STELLUNGNAHME ZUM HAUSHALTSPLAN 2017 DER GEMEINDE KREUZAU
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- Klaudia Bretz
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1 STELLUNGNAHME ZUM HAUSHALTSPLAN 2017 DER GEMEINDE KREUZAU
2 Inhaltsverzeichnis I. Schlaglichter auf zentrale Punkte... 3 II. Entwicklung wichtiger Eckdaten Erträge, Aufwendungen, Fehlbedarf Personalaufwand Gewerbesteuereinnahmen... 3 III. Überprüfung der Ausgabenseite weiter erforderlich... 4 IV. Änderung der Gemeindefinanzierung weiter unumgänglich... 4 V. Zusammenfassung... 5 Titelbild: Gina Sanders - Fotolia.com 2
3 I. Schlaglichter auf zentrale Punkte Leider entwickelt sich die Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau weiterhin ungünstig. Der Fehlbetrag liegt zwar mit 4,04 Mio. Euro rund Euro niedriger als im Vorjahr. Laut Entwurf aus 2016 sollte der Rückgang für 2017 jedoch um rund 1,3 Mio. Euro deutlicher ausfallen. Immerhin schloss das Jahr 2016 mit einem Minus von 4,34 Mio. Euro um rund Euro besser ab als prognostiziert, der Fehlbedarf für 2016 hat sich also durch die bestehenden Aufgaben nicht erhöht. Leider wurde diese Entwicklung mit einer Anhebung der Realsteuerhebesätze für 2016 erkauft. Bereits 2018 will die Gemeinde die Anhebung weiter fortsetzen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt mit 469 % bereits über dem Bundes- bzw. Landesdurchschnitt. Weitere Belastungen für die Unternehmen können die Standortattraktivität nachhaltig gefährden. Die Gemeinde profitiert davon, dass ein solcher Trend noch nicht eingesetzt hat, sondern dass die Gewerbesteuereinnahmen gegenüber dem laufenden Jahr noch einmal deutlich ansteigen. Gerade weil die Betriebe zunehmend höhere Beiträge leisten, sollte der aktuelle Hebesatz zurückgeführt, mindestens aber konstant gehalten werden. II. Entwicklung wichtiger Eckdaten 1. Erträge, Aufwendungen, Fehlbedarf In 2017 erhöhen sich die Erträge gegenüber der Planung aus 2016 zwar um 2,96 Mio. Euro auf 34,38 Mio. Euro, was zunächst erfreulich klingen mag. Noch deutlicher steigen allerdings die Aufwendungen um 4,32 Mio. Euro auf 37,99 Mio. Euro. Ein Haushaltsausgleich wird nach derzeitiger Planung erstmals in 2021 erreicht. 2. Personalaufwand Der Personalaufwand steigt gegenüber der Planung des Vorjahres um rund 0,44 Mio. Euro. Die Entwicklung findet ihren Ausgang bereits im laufenden Jahr, da für 2016 Personalaufwendungen von 5,94 Mio. Euro geplant waren, tatsächlich aber 6,05 Mio. Euro erreicht werden. Die Zahl der Vollzeitstellen pro Einwohner steigt von 2016 zu 2017 um 0,14 auf 5,73 leicht an. 3. Gewerbesteuereinnahmen Die Gewerbesteuereinnahmen entwickeln sich in der Gemeinde Kreuzau weiter positiv. Sie steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 37 % auf 6 Mio. Euro. Die Annahme laut Vorbericht 2014, dass sich ein niedriges Niveau fortsetzen werde, ist insoweit nicht eingetreten. Da die Gewerbesteuereinnahmen ohnehin über den mittelfristigen Erwartungen liegen, ist es umso bedauerlicher, dass die Gemeinde Kreuzau im vergangenen Jahr eine Anhebung des Hebesatzes vorgenommen hat und ab 2018 weitere Erhöhungen plant. 3
4 In diesem Zusammenhang weisen wir erneut darauf hin, dass hohe Hebesätze in Zeiten des verschärften Standortwettbewerbs ein gewichtiges Hemmnis für die Standortentwicklung darstellen. Die Erhöhung der Gewerbesteuer im vergangenen Jahr halten wir deshalb nach wie vor für ein problematisches Signal. Dies gilt umso mehr, als diese und vergleichbare Anpassungen anderer Kommunen in der Regel nicht zu durchschlagenden Ergebnisverbesserungen geführt haben. Zwar lässt sich der Einfluss auf Verlagerungs- oder Nichtansiedlungsentscheidungen nicht unmittelbar und eindeutig nachweisen. Es steht jedoch zu befürchten, dass die Auswirkungen von Erhöhung letztlich kontraproduktiv sind. Die Hinweise sind umso dringlicher, als für 2018 und 2020 bereits weitere Erhöhungen der Grundsteuern um jeweils 20 Punkte und der Gewerbesteuer um 15 Punkte geplant sind. Wir appellieren