NEWSLETTER TOP THEMA TERMINE RECHT AKTUELL AGV PUBLIK. BSG veröffentlicht Entscheidungsgründe zu den Syndikus-Urteilen vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "NEWSLETTER TOP THEMA TERMINE RECHT AKTUELL AGV PUBLIK. BSG veröffentlicht Entscheidungsgründe zu den Syndikus-Urteilen vom 3.4.2014..."

Transkript

1 NL Ausgabe 08/ TOP THEMA BSG veröffentlicht Entscheidungsgründe zu den Syndikus-Urteilen vom NEWSLETTER TOP THEMA TERMINE RECHT AKTUELL AGV PUBLIK TERMINE Personalleitertagungen Außendienst 2014 von Oktober 2014 in Düsseldorf und November 2014 in Augsburg... 3 Update Arbeitsrecht DVA-Seminar am 27./28. November 2014 in Hamburg... 5 Low-Performer DVA-Seminar am 17. November 2014 in Köln... 6 RECHT AKTUELL Sonderkündigungsschutz...6 Verhaltensbedingte Kündigung mit Auslauffrist...7 Arbeitsschutzcharakter des Urlaubsanspruchs... 8 AGV PUBLIK Mindestlohngesetz... 9 LVRG: Absenkung des Höchstzillmersatzes... 9 Europa quo vadis?... 9

2 IMPRESSUM Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. Arabellastraße München Telefon +49 (89) Telefax +49 (89) Internet Registergericht Vereinsregister des Amtsgerichts München Register-Nr. VR Verantwortlich: Dr. Sebastian Hopfner Stellv. Hauptgeschäftsführer 2 NL 08/2014 vom

3 TOP THEMA BSG veröffentlicht Entscheidungsgründe zu den Syndikus-Urteilen vom Bereits vergangene Woche informierten wir Sie mit AR 15/2014 vom 21. August 2014, dass das Bundessozialgericht (BSG) in einem seiner drei Verfahren vom 3. April 2014 zur Befreiung der Syndikusanwälte von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht seine Urteilsgründe bekannt gab. Zwischenzeitlich hat das BSG die Urteilsgründe für alle drei Entscheidungen (Az.: B 5 RE 13/14 R; Parallelentscheidungen tragen das Az. B 5 RE 3/14 R sowie B 5 RE 9/14 R) veröffentlicht. Dieselben können im Anhang A bis C zu diesem Rundschreiben abgerufen werden. Alle drei Urteilsbegründungen enthalten keine Hinweise zum Vertrauensschutz bzgl. bereits erteilter Befreiungen. Wie bereits angekündigt, werden wir die Urteilsgründe in Kürze für Sie aufbereiten. (Anhänge sind elektronisch im Mitgliederbereich hinterlegt) Verena Richter Telefon +49 (89) verena.richter@agv-vers.de TERMINE Personalleitertagungen Außendienst 2014 von Oktober 2014 in Düsseldorf und November 2014 in Augsburg Der AGV lädt Sie auch im Namen des Vertriebsausschusses der Versicherungswirtschaft herzlich zu unseren diesjährigen Personalleitertagungen Außendienst ein, die inhaltsgleich am Oktober 2014 in Düsseldorf Hotel Nikko (Tagung I) und November 2014 in Augsburg Steigenberger Drei Mohren (Tagung II) stattfinden. Dr. Rolf Wiswesser, Vorstandsvorsitzender der ERGO Beratung und Vertrieb AG, wird in seinem Einführungsvortrag über die Vertriebsstrategien im Umfeld von zunehmender Regulierung und herausfordernden Kapitalmärkten berichten. Dabei zeigt er auf, wie die Neuausrichtung des ERGO-Vertriebs mit Hilfe einer ganzheitlichen, kundenbedarfsorientierten Betreuung einen nachhaltigen Vertriebserfolg erzielen will. NL 08/2014 vom

