Der Guide für MitarbeiterInnen
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- Jan Acker
- vor 8 Jahren
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1 Allianz Elementar Versicherungs-AG Der Guide für MitarbeiterInnen Beruf und Familie von Geburt bis Wiedereinstieg. Intern
2 Der Guide für MitarbeiterInnen Inhalt. Inhalt 3 Einleitung 4 Berufs- und Familien-Management 5 Wenn der Storch klappert 6 Mutterschutz 7 Geburt 8 Karenz 9 Berufswiedereinstieg 10 Kinderbetreuung 11 Familienfreundliche Sonderformen 12 Kindervorsorge 13 Nützliche Adressen 14 Checkliste für MitarbeiterInnen 2
3 Einleitung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist und bleibt ein Schlüsselthema unserer Gesellschaft und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Wir haben festgestellt, dass Familie und Karriere heute kein Widerspruch mehr sein dürfen, sondern als reibungslose Ergänzung und positive Herausforderung für alle Beteiligten gestaltet werden können. Mit dem Audit berufundfamilie hat sich die Allianz einem strukturierten Prozess unterzogen, der auf Basis einer Status-Quo-Analyse zu einer Gesamtstrategie für eine bessere Balance von Beruf und Privatleben geführt hat. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, haben wir diesen Guide mit Tipps und unterstützenden Informationen zum Themenfeld Schwangerschaft Karenz Berufsrückkehr für MitarbeiterInnen der Allianz erstellt. Neu eingeführt wurde auch eine zentrale Ansprechstelle, die Ihnen für Informationen, Unterstützung und Beratung zur Verfügung steht. Basis einer guten Zusammenarbeit sind auch in diesem Bereich gegenseitiger Respekt, Übernahme von Verantwortung, Rücksichtnahme, Verständnis, Flexibilität, Motivation sowie die Wahrung der Rechte und Pflichten. So kann Beruf und Familie gelingen, denn wer weiß, dass es der Familie gut geht, kann auch im Beruf sein Bestes geben und zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Nur so kann Familie nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Unternehmen mit mehr Engagement und Kreativität wirksam umgesetzt werden. Lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft unserer Familien und unseres Unternehmens investieren. Eine gegenseitige Investition, die sich für alle bezahlt macht! Wir wünschen Ihnen eine ausgewogene Family-Work-Life-Balance und viel Freude bei der Umsetzung! Dkfm. Norbert Dörner, Leiter Human Resources 3
4 Der Guide für MitarbeiterInnen Berufs- und Familien-Management. Berufs- und Familien-Management Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource eines Unternehmens, und gut organisiertes Berufs- und Familien-Management ist für jeden von Vorteil. Gemeinsame Verantwortung bringt auch gemeinsame Erfolge sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. Jedes Unternehmen mit einem familienfreundlichen, aufgeschlossenen Betriebsklima steigert nicht nur die Bereitschaft der MitarbeiterInnen, sich loyal und mit Motivation für den Betrieb einzusetzen, um einen produktiven Ablauf zu ermöglichen, sondern auch die soziale Kompetenz und das öffentliche Interesse. Besonders die Allianz MitarbeiterInnen sollen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt werden, damit die Anforderungen im Beruf verbunden mit gleichzeitigen Betreuungspflichten leichter zu bewältigen sind. Immerhin bringen engagierte MitarbeiterInnen, auch während der Elternkarenz, eine bessere Win-Win-Situation für jeden. Darum ist es wichtig, Familienfreundlichkeit aktiv umzusetzen, das heißt, es zu einem integralen Teil in der Umsetzung der Allianz Unternehmenskultur werden zu lassen. Was bringt Familienfreundlichkeit? * Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie für MitarbeiterInnen bringt der Allianz viele Vorteile: Offener und verständnisvoller Umgang miteinander Bessere Organisation und Koordination von Beruf und Familie Reduktion der Stressbelastung sowohl im Beruf als auch in der Familie Steigerung der Motivation und Zufriedenheit im Beruf Förderung der Konzentration und Effizienzsteigerung Senkung von Fehlzeiten und Krankenständen Wesentliche Grundlage für die Umsetzung der Familienfreundlichkeit ins Berufsleben ist natürlich Kommunikation. Nur wer weiß, wo es Probleme in der Vereinbarkeit gibt, kann Wege finden, diese zu lösen. Reden Sie mit Ihrer Führungskraft, wenn Sie ein Anliegen haben! * Auszug aus dem Handbuch Vereinbarkeit von Familie und Beruf der WKÖ
