Verschmelzungsinformation ( 120ff InvFG 2011)

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3 Anlage 1 (Informationen für Anleger des ÜBERTRAGENDEN Fonds) Verschmelzungsinformation ( 120ff InvFG 2011) für die Verschmelzung (gemäß 114 Abs 1 InvFG 2011) des Amundi Kapital & Wert - Clever ( übertragender Investmentfonds ) ISIN: AT (T) in den KONZEPT : ERTRAG Aktien Welt ( aufnehmender Investmentfonds ) ISIN: AT (T) / AT (A) / AT0000A0M478 (VT) 1. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Der aufnehmende Investmentfonds wie auch der übertragende Investmentfonds sind Aktiendachfonds und verfügen über eine ähnliche Anlagestrategie: Beide beteiligten Investmentfonds investieren überwiegend in Investmentfonds, die ihrerseits überwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sowohl entwickelter Märkte als auch in Emerging Markets veranlagen. Im Falle des übertragenden Fonds macht dieser Veranlagungsschwerpunkt mindestens 90% des Fondsvermögens aus, beim aufnehmenden Fonds mindestens 71% des Fondsvermögens. Abseits des vorgenannten Veranlagungsschwerpunktes können die beteiligten Fonds in Wertpapiere investieren, nämlich in Schuldverschreibungen bzw. Geldmarktinstrumente, sowie in Sichteinlagen und kündbare Einlagen. Sowohl der übertragende als auch der aufnehmende Fonds notieren in Euro und können auch in Veranlagungen investieren, die nicht auf Fondswährung lauten. Derivate dürfen von beiden beteiligten Investmentfonds sowohl zur Absicherung als auch als Teil der Anlagestrategie eingesetzt werden. Der Anteil am Fondsvermögen der Derivate als Teil der Anlagestrategie beträgt bis zu 10% beim übertragenden Fonds und bis zu 29% beim aufnehmenden Fonds. Das mit dem Derivateeinsatz verbundene, maximale Gesamtrisiko gemäß Commitment Ansatz ist jedoch bei beiden beteiligten Fonds identisch und darf 100% des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht übersteigen. Somit bestehen nennenswerte Unterschiede der Anlagestrategien der beteiligten Investmentfonds in der Mindeststärke der Ausprägung des (ansonsten identischen) Veranlagungsschwerpunktes globale Aktienfonds (mind. 90% beim übertragenden Fonds gegenüber mind. 71% beim aufnehmenden Fonds) und davon spiegelbildlich abgeleitet im Anteil sonstiger Investments (Schuldverschreibungen bzw. Geldmarktinstrumente, Derivate, Sichteinlagen), der bis zu 10% des Fondsvermögens beim übertragenden und bis zu 29% beim aufnehmenden Fonds beträgt. Am verfügte der übertragende Fonds über ein Fondsvolumen von EUR 3,02 Millionen und der aufnehmende Fonds über ein Fondsvolumen von EUR 71,36 Millionen. Hauptbeweggründe für die beabsichtigte Verschmelzung der beiden Fonds sind eine angestrebte Straffung der Investmentfondspalette der Amundi Austria GmbH, das sinkende Anlegerinteresse am übertragenden Fonds und dessen sehr geringes Fondsvolu-

