Ruhestandsplanung M U. vom für. Hans Vernünftig Alpenplatz Traunstein. überreicht von
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- Ulrich Kranz
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1 Ruhestandsplanung U vom für Alpenplatz Traunstein T überreicht von E R Christian Krumbachner achverständiger für Altersvorsorge (BVF) Kniebos 3, Traunstein Telefon /
2 Berechnungsprotokoll Persönliche Daten Name Geburtsdatum Berufsstatus Krankenversicherung Ruhestand regulär Lebenserwartung DAV Angestellt GKV-Pflichtversichert Beitragssatz 15,5% (KV) bzw. 2,20% (PV) Alter 67 zum Alter 93 Einkommen Bruttoeinkommen Zu versteuerndes Jahreseinkommen U (gleich 12 x ) Versorgungsziel T E Ruhestandseinkommen Gewünschtes mtl. Ruhestandseinkommen... hochgerechnet mit 2,5% Inflation Absicherung bei BU/Invalidität BU-/Inval.Rente mtl. Unfallrente Unfallkapital mit Absicherung der Altersvorsorgebeiträge mit Absicherung der Kreditausgaben ja ja Versorgungsübersicht Renteneinnahmen Anwartschaft Anw.-dynamik Rentendynamik Vers. Pers. Witwe(r)% Beginnalter Rentenbeginn onatsrente Gesetzliche RV ,0% Rentenversicherungen Rentenart onatsbeitrag Dynamik Vers. Pers. Witwe(r)% Rentenbeginn onatsrente Dynamik Allianz Privatrente ,0% Immobilien Verwendung Aktueller Wert onatsmiete Dyn. Wert Dyn. iete iete ab Rente Endkapital onatsrente ETW ünchen Vermieten ,0% 1,0% R parverträge Verwendung Aktueller Wert monatl. parrate von bis Ertrag Endkapital onatsrente eite 2 / 19
3 Berechnungsprotokoll parkasse Liquidität ,0% Kapitalversicherungen Verwendung Vers.Pers. onatsbeitrag Dynamik Rückkaufswert Ablaufdatum Ablaufleistung onatsrente Neue Leben Verrenten Debeka onstiges Kapitalzuflüsse Verwendung Kapitalbetrag Zuflußtermin Dyn. Wert Zins bis Rente Endkapital onatsrente Erbschaft Liquidität onstiges freies Vermögen Goldmünzen Kunst, Gemälde Verbindlichkeiten ETW ünchen - K - Nr ETW ünchen - BHW - Nr U Aktueller Wert akt. Restschuld onatsrate Tilgungsersatz: akt. Wert Leist.Tod Vers.Pers. onatsbeitrag Todesfallabsicherung Gesetzliche Rente Allianz Vers.Pers. Kapitalleist. Witwen(r)rente Waisenrente Berufsunf./Invaldität Art Vers.Pers. Kapitalleist. BU-/Inval.Rente Gesetzl. RV Gesetzl. Rente iemens Betriebsrente 500 BU-/Inval.RenteT HUK Unfallversich Hinweis: Unterstrichene Werte weisen auf Verwendungsart "Liquidität", "Verrenten" oder "Vermieten" (bei Immobilien) hin. Die Planung wurde gemeinsam mit dem andanten erstellt. Die Daten wurden von dem andanten auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Wo keine exakten Daten vorhanden waren, wurden die Werte sinnvoll geschätzt. E R Ort, Datum Unterschrift (andant) eite 3 / 19
4 Berechnungsprotokoll onstige Rechenparameter Inflation 2,5%, Lebenshaltungskosten für Hinterbliebene(n) 70%, Kalkulation der Lebenserwartung ab Heute, Inflationierung des teuertarifs 2,5%, allgemeiner Barwert-/ parzins 3,0%, Ertrag des liquiden Vermögens ab Rentenbeginn 3,0%, Zinsanteil bei neuen Verträge vor Rente 0% sowie ab Rentenbeginn 80% ohne Einrechnung eines Zinsfreibetrags, Abgeltungssteuer ab 2009 mit Umschichtung des liquiden Vermögens 10% jährlich, betriebliche Altersversorgung nach 3(63) EtG sozialversicherungsfrei, teuerpfl. Anteil von ieteinnahmen 70%, teigerung Beitrag private Krankenversicherung 