Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Fraktion der SPD. und

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 13 / 150 02. 08. 2001. 13. Wahlperiode. der Fraktion der SPD. und"

Transkript

1 Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Zukunft der Sparkassen und der Landesbanken in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Auswirkungen sie sieht bei den Sparkassen und Landesbanken auf Grund der Abschaffung staatlicher Garantien (Gewährträgerhaftung, Anstaltslast), der voraussichtlichen Neuregelungen der Eigenkapitalregeln für Kreditinstitute (Basel II) und den rapiden technischen und geschäftlichen Wandel im Finanzmarkt (Direktbanken, Rückgang des klassischen Zinsgeschäftes, Zunahme von Allfinanz- und Provisionsgeschäften); 2. wie nach dem Brüsseler Kompromiss zu den Staatsgarantien bei den Sparkassen und Landesbanken der Einfluss der Kommunen und des Landes auf die öffentlichen-rechtlichen Banken, beispielsweise im Bereich der Mittelstandsförderung, auch weiterhin sichergestellt werden soll, wenn die finanzielle Beziehung zwischen öffentlichem Eigner und öffentlichem Kreditinstitut sich nicht mehr von einer normalen marktwirtschaftlichen Eigentümerbeziehung unterscheiden darf; 3. welche Konsequenzen sie zieht aus der veränderten Situation im Sparkassenwesen des Landes und ob bei der anstehenden Novellierung des Sparkassengesetzes auch Veränderungen vorgenommen werden sollen, die über die notwendigen Neuregelungen bei der Gewährträgerhaftung und Anstaltslast hinausgehen; 4. wie sich die Zahl der Sparkassen und ihrer Zweigstellen in Baden-Württemberg in den letzten 10 Jahren entwickelt hat und welche Zusammenschlüsse in dieser Zeit getätigt worden sind (getrennte Darstellung nach Baden und Württemberg); Eingegangen: / Ausgegeben:

2 5. wie hoch die durchschnittliche Bilanzsumme der Sparkassen bundesweit sowie der badischen und der württembergischen Sparkassen (getrennte Darstellung) im vergangenen Jahr gewesen ist; 6. wie sich die durchschnittliche Ertragskraft (Betriebsergebnis) der Sparkassen in Baden und Württemberg in den letzten fünf Jahren entwickelt hat, wie der Bundesvergleich aussieht und wie sich die Ertragsanteile zusammensetzen (Zins-, Provisions- und Handelsüberschuss); 7. wie sich die Eigenkapitalquoten der württembergischen und der badischen Sparkassen in den letzten fünf Jahren entwickelt haben, wie sich die Eigenkapitalentwicklung im Kreditgewerbe allgemein in diesem Zeitraum darstellt und ob sie die bisherigen Möglichkeiten des Sparkassengesetzes zur Beschaffung von Eigenkapital für ausreichend erachtet; 8. wie das so genannte Plattformmodell für Landesbanken und Sparkassen aussieht, auf das sich Bund und Länder mit der EU-Kommission verständigt haben, und ob das Modell der Landesbank Baden-Württemberg damit abgedeckt ist Drexler, Junginger, Schmid, Grünstein, Schmiedel und Fraktion Begründung Die erheblichen Veränderungen der letzten Jahre im Bankengeschäft mit einem stetigen Rückgang der klassischen Zinsgeschäfte, einer beständigen Zunahme von Provisions- und Allfinanzgeschäften und dem starken Wachstum internetgestützter Direktbanken haben die Sparkassen auch in Baden-Württemberg vor neue Herausforderungen gestellt sowohl hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit als auch was die Sparkassenstruktur anbelangt. Die absehbaren Verschärfungen bei den Eigenkapitalanforderungen durch Basel II und die jetzt beschlossene Abschaffung der Gewährträgerschaft und der Anstaltslast bei den Sparkassen erhöhen den Anpassungs- und Veränderungsbedarf der Sparkassenlandschaft noch weiter. Eine Bestandsaufnahme über die Entwicklung im Sparkassenwesen der letzten Jahre ist deshalb dringend erforderlich. Stellungnahme *) Mit Schreiben vom 17. September 2001 Nr /11 nimmt das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. welche Auswirkungen sie sieht bei den Sparkassen und Landesbanken auf Grund der Abschaffung staatlicher Garantien (Gewährträgerhaftung, Anstaltslast), der voraussichtlichen Neuregelungen der Eigenkapitalregeln für Kreditinstitute (Basel II) und den rapiden technischen geschäftlichen Wandel im Finanzmarkt (Direktbanken, Rückgang des klassischen Zinsgeschäftes, Zunahme von Allfinanz- und Provisionsgeschäften); Das gesamte Kreditgewerbe muss sich strategisch auf die Anforderungen des EG-Binnenmarktes mit seinen veränderten Rahmenbedingungen einstellen. Das EG-Recht bewirkt ständig steigende Anforderungen an die Abwicklung der Bankgeschäfte, die eine permanente Anpassung an die betriebsorganisatorischen Entwicklungen erforderlich machen. Insbesondere die zu erwartenden neuen Eigenkapitalvorschriften (Basel II) sind für die Institute mit einem hohen orga- *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

