Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin. Fachspezifische Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Latein

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1 Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Klassische Philologie Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil II 13 Fachspezifische Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Latein Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) vom 12. Oktober 1990, des Berliner Lehrerbildungsgesetzes (LBiG) vom 13. Februar 1985, der Verordnung über die Ersten (Wissenschaftlichen und Künstlerisch-Wissenschaftlichen) Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. LehrerPO 1982) vom 18. August 1982 sowie der Fachübergreifenden Bestimmungen für das Studium in den Lehramtsstudiengängen der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt- Universität zu Berlin, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 12. Februar 1997 nachfolgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Latein erlassen *). Die Festlegungen der Fachübergreifenden Bestimmungen für das Studium in den Lehramtsstudiengängen gehen denen der Fachspezifischen Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Latein vor. Abweichungen davon bedürfen der Beschlußfassung durch den Akademischen Senat. 1 Ziel des Studiums Das Lehramtsstudium im Fach Latein soll die Studierenden auf ihre berufliche Tätigkeit als Lehrer vorbereiten. Es soll fundierte Kenntnisse der lateinischen Sprache und Literatur in Verbindung mit römischer Geschichte, Kunst und Kultur sowie Einblick in die Rezeption der lateinischen Literatur bis in die Gegenwart vermitteln. Die Studierenden sollen zum selbständigen und kritischen Umgang mit Gegenständen und Methoden des Faches befähigt werden. Auch soll in ihnen die Bereitschaft und Fähigkeit zum interdisziplinären Dialog geweckt werden. *) Die Fachspezifischen Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Latein wurden am der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt. 2 Studienbereiche Das Studium in den Teilstudiengängen Latein hat im wesentlichen folgenden Inhalt: lateinische Sprache und römische Literatur in Verbindung mit römischer Geschichte, Kunst und Kultur und unter Einbeziehung der Rezeption der lateinischen Literatur bis in die Gegenwart; Fragestellungen und Methoden der Klassischen Philologie unter Berücksichtigung ihrer Neben- und Nachbardisziplinen. 3 Studienformen Der Studieninhalt wird in folgenden Lehrveranstaltungen vermittelt: Vorlesungen (VL): Sie sind für Studierende sowohl im Grundstudium als auch im Hauptstudium bestimmt. Proseminare (PS): Sie sind für Studierende im Grundstudium bestimmt. Hauptseminare (HS): Sie sind für Studierende im Hauptstudium bestimmt. Voraussetzung für die Zulassung ist das Bestehen der Zwischenprüfung. Stilübungen (UE): Sie dienen dem Erwerb sowie der Festigung von grammatikalischen und stilistischen Kenntnissen und Fertigkeiten in der Fremdsprache. Lektüreübungen (UE): Sie zielen auf das Erreichen der Fähigkeit, die Texte lateinischer Autoren fließend zu übersetzen. Übungen (UE): Sie machen mit Grundlagen und Methoden des Faches bekannt oder sind speziellen Forschungsproblemen gewidmet. Kolloquien (CO) Exkursionen (EX) 4 Grundstudium (1) Die Regelstudienzeit im Grundstudium beträgt vier Semester. Das Grundstudium umfaßt 36 SWS fachwissenschaftliches Studium und 4 SWS Fachdidaktik. (Hierzu wird auf die gesonderten Bestimmungen für den fachdidaktischen Studienanteil verwiesen.) Es bereitet

