Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Fraktion der SPD. und
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- Bettina Meinhardt
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1 Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Zukunft der Sparkassen und der Landesbanken in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Auswirkungen sie sieht bei den Sparkassen und Landesbanken auf Grund der Abschaffung staatlicher Garantien (Gewährträgerhaftung, Anstaltslast), der voraussichtlichen Neuregelungen der Eigenkapitalregeln für Kreditinstitute (Basel II) und den rapiden technischen und geschäftlichen Wandel im Finanzmarkt (Direktbanken, Rückgang des klassischen Zinsgeschäftes, Zunahme von Allfinanz- und Provisionsgeschäften); 2. wie nach dem Brüsseler Kompromiss zu den Staatsgarantien bei den Sparkassen und Landesbanken der Einfluss der Kommunen und des Landes auf die öffentlichen-rechtlichen Banken, beispielsweise im Bereich der Mittelstandsförderung, auch weiterhin sichergestellt werden soll, wenn die finanzielle Beziehung zwischen öffentlichem Eigner und öffentlichem Kreditinstitut sich nicht mehr von einer normalen marktwirtschaftlichen Eigentümerbeziehung unterscheiden darf; 3. welche Konsequenzen sie zieht aus der veränderten Situation im Sparkassenwesen des Landes und ob bei der anstehenden Novellierung des Sparkassengesetzes auch Veränderungen vorgenommen werden sollen, die über die notwendigen Neuregelungen bei der Gewährträgerhaftung und Anstaltslast hinausgehen; 4. wie sich die Zahl der Sparkassen und ihrer Zweigstellen in Baden-Württemberg in den letzten 10 Jahren entwickelt hat und welche Zusammenschlüsse in dieser Zeit getätigt worden sind (getrennte Darstellung nach Baden und Württemberg); Eingegangen: / Ausgegeben:
2 5. wie hoch die durchschnittliche Bilanzsumme der Sparkassen bundesweit sowie der badischen und der württembergischen Sparkassen (getrennte Darstellung) im vergangenen Jahr gewesen ist; 6. wie sich die durchschnittliche Ertragskraft (Betriebsergebnis) der Sparkassen in Baden und Württemberg in den letzten fünf Jahren entwickelt hat, wie der Bundesvergleich aussieht und wie sich die Ertragsanteile zusammensetzen (Zins-, Provisions- und Handelsüberschuss); 7. wie sich die Eigenkapitalquoten der württembergischen und der badischen Sparkassen in den letzten fünf Jahren entwickelt haben, wie sich die Eigenkapitalentwicklung im Kreditgewerbe allgemein in diesem Zeitraum darstellt und ob sie die bisherigen Möglichkeiten des Sparkassengesetzes zur Beschaffung von Eigenkapital für ausreichend erachtet; 8. wie das so genannte Plattformmodell für Landesbanken und Sparkassen aussieht, auf das sich Bund und Länder mit der EU-Kommission verständigt haben, und ob das Modell der Landesbank Baden-Württemberg damit abgedeckt ist Drexler, Junginger, Schmid, Grünstein, Schmiedel und Fraktion Begründung Die erheblichen Veränderungen der letzten Jahre im Bankengeschäft mit einem stetigen Rückgang der klassischen Zinsgeschäfte, einer beständigen Zunahme von Provisions- und Allfinanzgeschäften und dem starken Wachstum internetgestützter Direktbanken haben die Sparkassen auch in Baden-Württemberg vor neue Herausforderungen gestellt sowohl hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit als auch was die Sparkassenstruktur anbelangt. Die absehbaren Verschärfungen bei den Eigenkapitalanforderungen durch Basel II und die jetzt beschlossene Abschaffung der Gewährträgerschaft und der Anstaltslast bei den Sparkassen erhöhen den Anpassungs- und Veränderungsbedarf der Sparkassenlandschaft noch weiter. Eine Bestandsaufnahme über die Entwicklung im Sparkassenwesen der letzten Jahre ist deshalb dringend erforderlich. Stellungnahme *) Mit Schreiben vom 17. September 2001 Nr /11 nimmt das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. welche Auswirkungen sie sieht bei den Sparkassen und Landesbanken auf Grund der Abschaffung staatlicher Garantien (Gewährträgerhaftung, Anstaltslast), der voraussichtlichen Neuregelungen der Eigenkapitalregeln für Kreditinstitute (Basel II) und den rapiden technischen geschäftlichen Wandel im Finanzmarkt (Direktbanken, Rückgang des klassischen Zinsgeschäftes, Zunahme von Allfinanz- und Provisionsgeschäften); Das gesamte Kreditgewerbe muss sich strategisch auf die Anforderungen des EG-Binnenmarktes mit seinen veränderten Rahmenbedingungen einstellen. Das EG-Recht bewirkt ständig steigende Anforderungen an die Abwicklung der Bankgeschäfte, die eine permanente Anpassung an die betriebsorganisatorischen Entwicklungen erforderlich machen. Insbesondere die zu erwartenden neuen Eigenkapitalvorschriften (Basel II) sind für die Institute mit einem hohen orga- *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
3 nisatorischen Anpassungsaufwand verbunden. Neben der Bereitstellung der DV-technischen Voraussetzungen zur Anwendung der neuen Eigenkapitalregelungen müssen zur Umsetzung von Basel II auch vielfältige betriebswirtschaftliche und geschäftspolitische Anforderungen bewerkstelligt werden. Das veränderte Umfeld trifft auch die Sparkassen, die besonders eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung in ihrem Geschäftsgebiet verbunden sind. Sparkassen werden sich zunehmend mit der Frage einer stärkeren Kooperation in den Back- Office-Bereichen, kleinere Sparkassen darüber hinaus auch mit möglichen Sparkassenvereinigungen auseinander setzen müssen. Die mit der EU-Kommission am 17. Juli 2001 ausgehandelte Verständigung über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung hat bei den Sparkassen allerdings keine gravierenden Auswirkungen auf diesen Konzentrationsprozess. Durch die Verständigung sind aber bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) mittelfristig das Rating und damit die Kosten der Refinanzierung betroffen. Der Prozess der Verteuerung der Refinanzierung hat allerdings bereits 1998 auch im Gefolge der von Brüssel ausgelösten Diskussion eingesetzt. Diese Entwicklung wird zwar jetzt durch die Übergangsfristen bis zum Jahre 2005 bzw verzögert, lässt sich aber letztlich nicht aufhalten. Es kann aber erwartet werden, dass sich der Wegfall der Gewährträgerhaftung und die Modifizierung der Anstaltslast auf das künftige Rating und damit auf die künftigen Refinanzierungskosten der LBBW geringer auswirken werden als bei den anderen Landesbanken. Die LBBW verfügt im Vergleich zur restlichen Kreditwirtschaft über ein exzellentes Individualrating (Finanzkraftrating, Financial Strength Rating). In diesen Ratings wird ausschließlich die individuelle Stärke eines Kreditinstituts ohne Berücksichtigung von Haftungsinstrumenten beurteilt. Bei Wegfall der Haftungsinstrumente wird es aus Investorensicht verstärkt auf diese Ratings ankommen. Von der Agentur Moodys erhielt die LBBW ein Finanzkraftrating von B Minus mit positivem Ausblick und erzielte damit den Spitzenwert unter den deutschen Landesbanken. Die deutschen Großbanken bewegen sich ebenfalls auf B -Niveau. Von der Agentur FITCH Ratings erhielt die LBBW ein Financial Strength Rating von B und belegt damit zusammen mit der Deutschen Bank den Spitzenplatz in der Bundesrepublik. Gleichwohl müssen sich verteuernde Refinanzierungskosten durch andere Ertragsquellen, insbesondere im Provisions- und Handelsergebnis kompensiert werden. An diesen strukturellen Ergebnisveränderungen arbeitet die LBBW seit geraumer Zeit und erwartet, im Rahmen der Brüsseler Übergangsfristen diese Aufgaben bewältigen zu können. Hierbei werden auch die im letzten Absatz der Antwort zu Nr. 8 angeführten Garantien hilfreich sein. Die Regelungen aus der Revision der Baseler Eigenmittelübereinkunft (Basel II) liegen noch nicht detailliert vor. Die Konsultationsfrist wurde um ein Jahr verlängert, sodass die Neuregelungen erst ab dem Jahre 2005 greifen werden. Es lassen sich daher über die obigen allgemeinen Aussagen hinaus speziell für die LBBW Aussagen zu den Auswirkungen nur beschränkt machen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass eine intensivere Risikobewertung der Kreditbeziehungen notwendig sein wird. Gegenwärtig werden Methoden der Risikoerfassung getestet und