3 nisatorischen Anpassungsaufwand verbunden. Neben der Bereitstellung der DV-technischen Voraussetzungen zur Anwendung der neuen Eigenkapitalregelungen müssen zur Umsetzung von Basel II auch vielfältige betriebswirtschaftliche und geschäftspolitische Anforderungen bewerkstelligt werden. Das veränderte Umfeld trifft auch die Sparkassen, die besonders eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung in ihrem Geschäftsgebiet verbunden sind. Sparkassen werden sich zunehmend mit der Frage einer stärkeren Kooperation in den Back- Office-Bereichen, kleinere Sparkassen darüber hinaus auch mit möglichen Sparkassenvereinigungen auseinander setzen müssen. Die mit der EU-Kommission am 17. Juli 2001 ausgehandelte Verständigung über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung hat bei den Sparkassen allerdings keine gravierenden Auswirkungen auf diesen Konzentrationsprozess. Durch die Verständigung sind aber bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) mittelfristig das Rating und damit die Kosten der Refinanzierung betroffen. Der Prozess der Verteuerung der Refinanzierung hat allerdings bereits 1998 auch im Gefolge der von Brüssel ausgelösten Diskussion eingesetzt. Diese Entwicklung wird zwar jetzt durch die Übergangsfristen bis zum Jahre 2005 bzw verzögert, lässt sich aber letztlich nicht aufhalten. Es kann aber erwartet werden, dass sich der Wegfall der Gewährträgerhaftung und die Modifizierung der Anstaltslast auf das künftige Rating und damit auf die künftigen Refinanzierungskosten der LBBW geringer auswirken werden als bei den anderen Landesbanken. Die LBBW verfügt im Vergleich zur restlichen Kreditwirtschaft über ein exzellentes Individualrating (Finanzkraftrating, Financial Strength Rating). In diesen Ratings wird ausschließlich die individuelle Stärke eines Kreditinstituts ohne Berücksichtigung von Haftungsinstrumenten beurteilt. Bei Wegfall der Haftungsinstrumente wird es aus Investorensicht verstärkt auf diese Ratings ankommen. Von der Agentur Moodys erhielt die LBBW ein Finanzkraftrating von B Minus mit positivem Ausblick und erzielte damit den Spitzenwert unter den deutschen Landesbanken. Die deutschen Großbanken bewegen sich ebenfalls auf B -Niveau. Von der Agentur FITCH Ratings erhielt die LBBW ein Financial Strength Rating von B und belegt damit zusammen mit der Deutschen Bank den Spitzenplatz in der Bundesrepublik. Gleichwohl müssen sich verteuernde Refinanzierungskosten durch andere Ertragsquellen, insbesondere im Provisions- und Handelsergebnis kompensiert werden. An diesen strukturellen Ergebnisveränderungen arbeitet die LBBW seit geraumer Zeit und erwartet, im Rahmen der Brüsseler Übergangsfristen diese Aufgaben bewältigen zu können. Hierbei werden auch die im letzten Absatz der Antwort zu Nr. 8 angeführten Garantien hilfreich sein. Die Regelungen aus der Revision der Baseler Eigenmittelübereinkunft (Basel II) liegen noch nicht detailliert vor. Die Konsultationsfrist wurde um ein Jahr verlängert, sodass die Neuregelungen erst ab dem Jahre 2005 greifen werden. Es lassen sich daher über die obigen allgemeinen Aussagen hinaus speziell für die LBBW Aussagen zu den Auswirkungen nur beschränkt machen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass eine intensivere Risikobewertung der Kreditbeziehungen notwendig sein wird. Gegenwärtig werden Methoden der Risikoerfassung getestet und Datenhistorien aufbereitet, um 2005 ein dann aufsichtskonformes internes Rating anwenden zu können. Die differenziertere Kundenbetrachtung, die die Baseler Neuregelung mit sich bringen wird, wird in eine individuellere Preisfindung münden müssen. Über zusätzliche Eigenkapitalbelastungen oder -entlastungen für die LBBW lassen sich gegenwärtig noch keine Prognosen treffen. Den rapiden technischen und geschäftlichen Wandel im Finanzmarkt beobachtet die LBBW genau, nimmt aktiv daran teil oder treibt ihn als einer der großen Marktteilnehmer noch weiter voran. Die LBBW verfolgt eine Multikanalstrategie, der zufolge Kunden über alle Vertriebskanäle Zugang zu ihrer Bank erhalten sollen. Neben den Filialen und dem Vermittlervertrieb verfügt die LBBW über ein eigenes Call-center und die Möglichkeit zum Internetbanking. Mit LBBW direkt wurde den Kunden die Möglichkeit zum Direct Brokerage eröffnet. Ein entsprechendes technisches Modul wurde den Sparkassen zur Verfügung gestellt, sodass auch Sparkassenkunden ihre Wertpapiertransaktionen online abwickeln können. Ergänzend dazu engagiert sich die LBBW durch die Zusammenarbeit mit dem Mobilfunkanbieter Mobilcom als eine der ersten Banken überhaupt im M-Commerce und dem M-Payment. Die veränderte Situation im klassischen Zinsgeschäft wurde bei der Strategiefindung der LBBW schon vorweggenom- 3