2,5%, Einkommenssteigerung 2,5%. Die Produkte werden für den automatischen Vorschlag finanzmathematisch mit folgenden Zinssätzen vor bzw. nach Rentenbeginn kalkuliert: Rürup 3,0% / 3,0%, Riester 3,0% / 3,0%, Privatrente 3,0% / 3,0%, BAV 3,0% / 3,0%, Fonds 3,0% / 3,0%. Die unterstellten Produktrenditen sind Renditen nach Abschluss- und Verwaltungskosten. Das liquide Vermögen verzinst sich insgesamt in der Ruhestandsphase mit dem entsprechenden für Fonds angegebenen Zinssatz. Bei Verrentung von Vermögenswerten gilt entsprechend der für Privatrente angegebene Zinssatz. U Automatischer Vorschlag Der vom Programm automatisch erzeugte Vorschlag richtet sich nach der Reihenfolge der einzelne Produktrenditen. In dem automatischen Vorschlag werden im wesentlichen nur die Beitragsparameter optimiert. Produktkombinationen wie beispielsweise "Private Rente bis 60 und dann Wechsel in einen Rürupvertrag" werden nicht berücksichtigt. Der ermittelte Vorschlag läßt sich daher über die Variation anderer Parameter möglicherweise verbessern. Für die betriebliche Altersversorgung wurde die Begrenzung der Entgeltumwandlung von 4% BBG zzgl (falls keine 40b-Direktversicherung abgeschlossen wurde) berücksichtigt. teuerberechnung Die Besteuerung von Privatrenten erfolgt mit dem Ertragsanteil abhängig von Beginnalter der Rente, bspw. 18% bei Alter 65. Rürup-Renten werden nach dem Alterseinkünftegesetz abhängig von Beginnjahr der Rente besteuert. Die Riester-Rente und BetrAV nach 3(63) EtG sind zu 100% steuerpflichtig. Direktversicherungen nach 40b EtG werden wie Privatrente mit dem Ertragsanteil versteuert. Bei "verheiratet" wird die teuer nach plitting-tarif gerechnet ansonsten nach Grundtabelle. Der olidaritätszuschlag wird durchgängig eingerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach neuem Recht und die Vorsorgeaufwendungen nach EtG 2004 immer ausgeschöpft sind. Der für bestimmte Alterseinkünfte gewährte Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag werden in der teuerberechnung berücksichtigt. Bei neuen Kapitalversicherungen wird die Ablaufleistung pauschal um 45% auf den halben Zinsertrag gekürzt. Rechenhinweise Bei verheirateten wird in dem automatischen Vorschlag bis auf Riester generell eine Hinterbliebenenrente von 70% eingerechnet. Aufgrund der Unisextarife ab 2006 wird bei Riester kalkulatorisch die gemittelte Lebenserwartung von ännern und Frauen verwendet. Tarife bis mussten nicht nach Unisex kalkuliert sein. Im Programm werden alle Fälle als Unisex-Tarif gerechnet. Da eine Anpassung auch der Alttarife (z.b. über die Gewinnbeteiligung) nicht auszuschließen ist, scheint dies auch gerechtfertigt. Für die Tarifkalkulation wird angenommen, dass der Tod im jeweiligen Jahr am eintritt. Beitragszahlungen von Bestandsverträgen werden steuerlich nicht berücksichtigt und aus dem eingegebenen gewünschten Nettoeinkommen gezahlt. Bei gesetzlich Pflichtversicherten werden von gesetzlicher Rente und Betriebsrenten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Bei gesetzlich freiwillig Versicherten werden auch bei Privatrenten und ieten Beiträge abgezogen. Privatversicherte erhalten einen Krankenversicherungszuschuss aus der gesetzlichen Rente. Haftungshinweis Die Berechnungen basieren auf modellmäßigen Annahmen hinsichtlich persönlicher Angaben, teuergesetzen oder wirtschaftlichem Erfolg von Kapitalanlagen, die so nicht eintreffen müssen. Das Berechnungsprogramm wurde mit großer orgfalt erstellt. Aufgrund der Programmkomplexität kann jedoch nicht garantiert werden, dass das Programm frei von Rechenfehlern ist. T E R eite 4 / 19
