u.di informiert - Sonderausgabe Nr. 2/07

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1 u.di informiert - Sonderausgabe Nr. 2/07 Vorsitzender Willi Mück Stellvertretende Vorsitzende Dorothee Gieseler Das Leistungspaket BOA Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen, Verbände und Gewerkschaften Stuttgart, Die gesetzliche Rente reicht für die Finanzierung des Ruhestandes nicht mehr aus. Zusätzliche Altersvorsorge ist nötig. Dazu bietet das Drei-Schichten-Modell des Versorgungssystems der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Möglichkeiten. Wie kann man diese Möglichkeiten nutzen? Am besten durch die Optimierung des Drei-Schichten-Modells ü- ber den Betrieb! Das geschieht mit dem Vorsorgesystem Betrieblich Organisierte Altersvorsorge (BOA). Die BOA stellt innovative Lösungen zur finanziellen Absicherung des Ruhestandes, des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen zur Verfügung. Sie ist das Zukunftsmodell für die zusätzliche Alterssicherung. Inhalt EINFÜHRUNG BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IST WICHTIG - GENÜGT ABER NICHT DESHALB: DAS ZUKUNFTSMODELL BETRIEBLICH ORGANISIERTE ALTERSVORSORGE (BOA) DIE EINFÜHRUNG DER BOA ERSTER SCHRITT: UNTERSTÜTZUNG DER BETRIEBE ODER DER ÜBERBETRIEBLICHEN VERSORGUNGSWERKE ZWEITER SCHRITT: PERSÖNLICHE INFORMATION UND BERATUNG DER BEGÜNSTIGTEN DIE VORSORGEARTEN DER BOA UND IHRE BESTEUERUNG DIE BESTEUERUNG DIE VORSORGEARTEN DIE VORSORGEMÖGLICHKEITEN DER BOA DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER BOA DIE PRIVATE ALTERSVORSORGE IN DER BOA DIE DURCHFÜHRUNGSWEGE, OPTIMIERUNG DES ADMINISTRATIVEN AUFWANDES DIE DURCHFÜHRUNGSWEGE DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE (BETRAVG) IN DER BOA; VORSORGETRÄGER DIE DURCHFÜHRUNGSWEGE DER PRIVATEN ALTERSVORSORGE IN DER BOA ; VORSORGETRÄGER: DBV-WINTERTHUR LEBENSVERSICHERUNG AG (DWL) HINWEIS...13 ANHANG: ÜBERSICHT ÜBER DAS VORSORGESYSTEM BETRIEBLICH ORGANISIERTE ALTERSVORSORGE (BOA) DIE ZIELE DIE BEGÜNSTIGTEN DIE OPTIMIERUNG DES DREI-SCHICHTEN-MODELLS DES VERSORGUNGSSYSTEMS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ÜBER DEN BETRIEB Seite 1 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

2 4. DIE VORSORGEARTEN DIE VORSORGEMÖGLICHKEITEN/FINANZIERUNGSFORMEN DIE DURCHFÜHRUNGSWEGE DIE VORSORGEPRODUKTE/TARIFE UNTERSTÜTZUNG UND BERATUNG IM BETRIEB OPTIMALES PREIS-/LEISTUNGSVERHÄLTNIS MAßGESCHNEIDERTE LÖSUNGEN (VERSORGUNGSWERK)...17 Einführung Die Einführung einer Betrieblichen Altersvorsorge (geregelt im Betriebsrentengesetz; BetrAVG) unterliegt den Grundsätzen der Entschlussfreiheit und der Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber entscheidet darüber, es sei denn, die Tarifvertragsparteien oder Betriebsparteien (Arbeitgeber und betriebliche Arbeitnehmervertretung) haben die Betriebliche Altersvorsorge als Teil der Arbeitsbedingungen geregelt. Innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens der einschlägigen allgemeinen arbeitsrechtlichen Normen und der Spezialvorschriften des BetrAVG greift der Grundsatz der Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers oder der Tarifvertrags- /Betriebsparteien. Wenn die Entscheidung für die Einführung einer Betrieblichen Altersvorsorge gefallen ist, setzen arbeitsrechtliche Bindungen ein. Durch den Anspruch auf Betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung sind die Grundsätze der Entschluss- und Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Hier besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Mitarbeitern die Möglichkeit zu eröffnen, durch den Verzicht auf künftige Entgeltbestandteile eine Betriebliche Altersvorsorge selbst zu finanzieren. Bei tarifvertraglichen Entgeltbestandteilen kann eine Entgeltumwandlung nur vorgenommen werden, wenn ein Tarifvertrag dies regelt oder erlaubt (Tariföffnungsklausel). Die Durchführung einer Betrieblichen Altersvorsorge sollte in einer Versorgungsordnung geregelt werden. Die Versorgungsordnung bestimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Mitarbeiter im Versorgungsverhältnis. Für die Versorgungsordnung gilt zunächst der Grundsatz der Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers, die allerdings ihre Grenzen findet in den Mitbestimmungsrechten der betrieblichen Arbeitnehmervertretung und in tarifvertraglichen Vorgaben sowie bei mittelbaren Versorgungszusagen auch durch die Vertragsbedingungen des externen Vorsorgeträgers. Die Gestaltung der Versorgungsordnung bedarf besonderer Sorgfalt. Bestehen bei Formulierungen Auslegungszweifel, gehen diese im Sinne einer Unklarheitsregelung in der Regel zu Lasten des Arbeitgebers, weil die Formulierungskompetenz regelmäßig bei diesem liegt. Was wir tun können Anhaltende politische Diskussionen zur Zukunft der Alterssicherung, aber auch die unzureichende Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos durch die gesetzliche Rentenversicherung machen das Thema Altersvorsorge zu einem Dauerbrenner. Allerdings haben die Rentenreformen der letzten Jahre auch neue Perspektiven für die Finanzierung eröffnet. Wie kann man a- ber vorsorgen? Sinnvoll ist das über den Betrieb! Chancen und Risiken sollten aber streng beachtet werden. Die Chancen liegen darin, durch kreative Lösungen sozialpolitische und betriebswirtschaftliche Ziele gleichrangig miteinander zu verbinden: Den Mitarbeitern wird die Möglichkeit geboten, ergänzend zur gesetzlichen Rente oder zu ähnlichen Versorgungsleistungen die Ausfinanzierung Seite 2 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

