Reglement Kinderdistanzritt ADIR
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- Gerda Katrin Böhme
- vor 8 Jahren
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2 Reglement Kinderdistanzritt ADIR (Für die bessere Lesbarkeit wird nur der männliche Ausdruck verwendet; dieser gilt natürlich auch für die Teilnehmerinnen) Ablauf der Prüfung - Tierärztliche Vorkontrolle - Absolvieren des Rittes - Tierärztliche Schlusskontrolle Tierärztliche Kontrollen Die Herzfrequenz darf 64 Pulsschläge pro Minute nicht überschreiten. Die Schlusskontrolle muss maximal 20 Minuten nach der Zielüberquerung stattfinden. Reiter Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder von 4 14 Jahren. Massgebend ist der Jahrgang. Das Tragen eines Reithelms und festen Schuhwerks ist obligatorisch. Die Kinder MÜSSEN während der ganzen Prüfung von einer erwachsenen Person begleitet sein. Peitsche und Sporen sind nicht erlaubt. Das Reiterbrevet wird empfohlen, ist jedoch nicht obligatorisch. Falls reiterliche Überforderung auftreten sollte, kann der OK-Präsindet entscheiden, dem Kind aus Sicherheitsgründen den Start zu verbieten. Begleitperson/Begleitpferd Die Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein. Auf der Strecke ist es ihr freigestellt, ob sie das Kind zu Fuss, zu Pferd oder mit dem Velo begleitet. Es ist erlaubt, das Pferd des Kindes im Gelände zu führen. Falls die Begleitperson mit einem Pferd am Ritt teilnimmt, muss dieses ebenfalls bei der Vor- und Schlusskontrolle vorgezeigt werden. Ebenfalls ist die korrekte Impfung vorgeschrieben, der Pferdepass muss vorgewiesen werden und er wird kontrolliert. Beim Begleiten zu Pferd oder Velo ist ein Helm obligatorisch. ALLE Begleitpersonen müssen festes Schuhwerk tragen. Pferd
3 Die Pferde müssen gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Hochtragende und laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen. Das Pferd muss gemäss SVPS korrekt geimpft sein. Der Pferdepass ist an die Vorkontrolle mitzunehmen und wird vom Tierarzt geprüft (ansonsten gibt es keine Starterlaubnis). Das Mindestalter des Pferdes liegt bei fünf Jahren im laufenden Jahr. Hengste sind nicht zugelassen. Nimmt ein Pferd (gilt auch für das Begleitpferd) am gleichen Anlass zusätzlich an einer anderen Prüfung teil, sind folgende Einschränkungen zu beachten: - Zwischen der Schlusskontrolle der einen Prüfung und der Vorkontrolle des Kinderdistanzrittes muss mindestens eine Stunde Pause liegen - Das Pferd muss über die GESAMTE Distanz bereits qualifiziert sein (siehe Anhang 2: Prüfungs-und Qualifikationsordnung vom Endurance Reglement SVPS) - Wird das Pferd in einer vorgängigen Prüfung ausgeschlossen / disqualifiziert oder zurückgezogen, wird es nicht zum Kinderdistanzritt zugelassen Strecke/Geschwindigkeit Das Tempo ist frei. Es müssen jedoch die Zeitangaben vom Organisator eingehalten werden. Wertung und Preise Es gibt keine Rangliste, nur Bestanden oder Nicht bestanden. Alle Kinder erhalten eine Plakette und einen Naturalpreis. Sattel und Zäumung Sattel und korrekte Zäumung (einfache Trensenzäumung ohne Anzüge). Als Hilfszügel ist nur das gleitende Martingal erlaubt. Schutzmaterialien jeglicher Art sind erlaubt (müssen aber für die Tierarztkontrollen entfernt werden). Versicherung und Haftung Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Teilnehmer haftet für sämtliche durch ihn, seine Helfer oder seine Pferde verursachten Schäden, auf dem Turniergelände sowie auf der markierten Rennstrecke. Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er für sich und seine Pferde und Begleiter entsprechende, ausreichende Versicherungen abgeschlossen hat. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung. Diese liegt bei den Eltern und/oder Begleiter und/oder wer die Anmeldung ausgefüllt hat.
