Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung

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1 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung Eine Handreichung für den unterrichtlichen Ablauf Zusammenstellung Lothar Elbers 2012 Titelbild: Verkehrswacht 1 Medien Service

2 Inhaltsverzeichnis 1. Neue Erlasslage - einschließlich aller einschlägigen Bestimmungen und Erlasse zum Mofakurs 2. Richtlinien zur Ausstellung einer Ausbildungsbescheinigung 3. Rahmenvorgaben zur Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung 4. Voraussetzungen für die Durchführung eines Mofakurs an der Schule 5. TÜV Hinweise - Schulinfo TÜV ab Schulinfo TÜV ab Listen der Prüfstellen TÜV Nord - Listen der Prüfstellen TÜV Rheinland alle Themen von 1 5 sind auch auf unserer Homepage: hier unter: Erlasslage zu finden 6. Listen für den praktischen Ablauf 7. Stunden - Konzept 8. Tipps und Arbeitsblätter 9. Sachinformation zu Technik und Wartung 10. fahrpraktische Übungen 11. Checkliste Mofakauf alle Themen von 6 11 sind auch auf unserer Homepage hier unter: Unterrichtsgestaltung zu finden 2

3 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung Die neue KMK-Empfehlung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule (Beschluss der KMK vom i. d. F. vom ) Vorbemerkung Mobilitäts- und Verkehrserziehung ist eine übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Sie umfasst Aspekte von Sicherheitserziehung und Sozialerziehung sowie von Umweltbildung und Gesundheitsförderung für eine verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr. Sie setzt sich zudem mit Fragen einer zukunftsfähigen Mobilität als Teil einer Bildung für nachhaltige Entwicklung auseinander. Die Kultusministerkonferenz entwickelt hiermit ihre Empfehlung von 1994 zur Empfehlung zur Mobilitätsund Verkehrserziehung in der Schule fort. 1. Ziele und allgemeine Grundsätze 1.1 Ziele Mobilitäts- und Verkehrserziehung befähigt Schülerinnen und Schüler, sich mit den Anforderungen des heutigen Verkehrs, seinen Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen Mobilität auseinanderzusetzen. Sie orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung, die ökologische Belastbarkeit der Erde nicht zu überfordern, den Klimaschutz zu verstärken und negative Auswirkungen des Verkehrs auf das Leben der Menschen zu reduzieren. Zukunftsfähige Mobilität Mobilitäts- und Verkehrserziehung leistet durch die Förderung der selbstständigen Mobilität der Schülerinnen und Schüler einen Beitrag zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung und befähigt sie, ihre soziale Rolle im Verkehr eigenständig und kompetent wahrzunehmen. Schülerinnen und Schüler beteiligen sich zunehmend selbstständig zu Fuß und mit dem Fahrrad am Verkehr, lernen, sich in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Verbundsystemen zurechtzufinden, und erweitern dadurch ihren Aktionsradius. Sie entwickeln Kompetenzen für eine verantwortungsvolle Teilnahme am motorisierten Verkehr. Selbstständige Mobilität Die Mobilitäts- und Verkehrserziehung unterstützt die Schülerinnen und Schüler beim Aufbau von Kompetenzen, um sich am Straßenverkehr vielseitig und sicher zu beteiligen. Schülerinnen und Schüler lernen, sich als Fußgänger, Radfahrer, Fahrer und Mitfahrer von motorisierten Fahrzeugen und als Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel umsichtig und sicherheits- und gefahrenbewusst zu verhalten. Sie erwerben Regelwissen, verkehrsspezifische und verkehrsrechtliche Kenntnisse. Sie erweitern ihre motorischen Fertigkeiten, ihr Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen und bauen ein flexibles, situationsbezogenes Verhalten und die Fähigkeit zur Antizipation von Risiken im Straßenverkehr und zur Vermeidung von Gefahren aus. Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Verkehrswirklichkeit auseinander und lernen den Verkehr als ein soziales System kennen, das besonderen Regeln und Normen der sozialen Interaktion unterworfen ist. Sie bauen Kompetenzen auf, um in Verkehrssituationen sozial angemessen handeln zu können. 3