5 Vermögensbilanz zum Aktiva Passiva Altersvorsorge Verbindlichkeiten Immobilie ETW ünchen ETW ünchen - K - Nr Rentenversicherung Allianz ETW ünchen - BHW - Nr Kapitalversicherung Neue Leben parvertrag parkasse Nettovermögen U Freies Vermögen Bruttovermögen onstiges Goldmünzen onstiges Kunst, Gemälde Kapitalversicherung Debeka Vermögenswerte Zusatzinformation: Der Verschuldungsgrad (= Verbindlichkeiten / Vermögenswerte) beträgt 31%. Hinweis Die Vermögensaufstellung erfolgte aufgrund der mitgeteilten Daten. Rentenversicherungen werden nicht automatisch berücksichtigt, auch wenn theoretisch eine Rückkaufsmöglichkeit existiert. Ggfls. müssten diese hilfsweise unter "onstiges Vermögen" erfasst werden. T E R eite 5 / 19
6 Versorgung im Ruhestand tatus Versorgungsziel Gewünschtes Nettoeinkommen Private Krankenversicherung heute Infl. in ,5% Alterseinkünfte Et-Anteil (% / ) in 2038 Gesetzl., berufst. Rente, Pension 97% Betriebsrente Rüruprente Riesterrente Betriebliche AV 3(63) Privatrente, Direktvers. 40(b) 17% ieteinnahmen aus Immobilien 70% Arbeitseinkommen Bruttoeinnahmen mtl abzgl. teuerzahlung (gleich 7% der Bruttoeinnahmen) 231 abzgl. gesetzliche Krankenversicherung 332 Nettoeinnahmen Nettoeinnahmen nach heutiger Kaufkraft U Verbleibende Rentenlücke Liquides Vermögen Verrentung des liquiden Vermögens bei Nettozins 3,0% Barwert der Deckungslücke (ohne Entnahme) (bei Ruhestandsbeginn) (netto bei Ruhestandsbeginn) erforderlicher parbeitrag mtl. ab heute bei Nettozins 3,0% T E R eite 6 / 19
7 Renditeanalyse Produkte Produktrendite Renten-* Beitrags-* vor nach ** kapital barwert Abzügen Abzügen brutto netto BAV-3(63) 3,0% 3,9%-3,4% Rürup 3,0% 3,4%-3,1% Riester 2,8% 3,4%-3,3% Privatrente 3,0% 2,7%-2,7% Fonds 3,0% 2,3%-2,2% * Das Rentenkapital brutto entspricht dem erforderlichen Kapital bei Rentenbeginn, das zur chließung der Rentenlücke erforderlich ist. Je höher die Abgabenlast und je niedriger die Produktrendite im Rentenbezug ist, desto höher ist das erforderliche Rentenkapital.Der Nettobeitragsbarwert stellt das erforderliche Nettokapital heute dar, das zur chließung der Rentenlücke erforderlich ist. Je höher die Rendite des Produkts, desto niedriger ist der Nettoaufwand. ollten einzelne Produkte in der Beitragshöhe begrenzt sein, so wurde der maximale Beitrag und das Kapital bei Rentenbeginn entsprechend proportional erhöht. ** Die "Rendite nach Abzügen" ist abhängig von der jeweiligen Beitragshöhe (Grund: Beitragshöhe beeinflußt die steuerliche Progression). Die erstgenannte Rendite ist die "Grenzrendite", die man bei einer geringen Beitragszahlung erhält. Die zweite Rendite ist die Produktrendite, wenn man die Rentenlücke komplett schließt bzw. die maximal mögliche Beitragshöhe unterstellt, falls ein chließen der Lücke nicht möglich ist. U T E R Hinweis Ausgehend von der vom Berater vorgegeben kalkulatorischen Verzinsung vor und nach Rentenbeginn werden die Rentenhöhen gerechnet. Aus den