Referat für Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement RBS-ZIM/2

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1 Telefon Telefax Referat für Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement RBS-ZIM/2 Abbruch bestehendes Gebäude auf ehem. Teilfläche der Stadtwerke München Einsteinstr. 28 sowie Abbruch bestehendes Hortgebäude Kirchenstr. 13a; Teilprojekt 1: Errichtung einer Einfach-Sporthalle Teilgelände Einsteinstraße 28/Kirchenstraße 11/13 im 5. Stadtbezirk Au Haidhausen Projektkosten (Kostenobergrenze) davon Ersteinrichtungskosten Euro Euro Teilprojekt 2: Errichtung eines Neubaues für - ein viergruppiges Tagesheim, - die Ganztagsbetreuung der Grund- und Förderschule, - eine SVE-Gruppe, - eine Zentralküche mit Mensa Teilgelände Einsteinstraße 28/Kirchenstraße 11/13 im 5. Stadtbezirk Au Haidhausen Projektkosten (Kostenobergrenze) Euro davon Ersteinrichtungskosten Euro Gesamtprojektkosten (Kostenobergrenze) Euro davon Ersteinrichtungskosten Euro (im Finanzhaushalt, Investitionstätigkeit Euro im Finanzhaushalt, laufende Verwaltungstätigkeit Euro) 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB) 2. Projektauftrag (SB) 3. Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogramms , Investitionsliste 1, Maßnahmennummer , Rangfolge-Nr. 39 (VB) Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Lageplan Projektdaten Projekthandbuch Raumprogramm Beschluss des Ausschuss für Bildung und Sport des Stadtrates vom (SB) und (VB) Öffentliche Sitzung

2 I. Vortrag des Referenten 1. Aufgabenstellung Mit notarieller Urkunde vom erwarb die Stadt München eine Teilfläche zu m² aus dem ehem. Betriebsgelände der Stadtwerke München GmbH an der Einsteinstr. 28, welche sich nördlich unmittelbar an die Schulanlage Kirchenstr. 11/13 anschließt. Östlich an die Teilfläche grenzt die Fläche des eingruppigen Kinderhortes Kirchenstraße 13 a (erdgeschossiger Altbau) an. Der gesamte Gebäudekomplex an der Ecke Einsteinstr. 28 (Schloßstraße) wurde bis zur Errichtung der neuen Firmenzentrale der Stadtwerke München GmbH an dem Standort bei der Borstei von den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke als Verwaltungsräume genutzt. Das auf der von der Stadt München erworbenen Teilfläche existierende momentan von Künstlergruppen angemietete - Gebäude besteht aus 2 Vollgeschossen (Erdgeschoss und 1. Obergeschoss mit insgesamt ca. 800 m² Hauptnutzfläche); lediglich der Bereich der Heizungsanlage ist teilunterkellert. Die Teilfläche wurde zwischenzeitlich vermögensrechtlich dem Referat für Bildung und Sport zur Arrondierung des benachbarten Schul- und Kindertagesstättengeländes Kirchenstraße 9a (Kindertageseinrichtung/Dienstwohnung) Kirchenstraße 11/13 (Grund- und Förderschule) Kirchenstraße 13a (Hort) Schloßstr. 4 (Kindertageseinrichtung) übertragen. Grund des Erwerbs dieser Teilfläche war, in diesem Gebäude den notwendigen schulischen Betreuungsbedarf im Bereich Au-Haidhausen decken zu können. Weiterhin soll entsprechend den Ausweisungen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes - zudem ein Teil dieser Fläche zur Errichtung einer Einfachsporthalle genutzt werden. Die Grundschule und die Förderschule verfügen in dem Gesamtareal lediglich über eine kleine (nicht normgerechte) Gymnastikhalle. In den Jahren 2003 bis 2008 traten immer wieder diverse Investoren an die Stadtwerke und das Referat für Bildung und Sport heran, mit dem Ziel, im Zuge der Überplanung des restlichen Stadtwerkegeländes an der Einstein-/Schloßstraße ein gemeinsames Bauvorhaben unter Einbezug der von der Stadt München gekauften Flächen zu realisieren. Es gab hier diverse und unterschiedlichste Vorstellungen (Büronutzung, Wohnungen, Hotels usw.), welche durchaus interessant waren. Es entstand hier eine sinnvolle Interessenlage, bei welcher beide Seiten, einen bautechnischen und wirtschaftlichen Vorteil bei einer gemeinsamen Planung und vor allem Baudurchführung gehabt hätten. Die Investoren hätten die Planung für die Einfachsporthalle und die Kindertagesbetreuungseinrichtung mit übernommen und die Baumaßnahme durchgeführt. Es gab verschiedene Rechts-, Eigentums- und Finanzierungsmodelle, welche sämtlich geprüft wurden. Vor allem Teileigentumsmodelle, Dienstbarkeitsrechte, Über- und