an die Gemeinde, diese Planung noch einmal zu überdenken. III. Überprüfung der Ausgabenseite weiter erforderlich Insgesamt bleibt eine kritische Überprüfung der Ausgabenseite weiter angezeigt. Kommunen sollten nur Ausgaben leisten, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die bei Anlegung enger Maßstäbe erforderlich sind, wie etwa standorterforderliche Investitionen. Bei Pflichtleistungen sind Ermessensspielräume für Einsparungen zu nutzen. Dabei wird man auch über die Senkung von Standards weiter diskutieren müssen, wie es im Haushaltssicherungskonzept an verschiedenen Stellen bereits geschehen ist. Die Liquiditätskredite erhöhen sich zum Ende des Haushaltsjahres auf 33,4 Mio. Euro. Die Nettoneuverschuldung sollte in den kommenden Jahren auf keinen Fall weiter fortschreiten. Steigende Verbindlichkeiten können katastrophale Folgen nach sich ziehen, sobald die derzeit noch historisch tiefen Zinsen wieder anziehen. Der Schuldenstand pro Kopf betrug im Jahr 2015 rund Euro, womit die Gemeinde Kreuzau immerhin den drittniedrigsten Platz von neun Teilnehmern an der Befragung im Kreis Düren ausweisen konnte. Maßnahmen zur effektiven Bewirtschaftung der Haushaltsmittel, wie die frühzeitige Realisierung von Einzahlungen, sind im Haushaltssicherungskonzept geplant. IV. Änderung der Gemeindefinanzierung weiter unumgänglich Zum einen sind die Gemeinden weiter dringend gehalten, eine umfassende Aufgabenkritik durchzuführen, um den stetig steigenden Aufwendungen entgegenzuwirken. Der Versuch einer Haushaltskonsolidierung auf der Einnahmenseite, insbesondere durch Erhöhung der Realsteuerhebesätze, ist unter dem Aspekt des Standortwettbewerbs nicht zielführend. Über die Aufgabenkritik hinaus sind strukturelle Maßnahmen von Bund und Land unumgänglich, wenn sich die notleidenden Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus der Krise befreien sollen. Die Landesregierung bekennt sich zur Einhaltung der Schuldenbremse bis in das Jahr 2020, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Die daraus resultierenden Konsolidierungszwänge dürfen nicht durch asymmetrische Verteilungsregeln auf die kommunale Ebene verschoben werden. Deshalb setzen wir uns unverändert für ein Konnexitätsprinzip ein, bei dem sich Finanzierungs-, Ausgaben-, und Aufgabenverantwortung entsprechen. 4
5 Es gilt, die Eckpunkte des kommunalen Finanzausgleichssystems auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen. Die fiktiven Hebesätze unterstellen für einen Großteil der Gemeinden eine höhere Steuerkraft, als tatsächlich vorhanden ist. Sie wirken sich wirtschaftspolitisch kontraproduktiv aus und sollten dringend gesenkt werden. Zudem erscheint es zumindest fraglich, ob die Verbundquote dem tatsächlichen Finanzbedarf der Gemeinden gerecht wird. Darauf weist der Vorbericht treffend hin. Es war in der Vergangenheit nicht immer so, dass die Kommunen mit einem so niedrigen Anteil an den Steuereinnahmen des Landes auskommen mussten. V. Zusammenfassung Die Erhöhung der Realsteuerhebesätze im vergangenen Jahr halten wir auch im Licht der aktuellen Entwicklungen nach wie vor für bedauerlich. Von den derzeit geplanten Erhöhungen in den Jahren 2018 und 2020 sollte im Interesse der Standortattraktivität dringend abgesehen werden. Durch den Anstieg des Fehlbedarfs gegenüber der Prognose des Vorjahres bleibt die Forderung nach einer kritischen Prüfung der Ausgabenseite weiter aktuell. Die konsequente Forderung nach einer auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen zur Erledigung übertragener Aufgaben halten wir weiterhin für notwendig. Strukturelle Mängel im Finanzausgleich und Missachtungen des Konnexitätsprinzips dürfen nicht zu Lasten der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gehen. Das gilt sowohl für Kommunen als auch für Unternehmen. Industrie- und Handelskammer Aachen Michael F. Bayer Hauptgeschäftsführer Heike Krier Geschäftsführerin Aachen, den 25. November
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