2 auf die Zwischenprüfung vor und wird mit deren Bestehen abgeschlossen. (2) Lehrveranstaltungen des Grundstudiums sind: 2 SWS Texteinführung (UE) 2 SWS Grammatik (deutsch-lateinisch) (UE) 2 SWS Einführung in die Latinistik (UE) 6 SWS Römische Literatur (VL) 2 SWS Lateinische Dichtung (PS) 2 SWS Lateinische Prosa (PS) 2 SWS Lateinische Dichtung (UE) 2 SWS Lateinische Prosa (UE) 2 SWS Römische Geschichte (in der Regel im Fach Alte Geschichte) 10 SWS Dispositionsstunden, die teilweise auch in Neben- und Nachbardisziplinen belegt werden können (z.b. Epigraphik, Numismatik, Papyrologie, Paläographie, Mittel- u. Neulatein sowie Sprach-, Literatur- und Wissenschaftstheorie) 5 Hauptstudium (1) Im 60 SWS-Fach (Lehrer mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern) umfaßt das Hauptstudium 14 SWS fachwissenschaftliches Studium und 6 SWS Fachdidaktik. (Hierzu wird auf die gesonderten Bestimmungen für den fachdidaktischen Studienanteil verwiesen.) 2 SWS Römische Literatur (VL) 2 SWS Lateinische Dichtung/Prosa (UE) 2 SWS Dispositionsstunden, die auch in Neben- und Nachbardisziplinen belegt werden können (z.b. Epigraphik, Numismatik, Papyrologie, Paläographie, Mittel- u. Neulatein sowie Sprach-, Literatur- und Wissenschaftstheorie; (2) Im 60 SWS-Fach (Studienrat 2. Fach) umfaßt das Hauptstudium 18 SWS fachwissenschaftliches Studium und 2 SWS Fachdidaktik. (Hierzu wird auf die gesonderten Bestimmungen für den fachdidaktischen Studienanteil verwiesen.) 2 SWS Römische Literatur (VL) 2 SWS Lateinische Dichtung/Prosa (UE) 2 SWS Nachantikes Latein (kann auch in Neben- bzw. Nachbardisziplin belegt werden) 4 SWS Dispositionsstunden, die teilweise auch in Neben- und Nachbardisziplinen belegt werden können (z.b. Epigraphik, Numismatik, Papyrologie, Paläographie, Mittel- u. Neulatein sowie Sprach-, Literatur- und Wissenschaftstheorie; (3) Im 80 SWS-Fach umfaßt das Hauptstudium 36 SWS fachwissenschaftliches Studium und 4 SWS Fachdidaktik. (Hierzu wird auf die gesonderten Bestimmungen für den fachdidaktischen Studienanteil verwiesen.) 6 SWS Römische Literatur (VL) 2 SWS fakultativ Nachantikes Latein, Alte Geschichte, Archäologie, Kunstgeschichte, Antike Philosophie (HS) (kann auch in Nebenbzw. Nachbardisziplin belegt werden) 6 SWS Stilübungen (UE) 2 SWS Lateinische Dichtung (UE) 2 SWS Lateinische Prosa (UE) 14 SWS Dispositionsstunden, innerhalb derer römische Geschichte, Archäologie und das Nachwirken römischer Literatur berücksichtigt sein sollten und die teilweise auch in Neben- und Nachbardisziplinen belegt werden können (z.b. Epigraphik, Numismatik, Papyrologie, Paläographie, Mittel- u. Neulatein sowie Sprach-, Literatur- und Wissenschaftstheorie; 6 Leistungsnachweise Die Art der zum Erwerb von Leistungsnachweisen geforderten Leistungen (Bestehen von Klausuren, Halten eines Referats, Vorlage einer Hausarbeit) wird zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen bekanntgegeben. (1) Grundstudium 1. Proseminarschein aus dem Bereich der 2. Proseminarschein aus dem Bereich der lateinischen Prosa 3. Stilübung Grundstudium (2) Hauptstudium SWS-Fach 1. Hauptseminarschein aus dem Bereich der 2. Hauptseminarschein aus dem Bereich der

3 lateinischen Prosa 3. Stilübung Hauptstudium SWS-Fach 1. Hauptseminarschein aus dem Bereich der 2. Hauptseminarschein aus dem Bereich der lateinischen Prosa 3. Hauptseminarschein fakultativ aus dem Bereich des nachantiken Latein, der Römischen Geschichte, der Archäologie, der Kunstgeschichte, der Antiken Philosophie 4. Stilübung Hauptstudium 7 Spezifische Bestimmungen für das Prüfungsfach Latein (1) Jeweils zu Beginn des Grund- und des Hauptstudiums ist eine individuelle Studienfachberatung bei einem/einer Professor(in) der Latinistik, ggf. auch bei einem/einer Wiss. Mitarbeiter(in) obligatorisch. (2) Studienanfänger sind zur Teilnahme an einem lateinisch-deutschen Orientierungstest verpflichtet. Je nach Ausgang des Tests wird der Besuch der Texteinführung oder eines Proseminars empfohlen. 8 Übergangsregelungen (1) Studierende im Grundstudium, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung ihr Studium in einem Lehramtsstudiengang an der Humboldt- Universität zu Berlin aufgenommen haben, und Studierende im Hauptstudium setzen ihr Studium nach den vorläufigen Ordnungen fort, die von den Fachbereichsräten erlassen und vom Akademischen Senat 1991 beschlossen wurden. (2) Auf Antrag können die Studierenden ihr Studium auch nach dieser Studienordnung beenden. Die Wahl ist durch den Zwischenprüfungsausschuß aktenkundig zu machen und nicht revidierbar. 9 Inkrafttreten (1) Die Fachspezifischen Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Latein treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. (2) Die Fachspezifischen Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Latein der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin aus dem Jahre 1991 treten mit Ende des Sommersemesters 2001 außer Kraft. Studienordnung für die Lehramtssstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil IV B 13 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Latein Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) vom 12. Oktober 1990, des Berliner Lehrerbildungsgesetzes (LBiG) vom 13. Februar 1985, der Verordnung über die Ersten (Wissenschaftlichen und Künstlerisch-Wissenschaftlichen) Staatsprüfungen für die Lehrämter (1. LehrerPO 1982) vom 18. August 1982 sowie der Fachübergreifenden Bestimmungen für den Studienanteil Fachdidaktik der Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 12. Februar 1997 nachfolgende Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Latein erlassen *). Die Festlegungen der Fachübergreifenden Bestimmungen für den Studienanteil Fachdidaktik gehen denen der Fachspezifischen Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Latein vor. Abweichungen davon bedürfen der Beschlußfassung durch den Akademischen Senat. 1 Inhalte der Fachdidaktik In den Lehramtsteilstudiengängen im Fach Latein bereiten sich die Studierenden gezielt auf die Vermittlung der lateinischen Sprache, Literatur, Kultur- und Geistesgeschichte entsprechend den verschiedenen Lehrgangstypen und Klassenstufen vor. Inhalte der Fachdidaktik (Ausbildungsprofil) sind: Ziele und Begründungsmodelle des Unterrichtsfaches innerhalb der Bildungskonzeption der modernen Schule, besonders der Gymnasialtheorie; Inhalte, Organisationsformen und Grundlagen des Unterrichtsfaches in Geschichte und *) Die Fachspezifischen Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Latein wurden am der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt.

4 Gegenwart, mit dem Schwerpunkt nach 1945; Erkenntnisse aus den Bezugswissenschaften der Didaktik (z.b. Allgemeinpädagogik, Lerntheorie, Entwicklungspsychologie, Jugendsoziologie, Linguistik, Literaturtheorie); Vermittlungsprinzipien und methodische Ansätze sowie deren Grundlagen im Sprachund Literaturunterricht; Planung, Analyse und Bewertung von Unterricht mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Sprach-und Lektüreunterricht, Unterrichtsprojekte unter Berücksichtigung der Rezeptionsgeschichte, Textrezeption und kreative Auseinandersetzung, fachübergreifende Projektarbeit); Medien und deren Einsatzmöglichkeiten im Sprach- und Literaturunterricht; Formen und Probleme der Leistungsbeurteilung in den einzelnen Schulstufen. 2 Einführung in die Fachdidaktik und Praktikumsvorbereitung 60- und 80- SWS- Fach 2 SWS (VL) Einführung: Lateinunterricht in Geschichte und Gegenwart; Prinzipien und Methoden des Sprachunterrichts; Grundlagen zur Unterrichtsplanung und Planungsschritte; Methodische Ansätze und Medieneinsatz 2 SWS (PS) Praktikumsvorbereitung: Unterrichtsplanung zu unterschiedlichen Schwerpunkten 3 Unterrichtspraktikum Die Studierenden des Lehramtsstudienganges Latein führen im Hauptstudium ein Unterrichtspraktikum durch, dessen Organisation, Inhalt und Aufbau durch die 3 und 4 der Fachübergreifenden Bestimmungen für den Studienanteil Fachdidaktik und die Praktikumsordnung des Landes Berlin bestimmt werden. 4 Vertiefung in der Fachdidaktik (3) Lehrer mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern (60 SWS) 4 SWS (VL) Wahlpflichtveranstaltungen, u.a. zur Stufenspezifik nach aktuellem Angebot In der Vertiefungsphase ist ein Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar zu erbringen. Die übrigen SWS werden durch die Studienbuchseiten belegt. 5 Übergangsregelungen (1) Studierende im Grundstudium, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung ihr Studium in einem Lehramtsstudiengang an der Humboldt- Universität zu Berlin aufgenommen haben, und Studierende im Hauptstudium setzen ihr Studium nach den vorläufigen Ordnungen fort, die von den Fachbereichsräten erlassen und vom Akademischen Senat 1991 beschlossen wurden. (2) Auf Antrag können die Studierenden ihr Studium auch nach dieser Studienordnung beenden. Die Wahl ist durch den Zwischenprüfungsausschuß aktenkundig zu machen und nicht revidierbar. 6 Inkrafttreten (1) Die Fachspezifischen Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Latein treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft. (2) Die Fachspezifischen Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Latein aus dem Jahre 1991 treten mit Ende des Sommersemesters 2001 außer Kraft. (1) Studienrat 1. Fach (80 SWS) 2 SWS (VL) Wahlpflichtveranstaltung, u.a. zur Literaturdidaktik nach aktuellem Angebot (2) Studienrat 2. Fach (60 SWS)

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