4 Darüber hinaus legt er dar, was eine umfängliche Kundenberatung ausmacht und wie die Profitabilität durch Anpassungen in der Vertriebssteuerung gesteigert wird. Die Arbeitsgruppe 1 Regulierung und Revolution im Vertrieb Aktuelle Entwicklungen und Konsequenzen beschäftigt sich unter anderem mit den Auswirkungen der IMD2-Richtlinie auf das Marktumfeld. Dabei wird beleuchtet, inwiefern die zunehmenden Anforderungen an den Verbraucherschutz die gegenwärtigen Vergütungssysteme beeinflussen. Die Arbeitsgruppe 2 Regulierung und Revolution im Vertrieb Qualität und Transparenz wird unter anderem der Frage nachgehen, welche Neuausrichtungen in Steuerungssystemen, Vertriebsmannschaft und deren Ausbildung notwendig sind, um den Verbraucher durch eine qualifizierte und kundenorientierte Beratung optimal zu bedienen. Im Schlussvortrag erfahren Sie von Frank Thomsen, Mitglied des Vorstandes der Itzehoer Versicherung, welches Erfolgsgeheimnis hinter der Orchestrierung in den unterschiedlichen Vertriebswegen bei einem mittelständischen Unternehmen steckt. Den genauen Ablauf der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Programm (Anhang A und B). Leiter der Tagung in Düsseldorf ist Dr. Rolf Wiswesser, Vorstandsvorsitzender der ERGO Beratung und Vertrieb AG und Mitglied des Vertriebsausschusses des GDV. In Augsburg wird Dr. Josef Beutelmann, Vorsitzender der Aufsichtsräte der Barmenia Versicherungen und Vorsitzender des AGV, die Leitung der Tagung übernehmen. Das Tagungsprogramm wurde von einer Kommission des AGV vorbereitet (Anhang C), bei deren Mitgliedern wir uns herzlich für die engagierte Mitarbeit bedanken. Anmeldung: Die Anmeldung zu den Tagungen ist über unsere Homepage ( ) oder über die beiliegenden Anmeldebögen (Anhang D und E) möglich. Wir haben für Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage ( id=10 ) einen persönlichen Account eingerichtet, über den Sie sich einfach und schnell anmelden können. Falls Sie den Mitgliederbereich noch nicht genutzt haben, setzen Sie bitte unter Angabe Ihrer Unternehmens- -Adresse, welche gleichzeitig Ihr Benutzername ist, unter Passwort vergessen auf der Startseite Ihr Konto/Passwort zurück. Bitte melden Sie sich anschließend als angemeldeter Nutzer unter Termine zur Tagung an. Für Rückfragen zur Anmeldung über die Homepage können Sie sich gerne an Frau Neumann ( mailto:brigitte.neumann@agv-vers.de ), 089/ wenden. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Ihre Anmeldung bis zum 19. September 2014 für Düsseldorf bzw. 6. Oktober 2014 für Augsburg bei uns eingeht. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Einladungskarte, die als Teilnahmebestätigung gilt. Die Tagungsgebühr beträgt pro Teilnehmer 230,-. Eine entsprechende Überweisung erbitten wir unter Nennung des Teilnehmernamens auf unser Konto bei der Postbank München, IBAN: DE , SWIFT/BIC: PBNKDEFFXXX. 4 NL 08/2014 vom

5 Die Reise- und Unterbringungskosten sind wie bei früheren Veranstaltungen vom Teilnehmer bzw. seinem Unternehmen selbst zu tragen. Wir haben in den Tagungshotels Zimmerkontingente zu Sonderkonditionen für unsere Teilnehmer reserviert. Die Zimmerreservierung ist vom Teilnehmer selbst über das beigefügte Formular (Anhang F und G inklusive Anfahrtsbeschreibung) vorzunehmen. Da die Zimmerkontingente nur für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stehen, bitten wir Sie, Ihre Zimmerreservierung ebenfalls bis spätestens 19. September 2014 für Düsseldorf bzw. 6. Oktober 2014 für Augsburg vorzunehmen. (Anhänge sind elektronisch im Mitgliederbereich hinterlegt) Tobias Hohenadl Rechtsanwalt Referent Telefon +49 (89) tobias.hohenadl@agv-vers.de Update Arbeitsrecht DVA-Seminar am 27./28. November 2014 in Hamburg Am 27./28. November 2014 findet in Hamburg das DVA-Seminar "Update Arbeitsrecht" statt. Mitarbeiter in Personalabteilungen und Führungskräfte, die bereits über solide Grundkenntnisse im Arbeitsrecht verfügen und den Anschluss zur aktuellen arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht verpassen möchten, werden auf diesem Seminar auf den neuesten Stand höchstrichterlicher Rechtsprechung gebracht. Wichtige Urteile werden auch kurzfristig und teilweise vor ihrer Veröffentlichung in das Seminarprogramm eingearbeitet. Darüber hinaus werden alle arbeitsgesetzlichen Änderungen dargestellt, die für die Teilnehmer/innen in der betrieblichen Praxis relevant sind. Das Seminar wird gehalten von Dr. Sandra Kreft und Dr. Benjamin Heider, beide Referenten des Arbeitgeberverbandes. Sie können sich auf der Homepage der Deutschen Versicherungsakademie ( update-arbeitsrecht-v732/ ) anmelden. Dr. Sandra Kreft Fachanwältin für Arbeitsrecht Stellvertretende Leiterin Rechtsabteilung Telefon +49 (89) sandra.kreft@agv-vers.de Dr. Benjamin Heider LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Referent Herr Dr. Benjamin Heider ist ab 8. September 2014 wieder im Hause. Telefon +49 (89) NL 08/2014 vom