4 men. Weitere Schwerpunkte werden daher künftig das Provisionsgeschäft sein, wie z. B. das Investment Banking oder das Asset Management. Als Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe, zu der auch die SV Versicherungen und die Landesbausparkasse gehören, ist die LBBW schon immer ein Allfinanz-Anbieter gewesen und sieht sich durch diese Angebotspalette auch für die Zukunft gut gerüstet. 2. wie nach dem Brüsseler Kompromiss zu den Staatsgarantien bei den Sparkassen und Landesbanken der Einfluss der Kommunen und des Landes auf die öffentlich-rechtlichen Banken, beispielsweise im Bereich der Mittelstandsförderung, auch weiterhin sichergestellt werden soll, wenn die finanzielle Beziehung zwischen öffentlichem Eigner und öffentlichem Kreditinstitut sich nicht mehr von einer normalen marktwirtschaftlichen Eigentümerbeziehung unterscheiden darf; Im Rahmen der Brüsseler Verständigung vom 17. Juli 2001 sind die Haftungsstrukturen von Sparkassen und Landesbanken entsprechend den ausgehandelten Übergangsfristen neu auszurichten. Mit dem Kompromiss wurde das wichtige Ziel der Rechtssicherheit erreicht. Die Sparkassen verbleiben auch in Zukunft in kommunaler Trägerschaft und werden weiterhin ihre Aufgaben im Rahmen des öffentlichen Auftrages erfüllen. Der Brüsseler Kompromiss wird keine Auswirkungen auf die Gremienstrukturen und die Zuständigkeiten der einzelnen Organe innerhalb der Sparkasse haben. Nach wie vor wird der Verwaltungsrat der Sparkasse die Richtlinien für die Geschäfte im Rahmen des öffentlichen Auftrags bestimmen. Der öffentliche Auftrag wird durch die Verständigung nicht eingeschränkt; vielmehr werden die Sparkassen auch künftig einen Ausgleich zwischen Gemeinwohlorientierung und Wettbewerb herstellen. Die öffentliche Trägerschaft der Kommunen bleibt erhalten. Diese sichert die besonderen Aufgaben der Sparkassen für Wirtschaft und Gesellschaft rechtlich und institutionell ab. Die Sparkassen werden wie bisher in der Fläche vertreten sein und Partner von Kommunen, mittelständischen Unternehmen und breiten Bevölkerungsschichten bleiben. Die LBBW wird auch nach der Verständigung mit der EU in der Trägerschaft des Landes, des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart bleiben. Am Einfluss des Landes auf die LBBW wird sich nichts ändern. Die LBBW hat sich schon bisher unabhängig von der Gewährträgerschaft und Anstaltslast stark an den Interessen ihrer Anteilseigner ausgerichtet. Dies kommt auch in den bestehenden Gremien zum Ausdruck. Das Verhältnis der LBBW zu ihren Trägern entspricht durch die Zahlung einer Dividende auch schon bisher einer marktwirtschaftlichen Eigentümerbeziehung. Die LBBW konzentriert sich im Übrigen in ihrem Kernmarkt Baden-Württemberg auf den Mittelstand; zu dieser Unternehmensschicht werden umfangreiche und intensive Kundenbeziehungen unterhalten. Ergänzend bietet die LBBW auch den Sparkassen Leistungen an, die diese gegenüber ihren Mittelstandskunden einsetzen können. Zu erwähnen ist hierbei z. B. das umfangreiche Stützpunktnetz im Ausland oder die deutschen Industrie- und Handelszentren, die von der LBBW gerade auch für die Mittelstandskunden der Sparkassen bereitgehalten werden. Auch im Investmentbanking erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit den Sparkassen zur Betreuung des Mittelstandes. Daran wird sich auch künftig nichts ändern. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass in Baden-Württemberg im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern das Fördergeschäft bei der selbstständigen und voll im Besitz des Landes befindlichen Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank (L-Bank) konzentriert ist. Für die L-Bank gelten Anstaltslast und Gewährträgerhaftung sowie Garantien im bisherigen Umfang weiter. Sie ist als wettbewerbsneutrales Förderinstitut nicht in die Verständigung mit der EU einbezogen. 3. welche Konsequenzen sie zieht aus der veränderten Situation im Sparkassenwesen des Landes und ob bei der anstehenden Novellierung des Sparkassengesetzes auch Veränderungen vorgenommen werden sollen, die über die notwendigen Neuregelungen bei der Gewährträgerhaftung und Anstaltslast hinausgehen; Das Sparkassengesetz muss im Rahmen der mit der EU-Kommission ausgehandelten Verständigung geändert werden. In die jeweiligen Sparkassengesetze der 4