4 Sie lernen sich flexibel und verantwortungsbewusst zu verhalten, Rücksicht zu nehmen und sich in die Rolle der anderen Verkehrsteilnehmer hineinzuversetzen, deren Verhalten zu antizipieren und das eigene Verhalten darauf einzustellen. Sozialkompetenz im Verkehr Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse über die Auswirkungen des Verkehrs auf Gesundheit, Umwelt und Klima. Sie setzen sich mit Motiven der Verkehrsmittelwahl und des Mobilitätsverhaltens sowie ihrer eigenen Motivation zum Einstieg in die Motorisierung auseinander und erproben unterschiedliche Verkehrsmittel. Sie bauen Kompetenzen auf für eine verantwortungsvolle, umweltfreundliche Verkehrsmittelwahl sowie für ein gesundheitsbewusstes Verhalten. Umweltbewusstes und gesundheitsbewusstes Verhalten im Verkehr Schülerinnen und Schüler erwerben Grundlagen, um an der Gestaltung einer Verkehrsumwelt mitzuwirken, die zur Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer, zu besseren Lebensbedingungen und einer zukunftsfähigen Mobilität beiträgt. Sie erwerben Wissen über die städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekte heutiger Verkehrswirklichkeit und ihrer Folgen. Sie werden angeregt, sich an Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr zu beteiligen und solche zu initiieren. Verkehrsraumgestaltung 1.2 Allgemeine Grundsätze Der Unterricht im Rahmen der Mobilitäts- und Verkehrserziehung geht von der Lebenssituation und den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Verkehr sowie von ihren Mobilitätsbedürfnissen aus. Er knüpft an die Rolle der Heranwachsenden als Fußgänger, Radfahrer und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel sowie Mitfahrer im Auto und Benutzer motorisierter Fahrzeuge an. Erfahrungsorientierung Der Unterricht ermöglicht, dass Schülerinnen und Schüler sich handlungsorientiert Wissen aneignen, Kompetenzen aufbauen und Einstellungen erwerben. Durch Realbegegnungen in der Verkehrsumwelt werden Praxisfelder eröffnet, in denen Schülerinnen und Schüler erkunden, beobachten und befragen, Verhalten erproben und einüben. Handlungsorientierung Lern- und Handlungsorte sind die unmittelbaren Erfahrungsräume der Schülerinnen und Schüler: ihr Stadtteil, Ihre Wohn- und Schulumgebung und ihr wachsender Aktionsradius. Die Kinder und Jugendlichen erwerben Kenntnisse über die Verkehrswirklichkeit und die Verkehrsplanung und beteiligen sich an der Gestaltung von Verkehrssituationen vor Ort. Umgebungsorientierung Der Unterricht in der Mobilitäts- und Verkehrserziehung ermöglicht durch individuelle Schwerpunktsetzungen eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik. Die individuelle Förderung berücksichtigt die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler. Dabei werden geschlechtsspezifische, interkulturelle, soziale Unterschiede und sich aus der Inklusion ergebende Anforderungen einbezogen. Individualisierung und Inklusion Die Mobilitäts- und Verkehrserziehung wird fächerübergreifend oder in Projektform umgesetzt. Der fächerübergreifende Unterricht ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, sich insbesondere unter Einbeziehung von Natur-, Gesellschaftswissenschaften und Sport mit Fragen der Mobilität auseinanderzusetzen. 4

