Zusammenführung von Ordensprovinzen
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- Franziska Biermann
- vor 8 Jahren
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1 Berlin. Erfurt. Freiburg. Hamburg. Köln. München. Münster Ordenstag in Köln 14. März 2006 Zusammenführung von Ordensprovinzen Referenten: > Dr. Hartmut Münzel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Prokurist > Karsten Stecker, Rechtsanwalt, Prokurist Solidaris 2006 Köln, 14. März 2006
2 Gründe der Zusammenführung von Ordensprovinzen - Rückgang der Zahl der Ordensangehörigen - Einsparpotentiale - Anpassung der Strukturen an die tatsächlichen Bedürfnisse 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 2 I 18
3 Fälle der Zusammenführung von Ordensprovinzen - Innerstaatliche Zusammenlegung - Zusammenlegung im internationalen Rahmen 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 3 I 18
4 Fälle der Zusammenführung von Ordensprovinzen > Unterfall - Innerstaatliche Zusammenlegung Rechtsanwalt Karsten Stecker 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 4 I 18
5 Fälle der Zusammenführung von Ordensprovinzen > Unterfall: - Zusammenlegung im europäischen Rahmen > Probleme: - unterschiedliche rechtliche Vorgaben, insbesondere > Zivilrecht und Gesellschaftsrecht > Staatskirchenrecht > Steuerrecht > Sozialrecht > Sprachproblem 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 5 I 18
6 Chancen der Zusammenführung von Ordensprovinzen - positive ökonomische Folgen - Orden als internationale Gemeinschaften > Abbild der Weltkirche > hohe Kompetenz für übergreifende Fragestellungen im Zeichen der Globalisierung 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 6 I 18
7 Zusammenführung von Ordensprovinzen Überblick > Kirchenrechtliche Überlegungen > Zivilrechtliche Überlegungen > Steuerrechtliche Überlegungen 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 7 I 18
8 Kirchenrechtliche Überlegungen > Kirchenrechtliche Zusammenführung mehrerer Ordensprovinzen zu einer kirchenrechtlichen Provinz > Grundsatzfrage: innerhalb Deutschlands oder über die Grenzen Deutschlands hinaus Folgen für kirchen-, zivil- und steuerrechtliche Fragestellungen von erheblicher Bedeutung, im Folgenden wird eine Zusammenführung innerhalb Deutschlands unterstellt 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 8 I 18
9 Kirchenrechtliche Überlegungen > Änderung der Satzungen der bisherigen Provinzen auf die neue Provinz > Neuregelung der Leitungsfunktionen > Aus den ehemaligen eigenständigen Provinzen werden Niederlassungen > Ggf. neuer Name der zusammengeführten Provinz > Eventuell Sitzverlegung der Provinzleitung 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 9 I 18
10 Kirchenrechtliche Überlegungen > Einheitliche kirchenrechtliche Leitung der zusammengeführten Provinz soll auch in zivilrechtlicher und steuerlicher Hinsicht umgesetzt werden 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 10 I 18
11 Zivilrechtliche Überlegungen > Rechtsformen der bisherigen Provinzen: Eingetragener Verein Eingetragene Genossenschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts Stiftung > Rechtsform der neuen Provinz ist festzulegen > Für die Zusammenführung sind die gesetzlichen Besonderheiten der jeweiligen Rechtsform zu beachten 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 11 I 18
12 Zivilrechtliche Überlegungen > Gesamtrechts- oder Einzelrechtsnachfolge (Problem: Umwandlungsgesetz) > Änderung der Satzungen der bisherigen Provinzen auf die neue Provinz > Vermögensanfallberechtigung der neuen Provinz > Leitungsfunktion hat die neue Provinz über alle Niederlassungen und Beteiligungen 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 12 I 18
13 Zivilrechtliche Überlegungen > Bei bestehenden Beteiligungsverhältnissen sind Namensänderungen und Änderungen bei der Besetzung von Gremien im Hinblick auf die neue Leitungsstruktur durchzuführen > Regelung des Vermögensanfalls und die zivilrechtliche Auflösung der bisherigen Provinzen 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 13 I 18
14 Zivilrechtliche Überlegungen > Vermögensübertragungen auf die neue Provinz > Immobilienübertragungen auf die neue Provinz > Betriebsübergang gemäß 613a BGB > Anmeldung und Eintragung der Auflösung im Vereinsregister bzgl. Vereinsauflösung > Schreiben ans Ministerium bzgl. Auflösung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 14 I 18
15 Steuerrechtliche Überlegungen > Steuerlicher Check-up in den bisherigen eigenständigen Provinzen zwecks Aufdeckung von steuerlichen Risiken (z.b. Verluste im Bereich von steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben oder im Bereich der Vermögensverwaltung) 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 15 I 18
16 Steuerrechtliche Überlegungen > Voraussetzungen der Vermögensanfallberechtigung überprüfen > Gespräche mit den beteiligten Finanzämtern der bisherigen Provinzen wegen eventuell bestehender steuerlicher Verluste, der Vermögensanfallberechtigung der zusammengeführten Provinz und der Problematik Grunderwerbsteuer 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 16 I 18
17 Steuerrechtliche Überlegungen Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragung > Grundsatz grunderwerbsteuerfreie Übertragung nach 3 Nr. 2 GrEStG möglich, aber nur wenn keine Gegenleistungen (z. B. Verbindlichkeiten) übernommen werden > Konsequenz frühzeitige Abstimmung mit den Finanzämtern erforderlich 14. März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 17 I 18
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Von-der-Wettern-Str Köln +49 (0) (0) info@solidaris-koeln.de März 2006, Solidaris Revisions-GmbH. RA Dr. Hartmut Münzel / RA Karsten Stecker Folie 18 I 18
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