5 Der Guide für MitarbeiterInnen Wenn der Storch klappert. Wenn der Storch klappert Schwangerschaft, Mutterschutz, Karenz,... sehr viele Fragen sind sowohl von werdenden Eltern als auch vom Unternehmen und der Führungskraft zu beachten, wenn sich ein Baby ankündigt. Die frühzeitige Planung und Information über alle mit der Schwangerschaft und Karenz zusammenhängenden Fragen erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sowohl Mitarbeiterin als auch Unternehmen erlangen so eine größere Planungssicherheit. Die Führungskraft kann rechtzeitig eine geeignete Vertretungslösung arrangieren, und Sie können sich frühzeitig Überlegungen zur Gestaltung von Karenz und Wiedereinstieg machen. Auch Fragen zum Arbeitsplatz und zur finanziellen Absicherung müssen geklärt werden. Folgende Punkte sollten Sie in einem persönlichen Gespräch mit Ihrer Führungskraft klären: Frühestmöglich ein Informationsgespräch über geplante Karenz festlegen, Vertretung während Ihrer Abwesenheit sowie Wiedereinstieg besprechen, bzw. geben Sie die Dauer der gewünschten Karenz bzw. Elternteilzeit an. Übersicht über die zu übergebenden Aufgaben, Arbeitsabläufe und Tätigkeiten. Zeitgerechte Einschulung der Karenzvertretung, damit ein optimaler Wissenstransfer und Arbeitsablauf gewährleistet sind. Human Resources unterstützt Sie dabei. Übergabetermin vereinbaren und notwendige Informationen, Verantwortlichkeiten, Unterlagen und ToDo s vorbereiten. Erkundigen Sie sich nach Ihrer HR-Ansprechperson während des Mutterschutzes bzw. der Elternkarenz. Tipps für MitarbeiterInnen: Halten Sie auch während Ihrer Abwesenheit Konktakt mit Ihren KollegInnen und Ihrer Führungskraft. Vergessen Sie nicht, bereits vor der Geburt Ihre Wohnung kindgerecht zu adaptieren (z.b. Kindersicherungen an Fenster, Balkon, Steckdosen und Herdplatten, gefährliche Kanten entfernen etc.). Austausch tut gut vor allem in neuen, unbekannten Situationen. Kontakt zu anderen Eltern finden Sie auf 5
6 Mutterschutz Der Mutterschutz dient dem Schutz der Gesundheit von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen und ist im Mutterschutzgesetz festgelegt. Ihre Führungskraft ist umgehend über eine Schwangerschaft mit Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und voraussichtlichem Geburtstermin zu informieren. Diese wird die zuständigen Mitarbeiter in Human Resources davon in Kenntnis setzen. Ab diesem Zeitpunkt besteht für die Mitarbeiterin Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dies gilt während der Schwangerschaft und dauert bis 4 Monate nach der Geburt bzw. Ablauf der (Eltern-)Karenz. Die Mutterschutzbestimmungen sind während dieser Zeit streng einzuhalten. In der Probezeit besteht kein Kündigungschutz. Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ist Human Resources verpflichtet, das Arbeitsinspektorat ( darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Kopie dieser Meldung ergeht an die Arbeitnehmerin. Auch der betriebsärztliche Dienst und Betriebsrat sind zu informieren. Sie als werdende Mütter dürfen sowohl 8 Wochen vor als auch in der Regel 8 Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Bei Früh-, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt mindestens 12 Wochen. Die Arbeitszeit von werdenden Müttern darf täglich 9 Stunden und wöchentlich 40 Stunden nicht