3 ihrer Altersvorsorge über den Betrieb zu organisieren, und der Betrieb optimiert seinen administrativen Aufwand. Die Risiken ergeben sich aus folgender Situation: Bis Ende 2001 war es die alleinige Entscheidung eines Betriebs, einer Verwaltung oder einer Einrichtung (nachfolgend Betriebe genannt), ob eine Betriebliche Altersvorsorge eingerichtet wurde oder nicht. Entschied man sich dagegen, war jedes Risiko ausgeschlossen. Die Mitarbeiter wussten, dass sie von ihrem Betrieb keine zusätzliche Altersvorsorge zu erwarten hatten, und mussten die Altersvorsorge privat aufbauen. Betriebe, die sich für eine Betriebliche Altersvorsorge entschieden, konnten sich wirtschaftlich und arbeitsrechtlich darauf einrichten. Und für die Mitarbeiter bestand Transparenz; sie kannten ihre Rechte und Pflichten und wussten, woran sie bei ihrer Altersvorsorge waren. Aufgrund der Rentenreform 2001 haben die Mitarbeiter seit 2002 einen Rechtsanspruch auf Betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung und in der Folge auch per RiesterRente. Wird dieser Anspruch eingelöst, entsteht im arbeitsrechtlichen Sinne ein betriebliches Versorgungswerk oder der Betrieb schließt sich einem überbetrieblichen Versorgungswerk an. Regelt ein Tarifvertrag alle Einzelheiten der Entgeltumwandlung abschließend, so sind die wesentlichen Inhalte des Versorgungswerks festgelegt. In der Regel gibt der Tarifvertrag aber nur die Erlaubnis zur Entgeltumwandlung, die Einzelheiten bleiben offen. Zur Ausgestaltung des Versorgungswerks benötigen die Betriebe die erforderlichen Kenntnisse, um zu vermeiden, dass sich der Betrieb Risiken aussetzt, die die Wirtschaftlichkeit und damit die Arbeitsplätze gefährden können. Aber auch die Mitarbeiter tragen ein hohes Risiko, wenn es an Transparenz und Flexibilität mangelt. Sie wenden dann Mittel für eine zusätzliche Altersvorsorge auf, ohne sicher sein zu können, auch Lösungen zu erhalten, die auf ihre ganz persönlichen Verhältnisse abgestellt sind. Beide Risiken kann man durch Lösungen in den Griff bekommen, die passgenau für den Betrieb sind und den unterschiedlichen persönlichen Verhältnissen der Mitarbeiter Rechnung tragen. Teil dieser Lösungen ist die exakte Ausgestaltung der Versorgungsordnung und der ergänzenden Dokumente sowie die persönliche Beratung der Mitarbeiter im Betrieb durch Beauftragte des Vorsorgeträgers (oder durch das vom Betrieb beauftragte Beratungsunternehmen). Dazu bieten wir Betrieben und überbetrieblichen Versorgungswerken (z.b. für Verbände) das Leistungspaket Betrieblich Organisierte Altersvorsorge (BOA) an. Damit stehen innovative Lösungen zur Altersvorsorge sowie zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und des Berufsunfähigkeitsrisikos zur Verfügung. Mit der BOA gestalten wir betriebliche und überbetriebliche Versorgungswerke und optimieren damit das Chancen-/Risikoverhältnis. Betrieblich Organisierte Altersvorsorge (BOA) Die BOA ist das Vorsorgesystem des u.di Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.v. Damit bieten wir Vorsorge aus allen drei Schichten des Versorgungssystems der Bundesrepublik Deutschland (Schicht 1: Basisversorgung; Schicht 2: Zusatzversorgung; Schicht 3: Sonstige Versorgung). Ursprünglich wurde die BOA zur Umsetzung der Rentenreform 2001 (Altervermögensgesetz; AVmG) geschaffen, dann aber für die Rentenreform 2004 (Alterseinkünftegesetz; AltEinkG) weiter entwickelt. Die Marke BOA mit u.di ist unter der Registernummer beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. Kern der BOA ist die Zusatzversorgung. Zu ihr gehören die ZusatzRente durch die Betriebliche Altersvorsorge und die ZulagenRente (private RiesterRente). Hinzu kommt aus der Schicht 1 die BasisRente in Form der privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherung. Aus dem Bereich der Sonstigen Versorgung steht die PrivatRente zur Verfügung mit der privaten Renten Seite 3 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

4 versicherung und/oder der Risikoabsicherung für den Todesfall, außerdem die (Zusatz)BerufsunfähigkeitsRente. Begünstigte der BOA Von den Leistungen der BOA profitieren alle im Betrieb tätigen Personen als Begünstigte. Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder ebenso wie Selbständige und Unternehmer. Und der Betrieb profitiert von der administrationsschonenden Gestaltung des betrieblichen oder überbetrieblichen Versorgungswerks. Ziele der BOA Ohne Ziel stimmt jede Richtung. Wer sich darauf einlässt, ist dem Zufall ausgeliefert und setzt sich erheblichen Risiken aus. Dies ist auch bei der Alterssicherung über den Betrieb nicht zu verantworten; sie darf kein Zufallsprodukt sein. Für die Begünstigten kommt es auf langfristige Altersvorsorgekonzepte an, bei denen das Anlage-, Zins- und Insolvenzrisiko eine große Rolle spielen und Sicherheit, Rentabilität und Verfügbarkeit benötigt werden. Und der Betrieb muss auf die Kostenbelastung, die Risikowirkung und den Administrationsaufwand achten. Deshalb ist die BOA mit nachfolgenden Zielen sozialpolitisch und betriebswirtschaftlich ausgerichtet. Sozialpolitisch geht es darum, die gesetzliche Rente, die künftig lediglich noch eine Basisversorgung sein wird, zu ergänzen oder eine eigenständige Vorsorge aufzubauen. Mit Hilfe der BOA sollen die Begünstigten Versorgungslücken schließen und zusätzlich Altersvorsorge, finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung aufbauen können ganz gleich, ob arbeitgeber-, arbeitnehmer-, misch- oder eigenfinanziert. Das persönliche Vorsorgeziel definieren die Begünstigten selbst. Betriebswirtschaftlich ist die BOA Teil einer modernen Personalpolitik. Sie zielt auf Risiko-, Verwaltungs- und Kostenoptimierung für die Betriebe sowie ihre Entlastung von Beratungsaufgaben und kann zur Ausschöpfung von Einsparpotenzialen beitragen. u.di Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.v. u.di ist ein eingetragener Verein. Der Verein fördert ideelle und wirtschaftliche Interessen der im Bereich der privaten und öffentlichen Dienstleistungen tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren Interessenvertretungen. Dazu gehört insbesondere die Betrieblich Organisierte Altersvorsorge (BOA). u.di setzt sich mit allen Beteiligten an einen Tisch, um beim Thema Betrieblich Organisierte Altersvorsorge zu unterstützen und zu beraten. Wir verstehen uns als neutrale Schnittstelle zwischen Betrieb und Vorsorgeträger und übernehmen auch eine Moderatorenrolle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung. Gemeinsam mit Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung entwickeln wir konzeptionelle Lösungen und Versorgungswerke zur BOA. Vorsorgeträger u.di arbeitet mit dem Vorsorgeträger DBV-Winterthur Lebensversicherung AG und der verbundenen winsecura Pensionskasse AG sowie der nahestehenden u.di Unterstützungskasse für den Dienstleistungsbereich e.v. zusammen. Außerdem steht als Vorsorgeträger die Pensor Pensionsfonds AG zur Verfügung Seite 4 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