4 men, die Erhöhung der Effizienz der Fondsverwaltung sowie Überlegungen der Wirtschaftlichkeit im Sinne der Anteilsinhaber. Die Verschmelzung wird sich erwartungsgemäß günstig auf die Gesamtkosten des verschmolzenen Fonds auswirken, da aufgrund des erhöhten Fondsvolumens ein relativer Rückgang der Fixkosten zu erwarten ist. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Zudem liegen die laufenden Kosten des aufnehmenden Fonds unter jenen des übertragenden Fonds. 2. Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf Anteilsinhaber des übertragenden Fonds 2.1. Anlagepolitik und Anlagestrategie Aufgrund der Verschmelzung kommt es zu einer Neugewichtung des Portfolios des übertragenden Fonds. Anlagepolitik und Anlagestrategie der beteiligten Investmentfonds sind jedoch wie unter Punkt 1 dargestellt ähnlich und unterscheiden sich im Wesentlichen in der Mindeststärke der Ausprägung des Veranlagungsschwerpunktes globale Aktienfonds, welcher beim übertragenden Fonds etwas höher ist als beim aufnehmenden Fonds. Das geringere Mindestinvestment in die Assetklasse Aktien kann unter Umständen dazu führen, dass aus Sicht der Anteilinhaber des übertragenden Investmentfonds sowohl das Risiko als auch das Ertragspotenzial ihrer Veranlagung aufgrund der Verschmelzung etwas sinkt. Andererseits kann sich die Möglichkeit des verstärkten Derivateeinsatzes als Teil der Anlagestrategie im aufnehmenden Fonds risikoerhöhend auswirken. Die Amundi Austria GmbH (Verwaltungsgesellschaft) beabsichtigt, zur Vereinfachung der operativen Umsetzung der Fondsverschmelzung im Zeitraum von maximal einer Woche vor dem Verschmelzungsstichtag (siehe Punkt 3.2) teilweise derivative Instrumente im Fondsvermögen des übertragenden Investmentfonds zu schließen und Anteile an Investmentfonds sowie Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zu veräußern. Dadurch kann der übertragende Investmentfonds zum Verschmelzungsstichtag unter Anwendung des 79 Abs 4 InvFG 2011 einen erhöhten Anteil an Sichteinlagen (Bankguthaben) aufweisen, falls dies nach dem Ermessen des Fondsmanagements zur Vereinfachung der operativen Umsetzung der Fondsverschmelzung beiträgt. Ansonsten sind keine Auswirkungen im Hinblick auf Anlagepolitik und Anlagestrategie für die Anteilinhaber des übertragenden Investmentfonds durch die Verschmelzung zu erwarten. Die Verwaltungsgesellschaft ersucht die Anleger des übertragenden Fonds um Durchsicht des als Anlage 3 beigefügten Kundeninformationsdokuments des aufnehmenden Fonds sowie des Prospekts, welcher unter Privatanleger Fonds zur Verfügung steht Ertrags/Risiko-Profil, wesentliche weitere Risiken Das Ertrags/Risiko-Profil des übertragenden und aufnehmenden Investmentfonds wird in den Kundeninformationsdokumenten anhand des siebenstufigen SRRI (Synthetischer Risikound Ertragsindikator) zahlenbasiert dargestellt, wobei die Zuordnung zu einer der Kategorien auf Basis der Schwankungsintensität (Volatilität) des Fondspreises in den vorangegangenen fünf Jahren erfolgt. 1 1 Die Einzelheiten zur Berechnung des SRRI werden im Investmentfondsgesetz 2011, der Verordnung (EU) Nr. 583/2010 und in der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über das Kundeninformationsdokument konkretisiert.