6 Low-Performer DVA-Seminar am 17. November 2014 in Köln Minder- und Schlechtleistung von Arbeitnehmern stören den Betriebsfrieden und können zu erheblichen ökonomischen Einbußen für das Unternehmen führen. Ein solches Verhalten müssen Sie nicht tatenlos hinnehmen. Das Seminar analysiert daher zunächst Art und Ursachen von Leistungsmängeln und bespricht sodann, wie der Arbeitgeber diesen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung begegnen kann. Zu den möglichen Maßnahmen zählen dabei nicht nur das Mitarbeitergespräch und die Zielvereinbarung, sondern auch arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Abmahnung und Kündigung. Das Seminar vermittelt Ihnen weiter das notwendige Wissen in Bezug auf einvernehmliche Trennungen durch Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag sowie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Das Seminar wird gehalten von Dr. Benjamin Heider, Referent des Arbeitgeberverbandes, und findet am 17. November 2014 in Köln statt. Anmelden können Sie sich auf der Homepage der Deutschen Versicherungsakademie ( ). Dr. Benjamin Heider LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Referent Herr Dr. Benjamin Heider ist ab 8. September 2014 wieder im Hause. Telefon +49 (89) RECHT AKTUELL Sonderkündigungsschutz Arbeitnehmer, die für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl kandidieren oder vorgeschlagen werden, sind keine Wahlbewerber im gesetzlichen Sinne; sie genießen deshalb keinen Sonderkündigungsschutz. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom AZR 505/13. Bei der beklagten Arbeitgeberin sollten Betriebsratswahlen durchgeführt werden. Der Kläger wurde von der Gewerkschaft ver.di als Mitglied des Wahlvorstands beim Arbeitsgericht vorgeschlagen. Einige Tage später gab er in einer von ver.di produzierten Videoaufzeichnung eine Erklärung des Inhalts ab, es gäbe im Betrieb Probleme. An einzelnen Maschinen fehlten Sicherheitsvorkehrungen. Man könnte fast behaupten, keine Maschine sei zu 100 % ausgerüstet. Das Problem sei, dass keine Fachkräfte vorhanden seien und das Beherrschen der Maschinen nicht zu 100 % erfüllt werde. Das Video wurde ins Internet gestellt und war bei YouTube zu sehen. Der Kläger verbreitete es zudem über Facebook. Dies nahm die Beklagte zum Anlass, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Anders als die Vorinstanzen hielt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die fristlose Kündigung für unwirksam. Zwar genießt der Kläger nach der Entscheidung des BAG keinen Sonderkündigungsschutz, denn Arbeitnehmer, die für das Amt des Wahlvorstands zur Durchführung der Betriebsratswahl kandidieren oder vorgeschlagen werden, seien keine Wahlbewerber im gesetzlichen Sinne. Die Kündigung sei aber mangels wichti- 6 NL 08/2014 vom

