vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort
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- Ilse Kohler
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1 Drucksache 16 / Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Margrit Barth (Die Linke) vom 27. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2011) und Antwort Kinderarmut in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 7, 8 bis unter 14 und 14 bis unter 18 lebten Ende des Jahres 2010 in Haushalten/Bedarfsgemeinschaften von Beziehern des ALG II (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? 2. Wie viele der unter 1. erfragten Kinder und Jugendlichen in den genannten Altersgruppen lebten Ende des Jahres 2010 in alleinerziehenden Haushalten (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 1. und 2.: Im Dezember 2010 lebten nach Auskunft der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten / Bedarfsgemeinschaften von Beziehern / Bezieherinnen des ALG II. Rund die Hälfte davon (50,94 %) war unter 8 Jahre alt; die weitere prozentuale Verteilung ist der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Die meisten Kinder und Jugendlichen der gesamten Personengruppe lebten in den Bezirken Mitte (26.370) und Neukölln (25.401), die geringsten Zahlen weisen die Bezirke Treptow-Köpenick (7.147) und Steglitz-Zehlendorf (6.595) aus. Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Berichtsmonat: Dezember 2010 (Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten im SGB II) - Tabelle 1 - JobCenter (JC) im Land Berlin Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter bis unter 18 Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:
2 Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Berlin Verteilung der Altersgruppen in % 50,94 31,33 17, Von den vorgenannten Kindern und Jugendlichen lebten im Dezember ,1 % (= Personen) in alleinerziehenden Haushalten / Bedarfsgemeinschaften mit ALG II - Bezug. In der Altersgruppe der 14 bis unter 18-Jährigen liegt die Quote bei 8,8 %. Die übrigen Daten sind der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen. Die meisten Kinder und Jugendlichen dieser Personengruppe leben in den Bezirken Mitte (9.112) und Neukölln (8.951), die geringsten Zahlen weisen die Bezirke Treptow-Köpenick (4.106), Charlottenburg-Wilmersdorf (4.446) und Steglitz-Zehlendorf (3.437) aus. Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Berichtsmonat: Dezember 2010 (Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten im SGB II) - Tabelle 2 - JobCenter (JC) im Land Berlin Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter bis unter 18 Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Berlin Anteil der Altersgruppen alleinerziehend an der Gesamtzahl aller Kinder und Jugendlichen in BG mit ALG II-Bezug (Tabelle 1) in % 20,6 14,7 8,8 44,1 3. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 7, 8 bis unter 14 und 14 bis 18 lebten Ende des Jahres 2010 in Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bezogen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 3.: Am 31. Dezember 2010 erhielten Kinder und Jugendliche laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Davon waren 44,8 % (= 714 Personen) unter 8 Jahre alt, 44,1 % (= 702 Personen) im Alter von 8 bis unter 14 Jahre und 11,1 % (= 177 2
3 Personen) zwischen 14 und 18 Jahre alt. Die meisten der genannten Kinder und Jugendlichen leben in Neukölln (242 Personen), die wenigsten in Steglitz-Zehlendorf (= 66 Personen). Empfänger/innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII unter 18 Jahren außerhalb von Einrichtungen in Berlin am 31. Dezember Tabelle 3 - Bezirk unter Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Berlin Verteilung der Altersgruppen in % 44,8 44,1 11,1 100 (Datenquelle: SenGUV I A 4 - ) 4. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 7, 8 bis unter 14 und 14 bis 18 lebten Ende des Jahres 2010 in Familien, die Sozialleistungen zur Aufstockung des elterlichen Einkommens aus Berufstätigkeit erhielten (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 4.: Dem Senat liegen nur Daten der Bundesagentur für Arbeit über die Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II mit zu berücksichtigendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor. Danach lebten im Dezember Kinder und Jugendliche in solchen Haushalten. Differenzierte Daten sind der nachfolgenden Tabelle 4 zu entnehmen. 3
4 Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit zu berücksichtigendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Berlin Berichtsmonat: Dezember 2010 (Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten im SGB II) - Tabelle 4 - JobCenter (JC) im Land Berlin 0 bis unter 8 8 bis unter bis unter 18 Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Berlin Wie viele der unter 3. und 4. erfragten Kinder und Jugendlichen in den genannten Altersgruppen lebten Ende des Jahres 2010 in alleinerziehenden Haushalten? Zu 5.: Von den unter Frage 3 genannten Berliner Kindern und Jugendlichen mit Bezug laufender Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII lebten am 31. Dezember ,1 % (= 559 Personen) in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender. Bei den unter 8-Jährigen liegt die Quote bei 26,8 % (= 191 Personen), bei den 8- bis unter 14-Jährigen bei 39,9 % (= 280 Personen) und bei den 14- bis unter 18-Jährigen bei 49,7 % (= 88 Personen). Empfänger/innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII unter 18 Jahren außerhalb von Einrichtungen in Berlin am 31. Dezember Tabelle 5 - unter Berlin davon in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender
5 Anteil der Kinder und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender an allen Hilfe zum Lebensunterhalt beziehenden Kindern und Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppe in % 26,8 39,9 49,7 35,1 (Datenquelle: SenGUV I A 4 -) Von den unter Frage 4 genannten Berliner Kindern und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherung nach SGB II und zu berücksichtigendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit lebten im Dezember Personen (= rd. 28 %) in Haushalten Alleinerziehender. Die übrigen Daten sind Tabelle 6 zu entnehmen. Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit zu berücksichtigendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Berlin Berichtsmonat: Dezember 2010 (Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten im SGB II) - Tabelle 6 - JobCenter (JC) im Land Berlin 0 bis unter 8 8 bis unter bis unter 18 Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Berlin Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen, die auf ALG II bzw. auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind an den in Berlin in dieser Altersgruppe lebenden Minderjährigen? Zu 6.: Da Bevölkerungsdaten für das abgeschlossene Jahr 2010 noch nicht vorliegen, wurde der prozentuale Anteil von nach SGB II und SGB XII leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen an allen in Berlin lebenden Minderjährigen auf der für Ende 2009 vorliegenden 5
6 Datengrundlage ermittelt. Danach lebten am 31. Dezember 2009 in Berlin Kinder und Jugendliche im Alter bis unter 18 Jahren. Davon erhielten 0,32 % (= Personen) laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen. Die prozentuale Aufteilung nach Altersstufen ist der nachfolgenden Tabelle 7 zu entnehmen. - Tabelle 7 unter Fortgeschriebene Bevölkerung bis unter 18 Jahren in Berlin am Empfänger lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII unter 18 außerhalb von Einrichtungen in Berlin am Prozentualer Anteil der HzL-Empfänger an der Bevölkerung je Altersgruppe ,31 0,44 0,17 0,32 (Datenquelle: SenGUV I A 4 -) Bezogen auf Kinder und Jugendliche mit ALG II-Bezug ergibt sich das in Tabelle 8 dargestellte Bild. Danach lebten am 31. Dezember ,8 % (= Personen) der unter 8-jährigen Berliner Kinder in Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen nach dem SGB II. Die analoge Quote der 8- bis unter 14-Jährigen liegt bei 33,4 % (= Personen) und in der obersten Altersgruppe bei 29,2 % (= Personen). - Tabelle Fortgeschriebene Bevölkerung bis unter 18 Jahren in Berlin am Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften mit Bezug von ALG II- Leistungen in Berlin am (vgl. Tabelle 1) Prozentualer Anteil der Kinder und Jugendlichen in BG mit ALG II-Bezug an der Bevölkerung je Altersgruppe ,8 33,4 29,2 34,1 (Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit / AfS Berlin-Brandenburg / prozentuale Berechnung und Darstellung SenIntArbSoz - I D 24 -) 7. Welche Kenntnisse liegen dem Senat vor über den Anteil der unter 1., 3. und 4. erfragten Kinder und Jugendlichen, die in Haushalten mit einem ausländischen Haushaltsvorstand leben bzw. in einem Haushalt mit Immigrationshintergrund? 6
7 Zu 7.: Einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit zufolge lebten im Dezember 2010 im Land Berlin Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften mit ALG-II-Bezug mit einem ausländischen Haushaltsvorstand. Im Verhältnis zu der in Tabelle 1 genannten Gesamtzahl aller Kinder und Jugendlichen mit ALG II - Bezug sind dies 36,6 %. Die Angaben für die einzelnen Altersgruppen sind Tabelle 9 zu entnehmen. - Tabelle 9-0 bis 8 8 bis bis 18 Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften mit ALG II - Bezug in Berlin am (vgl. Tabelle 1) darunter Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften mit ALG II-Bezug mit einem ausländischen Haushaltsvorstand in Berlin am Anteil in Prozent 34,35 38,07 40,48 36,60 Von den unter 3. genannten Kindern und Jugendlichen mit Bezug laufender Leistungen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII lebten am 31. Dezember 2010 rd. 26,2 % (= 417 Personen) in Bedarfsgemeinschaften mit nichtdeutschem Haushaltsvorstand. Die prozentuale Aufteilung der Altersstufen ist der nachfolgenden Tabelle 10 zu entnehmen. - Tabelle 10 - unter Empfänger lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII unter 18 außerhalb von Einrichtungen in Berlin am darunter in Bedarfsgemeinschaften mit nichtdeutschem Haushaltsvorstand Anteil in Prozent 35,4 18,4 19,8 26,2 (Datenquelle: SenGUV I A 4 -) 8. Wie viele Familien erhielten jeweils zum Ende der Jahre 2007, 2008, 2009 und 2010 in Berlin Kinderzuschlag zur Vermeidung von ALG II - Bezug? Zu 8.: Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse - sehen die Zahlen der Bezieherinnen und 7
8 Bezieher des Kinderzuschlags am Stichtag 31. Dezember wie folgt aus: 2007 = = = = Hinzu kommen für 2010 noch die Berechtigten, die den Kinderzuschlag nachträglich erhalten. Darüber hinausgehende zuverlässige statistische Daten über die Anzahl der Fälle, in denen mit dem Kinderzuschlag der Bezug von ALG II - Leistungen vermieden werden konnte, liegen der Familienkasse nicht vor. 9. Wie viele Berliner Haushalte bezogen jeweils zum Ende der Jahre 2007, 2008, 2009 und 2010 ALG II - Transferleistungen? Zu 9.: Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II in Berlin betrug - jeweils zum Jahresende - : 2007: : : : Inwieweit sind nach Einschätzung des Senats die durch die Bundesregierung eingeführten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Form ihrer praktischen Umsetzung geeignet, den damit intendierten Zweck zu erfüllen, dass sich die Versorgungssituation der begünstigten Kinder tatsächlich nachhaltig verbessert und deren Partizipationsmöglichkeiten entsprechend gestärkt werden? Zu 10.: Der Senat hat bereits deutlich gemacht, dass er die durch Bundesrecht vorgegebene Bürokratie zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes bedauert. Die Kritik an dem Gesamtverwaltungsaufwand bzw. an der Zweck-/Mittelrelation ist nachvollziehbar. Dennoch ergeben sich aus der Sicht der betroffenen Familien und Kinder innerhalb dieses rechtlich gegebenen Rahmens erweiterte Möglichkeiten der Partizipation, die es so gut es geht im Interesse der Kinder umzusetzen gilt. Berlin, den 20. Juni 2011 In Vertretung Rainer-Maria F r i t s c h Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2011) 8
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