Zahlungsreihen werden die Renditen der einzelnen Produkte ermittelt. Der vom Programm automatisch erzeugte Vorschlag richtet sich nach der Reihenfolge e der Produktrenditen nach teuern. Die Produktreihenfolge innerhalb des konkret ermittelten Vorschlags wird durch renditeoptimiertes sukzessives chließen der Rentenlücke ermittelt und kann verschieden von der Renditereihenfolge der Einzelprodukte sein. In dem automatischen Vorschlag werden im wesentlichen nur die Beitragsparameter optimiert. Produktkombinationen wie beispielsweise "Private Rente bis 60 mit Wechsel in einen Rürup-Vertrag" werden nicht berücksichtigt. Der ermittelte Vorschlag läßt sich daher über die Variation anderer Parameter möglicherweise verbessern. Die oben angegebenen Renditen sind Einzelproduktrenditen. Die Kombination der Rentenbausteine im Vorschlag ergibt eine ischrendite, die durch Veränderung der steuerlichen Progression auch unterhalb der Einzelrenditen liegen kann. Beitragsbegrenzungen und unterschiedliche Beitrags- oder Rentendynamiken können die Renditereihenfolge ebenso beeinflussen. Bei der Betr.AV ist zu beachten, dass Ersparnissen in der ozialversicherung u.u. geringere Leistungen gegenüberstehen. eite 7 / 19
8 Vorschlag mit Brutto- und Nettoaufwand Vorschlag Rentenart onats- Dynamik Vers.Pers. Witwe(r)% Zins Zins onats- ggfls. Riester- ggfls. Riesterbeitrag vor Rente ab Rente rente beitragsart kinderzulagen Produkt 1 BAV-3(63) 150 3,0% 3,0% 307 Produkt 2 Rürup 373 3,0% 3,0% 765 Beitrag im 1. Jahr: 523 brutto Barwert der Beiträge: brutto Vorschlagsrendite: 3,0% brutto 352 netto netto 3,2% netto Beiträge Beitrag steuer- in Riesterbrutto (im 1. Planungsjahr) mtl. wirksam % zulage Rüruprente % Riesterrente * Betriebliche AV 3(63) % Privatrente 72%U Fonds, parverträge Beiträge gesamt % * Bruttomonatsbeitrag bei Riester ggfls. inkl. Zulagen. U T T E Hinweis Dargestellt wird der Beitragsaufwand vor und nach teuern bzw. Zulagen und ozialversicherung. Den größten teuervorteil in der Ansparsphase erzielt man über Riester-Verträge und betriebliche Altersversorgung. In der betrieblichen Altersversorgung stehen den teuervorteilen unter Umständen Nachteile in der ozialversicherung gegenüber. Fonds und sonstige parpläne werden insofern steuerlich benachteiligt als die Erträge in der par- und in der Entnahmephase zumindest teilweise der Besteuerung unterliegen. Zu den Rechenergebnisse und Renditekennzahlen siehe auch allgemeine Hinweise im Rechenprotokoll. R eite 8 / 19
9 Versorgung im Ruhestand Vorschlag Versorgungsziel Gewünschtes Nettoeinkommen Private Krankenversicherung heute Infl. in ,5% Alterseinkünfte Et-Anteil (% / ) in 2038 Gesetzl., berufst. Rente, Pension 97% Betriebsrente Rüruprente 97% Riesterrente Betriebliche AV 3(63) 100% Privatrente, Direktvers. 40(b) 17% ieteinnahmen aus Immobilien 70% Arbeitseinkommen Bruttoeinnahmen mtl abzgl. teuerzahlung (gleich 11% der Bruttoeinnahmen) 521 abzgl. gesetzliche Krankenversicherung 385 Nettoeinnahmen Nettoeinnahmen nach heutiger Kaufkraft Verbleibende Rentenlücke Barwert der Deckungslücke (hier Überschuss) Liquides Vermögen (bei Ruhestandsbeginn) Verrentung des liquiden Vermögens bei Nettozins 3,0% (netto bei Ruhestandsbeginn) erforderlicher parbeitrag mtl. ab heute bei Nettozins 3,0% U T E R R Anfängliche Überschüsse werden in dem liquiden Vermögen angespart und können später bei Unterdeckungen entnommen werden. eite 9 / 19