5 Fächerübergreifender Unterricht 2. Maßnahmen der Bildungsverwaltung Die Gestaltung der Lehr- und Bildungspläne und der schulorganisatorischen Regelungen durch die Länder sowie die Konzeptionen zur Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung berücksichtigen die Ziele und Grundsätze dieser KMK-Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung. 3. Umsetzung in der Schule Primarbereich Jahrgangsstufen 1-4 Der Unterricht geht von der Rolle der Kinder als Verkehrsteilnehmer aus. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2 nehmen vor allem als Fußgänger und Mitfahrer im Auto und Bus oder Bahn am Straßenverkehr teil. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 3 und 4 erweitern ihren Aktionsradius und benutzen das Fahrrad, Busse und Bahnen. Diesen Rollen entsprechend sind den Jahrgängen unterschiedliche Themen zugeordnet. Im Mittelpunkt der Jahrgangsstufen 1 4 stehen das Schulwegtraining und die Radfahrausbildung. Die Schulen können weitere thematische Schwerpunkte setzen. Themen: Schulwegtraining: Der sichere Schulweg Verkehr in der Schul- und Wohnumgebung Vorteile des Zu-Fuß-Gehens Übungen zur Motorik und zur Wahrnehmung Radfahrausbildung Verkehrsregeln und soziales Verhalten im Verkehr Öffentlicher Personennahverkehr Mitfahren im Auto Mitfahren in Bus und Bahn Umweltfreundliche Verkehrsmittel Sekundarbereich I Jahrgangsstufen 5-10 Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 erweitern ihren Aktionsradius und benutzen vorwiegend das Fahrrad, Busse und Bahnen. Diesen Rollen entsprechend sind den Jahrgängen unterschiedliche Themen zugeordnet. Der Begriff Primarbereich meint im vorliegenden Papier die Jahrgangsstufen 1 4 (auch für BE und BB, wo die Primarstufe die Jahrgangsstufen 1 6 umfasst). Schulen können weitere thematische Schwerpunkte setzen. Themen: Der sichere Schulweg Fahrrad und Umwelt, Fahrrad und Verkehrsgestaltung Selbstständige Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs Kennenlernen des Personenfernverkehrs Einstieg in den motorisierten Verkehr (Mofa, Elektrorad) Mobilität und Sozialverhalten Verkehr und Recht Alkohol und Drogen im Straßenverkehr Verkehr, Umwelt und Klima Alternative Antriebstechniken und Fahrzeuge Formen der Mobilität Ökologische Klassenfahrten 5

6 Sekundarbereich II Jahrgangsstufen Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 bis 13 benutzen neben dem Fahrrad, Bussen und Bahnen teilweise auch ein motorisiertes Fahrzeug. Diesen Rollen entsprechend sind den Jahrgängen unterschiedliche Themen zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich differenziert mit der Thematik Mobilität und Verkehr auseinander und vertiefen ihre bisher aufgebauten Kompetenzen. Die Schulen können entsprechend ihrer fachlichen Ausrichtung weitere thematische Schwerpunkte setzen. Themen: Mobilität und Sozialverhalten Motorisierter Individualverkehr, Begleitetes Fahren Alkohol und Drogen im Straßenverkehr Ökonomische und ökologische Aspekte der Mobilität Entwicklung und Gestaltung des Verkehrs für eine zukunftsfähige Mobilität Tourismus, Verkehr und Wirtschaft Chancen und Grenzen der Mobilität Alternative Antriebstechniken und Fahrzeuge, Fahrzeugtechnik Allgemeinbildender und Berufsbildender Bereich 4. Unterstützungssysteme Die verbindliche Umsetzung der Ziele der Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule wird durch vielfältige Maßnahmen unterstützt. Solche sind u.a. * Handreichungen und Materialien * Qualifizierung und Beratung der Lehrkräfte. 5. Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und Einrichtungen2 findet auf verschiedenen Ebenen statt. Themenbezogen kooperieren die zuständigen Ministerien, Behörden und Ämter. Die Schule arbeitet eng mit Eltern, der Polizei, mit Behörden sowie mit Verkehrsunternehmen, Verbänden, Vereinen, Institutionen, politischen Gremien, Initiativen u.a. zusammen und bezieht sie in den Unterricht mit ein. 6