Unterbauvarianten, bautechnische Einschubmöglichkeiten usw. wurden in langwierigen Gesprächen mit den Investoren mit Beteiligung der Stadtwerke München, welche ebenfalls ein sehr starkes Interesse an einer sinnvollen Verwertung ihres Restgeländes hatten, abgewogen und bewertet. In einigen Fällen gab es bereits sehr weitgediehene Planunterlagen. Der Vorteil für die Stadt München wäre bei diesen Modellen gewesen, dass bei allen Konstellationen ein baulicher und wirtschaftlicher Synergieeffekt entstanden wäre (Baustellenzufahrt über die Einsteinstraße, komprimierte Baudurchführung in einer Hand, abgestimmte Baustellenlogistik, usw. ). Aus diesem Grund war das Referat für Bildung und Sport immer wieder bereit, auch im Interesse der Stadt-

3 werke München, in erneute Verhandlungen zu treten. Die Verhandlungen haben sich dann aber zerschlagen, sei es, dass der Markt für Hotels in der jeweiligen Preisklasse nicht mehr vorhanden war oder dass die Finanzierung nicht sichergestellt werden konnte. Nachdem auf diesem Wege eine gemeinsame Bebauung des Geländes nicht mehr sinnvoll erschien und wegen immer neueren Interessenslagen kein weiterer Zeitverzug akzeptiert werden konnte, wurde im August 2009 erstmals ein Untersuchungsauftrag vom Referat für Bildung und Sport (damals Schulreferat), dem Baureferat und der Stadtkämmerei verwaltungsintern erteilt und deutlich gemacht, dass das Referat keine weitere Gespräche mit Investoren in dieser Angelegenheit mehr führen wird. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Projektstudie untersucht, mit welchen Sanierungsmaßnahmen beim bestehenden Gebäude gerechnet werden muss und ob das damals geforderte Raumprogramm für Kinderbetreuungsangebote im Gebäude untergebracht werden kann. Diese Baumaßnahme hätte eine Generalinstandsetzung erfordert. Gleichzeitig sollten neben der Generalinstandsetzung des Gebäudes auch noch zwei Alternativlösungen geprüft werden. Beide Alternativen beinhalten den Abbruch des bestehenden Gebäudes auf der Teilfläche Einsteinstr. 28 und betreffend die Alternative 2 den Abbruch des bestehenden Hortgebäudes Kirchenstr. 13a. Alternative 1 Errichtung eines entsprechenden Neubaus; dies wäre dann relevant geworden, wenn ein Umbau und eine Generalinstandsetzung gegenüber einem Neubau unwirtschaftlich gewesen wäre. Alternative 2 Errichtung eines Neubaus mit den vorstehenden Raumeinheiten und zusätzlich angebaut/integriert eine Einfachsporthalle mit Nebenräumen entsprechend dem anliegenden Raumprogramm. Die durchgeführten Untersuchungen des Baureferates haben ergeben, dass das alte Verwaltungsgebäude, um es entsprechend dem aktuellen Raumprogramm für die Kinderbetreuung nutzen zu können, umfassend umgebaut und im Rahmen einer Generalinstandsetzung hätte saniert werden müssen. Da dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig erschien, wurde die Generalinstandsetzung des bestehenden Gebäudes nicht mehr weiter verfolgt. Aus diesem Grund wurde daher vom Baureferat auf der Grundlage der Bedarfsgenehmigung vom August 2009 eine Vorentwurfsplanung erstellt, welche den Abbruch der bestehenden Gebäude (Gebäude auf der erworbenen Teilfläche sowie der Fläche des Hortgebäudes Kirchenstraße 13a) und die Neuerrichtung einer Einfachsporthalle sowie eines Gebäudes für Kinderbetreuung vorsieht. Zudem wurde vom Baureferat ein im Rahmen der Voruntersuchungen Vorbescheidsantrag gestellt. Dieser wurde am genehmigt und sieht vor, dass das alte Verwaltungsgebäude (ehemals Stadtwerke) auf der Teilfläche Einsteinstr. 28 abgebrochen und an dessen Stelle eine abgesenkte Einfachsporthalle für die Grund- und Förderschule Kirchenstr. 11/13 errichtet werden kann sowie das alte und marode Hortgebäude Kirchenstrasse 13 a abgebrochen und auf größerer Grundfläche in einem 2-geschossigen Neubau ein 3-gruppiger Hort sowie Räume für die Mittagsbetreuung und Verwaltungsräume für das damalige Schulreferat untergebracht werden können. Im Laufe der weiteren Abklärungen und Prüfungen im Referat für Bildung und Sport wurde festgestellt, dass sich die Bedarfslage in einigen Bereichen zwischenzeitlich geändert hatte. Die in der Bedarfsanmeldung vom August 2009 genannten Punkte, die die Einfachsporthalle betreffen, bleiben hierbei unverändert.