5 Länder sollen dabei, soweit es um die Umsetzung der Verständigung geht, möglichst gleich lautende Formulierungen übernommen werden. Die notwendige Novellierung des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg sollte auch dazu genutzt werden, die im Zuge der Vereinigung der Landesbausparkassen zum 1. Januar 2000 und der beiden Sparkassenverbände zum 1. Januar 2001 notwendig gewordenen redaktionellen Anpassungen vorzunehmen. Für die Umsetzung der Verständigung bestehen enge zeitliche Vorgaben. 4. wie sich die Zahl der Sparkassen und ihrer Zweigstellen in Baden-Württemberg in den letzten 10 Jahren entwickelt hat und welche Zusammenschlüsse in dieser Zeit getätigt worden sind (getrennte Darstellung nach Baden und Württemberg); a) Die Zahl der Sparkassen und Zweigstellen in Baden-Württemberg hat sich wie folgt entwickelt: Die überproportionale Reduzierung der Zweigstellen im württembergischen Landesteil im Jahr 1999 ist auf die Fusion der Landesgirokasse mit der Südwestdeutschen Landesbank zur Landesbank Baden-Württemberg zurückzuführen. Diese Fusion hatte auch Auswirkungen auf die Anzahl der Zweigstellen. b) In der Zeit vom 1. Januar 1991 bis 31. Dezember 2000 wurden folgende Sparkassenfusionen durchgeführt: 5

