Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den Arbeit und Soziales (Telefon) 030/ ( )

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1 Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den Arbeit und Soziales (Telefon) 030/ II D 3 / II D 71 ( ) camilla.richter@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Einzelplan 11 Integration, Arbeit und Soziales Kapitel Berichterstattung zur 2. Lesung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2018/2019 Titel Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Titel Dienstleistungen Titel Zuschüsse zur Förderung der Berufsausbildung Titel Zuschüsse für Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung Vorgang: 9. Sitzung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales am Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes von Berlin für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Haushaltsgesetz 2018/2019 HG 18/19) Berichtsauftrag Nr. 19 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das Titel Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,99 Ist Haushaltsjahr 2016: ,79 aktuelles Ist ( ): ,88 1

2 Titel Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,55 Ist Haushaltsjahr 2016: ,59 aktuelles Ist ( ): ,31 Titel Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,21 Ist Haushaltsjahr 2016: ,90 aktuelles Ist ( ): ,24 Titel Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,87 Ist Haushaltsjahr 2016: ,31 aktuelles Ist ( ): ,18 Titel Haushaltsjahr 2016: ,00 Haushaltsjahr 2017: ,00 Haushaltsplanentwurf 2018: ,00 Haushaltsplanentwurf 2019: ,00 Ist Haushaltsjahr 2015: ,08 Ist Haushaltsjahr 2016: ,32 aktuelles Ist ( ): ,89 Der Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Ausschuss bittet um einen Bericht zu folgenden Fragen: CDU In welchen Kapiteln/Titeln wird die Förderung und Unterstützung von Jugendberufsagenturen abgebildet? Bitte um Auflistung, inklusive veranschlagten Ansätzen für die Jahre 2018 und

3 Welche konkreten Maßnahmen/Weiterentwicklungen sind hier geplant? Wie wird die Jugendberufsagentur zukünftig finanziell und personell ausgestattet? Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wird die Senatsverwaltung ergreifen (Planungen, Konzepte, Zielstellungen, zeitliche Planung, Personal)? Bitte auch um Darstellung der jeweiligen Kosten. SPD/Linke/Grüne Wir bitten um einen Bericht: Was ist zur Öffentlichkeitsarbeit zur Jugendberufsagentur vorgesehen? Ich bitte, den Beschluss mit nachfolgender Darstellung als erledigt anzusehen. Grundsätzlich liegt die Federführung für die Umsetzung der Jugendberufsagentur (JBA) bei der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung. Der Aufbau und Umsetzungsprozess der Jugendberufsagentur wird in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in folgenden Kapiteln/Titeln abgebildet: Kapitel 1140, Titel 54010: Zur Unterstützung der Koordinierung wird die Jugendberufsagentur Berlin (JBA) mit ihren 12 regionalen Standorten begleitend extern evaluiert. Die Evaluation dient der Erfolgskontrolle und soll die strategische Steuerung der Jugendberufsagentur Berlin unterstützen. Die Analyse bezieht sich auf die Aufbau- und Ablauforganisation, die Ressourcenausstattung und Synergieeffekte der Zusammenarbeit und das Aufzeigen weiterer Optimierungspotenziale. Im Rahmen der Begleitforschung soll die zieladäquate Umsetzung geprüft werden. Der Hauptausschuss hat die Vergabe eines Auftrags zur Evaluation der Jugendberufsagentur am zur Kenntnis genommen. Der erste Bericht wurde dem Hauptausschuss am vorgelegt. Für 2018 und 2019 sind jeweils Mittel in Höhe von Euro für die Evaluation der Jugendberufsagentur im Titel vorgesehen. Kapitel 1140, Titel 53101: Die Jugendberufsagentur Berlin mit ihren 12 regionalen Standorten soll sich in den kommenden Jahren als zentrale Anlaufstelle für alle ratsuchenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen und deren Erziehungsberechtigten etablieren. Die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und der Bekanntheitsgrad der Jugendberufsagentur Berlin bei ihrer Zielgruppe muss dazu weiter deutlich erhöht werden. Hierfür hat die landesweite Steuerungsgruppe zur Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur für die Jahre 2018 und 2019 die Konzeption einer langfristig angelegten Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Diese umfasst u. A. die zielgruppenadäquate Überarbeitung und Weiterentwicklung des Corporate Designs, ein grundlegende Überarbeitung der Website mit deutlicher Funktionstrennung für die verschiedenen Nutzergruppen, die Bereitstellung von zielgruppengerechten Werbemitteln, sowie die Entwicklung und Umsetzung zielgruppenadäquater (auch kampagnenartiger) Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der von Jugendlichen genutzten Medien, Kommunikationskanäle und Orte. Die Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit der JBA erfolgt partnerschaftlich zu je einem Drittel durch die Agentur für Arbeit, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Durch eine vom Landesbeirat eingesetzte Steuerungsgruppe zur Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur wird ein jährlicher Aktivitätenplan zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades erstellt. Der Landesbeirat der Jugendberufsagentur Berlin wird hierzu regelmäßig in Kenntnis gesetzt. 3

