Übersicht: Äquivalenzliste Zugrundeliegende Studienplanversionen Hinweis: Entscheidung 2. Vizestudiendekan auf Antrag

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1 Übersicht: Äquivalenzliste Diplomstudium der Rechtswissenschaften andere österreichische Universität Graz (letzte Änderung: November 01; weitere Änderungen vorbehalten) Zugrundeliegende Studienplanversionen Universität Graz: Diplomstudium der Rechtswissenschaften idf 1W (ab , Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität Graz vom , 11. Sondernummer, 38.h. Stück 01/1) Universität Salzburg: Diplomstudium der Rechtswissenschaften idf Diplomcurriculum 01 (ab , Mitteilungsblatt der Paris-Lodron- Universität Salzburg vom ,. Stück 01/1) Universität Linz: Diplomstudium der Rechtswissenschaften idf 01W (ab , Mitteilungsblatt der Johannes-Kepler-Universität Linz vom , 33. Stück 01/18). Universität Wien: Diplomstudium der Rechtswissenschaften idf 01 (ab , Mitteilungsblatt der Universität Wien vom , 30. Stück 01/1. Universität Innsbruck: Diplomstudium der Rechtswissenschaften idf 01 (ab , Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom , 3. Stück 01/01 in Verbindung mit der unverbindlichen Gesamtfassung des Studienplans für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften (abgerufen am ). Bei Universitätswechseln innerhalb Österreichs besteht seit WS 01/18 die Besonderheit, dass grundsätzlich die Möglichkeit einer so genannten funktionalen Anerkennung der StEOP besteht, sofern Sie den expliziten Nachweis erbringen, dass Sie die StEOP im Diplomstudium der Rechtswissenschaften an einer anderen österreichischen Universität bereits positiv absolviert haben. Eine Anerkennung isd 8 UG der Grazer StEOP- ist mit einer funktionalen Anerkennung nicht verbunden. Funktionale Anerkennung heißt lediglich, dass Sie, auch wenn die Grazer StEOP- mangels entsprechender äquivalenter Leistungen nicht zur Gänze gem 8 UG anerkannt werden können, so behandelt werden, als hätten Sie die StEOP auch im Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Uni Graz bereits positiv absolviert. Dies ändert aber nichts daran, dass zum Abschluss des 1. Studienabschnitts die StEOP- des Grazer Diplomstudiums der Rechtswissenschaften nachgeholt werden müssen (wenn sie nicht nach 8 UG angerechnet werden können). Bei einer funktionalen Anerkennung der StEOP werden Sie also lediglich Studierenden gleichgestellt, die die StEOP- im Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Uni Graz tatsächlich absolviert haben. Dies wirkt sich faktisch primär auf die Anmeldung zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen aus (vgl 1 Abs des Grazer Studienplans 1W bzw auch Abs 3 leg cit). Hinweis: Die Übersicht dient lediglich als Orientierungshilfe und ist rechtlich unverbindlich. Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Anerkennung obliegt dem. Vizestudiendekan auf Antrag der/des Studierenden. Änderungen vorbehalten. Ein Antrag kann erst nach Inskription unter Vorlage der Abgangsbestätigung(en) und Leistungsnachweise im Original gestellt werden. 1