6 c) Folgende weitere Sparkassenvereinigungen sind bereits beschlossen und werden zum 31. Dezember 2001 bzw. 1. Januar 2002 wirksam: 6

7 5. wie hoch die durchschnittliche Bilanzsumme der Sparkassen bundesweit sowie der badischen und der württembergischen Sparkassen (getrennte Darstellung) im vergangenen Jahr gewesen ist; Zum Jahresabschluss 2000 ergaben sich für die Sparkassen folgende durchschnittliche Bilanzsummen: Badische Sparkassen DM Württembergische Sparkassen DM bundesweit DM 6. wie sich die durchschnittliche Ertragskraft (Betriebsergebnis) der Sparkassen in Baden und Württemberg in den letzten fünf Jahren entwickelt hat, wie der Bundesvergleich aussieht und wie sich die Ertragsanteile zusammensetzen (Zins-, Provisions- und Handelsüberschuss); a) Das durchschnittliche Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich im Bundesvergleich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt (in v. H. der durchschnittlichen Bilanzsumme): Quelle: Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank b) Die Ertragsanteile setzen sich wie folgt zusammen (in v. H. der durchschnittlichen Bilanzsumme): Quelle: Betriebsvergleiche der Deutschen Sparkassenorganisation 7. wie sich die Eigenkapitalquoten der württembergischen und der badischen Sparkassen in den letzten fünf Jahren entwickelt haben, wie sich die Eigenkapitalentwicklung im Kreditgewerbe allgemein in diesem Zeitraum darstellt und ob sie die bisherigen Möglichkeiten des Sparkassengesetzes zur Beschaffung von Eigenkapital für ausreichend erachtet; Die durchschnittlichen Eigenkapitalquoten der badischen und württembergischen Sparkassen haben sich im Bundesvergleich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt (in v. H. der durchschnittlichen Bilanzsumme): 7

8 a) Bilanzanteil des Eigenkapitals (Sicherheitsrücklage) Quelle: Betriebsvergleiche der Deutschen Sparkassenorganisation b) Bilanzanteil des haftenden Eigenkapitals (nach KWG) Quelle: Betriebsvergleiche der Deutschen Sparkassenorganisation Der Bilanzanteil des haftenden Eigenkapitals ist vom Solvabilitätskoeffizienten (Mindestkapitalquote von 8 % der risikotragenden Aktivgeschäfte) zu unterscheiden. Dieser lag im Mai 2001 im Verbandsdurchschnitt bei 10,5. Die durchschnittliche Eigenkapitalquote (vergleichbar der Sicherheitsrücklage) im gesamten deutschen Kreditgewerbe lag in den Jahren 1996 bis 2000 jeweils bei ca. 3,7 v. H. der Bilanzsumme (ermittelt aus der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank). Detaillierte Angaben über die Eigenkapitalentwicklung im gesamten Kreditgewerbe sind bundesweit nicht verfügbar. c) Die bisherigen Möglichkeiten des Sparkassengesetzes zur Beschaffung von Eigenkapital ergeben sich u. a. aus 31 SpG, der die Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter bei der Sparkasse regelt. Der Schwerpunkt dieser Regelung liegt bei der Gewährung stiller Einlagen durch den Gewährträger und innerhalb der Sparkassenorganisation. Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen, die vom KWG ebenfalls als Eigenkapitalsurrogate anerkannt sind, können die Sparkassen nach 6 Abs. 3 SpG aufnehmen. Die Möglichkeit, stille Beteiligungen aufzunehmen, ist für Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland die einzige rechtsformneutrale Möglichkeit, extern Kernkapital aufzunehmen. Deshalb stellt dieses Instrument gleiche Wettbewerbschancen zwischen den Instituten in Privatrechtsform und den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten her. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass mittelfristig an die Anerkennung solcher Eigenkapitalformen verschärfte Anforderungen gestellt werden. Aus heutiger Sicht können jedoch die vorhandenen Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung für Sparkassen als ausreichend angesehen werden. 8. wie das so genannte Plattformmodell für Landesbanken und Sparkassen aussieht, auf das sich Bund und Länder mit der EU-Kommission verständigt haben, und ob das Modell der Landesbank Baden-Württemberg damit abgedeckt ist. Bund, Länder und die Sparkassenorganisation haben mit der EU-Kommission vereinbart, die Haftungsstrukturen von Sparkassen und Landesbanken einheitlich gemäß dem so genannten Plattformmodell umzugestalten. Das Plattformmodell sieht vor, dass die Gewährträgerhaftung, d. h. das Einstehen des Trägers für sein Institut über die Substanz des Unternehmens hinaus, 8