10 Rüruprente Beitrag und Günstigerprüfung U T E Rürup-aximalbetrag mtl. jhrl. Vorsorgeaufwand / Günstigerprüfung mtl. jhrl. aximaler Altersvorsorgeaufwand teuerl. abzugsfähige KV-/PV-Beiträge Anzurechnende Beiträge (GRV, BVW etc.) onstige Vorsorgeaufwendungen aximal mögliche Rürupbeiträge Altersvorsorgeaufwand ohne "Rürup" Gezahlte Rürupbeiträge Günstigerprüfung davon steuerwirksam teuerlich wirksame Rürupbeiträge Freie Rürupbeiträge Vorsorgeaufwand gesamt mit "Rürup" E R Hinweis Bei Angestellten führt eine angenommene Einkommensteigerung zu entsprechenden Erhöhungen der Rentenversicherungsbeiträgen, so dass der maximal steuerlich wirksame Rürup-Beitrag sinkt. Entsprechendes gilt für Beiträge in berufständische Versorgungswerke. Bei Beamten und Gesellschafter-Geschäftsführern mit betrieblicher Altersvorsorge werden fiktive Beiträge angesetzt. Die umme aus sonstigen Vorsorge- aufwendungen und Altersvorsorgeaufwand ohne "Rürup" werden mit den Vorsorgeaufwendungen gemäß EtG 2004 im Rahmen einer Günstigerprüfung verglichen. Der höhere Betrag zzgl. geleisteter Rürupbeiträge (mit dem jeweils ansetzbaren Anteil) werden als onderausgaben berücksichtigt. Über das Bürgerentlastungsgesetz 2010 wird die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung verbessert. Die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind danach im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen unbegrenzt als onderausgaben absetzbar. eite 10 / 19
11 Riesterrente Beitrag und Günstigerprüfung U Prüfung der Zulage und teuervorteil mtl. jhrl. Beiträge zur Riesterrente 0 0 Riesterzulage (inkl. Einsteigerbonus) 0 0 teuervorteil (über onderausgaben) 0 0 Eigenbeitrag 0 0 Förderquote (ohne olz und Kit) 0% Hinweis Riester-Beiträge sind im Rahmen der onderausgaben steuerlich abzugsfähig. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch, ob der teuervorteil höher ist als der Zulagenanspruch. Die Differenz zwischen teuervorteil und Zulage führt im Rahmen der steuerlichen Veranlagung zu einer entsprechenden teuererstattung. T E R eite 11 / 19
12 Betriebliche Altersversorgung Beitrag betr. Altersversorgung mtl. jhrl. Bestehende betr. Altersversorgung 0 0 Vorschlag onatsbeitrag gesamt U Hinweis Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung basierend auf Entgeltumwandlung sind im Rahmen des 3 (63) EtG bis zur Höchstgrenzen von 4% der BBG zzgl (falls keine "alte" 40b-Direktversicherung abgeschlossen wurde) steuerlich abzugsfähig. Über eine Unterstützungskasse kann ggfls. darüber hinaus Entgelt in betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. T E R eite 12 / 19
13 Liquides Vermögen / paren U T T E Endkapital abhängig von Zins Zins Endkapital Beitrag parverträge mtl. jhrl. onatsbeitrag bis Ruhestand 100 0,0% Bestehende parverträge 0 0 ohne Beitragsdynamik 1,0% Vorschlag 0 0 3,0% onatsbeitrag gesamt 0 0 5,0% ,0% Hinweis Abhängig von der Anlageform und -strategie führen die Beiträge der parverträge zu steuerpflichtigen Zinseinkünften. Ab 2009 werden Erträge pauschal mit 25% plus Kit und olz besteuert. Falls der persönliche teuersatz niedriger ist, findet eine Günstigerprüfung statt. Das ausgewiesene Endkapital stellt das theoretische Endkapital ohne teuerabzüge dar. R eite 13 / 19