5 Der SRRI ist somit ein rudimentärer Anhaltspunkt für das Risiko, welches ein Anleger basierend auf einer historischen Betrachtung mit seinem Investment in den jeweiligen Fonds eingeht. Als Konsequenz der ähnlichen Anlagepolitik und -strategie des übertragenden und des aufnehmenden Fonds sind deren Ertrags/Risiko-Profile im Wesentlichen gleich. Aufgrund des etwas höheren minimalen Aktienfondsanteiles (siehe Punkte 1 und 2.1) kann das Schwankungsrisiko des übertragenden Fonds (und auch dessen Ertragspotenzial) jedoch unter Umständen geringfügig höher sein als jenes des aufnehmenden Fonds. Beide Fonds verfügen über einen SRRI (Synthetischer Risiko- und Ertragsindikator) von 5, sodass sich für die Anleger des übertragenden Fonds aufgrund der Verschmelzung diesbezüglich keine Veränderung ergibt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der SRRI auf historischen Daten beruht und damit keine Vorhersage künftiger Entwicklungen möglich ist. Der SRRI des aufnehmenden Fonds kann sich zukünftig ändern. Im Hinblick auf andere wesentliche Risiken, die vom SRRI nicht angemessen erfasst werden können und die im Kundeninformationsdokument beschrieben werden, bestehen keine Unterschiede zwischen dem übertragenden und dem aufnehmenden Investmentfonds Erwartetes Ergebnis (Wertentwicklung / Performance) Durch den in Punkt 2.1 erwähnten, möglicherweise erhöhten Anteil an Sichteinlagen (Bankguthaben) zur Vereinfachung der operativen Umsetzung der Verschmelzung kann es zu geringfügigen Verwässerungseffekten der Wertentwicklung des übertragenden Fonds in den Tagen (maximal eine Woche) vor dem Verschmelzungsstichtag kommen. Abgesehen davon werden keine Auswirkungen auf die Wertentwicklung des übertragenden Investmentfonds erwartet. Das durch die Verschmelzung bedingte höhere Fondsvolumen bewirkt einen geringeren Fixkostenanteil und eine Effizienzsteigerung des Fondsmanagements. Diese Effekte können sich in der Folge positiv auf die Wertentwicklung des aufnehmenden Fonds auswirken Kosten Die Verwaltungsgebühren des übertragenden Fonds betragen monatlich 0,12% (jährlich also rund 1,44%) des Fondsvermögens, jene des aufnehmenden Fonds sind geringer und betragen 1,00% p.a. Die auf Basis der Zahlen des letzten Fondsgeschäftsjahres berechneten laufenden Kosten (inklusive der Verwaltungsgebühr) unterscheiden sich geringfügig und betragen für den übertragenden Fonds 2,55% und für den aufnehmenden Fonds 2,18%. Der Ausgabeaufschlag beträgt für den übertragenden Fonds maximal 7,00%, für den aufnehmenden Fonds maximal 4,00%. Bei keinem der beteiligten Investmentfonds ist ein Rücknahmeabschlag oder eine performanceabhängige Vergütung vorgesehen. Änderungen an den Kosten und Gebühren sind im Zuge der Verschmelzung nicht vorgesehen. Es wird jedoch erwartet, dass durch die Verschmelzung die laufenden Kosten je Anteil aufgrund des höheren Fondsvolumens gesenkt werden können. Sämtliche durch die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung bedingten Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten werden in Übereinstimmung mit 124 InvFG 2011 nicht den betroffenen Investmentfonds angelastet, sondern von der Verwaltungsgesellschaft getragen Periodische Berichte und Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des übertragenden Fonds läuft vom bis zum , jenes des aufnehmenden Fonds vom bis zum , sodass es für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds zu einer entsprechenden, geringfügigen Verschiebung der Zeitpunkte der periodischen Berichte kommt. Im Hinblick auf die Häufigkeit der periodischen