9 nach dem vereinbarten Übergangszeitraum (ab 19. Juli 2005) aufgehoben und das Rechtsinstitut der Anstaltslast modifiziert wird. Das Rechtsinstitut der Anstaltslast wird durch eine Regelung ersetzt, wonach die Träger der Sparkassen und Landesbanken wie ein privater Investor die Verantwortung auch Finanzierungsverantwortung für das Institut trägt. Bei den Verhandlungen mit der EU wurde auf Vorbringen des Landes Baden- Württemberg von der EU zugestanden, dass auch nach dem Wegfall der Gewährträgerhaftung und der Einführung der modifizierten Anstaltslast zeitlich befristete und betragsmäßig festgelegte Garantien der Träger der Landesbank gegen eine marktgerechte Gebühr übernommen werden können. Die Landesregierung wird diese Möglichkeit bei der anstehenden Änderung des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg berücksichtigen. Stratthaus Finanzminister 9

12. Wahlperiode 11. 06. 97. Kostenbelastung der Kreise und Gemeinden durch die Nachrüstung von Bahnübergängen für die Neigetechnik

12. Wahlperiode 11. 06. 97. Kostenbelastung der Kreise und Gemeinden durch die Nachrüstung von Bahnübergängen für die Neigetechnik Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 1595 12. Wahlperiode 11. 06. 97 Antrag der Abg. Helmut Göschel u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Kostenbelastung der Kreise

Mehr

Gewinnausschüttung der Sparkasse

Gewinnausschüttung der Sparkasse Gewinnausschüttung der Sparkasse Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes Agenda TOP 1 Geschäftsentwicklung im Jahr 2015 TOP 2 TOP 3 Entscheidung über Verwendung

Mehr

Haftungsverbund hat sich bewährt

Haftungsverbund hat sich bewährt Haftungsverbund hat sich bewährt Die Sparkassen-Finanzgruppe ist ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung

Mehr

1. welcher durchschnittliche Zinssatz in den Jahren 2006, 2007 und 2008 für die Kreditmarktschulden des Landes insgesamt zu zahlen war;

1. welcher durchschnittliche Zinssatz in den Jahren 2006, 2007 und 2008 für die Kreditmarktschulden des Landes insgesamt zu zahlen war; Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4024 12. 09. 2013 Antrag der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Entwicklung

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit. Die Start-Easy-BU. Mit dem Berufsleben beginnt ein

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5716 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 Haushaltsbegleitgesetz

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041

Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Sparkassen-Finanzgruppe Wenn man sich zur

Mehr

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen

Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen S Finanzgruppe Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen Informationen für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich Kunden

Mehr

Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen

Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen S Finanzgruppe Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen Informationen für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich Kunden

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab: Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres

Mehr

13. Wahlperiode 26. 06. 2003

13. Wahlperiode 26. 06. 2003 13. Wahlperiode 26. 06. 2003 Antrag der Abg. Thomas Oelmayer u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr US Cross-Border-Leasing und Zuwendungsrecht Antrag Der Landtag wolle beschließen,

Mehr

Welches Risiko liegt in den Fremdwährungskrediten der Kommunen?