4 Der Titel beinhaltet Anmeldungen für verschiedene Bereiche der Abteilung Arbeit und berufliche Bildung in Höhe von insgesamt Im Teilansatz für die Berufsbildungspolitik sind für die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendberufsagentur vorgesehen. Ergänzend wird zur Personalsituation der JBA darauf hingewiesen, dass es in Berlin nur eine Jugendberufsagentur gibt, die sich auf zwölf regionale Standorte (ein regionaler Standort in jedem Bezirk) verteilt. Das Personal der regionalen Standorte wird durch die JobCenter (getragen durch die Bezirke und BA), die Agentur für Arbeit (z. B. Berufsberater) die Jugendverwaltungen der Bezirke und die SenBJF gestellt. Aus dem Haus SenIAS sind keine Dienstkräfte in den regionalen Standorten der JBA tätig. In welchem Umfang diese Partner der JBA Personal in die JBA einbringen, wird von diesen selbst entschieden und kann von uns nicht gesteuert werden. Verbindliche Vorgaben über die Anzahl der Dienstkräfte, die die einzelnen Partner in die JBA zu entsenden haben, sind nicht vereinbart. Da die Partner in ihren Personalangelegenheiten auch autonom sind, kann deren Personaleinsatz in der JBA auch nicht durch Dritte bestimmt werden. SenIAS nimmt lediglich die landesweite Koordinierung des Umsetzungs- und Steuerungsprozesses der JBA wahr. Die beste Strategie, Jugendarbeitslosigkeit zu vermeiden, besteht darin, Jugendliche zu einem Berufsabschluss zu führen. Dies ist auch das erklärte Ziel der Zusammenarbeit der Partner - Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Agentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit Berlin-Nord, Berlin-Süd und Berlin-Mitte, die Jobcenter, der für Arbeit, Bildung und Jugend zuständigen Senatsverwaltungen sowie der 12 Berliner Bezirke - in der Jugendberufsagentur Berlin. Gemeinsame Aufgabe ist es, die Zielgruppe (junge Menschen, die in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, am Übergang von Schule in das Berufsleben stehen und ihren Wohnsitz in Berlin haben) zu erfassen, zu beraten und ihr Unterstützung bei der beruflichen Orientierung zukommen zu lassen, damit sie erfolgreich in eine Ausbildung oder ein Studium übergehen. Nähere Ausführungen zu den Strategien zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sind den betroffenen Titeln, insbesondere , und zu entnehmen. Die Partner der Jugendberufsagentur halten hierfür entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtungen und Zuständigkeiten entsprechende Maßnahmen und Angebote an allen 12 regionalen Standorten der Jugendberufsagentur Berlin bereit. In einem Handbuch zur Ablauforganisation in der Jugendberufsagentur Berlin sind landesweit geltende Mindeststandards vereinbart worden. Diese wurden im Hinblick auf die Integration junger Geflüchteter im Mai 2016 nochmals angepasst. In jedem regionalen Standort der Jugendberufsagentur können sich junge Geflüchtete von spezialisierten Fachkräften beraten lassen und sich zusätzlich zu den Regelangeboten über spezielle Angebote der JBA-Partner informieren. Mit den vereinbarten Mindeststandards ist an allen regionalen Standorten ein der Bedarfslage der Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechendes Beratungs- und Unterstützungsangebot sichergestellt. Eine wesentliche Voraussetzung, um Jugendliche und junge Erwachsene erfolgreich zum Berufsabschluss führen zu können, ist eine qualifizierte Berufsorientierung. Im Rahmen einer vertieften Berufsorientierung werden aus Kapitel 11 40, Titel insbesondere die Maßnahmen Komm auf Tour (KaT) und Berliner vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler (BVBO) finanziert. Während KaT der Stärkenerkennung von Schülerinnen und Schülern der 7. und/oder 8. Klasse dient, liegt bei BVBO der Schwerpunkt im Sammeln von betrieblichen Erfahrungen, z. B. im Rahmen von Betriebserkundigungen oder auch Praktika. Beide Maßnahmen werden von den für Bildung und Arbeit zuständigen Senatsverwaltungen sowie von der Agentur für Arbeit umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt sowohl aus 4