7 Anlage: Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern (Stand: ) ACE Auto Club Europa e. V. ( ADAC - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v., Zentrale mit 18 ADACRegionalclubs ( Autostadt GmbH ( BASt Bundesanstalt für Straßenwesen ( BUND Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.v. ( Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.v. ( Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.v. mit regionalen Landesverbänden ( Continental AG ( DB Bahn Deutsche Bahn AG ( DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mit den regionalen Unfallkassen ( Die Akademie Bruderhilfe-Familienfürsorge GmbH ( DUH Deutsche Umwelthilfe e.v. ( DNR Deutscher Naturschutzring ( DVR Deutscher Verkehrssicherheitsrat ( DVW Deutsche Verkehrswacht e.v. mit Landesverkehrswachten ( DEKRA Deutscher Kraftfahrzeugsüberwachungsverein e.v. ( FUSS e. V. Fachverband Fußverkehr Deutschland mit Regionalgruppen ( GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ( Greenpeace e.v. ( IFEU-Institut Heidelberg ( Klimabündnis e.v. ( NABU Naturschutzbund Deutschland e. V. ( Naturfreundejugend Deutschland e.v. ( Robin Wood e.v. ( TÜV Technischer Überwachungsverein (TÜV-Nord AG, TÜV Hessen GmbH, TÜV ( Rheinland AG, TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.v., TÜV-Süd AG) ( VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen ( ÖPNV-Verbünde in den Ländern ( VCD Verkehrsclub Deutschland e.v. ( un 7

8 Die Erlasslage in NRW Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule Die Richtlinie zur Erteilung zur Ausstellung einer Bescheinigung nach 5 Fahrerlaubnis-Verordnung durch Schulen wurde zum geändert. Sie bedingt die Neufassung des folgenden Erlasses. Neu aufgenommen ist z.b. der Hinweis zur Unterstützung des Modellprojekts Begleitetes Fahren zum Führerschein ab 17. zu BASS Nr. 5 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule RdErlass d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist der Schule als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Sie leistet einen Beitrag zur Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung. Ziel und Aufgabe schulischer Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist es, die für eine reflektierte und verantwortliche Teilnahme in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Kompetenzen zu fördern. Dabei soll die Schule mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten. Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist Aufgabe aller Schulstufen und formen und wird für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unter Beachtung der behinderungsspezifischen Besonderheiten und der jeweiligen Förderschwerpunkte durchgeführt. Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung versteht sich - sofern nicht in den Lehrplänen verankert als Querschnittsaufgabe aller Fachbereiche und kann in unterschiedlichen Formen, auch in Form von Projekten, umgesetzt werden. Die Rahmenvorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung (Schriftenreihe Schule in NRW Heft Nr.5010 BASS 04 Nr.4) beschreiben die allgemeinen Aufgaben und Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung und geben für alle Schulstufen Hinweise zur Umsetzung im Fachunterricht, in Lehrgängen oder in fächerübergreifenden Projekten. In Ergänzung zur Rahmenvorgabe werden in diesem Erlass die verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte Schulwegtraining, Radfahrtraining und ausbildung, Mofakurse und Begleitetes Fahren ab 17 gesondert ausgeführt: 1. Primarstufe 1.1 Schulweg- und Radfahrtraining Am Schulanfang bildet der sichere Schulweg einen besonderen Schwerpunkt. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler den eigenen Schulweg zunehmend selbstständig und sicher bewältigen. Dazu stehen Orientierungshilfen für Eltern im Online Portal des Ministeriums für Bauen und Verkehr zur Verfügung. Daneben sind Schulwegpläne, die Einrichtung von Schüler- oder Elternlotsendiensten und Gehgemeinschaften (Walking Bus), sowie die 8