14 Versorgung für den Todesfall Versicherung "andant" Witwen(r)rente Verbindlichkeiten gewünschte leb.lange Rente 0 aktuelle Restschuld abzgl. vorhand. Absicherung 600 abzgl. Tilgungsersatz 0 fehlende Witwen(r)rente mtl. 0 fehlender Tilgungsbetrag Barwert zur Ausfinanzierung 0 Kapitalbedarf für Absicherung Waisenrente Tilgung Verbindlichkeiten nicht gewünscht gewünschte Rente mtl. 0 Witwen+Waisenrente 0 abzgl. vorhand. Absicherung 300 zusätzl. Kapitalbetrag 0 fehlende Waisenrente mtl. 0 abzgl. vorh. Kapitalleist Barwert zur Ausfinanzierung 0 fehlende Kapitalleistung 0 U Versicherung "Partner" U Witwen(r)rente Verbindlichkeiten gewünschte leb.lange Rente 0 aktuelle Restschuld 0 abzgl. vorhand. Absicherung 0 abzgl. Tilgungsersatz 0 fehlende Witwen(r)rente mtl. 0 fehlender Tilgungsbetrag 0 Barwert zur Ausfinanzierung 0 Kapitalbedarf für Absicherung Waisenrente Tilgung Verbindlichkeiten 0 gewünschte Rente mtl. 0 Witwen+Waisenrente 0 abzgl. vorhand. Absicherung 0 zusätzl. Kapitalbetrag 0 fehlende Waisenrente mtl. 0 abzgl. vorh. Kapitalleist. 0 Barwert zur Ausfinanzierung 0 fehlende Kapitalleistung 0 T E R Hinweis Vom Bedarf abweichende Leistungsdauern und -dynamiken der Versicherungen werden programmtechnisch nicht berücksichtigt. Es sollten daher ggfls. "Puffer" vorgesehen werden, um einen Inflationsausgleich sicherzustellen. Die Übersicht ist eine reine Nettodarstellung. teuerzahlungen müssten daher über eine entsprechende Erhöhung des gewünschten Versorgungsziels abgebildet werden. Die Barwertberechnung basiert auf einer angenommenen Nettoverzinsung von 3,0%. eite 14 / 19
15 Versorgung im Berufsunfähigkeit-/Invaliditätsfall Versicherung "andant" Unfall-Invaliditätsrente/-Kapitalleistung * BU-/Invaliditätsrente (ohne Unfall) gewünschte Rente mtl gewünschte Rente mtl abzgl. vorh. Absicherung 800 zzgl. Kreditaufwand 500 fehlende Unfallrente -200 zzgl. Altersvorsorgebeiträge 944 gewünschter Kapitalbetrag gesamter Bedarf netto abzgl. vorh. Absicherung vorhand. Absicherung brutto fehlender Kapitalbetrag davon steuerpflichtig abzgl. teuerzahlung (ca.) 0 Pflegeleistung ** vorhand. Absicherung netto gewünschte Rente mtl fehlende BU-/Inval.-Rente abzgl. gesetzl. Leistung abzgl. priv. Pflegeleistung 490 * Unfallrente vereinfacht ohne teuer fehlende Pflegeleistung ** betrachteter Fall: Pflegestufe III, Plege in Pflegeheimen U Versicherung "Partner" T Unfall-Invaliditätsrente/-Kapitalleistung * BU-/Invaliditätsrente (ohne Unfall) gewünschte Rente mtl. 0 gewünschte Rente mtl. 0 abzgl. vorh. Absicherung 0 zzgl. Kreditaufwand 0 fehlende Unfallrente 0 zzgl. Altersvorsorgebeiträge 0 gewünschter Kapitalbetrag 0 gesamter Bedarf netto 0 abzgl. vorh. Absicherung 0 vorhand. Absicherung brutto 0 fehlender Kapitalbetrag 0 davon steuerpflichtig 0 abzgl. teuerzahlung (ca.) 0 Pflegeleistung ** vorhand. Absicherung netto 0 gewünschte Rente mtl. 0 fehlende BU-/Inval.-Rente 0 abzgl. gesetzl. Leistung 0 abzgl. priv. Pflegeleistung 0 * Unfallrente vereinfacht ohne teuer fehlende Pflegeleistung 0 ** betrachteter Fall: Pflegestufe III, Plege in Pflegeheimen E R Hinweis Vom Bedarf abweichende Leistungsdauern und -dynamiken der Versicherungen werden programmtechnisch nicht berücksichtigt. Es sollten daher ggfls. "Puffer" vorgesehen werden, um einen Inflationsausgleich sicherzustellen. Die Altersvorsorgebeiträge ergeben sich aus den eingegebenen parverträgen und der jeweiligen versicherten Person. Die teuerberechnung stellt lediglich einen Näherungswert dar, der sich auf Basis der Einkommensänderung (Wegfall des Arbeitseinkommens und Hinzurechnung der Invaliditätsrenten) ergibt. eite 15 / 19
