PRESSEMELDUNG 02. August 2014

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1 PRESSEMELDUNG 02. August 2014 Tödliche Unfälle durch Baumaschinen sind kein Zufall und daher nicht akzeptabel Die Zahl der schweren und tödlichen Unfälle durch Bagger und Co reißt nicht ab. Grund sind zum einen technische Mängel auch bei neuen Maschinen und zum anderen Menschen die sich verbotenerweise in deren Gefahrenbereich aufhalten sowie ungeschultes und nicht unterwiesenes Personal. Baumaschinen haben zum Teil erhebliche technische Mängel ab Werk. Da sind mangelnde Sicht zu beklagen, unzureichende Sicherheitskennzeichnung, fehlende Zurrösen zur Ladungssicherung, fehlende Partikelfilter und unsichere Schnellwechsler. Durch letztere fallen immer wieder Baggerschaufeln (Löffel) ab, von denen dann Menschen erschlagen werden. Herzlichen Dank an die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Obertshausen für die Bilder. Hinterher schiebt man es dem Opfer und dem Baggerfahrer in die Schuhe. Diejenigen die unsichere Maschinen bauen oder bereitstellen gehen straffrei aus.

2 " Wir wollen keine Mörder sein" wehren sich jetzt immer mehr Maschinisten. An Maschinen die Hunderttausende kosten wird an ein paar hundert Euro für die Sicherheit gespart. In der Schweiz werden unsichere Schnellwechsler jetzt verboten. Diese Einrichtungen, die es Baumaschinenführern erlauben, selbständig verschiedene Anbaugeräte bis hin zu ganzen Bagger-Auslegerteilen an ihren Maschinen zu wechseln, sind heute weit verbreitet. Doch unter anderem haben zahlreiche Unfälle gezeigt, dass Anbaugeräte bei bestimmten Schnellwechseleinrichtungen allzu leicht herunterfallen und so Menschen gefährden und töten. Hier ist auch die Produktsicherheit gefragt, welche Kontrollen durch fehlendes Personal gar nicht mehr durchführen kann. Verkaufsverbote ab 2016 Verwendungsverbot ab 2020 Aufgrund des Unfallgeschehens hat die Schweizer Suva bereits ein Verkaufsverbot für mehrere Schnellwechseleinrichtungen verschiedener Hersteller ab verfügt. Ab wird das Verwenden problematischer Einrichtungen ganz verboten. Bis diese durch neue, sichere Produkte ersetzt sind, gilt es, Baumaschinenführer bezüglich der Gefahren zu sensibilisieren und für den korrekten Umgang mit den Schnellwechseleinrichtungen zu schulen, um weitere Unfälle zu vermeiden. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt hat zusammen mit Rudi Clemens und einem namhaften Hersteller schon vor Jahren mehrere Wochenendseminare für Baumaschinenführer mit Hintergrund Schnellwechslerunfälle durchgeführt. Es besteht Lebensgefahr, das belegt das Unfallgeschehen. Wir fordern deshalb alle Beteiligten, insbesondere die Hersteller auf, sichere Maschinen auf den Markt zu bringen, die auch wie es in der Maschinenrichtlinie beschrieben auch bei vorhersehbarer Fehlanwendung nicht gleich zu Verletzungen oder zum Tode führen. Die nachträglich angebauten Schnellwechsler müssen mit dem Trägergerät kompatibel sein. Arbeitgeber müssen diese Maschinen prüfen bevor sie diese den Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Der Umstand, dass die Maschine neu ist und damit dem neuesten Stand der Technik entspricht, muss nicht stimmen und entbindet ihm nicht von seiner Haftung, wenn was passiert. Es sind vom Betreiber die Maschinisten explizit für die Maschine und für das Anbauteil Schnellwechsler zu unterweisen Es ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Maschinisten sind auf ihre Eignung hin zu beurteilen und schriftlich vom Arbeitgeber zu bestellen. Der Name der Herstellers Maschine und Schnellwechsler muss einzeln aufgeführt sein. Die BG Bau ist aufgefordert hier zu handeln und die Betriebe schnellstmöglich zu informieren, beispielsweise wie es die Suva macht. Keine Zertifizierung bei unsicheren Produkten. Zum Thema Sicht wurde von Rudi Clemens eine Petition bei der EU eingereicht, weil sich nach Jahren nichts getan hat. "Die Maschinen haben eine ganze Reihe von toten Winkeln." Die Richtlinie 92/57/EWG enthält Bestimmungen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit von Arbeitern auf Baustellen. Dort wird beispielsweise die Organisation des Verkehrs von Baumaschinen auf Baustellen und die Abgrenzung des Verkehrs beweglicher Maschinen von Fußgängern gefordert. Antwort der Kommission (REV), eingegangen am 27. Januar 2012 Die Kommission bestätigt, dass zur Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen von Anhang I Abschnitt der Maschinen- Richtlinie bewegliche Maschinen so konstruiert sein müssen, dass eine ausreichende Direktsicht vom Fahrerplatz aus gewährleistet ist. Den Gefährdungen durch unzureichende Direktsicht muss erforderlichenfalls durch Ausstattung der Maschinen mit den geeigneten Einrichtungen begegnet werden. Hersteller von Maschinen müssen deshalb alle toten Winkel berücksichtigen, die zu Risiken für gefährdete Personen führen können.