5 Leistungen Wir verstehen uns gemeinsam mit unseren Vorsorgeträgern als Dienstleister: Wir beraten und unterstützen die Betriebe und entwickeln gemeinsam mit ihnen passgenaue betriebliche Lösungen sowie die erforderlichen Regeln und die dazugehörenden Dokumente. Nachfolgend geben wir einen Überblick über unser Vorsorgesystem Betrieblich Organisierte Altersvorsorge, die BOA. Gerne stellen wir die BOA auch persönlich vor. Konzeption und Inhalte Willi Mück; Dorothee Gieseler Redaktion Monika Schelenz Verantwortlich Willi Mück, Vorsitzender u.di Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.v. Industriestraße 24, Stuttgart; Tel.: ; Fax: ; Mobil: Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister Nr BOA mit u.di: Registernummer Deutsches Patent- und Markenamt Zur besseren Lesbarkeit werden nur männliche Formulierungen verwendet; sie gelten für Männer und Frauen Seite 5 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

6 1. Betriebliche Altersvorsorge ist wichtig - genügt aber nicht Betriebliche Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ist offizieller Bestandteil des Versorgungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Das verleiht ihr als betriebliche Sozialpolitik eine besondere Bedeutung. Die Betriebliche Altersvorsorge allein genügt aber nicht, wenn das Ziel verfolgt werden soll, administrationsschonend allen im Betrieb tätigen Personen die Chance zu bieten, ihre Altersvorsorge, den Berufsunfähigkeitsschutz und die Hinterbliebenenabsicherung ergänzend zur gesetzlichen Rente oder zu anderen Versorgungsleistungen oder aber auch eigenständig über den Betrieb organisieren und auf diesem Wege ausfinanzieren zu können. 1.1 Deshalb: Das Zukunftsmodell Betrieblich Organisierte Altersvorsorge (BOA) Mit dem Vorsorgesystem Betrieblich Organisierte Altersvorsorge (BOA) können bestehende Versorgungslücken geschlossen (ergänzende Altersvorsorge) und das sinkende Leistungsniveau der gesetzlichen Rente ausgeglichen (ersetzende Altersvorsorge) oder eine eigenständige Vorsorge aufgebaut werden. Dies gelingt, weil sich die BOA nicht auf die Betriebliche Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz beschränkt, sondern Möglichkeiten aus allen drei Schichten des Versorgungssystems der Bundesrepublik Deutschland über den Betrieb erschließt. Das Versorgungssystem gliedert sich in Basisversorgung (Schicht 1), Zusatzversorgung (Schicht 2) und Sonstige Versorgung (Schicht 3). Damit kann die Altersvorsorge sowie die finanzielle Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen über den Betrieb organisiert werden. Die Optimierung des administrativen Aufwandes ist dabei ein wichtiger Aspekt. Kern der BOA ist die Zusatzversorgung. Zu ihr gehören die ZusatzRente durch die Betriebliche Altersvorsorge und die ZulagenRente (private RiesterRente). Hinzu kommt aus der Basisversorgung die BasisRente in Form der privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherung. Aus dem Bereich der Sonstigen Versorgung steht die PrivatRente zur Verfügung mit der privaten Rentenversicherung und/oder der Risikoabsicherung für den Todesfall, außerdem die (Zusatz)BerufsunfähigkeitsRente. 2. Die Einführung der BOA Es werden betriebliche oder überbetriebliche (z.b. für Verbände, Branchen) Versorgungswerke eingerichtet und die BOA eingeführt. Dafür werden konzeptionelle Lösungen sowie die benötigten Regelungen und Informationen erarbeitet, passgenau für den Betrieb oder das überbetriebliche Versorgungswerk. Und so flexibel, dass jedem Begünstigten die Vorsorgemöglichkeiten angeboten werden können, die seine persönlichen Verhältnisse erfordern. Die Aufgaben werden in zwei Schritten erledigt. 2.1 Erster Schritt: Unterstützung der Betriebe oder der überbetrieblichen Versorgungswerke Die Betriebe oder die überbetrieblichen Versorgungswerke erhalten Unterstützung bei Vorbereitung, Einrichtung und Pflege der BOA. Das gilt auch, wenn bestehende Versorgungsverpflichtungen verändert oder abgelöst werden sollen. Die gemeinsame Entwicklungsarbeit gehört zu den Grundlagen des Vorsorgesystems BOA. Im ersten Schritt wird in einem Beratungsprozess zwischen u.di, dem Vorsorgeträger (oder dem vom Betrieb beauftragten Beratungsunternehmen) und dem Betrieb oder dem überbetrieblichen Seite 6 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