6 Berichte (Rechenschaftsbericht, Halbjahresbericht) sind hingegen keine Änderungen aufgrund der Verschmelzung zu erwarten Umgang mit angefallenen Erträgen und steuerliche Behandlung Gem. 186 Abs 4 Z 1 letzter Satz InvFG 2011 gelten sämtliche Vermögenswerte des übertragenden Fonds am Verschmelzungsstichtag als zum gemeinen Wert veräußert (Liquidationsfiktion). Die daraus entstehenden sowie die bis zum Verschmelzungsstichtag angefallenen ordentlichen (Zinsen, Dividenden) und realisierten außerordentlichen (Kursgewinne) Erträge des übertragenden Investmentfonds werden steuerlich vor der Verschmelzung beim übertragenden Fonds erfasst, gelten am Verschmelzungsstichtag als zugeflossen und die darauf entfallende Kapitalertragsteuer wird vom übertragenden Fonds abgeführt. Allfällig verbleibende steuerliche Verlustvorträge des übertragenden Fonds gehen im Zuge der Verschmelzung unter. Auf Ebene der Anteilinhaber des übertragenden Fonds (im Falle von in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegern - Steuerinländern) stellt der Umtausch der Anteile aufgrund der Verschmelzung keine steuerpflichtige Realisierung dar. Für Bestände, die vor dem erworben wurden, sollte auch nach der Fondsverschmelzung der Charakter als "Altbestand" erhalten bleiben, sodass deren spätere Veräußerung keine Abfuhr der Kursgewinnsteuer ("Wertpapier-KESt") auslösen sollte. Anteile, die nach dem erworben wurden ("Neubestand"), bleiben auch nach der Verschmelzung Neubestand. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die steuerliche Behandlung aufgrund der Verschmelzung gegenüber den hier dargestellten Ausführungen noch verändert. Für mögliche, individuelle steuerliche Auswirkungen der Verschmelzung sollten sich Anteilinhaber an ihren Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere für Anteilinhaber, die nicht in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind (Steuerausländer). 3. Durchführung der Verschmelzung (maßgebliche Verfahrensaspekte) 3.1. Umtauschverhältnis Das Umtauschverhältnis ist das Verhältnis, in dem die Anteile des übertragenden Investmentfonds in Anteile des aufnehmenden Investmentfonds zum Verschmelzungsstichtag umgetauscht werden. Dieses Umtauschverhältnis wird am Verschmelzungsstichtag auf Basis der Rechenwerte des übertragenden und des aufnehmenden Fonds von der Verwaltungsgesellschaft ermittelt. Hierzu wird der Rechenwert der Anteile jeder betroffenen Anteilsklasse des übertragenden Fonds am Verschmelzungsstichtag durch den Rechenwert der Anteile der zugehörigen Anteilsklasse des aufnehmenden Fonds am Verschmelzungsstichtag geteilt. Das so errechnete Umtauschverhältnis wird auf sechs Kommastellen kaufmännisch gerundet und am Verschmelzungsstichtag von der Verwaltungsgesellschaft auf ihrer Webseite ( unter Privatanleger Informationen & Veröffentlichungen Veröffentlichungen publiziert Verschmelzungsstichtag Der geplante effektive Verschmelzungsstichtag ist der An diesem Tag wird die Verschmelzung wirksam Durchführung der Verschmelzung Am Verschmelzungsstichtag werden sämtliche Vermögenswerte des übertragenden Investmentfonds auf den aufnehmenden Investmentfonds übertragen. Gleichzeitig er-