3 In ihren anfänglichen Anmerkungen zu dieser Petition war die Kommission der Auffassung, dass die revidierten Spezifikationen der Normen EN und ISO 5006 in dieser Hinsicht ausreichend waren. Aus den jetzt vom Petenten beigebrachten Belegen geht hervor, dass die Hersteller bewegliche Maschinen mit inakzeptablen toten Winkeln auf den Markt bringen, während sie behaupten, die maßgeblichen harmonisierten Normen anzuwenden. Schlussfolgerung Die Kommission wird mit der CEN, den Mitgliedstaaten und den Vertretern der Hersteller von beweglichen Maschinen prüfen, ob die vom Petenten beschriebenen unzureichenden Konstruktionen der Maschinen Beispiele für eine nicht ordnungsgemäße Anwendung der maßgeblichen Normen sind oder ob sie auf Mängel bei den Normen selbst hinweisen. In letzterem Fall wird die Kommission eine formelle Anfechtung der Normen (gemäß Artikel 10 der Maschinen-Richtlinie) in Erwägung ziehen und die CEN auffordern, sie entsprechend zu ändern. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten ferner ersuchen, die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit allen unsicheren beweglichen Maschinen zu ergreifen, die in Verkehr gebracht wurden. Die von Rudi Clemens eingereichte Petition wurde von der EU in vollen Umfang Recht zuerkannt. Antwort der Kommission (REV), eingegangen am 30. August 2012 Im April 2012 wurde die Frage der Sicht auf Erdbaumaschinen bei einem Treffen einer Arbeitsgruppe zu Erdbaumaschinen erörtert, die von der für den Fachbereich Maschinen zuständigen Gruppe für Verwaltungszusammenarbeit (ADCO) eingesetzt wurde. Die Arbeitsgruppe umfasst Vertreter der Mitgliedstaaten, der einschlägigen Normierungsgremien, der Hersteller von Maschinen, der Agenturen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und der Dienststellen der Kommission. Es wurde festgestellt, dass sich der Stand der Technik seit der Veröffentlichung der vorliegenden Fassungen der relevanten harmonisierten Normen weiterentwickelt hat. Insbesondere die Qualität der Kamera-Monitor-Systeme wurde erheblich verbessert. Es wurde vereinbart, dass die Anforderungen der Normen EN und ISO 5006 bezüglich der Sicht angesichts des Stands der Technik angepasst werden müssen, indem wirksame Sehhilfsvorrichtungen einschließlich Kamera-Monitor-Systemen und ähnlichen Systemen zur Erkennung von im Fahrweg befindlichen Personen zum Einsatz kommen. Die Normungsgremien haben sich dazu verpflichtet, die Überprüfungen dieser Normen in Kürze einzuleiten. Die Arbeitsgruppe hat zudem beschlossen, den Mitgliedstaaten zu empfehlen, falls nötig Maßnahmen zur Verbesserung der Sicht auf bereits in Betrieb befindlichen Maschinen zu ergreifen. Außerdem möchte die Kommission betonen, dass in der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG die allgemeinen Grundsätze für die Verhütung berufsbedingter Gefahren, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz und die Ausschaltung von Risiko- und Unfallfaktoren niedergelegt sind. Laut Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a muss der Arbeitgeber Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, unter anderem bei der Auswahl von Arbeitsmitteln, beurteilen und die entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenverhütung treffen. Die Kommission begrüßt die Initiative der Mitgliedstaaten, die ADCO-Arbeitsgruppe zu Erdbaumaschinen einzurichten und die Verbesserung der Anforderungen der einschlägigen Normen bezüglich der Sicht zu vereinbaren. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe werden den Mitgliedstaaten bei den Sitzungen der Arbeitsgruppe Maschinen und der ADCO-Gruppe am 3. und 4. Juli 2012 mitgeteilt. Die Kommission wird sich schriftlich an das Europäische Komitee für Normung (CEN) wenden, um die Relevanz und die Dringlichkeit dieser Angelegenheit angesichts der nicht hinnehmbaren Zahl tödlicher und schwerer Unfälle im Zusammenhang mit einer unzureichenden Sicht herauszustellen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten ferner ersuchen, die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit allen unsicheren beweglichen Maschinen zu ergreifen, die in Verkehr gebracht wurden.