Datenhistorien aufbereitet, um 2005 ein dann aufsichtskonformes internes Rating anwenden zu können. Die differenziertere Kundenbetrachtung, die die Baseler Neuregelung mit sich bringen wird, wird in eine individuellere Preisfindung münden müssen. Über zusätzliche Eigenkapitalbelastungen oder -entlastungen für die LBBW lassen sich gegenwärtig noch keine Prognosen treffen. Den rapiden technischen und geschäftlichen Wandel im Finanzmarkt beobachtet die LBBW genau, nimmt aktiv daran teil oder treibt ihn als einer der großen Marktteilnehmer noch weiter voran. Die LBBW verfolgt eine Multikanalstrategie, der zufolge Kunden über alle Vertriebskanäle Zugang zu ihrer Bank erhalten sollen. Neben den Filialen und dem Vermittlervertrieb verfügt die LBBW über ein eigenes Call-center und die Möglichkeit zum Internetbanking. Mit LBBW direkt wurde den Kunden die Möglichkeit zum Direct Brokerage eröffnet. Ein entsprechendes technisches Modul wurde den Sparkassen zur Verfügung gestellt, sodass auch Sparkassenkunden ihre Wertpapiertransaktionen online abwickeln können. Ergänzend dazu engagiert sich die LBBW durch die Zusammenarbeit mit dem Mobilfunkanbieter Mobilcom als eine der ersten Banken überhaupt im M-Commerce und dem M-Payment. Die veränderte Situation im klassischen Zinsgeschäft wurde bei der Strategiefindung der LBBW schon vorweggenom- 3
4 men. Weitere Schwerpunkte werden daher künftig das Provisionsgeschäft sein, wie z. B. das Investment Banking oder das Asset Management. Als Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe, zu der auch die SV Versicherungen und die Landesbausparkasse gehören, ist die LBBW schon immer ein Allfinanz-Anbieter gewesen und sieht sich durch diese Angebotspalette auch für die Zukunft gut gerüstet. 2. wie nach dem Brüsseler Kompromiss zu den Staatsgarantien bei den Sparkassen und Landesbanken der Einfluss der Kommunen und des Landes auf die öffentlich-rechtlichen Banken, beispielsweise im Bereich der Mittelstandsförderung, auch weiterhin sichergestellt werden soll, wenn die finanzielle Beziehung zwischen öffentlichem Eigner und öffentlichem Kreditinstitut sich nicht mehr von einer normalen marktwirtschaftlichen Eigentümerbeziehung unterscheiden darf; Im Rahmen der Brüsseler Verständigung vom 17. Juli 2001 sind die Haftungsstrukturen von Sparkassen und Landesbanken entsprechend den ausgehandelten Übergangsfristen neu auszurichten. Mit dem Kompromiss wurde das wichtige Ziel der Rechtssicherheit erreicht. Die Sparkassen verbleiben auch in Zukunft in kommunaler Trägerschaft und werden weiterhin ihre Aufgaben im Rahmen des öffentlichen Auftrages erfüllen. Der Brüsseler Kompromiss wird keine Auswirkungen auf die Gremienstrukturen und die Zuständigkeiten der einzelnen Organe innerhalb der Sparkasse haben. Nach wie vor wird der Verwaltungsrat der Sparkasse die Richtlinien für die Geschäfte im Rahmen des öffentlichen Auftrags bestimmen. Der öffentliche Auftrag wird durch die Verständigung nicht eingeschränkt; vielmehr werden die Sparkassen auch künftig einen Ausgleich zwischen Gemeinwohlorientierung und Wettbewerb herstellen. Die öffentliche Trägerschaft der Kommunen bleibt erhalten. Diese sichert die besonderen Aufgaben der Sparkassen für Wirtschaft und Gesellschaft rechtlich und institutionell ab. Die Sparkassen werden wie bisher in der Fläche vertreten sein und Partner von Kommunen, mittelständischen Unternehmen und breiten Bevölkerungsschichten bleiben. Die LBBW wird auch nach der Verständigung mit der EU in der Trägerschaft des Landes, des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart bleiben. Am Einfluss des Landes auf die LBBW wird sich nichts ändern. Die LBBW hat sich schon bisher unabhängig von der Gewährträgerschaft und Anstaltslast stark an den Interessen ihrer Anteilseigner ausgerichtet. Dies kommt auch in den bestehenden Gremien zum Ausdruck. Das Verhältnis der LBBW zu ihren Trägern entspricht durch die Zahlung einer Dividende auch schon bisher einer marktwirtschaftlichen Eigentümerbeziehung. Die LBBW konzentriert sich im Übrigen in ihrem Kernmarkt Baden-Württemberg