7 halten die Anleger des übertragenden Investmentfonds entsprechend dem Umtauschverhältnis Anteile am aufnehmenden Investmentfonds. Im Zuge der Verschmelzung erhalten Anteilsinhaber der (einzigen) thesaurierenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds Anteile an der thesaurierenden Anteilsklasse des aufnehmenden Fonds. In den Anteilsumtausch werden sowohl ganze Anteile als auch Bruchteilsanteile am übertragenden Fonds einbezogen. Eine Barabgeltung für Bruchteilsanteile am übertragenden Fonds erfolgt daher nicht. Im Hinblick auf die aus dem Umtausch erhaltenen Anteile des aufnehmenden Fonds erfolgt kein Spitzenausgleich, d.h. Bruchteilsanteile des aufnehmenden Fonds werden entsprechend dem Umtauschverhältnis zugeteilt, wobei die Gesamtzahl der erhaltenen Anteile je Anteilinhaber auf den nächsten Tausendstel-Anteil [0,001 Anteile] abgerundet wird. Diese Anteile des aufnehmenden Investmentfonds werden den jeweiligen Anteilinhabern nach dem Verschmelzungsstichtag auf ihrem Wertpapierdepot gutgebucht. Der übertragende Investmentfonds geht unter und existiert nach Abschluss der Verschmelzung nicht mehr Aussetzung des Anteilshandels Zur Ermöglichung einer reibungslosen Durchführung der Verschmelzung kommt es beim übertragenden Investmentfonds zu einer Aussetzung der Anteilscheinausgaben und -rücknahmen vom (inklusive) bis zum Abschluss der Verschmelzung. 4. Rechte der Anleger, weitere Informationen zur Verschmelzung 4.1. Rechtsstellung der Anleger des übertragenden Fonds Die Anleger des übertragenden Investmentfonds werden gemäß dem Umtauschverhältnis mit erfolgter Verschmelzung Anleger des aufnehmenden Investmentfonds. Ihre Rechtsposition nach der Verschmelzung im Hinblick auf den aufnehmenden Investmentfonds entspricht jener in Bezug auf den übertragenden Fonds vor der Verschmelzung Rückgabe der Anteile Anleger des übertragenden Fonds haben das Recht auf kostenlose Anteilsrückgabe ( 123 InvFG 2011). Sollten Anleger des übertragenden Investmentfonds mit der Verschmelzung daher nicht einverstanden sein, so können diese spätestens am vor Orderannahmeschluss ihre Fondsanteile ohne weitere Kosten bei ihrer depotführenden Bank zurückgeben und die Auszahlung verlangen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch die Zeichnung von Anteilen des übertragenden Fonds möglich. Ab dem Verschmelzungsstichtag können vormalige Anleger des übertragenden Investmentfonds ihre durch den Anteilsumtausch erhaltenen Fondsanteile nunmehr als Anteilsinhaber des aufnehmenden Investmentfonds zurückgeben und die Auszahlung verlangen Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers, Bestätigung der Verwahrstelle Über maßgebliche Aspekte dieser Verschmelzung wird von einem unabhängigen Abschlussprüfer gem. 119 InvFG 2011 ein Bericht erstellt. Dieser steht sämtlichen Anteilinhabern des übertragenden und des aufnehmenden Fonds kostenlos zur Verfügung (siehe Punkt 4.4). Die Verwahrstelle (State Street Bank International GmbH, Filiale Wien) beider beteiligten Investmentfonds hat den durch die Verwaltungsgesellschaft erstellten Verschmelzungsplan gem. 118 InvFG 2011 geprüft und dessen Ordnungsmäßigkeit bestätigt.

8 4.4. Weitere Informationen zur Verschmelzung, Kundeninformationsdokument Für weiterführende Informationen zur Verschmelzung steht die Amundi Austria GmbH unter zur Verfügung. Unter dieser Adresse kann nach erfolgter Verschmelzung auch eine Kopie des Berichts des unabhängigen Abschlussprüfers bzw. der Verwahrstelle (Depotbank) angefordert werden. Eine Kopie des Kundeninformationsdokumentes (wesentliche Anlegerinformationen) des aufnehmenden Investmentfonds liegt diesem Informationsschreiben bei (Anlage 3). Zusätzliche Informationen zum übertragenden und zum aufnehmenden Fonds sind auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft unter Privatanleger Fonds verfügbar.