2 1.STUDIENABSCHNITT GRAZ B101 STEOP: Der juristische Fall als Einstieg in das Recht (VU) STEOP: Ausgewählte Kapitel des Privatrechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts (VO) Einführung in die Rechtsinformatik (KS), 1,, Internationale Dimensionen: Grundzüge des Völkerrechts, des Europarechts und des Internationalen Privatrechts (VO oder KS) Römisches Recht als Grundlage der Europäischen Rechtssysteme (KS) Römisches Recht als Grundlage der Europäischen Rechtssysteme (VO) 3,0 Salzburg Wien Linz Innsbruck - Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts - Grundlagen und Methoden des Verfassungs- und Verwaltungsrechts - Grundlagen und Methoden des Strafrechts Arbeitstechniken: Juristische Arbeitstechniken und EDV Internationale Dimensionen des Rechts: Grundlagen und Methoden Römisches Recht - Modulprüfung Einführung in die Rechtswissenschaft en und ihre Methoden (aus dem Einführungsmodul ) - Aus dem Modul Juristische Falllösungskompetenz: Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht - Aus dem Modul Öffentliches Recht : Übung aus öffentlichem Recht ODER Übung aus Verfassungsrecht - Aus dem Modul Strafrecht und Strafprozessrecht : Übung aus Strafrecht und Strafprozessrecht (bzw wenn alle anderen zuvor angeführten LV positiv absolviert wurden: Option einer Ergänzungsprüfung aus Strafrecht und Strafprozessrecht) Rechtsvergleichendes Recherchieren 3 Aus dem Modul Europäische und int. Grundlagen : - übergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts (FÜM I) (bzw Pflichtübung 1* - AG Privatrecht I - AG Öffentliches Recht I - KS Privatrecht I - KS Öffentliches Recht I - VU Strafrecht I Einführung in die Rechtswissenschaften aus Strafrecht und Strafverfahrensrecht : - Strafrecht AT I (Grundlagen des Strafrechts) - Übung aus Straf- und Strafverfahrensrecht aus Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht : - Übung aus Bürgerliches Recht - Bürgerliches Recht AT I - Übung aus Verfassungsrecht und Verwaltungswissenschaft ODER - Übung aus Verwaltungsrecht und Allgemeine Staatslehre und Verfassungslehre, Juristische Informations- und Arbeitstechnik Romanistische Grundlagen der europäischen Zivilrechtsdogmatik Römisches Privatrecht

3 Rechtsethik und Rechtspolitik (VO oder KS) Rechtstheorie und juristische Methodenlehre (VO oder KS) Österreichische und Europäische Rechtsentwicklung (KS) Österreichische und Europäische Rechtsentwicklung (VO) Einführung in die Volkswirtschaftslehre mit juristischen Bezügen (VO) Einführung in die Rechtsphilosophie Rechtsphilosophie: Vertiefung (3.Abschnitt) Grundzüge der Rechtsgeschichte 3, , aus Romanistische Fundamente, diese allein ist jedoch nur für die VO Römisches Recht [3 ] anrechenbar) Modulprüfung Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden (aus dem Einführungsmodul ) 1** Grundzüge der Rechtsphilosophie 3 Rechtsphilosophie (3. Abschnitt) , Aus dem Modul Europäische und int. Grundlagen : - Mündliche Modulprüfung aus Rechts- und Verfassungsgeschichte der neueren Zeit (bzw Pflichtübung aus Rechts- und Verfassungsgeschich te der neueren Zeit, diese allein ist jedoch nur für die VO Rechtsentwicklungen [3 ] anrechenbar) Juristische Wirtschaftskompetenz *davon je aus den Teilbereichen Einführung in die allg. Rechtslehre und das öffentliche Recht und Einführung in das Bürgerliche Recht **davon aus dem Teilbereich Einführung in die Rechtsphilosophie ***davon (Teilbereich) Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte 8 Rechtsgeschichte 10 ***

4 . STUDIENABSCHNITT GRAZ B101 Salzburg anrechenbare Wien anrechenbare Linz anrechenbare Innsbruck anrechenbare Verfassungsrecht und Allgemeine Staatslehre (schriftliche Verfassungsrecht und Allgemeine Staatslehre (KS) Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre (schriftliche Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre (KS),0 - Verfassungs- und Verwaltungsrecht* Aus dem Modul Öffentliches Recht : - Modulprüfung aus dem Verfassungsrecht *schriftlicher Teil der 9,0 Verfassungs- und Verwaltungsrecht (13, ): anrechenbar für die beiden Kurse Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht (je ) (mündlich) Aus dem Modul Öffentliches Recht : - Modulprüfung Öffentliches Recht (FÜM III) 1 Verfassungsrecht 18 Verwaltungsrecht 1 1 Z Allgemeine Staatslehre, Verfassungslehre und Verfassungsrecht 1 1 Z Verwaltungswissenschaft und Verwaltungsrecht 1* 18* Bürgerliches Recht einschließlich Internationales Privatrecht (schriftliche Bürgerliches Recht: vertiefender KS 1 Schuld- und Sachenrecht (KS) oder Schuldrecht (KS) Bürgerliches Recht: vertiefender KS Zivilgerichtliches Verfahren* (mündliche Strafrecht und Strafprozessrecht (schriftliche Strafrecht und Strafprozessrecht (KS) Europarecht* (institutionelles und materielles): schriftliche 1 Bürgerliches Recht* *schriftlicher Teil der Bürgerliches Recht (13, ): anrechenbar für die (1 ); Übung aus Bürgerlichem Recht ( ): anrechenbar für den vertiefenden KS aus Bürgerlichem Recht ( ) - Modul Bürgerliches Recht* (mündliche Modulprüfung) - übergreifendes Prüfungsmodul Privatrecht (schriftliche Modulprüfung FÜM II) *Übung aus Zivilrecht ( ): grundsätzlich (nur) anrechenbar für vertiefenden KS aus Bürgerlichem Recht ( ), Zivilverfahrensrecht 9 Modul Zivilverfahrensrecht 1, Strafrecht und Strafverfahrensrecht Übung aus Strafrecht und Strafverfahrensrecht 10, Schriftliche Modulprüfung aus dem Straf- und Strafprozessrecht Bürgerliches Recht* *Übung Bürgerliches Recht (8 ): anrechenbar für den vertiefenden KS 1 Schuld- und Sachenrecht ( ) Zivilgerichtliches Verfahrensrecht Strafrecht II * *Übung Strafrecht (8 ): nur anrechenbar für den Kurs Strafrecht und Strafprozessrecht ( ), nicht für die,0 Europarecht Modul Europarecht 11 Europarecht 8 1 Z 1 Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht 1 1 Z 3 Zivilgerichtliches Verfahrensrecht 1 Strafrecht und Verfahrensrecht ( 10 Abs 1 Z ),* 1 1,* 1 Z 8 Europarecht, Unternehmensrecht* (mündliche, Unternehmensrecht 1 Modul Unternehmensrecht iws 1 Unternehmensrecht 1 1 Z Unternehmens-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 1