9 Beförderung mit dem Schulbus weitere geeignete Mittel, das Gefährdungspotenzial für die Schülerinnen und Schüler zu vermindern. Neben der eigenständigen Bewältigung des Schulweges bildet das Radfahrtraining im Schonraum einen weiteren Schwerpunkt in der Schuleingangsphase. Es soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad zu entwickeln und ihr Umfeld bewusst wahrzunehmen, um sich sicher darin zu bewegen. 1.2 Radfahrausbildung Das Radfahrtraining wird als Bestandteil einer umfassenden psychomotorischen Erziehung in Form einer systematischen Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 4 fortgesetzt und soll zu einer Verbesserung des Verkehrsverhaltens der Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Verkehrsraum beitragen. Die Radfahrausbildung schließt mit einer Lernzielkontrolle in Theorie und Praxis ab. Die fahrpraktischen Übungen können als schulische Veranstaltungen in Jugendverkehrsschulen durch-geführt werden. Die Eltern sind vor Beginn des Radfahrtraining und der Radfahrausbildung über Ziel, Organisation und Inhalte des Ausbildungsprogramms in geeigneter Weise zu informieren. Außerdem sollte ihnen Gelegenheit gegeben werden, bei der fahrpraktischen Ausbildung mitzuwirken. Ebenso sind sie über das Ergebnis der Radfahrausbildung zu informieren. Die Schulen arbeiten bei der Radfahrausbildung nach Möglichkeit mit den Verkehrssicherheitsberaterinnen und beratern der örtlichen Polizeibehörde zusammen. Die Kooperation mit weiteren Partnern vor Ort wird empfohlen. 2. Sekundarstufe I In der Sekundarstufe I nehmen die Schülerinnen und Schüler weitgehend selbstständig am Straßenverkehr teil und nutzen dazu unterschiedliche Verkehrsmittel. Eine differenzierte und die vier Bereiche Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung integrierende Mobilitätsbildung in der Schule befähigen zu reflektierten Wahl geeigneter Verkehrsmittel und wirkt der in dieser Altersgruppe häufiger vorkommenden Neigung zu Regelverletzung und riskantem Verhalten entgegen. 2.1 Weiterführung der Radfahrausbildung In den Klassen 5 und 6 wird die Radfahrausbildung fortgeführt. Die Schulen entwickeln dazu eigene Konzepte zur Umsetzung. Schwerpunkte sind die Verbesserung der Motorik und der Reaktionsfähigkeit sowie die Beherrschung komplexer Verkehrssituationen. 2.2 Mofakurse Neben der Radfahrausbildung als verpflichtendem Bestandteil der Mobilitätsbildung können in der Sekundarstufe I Mofakurse durchgeführt werden (Klasse 8 und 9). Die Teilnahme an einem Mofakurs ist Grundvoraussetzung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung gemäß 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die vorherige Teilnahme an der fortgeführten Radfahrausbildung in den Klassen 5 und 6 ist anzustreben. Für die Mofakurse gelten die Bestimmungen der Richtlinien zur Ausstellung einer Bescheinigung nach 5 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch Schulen (Anlage). Die Bezirksregierungen stellen die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, die Mofakurse erteilen, in erforderlichem Umfang sicher. 9

10 3. Sekundarstufe II In dieser Altersstufe erleben Jugendliche Mobilität zunehmend als Ausdruck individueller und freier Lebensgestaltung. Von daher ist die sicherheitsorientierte, auf die nachhaltige Entwicklung bedachte und gesundheitsbewusste Verkehrsteilnahme Schwerpunkt der Mobilitätsbildung in der Sekundarstufe II. Kognitive, affektive und psychosoziale Aspekte des Verkehrsverhaltens sind Gegenstand des Unterrichts. Ziel ist es vor allem, die Risiken und Gefahren bei der Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere als Fahranfänger, durch die pädagogische Arbeit zu mindern. In den Berufskollegs können die Mobilitätsbildung und die Unfallverhütung auch im Zusammenhang mit der Umsetzung von Aspekten der Arbeitssicherheit thematisiert werden 3.1 Begleitetes Fahren mit 17 Junge Fahranfänger sind in hohem Maße unfallgefährdet. Mit dem Ziel, die Unfallzahlen bei Fahranfängern zu verringern, ist mit Rechtsverordnung vom 13.Februar 2005 (GV.NRW.S.783) die rechtliche Voraussetzung für das Begleitete Fahren ab 17 geschaffen worden. Im Rahmen der Mobilitätsbildung in der Schule werden die 16-jährigen Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeit, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen, umfassend informiert. Für die schulische Begleitung der Fahranfänger entwickeln die Schulen eigene Konzepte. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern ist anzustreben. 4. Zusammenarbeit der Schule mit außerschulischen Partnern Mobilitätsbildung nutzt die Vielfalt verschiedener Lernorte und berücksichtigt die Angebote außerschulischer Partner. Die Zusammenarbeit der Schule mit außerschulischen Einrichtungen ist grundsätzlich anzustreben und in allen Schulstufen und Schulformen zu pflegen (Polizei und Verkehrswachten, Verkehrsämter, Nahverkehrsbetriebe, Netzwerke, Umweltverbände etc.). 5. Jugendverkehrsschulen Die Jugendverkehrsschulen sollten - wo möglich und zweckmäßig als außerschulischer Lernort für die verkehrspraktischen Übungen genutzt werden. Die pädagogische Arbeit in der Jugendverkehrsschule ist integrierter Bestandteil der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule. 6. Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung/Fachberatung Im Laufe ihrer Ausbildung sollen die Lehramtsstudierenden die Möglichkeit erhalten, an mindestens einer verkehrspädagogischen Veranstaltung teilzunehmen. Im Vorbereitungsdienst sind Themen der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung verpflichtend zu behandeln. Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung kann insoweit Gegenstand der Zweiten Staatsprüfung sein. Fortbildungen zu Themen der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung werden im Sachunterricht der Primarstufe von den Kompetenzteams bei den Schulämtern angeboten. Fachliche Unterstützung für die Schulen leisten darüber hinaus die Fachberaterinnen und Fachberater oder die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung bei den Bezirksregierungen und in den Schulämtern. Dieser Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Ministerium für Bauen und Verkehr. Der Runderlass vom (BASS Nr. 5) wird aufgehoben. 10