7 Versorgungswerk die jeweilige Lösung entwickelt. Die notwendigen Regelungen und Dokumente werden erarbeitet. Die Lösung wird gepflegt und weiter entwickelt (z.b. bei gesetzlichen Änderungen). Als Hilfsmittel stellen wir zur Verfügung: Die Informationsreihe zur Betrieblich Organisierten Altersvorsorge (BOA mit u.di) sowie Musterregelungen für arbeitnehmer-, arbeitgeber-, mischund eigenfinanzierte Altersvorsorge. 2.2 Zweiter Schritt: Persönliche Information und Beratung der Begünstigten Im zweiten Schritt erfolgt die Umsetzung in Form der persönlichen Information und Beratung der Mitarbeiter im Betrieb. Bei diesem Informations- und Beratungsprozess handelt es sich um ein Kernstück des Vorsorgesystems BOA. Der Betrieb organisiert die Beratung, die Beauftragten des Vorsorgeträgers oder das Beratungsunternehmen führen sie durch. Der Mitarbeiter bestätigt schriftlich, dass der Arbeitgeber damit seine Informationspflicht erfüllt hat. Bei den Geschäftsführern/Vorstandsmitgliedern und den Selbständigen/Unternehmern richtet sich die Beratung nach den individuellen Verhältnissen. Folgende Musterunterlagen liegen vor: Einladung zu Infoveranstaltungen; Anschreiben des Betriebes; Informationspaket für die Mitarbeiter; Bestätigung über die erfolgte Beratung und die Erfüllung der Informationspflicht des Arbeitgebers. Die Musterunterlagen werden in dem Beratungsprozess (Nummer 2.1) für den Betrieb oder das überbetriebliche Versorgungswerk individuell ausformuliert. 3. Die Vorsorgearten der BOA und ihre Besteuerung Die BOA verfügt über Vorsorgearten aus allen drei Schichten des Versorgungssystems der Bundesrepublik Deutschland. 3.1 Die Besteuerung Im Versorgungssystem gelten unterschiedliche Besteuerungsformen Nachgelagerte Besteuerung Die nachgelagerte Besteuerung gilt für die Schicht 1 und die Schicht 2 des Versorgungssystems. Alterseinkünfte werden erst dann besteuert, wenn sie dem Steuerpflichtigen zufließen, also mit Rentenbeginn. Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbsphase unversteuert. Die Höhe der steuerfreien Beiträge richtet sich in der Betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) nach dem Durchführungsweg, in der Privaten Altersvorsorge nach der Vorsorgeart (ZulagenRente/RiesterRente oder BasisRente) Vorgelagerte Besteuerung Für die Schicht 3 des Versorgungssystems gilt die vorgelagerte Besteuerung. Die Beiträge zur Altersvorsorge werden aus Nettoeinkommen (nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) finanziert. Die späteren laufenden Leistungen werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil hängt vom Lebensalter bei Leistungsbeginn ab (z.b. 22 Prozent beim Leistungsbeginn im 60. Lebensjahr, 18 Prozent beim Leistungsbeginn im 65. Lebensjahr) Seite 7 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

8 3.1.3 Sonderregelungen für Kapitalleistungen Sonderregelungen für Kapitalleistungen gibt es in der Schicht 3 des Versorgungssystems. Die Erträge aus privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen sind steuerpflichtig. Diese Regelung gilt für Verträge, die seit dem Jahr 2005 abgeschlossen werden. Die Erträge ermitteln sich aus der Ablaufleistung minus Beitragssumme. Erfolgt die Auszahlung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr und beträgt die Laufzeit des Vertrages mindestens zwölf Jahre, so unterliegen die Kapitalerträge nur zur Hälfte der Besteuerung. Die Kapitalleistung aus der Risikoabsicherung für den Todesfall ist steuerfrei. 3.2 Die Vorsorgearten Zur Ergänzung der gesetzlichen Rente oder ähnlicher Versorgungsleistungen oder zum Aufbau einer eigenständigen Vorsorge stehen kapitalgedeckte Vorsorgearten für die Betriebliche Altersvorsorge und für die Private Altersvorsorge in der BOA zur Verfügung. a) Die Vorsorgeart für die Betriebliche Altersvorsorge (BetrAVG) in der BOA ist die Zusatz- Rente b) Für die Private Altersvorsorge in der BOA kommen folgende Vorsorgearten in Frage: ZulagenRente (RiesterRente), BasisRente, (Zusatz)BerufsunfähigkeitsRente und PrivatRente ZusatzRente, ZulagenRente (RiesterRente) und BasisRente Die ZusatzRente, die ZulagenRente und die BasisRente dienen zum Schließen von Versorgungslücken zwischen der Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus anderen Versorgungssystemen und dem individuellen Versorgungsbedarf. Diese Vorsorgearten werden nachgelagert besteuert. Mit der ZusatzRente als Betriebliche Altersvorsorge (BetrAVG) wird eine Altersversorgung aufgebaut. Hinterbliebenenversorgung ist möglich, eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ebenfalls. Der Aufbau der privaten ZulagenRente (RiesterRente) aus der Rentenreform 2001 wird staatlich gefördert ( 10a, 82 EStG). Die ZulagenRente kann in Anspruch genommen werden, wenn eine eigene Rentenversicherungspflicht vorliegt oder der Ehepartner rentenversicherungspflichtig ist (mittelbare Förderung). Beamte und gleichgestellte Personen gehören ebenfalls zum Kreis der Begünstigten. Die ZulagenRente kann um eine ZusatzBerufsunfähigkeitsRente ergänzt werden. Die BasisRente aus der Rentenreform 2004 ist eine private Leibrentenversicherung. Auf Wunsch kann eine ZusatzBerufsunfähigkeitsRente und/oder Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden (Zusatz)BerufsunfähigkeitsRente Mit der (Zusatz)BerufsunfähigkeitsRente kann das Berufsunfähigkeitsrisiko finanziell abgesichert werden, wozu die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht. Die Besteuerung (vor-/nachgelagert) hängt von der Art der (Zusatz)BerufsunfähigkeitsRente ab Seite 8 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