5 . STUDIENABSCHNITT GRAZ B101 - Fortsetzung Salzburg anrechenbare Wien anrechenbare Linz anrechenbare Innsbruck anrechenbare Völkerrecht* (schriftliche,0 Public International Law (Völkerrecht), Modul Völkerrecht 9 Public International Law 1 Z 9 Völkerrecht Finanzrecht* (schriftliche Arbeits- und Sozialrecht* (mündliche Methodik und Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens (Seminar),0 Finanzrecht, Aus dem Modul Steuerrecht und juristische Wirtschaftskompetenz: schriftliche Modulprüfung 11 aus dem Steuerrecht, Arbeitsrecht und 11 Modul Arbeits- und Sozialrecht Sozialrecht Wissenschaftliche Standards im Recht UND 3 +3 Rechtsvergleichendes Recherchieren Steuerrecht 1 Z Finanzrecht Arbeits- und Sozialrecht 10 1 Z Arbeitsrecht und Sozialrecht , Wahlpflichtkurs wählbar aus den mit * gekennzeichneten n uu Anrechenbarkeit aus -Überhang bzw erbrachten Teilleistungen pro uu Anrechenbarkeit aus -Überhang bzw erbrachten Teilleistungen bzw Übungen pro uu Anrechenbarkeit aus -Überhang bzw erbrachten Teilleistungen pro uu Anrechenbarkeit aus -Überhang bzw erbrachten Teilleistungen *bei Anerkennung von Teilleistungen für die Ausgewählten Kapitel im 1. Abs: entsprechender - Überhang pro