7 gen Grundes unwirksam. Die Erklärungen in dem Video seien erkennbar darauf gerichtet, zu verdeutlichen, weshalb der Kläger die Bildung eines Betriebsrats als sinnvoll ansah. Er wollte dagegen nicht behaupten, die Beklagte beschäftige überwiegend ungelernte Kräfte, so das BAG. Die Sache ist an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden. Kerstin Römelt Telefon +49 (89) Verhaltensbedingte Kündigung mit Auslauffrist Bei verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigungen eines unkündbaren Arbeitnehmers ist eine Auslauffrist ausgeschlossen. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg mit Urteil vom Sa 35/14. Die Klägerin war als Reinigungskraft in einem Krankenhaus der Beklagten seit langen Jahren beschäftigt und deshalb ordentlich unkündbar. Im September 2013 soll sie ihrer Vorgesetzten angeblich eine Ohrfeige angedroht haben. Die Beklagte kündigte daraufhin das mit der Klägerin bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich mit sozialer Auslauffrist zum Ablauf des Die hiergegen erhobene Kündigungsschutzklage war in erster und zweiter Instanz erfolgreich. Das Arbeitsgericht hielt es für widersprüchlich, wenn ein Arbeitgeber einerseits aus verhaltensbedingten Gründen außerordentlich kündigt, andererseits aber trotzdem eine sechsmonatige Auslauffrist gewährt. Das LAG hielt eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen generell für ausgeschlossen. Räumt ein Arbeitgeber nämlich auch bei verhaltensbedingten Kündigungen die der normalen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist ein, bringt er damit gleichzeitig zum Ausdruck, dass eine Beschäftigung jedenfalls bis zum Ablauf dieser (fiktiven) Kündigungsfrist noch zumutbar sei. Damit nimmt er sich aber die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, da diese grundsätzlich die gänzliche Unzumutbarkeit der Fortbeschäftigung erfordert. Das LAG hat die Revision zugelassen. Die Entscheidung bedeutet nicht, dass ältere Angestellte, die durch tarifliche Unkündbarkeitsbestimmungen vor ordentlichen Kündigungen geschützt sind, einen Freifahrtschein im Arbeitsverhältnis genießen. Arbeitgeber haben sehr wohl die Möglichkeit, die Arbeitsbeziehung durch außerordentliche Kündigung zu beenden. Erfolgt diese aus betriebs- oder aus personenbedingten Gründen, kann und wird diese regelmäßig mit einer sozialen Auslauffrist verbunden, um die sonst aus dem Kündigungsschutz gegenüber ordentlich kündbaren Angestellten resultierenden Nachteile einer fristlosen Kündigung zu vermeiden. Es ist jedoch überzeugend, wenn das LAG annimmt, dass solche Auslauffristen bei Ausspruch verhaltensbedingter Kündigungen gegenüber altersgesicherten Angestellten nicht in Betracht kommen. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesarbeitsgericht entscheidet. NL 08/2014 vom

8 Kerstin Römelt Telefon +49 (89) Arbeitsschutzcharakter des Urlaubsanspruchs Der gesetzliche Urlaubsanspruch dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten und hat arbeitsschutzrechtlichen Charakter. Deshalb ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Urlaubsanspruch von sich aus zu erfüllen. Tut er dies nicht und verfällt der Urlaubsanspruch mit Fristablauf, haben Beschäftigte einen Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubsanspruchs. Darauf, ob sich der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Verfalls des Urlaubsanspruchs in Verzug befindet, kommt es nicht an. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg mit Urteil vom Sa 221/14. In der Sache ging es um ein Arbeitsverhältnis, das in der Zeit von Ende 2010 bis Mitte 2013 bestanden hat. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses begehrte der Kläger u.a. Abgeltung seines Urlaubs für das Jahr 2012, den der Arbeitgeber nicht gewährt, der Arbeitnehmer allerdings auch nicht zuvor geltend gemacht hatte. Der Arbeitgeber lehnte die Urlaubsabgeltung u.a. mit der Begründung ab, dass dieser jedenfalls mit dem 31. März 2013 verfallen sei. Das LAG stellte klar, dass der Arbeitgeber verpflichtet sei, den gesetzlichen Urlaubsanspruch zu erfüllen. Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) bestehe ein Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubsanspruchs, der sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Abgeltungsanspruch umwandelt, nicht nur dann, wenn sich der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Untergangs des originären Urlaubsanspruchs mit der Urlaubsgewährung in Verzug befindet. Vielmehr hat der Arbeitgeber den bei ihm Beschäftigten von sich aus rechtzeitig Urlaub zu gewähren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Schadensersatz zu leisten, es sei denn, er hat die nicht rechtzeitige Urlaubsgewährung nicht zu vertreten. Es komme insbesondere nicht darauf an, ob der Beschäftigte Urlaub beantragt und dadurch den Arbeitgeber in Verzug gesetzt hat. Dem Kläger steht aus diesem Grund ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu. Das LAG hat Revision beim BAG zugelassen. Für den Fall, dass sich das BAG der Auffassung des LAG anschließen sollte, haben die Arbeitgeber künftig darauf zu achten, von sich aus auf Arbeitnehmer hinzuwirken, ihren Urlaub in Anspruch zu nehmen. Kerstin Römelt Telefon +49 (89) NL 08/2014 vom