4 Der aktuelle Schul- und Kinderbetreuungsbedarf führte zu folgenden Änderungen der Planung: Entfall des geplanten 3-gruppigen raumintensiveren Hortes (75 versorgte Kinder) dafür Herstellung eines 4-gruppigen Tagesheims (100 versorgte Kinder) Entfall der vorgesehenen Verwaltungsräume für das Referat für Bildung und Sport (Bezirksleitung/Qualitätsberatung) dafür Schaffung von Räumen für die Ganztagsbetreuung der Grund- und Förderschule Kirchenstr. 11/13 Schaffung von Räumen für eine Schulvorbereitende Gruppe (SVE-Gruppe), die räumlich nah zur Förderschule situiert ist Schaffung einer Zentralküche mit gemeinsamer Mensa für alle vorstehend zu versorgenden Bereiche Die Räumlichkeiten für die einzelnen Bereiche werden mit folgenden Größen benötigt: 4-gruppiges Tagesheim 4 Gruppenräume mit je 64 m² 1 Leitungszimmer mit 17 m² 1 Personalzimmer mit 26 m² Zentralküche mit Mensa Küchenbereich einschließlich Nebenräumen mit 60 m² Sozialraum Personal/Umkleide mit 6 m² WC-Bereich Personal Speise- und Aufenthaltsraum mit 130 m² zusätzlicher Aufenthaltsraum mit 42 m² Bei der Berechnung der Raumgrößen ist von einer Anzahl an Essensteilnehmern von 200 Personen auszugehen, welche in 2 Schichten essen werden. Räumlichkeiten für Ganztagsbetreuung Grund- und Förderschule 4 Räume mit je 58 m² Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Gruppe) 1 Gruppenraum mit 48 m² 1 Ruheraum mit 20 m² 1 Therapieraum mit 20 m² WC-Bereich 1 Abstellraum (Spielgeräte) mit 10 m² Einfachsporthalle 1 Einzelhalle mit 405 m² 1 Konditionsraum mit 35 m² 1 Vorraum mit 15 m² 2 Umkleideräume mit je 25 m²

5 1 Waschraum mit 25 m² (Teilung in zwei Räume zu je 12,5 m²) 1 Sportlehrerraum mit 10 m² 1 Geräteraum mit 75 m² 1 Vereinsgeräteraum mit 30 m² (Entfall, falls dieser flächenmäßig nicht unterzubringen ist) Der Bedarf für eine Einfachsporthalle ist gegeben und wird seit der damaligen Generalinstandsetzung der Schulanlage Kirchenstr. 11/13 immer wieder von den Schulen und dem örtlichen Bezirksausschuss vehement eingefordert. Die Schulen verfügen derzeit lediglich über eine im 1. Obergeschoss des Altbaus befindliche, nicht normgerechte kleine Gymnastikhalle. Eine Einzelrealisierung der Errichtung der Einfachsporthalle war bislang wegen unterschiedlicher planerischer Gegebenheiten nicht möglich. Mit dem jetzigen Planungsvorschlag (entsprechend dem genehmigten Vorbescheid) konnte ein Standort gefunden werden, welcher eine optimale Ausnutzung des Schulgeländes ermöglicht. Am wurde somit die Erweiterung der Bedarfsanmeldung vom August 2009 aufgrund der aufgeführten Änderungen sowie unter Beibehaltung der Errichtung der Einfachsporthalle durch das Referat für Bildung und Sport, das Baureferat sowie der Stadtkämmerei genehmigt. 2. Projektstand Durch verwaltungsinterne Abstimmung wurde die Erweiterung der Bedarfsanmeldung am vorläufig genehmigt und dem Baureferat der Vorplanungsauftrag erteilt. Das Ergebnis der Vorplanung liegt nunmehr vor. 3. Planung Das Baureferat hat die Vorplanungsunterlagen sowie das Projekthandbuch erarbeitet und führt hierzu im Einzelnen aus: 3.1 Erläuterung des Planungskonzepts Das Referat für Bildung und Sport beabsichtigt auf dem Grundstück Einsteinstr. 