Abwicklung Förderungen

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1 Abwicklung Förderungen Die Integrationsstelle Oberösterreich (istoö) unterstützt laufende Angebote und Projekte von Vereinen und Partner/-innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen. In unserer Funktion als Fördergeber sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich 1 und die Interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderabwicklung der Abteilung Soziales, in die die istoö eingegliedert ist, ist standardisiert. Im Sinne hoher Transparenz und Kundenfreundlichkeit bemühen wir uns um eine qualitativ hohe, rasche und effiziente Bearbeitung der an uns gerichteten Förderanträge. Wir legen Wert auf eine partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit mit den Förderwerbern. Eine Förderung wird für ein bestimmtes, von der istoö geprüftes und als förderungswürdig bewertetes Angebot gewährt und soll vor Durchführung des Angebots (laufendes Angebot oder Projekt) beantragt werden. Nach der Durchführung muss nachgewiesen werden, dass die Förderung widmungsgemäß (für das genehmigte Angebot) verwendet wurde. Sowohl Förderantrag als auch Verwendungsnachweis bestehen aus einem inhaltlichen Teil (Angebotsbeschreibung bzw. Bericht) und einer Aufstellung der Einnahmen/Ausgaben (Budget bzw. Abrechnung). Schritte der Förderabwicklung: 1. Antragstellung Förderung 2. Bearbeitung des Antrages (Prüfung, Genehmigung, Auszahlung) durch istoö 3. Verwendungsnachweis (nach Durchführung) 4. Prüfung Verwendungsnachweis durch istoö 5. Anerkennung widmungsgemäße Verwendung oder Rückzahlung der Förderung 1 Abrufbar unter: Themen Leistungen Förderungen Seite 1 September 2017

2 1. Antragstellung Förderung Eine Förderung darf nur auf Grund eines Ansuchens gewährt werden. Formulare werden von der istoö zur Verfügung gestellt. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss rechtsverbindlich unterzeichnet samt Beilagen elektronisch an folgende Adresse übermittelt werden: Datenfiles bitte auch als xls-dokument an die istoö übermitteln! Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt davon ab, ob es sich um eine Basisförderung (Förderung von Personal- und Sachkosten für ein laufendes Angebot), eine Projektförderung oder eine finanzielle Spende handelt. Personalkosten (Gehalts- und Honorarkosten) von Vereinsvorstandsmitgliedern, die gleichzeitig in geförderten Projekten und Angeboten beschäftigt sind, werden nicht gefördert! a) Erforderliche Unterlagen bei Basisförderung (lfd. Personal- und Sachaufwand) Antragsformular: Digitales PDF-Dokument zum elektronischen Ausfüllen. Muss an drei Stellen rechtsverbindlich (bei Vereinen lt. Statuten) unterschrieben werden. Förderungserklärung ist Teil des Formulars: Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich werden durch Unterschrift akzeptiert! Kurze Beschreibung des Zwecks, der Ziele und Tätigkeit des Vereins/Organisation. Bei Vereinen: Auszug aus Vereinsregister (nur bei erstmaligem Ansuchen oder Änderungen). Inhaltliches Konzept des geplanten Angebots: Aussagekräftige Beschreibung des Angebots, für das eine Förderung beantragt wird. Wesentliche Kriterien: Wirkung und Wirkungsziel (inkl. Indikatoren), Nachhaltigkeit, Bedarf, Zielgruppe, Angebot/Aktivitäten (was wird wann, wo und wie gemacht?), Ergebnisse, eingesetzte Ressourcen (qualitativ und quantitativ), Kooperations- und Vernetzungspartner/-innen. Budgetplanung in Form des elektronischen Datenfiles (Einnahmen-Ausgaben- Rechnung) der Abteilung Soziales: es muss die PLAN-Spalte des Jahres ausgefüllt werden, in dem das Angebot durchgeführt werden soll. Sonstiges (nach Vereinbarung mit der istoö): z.b. Stellen- und Aufgabenbeschreibungen des eingesetzten Personals, Qualifikationsnachweise, Bestätigung Förderzusage anderer Fördergeber. Seite 2 September 2017

3 b) Erforderliche Unterlagen bei Projektförderung Antragsformular: Digitales PDF-Dokument zum elektronischen Ausfüllen. Muss an drei Stellen rechtsverbindlich (bei Vereinen lt. Statuten) unterschrieben werden. Förderungserklärung ist Teil des Formulars: Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich werden durch Unterschrift akzeptiert! Kurze Beschreibung des Zwecks, der Ziele und Tätigkeit des Vereins/Organisation. Bei Vereinen: Auszug aus Vereinsregister (nur bei erstmaligem Ansuchen oder Änderungen). Inhaltliches Konzept des geplanten Angebots: Aussagekräftige Beschreibung des Angebots, für das eine Förderung beantragt wird. Wesentliche Kriterien: Wirkung und Wirkungsziel (inkl. Indikatoren), Nachhaltigkeit, Bedarf, Zielgruppe, Angebot/Aktivitäten (was wird wann, wo und wie gemacht?), Ergebnisse, eingesetzte Ressourcen (qualitativ und quantitativ), Kooperations- und Vernetzungspartner/-innen. Budgetplanung in Form des elektronischen Datenfiles (Projekt/Studie) der Abteilung Soziales: es muss die PLAN-Spalte ausgefüllt werden. Sonstiges (nach Vereinbarung mit der istoö): z.b. Stellen- und Aufgabenbeschreibungen des eingesetzten Personals, Qualifikationsnachweise, Bestätigung Förderzusage anderer Fördergeber. c) Finanzielle Spende Förderansuchen bis zu einem Betrag von 3.000,-- Euro können als Spende abgewickelt werden. Die istoö entscheidet, ob ein Ansuchen als Spende abgewickelt werden kann, und teilt dies dem Förderwerber mit. Bei einer Spende ist kein Datenfile auszufüllen, es reicht in der Regel die Übermittlung des Antragsformulars, eine kurze Beschreibung des Vorhabens und eine einfache Aufstellung der geplanten Ausgaben und Einnahmen. 2. Bearbeitung des Antrages (Prüfung, Genehmigung, Auszahlung) Nach Einlangen der Antragsunterlagen bei der istoö werden diese von der zuständigen Bearbeiterin oder dem zuständigen Bearbeiter geprüft. Bei Bedarf wird mit der/dem Antragsteller/-in Rücksprache gehalten. Fehlende Unterlagen müssen nachgefordert werden und verzögern die Förderbearbeitung. Spenden und Förderungen bis zu einem Betrag von ,-- Euro können vom zuständigen politischen Referenten genehmigt werden, Förderungen ab einem Betrag von ,-- Euro müssen von der Oberösterreichischen Landesregierung beschlossen werden. Seite 3 September 2017