4 Rudi Clemens, Projektleiter beim Netzwerk Gesunde-Bauarbeit im Kreis Heinsberg fordert alle Beteiligten endlich auf zu handeln. Die Bauwirtschaft hat die höchsten Unfallzahlen aller Branchen und die meisten Toten. Besonders fällt das Bauhauptgewerbe auf, auf das rund ein Fünftel der Fälle (21,6 %) entfallen. Gemeinsam mit Ausbau- und Bauhilfsgewerbe (8,8 %) und Zimmerei und Dachdeckerei (5,7 %) ereignet sich damit jeder Dritte Unfall im Zusammenhang mit Bautätigkeiten. Schaut man sich die Unfallursachen genauer an so ist die häufigste Ursache Aufenthalt/ Begeben in den Gefahrenbereich/ Benutzung unzulässiger Verkehrswege gefolgt von Unzureichende Sicherheitsvorkehrung (Verbau, Absturz) (Zahlen BauA 2012) BAuA: Gefährliche Produkte 2011 Informationsdienst zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG Es muss hier die Frage erlaubt sein, ob die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden tatsächlich in den Bereichen Überwachungsschwerpunkte bilden, in denen hohe Unfallzahlen existieren Auswertung der Produktgruppen nach der Maschinenrichtlinie Insbesondere fielen die Gruppen der Unfälle mit (Erd-) Baumaschinen mit über 46 % auf (Bagger, Kräne, Baufahrzeuge), gefolgt von den Flurförderzeugen (Gabelstapler) mit 18,2 %. Hinter jedem einzelnen Unfall steht jedoch unsagbares menschliches Leid, welches zum Teil vielleicht durch ein intelligent konstruiertes Arbeitsmittel zu verhindern gewesen wäre. Hier sollten sich Hersteller wie Marktüberwachungsbehörden fragen, ob es eigentlich noch zeitgemäß ist, z. B. Bau- oder Flurförderzeuge ohne ausreichende Sicht vom Fahrerplatz aus in Verkehr zu bringen und ob es noch immer keine ausreichende technische Sicherung gegen das Umkippen infolge unangepasster Lastschwerpunkte bzw. Fahrgeschwindigkeiten gibt. Über 23 % aller tödlichen Arbeitsunfälle, an denen ein technisches Produkt beteiligt war, hätten wahrscheinlich vermieden werden können, wenn der Konstrukteur nicht nur den bestimmungsgemäßen, sondern auch den vorhersehbaren Gebrauch bzw. die vorhersehbare Fehlanwendung schon bei der Konstruktion mit berücksichtigt hätte. Dieses Zeugnis der derzeit an deutschen Arbeitsplätzen vorhandenen unzureichenden Produktqualität unterstreicht auch hier eindringlich die Notwendigkeit einer genaueren Betrachtungsweise dieses Segments durch die zuständigen Marktaufsichtsbehörden bzw. die Arbeitsschutzbehörden. Auswertungen in dieser Kategorie haben allerdings eine große Grauzone und sind oft auf Mutmaßungen angewiesen, da bei den Unfallmeldungen eine mancherorts herauslesbare Tendenz zu bestehen scheint, den möglichen eigenen (Schuld-)Anteil (z. B. des Einkaufs, der Beschaffungsstelle, des für die Beschaffung des Arbeitsmittels verantwortlichen Sachverständigen etc.) zu verharmlosen. BAuA 2012: Tödliche Arbeitsunfälle auf Baustellen Baustellenunfälle haben einen signifikanten Anteil an den tödlichen Arbeitsunfällen (siehe Abschnitt 1.3). Besonders auffällig sind Absturz- und Überfahrunfälle. Hier wird oft auf vorhandene PSA (Absturz) oder leicht verfügbare Assisstenzsysteme (Überfahr- unfälle) vorhersehbar verzichtet (siehe Abschnitt 1.3.1). Um aus der Beteiligung der Produkte am Unfall ggf. Maßnahmen gegen den Inverkehrbringer ableiten zu können, muss die Marktüberwachung durch die Betriebssicherheitsseite zwingend und deutlicher als bisher eingebunden werden! Im Hinblick auf eine vorhersehbare Verwendung ist es auch Aufgabe des Herstellers, durch geeignete technische Maßnahmen an seinen Produkten dazu beizutragen, dass die damit

5 verbundenen Risiken im besten Fall unmöglich, zumindest aber höchst unwahrscheinlich werden. Die oftmals gehörte Behauptung, Unfälle seien zu einem überwiegenden Teil auf menschliches Versagen zurückzuführen, lässt sich nicht belegen, wenn die durch eine eigentlich vorhersehbare Verwendung ausgelösten Unfälle den technischen Mängeln zugerechnet werden. Weitere Informationen: Baumaschinen - Schnellwechseleinrichtungen: blob... blob=publicationfile&v=7 Netzwerk für Gesundheit und Qualifikation Gesunde-Bauarbeit, Projektleiter Rudi Clemens Tannenstraße Gangelt Festnetz: Mobil Mail Clemens@gesunde-bauarbeit.de Web:

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