9 3.2.3 PrivatRente Die PrivatRente soll als private Rentenversicherung ebenfalls Versorgungslücken schließen o- der dem Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge dienen. Sie ist vorgelagert besteuert; bei Kapitalleistungen gelten die entsprechenden Sonderregelungen. Mit der PrivatRente steht zusätzlich die Risikoabsicherung für den Todesfall zur Verfügung. Sie wird aus Nettoeinkommen finanziert. Die Kapitalleistung im Todesfall ist steuerfrei Rechnungsgrundlagen Als Kalkulationsbasis für die Rententarife wird die jeweilige Sterbetafel DAV (Deutsche Aktuarsvereinigung) verwendet Leistungen Aus den eingezahlten Beiträgen ergeben sich die Leistungen gemäß den Vertragsgrundlagen des Vorsorgeträgers bzw. Rückdeckungsversicherers. 4. Die Vorsorgemöglichkeiten der BOA Den Begünstigten kann die Betriebliche Altersvorsorge und die Private Altersvorsorge in der BOA zur Verfügung gestellt werden. Über das Angebotsspektrum wird betrieblich entschieden. Die Betriebliche Altersvorsorge in der BOA ist möglich für Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Dafür gelten die Bestimmungen des BetrAVG und des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Für GesellschafterGeschäftsführer gelten nur die Bestimmungen des EStG, nicht aber die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen des BetrAVG. Die Betriebliche Altersvorsorge kann je nach betrieblicher Festlegung arbeitgeber-, arbeitnehmer- oder mischfinanziert sein. Die Private Altersvorsorge in der BOA kann von dem genannten Personenkreis genutzt werden und steht zusätzlich auch Selbständigen und Unternehmern zur Verfügung. Bei der Zulagen- Rente (RiesterRente) muss der Begünstigte oder der Ehepartner versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. 4.1 Die Betriebliche Altersvorsorge in der BOA Bei der Betrieblichen Altersvorsorge in der BOA kommt die ZusatzRente zum Tragen. Sie gilt für die Arbeitgeberfinanzierung, die Arbeitnehmerfinanzierung per Entgeltumwandlung und die Mischfinanzierung aus beiden Finanzierungsquellen. Es handelt sich um betriebsrentenrechtliche Verträge. Die Bedingungen werden arbeitsrechtlich geregelt. Die Betriebliche Altersvorsorge wird in der Regel als Beitragsorientierte Leistungszusage durchgeführt ( 1 Absatz 2 Nummer 1 BetrAVG). Bei der Beitragsorientierten Leistungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umzuwandeln; die späteren Leistungen ergeben sich aus den eingezahlten Beiträgen. Zunächst wird der Aufwand (Beitrag) der Betrieblichen Altersvorsorge festgelegt, der dann nach den Rechnungsgrundlagen des Vorsorgeträgers/Rückdeckungsversicherers in eine Leistung umgerechnet wird. Damit verbindet die Beitragsorientierte Leistungszusage den zugesagten Beitrag mit den daraus resultierenden Leistungen zu einer Zusageform Seite 9 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

10 4.1.1 Arbeitgeberfinanzierung Hierbei erteilt der Betrieb eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage. Im Rahmen der Höchstgrenze der einzelnen Durchführungswege sind die Aufwendungen/Beiträge des Arbeitgebers sozialversicherungsfrei und als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Für den Begünstigten sind in diesem Rahmen die Aufwendungen/Beiträge lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Mit der ZusatzRente per Arbeitgeberbeitrag wird eine Altersversorgung abgesichert, gegebenenfalls auch eine Hinterbliebenenversorgung und/oder eine ZusatzBerufsunfähigkeitsRente Arbeitnehmerfinanzierung per Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung werden Teile des künftig fällig werdenden Bruttoarbeitsentgelts in Altersvorsorgebeiträge umgewandelt ( 1 Absatz 2 Nummer 3 und 1a Absatz 1 BetrAVG) und vom Arbeitgeber an den Vorsorgeträger abgeführt. Das bedeutet, dass diese Teile des Bruttoarbeitsentgelts nicht sofort ausgezahlt werden, sondern der Finanzierung der Altersvorsorge dienen. Das steuerpflichtige Einkommen verringert sich und damit die Steuerbelastung. Innerhalb der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind die umgewandelten Beiträge lohnsteuerfrei. Bis Ende 2008 sind die Beiträge in bestimmten Grenzen auch sozialabgabenfrei. Die Entgeltumwandlung führt zu einem wertgleichen Anspruch (Anwartschaft) auf Altersvorsorgeleistungen. Mit der ZusatzRente per Entgeltumwandlung wird eine Altersversorgung abgesichert; gegebenenfalls auch eine Hinterbliebenenversorgung. Die finanzielle Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sollte außerhalb der Entgeltumwandlung erfolgen Mischfinanzierung Bei der Mischfinanzierung erteilt der Betrieb eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage, wenn sich die Begünstigten zu einer Entgeltumwandlung verpflichten. Mit der ZusatzRente per Mischfinanzierung wird eine Altersversorgung abgesichert, gegebenenfalls auch eine Hinterbliebenenversorgung und/oder eine ZusatzBerufsunfähigkeitsRente (mit der genannten Einschränkung zur Entgeltumwandlung). 4.2 Die Private Altersvorsorge in der BOA Die Private Altersvorsorge in der BOA ist ein zusätzliches Vorsorgeangebot des Betriebes. Dafür stehen die ZulagenRente (RiesterRente), die BasisRente, die (Zusatz)BerufsunfähigkeitsRente sowie die PrivatRente zur Verfügung. Bei der Privaten Altersvorsorge in der BOA handelt es sich um private Verträge des Begünstigten, die dieser alleine finanziert und für die er die Beiträge aus Nettoeinkommen an den Vorsorgeträger zahlt. Je nach Vorsorgeart erfolgt gegebenenfalls eine steuerliche Förderung. Es liegt keine Betriebliche Altersvorsorge vor; deshalb gilt das BetrAVG nicht. Das Arbeitsrecht wird nicht berührt. 5. Die Durchführungswege, Optimierung des administrativen Aufwandes Im Rahmen der Einführung der BOA werden Durchführungswege festgelegt, die optimale Vorsorgebedingungen bieten und administrationsschonend sind. Zu den nachfolgenden Durchführungswegen gibt die Informationsreihe zur Betrieblich Organisierten Altersvorsorge (BOA mit u.di) nähere Hinweise. Zur Erläuterung: Durchführungsweg ist ein technischer Begriff, der angibt in welcher rechtlichen Form der Betrieb die zusätzliche Altersvorsorge realisiert Seite 10 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