überschreiten. Überstundenarbeit und gesundheitsschädigende Tätigkeiten sind in dieser Zeit nicht zulässig. Gesundheit ist für jeden wichtig! Vorsorgeuntersuchungen sind darum für werdende Mütter notwendig. Sie sollen in der Regel außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden. Falls dies nicht möglich oder zumutbar ist, besprechen Sie das mit Ihrer Führungskraft gemeinsam finden Sie eine Lösung. Die Zeit des Mutterschutzes zählt als Dienstzeit und verringert Ihren Urlaubsanspruch nicht. Mit Zustimmung der Führungskraft kann der gesamte Urlaub auch vor Antritt des Mutterschutzes und der Karenz verbraucht werden. Ein kleiner Tipp am Rande: In den meisten Fällen werden Sie den Urlaub eher benötigen, wenn Ihr Kind auf der Welt ist. Bedenken Sie das bei Ihrer Planung. Für nähere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter- Innen von HR Services gerne zur Verfügung. Tipp für MitarbeiterInnen: Mutter-Kind-Pass mit allen Untersuchungen nicht vergessen. Dieser muss spätestens 18 Monate nach der Geburt des Kindes der Krankenkasse vorgelegt werden. Er ist Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Dieses kann bei nicht vollständigen Untersuchungen unter Umständen rückwirkend bis auf die Hälfte gekürzt werden. 6
7 Der Guide für MitarbeiterInnen Geburt. Geburt Die Geburt eines Kindes ist ein wunderbares Ereignis, es bedeutet aber auch eine Umstellung des Lebens. Gleichzeitig ist sie aber auch mit einer Vielzahl an Fragen zu Arbeitsrecht, Finanzen und Behördenwegen verbunden. Für den Zuschuss aus dem Betriebsratsfonds (Voraussetzung mind. 3 Jahre Dienstzeit) informiert Sie der Betriebsrat. Hinweise: Fordern Sie von Human Resources vor der Geburt eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung an. Diese ist für die Berechnung des Wochengeldes notwendig, das bei der zuständigen Gebietskrankenkasse zu beantragen ist. Das Wochengeld erhalten Sie die letzten 8 Wochen vor der Geburt, für den Tag der Entbindung und mind. 8 Wochen nach der Entbindung. Der 2. Teil des Wochengeldes (8 oder Wochen) ist abhängig davon, ob eine normale Geburt stattgefunden hat oder nicht. Ebenso ist der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld nach der Geburt bei der Gebietskrankenkasse einzureichen (Zuverdienstgrenze dabei beachten!). Familienbeihilfe, die Sie ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahres Ihres Kindes (bei Ausbildung bis Ende des 26. Lebensjahres) bekommen, beim Wohnsitzfinanzamt beantragen (Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes sind dafür notwendig). Der Familienbeihilfebescheid ist Human Resources vorzulegen, um Kinderzulage bzw. Kinderabsetzbetrag geltend zu machen. Damit Ihr Kind mitversichert ist, melden Sie es ehest möglich nach der Geburt bei der Sozialversicherung an. Spätestens bis Ende der 8. Woche nach der Geburt ist die gewünschte Karenzdauer Ihrer Führungskraft und HR bekanntzugeben. Ohne Karenzmeldung besteht kein Karenzanspruch! Lassen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde (innerhalb eines Monats nach der Geburt) sowie einen Staatsbürgerschaftsnachweis beim Standesamt, Magistratischen Bezirks- oder Gemeindeamt ausstellen. Erst mit der Geburtsurkunde bekommen Sie einen Meldezettel für Ihr Kind. Schicken Sie eine Kopie der Geburtsurkunde an Human Resources und den Betriebsrat, der für den Zuschuss aus dem Betriebsratsfonds zuständig ist (Voraussetzung mindestens 3 Jahre Dienstzeit). Informieren Sie sich bei Ihrer Gebietskrankenkasse über die verschiedenen Modelle an Kinderbetreuungsgeld. Vergessen Sie nicht, für eventuelle Reisen ins Ausland für Ihr Kind einen Kinderreisepass beim Magistratischen Bezirksamt oder der Passabteilung der Bezirkshauptmannschaft ausstellen zu lassen. Für nähere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter- Innen von HR Services gerne zur Verfügung.