6 3. STUDIENABSCHNITT Kursorische Übersicht: Aufbau des 3. Studienabschnitts des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Graz (B101) Siehe, insbesondere auch zu den einzelnen Spezialisierungsgebieten, Pflicht- und Wahlfächern, 13 ff des Studienplans idf 1W (ab , Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität Graz vom , 11. Sondernummer, 38.h. Stück 01/1). Es gibt fünf verschiedene Spezialisierungsgebiete, von denen eines zu wählen ist. Im gewählten Spezialisierungsgebiet sind zu absolvieren: - je SSt Pflichtfächer aus jedem der Pflichtfächer des gewählten Spezialisierungsgebiets (somit in Summe 8 SSt Pflichtfächer); - SSt Wahlfächer aus dem Katalog der Wahlfächer und der Pflichtfächer des gewählten Spezialisierungsgebiets. Anstelle eines der fünf Spezialisierungsgebiete kann die Freie Kombination gewählt werden. Bei einer Freien Kombination sind nach freier Wahl Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 SSt aus dem Bereich der Pflichtfächer und weitere SSt aus dem Bereich der Pflicht- oder Wahlfächer aller Spezialisierungsgebiete zu absolvieren. Diese Lehrveranstaltungen haben mindestens 8 -Anrechnungspunkten zu entsprechen. Weiters sind im 3. Abschnitt zu absolvieren: - (weitere) SSt (aus sämtlichen Katalogen der Pflicht- oder Wahlfächer); - eine als Kombinationsfach ausgewiesene Lehrveranstaltung im Ausmaß von SSt (3 ; ein des Kombinationsfaches muss ein Pflichtfach des Diplomstudiums sein; obligatorisches Teamteaching); - SSt (3 ) aus dem Betriebswirtschaftslehre für Juristinnen und Juristen, welches sowohl Externes Rechnungswesen als auch Internes Rechnungswesen und Finanzierung (je 1 SSt, 1, ) umfasst; - Diplomarbeit & mündliche Defensio ( + ). Die Anrechnung einer wissenschaftlichen Arbeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bis zum Studienabschluss sind außerdem insgesamt 1, an freien Wahlfächern zu absolvieren (siehe Abs des Studienplans idf 1W). Diese freien Wahlfächer können während des gesamten Studiums absolviert werden. Mindestens eine der im Diplomstudium der Rechtswissenschaften absolvierten Lehrveranstaltungen, die einen juristischen Bezug aufweist (Ausmaß: SSt, 3 ), muss in einer lebenden Fremdsprache abgehalten worden sein. Ein Leistungsnachweis darüber ist bei Beantragung des 3. Diplomprüfungszeugnisses zu erbringen. Details siehe in des Studienplans idf 1W.

7 Orientierungshilfe: 3. Studienabschnitts des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Graz Die Anrechenbarkeit von im Diplomstudium der Rechtswissenschaften an anderen Rechtswissenschaftlichen Fakultäten absolvierten Lehrveranstaltungen bzw Prüfungen für des 3. Studienabschnitts des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Graz kann jedenfalls nur im Einzelfall nach Maßgabe der konkreten Inhalte geprüft werden. Als Orientierungshilfe kann derzeit folgende Übersicht gegeben werden. Diese Übersicht wird laufend nach erfolgten Anerkennungen ergänzt, was jedoch am Charakter einer bloßen Orientierungshilfe nichts ändert. Jeder Fall wird individuell beurteilt. GRAZ B101 Salzburg Wien Linz Innsbruck Pflichtfächer/Wahlfächer isd 13 Kombinationsfach isd 13 Abs 10 Betriebswirtschaftslehre für Juristinnen und Juristen: Externes Rechnungswesen Betriebswirtschaftslehre für Juristinnen und Juristen: Internes Rechnungswesen und Finanzierung je nach thematischer Zuordenbarkeit: grs LV aus dem 3. Studienabschnitt, uu auch andere je nach thematischer Zuordenbarkeit: grs (mit Ausnahmen!) LV aus - dem Wahlfachmodul - dem Modul Abschnittsunabhängig e LV - dem Diplomarbeitsmodul, insb Wahlfächer - uu auch andere je nach thematischer Zuordenbarkeit: grs LV aus den Studienschwerp unkten sowie uu auch andere je nach thematischer Zuordenbarkeit: grs LV aus den Wahlfachkörben im 3. Abschnitt sowie uu auch andere 3 -- mind 3 -- mind 3 -- mind 3 -- mind 3 1, Juristische Wirtschaftskompetenz * *davon 1, ( Teilber eiche) KV Einführung in die Wirtschaftswisse nschaften für JuristInnen Aus Wirtschaft (1. Abs): Rechnungswesen Juristischer Leistungsnachweis in einer Fremdsprache isd 3 - Public International Law - European Union Law - sonstige juristische LV, sofern Abhaltung in Fremdsprache mind 3 - juristische LV, sofern Abhaltung in Fremdsprache - keine Verwendbarkeit von Sprachkursen wie zb International Legal English) mind 3 Public International Law juristische LV, sofern Abhaltung in Fremdsprache (zb italienischsprachige LV aus dem Wahlfachkorb Italienisches Recht ) - keine Verwendbarkeit von Legal English Diplomarbeit Anerkennung grundsätzlich ausgeschlossen (außer bei Vorliegen bestimmter höchstspezieller Konstellationen der Sachlage) Defensio der Diplomarbeit Anerkennung ausgeschlossen Freie Wahlfächer 1, Jedwede an in- und ausländischen Universitäten mit Leistungsbeurteilung und -Nachweis abgelegte Lehrveranstaltung (sofern nicht bereits für B101 als Pflichtfach, Wahlfach oder Wahlpflichtfach angerechnet) mind 3

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