16 Beratungsprotokoll Name des andanten Name des Partners traße, Nr. Alpenplatz 3 PLZ, Ort Traunstein Inhalt des Beratungsauftrages: Zweck der Beratung ist die Analyse der Versorgungssituation im Alter. Ausgehend von den bereits vorhandenen Vorsorgebausteinen wird unter Berücksichtigung von teuer und ozialversicherung der Bedarf und abhängig vom Versorgungsziel die bestehende Rentenlücke ermittelt. U Unter Renditegesichtspunkten werden die Produkte untersucht, inwieweit sie zur chließung der Rentenlücke geeignet sind. Folgende Produkte wurden in die Analyse einbezogen: Rürup-Rente, Riester- Rente, Privatrente, betriebliche Altersversorgung (BAV) und Investmentfonds. Neben dem Renditeaspekt wurden dem andanten die Vor- und Nachteile der einzelnen Produkte erläutert. Produkt Vorteile Nachteile Rürup-Rente T - Beiträge sind zu 72% in 2011 (später bis zu 100%) steuerlich abzugsfähig. - Angespartes Kapital kann nicht gepfändet werden und ist Hartz IV-sicher. - Rente ist derzeit beitragsfrei in der Krankenpflichtversicherung der Rentner. T E - Auszahlung nur als lebenslange Rente möglich. - Rente muss abhängig vom Beginnjahr bis zu 100% versteuert werden (aktuell 62% bei Beginn in 2011). - Frühester Rentenbeginn mit Alter Keine Beleihbarkeit, keine Verpfändbarkeit. - Nicht vererbbar, Hinterbliebenversorgung nur gegen Zusatztarif möglich. Riester-Rente Privatrente - teuerfreie Zuschüsse vom taat über Grundzulage und evtl. Kinderzulage(n), zusätzlich erfolgt eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt, ob teuererstattung vorteilhafter wäre. - Alternativ zu den Zulagen steuerlicher Abzug der Beiträge. - Rente ist derzeit beitragsfrei in der Krankenpflichtversicherung der Rentner. - Angespartes Kapital kann nicht gepfändet werden und ist Hartz IV-sicher. - Rente muss nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden (z.b. 18% bei Rentenbeginn mit Alter 65). - Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr möglich. - Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten (Hinterbliebenenversorgung, Kapitalabsicherung etc.) - Rente ist derzeit beitragsfrei in der Krankenpflichtversicherung der Rentner. E R - Rente muss voll versteuert werden (evtl. abzgl. Altersentlastungsbetrag). - Frühester Rentenbeginn mit Alter Auszahlung bis zu 30% als Kapitalzahlung ansonsten nur als lebenslange Rente möglich. - Tendentiell höhere Verwaltungskosten als bei anderen Versicherungen. - Nachteile bei Wegzug ins Ausland - Keine Beleihbarkeit (Ausnahme eigengenutzte Immobilie), keine Verpfändbarkeit. - Todesfallzahlung kann mit finanziellen Nachteilen behaftet sein. - Beiträge können nicht steuerlich geltend gemacht werden. - Bei Kapitalauszahlung vor dem 60. Lebensjahr wird der Ertrag ab 2009 pauschal mit 25% plus Kit und olz besteuert, nach dem 60. Lebensjahr und, wenn 12-jährige indestlaufzeit erfüllt ist, mit dem halben persönlichen teuersatz. - Nicht Hartz IV-sicher, Pfändung oberhalb der Freibeträge möglich. eite 16 / 19