8 Der Guide für MitarbeiterInnen Karenz. Karenz Karenz ist der arbeitsrechliche Anspruch auf Dienstfreistellung gegen Entfall des Entgelts von Elternteilen für die Betreuung des Kindes/der Kinder nach der Geburt. In einem persönlichen Gespräch mit Ihrer Führungskraft sollten Sie bereits vor der Geburt die Planung für die Schwangerschaft, Karenz und den Wiedereinstieg besprochen haben. Mit Antritt der Karenz ist folgendes zu beachten: Das absolute Beschäftigungsverbot endet 8 Wochen bzw. bei Kaiserschnitt, Mehrlings- oder Frühgeburt. 12 Wochen nach der Geburt. Mütter und Väter haben das Recht, bis zum 2. Geburtstag ihres Kindes mind. 3 Monate in Karenz zu gehen. Die Karenz beginnt frühestens mit Ende der Schutzfrist und dauert längstens bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes, das auch das Ende des Kündigungsschutzes bedeutet. Generell besteht dieser immer bis 4 Wochen nach der von Ihnen gewählten Karenzdauer. Die Karenz kann zwischen Mutter und Vater zwei Mal geteilt werden, wobei jeder Teil mind. 2 Monate dauern muss. Aufgeschobene Karenz: Sie können mit Ihrem Dienstgeber vereinbaren, dass Sie sich 3 Monate Ihrer Karenz aufheben und sie bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres Ihres Kindes verbrauchen. Diese 3 Monate werden als aufgeschobene Karenz bezeichnet. Väterkarenz: Väter müssen ihren Karenzwunsch spätestens 8 Wochen nach der Geburt des Kindes, sonst 3 Monate vor Antritt der Karenz bekanntgeben. Der Kündigungsschutz tritt für Väter frühestens 4 Monate vor der Karenz bis 4 Wochen nach der Karenz in Kraft. Ist die Mutter nicht berufstätig oder nur geringfügig beschäftigt, ist für Väter keine Väterkarenz oder Elternteilzeit möglich. Spätestens 3 Monate (bei Inanspruchnahme von weniger als 3 Monaten Karenz spätestens 2 Monate) vor Ende der Karenz kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter eine Verlängerung der Karenz (bis max. zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes) bei ihrer Führungskraft und bei Human Resources bekannt geben. Mütter/Väter können während der Karenzzeit auch eine geringfügige Beschäftigung ausüben. So könnte ein bestimmter Umfang an Tätigkeiten und Aufgaben auch vom karenzierten Elternteil zuhause (z.b. via Teleworking) oder als Urlaubsvertretung erledigt werden. Diese ist mit der Führungskraft zu vereinbaren. Möchten Sie nach der Karenz in Elternteilzeit gehen (Voraussetzung: Sie sind schon 1 Jahr bei der Allianz), müssen Sie diese spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz schriftlich mit Beginn, Dauer und Ausmaß bekannt geben. Tipp: Je besser der Kontakt und Informationsfluss zwischen Allianz und den karenzierten MitarbeiterInnen gelingt (z. B. per , Zusendung betriebsinterner Informationen etc.), desto problemloser wird auch der Wiedereinstieg und die Integration in den bestehenden Arbeitsprozess sein. 8