9 AGV PUBLIK Mindestlohngesetz Der AGV hat einen Leitfaden ( ) zum Thema Mindestlohn erarbeitet, der einen ersten Überblick über die Neuregelungen des Mindestlohngesetzes für die betriebliche Praxis unter Berücksichtigung vor allem der tariflichen Bestimmungen der privaten Versicherungswirtschaft gibt. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie im Mitgliederbereich in unserem AR 14/2014 vom 14. August Verena Richter Telefon +49 (89) verena.richter@agv-vers.de LVRG: Absenkung des Höchstzillmersatzes Die Absenkung des Höchstzillmersatzes durch das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) wirft die Frage auf, ob angesichts dessen die Arbeitgeber im Bereich des angestellten Außendienstes berechtigt sind, einseitig die vereinbarten Abschlussprovisionen zu senken. Der AGV nimmt im AR 13/2014 vom 5. August 2014 hierzu Stellung. Tobias Hohenadl Rechtsanwalt Referent Telefon +49 (89) tobias.hohenadl@agv-vers.de Europa quo vadis? Am 15. Juli 2014 gab der designierte Präsident der Europäischen Kommission Jean- Claude Juncker seine politischen Leitlinien für die kommende Europäische Kommission bekannt. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise möchte Juncker besonders das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen. Themen wie Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel stellt der künftige EU-Kommissionspräsident daher bewusst in den Mittelpunkt seiner Agenda. Mehr zu Junckers Agenda, die im Schwerpunkt zehn Politikbereiche behandelt, erfahren Sie im Mitgliederbereich in unserem ER 05/2014 vom 8. August Sylvia Ego Telefon +49 (89) sylvia.ego@agv-vers.de NL 08/2014 vom

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt

Mehr

Mandanteninformation

Mandanteninformation Schobinger Rechtsanwälte & Partner Fachanwälte Mandanteninformation - Verfall des Urlaubs bei Arbeitsunfähigkeit (Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden- Württemberg vom 21.12.2011) das Anwaltshaus Böblingen

Mehr

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung

Mehr

Rundschreiben Nr. 35/2015

Rundschreiben Nr. 35/2015 Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie e.v. Hauptgeschäftsstelle München: Gewürzmühlstraße 5 80538 München Telefon: 089 212149-0 Telefax: 089 291536 E-Mail: info@vtb-bayern.de Geschäftsstelle

Mehr

04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de

04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de FINANZKRISE DAS RECHT DES ARBEITSNEHMERS IN DER FINANZKRISE FRAUKE ZIDORN SABINE PLIKAT - RECHTSANWÄLTINNEN KLEINE BÄCKERSTRAßE 1-21335 LÜNEBURG 04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de

Mehr

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte -

Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte - Muster: Kündigungsschutzklage (1) An das Arbeitsgericht Klage des, (Anschrift) -Kläger- Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte - wegen Kündigungsschutz. Es wird beantragt,

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Mindestlohn was geht uns das an?

Mindestlohn was geht uns das an? Update Arbeitsrecht Mindestlohn was geht uns das an? Mindestlohn worum geht es? EUR 8,50 bundeseinheitlicher Mindestlohn Ab 01.01.2015 Für alle Arbeitnehmer einschließlich Praktikanten 02.12.2014 EMPLAWYERS

Mehr

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie

Mehr

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten 1 Übersicht: I. Tarifpluralität Was bedeutet das? II.