11 5.1 Die Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) in der BOA; Vorsorgeträger Es handelt es sich um Betriebliche Altersvorsorge in der BOA mit Durchführungswegen des BetrAVG und betriebsrentenrechtlichen Verträgen. Die Bedingungen werden arbeitsrechtlich geregelt Durchführungsweg Pensionskasse ( 1b Absatz 3 BetrAVG, 4c und 3 Nr. 63 EStG); Vorsorgeträger: winsecura Pensionskasse AG (winsecura) Die winsecura hat die Rechtsform der Aktiengesellschaft. Gegenüber der Pensionskasse besteht ein unmittelbarer Rechtsanspruch des Begünstigten auf die Versorgungsleistungen entsprechend der Beitragszahlungen. Der administrative Aufwand für den Betrieb besteht aus der Übermittlung der Stammdaten einschließlich der Veränderungsmitteilungen und der Zahlung der Beiträge Durchführungsweg Direktversicherung ( 1b Absatz 2 BetrAVG, 4b und 3 Nr. 63 EStG); Vorsorgeträger: DBV-Winterthur Lebensversicherung AG (DWL) Der Vorsorgeträger DWL zahlt die Leistungen der Direktversicherung unmittelbar an den Begünstigten. Der administrative Aufwand für den Betrieb besteht aus der Übermittlung der Stammdaten einschließlich der Veränderungsmitteilungen und der Zahlung der Beiträge Durchführungsweg Pensionsfonds ( 1b Absatz 3 BetrAVG, 4e und 3 Nr. 63 EStG); Vorsorgeträger: Pensor Pensionsfonds AG (Pensor) Pensor hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Gegenüber dem Pensionsfonds besteht ein unmittelbarer Rechtsanspruch des Begünstigten auf die Versorgungsleistungen entsprechend der Beitragszahlungen. Der administrative Aufwand für den Betrieb besteht aus der Übermittlung der Stammdaten einschließlich der Veränderungsmitteilungen und der Zahlung der Beiträge. Beim Betrieb fallen Kosten an für Beiträge an den Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) Durchführungsweg (rückgedeckte) Unterstützungskasse ( 1b Absatz 4 BetrAVG, 4d EStG); Vorsorgeträger: u.di Unterstützungskasse für den Dienstleistungsbereich e.v. (u.di/uk), Rückdeckungsversicherer DWL Die rückgedeckte u.di/uk ist ein eingetragener Verein. Die u.di/uk zahlt die Leistungen an den Begünstigten. Die Leistungen werden durch eine Rückdeckungsversicherung bei der DWL periodengerecht ausfinanziert. Dazu wendet der Betrieb der Unterstützungskasse die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung zu. Der administrative Aufwand für den Betrieb besteht aus der Ü- bermittlung der Stammdaten einschließlich der Veränderungsmitteilungen und der Zahlung der Beiträge für die Rückdeckungsversicherung. Beim Betrieb fallen Kosten an für Beiträge an den PSVaG und für Verwaltungsgebühren Durchführungsweg (rückgedeckte) Direktzusage ( 1b Absatz 1 BetrAVG, 6a EStG); Rückdeckungsversicherer: DWL Die Direktzusage (Pensionszusage) ist ein betriebsinterner Durchführungsweg, der sich insbesondere zur Versorgung von GesellschafterGeschäftsführern und gegebenenfalls Führungskräften eignet. Mit der Direktzusage erteilt das Unternehmen dem Versorgungsberechtigten ein Leistungsversprechen für die Versorgung im Alter, im Falle des Todes und bei Eintritt von Invalidität. Die Zusage kann als zusätzliche Leistung des Arbeitgebers oder auch auf der Grundlage einer Entgeltumwandlung erteilt werden. Als Leistungen kommen Festrenten, entgeltorientierte Seite 11 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

12 Renten (x Prozent vom Einkommen) oder auch ein Versorgungskapital in Betracht. Zudem können einzelne oder wiederkehrende Renten- bzw. Kapitalbausteine gebildet werden (Deferred Compensation). Die Direktzusage hat erhebliche Auswirkungen für das Unternehmen, denn sie bedeutet für das Unternehmen bereits ab Erteilung der Zusage die Verpflichtung, in Zukunft Zahlungen an den Versorgungsberechtigten zu leisten. Die in der Bilanz zu bildenden Rückstellungen mindern jährlich den Unternehmensgewinn. Dies ist jedoch nur ein buchungstechnischer Vorgang, der kein Kapital zur Verfügung stellt, aus dem die versprochenen Versorgungsleistungen auch tatsächlich erbracht werden könnten. Deshalb stellt das Unternehmen zur Vermeidung wirtschaftlicher Probleme im Leistungsfall sicher, dass in ausreichendem Maße Mittel vorhanden sind und das Leistungsversprechen erfüllt werden kann. Dazu schließt es bei dem Rückdeckungsversicherer zur Absicherung der Versorgungsleistungen eine Rückdeckungsversicherung ab. Die Rückdeckungsversicherung wird über laufende Beiträge oder als Einmalzahlungen finanziert. Die Leistung aus der Versicherung erhält das Unternehmen, welches damit über die Mittel verfügt, die zur Erfüllung des Leistungsversprechens erforderlich sind. Der administrative Aufwand für den Durchführungsweg Direktzusage liegt beim Betrieb; dazu gehören auch die für die Bilanz zu erstellenden versicherungsmathematischen Gutachten und gegebenenfalls Beiträge an den PSVaG. Der Betrieb muss dem Rückdeckungsversicherer die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung zuwenden. 5.2 Die Durchführungswege der Privaten Altersvorsorge in der BOA ; Vorsorgeträger: DBV-Winterthur Lebensversicherung AG (DWL) Es handelt sich um Private Altersvorsorge in der BOA mit eigenständigen Durchführungswegen der BOA außerhalb des BetrAVG und privaten Verträgen des Begünstigten, der auch die eigenfinanzierten Beiträge zahlt. Das Arbeitsrecht wird nicht berührt. Die Leistungen zahlt der Vorsorgeträger DWL an den Begünstigten. Für den Betrieb entsteht kein Verwaltungs- und Kostenaufwand Durchführungsweg g.di Gruppentarif für den Dienstleistungsbereich (RiesterRente gemäß 10a, 82 EStG) Der Durchführungsweg g.di Gruppentarif für den Dienstleistungsbereich dient zum Erwerb der ZulagenRente (RiesterRente). Gegebenenfalls kann eine ZusatzBerufsunfähigkeitsRente vereinbart werden Durchführungsweg BasisVorsorge ( 10 Absatz 1 Nr. 2b EStG) Der Durchführungsweg BasisVorsorge steht für die BasisRente zur Verfügung. Gegebenenfalls kann eine ZusatzBerufsunfähigkeitsRente und/oder Hinterbliebenversorgung vereinbart werden Durchführungsweg PrivatVorsorge Der Durchführungsweg PrivatVorsorge dient zum Erwerb einer privaten Rentenversicherung und/oder zur Risikoabsicherung für den Todesfall. Er steht auch für die (Zusatz)BerufsunfähigkeitsRente zur Verfügung Seite 12 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

