpflichtige längerfristig eine Beteiligungsquote von mindestens 10 % hält. Für das Jahr 2017 beträgt der Satz 40 %.

11 Natürliche Personen Entlastung bei der Vermögenssteuer Zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Unternehmensgewinnen, sieht der Kanton auf Stufe Anteilsinhaber eine reduzierte Besteuerung der ausgeschütteten Unternehmensgewinne vor. Ziel ist eine möglichst rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung, damit unternehmerische Überlegungen nicht von steuerlichen Planungsmassnahmen gelenkt werden. Das aktuelle Steuersystem sieht aber nicht nur eine Doppelbesteuerung für Unternehmensgewinne vor. Auch bei der Vermögenssubstanz spielt dieser Effekt: Das beim Anteilsinhaber einer Kapitalgesellschaft steuerbare Beteiligungsvermögen spiegelt einen entsprechenden Teil des auf Stufe Unternehmen ebenfalls besteuerten Eigenkapitals wider. Das wirtschaftlich gleiche Vermögen wird somit auf beiden Ebenen besteuert, ohne dass diese Vermögenssubstanz auch tatsächlich doppelt vorhanden wäre. Die Einkommenssteuer auf Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen von mindestens 10 % wird an die Vermögenssteuer auf ebendiesem Beteiligungsvermögen angerechnet. Die Voraussetzungen für die Steueranrechnung sind in zwei Punkten zu erfüllen: Einerseits muss der Steuerpflichtige eine Beteiligung von minde stens 10 % («qualifizierte Beteiligung») am Kapital einer Kapitalgesellschaft halten. Andererseits muss die qualifizierte Beteiligung in der betreffenden Steuerperiode einen steuerbaren Beteiligungsertrag (typischerweise Dividenden) generieren, welcher der Einkommenssteuer unterliegt. Die im Kanton ansässigen natürlichen Personen, welche diese Voraussetzungen erfüllen, können die Einkommenssteuer, die auf die Dividendenausschüttung entfällt, an die Vermögenssteuer auf ebendieser Beteiligung anrechnen, sofern diese mindestens 10 % beträgt. Die Anrechnung setzt somit voraus, dass Ausschüttungen besteuert werden. Ertragslose Beteiligungsrechte unterliegen der Vermögenssteuer, ohne dass darauf irgendwelche Einkommenssteuern anzurechnen wären.

12 Beispiel Der Unternehmer Kurt Muster (verheiratet, zwei Kinder, katho lisch, wohnhaft im Bezirk Schwende, Schul- und Kirchgemeinde Appenzell) ist Eigentümer der Muster Handels AG in Appenzell sowie der Muster Gastro AG in Gonten. Im laufenden Jahr konnte jedoch nur die Muster Handels AG eine Dividende ausschütten. Der Muster Gastro AG war dies aufgrund des Geschäftsergebnisses nicht möglich. Das Vermögen von Herrn Muster im Jahr 2017 präsentiert sich wie folgt (Basis = Tarif, Steuersatz und Steuerfuss 2017): Qualifizierte Beteiligung mit Dividendenausschüttung (50 %) CHF Qualifizierte Beteiligung ohne Ertrag + CHF Nicht qualifizierte Beteiligung + CHF Immobilien + CHF übrige Vermögenswerte + CHF Total der Vermögenswerte (100 %) = CHF /. Hypotheken und Schulden - CHF /. Sozialabzug - CHF Steuerbares Vermögen = CHF Geschuldete Vermögenssteuer: CHF 560'000 à 1.5 = CHF % CHF 1' Davon 50 % beträgt die Vermögenssteuer auf qualifizierten Beteiligungen (verrechenbar) CHF Weitere Beispiele können bequem mit dem Steuerkalkulator unter berechnet werden.

13 Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Landammann Dr. Daniel Fässler Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement Marktgasse 2, 9050 Appenzell Tel Markus Walt Leiter Amt für Wirtschaft Volkswirtschaftsdepartement Marktgasse 2, 9050 Appenzell Tel Werner Nef Leiter kantonale Steuerverwaltung Finanzdepartement Marktgasse 2, 9050 Appenzell Tel D konstanz bodensee zürich gossau st.gallen A D herisau Oberegg konstanz Haslen Eggerstanden Gonten appenzell Weissbad Brülisau zürich gossau st.gallen Wasserauen herisau bodensee chur fl/i Oberegg Haslen

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