auf den Mittelstand; zu dieser Unternehmensschicht werden umfangreiche und intensive Kundenbeziehungen unterhalten. Ergänzend bietet die LBBW auch den Sparkassen Leistungen an, die diese gegenüber ihren Mittelstandskunden einsetzen können. Zu erwähnen ist hierbei z. B. das umfangreiche Stützpunktnetz im Ausland oder die deutschen Industrie- und Handelszentren, die von der LBBW gerade auch für die Mittelstandskunden der Sparkassen bereitgehalten werden. Auch im Investmentbanking erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit den Sparkassen zur Betreuung des Mittelstandes. Daran wird sich auch künftig nichts ändern. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass in Baden-Württemberg im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern das Fördergeschäft bei der selbstständigen und voll im Besitz des Landes befindlichen Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank (L-Bank) konzentriert ist. Für die L-Bank gelten Anstaltslast und Gewährträgerhaftung sowie Garantien im bisherigen Umfang weiter. Sie ist als wettbewerbsneutrales Förderinstitut nicht in die Verständigung mit der EU einbezogen. 3. welche Konsequenzen sie zieht aus der veränderten Situation im Sparkassenwesen des Landes und ob bei der anstehenden Novellierung des Sparkassengesetzes auch Veränderungen vorgenommen werden sollen, die über die notwendigen Neuregelungen bei der Gewährträgerhaftung und Anstaltslast hinausgehen; Das Sparkassengesetz muss im Rahmen der mit der EU-Kommission ausgehandelten Verständigung geändert werden. In die jeweiligen Sparkassengesetze der 4
5 Länder sollen dabei, soweit es um die Umsetzung der Verständigung geht, möglichst gleich lautende Formulierungen übernommen werden. Die notwendige Novellierung des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg sollte auch dazu genutzt werden, die im Zuge der Vereinigung der Landesbausparkassen zum 1. Januar 2000 und der beiden Sparkassenverbände zum 1. Januar 2001 notwendig gewordenen redaktionellen Anpassungen vorzunehmen. Für die Umsetzung der Verständigung bestehen enge zeitliche Vorgaben. 4. wie sich die Zahl der Sparkassen und ihrer Zweigstellen in Baden-Württemberg in den letzten 10 Jahren entwickelt hat und welche Zusammenschlüsse in dieser Zeit getätigt worden sind (getrennte Darstellung nach Baden und Württemberg); a) Die Zahl der Sparkassen und Zweigstellen in Baden-Württemberg hat sich wie folgt entwickelt: Die überproportionale Reduzierung der Zweigstellen im württembergischen Landesteil im Jahr 1999 ist auf die Fusion der Landesgirokasse mit der Südwestdeutschen Landesbank zur Landesbank Baden-Württemberg zurückzuführen. Diese Fusion hatte auch Auswirkungen auf die Anzahl der Zweigstellen. b) In der Zeit vom 1. Januar 1991 bis 31. Dezember 2000 wurden folgende Sparkassenfusionen durchgeführt: 5
6 c) Folgende weitere Sparkassenvereinigungen sind bereits beschlossen und werden zum 31. Dezember 2001 bzw. 1. Januar 2002 wirksam: 6
7 5. wie hoch die durchschnittliche Bilanzsumme der Sparkassen bundesweit sowie der badischen und der württembergischen Sparkassen (getrennte Darstellung) im vergangenen Jahr gewesen ist; Zum Jahresabschluss 2000 ergaben sich für die Sparkassen folgende durchschnittliche Bilanzsummen: Badische Sparkassen DM Württembergische Sparkassen DM bundesweit DM 6. wie sich die durchschnittliche Ertragskraft (Betriebsergebnis) der Sparkassen in Baden und Württemberg in den letzten fünf Jahren entwickelt hat, wie der Bundesvergleich aussieht und wie sich die Ertragsanteile zusammensetzen (Zins-, Provisions- und Handelsüberschuss); a) Das durchschnittliche Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich im Bundesvergleich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt (in v. H. der durchschnittlichen Bilanzsumme): Quelle: Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank b) Die Ertragsanteile setzen sich wie folgt zusammen (in v. H. der durchschnittlichen Bilanzsumme): Quelle: Betriebsvergleiche der Deutschen Sparkassenorganisation 7. wie sich die Eigenkapitalquoten der württembergischen und der badischen Sparkassen in den letzten fünf Jahren entwickelt haben, wie sich die Eigenkapitalentwicklung im Kreditgewerbe allgemein in diesem Zeitraum darstellt und ob sie die bisherigen Möglichkeiten des Sparkassengesetzes zur Beschaffung von Eigenkapital für ausreichend erachtet; Die durchschnittlichen Eigenkapitalquoten der badischen und württembergischen Sparkassen haben sich im Bundesvergleich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt (in v. H. der durchschnittlichen Bilanzsumme): 7
