Betriebsreglement. für die Kindertagesstätte. (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Zürich, 1. August 2014

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1 Betriebsreglement für die Kindertagesstätte mykita (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Zürich, 1. August mail@ortefuerkinder.ch

2 Kindertagesstätte mykita Betriebsreglement / AGB 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte mykita. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Kindertagesstätte bringen, über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife usw. 2. Sinn und Zweck Die Kindertagesstätte mykita bietet Kindern ab 3 Monaten bis zum Alter von 5 Jahren eine an aktuellen pädagogischen Erkenntnissen ausgerichtete familienergänzende Betreuung während des Tages. Den Kindern wird Gelegenheit geboten, sich allein zu beschäftigen, sich mit den anderen Kindern auseinander zu setzen, mit ihnen zu spielen. Die ausgebildeten Erwachsenen achten auf eine angemessene Förderung des einzelnen Kindes. Diese ausserfamiliäre Tagesbetreuung steht allen Kindern offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die Kindertagesstätte bringen wollen. mykita strebt eine angemessene soziale Durchmischung an. Deshalb vergibt sie pro Tag sechs Plätze an subventionsberechtigte Eltern. 3. Ziele und Grundsätze Die Kindertagesstätte mykita hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig; dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, Zwang zum Schlafen besteht nicht. Körperpflege und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur sondern zu einem erfreulichen Erlebnis werden. Eine wichtiger Grundsatz von mykita ist die Zweisprachigkeit. Neben der Chance, eine zweite Sprache spielerisch und mit grosser Leichtigkeit zu erlernen, bietet die Internationalität unserer Kinder und Betreuerinnen auch die Möglichkeit, andere Kulturen im Alltag kennen zu lernen mail@ortefuerkinder.ch

3 Die Zweisprachigkeit (deutsch/englisch) gewährleistet mykita durch je eine englischsprachige Betreuerin je Gruppe, die sich mit den Kindern ausschliesslich in ihrer Muttersprache unterhält. Dieses so genannte Immersionsprinzip ( eintauchen ) erlaubt es den Kindern, eine neue Sprache beiläufig und altersgerecht (also ohne Unterrichtslektionen) zu erwerben. Bei der Betreuung der jüngsten Kinder orientieren wir uns an den Grundsätzen von Emmi Pikler. Der Name Emmi Pikler steht für einen Bewusstseinswandel im Umgang mit dem Säugling und Kleinkind. Das Kind wird als Mensch und Partner ernst genommen. Statt es einfach nach unseren Vorstellungen zu fördern, zu motivieren oder zu beschäftigen geht es darum, mit ihm in einen wirklichen Kontakt zu treten mit ihm vertraut zu werden und eine auf Achtsamkeit, Einfühlungsvermögen, Liebe und Respekt beruhende Beziehung aufzubauen. Sein Bedürfnis nach Geborgenheit wird durch liebevolle Zuwendung und ungeteilte Aufmerksamkeit befriedigt. Das wirkt sich neben dem allgemeinen Umgang auch stark auf die Pflege aus. Schon dem Säugling wird ein Mitwirken bei den Pflegehandlungen ermöglicht, was ihn zunehmend zur Kooperation befähigt. Diese Kinder wachsen zu gesunden Erwachsenen heran, die sich in unsere Gesellschaft ohne Schwierigkeiten integrieren und ihren eigenen Kindern ein Zuhause bieten. Zur optimalen Gestaltung des Alltags, der an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder ausgerichtet ist, sind die Gruppen von mykita im Rahmen des Tandem-Modells in zwei Altersgruppen eingeteilt: Auf den beiden Kleinkind-Gruppen Yellow und Green betreuen wir je höchstens acht Kinder im Alter von 3 Monaten bis ca. 2.5 Jahren. Auf den beiden Kleinkindergarten-Gruppen Red und Blue betreuen wir höchstens 12 Kinder zwischen ca. 2.5 und 5 Jahren. Die Gruppen arbeiten untereinander zusammen, damit die jüngeren und älteren Kinder regelmässig voneinander profitieren können (Vorbild-Funktion, Fürsorge-Kompetenzen). 4. Räumlichkeiten mykita befindet sich in renovierten, grösszügigen Büroräumlichkeiten, die den Kindern viel Platz gewähren und die dank grosser Fensterfronten sehr hell sind. Die Gesamtfläche beträgt 440m2, jede Gruppe ist mindestens 60m2 gross und verfügt je über einen Spielund einen Schlafraum mail@ortefuerkinder.ch