Mehr

Bundesarbeitsgericht begrenzt Kettenbefristungen

Bundesarbeitsgericht begrenzt Kettenbefristungen NEWSLETTER Bundesarbeitsgericht begrenzt Kettenbefristungen ARNECKE SIEBOLD Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Hamburger Allee 4 60486 Frankfurt/Main Germany Tel +49 69 97 98 85-0 Fax +49 69 97 98

Mehr

E W A L D & P a r t n e r

E W A L D & P a r t n e r BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 21.6.2012, 2 AZR 343/11 Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg- Vorpommern

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

15. REUTLINGER ARBEITSRECHTSFORUM Kündigung wegen Krankheit Voraussetzungen, Besonderheiten und Fehlerquellen

15. REUTLINGER ARBEITSRECHTSFORUM Kündigung wegen Krankheit Voraussetzungen, Besonderheiten und Fehlerquellen 15. REUTLINGER ARBEITSRECHTSFORUM Kündigung wegen Krankheit Voraussetzungen, Besonderheiten und Fehlerquellen Termin: Mittwoch, 12. November 2014 Dauer: 19.00-21.30 Uhr Ort: VOELKER Dominohaus, Am Echazufer

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Einmal und nicht wieder!

Einmal und nicht wieder! Einmal und nicht wieder! Arbeitnehmer rechtssicher abmahnen Rechtsanwältin Dr. Sandra Kreft Definition der Abmahnung Eine Abmahnung liegt vor, wenn der AG für den AN erkennbar (Dokumentationsfunktion)

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

21.07.2010. Mandantenrundschreiben Juli 2010. Sehr geehrte Damen und Herren, Inhalt: 1. Der Fall Emmely : Neue Spielregeln bei Bagatellkündigungen!

21.07.2010. Mandantenrundschreiben Juli 2010. Sehr geehrte Damen und Herren, Inhalt: 1. Der Fall Emmely : Neue Spielregeln bei Bagatellkündigungen! 21.07.2010 Mandantenrundschreiben Juli 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem aktuellen Mandantenrundschreiben möchten wir Sie auf die folgenden für die Praxis wichtigen höchstrichterlichen Urteile

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung. Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht

Aktuelle Rechtsprechung. Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht Ermessen des Betriebsrats Bei Prüfung der Erforderlichkeit kommt es nicht auf die objektive Lage an,

Mehr

Falls Sie diesen Newsletter nicht korrekt angezeigt bekommen, klicken Sie bitte hier.

Falls Sie diesen Newsletter nicht korrekt angezeigt bekommen, klicken Sie bitte hier. 1 von 5 01.07.2015 12:35 Falls Sie diesen Newsletter nicht korrekt angezeigt bekommen, klicken Sie bitte hier. Liebe Leserin, lieber Leser, die Juli-Ausgabe blickt auf eine für die Branche bedeutende Veranstaltung

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig

Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig 1 1. Einstellung Fragerecht des Arbeitgebers nach Erkrankung 2 1. Einstellung

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar

Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Einladung zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar Sommersemester 2015 Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Die rechtssicher gestaltete Abmahnung. Dr. Holger Grote, 11.11.2014

Die rechtssicher gestaltete Abmahnung. Dr. Holger Grote, 11.11.2014 Die rechtssicher gestaltete Abmahnung Dr. Holger Grote, 11.11.2014 Inhalt A. Systematik und notwendige Bestandteile der Abmahnung B. Formalia und Prozessuales C. Ausgewählte Rechtsfragen und Fallbeispiele

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Informationsbroschüre. zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr

Informationsbroschüre. zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr Informationsbroschüre zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn 10.00 Uhr, Einlass ab 08.30 Uhr Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, mit Ihrer Einladungskarte zu unserer Hauptversammlung am 20.