Welches Risiko liegt in den Fremdwährungskrediten der Kommunen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6399 25.07.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2433 vom 1. Juli 2014 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/6237 Welches

Mehr

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz S Finanzgruppe Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen in Deutschland werden durch einen

Mehr

Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetzentwurf der Landesregierung Landtag Brandenburg Drucksache 5/5702 5. Wahlperiode Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Datum des Eingangs: 23.07.2012 / Ausgegeben: 07.08.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung A. Problem Es gilt

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Fakten, Analysen, Positionen 39 Sparkassen sind in der Finanzmarktkrise noch wichtiger geworden

Fakten, Analysen, Positionen 39 Sparkassen sind in der Finanzmarktkrise noch wichtiger geworden S Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Fakten, Analysen, Positionen 39 Sparkassen sind in der Finanzmarktkrise noch wichtiger geworden Die Stabilität der Sparkassen angesichts der Finanzmarktkrise

Mehr

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz S Finanzgruppe Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen in Deutschland werden durch einen

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Konsequenzen der Europäischen Integration für die nationalen Wirtschaftsordnungen: Sparkassensektor

Konsequenzen der Europäischen Integration für die nationalen Wirtschaftsordnungen: Sparkassensektor Wirtschaft Ina Seifert Konsequenzen der Europäischen Integration für die nationalen Wirtschaftsordnungen: Sparkassensektor Studienarbeit Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbes. für Wirtschafts- und

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Begeisterung und Leidenschaft im Vertrieb machen erfolgreich. Kurzdarstellung des Dienstleistungsangebots

Begeisterung und Leidenschaft im Vertrieb machen erfolgreich. Kurzdarstellung des Dienstleistungsangebots Begeisterung und Leidenschaft im Vertrieb machen erfolgreich Kurzdarstellung des Dienstleistungsangebots Überzeugung Ulrich Vieweg Verkaufs- & Erfolgstraining hat sich seit Jahren am Markt etabliert und

Mehr

Businessplan-Aufbauseminar

Businessplan-Aufbauseminar Businessplan-Aufbauseminar A11: Wie tickt eine Bank und wie tickt Beteiligungskapital? UnternehmerTUM 12.01.2011 1 Situation der Banken Die Banken sind nach der weltweiten Existenzkrise noch nicht über

Mehr

1. wie viele opiatabhängige Menschen in Baden-Württemberg zurzeit substituiert

1. wie viele opiatabhängige Menschen in Baden-Württemberg zurzeit substituiert 14. Wahlperiode 02. 10. 2008 Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Zukunft der Substitution in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle

Mehr

S Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen

S Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen S Finanzgruppe Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen haben ein sehr stabiles Geschäftsmodell mit überschaubaren Risiken.

Mehr

13. Wahlperiode 19. 05. 2004

13. Wahlperiode 19. 05. 2004 13. Wahlperiode 19. 05. 2004 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums Entwicklung der Geothermie in Baden-Württemberg und Erdwärmeprojekt in Bad Urach Antrag Der Landtag

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen

Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen Finanzgruppe Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen haben ein sehr stabiles Geschäftsmodell mit überschaubaren Risiken.

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Auch sollen weitere aktuelle Entwicklungen beleuchtet werden, wie beispielsweise der Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung in diesem

Auch sollen weitere aktuelle Entwicklungen beleuchtet werden, wie beispielsweise der Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung in diesem I. Einleitung Zu Beginn der Arbeit an dieser Untersuchung im Jahr 2007 lag das öffentlich-rechtliche Bankensystem, hiermit ist die Sparkassengruppe gemeint, insbesondere die Sparkassen und Landesbanken,

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe

s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe Sorgenfreie und sichere Zukunft für Ihr Kind. Die Sparkassen- KinderleichtVorsorge. Mit

Mehr

Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen

Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen Presseinformation 11.03.2010 Umfrage: Kreditzugang weiter schwierig BDS-Präsident Hieber: Kreditnot nicht verharmlosen Berlin. Die Finanz- und Wirtschaftkrise hat weiterhin deutliche Auswirkungen auf die

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 2/5610. Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1756 vom 02.07.1998:

Landtag Brandenburg Drucksache 2/5610. Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1756 vom 02.07.1998: Landtag Brandenburg Drucksache 2/5610 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1756 des Abgeordneten Dierk Homeyer Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 2/5459 Grundstücksgeschäfte

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

13. Wahlperiode 07. 10. 2004

13. Wahlperiode 07. 10. 2004 13. Wahlperiode 07. 10. 2004 Antrag der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Abitur 2012 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Der Finanzausschuss hat in seiner 65. Sitzung am 18. Januar 2001 den Gesetzentwurf