17 Beratungsprotokoll Betriebl. Altersversorgung nach 3 (63) EtG Betriebl. Altersversorgung über U-Kasse oder Pensionszusage - Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und sozialversicherungsfrei. - Auszahlung als Kapital möglich. - Angespartes Kapital kann nicht gepfändet werden und ist Hartz IV-sicher. - Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei (Kappungsgrenze bei 75% des aktuellen Gehalts) - Beiträge sind ebenfalls sozialversicherungsfrei, wenn freiwillige Zusatzleistung des AG vorliegt. Bei Entgeltumwandlung oberhalb der 4%- Beitragsbemessungsgrenze besteht ozialversicherungspflicht. - Auszahlung als Kapital möglich. - Angespartes Kapital kann nicht gepfändet werden und ist Hartz IV-sicher. - Rente / Kapitalleistung muss voll versteuert werden (evtl. abzgl. Versorgungsfreibetrag und Kapitalleistung mit 5-tel-Regelung). - Beitragspflicht auf die Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung. - Rentenbeginn frühestens mit Alter Keine Beleihbarkeit, keine Verpfändbarkeit. - Rente / Kapitalleistung muss voll versteuert werden (evtl. abzgl. Versorgungsfreibetrag und Kapitalleistung mit 5-tel-Regelung). - Beitragspflicht auf die Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung. - Rentenbeginn frühestens mit Alter Keine Beleihbarkeit, keine Verpfändbarkeit. Investmentfonds - Freie Verfügbarkeit über das angesparte Kapital. - Tendentiell höhere Rendite durch freie Kapitalanlage. - Flexible Gestaltung in der parphase. - Freie Vererbbarkeit. - Beiträge können nicht steuerlich geltend gemacht werden. - Erträge werden ab 2009 pauschal mit 25% plus Kit und olz besteuert mit Günstigerprüfung, falls der persönliche teuersatz niedriger ist. - Nicht Hartz IV-sicher, Pfändung oberhalb der Freibeträge möglich. Der Berater empfiehlt den Abschluss folgender Versorgungsbausteine: Produkt U U onatlicher parbeitrag Dynamik jährl. Laufzeit in Jahren Einmalanlage Rürup-Rente Riester-Rente Privatrente Betr. Altersversorgung Investmentfonds T T E R % % % % % eite 17 / 19
18 Beratungsprotokoll Der andant entscheidet sich nach eingehender Beratung für: Produkt onatlicher parbeitrag Dynamik jährl. Laufzeit in Jahren Einmalanlage Rürup-Rente Riester-Rente Privatrente Betr. Altersversorgung Investmentfonds % % % % % U U Bemerkungen zur Produkt- / Gesellschaftsauswahl: Der andant erklärt ausdrücklich, dass er den Empfehlungen des Beraters T T E [ ] nicht folgt. Eine Nachhaftung des Beraters wird ausdrücklich ausgeschlossen. [ ] nicht in vollem Umfang folgt. Eine Nachhaftung des Beraters wird ausdrücklich ausgeschlossen. R Die Konsequenzen und Auswirkungen auf die persönliche zukünftige Rentensituation trägt der andant. Auf die Konsequenzen wurde der andant vom Berater hingewiesen. Die Gründe für die Nichtbefolgung erläutert der andant wie folgt: Ort, Datum Unterschrift (andant) Ort, Datum Unterschrift (Berater) eite 18 / 19
19 Beratungsprotokoll Berater Firma Christian Krumbachner Name achverständiger für Altersvorsorge (BVF) traße, Nr. PLZ, Ort Kniebos 3, Traunstein Telefon / U T E R eite 19 / 19
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