28 (Kirchenstrasse 11/13) ein 4-gruppiges Tagesheim sowie 4 Gruppenräume für die Ganztagsbetreuung der Grund- und Förderschule zu errichten. Zudem soll eine Schulvorbereitende Gruppe (SVE) integriert werden. Für die Essensversorgung der Tagesheimgruppen sowie des Ganztagesbereichs der Grund- und Förderschule ist eine gemeinsame Zentralküche mit Mensa vorzusehen. Zur Unterbringung dieser Bereiche ist beabsichtigt, das alte Hortgebäude Kirchenstrasse 13 a abzubrechen und auf größerer Grundfläche einen zweigeschossigen Neubau zu errichten. Die Grundschule wird mit diesen Räumen, vor allem mit der Mensa in die Lage versetzt, einen gebundenen Ganztageszug zu eröffnen. Zusätzlich benötigen die beiden Schulen eine Einfachsporthalle, die mit eigenem Eingang versehen, auch zu Vereinszwecken genutzt werden soll. In beiden Neubauten sind Personenaufzüge vorgesehen, die eine barrierefreie Erschließung der Gebäude gewährleisten. Die technische Versorgung der Gebäude erfolgt über eine Anbindung der Sporthalle an das Bestandsgebäude der Grundschule. Die Aussenanlagen werden gestalterisch in Hinblick auf die neue Pausenhofsituation

6 überarbeitet und ergänzt. Für einen auf der Basis der Bedarfsanmeldung vom August 2009 erstellten Antrag auf Vorbescheid liegt eine Genehmigung vor. Die Baumaßnahme erfolgt in einem Bauabschnitt. Mit den Stadtwerken, die beabsichtigen, auf ihrem Grundstück ebenfalls zur gleichen Zeit Baumaßnahmen durchzuführen, erfolgt eine enge Abstimmung, um die Belastungen durch die Baumaßnahmen für die Schule und die Anwohnerinnen und Anwohner zu minimieren. 3.2 Energetischer Standard Das vorliegende Planungskonzept hält die Anforderungen der EnEV 2009, des EEWärmeG sowie der Stadtratsbeschlüsse zum Energieeffizienten Bauen ein. Die energiewirtschaftliche Bewertung ist in den Projektdaten dargestellt. 3.3 Einsatz regenerativer Energieträger Da die Voraussetzungen für eine insgesamt wirtschaftliche Anlage gegeben sind, wird der Neubau des Tagesheims mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet. Die Anbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Neubau der Sporthalle ist wegen zu starker Verschattung nicht sinnvoll. Die Photovoltaikanlage löst Investitionskosten in Höhe von Euro aus. Aus dem Stromverkauf sind über die Laufzeit der Einspeisevergütung Erlöse in Höhe von ca Euro zu erwarten. Weitere Kenndaten sind in den Projektdaten dargestellt. 4. Kosten Das Baureferat hat auf der Grundlage der Vorplanung die Kostenschätzung erstellt. Darin enthalten sind Baukosten nach DIN 276 entsprechend dem derzeitigen Preisund Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes von 17,5 % für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie der Mengen- und Preisansätze). 4.1 Ermittlung der Projektkosten Kostenschätzung Euro Reserve für Kostenrisiken Euro (rd. 17,5% der Kostenschätzung) Projektkosten und Kostenobergrenze Euro Danach ergeben sich für das Bauvorhaben Projektkosten in Höhe von Euro und Gesamtbaukosten (ohne Risikoreserve) von Euro. Die Gesamtbaukosten (incl. Risikoreserve und Ersteinrichtungskosten) untergliedern sich in die Teilmaßnahmen: - Sporthalle: ,-- Euro - Tagesheim, Ganztagsbetreuung, SVE-Gruppe, Küche mit Mensa: ,-- Euro Die Abbruchkosten sind anteilig verrechnet. Die Projektkosten in Höhe von Euro (incl. Risikoreserve) werden als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund von Index-