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14 Die neuen Regelungen für die Mofa-Prüfungen treten zum Inkraft. 14

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20 Richtlinie zur Ausstellung einer Bescheinigung nach 5 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch Schulen Gem. RdErlass d. Ministeriums für Bauen und Verkehr und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v (MBl. NRW. S.357) Öffentliche Schulen oder private Ersatzschulen, die im Rahmen der Schulverkehrserziehung vom Ministerium für Schule und Weiterbildung anerkannte Mofa-Kurse durchführen, sind befugt, Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 2 zu 5 Absatz 2 FeV (Ausbildungsbescheinigung) auszustellen. Hierbei gilt Folgendes: 1 Von der Befugnis zur Ausstellung einer Ausbildungsbescheinigung nach 5 Absatz 2 FeV darf nur mit Zustimmung des Schulträgers Gebrauch gemacht werden. 2 Eine Ausbildungsbescheinigung darf frühestens drei Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres ausgestellt werden, sofern eine Schülerin oder ein Schüler die Mindestausbildung gemäß Anlage 1 zu 5 Absatz 2 FeV durchlaufen hat. Die Ausbildung an Schulen umfasst mindestens 18 Doppelstunden. Die Anteile von Theorie und Praxis sollen gleich groß sein. Die Teilnehmerzahl soll 20 nicht überschreiten. Die fahrpraktischen Übungen finden außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes statt. Die Ausbildung kann in Zusammenarbeit mit Verkehrssicherheitsberaterinnen und -beratern der Polizei und/oder den örtlichen Verkehrswachten erfolgen. Am Ende des Kurses führt die Kursleiterin oder der Kursleiter eine theoretische und fahrpraktische Lernzielkontrolle durch. Sie ist Voraussetzung für die Erteilung der Ausbildungsbescheinigung. 3 Für die Durchführung der Mofa-Prüfung und die Aushändigung der Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas gemäß Anlage 2 zu 5 Absatz 4 FeV sind die Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr der im Land Nordrhein-Westfalen tätigen Technischen Überwachungsvereine zuständig. 4 Über die ausgestellten Ausbildungsbescheinigungen sind Listen zu führen, die mindestens drei Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen sind. Aufgrund dieser Liste können bei Verlust der Ausbildungsbescheinigungen Ersatzbescheinigungen ausgestellt werden. Die Ersatzbescheinigung trägt das Datum des Ausstellungstages, die Unterschrift des Ausstellers und den Stempel der bescheinigen Schule. Die Ersatzbescheinigung ist in geeigneter Form als Ersatzdokument zu kennzeichnen. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist in der Liste zu vermerken. 5 Diese Richtlinie tritt am in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Ausstellung einer Bescheinigung nach 5 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch Schulen, Gem.RdErl. d. Ministers f. Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr u. d. Kultusministers vom (SMBl 9210) zum außer Kraft. 20

21 Ausbildungsbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zum Führen eines Mofas in einer Schule gemäß 5 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Name Vorname Geburtsdatum Anschrift hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Fahrerlaubnis- Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht *) umfasst. Name und Anschrift der Schule (Siegel der Schule) Datum Lehrer/in Bewerber/in um eine Mofa-Prüfbescheinigung Schulleiter/in 21