4 5. Betriebsbewilligung und Mitgliedschaft kibesuisse mykita verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung. Der Trägerverein Orte für Kinder ist zudem Mitglied des Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) und erfüllt alle vom Verband erlassenen Qualitätsstandards. 6. Trägerschaft und Kindertagesstättenleitung Träger der Kindertagesstätte mykita ist der Verein Orte für Kinder. Der Verein arbeitet gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Aus diesem Grund ist er von der Steuer befreit. Die Leitung der Kita liegt in den Händen einer Kita-Leiterin mit Führungsausbildung und umfassendem Leistungsausweis. Die Kita-Leiterin erhält Unterstützung durch einen aktiven Vereinsvorstand, der über eine universitäre Ausbildung in Pädagogik und Betriebswirtschaftslehre verfügt und für alle finanziellen und rechtlichen Belange verantwortlich ist. 6.1 Organigramm Vereinsmitglieder ı Vorstand ı Kita-LeiterIn ı ı ı ı Gruppenleiterin 1 Gruppenleiterin 2 weitere Mitarbeiterin Lernende FaBe Mitarbeiterin Lernend FaBe Praktikantin Praktikantin mail@ortefuerkinder.ch

5 7. Personal Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in mykita eine Ausbildung zur Fachperson Betreuung zu absolvieren. PraktikantInnen können während eines Jahres mitarbeiten. 8. Öffnungszeiten mykita ist täglich zwischen 7.30 Uhr und Uhr geöffnet. Eltern können ihre Kinder morgens zwischen 7.30 und 9.00 Uhr in die Kita bringen und nachmittags ab Uhr abholen. In der Blockzeit zwischen 9.00 Uhr und Uhr können Kinder nur im Ausnahmefall gebracht oder abgeholt werden, um den Gruppen während dieser Zeit einen ungestörten pädagogischen Alltag zu ermöglichen. Die Eltern werden gebeten, die Kinder rechtzeitig zu bringen und abzuholen, damit vor 9.00 Uhr bzw Uhr genügend Zeit für den Informationsaustausch bleibt (ca. 10 Minuten vorher). Für nicht angemeldete Zusatzzeiten nach Uhr werden 30 CHF pro angefangene Stunde in Rechnung gestellt. 9. Tagesablauf Entsprechend dem Ziel der Individualisierung kleinstkindpädagogischer Arbeit einerseits und dem Bedürfnis der Kinder nach Gruppenerlebnissen, Wiederholung und durchschaubarer Struktur andererseits muss der Tagesablauf einer Krippengruppe verschiedenen, sich tendenziell widersprechenden Anforderungen gerecht werden. Diese Ausgangslage erfordert eine Strukturierung des Tagesablaufs, die allerdings individuell flexibel gehandhabt wird. Grobstruktur: 7.30 bis 9.00 Uhr Eintreffen der Kinder und Eltern 8.30 bis 9.00 Uhr Znüni vorbereiten 9.00 bis 9.20 Uhr Znüni 9.20 bis Uhr Freispiel / Aktivitäten, wenn möglich draussen bis Uhr Tischen, Hände waschen bis Uhr Zmittag bis Uhr Aufräumen / Hygiene / Zähneputzen bis Uhr Mittagsruhe: Schlafen und/oder ruhiges Spiel bis Uhr Freispiel / Aktivitäten, wenn möglich draussen bis Uhr Zvieri Uhr Abholzeit der Eltern beginnt Uhr mykita schliesst mail@ortefuerkinder.ch