7 bzw. Marktpreisveränderungen zulässig. Die Eigenleistungen des Baureferats sind in den Projektdaten auf Blatt 5 nachrichtlich aufgeführt. 4.2 Stellungnahme zu den Investitionskosten Die Kostenrichtwerte für die beiden Neubauten liegen im Rahmen der Richtwertvorgaben des Beschlusses des Stadtrats Überprüfung der Baukosten bei Kindertageseinrichtungen und Grundschulen vom Finanzierung Planungskosten sind durch Verfügung vom und im Mehrjahresinvestitionsprogramm in der Investitionsliste 1, Maßnahmennummer 2110/8910, Rangfolgenummer 906 enthalten. Die Risikoreserve ist in der Risikoausgleichspauschale eingestellt. Die Ersteinrichtungskosten belaufen sich insgesamt auf Euro. Die Maßnahme ist im Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogrammes , Investitionsliste 1, aufzunehmen wie im MIP-Blatt dargestellt. Die erforderlichen Planungskosten werden in der Planungskostenpauschale bei Finanzposition bereitgestellt. Eine termingerechte Zuleitung der Beschlussvorlage innerhalb der in der AGAM vorgesehenen Frist war, da die erforderlichen Abstimmungen zum Teil erst jetzt abgeschlossen werden konnten, nicht möglich Gemäß Bezirksausschusssatzung erfolgt für diesen Beschluss eine Anhörung des Bezirksausschuss 05 Au-Haidhausen. Vorab hat das Referat für Bildung und Sport ZIM am dem Bezirksausschuss 5 die Planungen bereits vorgestellt. Die Planungen werden seitens des Bezirksausschusses 5 begrüßt. Mit Schreiben vom hat der Bezirksausschuss jedoch noch die Anregung beschlossen, zu prüfen, ob a) die Sporthalle nicht abgesenkt sondern wegen besserer Belichtung ebenerdig errichtet werden könnte, b) unter der Sporthalle nicht eine gemeinsame Tiefgarage für sämtliche Nutzungen (auch für das benachbarte Bauvorhaben der Stadtwerke München) vorgesehen werden könnte und c) mittels eines auf die Sporthalle aufgesetzten Geschosses nicht die Errichtung eines Ateliers (z.b. für Künstler) möglich wäre. Dazu nimmt das Referat für Bildung und Sport wie folgt Stellung: Zu a) und c) Die Sporthalle kann aus städtebaulichen Gründen nicht ebenerdig errichtet werden. Aufgrund der engen Innenhofsituation, die zusätzlich durch die zu erwartende Nachverdichtung auf dem Grundstück der Stadtwerke München beeinträchtigt werden wird, kann die Sporthalle nur in Form einer halbgeschossigen Absenkung errichtet werden. Durch die Absenkung der Sporthalle erhält der vorgesehene Neubau (Tagesheim, Ganztagsbetreuung und Mensa mit Zentralküche), welcher östlich an die Sporthalle als Grenzbebauung errichtet wird, eine optimale Belichtung. Die Belichtung in der abgesenkten Sporthalle wird durch ein in die Gebäudeform integriertes prägendes Oberlichtband dargestellt. Es gibt im Bereich des Referates für Bildung