9 5. Übersicht Nachstehende Tabelle stellt wesentliche Merkmale des übertragenden Fonds und des aufnehmenden Fonds überblicksmäßig dar: Amundi Kapital & Wert - Clever Übertragender Investmentfonds KONZEPT : ERTRAG Aktien Welt Aufnehmender Investmentfonds Verwaltungsgesellschaft Amundi Austria GmbH Amundi Austria GmbH Verwahrstelle (Depotbank) State Street Bank International GmbH, Filiale Wien State Street Bank International GmbH, Filiale Wien Siehe Punkt ISIN, jeweils übertragende und aufnehmende Anteilsklassen AT (T) AT (T) AT (A) AT0000A0M478 (VT) vor 1, 3.3 Fondsvolumen EUR 3,02 Mio. EUR 71,36 Mio. 1 Anlagegrundsätze Der Amundi Kapital & Wert - Clever investiert global zu mindestens 90 vh des Fondsvermögens in Investmentfonds, die überwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sowohl entwickelter Märkte als auch in Emerging Markets veranlagen. Bei der Auswahl ist insgesamt auf eine weltweite geographische und sektorale Streuung zu achten. Der KONZEPT : ERTRAG Aktien Welt investiert global zu mindestens 71 vh des Fondsvermögens in Investmentfonds, die überwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sowohl entwickelter Märkte als auch in Emerging Markets veranlagen. 1, 2.1 Schuldverschreibungen investieren. Schuldverschreibungen oder Geldmarktinstrumente investieren. Veranlagungen investieren, die nicht auf Fondswährung lauten. Veranlagungen investieren, die nicht auf Fondswährung lauten. Regionale Ausrichtung Global Global 1 Ertrags/Risiko-Profil (SRRI) 5 von 7 5 von Ausgabeaufschlag (max.) 7% 4% 2.4 Rücknahmeabschlag (max.) Verwaltungsgebühr (max.) 0,12 % p.m. (= rd. 1,44% p.a.) 1,00 % p.a. 2.4 performanceabhängige Vergütung Laufende Kosten 2,55 % p.a. 2,18 % p.a. 2.4 Rechnungsjahr bis bis Periodische Berichte Rechenschaftsbericht, Halbjahresbericht Rechenschaftsbericht, Halbjahresbericht 2.5

10 Anlage 2 (Informationen für Anleger des AUFNEHMENDEN Fonds) Verschmelzungsinformation ( 120ff InvFG 2011) für die Verschmelzung (gemäß 114 Abs 1 InvFG 2011) des Amundi Kapital & Wert - Clever ( übertragender Investmentfonds ) ISIN: AT (T) in den KONZEPT : ERTRAG Aktien Welt ( aufnehmender Investmentfonds ) ISIN: AT (T) / AT (A) / AT0000A0M478 (VT) 1. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Der aufnehmende Investmentfonds wie auch der übertragende Investmentfonds sind Aktiendachfonds und verfügen über eine ähnliche Anlagestrategie: Beide beteiligten Investmentfonds investieren überwiegend in Investmentfonds, die ihrerseits überwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sowohl entwickelter Märkte als auch in Emerging Markets veranlagen. Im Falle des übertragenden Fonds macht dieser Veranlagungsschwerpunkt mindestens 90% des Fondsvermögens aus, beim aufnehmenden Fonds mindestens 71% des Fondsvermögens. Abseits des vorgenannten Veranlagungsschwerpunktes können die beteiligten Fonds in Wertpapiere investieren, nämlich in Schuldverschreibungen bzw. Geldmarktinstrumente, sowie in Sichteinlagen und kündbare Einlagen. Sowohl der übertragende als auch der aufnehmende Fonds notieren in Euro und können auch in Veranlagungen investieren, die nicht auf Fondswährung lauten. Derivate dürfen von beiden beteiligten Investmentfonds sowohl zur Absicherung als auch als Teil der Anlagestrategie eingesetzt werden. Der Anteil am Fondsvermögen der Derivate als Teil der Anlagestrategie beträgt bis zu 10% beim übertragenden Fonds und bis zu 29% beim aufnehmenden Fonds. Das mit dem Derivateeinsatz verbundene, maximale Gesamtrisiko gemäß Commitment Ansatz ist jedoch bei beiden beteiligten Fonds identisch und darf 100% des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht übersteigen. Somit bestehen nennenswerte Unterschiede der Anlagestrategien der beteiligten Investmentfonds in der Mindeststärke der Ausprägung des (ansonsten identischen) Veranlagungsschwerpunktes globale Aktienfonds (mind. 90% beim übertragenden Fonds gegenüber mind. 71% beim aufnehmenden Fonds) und davon spiegelbildlich abgeleitet im Anteil sonstiger Investments (Schuldverschreibungen bzw. Geldmarktinstrumente, Derivate, Sichteinlagen), der bis zu 10% des Fondsvermögens beim übertragenden und bis zu 29% beim aufnehmenden Fonds beträgt. Am verfügte der übertragende Fonds über ein Fondsvolumen von EUR 3,02 Millionen und der aufnehmende Fonds über ein Fondsvolumen von EUR 71,36 Millionen. Hauptbeweggründe für die beabsichtigte Verschmelzung der beiden Fonds sind eine angestrebte Straffung der Investmentfondspalette der Amundi Austria GmbH, das sehr

11 geringe Fondsvolumen des übertragenden Fonds, die Erhöhung der Effizienz der Fondsverwaltung sowie Überlegungen der Wirtschaftlichkeit im Sinne der Anteilsinhaber. Die Verschmelzung kann sich günstig auf die Gesamtkosten des verschmolzenen Fonds auswirken, da aufgrund des erhöhten Fondsvolumens ein geringfügiger relativer Rückgang der Fixkosten zu erwarten ist. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. 2. Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf Anteilsinhaber des übertragenden Fonds 2.1. Anlagepolitik und Anlagestrategie Durch die Verschmelzung ergeben sich keine Änderungen der Anlagepolitik oder Anlagestrategie des aufnehmenden Fonds. Im Rahmen der Verschmelzung ist eine Neugewichtung des Portfolios des aufnehmenden Fonds sowohl vor als auch nach Wirksamwerden der Verschmelzung nicht beabsichtigt Erwartetes Ergebnis (Wertentwicklung / Performance) Durch die Ähnlichkeit der Anlagestrategien der betroffenen Investmentfonds ist aufgrund der Verschmelzung keine wesentliche Verwässerung der Wertentwicklung des aufnehmenden Investmentfonds zu erwarten. Das durch die Verschmelzung bedingte höhere Fondsvolumen bewirkt einen etwas geringeren Fixkostenanteil und eine Effizienzsteigerung des Fondsmanagements. Diese Effekte können sich in der Folge positiv auf die Wertentwicklung des aufnehmenden Fonds auswirken Kosten Änderungen an den Kosten und Gebühren des aufnehmenden Investmentfonds sind im Zuge der Verschmelzung nicht vorgesehen. Es wird jedoch erwartet, dass durch die Verschmelzung die laufenden Kosten je Anteil aufgrund des höheren Fondsvolumens gesenkt werden können. Durch die Verschmelzung erhöht sich das Fondsvolumen des aufnehmenden Investmentfonds im Umfang des Fondsvolumens des übertragenden Investmentfonds bei entsprechender Ausgabe neuer Anteile an die Anteilinhaber des übertragenden Investmentfonds. Daher wird erwartet, dass durch die Verschmelzung die laufenden Kosten je Anteil aufgrund des höheren Fondsvolumens geringfügig gesenkt werden können. Sämtliche durch die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung bedingten Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten werden in Übereinstimmung mit 124 InvFG 2011 nicht den betroffenen Investmentfonds angelastet, sondern von der Verwaltungsgesellschaft getragen Periodische Berichte und Rechnungsjahr Es sind keine Änderungen im Hinblick auf die Zeitpunkte oder Häufigkeit der periodischen Berichte (Rechenschaftsbericht, Halbjahresbericht) des aufnehmenden Fonds aufgrund der Verschmelzung zu erwarten Umgang mit angefallenen Erträgen und steuerliche Behandlung Alle angefallenen Erträge des übertragenden Investmentfonds werden vor der Verschmelzung versteuert. Im Hinblick auf den aufnehmenden Investmentfonds sind sowohl auf Ebene des Investmentfonds als auch auf Ebene der Anteilinhaber keine steuerlichen Auswirkungen zu erwarten.