4 ADIR Pleasure Ride Richtlinie Ausgabe ALLGEM INES Der Pleasure Ride (PR) ist ein Ritt im Gelände über eine bestimmte Distanz. Länge und Geschwindigkeit sind so angesetzt, dass jedes Pferd, welches gesund ist und regelmässig geritten wird, teilnehmen kann. Die Pferde werden vor und nach dem Ritt von einem Tierarzt begutachtet. Der PR ist für alle Reit st ile sow ie Pferderassen geeignet und richt et sich an alle Dist anzsport- Interessierte. Ziel des PR ist es Einsteigern, Freizeitreitern und Reitern von anderen Pferdesportarten, die M öglichkeit zu geben Distanzsportluft zu schnuppern. Diese Disziplin eignet sich auch für Distanzreiter, die ohne Zeitdruck oder mit einem jungen bzw. alten Pferd starten wollen. Offizielles Publikationsorgan für Informationen, Ausschreibungen etc ist die Hompage von SwissEndurance 2. PFERDE 2.1 Allgemeine Zulassungsbedingungen Bei der Disziplin Pleasure Ride steht der Begriff Pferd für alle Equiden Teilnehmende Pferde müssen mindestens 4 Jahre alt sein Teilnehmende Pferde brauchen einen Pferdepass, müssen aber nicht zwingend beim SVPS registriert sein. Die Pferde müssen gemäss Vorschriften vom SVPS geimpft sein. Zugelassen werden Pferde, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. Hochtragende und laktierende Stuten erhalten kein Starterlaubniss. 2.2 Ausrüstung
5 2.2.1 Atembeengende Zäume und sämtliche Hilfszügel ausser dem gleitenden M artingalsind untersagt. Das Anbinden des Pferdes am Gebiss, Knotenhalfter oder an einer Hackemore ist untersagt Sicherheitssteigbügel sind vorgeschrieben, wenn der Reiter Schuhe ohne Absatz trägt. 3. REITER 3.1 Allgemeine Zulassungsbedingungen Die Reiter müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ist der Teilnehmer jünger so muss dieser während der ganzen Veranstaltung von einer verantwortlichen erwachsenen Person begleitet werden. Die Verantwortung/ Haftung liegt bei der Begleitperson BREVET Das Brevet ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen. Das Reiterniveau muss dem Brevet entsprechen. Der Reiter muss sein Pferd in allen Gangarten beherrschen. 3.2 Ausrüstung Der Gebrauch eines sturzsicheren Kopfschutzes ist für die Teilnahme zwingend Der Gebrauch von Sporen ist untersagt. 3.3 Haftung/ Versicherung Reiter haften für Schäden aller Art, die sie selbst, ihre Pferde oder ihre Helfer während der Veranstaltung verursachen. Die Reiter müssen eine entsprechende Haftpflicht- und Unfallversicherung besitzen. Verursachte Schäden müssen zwingend dem Organisator gemeldet werden. 4. WERTUNG Es gibt keine Rangierung. Die teilnehmenden Paare werden bewertet wie folgt: a) Distanzritt absolviert (das Pferd hat die Schlusskontrolle nicht bestanden; die gerittenen Kilometer zählen NICHT für die Kilometerwertung von SwissEndurance) b) Distanzritt mit Auszeichung absolviert (das Pferd hat die Schlusskontrolle bestanden. Die gerittenen Kilometer ZÄHLEN für die Kilometerwertung von SwissEndurance)
6 5. TECHNISCHE BESTIM M UNGEN 5.1 Anmeldung M it der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, das Nenngeld zu bezahlen. Das OK kann die Teilnehmerzahl begrenzen Alle wichtige Informationen für die Teilnehmer müssen spätestens eine Stunde vor dem Start am Informationsbrett angeschlagen sein. 5.2 Strecke Die Strecke wird jeweils auf der rechten Seite mit Spray, Steinmehl, etc markiert. Alle 5 oder 10 km wird eine Kilometerangabe aufgestellt. Die gesamte Strecke ist so abzureiten, wie sie markiert ist Das Tempo und Gangart ist den Teilnehmern freigegeben. Es müssen jedoch die festgesetzten Zeiten des OK respektiert werden. Auf gewissen Streckenabschnitten kann die Gangart vom OK vorgeschrieben werden. Die Start- und Ziellinie müssen beritten überquert werden. Auf der Strecke darf der Reiter sein Pferd führen. 6. VETERINÄRM EDIZINISCHE BESTIM M UNGEN 6.1 Verfassungskontrollen Vor und nach jedem Ritt finden Verfassungskontrollen statt. Das Pferd wird ohne Sattel, ohne Bandagen/ Gamaschen und mit Zaumzeug oder Halfter vorgeführt. Die Befunde der Untersuchung werden protokolliert. Die Zwischen- und/ oder Schlusskontrolle muss maximal 20 M inuten nach Zieleinlauf stattfinden. Nicht einhalten dieser Zeit führt zum Ausschluss. 6.2 Beurteilung klinischer Parameter Die Herzfrequenz darf während den Verfassungskontrollen maximal 64 Schläge pro M inute betragen.
7 Zusätzlich werden folgende Parameter beurteilt: - Der Allgemeineindruck - Der Gang - Die Atemfrequenz - Die kapillare Füllungszeit - Die Darm-Peristaltik - Verletzungen jeglicher Art werden notiert und beurteilt 7. INKRAFTRETEN Die vorliegende Richtlinie tritt am 1. September 2014 in Kraft.
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