4 Nach Genehmigung wird die gesamte Fördersumme oder eine Teilsumme an die/den Förderwerber/-in ausbezahlt. In einem begleitenden Informationsschreiben wird die/der Förderwerber/-in davon in Kenntnis gesetzt und es wird ein Termin für die Erbringung des Nachweises über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung (=Verwendungsnachweis) bekanntgegeben. Hinweis: Anzahlungen oder Teilzahlungen auf eine Förderung bedürfen ebenfalls einer Genehmigung! D.h. nur bei Vorliegen aller notwendigen Antragsunterlagen kann eine Teilzahlung geleistet werden. Wird eine Förderung nicht genehmigt, wird von der istoö ein entsprechendes Schreiben mit Begründung an die/den Förderwerber/-in übermittelt. 3. Verwendungsnachweis Bis zu einem von der istoö festgelegten Termin muss nachgewiesen werden, dass das Angebot durchgeführt und die ausbezahlte Förderung für den genehmigten Zweck verwendet wurde. Die entsprechenden Unterlagen sind elektronisch an die oben angeführte Mailadresse zu übermitteln. a) Erforderliche Unterlagen bei Basisförderung (lfd. Personal- und Sachaufwand) Bericht über durchgeführtes Angebot: Aussagekräftige Beschreibung (Zahlen, Daten, Fakten) des durchgeführten Angebots, für das eine Förderung ausbezahlt wurde. Wesentliche Kriterien: Wirkung, Nachhaltigkeit, Zielgruppe, Angebot/Aktivitäten (was wurde wann, wo und wie gemacht?), Ergebnisse, eingesetzte Ressourcen (qualitativ und quantitativ), Kooperations- und Vernetzungspartner/-innen. Abrechnung in Form des elektronischen Datenfiles (Einnahmen-Ausgaben- Rechnung/Doppik) der Abteilung Soziales: es muss zusätzlich zur PLAN-Spalte die IST-Spalte des Jahres ausgefüllt werden, in dem das Angebot durchgeführt wurde. Sonstiges (nach Aufforderung oder Vereinbarung mit der istoö): Originalrechnungen und Belege, Anwesenheitslisten, etc. b) Erforderliche Unterlagen bei Projektförderung Bericht über durchgeführtes Projekt: Aussagekräftige Beschreibung (Zahlen, Daten, Fakten) des durchgeführten Projekts, für das eine Förderung ausbezahlt wurde. Wesentliche Kriterien: Wirkung, Nachhaltigkeit, Zielgruppe, Angebot/Aktivitäten (was wurde wann, wo und wie gemacht?), Ergebnisse, eingesetzte Ressourcen (qualitativ und quantitativ), Kooperations- und Vernetzungspartner/-innen. Seite 4 September 2017

5 Abrechnung in Form des elektronischen Datenfiles (Projekt/Studie) der Abteilung Soziales: es muss zusätzlich zur PLAN-Spalte die IST-Spalte ausgefüllt werden. Sonstiges (nach Aufforderung oder Vereinbarung mit der istoö): Originalrechnungen und Belege, Anwesenheitslisten, etc. c) Finanzielle Spende Als Verwendungsnachweis können von der istoö Originalrechnungen, Belege, Einladungen, Folder, Fotos und Berichte von Angeboten und Veranstaltungen, für die eine Spende gewährt wurde, angefordert werden. 4. Prüfung Verwendungsnachweis Die übermittelten Unterlagen werden von der istoö geprüft. Fehlende Unterlagen müssen nachgefordert werden und verzögern die Prüfung und in der Folge den Abschluss der Förderabwicklung. Hinweis: eine nicht abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung kann die Abwicklung eines weiteren Förderantrages des gleichen Förderwerbers verzögern. In der Regel wird bei fehlendem oder nicht zur Gänze vorgelegtem Verwendungsnachweis die Auszahlung einer weiteren Förderung zurückgestellt. 5. Anerkennung widmungsgemäße Verwendung bzw. Rückzahlung Förderung, wenn kein Nachweis erfolgt Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhält die/der Förderwerber/-in von der istoö ein Informationsschreiben. Bei vollständigem Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung ist die Förderabwicklung mit diesem Schreiben abgeschlossen. Konnte vom Förderwerber nicht oder nur teilweise nachgewiesen werden, dass die Förderung für den genehmigten Zweck verwendet wurde, so ist die Förderung in Höhe des nicht nachgewiesenen Betrages zurückzuzahlen. Die Förderbearbeiterinnen und Förderbearbeiter der Integrationsstelle Oberösterreich stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung! Homepage: Seite 5 September 2017

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