6 10. Aufnahmebedingungen Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarten-Eintritt aufgenommen. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt 2 ganze Tage. 11. Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig und deshalb obligatorisch. Die Eingewöhnung dauert in der Regel zwei Wochen, während derer die Eltern täglich in die Kita zur Eingewöhnung kommen. Die ersten drei Tage der Eingewöhnung dienen dem gegenseitigen Kennen lernen. Nachher haben die Eltern die Möglichkeit, das Kind stundenweise mit sich täglich aufbauenden Betreuungszeiten in die Kita zu bringen, bis es sich an die Mitarbeiterinnen und an die anderen Kinder gewöhnt hat. Während der Eingewöhnungszeit fallen die regulären Betreuungsentgelte an (Eintrittstermin = Beginn der Eingewöhnung = Start Berechnung der vertraglich vereinbarten Betreuungskapazitäten). 12. Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollten stets in der Kindertagesstätte zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel und Regenschutz. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen und Kleidung, die in die Kindertagesstätte mitgebracht werden, kann keine Verantwortung und Haftung übernommen werden. Kinder brauchen kein eigenes Essen mitbringen, denn sie erhalten folgende Mahlzeiten: Znüni, Zmittag Zvieri 13. Krankheit Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Kindertagesstätte werden die Eltern sofort benachrichtigt und gebeten, das Kind abzuholen. Für nicht in Anspruch genommene Betreuungstage infolge von Krankheit kann das Betreuungsentgelt nicht erstattet werden. Chronische mail@ortefuerkinder.ch

7 Erkrankungen, Allergien und andere Empfindlichkeiten müssen beim Eintritt gemeldet werden. Die Eltern informieren die Kita-Leitung beim Eintritt umfassend. Ebenso müssen sie die Kita-Leitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientieren. Die Eltern erteilen der Gruppen-Leitung Weisung, ob und welche Medikamente den Kindern verabreicht werden dürfen. Ohne Weisung ist die Kita und ihre Erzieherinnen nicht berechtigt, Medikamente zu verabreichen (medizinische Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen). 14. Betriebsferien mykita ist vom bis Neujahr geschlossen (Betriebsferien). Ansonsten hat die Kita mit Ausnahme der gesetzlichen, kantonalen und Zürcher Feiertage montags bis freitags geöffnet. Vor Feiertagen hat die Kita regulär bis Uhr geöffnet. 15. Hygiene und Sicherheit Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat überprüft. Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen wie: geschützte Steckdosen, Fallschutz bei Spielgeräten. Die Liegenschaft erfüllt zudem alle feuerpolizeilichen Anforderungen. Grundsätzlich sind nur die Eltern berechtigt, ihr Kind aus der Kita abzuholen. Die Eltern teilen der Gruppen-Leitung persönlich mit, wenn ihr Kind von einer Drittperson abgeholt werden darf. Andernfalls wird das Kind nicht aus der Kita entlassen. Ein damit verbundener allfälliger zusätzlicher Betreuungsaufwand wird separat in Rechnung gestellt. 16. Tarife und Rabatte Ein ganzer Tag in mykita umfasst bis zu 11 Stunden Betreuungszeit (7.30 bis Uhr). Der Tagessatz richtet sich nach dem Alter der betreuten Kinder per 1. eines Monats: Kinder bis 2 Jahre: 135 CHF / Tag Kinder ab 2 Jahre: 120 CHF / Tag In dem Tagessatz sind alle anteiligen Kosten für Betreuung, Räume, Essen, Material, Hygieneartikel und Ausflüge enthalten mail@ortefuerkinder.ch