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Newsletter Arbeitsrecht 07/09. Schwerpunkt: Kündigungsschutz leitender Angestellter

Newsletter Arbeitsrecht 07/09. Schwerpunkt: Kündigungsschutz leitender Angestellter Newsletter Arbeitsrecht 07/09 Schwerpunkt: Kündigungsschutz leitender Angestellter Liebe Leserinnen, liebe Leser, es ist schön, im Rahmen des Berufslebens in einem Unternehmen die Beförderungsstufen nach

Mehr

Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012

Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 RAin Uta Bröckerhoff uta.broeckerhoff@kockspartners-law.be RAin Cécile Wolfs, LL.M. cecile.wolfs@kockspartners-law.be

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg URTEIL

Landesarbeitsgericht Nürnberg URTEIL 10 Ca 9/09 (Arbeitsgericht Nürnberg) Verkündet am: 17.12.2010 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes URTEIL In dem Rechtsstreit R H - Kläger und Berufungsbeklagter

Mehr

Der arbeitsrechtliche Problemkreis Sucht am Arbeitsplatz

Der arbeitsrechtliche Problemkreis Sucht am Arbeitsplatz Der arbeitsrechtliche Problemkreis 24. Februar 2015, Lüneburg Martin Schwickrath stellv. Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v. Problemfeld des vertragswidrigen Verhaltens:

Mehr

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Arbeitnehmer Fragebogen für Arbeitnehmer Wir bitten Sie, den Fragebogen soweit wie möglich auszufüllen und uns vorab per E-Mail oder Telefax zukommen zu lassen vielen Dank. Ihre persönlichen Daten Vor- und Zuname:

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Musterschreiben: Reaktion auf eine Änderungskündigung: Musterstadt, den. An die Firma (Anschrift) Betreff: Änderungskündigung

Musterschreiben: Reaktion auf eine Änderungskündigung: Musterstadt, den. An die Firma (Anschrift) Betreff: Änderungskündigung Musterschreiben: Reaktion auf eine Änderungskündigung: Musterstadt, den An die Firma (Anschrift) Betreff: Änderungskündigung Sehr geehrter Herr, Ihre Änderungskündigung vom habe ich erhalten und teile

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV)

Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. Stellungnahme zu den Fristen bzw. Fristverkürzung im Beteiligungsverfahren. Jürgen Jendral (HMAV) Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung einer Mitarbeiterin

Mehr

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Berufsausbildungsvertrag Abschluss Inhalt wichtiges Probezeit Abmahnungen Kündigung und Beendigung Abschluss

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Newsletter zum Thema Abmahnung

Newsletter zum Thema Abmahnung Newsletter zum Thema Abmahnung Abmahnung Vorstufe zur Kündigung? Die Abmahnung ist ein Mittel, auf die Verletzung vertraglicher Pflichten hinzuweisen mit dem Ziel, weitere Vertragsverstöße zu vermeiden.

Mehr

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05 BUNDESFINANZHOF Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten

Mehr

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds fokus verbraucher Änderungen beim Einlagensicherungsfonds Muss Ihre Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen, also Guthaben auf Giro-, Tages- oder Festgeldkonten, dennoch sehr gut geschützt. Dafür gibt

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 9 ObA 72/14z

IM NAMEN DER REPUBLIK. 9 ObA 72/14z IM NAMEN DER REPUBLIK 9 ObA 72/14z 2 9 ObA 72/14z Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als

Mehr

Besser leben in Sachsen

Besser leben in Sachsen Besser leben in Sachsen Kurz-Wahl-Programm 2014 der Partei DIE LINKE in Leichter Sprache Seite 2 Das können Sie in diesem Heft lesen: Das will die Partei DIE LINKE für Sachsen machen... 2 Wir wollen mehr

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

www.be-forever.de EINE PLATTFORM

www.be-forever.de EINE PLATTFORM Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 27 Ca 163/13 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A. A-Straße, A-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B. B-Straße,

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Seit Anfang 2013 erfolgen Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen ausschließlich online über den Seminarkalender. Der Seminarkalender ist integriert in die Plattform

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 27. März 2007. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 27. März 2007. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 123/06 BESCHLUSS vom 27. März 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 513, 520, 529, 531 Auch unter der Geltung des reformierten Zivilprozessrechts

Mehr

MÄRZ 2011. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2010 I-3 Wx 222/10 Erben dritter Ordnung

MÄRZ 2011. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2010 I-3 Wx 222/10 Erben dritter Ordnung März 2011 Seite: 1 NewslETTER ERBRECHT MÄRZ 2011 OLG Köln, Beschluss vom 10.12.2010 2 Wx 198/10 Ein Nachlasspfleger kann auch dann auf Antrag bestellt werden, wenn ein Gläubiger den Anspruch nicht sogleich

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr

Außerordentliche Kündigung I

Außerordentliche Kündigung I Außerordentliche Kündigung I BGB 626; ZPO 543 Abs. 1 Das unentschuldigte Fehlen des Arbeitnehmers für die Dauer eines ganzen Arbeitstages ohne ausreichende Information des Arbeitgebers ist im Wiederholungsfall

Mehr

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich!