12 3. Maßgebliche Verfahrensaspekte 3.1. Verschmelzungsstichtag Der geplante effektive Verschmelzungsstichtag ist der An diesem Tag wird die Verschmelzung wirksam Aussetzung des Anteilshandels Es erfolgt keine Aussetzung der Anteilscheinausgaben und -rücknahmen im Hinblick auf den aufnehmenden Fonds. 4. Rechte der Anleger, weitere Informationen zur Verschmelzung 4.1. Rückgabe der Anteile Die Zeichnungs- und Rückgabemöglichkeit für Anleger des aufnehmenden Fonds bleibt durch die Verschmelzung unberührt. Anleger des aufnehmenden Fonds haben das Recht auf kostenlose Anteilsrückgabe ( 123 InvFG 2011). Sollten Anleger des aufnehmenden Investmentfonds mit der Verschmelzung daher nicht einverstanden sein, so können diese bis zum Verschmelzungsstichtag jederzeit ihre Fondsanteile ohne weitere Kosten bei ihrer depotführenden Bank zurückgeben und die Auszahlung verlangen Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers, Bestätigung der Verwahrstelle Über maßgebliche Aspekte dieser Verschmelzung wird von einem unabhängigen Abschlussprüfer gem. 119 InvFG 2011 ein Bericht erstellt. Dieser steht sämtlichen Anteilinhabern des übertragenden und des aufnehmenden Fonds kostenlos zur Verfügung (siehe Punkt 4.3). Die Verwahrstelle (State Street Bank International GmbH, Filiale Wien) beider beteiligten Investmentfonds hat den durch die Verwaltungsgesellschaft erstellten Verschmelzungsplan gem. 118 InvFG 2011 geprüft und dessen Ordnungsmäßigkeit bestätigt Weitere Informationen zur Verschmelzung, Kundeninformationsdokument Für weiterführende Informationen zur Verschmelzung steht die Amundi Austria GmbH unter service.austria@amundi.com zur Verfügung. Unter dieser Adresse kann nach erfolgter Verschmelzung auch eine Kopie des Berichts des unabhängigen Abschlussprüfers bzw. der Verwahrstelle (Depotbank) angefordert werden. Eine Kopie des Kundeninformationsdokumentes (wesentliche Anlegerinformationen) des aufnehmenden Investmentfonds liegt diesem Informationsschreiben bei (Anlage 3). Zusätzliche Informationen zum übertragenden und zum aufnehmenden Fonds sind auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft unter Privatanleger Fonds verfügbar.

13 5. Übersicht Nachstehende Tabelle stellt wesentliche Merkmale des übertragenden Fonds und des aufnehmenden Fonds überblicksmäßig dar: Amundi Kapital & Wert - Clever Übertragender Investmentfonds KONZEPT : ERTRAG Aktien Welt Aufnehmender Investmentfonds Verwaltungsgesellschaft Amundi Austria GmbH Amundi Austria GmbH Verwahrstelle (Depotbank) State Street Bank International GmbH, Filiale Wien State Street Bank International GmbH, Filiale Wien Siehe Punkt ISIN, jeweils übertragende und aufnehmende Anteilsklassen AT (T) AT (T) AT (A) AT0000A0M478 (VT) vor 1 Fondsvolumen EUR 3,02 Mio. EUR 71,36 Mio. 1 Anlagegrundsätze Der Amundi Kapital & Wert - Clever investiert global zu mindestens 90 vh des Fondsvermögens in Investmentfonds, die überwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sowohl entwickelter Märkte als auch in Emerging Markets veranlagen. Bei der Auswahl ist insgesamt auf eine weltweite geographische und sektorale Streuung zu achten. Der KONZEPT : ERTRAG Aktien Welt investiert global zu mindestens 71 vh des Fondsvermögens in Investmentfonds, die überwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sowohl entwickelter Märkte als auch in Emerging Markets veranlagen. 1 Schuldverschreibungen investieren. Schuldverschreibungen oder Geldmarktinstrumente investieren. Veranlagungen investieren, die nicht auf Fondswährung lauten. Veranlagungen investieren, die nicht auf Fondswährung lauten. Regionale Ausrichtung Global Global 1 Ertrags/Risiko-Profil (SRRI) 5 von 7 5 von Ausgabeaufschlag (max.) 7% 4% --- Rücknahmeabschlag (max.) Verwaltungsgebühr (max.) 0,12 % p.m. (= rd. 1,44% p.a.) 1,00 % p.a. --- performanceabhängige Vergütung Laufende Kosten 2,55 % p.a. 2,18 % p.a. --- Rechnungsjahr bis bis Periodische Berichte Rechenschaftsbericht, Halbjahresbericht Rechenschaftsbericht, Halbjahresbericht 2.4

14 Anlage 3 - Kundeninformationsdokument des aufnehmenden Fonds

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