9 Der Guide für MitarbeiterInnen Berufswiedereinstieg. Berufswiedereinstieg Um einen gelungenen, reibungslosen Wiedereinstieg zu ermöglichen, ist eine berufliche Standortbestimmung mit effizienter Planung, eventuell auch Neuorientierung und Weiterbildung notwendig. Klären Sie mindestens 3 Monate vor Wiedereinstieg mit Ihrer Führungskraft folgende Punkte: Zeitpunkt des Wiedereinstieges Anzahl der Arbeitsstunden Elternteilzeitbeschäftigung (bis Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes möglich) Teleworking erwünscht bzw. möglich Rückkehr an alten Arbeitsplatz oder neue Einsatzmöglichkeit. Sie haben das Recht auf eine Weiterbeschäftigung mit gleicher Verwendung. Ist eine Rückkehr aus organisatorischen Gründen nicht möglich, so wird eine gleichwertige Tätigkeit mit gleicher Bezahlung angeboten werden. Eventuelle Weiterbildungsmaßnahmen Information über interne Neuerungen und Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Wichtig: Die Möglichkeit einer Teilzeitarbeit für Eltern, auch für Führungskräfte, besteht unabhängig von einer Karenz. Elternteilzeit kann daher im Anschluss an die eigene Karenz oder eine Karenz des anderen Elternteils in der maximal vorgesehenen Dauer in Anspruch genommen werden. Die Allianz bietet MitarbeiterInnen und Mitarbeitern Karenzrückkehrgespräche und als besonderes Service vor dem Wiedereinstieg ein spezifisches Seminar an. In Vorträgen wird über die Weiterentwicklung der Allianz ebenso informiert wie über Möglichkeiten zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Darüber hinaus erhalten die TeilnehmerInnen wertvolle Tipps und Informationen zu Selbstorganisation, Zeitmanagement und Umgang mit Stress. 9
10 Der Guide für MitarbeiterInnen Kinderbetreuung. Kinderbetreuung Wenn Eltern ins Berufsleben zurückzukehren, wollen sie ihr Kind in guten Händen wissen. Wichtig ist, zeitgerecht ein vertrauensvolles Kinderbetreuungsnetzwerk zu schaffen. Der Allianz als familienorientierter Arbeitgeber ist es wichtig, ihre MitarbeiterInnen und Mitarbeiter in dieser wichtigen Frage zu unterstützen. Neben allgemeinen Tipps und hilfreichen Informationen, die zu einer idealen Betreuung des Kindes beitragen, bietet die Allianz ihren MitarbeiterInnen auch ein spezielles Service zunächst am Standort Wien. In der Generaldirektion wurde das Allianz Programm für Eltern eingeführt, das sogar mit dem Kinderbetreuungspreis 2010 ausgezeichnet wurde. Es zeigt, dass die Allianz auf dem richtigen Weg beim Familien- und Arbeitsmanagement ist. Ansprechpartner für diese Fragen ist Stephanie Hafner. Informieren Sie sich über dieses Service, denn gute Kinderbetreuung ist essentiell für das Gelingen des Wiedereinstiegs. Wenn die Kinderbetreuung gut funktioniert, können Sie sich wieder ganz auf Ihre beruflichen Aufgaben konzentrieren und die Herausforderungen im Job auch erfolgreich erledigen. Wenn die Kinderbetreuung gut funktioniert, können sich die Eltern ganz auf ihre Aufgaben konzentrieren und die Herausforderungen im Job auch erfolgreich erledigen. In ganz Österreich gibt es vielfältige Möglichkeiten der Kinderbetreuung wie z.b: eigene Familie (Großeltern, Geschwister etc.) Freunde, Verwandte Babysitter, Oma- und Opadienst Tagesmütter und Tagesväter Kindergruppen/Kinderkrippen/Kindergärten Au-Pair, Nannies Das interne positive Feedback zeigt, dass die Allianz MitarbeiterInnen den Freiraum für den beruflichen Alltag schätzen und nutzen.