8 Der Tagessatz, der einen kostendeckenden aber nicht gewinnorientierten Betrieb gewährleistet, kann einmal jährlich durch den Trägerverein angepasst werden Beim Vertragsabschluss wird eine Eintrittsgebühr von 800 CHF sowie eine Anzahlung für den ersten Betreuungsmonat in Rechnung gestellt. Es wird kein Depot erhoben. Geschwistern wird kein Rabatt gewährt, weil damit keine Aufwandsverminderung verbunden ist. Für die subventionsberechtigten Eltern gelten die Tarife gemäss Zürcher Finanzierungsmodell. Das rechtzeitige jährliche Einholen eines Beitragsfaktors vom Schul- und Sportdepartement sowie der jährliche Nachweis des Subventionsanspruchs in Form von Erwerbs- oder Ausbildungsnachweisen in Höhe des Betreuungspensums gegenüber der Kita fällt in die Verantwortung der Eltern. Ohne die notwendigen Nachweise der Eltern muss die Kita statt des subventionierten Tarifes den Vollzahlertarif in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Vertragsänderungen, die Eltern ausserterminlich vornehmen oder die durch das Sozialdepartement verfügt werden. Die Kita-Leitung hilft gerne weiter, wenn Eltern diesbezüglich Beratung benötigen. 17. Zahlungsregelungen Auf Basis der reservierten wöchentlichen Betreuungszeiten errechnet der Verein Orte für Kinder eine Monatspauschale, mit der die Betreuungskosten unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der beanspruchten Wochentage in einem Monat abgegolten werden. Die Monatspauschale errechnet sich aus: Monatspauschale = Anzahl reservierte Tage pro Woche x Preis pro Tag x 4.2 Die derart errechnete Monatspauschale ist für jeden Kalendermonat in gleicher Höhe fällig. Nicht in Anspruch genommene Betreuungstage infolge von Krankheit oder Ferien des Kindes sowie Betriebsferien können nicht erstattet werden. Die Monatspauschale ist monatlich im Voraus auf den ersten eines Monats fällig. Die Eltern verpflichten sich, einen Dauerauftrag mit der beim Eintritt mitgeteilten Monatspauschale zugunsten des Vereins Orte für Kinder einzurichten oder die Erlaubnis zur Abbuchung via Lastschriftverfahren zu erteilen. Eventuelle zusätzliche Tage oder Betreuungszeiten werden im Nachhinein verrechnet. Die gesetzlichen Vertreter haften solidarisch für das Betreuungsentgelt mail@ortefuerkinder.ch

9 18. Platzreservation Eltern können sich gratis und unverbindlich auf die Warteliste von mykita. Möchten sie einen frei werdenden Platz schon im Vorfeld verbindlich reservieren, können sie dies durch eine vorzeitige Vertragsunterzeichnung tun. Sie zahlen dann per Vertragsunterzeichnung das Betreuungsentgelt für den ersten Monat. Lösen die Eltern den Vertrag vor Antritt der Betreuung wieder auf, verfällt die geleistete Anzahlung. 19. Abtausch von Betreuungstagen Falls der Wunsch besteht, die vertraglich bestimmten Betreuungstage gegen andere Tage verbindlich abzutauschen, ist dies im Rahmen der Kapazitäten per Anfang eines Monats möglich. Während einer Woche können einzelne Tage nicht gegeneinander abgetauscht werden. Die Möglichkeit, Zusatztage zu beanspruchen bleibt von dieser Regelung unberührt. Es ist jedoch keine Erstattung von im Gegenzug nicht genutzten Betreuungszeiten möglich. 20. Kündigung Der Betreuungsplatz oder ein Teil der vertraglichen Betreuungskapazität kann durch die Eltern oder durch die Kindertagesstätte mit einer Frist von zwei Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Verzichten die Eltern nach der Kündigung auf eine Betreuung des Kindes, bleibt das Betreuungsentgelt bis zum Ende der Kündigungsfrist geschuldet. Eltern, deren Platz durch das Sozialdepartement mitfinanziert wird und die während der Kündigungsfrist die Betreuungseinrichtung wechseln, wird bis zum Ende der Kündigungsfrist der Vollzahlertarif verrechnet, da in diesem Fall der Subventionsanspruch verfällt. 21. Versicherungen Die Eltern benötigen für ihr Kind eine Haftpflichtversicherung und sind für die Krankenund Unfallversicherung des Kindes verantwortlich, die sie beim Eintritt in die Kita nachweisen. Die Kindertagesstätte verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung und Haftpflichtversicherung für das Personal. Für Spielsachen und Kleidung, die in die Kindertagesstätte mitgebracht werden, kann keine Verantwortung und Haftung übernommen werden mail@ortefuerkinder.ch

10 22. Datenschutz Sämtliche Dokumente über Kinder und Eltern unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Über Kinder und Eltern wird ausserhalb der mykita nicht gesprochen. Die Mitarbeiter haben eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. Auch Eltern der mykita werden keine Auskünfte über andere Kinder erteilt. mykita macht Teile ihrer Arbeit auf ihrer Internetseite ( öffentlich. Bei der Auswahl der Bilder achtet die Kita-Leitung darauf, dass keine Fotos mit unseriösem Charakter veröffentlicht werden. Möchten Eltern grundsätzlich nicht, dass ihr Kind im Online-Tagebuch erscheint, teilen sie dies der Kita-Leitung mit mail@ortefuerkinder.ch

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