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich! FB Mitglieder und Erschließungsprojekte Frankfurt am Main SIND IG METALL IG Metall Vorstand Wenn möglich, bitte beim Betriebsrat oder bei der IG Metall vor Ort abgeben. DIE IG METALL KENNENLERNEN Die IG

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren Schwerbehinderten SGB IX 91

Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren Schwerbehinderten SGB IX 91 Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren Schwerbehinderten SGB IX 91 Eine außerordentliche Kündigung kann nach 626 Abs. 1 BGB außerhalb der zweiwöchigen Frist ausgesprochen werden, wenn dies unverzüglich

Mehr

1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen... 17 II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?... 19

1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen... 17 II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?... 19 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen... 17 I. Wie enden befristete Arbeitsverhältnisse?... 17 II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?...

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015

Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015 Volkshochschule Meppen Postfach 17 62 49707 Meppen Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015 Ansprechpartner: Oliver Hankofer, Tel.: 05931 9373-35 oliver.hankofer@vhs-meppen.de Freiherr-vom-Stein-Str.

Mehr

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung

Albrecht Kleinschmidt: Neue Rechtsprechung. Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 04.11.2009 in Essen. Neue Rechtsprechung Neue Rechtsprechung Verschwiegenheitserklärung Ein Arbeitgeber verlangt formularmäßig von allen Arbeitnehmern die Unterschrift unter eine Verschwiegenheitserklärung. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

VORTRÄGE. der Forschungsstelle Anwaltsrecht. im Sommersemester 2008B. in Kooperation mit der Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.v.

VORTRÄGE. der Forschungsstelle Anwaltsrecht. im Sommersemester 2008B. in Kooperation mit der Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.v. Leitung: Professor Dr. Ingo Saenger Westfälische Wilhems-Universität Rechtswissenschaftliche Fakultät VORTRÄGE der Forschungsstelle Anwaltsrecht im Sommersemester 2008B in Kooperation mit der Vereinigung

Mehr

Anleitung für Anbieter

Anleitung für Anbieter Anleitung für Anbieter Damit Sie Ihre Veranstaltungen in das Online-Buchungsportal https://essen.bfe-nrw.de eintragen können, sind nur wenige einfache Schritte notwendig. Diese werden wir Ihnen im Folgenden

Mehr

Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014

Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014 Daniel Beindorf und Dr. Axel Thoenneßen Aktuelle Mandanteninformation Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014 1. VORBEMERKUNG

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Rente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Rente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen HBE PRAXISWISSEN Rente und Beendigung von Arbeitsverhältnissen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118

Mehr

Executive Information. SAP HANA Ihr Weg zum In-Memory-Computing

Executive Information. SAP HANA Ihr Weg zum In-Memory-Computing Executive Information SAP HANA SAP HANA Hintergrund Die Datenmengen in Unternehmen wachsen exponentiell. Gleichzeitig wird die Zeit, die für fundierte und datengestützte Entscheidungen zur Verfügung steht,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker.

Schritt 2: Klicken Sie in der Navigation auf Service und dann auf Kontowecker. Den Kontowecker einrichten Schritt 1: Anmeldung am Online-Banking Sofern Sie noch nicht angemeldet sind, melden Sie sich hier bitte wie gewohnt mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN an. Schritt 2: Klicken

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Partnerportal Installateure Registrierung

Partnerportal Installateure Registrierung Partnerportal Installateure Registrierung Ein Tochterunternehmen der Süwag Energie AG Allgemeine Hinweise Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie sich als Nutzer für das Partnerportal Installateure registrieren

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht

News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht News: Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht März/2013 Radiobeitrag hören Beat Pfister aus Ernetschwil hat von seiner Firma die Kündigung erhalten. Er arbeitet seit Oktober 2006 beim gleichen Arbeitgeber.

Mehr

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.

Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir

Mehr

Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?

Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Shopware Community Day 2012-01.06.2012 Ahaus Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter

Mehr