11 Der Guide für MitarbeiterInnen Familienfreundliche Sonderformen. Familienfreundliche Sonderformen Um den MitarbeiterInnen eine bessere Koordination von Beruf und Familie zu ermöglichen, bietet die Allianz zahlreiche familienfreundliche Möglichkeiten. Vier-Tage-Woche für familienorientiere Väter. Nach Absprache mit der direkten Führungskraft bietet diese Variante vor allem für Väter eine Möglichkeit, sich unter Beibehaltung der Vollarbeitszeit (38,5 Stunden) einen Tag zusätzlich der Familie zu widmen. Die 4 Tage müssen dabei nicht zusammenhängen und können frei gewählt werden. Führungskräfte-Teilzeit Für Führungskräfte ist es wichtig, im Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und nicht allzu lange dem Unternehmen fernzubleiben. Teilzeitarbeit oder Teleworking ist darum auch für weibliche Führungskräfte eine gute Möglichkeit, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen. Sabbaticals Das sind längerfristig geplante unbezahlte Beschäftigungsunterbrechungen, ohne dass das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Sie können zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten (derzeit max. 3) variieren und werden für längere Auslandsaufenthalte, Reisen, Fortbildungen oder als Pflegefreistellung genutzt. Sabbaticals können auch erarbeitet werden, indem die Beschäftigten über einen gewissen Zeitraum vor Inanspruchnahme auf einen Teil ihres Lohnes verzichten und den nicht konsumierten Lohn dann während der Freistellung ausbezahlt bekommen. Während eines Sabbaticals besteht kein Versicherungsschutz! Man wird von der Krankenkasse abgemeldet. Bei einem erwerbstätigen Partner besteht während dieser Zeit aber die Möglichkeit, sich mitversichern zu lassen. Teleworking Bei Teleworking handelt es sich um eine IT-gestützte Tätigkeit, die ausschließlich oder zeitweise an einem außerhalb der zentralen Betriebsstätte liegenden Arbeitsplatz verrichtet werden kann. Konkret bedeutet dies, dass man in der Allianz unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen und technischen Prüfung durch den Bereich O & P die Möglichkeit hat, 1 Tage pro Woche von zu Hause aus zu arbeiten, ohne Gehaltseinbußen zu verzeichnen. Alle vorgenannnten Möglichkeiten fördern ein effizientes Arbeiten. Egal, ob in Teil- oder Vollzeit: Effizientes und gut organisiertes Arbeiten ist für alle Seiten von Vorteil. Es verringert nicht nur unnötige Überstunden, sondern bringt dem Unternehmen auch einen besseren wirtschaftlichen Vorsprung und den MitarbeiterInnen eine ausgeglichenere Work-Life-Balance. 11
12 Kindervorsorge Rechtzeitige Vorsorge für Ihr Kind bedeutet eine bessere finanzielle Absicherung für die Zukunft und ist somit ein wichtiger Grundstein für das spätere Leben Ihres Lieblings. Die Gefahren für Kinder und damit die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge dürfen nicht unterschätzt werden. Damit Sie eine finanzielle Basis für Ihr Kind für später (z.b. Ausbildung etc.), aber auch für den Notfall haben, empfehlen wir folgende Allianz Kinder-Vorsorge-Produkte: Die Investition in eine Allianz Versicherung hilft Ihnen, für die Zukunft vorzusorgen. Nutzen Sie dabei den Angestelltenrabatt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Allianz Innendienst-Berater. Unfallversicherung für Kinderkrippe, Kindergarten und Schule Kinder-Krankenversicherung Lebensversicherung (z.b. BonusLife) Allianz Bausparen 12