Der Finanzausschuss hat in seiner 65. Sitzung am 18. Januar 2001 den Gesetzentwurf 12. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 12/5606 Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes Beschlussempfehlung

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD 17. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 17/55 15. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung

Mehr

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 1. März 2010

Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 1. März 2010 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 1. März 2010 Berechnung der Sätze wirtschaftlicher Hilfe für Schulen in freier Trägerschaft Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. S V b e ru f s u n fä h i g k e i t s v e r s i c h e ru n g Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Vereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28. Vom 18. Mai 2003 (ABl. 2003 S. 447)

Vereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28. Vom 18. Mai 2003 (ABl. 2003 S. 447) Vereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28 Kirchengesetz zur Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelisch-Reformierten Stadtsynode Frankfurt

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3759 5. Wahlperiode 07.09.2010 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

Warburg lag mit bewusster Entscheidung gegen Subprime-Kreditportfolios und ähnliche strukturierte Produkte richtig

Warburg lag mit bewusster Entscheidung gegen Subprime-Kreditportfolios und ähnliche strukturierte Produkte richtig Presseinformation Warburg lag mit bewusster Entscheidung gegen Subprime-Kreditportfolios und ähnliche strukturierte Produkte richtig Warburg Gruppe erhöht Eigenkapital aus eigener Kraft um 63 Mio. Euro

Mehr

Forderungsausfälle - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - September 2009

Forderungsausfälle - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - September 2009 Forderungsausfälle - Ergebnisse einer repräsentativen Studie von Forsa - September 200 Inhalt Studiensteckbrief Management Summary Grafiken: Einschätzung der Auswirkung der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3911 05. 08. 2013 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Die Entwicklung der

Mehr

Erste Erfahrungen mit dem neuen Berufungsrecht in Patentnichtigkeitssachen

Erste Erfahrungen mit dem neuen Berufungsrecht in Patentnichtigkeitssachen Erste Erfahrungen mit dem neuen Berufungsrecht in Patentnichtigkeitssachen Dr. Klaus Bacher Richter am Bundesgerichtshof Frankfurt, 28. September 2012 Themenübersicht Statistik Änderungen bei Verfahren

Mehr

13. Wahlperiode 24. 09. 2001. des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

13. Wahlperiode 24. 09. 2001. des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 13. Wahlperiode 24. 09. 2001 Antrag der Abg. Carla Bregenzer u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Die Deutsch-Ordens Fachhochschule Riedlingen Hochschule für

Mehr

Mitarbeitergespräch. Gesprächsleitfaden. Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Führungskraft: Datum: Name: Vorname: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit:

Mitarbeitergespräch. Gesprächsleitfaden. Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Führungskraft: Datum: Name: Vorname: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit: Mitarbeitergespräch Datum: Mitarbeiter/Mitarbeiterin Name: Vorname: Funktion: seit: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit: Führungskraft: Name: Vorname: Vorgesetzte/Vorgesetzter des Mitarbeiters 1 seit:

Mehr

Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch

Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch Gemeinsame elterliche Sorge 1 Gemeinsame elterliche Sorge als allgemeine Regel Gesetzliche Regelung für alle Eltern ohne Rücksicht auf ihren Zivilstand (Art. 296 rev. ZGB) Die elterliche Sorge dient dem

Mehr

www.be-forever.de EINE PLATTFORM

www.be-forever.de EINE PLATTFORM Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre

Mehr

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky #upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger *DWS Investments ist nach verwaltetem Fondsvermögen die größte deutsche Fondsgesellschaft. Quelle: BVI. Stand: 30. April 2007. Alle

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue

Mehr

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Änderungsbeschreibung HWS32 SEPA Überweisungen

Änderungsbeschreibung HWS32 SEPA Überweisungen Änderungsbeschreibung HWS32 SEPA Überweisungen Inhaltsverzeichnis SEPA ÜBERWEISUNGEN... 2 INSTALLATION... 2 ÄNDERUNGEN IN DER ADRESSVERWALTUNG... 4 ÄNDERUNGEN IM RECHNUNGSEINGANGSBUCH... 5 DIE ÜBERWEISUNGSPROGRAMME

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr