Häufig gestellt Fragen zur Deltaprüfung
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- Hansi Martin
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1 Häufig gestellt Fragen zur Deltaprüfung Allgemeines... 1 Zulassung... 2 Gültigkeit und Anerkennung... 4 Termine und Onlinereservierung eines PC-Platzes... 4 Schriftliche Anmeldung durch Einsendung der Unterlagen... 5 Gebühren... 7 Vorbereitung auf den Testtag... 9 Wiederholungsprüfung Allgemeines Warum müssen Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife, die an der DHBW ein Studium beginnen möchten, die Deltaprüfung absolvieren? Laut 58 Absatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) vom 1. Januar 2005, i.d.f. vom 1. April 2014 gilt: Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften und des Studiengangs Frühe Bildung und Erziehung (Elementarpädagogik) an einer Pädagogischen Hochschule ( 58 Absatz 2 Nummer 3). Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zu einem Studium der entsprechenden Fachrichtung an einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule, einer Kunsthochschule und an der DHBW sowie zum Studium aller Fachrichtungen an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften ( 58 Absatz 2 Nummer 2). Ferner gilt laut 58 Absatz 2 Nummer 4: Eine schulische Qualifikation und eine Aufbauprüfung (Deltaprüfung) berechtigt zum Studium eines Bachelorstudiengangs an allen Hochschulen; zur Deltaprüfung wird zugelassen, wer eine fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzt und die Aufnahme eines Studiums in einem Bachelorstudiengang anstrebt, zu dem die erworbene 20. Juli 2017 FAQ Deltaprüfung Seite 1/10
2 Hochschulreife nicht berechtigt; das Nähere zur Deltaprüfung regeln die Hochschulen durch Satzung nach Maßgabe des Absatzes 3. Wo finde ich die Rechtsgrundlagen für die Deltaprüfung an der DHBW? Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (Prüfungsordnung Deltaprüfung) vom 13. März 2015, in der Fassung vom 14. Dezember der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) für die Erhebung von Gebühren am DHBW Center for Advanced Studies (CAS) vom 6. Oktober Absatz 3 der Immatrikulationssatzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für Bachelorstudiengänge (BaImmaS) vom 13. März Absatz 2 Landeshochschulgesetz vom 1. Januar 2005 i.d.f. vom Zulassung Kann ich die Deltaprüfung bereits machen, wenn ich noch kein Abschlusszeugnis über die Fachhochschulreife / fachgebundene Hochschulreife habe? Ja, in den folgenden Fällen: Wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Bildungsgang besucht wird, der zum Erwerb der Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife führt. In diesem Fall senden Sie uns eine Schulbescheinigung, aus der klar ersichtlich ist, dass Sie gegenwärtig einen Bildungsgang besuchen, dessen Ziel es ist, die genannten Abschlüsse zu vermitteln. Bitte beachten Sie ggfs.: Wenn Sie in Ihrem Bildungsgang einen Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife besuchen müssen, muss der Besuch des Zusatzunterrichts aus Ihrer Schulbescheinigung ersichtlich sein bzw. nachgewiesen werden. Wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine verbindliche Aufnahmezusage für einen Bildungsgang vorliegt, der zum Erwerb der Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife führen wird. In diesem Fall senden Sie uns eine Anmeldebestätigung der Schule, aus der hervorgeht, dass Sie von der Schule verbindlich für einen Bildungsgang aufgenommen werden, der die genannten Abschlüsse vermitteln wird. Ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben bzw. werde diese erwerben. Muss ich meinem Antrag in diesem Fall weitere Nachweise beifügen? Ja. Wenn Sie in Ihrem Bildungsgang den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben oder erworben haben, benötigen wir neben einem Nachweis über den Erwerb des schulischen 20. Juli 2017 FAQ Deltaprüfung Seite 2/10
3 Teils der Fachhochschulreife ebenso einen Nachweis darüber, dass Sie den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife absolviert haben oder gerade dabei sind zu absolvieren. Was können Gründe dafür sein, dass ich von der Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest ausgeschlossen werde? Einige Beispiele für Fälle, die zum Ausschluss vom allgemeinen Studierfähigkeitstest führen können, sind: Sie erfüllen zum Zeitpunkt der Antragsstellung die Zulassungsvoraussetzungen für die Deltaprüfung nicht, d.h. Sie können keine Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife nachweisen bzw. Sie können nicht nachweisen, dass Sie einen Bildungsgang besuchen oder für einen Bildungsgang verbindlich aufgenommen worden sind, der zu den genannten Abschlüssen führt. Sie versäumen es, sich online einen vorläufigen Testplatz zu reservieren. Sie versäumen es, Ihren schriftlichen Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten binnen 14 Tagen nach der Onlinereservierung an das DHBW CAS in Heilbronn zu senden. Sie versäumen es, die Gebühren gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist zu bezahlen. Sie haben bereits dreimal erfolglos an der Deltaprüfung teilgenommen. Woran erkenne ich, dass meine Fachhochschulreife nach dem Schulgesetz für Baden- Württemberg anerkannt ist? Wenn für Ihren Abschluss zutreffend, finden Sie in der Regel auf Ihrem Abschlusszeugnis einen Vermerk dazu, in welchen Bundesländern der Abschluss anerkannt ist. In Zweifelsfällen können Sie bei Ihrer Schule nachfragen. Wenn Sie noch kein Zeugnis vorliegen haben, bitten Sie Ihre Schule eine Bescheinigung auszustellen, dass wenn zutreffend der von Ihnen angestrebte Abschluss in Baden- Württemberg anerkannt ist. Ich bin noch nicht volljährig. Benötige ich die Zustimmung bzw. Unterschrift meiner Eltern, um einen Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest zu stellen? Nein. Laut 63 Absatz 3 LHG gilt: Minderjährige, die eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, sind für Verfahrenshandlungen zur Aufnahme, Durchführung und Beendigung eines Studiums handlungsfähig im Sinne von 12 Absatz 1 Nummer 2 LVwVfG; dies gilt entsprechend für Studieninteressierte, die eine Hochschulzugangsberechtigung erst durch eine Prüfung an einer Hochschule erwerben wollen ( 58 Absatz 2 Nummer 4, 6 und 7), für die dafür erforderlichen Verfahrenshandlungen. 20. Juli 2017 FAQ Deltaprüfung Seite 3/10
4 Gültigkeit und Anerkennung Von wem wird die Deltaprüfung anerkannt? Eine an der DHBW durchgeführte Deltaprüfung wird von allen DHBW Standorten anerkannt. Wie lange ist die Deltaprüfung gültig? Eine an der DHBW bestandene Deltaprüfung ist für ein Studium an der DHBW zeitlich unbegrenzt gültig. Muss ich den Test mehrmals machen und auch mehrmals die Gebühr bezahlen, wenn ich mich für mehrere Studiengänge an verschiedenen Standorten der DHBW bewerbe? Nein. Der Test ist an allen DHBW Standorten gültig. Sie müssen diesen daher nur einmal bestehen. Ein zweiter bzw. dritter Test (und damit eine wiederholte Gebühr) werden nur fällig, wenn Sie beim ersten bzw. zweiten Versuch den Studierfähigkeitstest nicht bestehen bzw. erneut einen Antrag auf Zulassung zum Studierfähigkeitstest stellen. Termine und Onlinereservierung eines PC-Platzes Wie oft finden Testtermine statt? Termine für die Deltaprüfung finden das ganze Jahr über statt. Sie werden monatlich ca. 3 Monate im Voraus veröffentlicht. Wo finde ich die Termine? Unter im Onlineformular zur Reservierung eines PC-Platzes. Dort finden Sie als letzten Punkt neben Gewünschtes Testdatum ein Drop- Down-Menü, in dem Sie alle aktuell verfügbaren Termine finden. Es stehen nur buchbare Termine zur Auswahl, für bereits ausgebuchte Termine gibt es keine Warteliste. Bitte sehen Sie von weiteren Terminanfragen ab. Kann ich mehr als einen Termin reservieren? Nein. Mehrfachreservierungen führen zur Stornierung aller Vormerkungen. 20. Juli 2017 FAQ Deltaprüfung Seite 4/10
5 Warum muss ich mich zuerst online registrieren? Der Test ist PC-basiert. Damit wir Ihnen einen vorläufigen PC-Platz für den allgemeinen Studierfähigkeitstest reservieren können, müssen die Daten bereits frühzeitig vorliegen. Was ist, wenn ich meine schriftlichen Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Onlinereservierung einsende? In diesem Fall verfällt Ihr vorläufig reservierter Testtermin. Schriftliche Anmeldung durch Einsendung der Unterlagen Welche Unterlagen muss ich in Papierform an das Testzentrum schicken? Ihre vollständigen Unterlagen müssen enthalten: 1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular 2. Tabellarischer Lebenslauf 3. Nachweis über die (angestrebte) Fachhochschulreife bzw. fachgebundene Hochschulreife in Form einer amtlich beglaubigten Kopie oder einer Abschrift von: a. Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife / fachgebundenen Hochschulreife, wenn Sie den Abschluss bereits erworben haben, ODER b. Schulbescheinigung zum Nachweis darüber, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Bildungsgang besucht wird, der zum Erwerb der Fachhochschulreife / fachgebundenen Hochschulreife führt, ODER c. Anmeldebestätigung einer Schule für einen Bildungsgang, der zum Erwerb der Fachhochschulreife / fachgebundenen Hochschulreife führen wird, als Nachweis darüber, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine verbindliche Aufnahmezusage vorliegt. Bitte beachten Sie: Bereits mit dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung am CAS entsteht die Gebühr in Höhe von 150 Euro ( 5 Absatz 2 der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) für die Erhebung von Gebühren am DHBW Center for Advanced Studies (CAS) vom 6. Oktober 2016). Somit ist die Zahlung der Gebühr z.b. auch dann fällig, wenn Sie nach Einsenden der Unterlagen entscheiden, doch nicht mehr an dem Test teilzunehmen. Kann ich meine Anmeldeunterlagen auch (vorab) per zusenden? Nein. Anmeldungen per Mail werden nicht bearbeitet und umgehend gelöscht. 20. Juli 2017 FAQ Deltaprüfung Seite 5/10
6 Bitte reservieren Sie sich online unter unter dem Menüpunkt Termine und Anmeldung einen vorläufigen Testtermin. Anschließend senden Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Onlinereservierung alle benötigten Unterlagen postalisch ans Testzentrum des DHBW CAS in Heilbronn. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingesendete Unterlagen bearbeitet werden können und Ihnen den vorläufigen Testtermin sichern. Was passiert, nachdem ich online einen Testplatz reserviert und meine schriftlichen Unterlagen eingesandt habe? Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrages wird dieser durch das Testzentrum bearbeitet. Sollte Ihr Antrag aufgrund fehlender Unterlagen unvollständig sein oder sonstige Fragen dazu bestehen, werden Sie vom Testzentrum kontaktiert. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind! Ca. 2-3 Wochen vor Ihrem reservierten Testtermin werden Sie von uns per Post darüber informiert, ob Sie zum Studierfähigkeitstest zugelassen wurden oder nicht. Wenn Sie zugelassen wurden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und einen Gebührenbescheid. Wenn Sie nicht zugelassen wurden, erhalten Sie einen Versagungsbescheid und einen Gebührenbescheid. Der in beiden Fällen beigefügte Gebührenbescheid über 150 Euro ist innerhalb der im Gebührenbescheid genannten Frist auf das im Gebührenbescheid angegebene Konto zu überweisen. Bitte beachten Sie: Die Zahlung der Gebühr ist auch fällig, wenn Sie nach Einsenden der Unterlagen entscheiden, doch nicht mehr an dem Test teilzunehmen. Was passiert, wenn mein eingesandter schriftlicher Antrag unvollständig ist? Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist und Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind! Laut 4 Absatz 2 der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (Prüfungsordnung Deltaprüfung) vom 13. März 2015, in der Fassung vom 14. Dezember 2016, ist die Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest zu versagen, wenn die Unterlagen nach 3 Absätze 5 und 6 nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Wie Sie unserer Website entnehmen können, ist die Gebühr von 150 Euro auch im Falle einer Versagung gemäß der im Gebührenbescheid angegebenen Frist zu bezahlen. Grund hierfür ist, dass die Gebühr mit dem Eintreffen der schriftlichen Anmeldung am CAS entsteht ( 5 Absatz 2 der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) für die Erhebung von Gebühren am DHBW Center for Advanced Studies (CAS) vom 6. Oktober 2016 und 9 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der DHBW über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (Prüfungsordnung Deltaprüfung) vom 13. März 2015, in der Fassung vom 14. Dezember 2016). 20. Juli 2017 FAQ Deltaprüfung Seite 6/10
7 Erhalte ich eine Eingangsbestätigung darüber, dass meine schriftlichen Unterlagen beim DHBW CAS eingegangen sind? Nein, Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang Ihrer schriftlichen Unterlagen. Wir bitten von Sachstandsanfragen abzusehen. Gebühren Wann muss ich die Gebühr bezahlen? Gebührenpflichtig wird Ihre Anmeldung für den allgemeinen Studierfähigkeitstest, sobald uns Ihr schriftlicher Antrag vorliegt. Sie werden ca. 2-3 Wochen vor Ihrem reservierten Testtermin per Post von uns darüber informiert, ob Sie zum Studierfähigkeitstest zugelassen wurden oder nicht. Wenn Sie zugelassen wurden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und einen Gebührenbescheid. Wenn Sie nicht zugelassen wurden, erhalten Sie einen Versagungsbescheid und einen Gebührenbescheid. Im Gebührenbescheid erhalten Sie alle Zahlungsinformationen und -fristen zu der Gebühr. Sind die 150 Euro Gebühr für die gesamte Prüfung oder kommen noch weitere Gebühren dazu? Mit dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung am CAS wird die Gebühr in Höhe von 150 Euro erhoben ( 5 Absatz 2 der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) für die Erhebung von Gebühren am DHBW Center for Advanced Studies (CAS) vom 6. Oktober 2016). Im Falle, dass Sie die Prüfung nicht bestehen und Sie daraufhin erneut einen Antrag auf Zulassung stellen, wird auch erneut die Gebühr in Höhe von 150 Euro erhoben. Was passiert, wenn ich zum Test zugelassen wurde, aber vergessen habe zu bezahlen? Die Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest ist nur bei rechtzeitiger Bezahlung der Gebühr laut Gebührenbescheid möglich. Was passiert, wenn ich auch nach Aufforderung Ihrerseits die Gebühr nicht bezahle? Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sehen wir uns leider gezwungen, die Gebühr zwangsweise beitreiben zu lassen. Da es sich um eine öffentliche Abgabe handelt, stellt der Gebührenbescheid nach Bestandskraft bereits einen Vollstreckungstitel dar, ohne dass es einer erneuten Mahnung bedarf. 20. Juli 2017 FAQ Deltaprüfung Seite 7/10
8 Was passiert, wenn ich meinen schriftlichen Antrag bereits eingesandt habe, aber nicht mehr am Test teilnehmen möchte? Bei jedem schriftlichen Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Antrag. Die Gebühr von 150 Euro entsteht bereits mit dem Eintreffen der schriftlichen Anmeldung am CAS ( 5 Absatz 2 der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) für die Erhebung von Gebühren am DHBW Center for Advanced Studies (CAS) vom 6. Oktober 2016 und 9 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der DHBW über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (Prüfungsordnung Deltaprüfung) vom 13. März 2015, in der Fassung vom 14. Dezember 2016). Somit ist die Gebühr von 150 Euro nach Eintreffen Ihrer schriftlichen Anmeldung am CAS auch dann gemäß der im Gebührenbescheid angegebenen Frist zu zahlen, wenn Sie sich nach Einsenden Ihrer schriftlichen Anmeldung gegen eine Teilnahme am Studierfähigkeitstest entscheiden. Somit können Sie vor Beginn des allgemeinen Studierfähigkeitstests ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Gebühr von 150 Euro ist jedoch trotzdem gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist zu zahlen. Eine bereits bezahlte Gebühr wird nicht zurückerstattet ( 9 Absatz 1 Prüfungsordnung Deltaprüfung). Da der bestandene Studierfähigkeitstest für die Aufnahme eines Studiums an der DHBW zeitlich unbegrenzt gültig ist, empfehlen wir Ihnen wenn Sie zum Studierfähigkeitstest zugelassen wurden bzw. werden am Test teilzunehmen, auch wenn Sie ihn im Moment nicht mehr benötigen sollten. Ist es möglich eine Rechnung an die Ausbildungsstätte (Dualer Partner) zu richten oder kann die Gebühr nur an den Testteilnehmer selbst ausgestellt werden? Der Gebührenbescheid wird auf den Testteilnehmer ausgestellt. Ob eine Übernahme von der Ausbildungsstätte erfolgen kann, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Ausbildungsstätte. Erhalte ich eine Zahlungsbestätigung, sobald die Gebühren auf dem im Gebührenbescheid angegebenen Konto eingegangen sind? Nein, Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Gebührenzahlung. Prüfen Sie bitte daher nach getätigter Zahlung, dass keine Rückbuchung auf Ihr Konto erfolgte. 20. Juli 2017 FAQ Deltaprüfung Seite 8/10
9 Vorbereitung auf den Testtag Wie kann ich mich auf den Test vorbereiten? Im Dokument Beispielaufgaben finden Sie Informationen und Beispiele zu den Fragetypen. Diese sind jedoch lediglich repräsentativ für die Art der Fragen, nicht aber für deren Schwierigkeitsgrad die Aufgaben werden beim Test deutlich schwieriger sein als die Beispielaufgaben! Anhand der Beispielaufgaben können Sie sich gezielt auf den Test vorbereiten, indem Sie sich anhand von Übungsaufgaben mit der Art der Testfragen vertraut machen, die den Beispielaufgaben in ihrer Art möglichst ähnlich, aber vom Schwierigkeitsgrad deutlich anspruchsvoller sind. Wie ist der Test aufgebaut? Der allgemeine Studierfähigkeitstest prüft in sechs Aufgabenblöcken Ihre Fähigkeiten und Eigenschaften zu Logischem Denken, Zahlenverständnis, Problemlösungsvermögen und verbalen Fähigkeiten ab diese Aufgaben beanspruchen insgesamt ca. 50 Minuten. Danach folgt ein letzter Aufgabenblock zu Ihrer Persönlichkeit diese Fragen beanspruchen ca. 5-8 Minuten. Es ist wichtig auch diesen letzten Teil über die persönlichen Eigenschaften vollständig zu beantworten. Nur durch die vollständige Bearbeitung aller Fragen bzw. aller im Rahmen des Studierfähigkeitstests abgeprüften Fähigkeiten und Eigenschaften kann ein Testergebnis ermittelt und bei ausreichender Punktezahl der Test bestanden werden. Welche Hilfsmittel kann ich während des Tests verwenden? Es sind grundsätzlich keinerlei Hilfsmittel (z.b. Stift, Papier, Taschenrechner, Mobiltelefon, Tablet-PC, ) zugelassen. Einzig zugelassenes Hilfsmittel ist der durch das DHBW CAS zur Verfügung gestellte PC-Arbeitsplatz (Tisch, Stuhl, Maus, PC-Laufwerk, Bildschirm, Tastatur). Verstöße hiergegen können als Täuschungsversuch gewertet werden. Wenn Sie versuchen, das Ergebnis Ihrer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Manipulation zu beeinflussen, oder wenn Sie bei der Prüfung in erheblichem Maße gegen die Ordnung verstoßen, können Sie von der weiteren Teilnahme am Studierfähigkeitstest ausgeschlossen werden. Der Test gilt dann als nicht bestanden. Damit reduziert sich die Anzahl der möglichen Wiederholungsversuche. Wo findet der Test statt? Die Testungen finden i.d.r. zentral beim Testzentrum des DHBW CAS in Heilbronn statt. Sie finden das Testzentrum unter folgender Adresse: 20. Juli 2017 FAQ Deltaprüfung Seite 9/10
10 Duale Hochschule Baden-Württemberg Center for Advanced Studies Testzentrum Bildungscampus 13, Gebäude M Heilbronn Wieviel Zeit muss ich insgesamt einplanen, wenn ich am Studierfähigkeitstest teilnehme? Die reine Testdauer beträgt 60 Minuten. Sie sollten insgesamt allerdings mindestens 2,5 Stunden einplanen, da vor dem Test die Ausweise und Zulassungsbescheide der Teilnehmenden kontrolliert werden und eine kurze Einweisung stattfindet, und ca. 45 Minuten nach dem Test die Ausgabe der Testergebnisse beginnt. Wiederholungsprüfung Was passiert wenn ich durchgefallen bin muss ich dann nochmal 6 Wochen warten, bis ich den Test wiederholen kann? Da die Prüfung Ihrer Unterlagen bereits bei Ihrem ersten Antrag erfolgt ist, kann der Anmeldeprozess in der Regel verkürzt werden. Dadurch ist je nach Kapazität des Testzentrums ein früherer Wiederholungstermin möglich. Kontaktieren Sie hierzu das Testzentrum. Bitte beachten Sie: Jede Neuanmeldung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest führt jeweils zur Erhebung der Gebühr in Höhe von 150 Euro. 20. Juli 2017 FAQ Deltaprüfung Seite 10/10
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