13 6. Hinweis Diese Ausarbeitung richtet sich ausschließlich an private und juristische Personen mit Sitz in Deutschland. Sie dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist kein Vorsorgeangebot; sie ersetzt nicht die individuelle Beratung. Die Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt; für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Bei Einschätzungen und Bewertungen handelt es sich um die Meinung des Verfassers. Angegebene Konditionen sind unverbindlich und abhängig von den jeweiligen Marktgegebenheiten. Verbindliche Auskünfte zu Steuerfragen erteilen ausschließlich Mitarbeiter der steuerberatenden Berufe oder die Finanzbehörden, zu arbeitsrechtlichen Fragen die Tarifvertragsparteien und Rechtsanwälte Seite 13 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

14 Anhang: Übersicht über das Vorsorgesystem Betrieblich Organisierte Altersvorsorge (BOA) Das Vorsorgesystem BOA ist zielorientiert und steht allen im Betrieb tätigen Personen zur Verfügung. Mit ihm wird das Drei-Schichten-Modell des Versorgungssystems der Bundesrepublik Deutschland über den Betrieb optimiert, weil es Vorsorgearten, Vorsorgemöglichkeiten/Finanzierungsformen und Durchführungswege sowie Vorsorgeprodukte/Tarife für die Betriebliche und die Private Altersvorsorge enthält. Unterstützung und Beratung aller Beteiligten im Betrieb ist ein Wesensmerkmal der BOA. Damit führt die BOA zu einem optimalen Preis- /Leistungsverhältnis. Mit der BOA entstehen maßgeschneiderte Lösungen für betriebliche und überbetriebliche Versorgungswerke. Nachfolgend die Einzelheiten. 1. Die Ziele Alterssicherung über den Betrieb darf kein Zufallsprodukt sein. Deshalb ist die BOA zielorientiert sozialpolitisch und betriebswirtschaftlich ausgerichtet. Für die Begünstigten kommt es auf langfristige Altersvorsorgekonzepte an und der Betrieb muss auf die betriebswirtschaftliche Seite achten. a) Sozialpolitisch soll die Altersvorsorge sowie der Berufsunfähigkeitsschutz und die Hinterbliebenenversorgung organisiert und ausfinanziert (voll finanziert) werden können. Das persönliche Vorsorgeziel definieren die Begünstigten selbst. b) Betriebswirtschaftlich geht es für den Betrieb um einen Beitrag zu einer modernen Personalpolitik sowie um Risiko-, Verwaltungs- und Kostenoptimierung und um Entlastung von Beratungsaufgaben; ebenso um einen Beitrag zur Ausschöpfung von Einsparpotenzialen. 2. Die Begünstigten Begünstigte der BOA können alle im Betrieb tätigen Personen sein. a) Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden. b) Arbeitnehmerähnliche Personen, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. c) Selbständige und Unternehmer. 3. Die Optimierung des Drei-Schichten-Modells des Versorgungssystems der Bundesrepublik Deutschland über den Betrieb Das Drei-Schichten-Modell des Versorgungssystems wird über den Betrieb optimiert. a) Vorsorge aus allen drei Schichten des Versorgungssystems; Kombinationsmöglichkeiten aus Betrieblicher und Privater Altersvorsorge. Optimale Gestaltung der individuellen Altersvorsorge der Begünstigten aus einer Hand über den Betrieb. b) Steuerliche Optimierung für den Betrieb und für die Begünstigten Seite 14 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

15 4. Die Vorsorgearten Die BOA stellt Vorsorgearten aus allen drei Schichten des Versorgungssystems zur Verfügung. Mit diesen Vorsorgearten können Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus anderen Versorgungssystemen ergänzt werden (Ergänzungsfunktion). Außerdem haben sie Ersatzfunktion (Ausgleichsfunktion) für die sinkende gesetzliche Rente. Und schließlich kann mit ihnen eine eigenständige Altersvorsorge aufgebaut werden. 4.1 Die Vorsorgeart der Betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) in der BOA Die Vorsorgeart für die Betriebliche Altersvorsorge in der BOA (Schicht 2) ist die ZusatzRente. Mit der ZusatzRente wird eine Altersversorgung aufgebaut. Hinterbliebenenversorgung ist möglich, eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ebenfalls. Es handelt sich um betriebsrentenrechtliche Verträge. Die Bedingungen werden arbeitsrechtlich geregelt. 4.2 Die Vorsorgearten der Privaten Altersvorsorge in der BOA Für die Private Altersvorsorge in der BOA kommen folgende Vorsorgearten in Frage: a) Die ZulagenRente (RiesterRente; Schicht 2), gegebenenfalls mit einer zusätzlichen BerufsunfähigkeitsRente (Schicht 3). b) Die BasisRente (private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung) gegebenenfalls mit einer ZusatzBerufsunfähigkeitsRente und/oder einer Hinterbliebenenversorgung (Schicht 1). c) Die (Zusatz)BerufsunfähigkeitsRente (Schicht 3). d) Die PrivatRente mit der privaten Rentenversicherung und der Risikoabsicherung für den Todesfall (Schicht 3). Es handelt sich um private Verträge des Begünstigten mit eigener Beitragszahlung aus Nettoeinkommen. Das Arbeitsrecht wird nicht berührt. 5. Die Vorsorgemöglichkeiten/Finanzierungsformen Die BOA sieht alle Finanzierungsformen der Betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) vor und ermöglicht auch die Finanzierung der Privaten Altersvorsorge. 5.1 Die Finanzierungsformen der Betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) in der BOA Betriebsrentenrechtliche Finanzierung der ZusatzRente: a) Steuerfreie Arbeitgeberfinanzierung und Arbeitnehmerfinanzierung per Entgeltumwandlung sowie Mischfinanzierung aus beiden Teilen. b) Arbeitnehmerfinanzierung per Eigenbeitrag aus Nettoeinkommen. 5.2 Die Finanzierungsformen der Privaten Altersvorsorge in der BOA Private Finanzierung der a) ZulagenRente: Beitragszahlung aus Nettoeinkommen mit ZulagenFörderung und gegebenenfalls Sonderausgabenabzug Seite 15 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