8 und Sport viele Beispiele von abgesenkten Sporthallen, die belegen, dass die Lichtverhältnisse auch hier optimal angepasst werden können. Im genehmigten Vorbescheid vom hat die Lokalbaukommission folgende Textpassage angeführt: Zudem sollen mit dieser Planung der Pausenhof aufgeweitet und erweitert sowie die Sporthalle und der Hort optimal belichtet werden. (Hort jetzt: Tagesheim/Ganztagsbetreuung/Mensa mit Zentralküche) Die Abstandsflächen für den Neubau Tagesheim/Ganztagsbetreuung/Mensa mit Zentralküche sind zur Sporthalle hin in der vorliegenden Planung leicht überschritten worden. Die dafür erforderliche Abweichung von der Bayerischen Bauordnung kann gemäß Vorbescheid vom in Aussicht gestellt werden allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Abweichung geringfügig und für die betroffenen Nutzungen unschädlich ist. Bei einer erdgeschossigen Sporthalle ist davon auszugehen, dass diese Forderung, die im genehmigten Vorbescheid enthalten ist, nicht erfüllt wird. Eine ausreichende Belichtung der Tagesheimräume im geplanten Neubau östlich der Sporthalle wäre bei einer erdgeschossigen Sporthalle nicht gegeben. Gleiches gilt im übrigen auch für eine abgesenkte Sporthalle, auf welcher noch ein Geschoss für z.b. Ateliers errichtet würde. Das Gebäude würde dann - wie eine erdgeschossige Sporthalle vergleichbar hoch werden. Hinzu kommen würde auch, dass ein zusätzliches Geschoss oberhalb der Sporthalle zu Mehrkosten bei der Sporthalle führen würde, da z.b. das Tragwerk vollkommen anders ausgelegt werden müsste. Auch die Zugänge einschl. Aufzug für die Barrierefreiheit des oberen Geschosses müssten neu situiert werden. Das Ergebnis wäre, dass die bisherige Planung der Sporthalle nicht weiter geführt werden könnte. Der damit verbundene Zeitverlust gefährdet den aus baulogistischen Gründen wichtigen zeitgleichen Baubeginn mit dem Nachbarbauvorhaben der Stadtwerke München. Festzuhalten ist zudem, dass die Kosten für ein solches Zusatzgeschoss nicht vom RBS aufgebracht werden können. Der Raumbedarf für z.b. Künstlerateliers müsste seitens des Kulturreferates mit einem Raum- und Funktionsprogramm unterlegt werden. Wegen der Zeitschiene und wegen den o.a. bauordnungsrechtlichen Problemen wird das RBS diesen Vorschlag des BA aber nicht weiterverfolgen. Zu b) Die angeregte Nutzung der gesamten Fläche unterhalb einer erdgeschossigen Sporthalle als Tiefgarage für alle Nutzer auf dem Areal würde durch die hierfür notwendigen Rampen und Zuwegungen für die Ein- und Ausfahrt von Pkw's zu erheblichen Problemen und Einschränkungen im ohnehin beengten Pausenhof der Grund- und Förderschule Kirchenstr. 11/13 führen. Probleme und Einschränkungen gäbe es zudem auch bei der für die Schulanlage erforderlichen Feuerwehrzufahrt. Die Errichtung einer Tiefgarage scheidet daher aus den genannten Gründen aus; zumal auch wie unter Buchstabe a) bereits dargestellt die Errichtung einer erdgeschossigen Sporthalle hier nicht möglich ist. Die östlich gelegenen Frei- bzw. Spielflächen für die Städt. Kindertageseinrichtung Kirchenstr. 17a befinden sich zum Teil auf dem Grundstück der Schulanlage Kirchenstr. 11/13. Während der Bauzeit muss derjenige Teil der Außenanlagen der Kindertagesstätte, der sich auf dem Schulgrundstück befindet, allerdings abgebrochen werden. Während der Bauzeit ist dieser Bereich für die Kindertageseinrichtung dort nicht nutzbar. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen werden die Außenanlagen wieder hergestellt. Die endgültige Stellungnahme zum Beschlussentwurf lag bei Drucklegung noch nicht vor und wird bei Bedarf im Ausschuss für Bildung und Sport bekannt gegeben.

9 Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss wurde um Vorberatung der Beschlussvorlage gebeten. Die Stadtkämmerei hat gegen die Beschlussvorlage keine Einwendungen erhoben Der Korreferentin des Referates für Bildung und Sport, Frau Stadträtin Zurek sowie die Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Burkhardt und Frau Stadträtin Volk wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Der Bedarf gemäß verwaltungsinterner Bedarfsanmeldung und entsprechend dem Vortrag wird genehmigt. Dem Projektauftrag wird zugestimmt. 2. Das Planungskonzept mit Projektkosten in Höhe von Euro wird nach Maßgabe des Projekthandbuches und der Vorentwurfsplanung genehmigt. 3. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Ausführung vorzubereiten. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. 6. Der Ausschuss für Bildung und Sport beschließt als vorberatender Ausschuss: Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramm wird wir folgt geändert: MIP alt: Maßnahmenbezeichnung: GS und Kita Kirchenstr. 11 u. 13, (BA 5), (Erweiterung auf dem Gel. Einsteinstr. 28), Erweiterung, Planungskosten, Maßnahmennummer , IL1, RF 39 Gruppe Bez.(Nr.) Finanz. bis 2010 E (935) B (940) Summe Z (361) St. A. Programmjahr 2011 bis 2015 nachrichtlich Summe Finanz ff MIP neu: Maßnahmenbezeichnung: GS und Kita Kirchenstr. 11 u. 13, (BA 5), (Erweiterung auf dem Gel. Einsteinstr. 28), Erweiterung, Planungskosten, Maßnahmennummer 2110/8350, IL1, RF 018 (im MIP : auch zusätzlich 2110/8910 RF 906) Gruppe Bez.(Nr.) 4. Das Referat für Bildung und Sport wird - vorbehaltlich der Aufnahme im Entwurf des MIP , Investitionsliste 1 beauftragt, die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen. Gesamtkosten Gesamtkosten Finanz. bis 2010 Programmjahr 2010 bis 2014 nachrichtlich Summe Finanz ff E (935) B (940) Summe Z (361) St. A.

10 In den Gesamtkosten zum Projektauftrag und zur Projektgenehmigung ist die Risikoreserve nicht enthalten. Sie ist jedoch in den Projektkosten mit 17,5% das entspricht Euro, berücksichtigt und wird im MIP in der Risikoausgleichspauschale veranschlagt. Zur Ausführungsgenehmigung wird die Risikoreserve aus der Risikoausgleichspauschale den Baukosten im Jahr der Fertigstellung zugeschlagen. Risikoausgleichspauschale (UA ) Rate Risikoreserve (Jahr der Fertigstellung) nachrichtlich Gruppe Bez.(Nr.) Finanz. Jahr: ff B (940) Abkürzungen: E (935) = Ersteinrichtungskosten EEK gem. KGr. 613 gem. DIN 276/08 (4.2 DIN 276/81) B (940) = Baukosten Hochbau ohne KGr. 100, 613 gem. DIN 276/08 (1.1, 1.2, 4.2 DIN 276/81) Z (361) = Zuschüsse, sonst. Zuwendungen (z. B. Förderanteile ROB) St. A. = Städtischer Anteil III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeisterin Stadtschulrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium- Dokumentationsstelle (2x) an das Direktorium HA II/V an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei zur Kenntnis. V. Wiedervorlage Referat für Bildung und Sport - ZIM, Bayerstr. 28 Referat für Bildung und Sport I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

11 II. An das Baureferat - RG das Baureferat - HZ das Baureferat H 3, H 6, H 7, H 8, H 9 das Baureferat HA Gartenbau das Baureferat HA Tiefbau das Baureferat MSE die Stadtkämmerei HA II/21, HA II/22 das Referat für Stadtplanung und Bauordnung den Bezirksausschuss 5 Au-Haidhausen das Referat für Bildung und Sport GL 2 das Referat für Bildung und Sport F 4 das Referat für Bildung und Sport - KITA das Referat für Bildung und Sport PKC das Referat für Bildung und Sport - SAG das Referat für Bildung und Sport - ZIB das Referat für Bildung und Sport ZIM/1 (Einrichtung) das Referat für Bildung und Sport ZIM/1 (MIP) das Referat für Bildung und Sport ZIM/2 (2-fach) das Referat für Bildung und Sport ZIM/2 (Anlagenbuchhaltung) das Referat für Bildung und Sport ZIM/3 das Referat für Bildung und Sport - ZIM/4 das Referat für Bildung und Sport - Sportamt die Förderschule Kirchenstraße 13 die Grundschule Kirchenstraße 11 die Leitung der Städt. Kindertagesstätte Schloßstr. 4 zur Kenntnis. Am

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