5 Landesmitteln aus dem Kapitel 11 40, Titel sowie über Bundesmittel der Agentur für Arbeit. Für KaT sind in den Jahren 2018 und 2019 jeweils aus Landesmittel vorgesehen, für BVBO jeweils 3,5 Mio.. (Näheres zu den Instrumenten der Berufsorientierung ist dem Bericht 31 zu entnehmen). Im Rahmen der Berufsvorbereitung werden im Rahmen des Programms Ausbildung in Sicht (AiS) Maßnahmen zur Erstellung der Ausbildungsreife angeboten. Dazu werden drei Typen von Projekten mit unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten: Projekttyp: Ausbildungsreife & Vermittlung Inhalt dieser Projekte ist der Erwerb von fachlicher Qualifizierung. Um einen hohen Qualitätsstandard zu erreichen und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Erreichen von Teilerfolgen beurkunden zu können, wird die Nutzung zertifizierter Qualifikationsbausteine empfohlen. Ist dies nicht möglich, wird eine praxisnahe und berufsorientierte Qualifizierung in Anlehnung an die Qualifizierungsbausteine angestrebt. Verbunden wird dieser fachtheoretische Teil mit einem Bewerbungstraining und intensiver Vermittlung in eine Ausbildung. Projekttyp: Ausbildungsreife & Schulabschluss Hierbei steht die schulische Wissensvermittlung im Vordergrund. Ziel ist die Vorbereitung auf die externen Schulabschlussprüfungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur (Erweiterten) Berufsbildungsreife (BBR/EBBR). Die Teilnahme an den Prüfungen innerhalb des Projektzeitraums ist verpflichtend, wenn die Zulassungsbedingungen dies erlauben. Im Anschluss an die Prüfungen soll auch hier intensiv in einen Ausbildungsplatz vermittelt werden. Projekttyp: Sprache, Orientierung & Ausbildungsreife Hierbei steht der berufsrelevante Spracherwerb im Vordergrund. Es werden alle Möglichkeiten zur Förderung in Anspruch genommen, damit sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Verlassen des Projekts auf einem Niveau befinden, das sie dazu befähigt, dem Unterricht in der Berufsschule folgen zu können. Des Weiteren werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Anerkennung ausländischer (Schul-)Abschlüsse unterstützt, mit den in Deutschland üblichen Bewerbungsverfahren vertraut gemacht und entsprechende Bewerbungstrainings absolvieren. Die Vermittlung in eine Arbeit oder Ausbildung ist auch hier als Ziel vorgegeben. Ergänzend werden seit 2016 speziell für Geflüchtete Maßnahmen zum Nachholen eines Schulabschusses eingerichtet. Speziell für Geflüchtete sind die Maßnahmen im Rahmen von ARRIVO eingerichtet worden. Hier soll Geflüchteten die Möglichkeit gegeben werden, ihre praktischen Berufskenntnisse weiter zu entwickeln, sowie ihre Sprachkompetenzen zu verbessern, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz oder eine Anstellung zu erhöhen. Zur Stärkung der Berufsausbildung werden im Rahmen der Richtlinienförderung finanzielle Anreize für Unternehmen gewährt, damit diese zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze anbieten. Gefördert werden können Unternehmen, wenn sie im Rahmen der Verbundausbildung ausbilden oder Ausbildungsverträge mit Jugendlichen bestimmter Zielgruppen (benachteiligte Jugendliche, Frauen in frauenatypischen Berufen, Alleinerziehende) anbieten. Im Rahmen des Berliner Ausbildungsplatzprogramms (BAPP) werden außerbetriebliche Ausbildungsplätze für marktbenachteiligte Jugendliche angeboten, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben. Welche Ausbildungsplätze konkret angeboten werden, entscheidet die Lenkungsrunde, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschafts- 5