13 Der Guide für MitarbeiterInnen Nützliche Adressen. Nützliche Adressen Vor allem in stressigen Zeiten sind Informationen Gold wert. Mit den nachfolgenden Links bieten wie Ihnen die Möglichkeit, rasch zu weiteren Tipps und Informationen zu kommen. Rechtliche Bestimmungen und Behörden: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Arbeiterkammer Sozialversicherungsanstalt Tel.: 01/ , Magistratsabteilung 11 Tel.: 01/ , Arbeitsmarktservice Österreich Tel.: 01/ , Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem Tel.: 01/ , Beratung und Infos für werdende Eltern: (inkl. Foren für Kinderbetreuung, Babysitting) Fokus Kind Tel.: 0650/ , Family Business Kinderplattform Babyratgeber Babyservice Familie und Beruf Management GmbH Tel.: 01/ , Tageselternzentrum Eltern für Kinder Österreichs Tel.: 01/ , Kinderfreunde (Ö) Tel.: 01/ , BÖE Bundesverband der Österreichischen Elternverwalteter Kindergruppen Tel.: 01/ , Wr. Kinderdrehscheibe Tel.: 01/ , Dienstleistungszentrum Tel.: 01/ , Katholischer Familienverband/Omadienst Tel.: 01/ , www. familienverband.at Family Business (für NÖ, OÖ und Tirol) Tel.: 02742/ (NÖ) Tel.: 0650/ (Tirol) Tel.: 0732/ (OÖ) www. kinderbetreuung.at Hilfswerk Österreich (f. Wien, NÖ, Sbg., Stmk., Ktn.) Tel.: 01/ , Sozial Global (Wien) Tel.: 01/ , KIB Children Care (Verein Kinderbegleitung) Tel.: 0664/ , Care4kids (Wien) Tel.: 0699/ , abc-kinderbetreuung (Wien, Graz) Tel.: 0664/ , Noi Bambini Tel.: 01/ , Karenzmanagement Tel.: 0720/ , businessmamas Tel.: 0664/ , abz*austria Tel.: 01/ , Kinderbetreuung und Familienservice Vorarlberg Tel.: 05574/ , Kind & Co (Bgld.) Tel.: 0676/ , gut & gratis (Wr. Freizeittipps für Familien) 13
14 Der Guide für MitarbeiterInnen Checkliste. Checkliste Zur Unterstützung und Kontrolle für MitarbeiterInnen. Vor der Geburt Wiedereinstieg 14 Ärztliches Zeugnis über Schwangerschaft mit voraussichtlichem Geburtstermin dem Arbeitgeber vorlegen. Ruhezeiten und Überstundenverbot beachten. Mutter-Kind-Pass beantragen. Vorsorgeuntersuchungen einhalten. Wohnung kindgerecht adaptieren. 32. Schwangerschaftswoche: Antrag auf Wochengeld bei zuständiger GKK. Vorgesetzten über gewünschte Karenz informieren. Übergabe der Arbeitsgebiete mit Einschulung und Wissenstransfer an Karenzvertretung. Arbeits- und Entgeltsbestätigung vom Arbeitgeber für Wochengeld anfordern. Nach der Geburt Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel für Kind besorgen. Kopie der Geburtsurkunde an Human Resources und Betriebsrat schicken, um Zuschuss aus Betriebsratsfonds zu erhalten (Voraussetzung mind. 3 Jahre aufrechtes Dienstverhältnis). 2. Teil des Wochengeldes sowie Kinderbetreuungsgeld einreichen (Zuverdienstgrenze beachten). Anmeldung des Kindes bei der Sozialversicherung. Familienbeihilfe beim Wohnsitzfinanzamt beantragen. Spätestens bis Ende der 8. Woche nach der Geburt gewünschte Karenzdauer der Führungskraft und HR bekannt geben. Für evtentuelle Reisen Reisepass oder Personalausweis für Kind beantragen. Kinderbetreuungsangebote für Wiedereinstieg checken und Kinderbetreuungsnetzwerk schaffen (Familie, Freunde, Kinderkrippe etc.) Evtentuell geringfügige Beschäftigung möglich? Geringfügigkeitsgrenze beachten. Kontakt zu anderen Eltern, Kollegen und Kolleginnen pflegen. Spätestens 3 Monate vor Rückkehr folgende Punkte mit MitarbeiterInnen besprechen: Karenzrückkehrgespräch vereinbaren. Genauen Zeitpunkt und Ausmaß für Wiedereinstieg bereits in Karenzzeit festlegen. Wiedereinstiegsseminar besuchen. Rückkehr an alten Arbeitsplatz oder neue Einsatzmöglichkeit prüfen. Elternteilzeitbeschäftigung oder Teleworking mit Führungskraft besprechen. Stillmöglichkeiten am Arbeitsplatz prüfen und Arbeitgeber davon informieren. Weiterbildungsmaßnahmen. Sich nach wichtigen Neuerungen im Unternehmen und am Arbeitsplatz erkundigen. Kinderbetreuung fixieren und Notfallplanung überlegen. Kindervorsorge nicht vergessen Angestelltenrabatt beachten!
15 Der Guide für MitarbeiterInnen. Notizen 15
16 Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft Sitz: 1130 Wien, Hietzinger Kai , Telefon: , Telefax: Eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU , DVR: Internet: Änderungen und Druckfehler vorbehalten. (07.12)_rie
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