8 a) Bilanzanteil des Eigenkapitals (Sicherheitsrücklage) Quelle: Betriebsvergleiche der Deutschen Sparkassenorganisation b) Bilanzanteil des haftenden Eigenkapitals (nach KWG) Quelle: Betriebsvergleiche der Deutschen Sparkassenorganisation Der Bilanzanteil des haftenden Eigenkapitals ist vom Solvabilitätskoeffizienten (Mindestkapitalquote von 8 % der risikotragenden Aktivgeschäfte) zu unterscheiden. Dieser lag im Mai 2001 im Verbandsdurchschnitt bei 10,5. Die durchschnittliche Eigenkapitalquote (vergleichbar der Sicherheitsrücklage) im gesamten deutschen Kreditgewerbe lag in den Jahren 1996 bis 2000 jeweils bei ca. 3,7 v. H. der Bilanzsumme (ermittelt aus der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank). Detaillierte Angaben über die Eigenkapitalentwicklung im gesamten Kreditgewerbe sind bundesweit nicht verfügbar. c) Die bisherigen Möglichkeiten des Sparkassengesetzes zur Beschaffung von Eigenkapital ergeben sich u. a. aus 31 SpG, der die Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter bei der Sparkasse regelt. Der Schwerpunkt dieser Regelung liegt bei der Gewährung stiller Einlagen durch den Gewährträger und innerhalb der Sparkassenorganisation. Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen, die vom KWG ebenfalls als Eigenkapitalsurrogate anerkannt sind, können die Sparkassen nach 6 Abs. 3 SpG aufnehmen. Die Möglichkeit, stille Beteiligungen aufzunehmen, ist für Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland die einzige rechtsformneutrale Möglichkeit, extern Kernkapital aufzunehmen. Deshalb stellt dieses Instrument gleiche Wettbewerbschancen zwischen den Instituten in Privatrechtsform und den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten her. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass mittelfristig an die Anerkennung solcher Eigenkapitalformen verschärfte Anforderungen gestellt werden. Aus heutiger Sicht können jedoch die vorhandenen Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung für Sparkassen als ausreichend angesehen werden. 8. wie das so genannte Plattformmodell für Landesbanken und Sparkassen aussieht, auf das sich Bund und Länder mit der EU-Kommission verständigt haben, und ob das Modell der Landesbank Baden-Württemberg damit abgedeckt ist. Bund, Länder und die Sparkassenorganisation haben mit der EU-Kommission vereinbart, die Haftungsstrukturen von Sparkassen und Landesbanken einheitlich gemäß dem so genannten Plattformmodell umzugestalten. Das Plattformmodell sieht vor, dass die Gewährträgerhaftung, d. h. das Einstehen des Trägers für sein Institut über die Substanz des Unternehmens hinaus, 8
9 nach dem vereinbarten Übergangszeitraum (ab 19. Juli 2005) aufgehoben und das Rechtsinstitut der Anstaltslast modifiziert wird. Das Rechtsinstitut der Anstaltslast wird durch eine Regelung ersetzt, wonach die Träger der Sparkassen und Landesbanken wie ein privater Investor die Verantwortung auch Finanzierungsverantwortung für das Institut trägt. Bei den Verhandlungen mit der EU wurde auf Vorbringen des Landes Baden- Württemberg von der EU zugestanden, dass auch nach dem Wegfall der Gewährträgerhaftung und der Einführung der modifizierten Anstaltslast zeitlich befristete und betragsmäßig festgelegte Garantien der Träger der Landesbank gegen eine marktgerechte Gebühr übernommen werden können. Die Landesregierung wird diese Möglichkeit bei der anstehenden Änderung des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg berücksichtigen. Stratthaus Finanzminister 9
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