6 und Sozialpartner, der Agentur für Arbeit und den für Arbeit und Bildung zuständigen Senatsverwaltungen zusammensetzt, im Mai des Kalenderjahres, in dem die Ausbildung beginnt. Bei den 50 Ausbildungsplätzen, die für Geflüchtete geschaffen werden, handelt es sich um Ausbildungsplätze für unbegleitete, minderjährige Geflüchtete, die schulisch ausgebildet werden. Gefördert wird die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO). Konkret vorgesehen ist eine Vollzeit-Berufsausbildung, die in nachfolgenden Ausbildungsberufen erfolgen kann: Berufsbild Dauer der Ausbildung Kammerzuständigkeit a) Verkäufer/in 2 Jahre IHK b) Fachkraft Gastgewerbe 2 Jahre IHK c) Florist/in 3 Jahre IHK d) Friseur/in 3 Jahre HwK e) Kosmetiker/in 3 Jahre HwK/IHK f) Koch/Köchin 3 Jahre IHK g) Restaurantfachmann/- frau 3 Jahre IHK Bei der Ausbildung handelt es sich dem Grunde nach um eine Berufsfachschulausbildung der besonderen Art. Die Ausbildung erfolgt in enger Kooperation zwischen den einbezogenen Oberstufenzentren (OSZ) und dem Ausbildungsdienstleister und wird durch betriebliche Praktika ergänzt. Die Teilnehmenden sind im Schülerstatus. Die Ausbildung wird mit einem externen Kammerabschluss (sog. Externen-Prüfung) gem. 43 Abs. 2 BBiG abgeschlossen. Es handelt sich um eine Berufsausbildung mit Externenprüfung im Rahmen des BAPP. Die Akquise der Teilnehmenden erfolgt z. B. in Kooperation mit den entsprechenden Jugendämtern (Vormund). Das Landesprogramm Mentoring betreut Jugendliche, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihren Ausbildungsvertrag vorzeitig lösen. Diesen Jugendlichen können erfahrene Mentorinnen und Mentoren zur Seite gestellt werden, die die Jugendlichen stabilisieren und so einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss gewährleisten. Das ESF-Instrument Qualifizierung vor Beschäftigung (QvB) fördert Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Weiterbildung. Diese Maßnahmen ermöglichen den Erwerb von Teilqualifikationen innerhalb eines Berufsfeldes. Förderinhalte der Qualifizierungsmaßnahmen sind u.a. die Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Kompetenz, die Verbesserung der sozialen Kompetenz langzeitsarbeitsloser und besonders marktferner Teilnehmer*innen sowie das Nachholen des Mittleren Schulabschlusses (MSA). Elke B r e i t e n b a c h Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales 6

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