16 b) BasisRente: Beitragszahlung aus Nettoeinkommen mit Sonderausgabenabzug. Das gilt auch für die ZusatzBerufsunfähigkeitsRente und die Hinterbliebenenversorgung. c) (Zusatz)BerufsunfähigkeitsRente: Beitragszahlung aus Nettoeinkommen. d) PrivatRente: Beitragszahlung aus Nettoeinkommen. 6. Die Durchführungswege Die BOA stellt einerseits für die Betriebliche Altersvorsorge alle Durchführungswege des BetrAVG mit betriebsrentenrechtlichen Verträgen und arbeitsrechtlichen Regelungen zur Verfügung und andererseits für die Private Altersvorsorge eigenständige Durchführungswege außerhalb des BetrAVG mit privaten Verträgen und ohne Berührung des Arbeitsrechts. 6.1 Die Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) in der BOA Für die Betriebliche Altersvorsorge (ZusatzRente) in der BOA stehen alle Durchführungswege des BetrAVG zur Verfügung. Das sind die Pensionskasse, die Direktversicherung und der Pensionsfonds sowie die (rückgedeckte) Gruppenunterstützungskasse und die (rückgedeckte) Direktzusage. 6.2 Die Durchführungswege der Privaten Altersvorsorge in der BOA Für die Private Altersvorsorge in der BOA stehen die Durchführungswege g.di Gruppentarif für den Dienstleistungsbereich (ZulagenRente), BasisVorsorge (BasisRente) und PrivatVorsorge (private Rentenversicherung und Risikolabsicherung für den Todesfall sowie Zusatz/BerufsunfähigkeitsRente) zur Verfügung. 7. Die Vorsorgeprodukte/Tarife Die benötigten Vorsorgeprodukte/Tarife für die Altersvorsorge sowie zur finanziellen Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen stehen zur Verfügung. 7.1 Die Produkte/Tarife für die Betriebliche Altersvorsorge (BetrAVG) in der BOA ZusatzRente: Rententarife mit oder ohne Hinterbliebenenabsicherung, Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung. 7.2 Die Produkte/Tarife für die Private Altersvorsorge in der BOA a) ZulagenRente: Rententarif, Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. b) BasisRente: Rententarif, Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Hinterbliebenen- Zusatzversicherung (sowie Risiko-Zusatzversicherung; Schicht 3). c) BerufsunfähigkeitsRente: Berufsunfähigkeitsversicherung. d) PrivatRente: Rententarif mit und ohne Hinterbliebenenabsicherung, Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung, Risikoversicherung für den Todesfall. 8. Unterstützung und Beratung im Betrieb Alle Beteiligten erhalten Unterstützung und Beratung im Betrieb Seite 16 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

17 a) Unterstützung des Betriebes bei Entwicklung und Pflege seiner Vorsorgelösung durch einen gemeinsamen Beratungsprozeß zwischen den Verantwortlichen im Betrieb einerseits sowie u.di und Vorsorgeträger (oder dem vom Betrieb beauftragten Beratungsunternehmen) andererseits. b) Persönliche Beratung der Begünstigten (u.a. Versorgungs- und Vorteilhaftigkeitsanalyse) durch Beauftragte des Vorsorgträgers (Beratungsunternehmen). Vermeidung von Beratungsaufwand für den Betrieb. 9. Optimales Preis-/Leistungsverhältnis Die BOA führt zu einem optimalen Preis-/Leistungsverhältnis durch: a) Sozialpolitische und betriebswirtschaftliche Zielorientierung. b) Vorsorgeangebote für alle im Betrieb tätigen Personen (Begünstigte). c) Optimierung des Drei-Schichten-Modells des Versorgungssystems über den Betrieb. d) Flexibilität bei Vorsorgearten, Finanzierungsformen, Durchführungswegen und Vorsorgeprodukten durch Nutzung Betrieblicher und Privater Altersvorsorge. e) Leistungsstarke Produkte/Tarife mit Beratung und kundenorientierte Versicherungsbedingungen. f) Unterstützung und Beratung im Betrieb. 10. Maßgeschneiderte Lösungen (Versorgungswerk) Mit der BOA entstehen maßgeschneiderte Lösungen. Das sind Versorgungswerke im arbeitsrechtlichen Sinne, die aus den Versorgungsordnungen und den ergänzenden Dokumenten bestehen. a) Das betriebliche Versorgungswerk wird eingerichtet und die BOA eingeführt. Dafür wird die konzeptionelle Lösung entwickelt und die benötigten Regelungen (Versorgungsordnungen) und ergänzenden Dokumente (z.b. Informationen für die Begünstigten) werden erarbeitet; passgenau für den Betrieb und so flexibel, dass jedem Begünstigten die Vorsorgemöglichkeiten angeboten werden können, die seine persönlichen Verhältnisse erfordern. b) Auf diese Weise können auch überbetriebliche (z.b. für Verbände, Branchen) Versorgungswerke eingerichtet werden, entweder mit allgemeinen verbands- oder branchenbezogenen oder mit betriebsspezifischen Versorgungsordnungen Seite 17 von 18 u.di/vw 1.3/Sonderausgabe Nr. 2/07

18 Informationen für Betriebe, Verwaltungen und Einrichtungen zum Leistungspaket BOA Vorsorgesystem Betrieblich Organisierte Altersvorsorge (BOA) Vorsorge aus allen drei Schichten des Versorgungssystems der Bundesrepublik Deutschland Schicht 1 Basisversorgung Schicht 2 Zusatzversorgung Schicht 3 Sonstige Versorgung Gesetzliche Rentenversicherung Berufsständische Versorgung Landwirtschaftliche Alterskassen Beamtenversorgung ZusatzRente: Betriebliche Altersvorsorge (BetrAVG) in der BOA Arbeitgeberfinanzierung, Arbeitnehmerfinanzierung (Entgeltumwandlung) Mischfinanzierung Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht-, Arbeitslosenversicherung BasisRente (RürupRente): Private Altersvorsorge in der BOA Pensionskasse Direktversicherung Pensionsfonds Unterstützungskasse Direktzusage PrivatRente: Private Altersvorsorge in der BOA Private Rentenversicherung Risikoabsicherung für den Todesfall BerufsunfähigkeitsRente: Private Altersvorsorge in der BOA ZulagenRente (RiesterRente): Private Altersvorsorge in der BOA Seite 18 von 18 u.di/vw 1.3. Sonderausgabe 2/07

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