22 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung Rahmenvorgaben 22

23 Inhalt 1. Verkehrs- und Mobilitätserziehung als Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule 2. Allgemeine Aufgaben und Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule 3. Schulstufenspezifische Ziele und Inhalte der Verkehrs- und Mobilitätserziehung 3.1 Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Primarstufe 3.2 Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Sekundarstufe I 3.3 Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Sekundarstufe II 3.4 Didaktisch-methodische Grundsätze der Unterrichtsgestaltung 4. Kooperationspartner Verkehrs- und Mobilitätserziehung als Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule Der Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Verkehrserziehung vom weist der Verkehrserziehung - neben der nach wie vor bedeutsamen Sicherheitserziehung - auch Elemente der Sozialerziehung, der Umwelterziehung und der Gesundheitserziehung zu. Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist Aufgabe aller Schulstufen und Schulformen. Für die im Folgenden genannten Bereiche Sicherheitserziehung, Sozialerziehung, Umwelterziehung und Gesundheitserziehung gibt die Rahmenvorgabe für Verkehrs- und Mobilitätserziehung in Nordrhein-Westfalen den Schulen unterstützende Hilfe zur Ausgestaltung der schuleigenen Konzepte. Die Koordinierung dieser Arbeiten und die Durchführung der Verkehrs- und Mobilitätserziehung der Schule obliegen der Schulleiterin oder dem Schulleiter, die oder der diese Aufgabe auch einer Lehrerin oder einem Lehrer übertragen kann. 2 Allgemeine Aufgaben und Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung Es ist Aufgabe schulischer Verkehrs- und Mobilitätserziehung, Kenntnisse zu vermitteln und die für eine verantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen Fähigkeiten und Haltungen zu fördern. Die Schule soll die Schülerinnen und Schüler dadurch zu einer reflektierten Mitverantwortung am Straßenverkehr befähigen. Verkehrs- und Mobilitätserziehung als Beitrag zur Sicherheitserziehung Schülerinnen und Schülern sollen alle Qualifikationen erwerben, die sie für ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr benötigen. Dazu gehören das Erkennen, Beurteilen und Bewältigen spezifischer Situationen im Straßenverkehr, das Meiden oder beseitigen von Gefahren sowie angemessenes Verhalten nach Verkehrsunfällen. Verkehrs- und Mobilitätserziehung als Beitrag zur Sozialerziehung Schülerinnen und Schülern sollen in der Verkehrs- und Mobilitätserziehung situationsorientiertes flexibles Verhalten, Rücksichtnahme und Verzicht auf Vorrechte sowie die Antizipation der Handlungen anderer lernen. 23

24 Verkehrs- und Mobilitätserziehung als Beitrag zur Umwelterziehung Schülerinnen und Schüler sollen verschiedene Faktoren von Umweltbelastungen und -zerstörungen durch den Verkehr kennen lernen, sich mit ihrem eigenen Verhalten und dem anderer Verkehrsteilnehmer kritisch auseinandersetzen und Alternativen zum Verkehrsverhalten und zur Verkehrsgestaltung entwickeln. Verkehrs- und Mobilitätserziehung als Beitrag zur Gesundheitserziehung Schülerinnen und Schüler sollen die Einschränkung einer gesundheitsbewussten Lebensführung durch Lärm und Stress im Straßenverkehr erkennen und befähigt werden, durch die Wahl geeigneter Verkehrsmittel diese Einschränkungen zu vermindern. 3 Schulstufenspezifische Ziele und Inhalte der Verkehrs- und Mobilitätserziehung Verkehrs- und Mobilitätserziehung als schulische Aufgabe erfordert, in allen Schulstufen und Schulformen in Unterricht, Erziehung und Schulleben die im Folgenden genannten Anliegen der Verkehrs- und Mobilitätserziehung zu berücksichtigen. Besondere inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Primarstufe im Bereich der Sicherung des Schulwegs und des Radfahrtrainings, zum Übergang in die Sekundarstufe I im Bereich der Sicherung des neuer Schulwegs, in der Sekundarstufe I im Bereich verantwortungsbewusstes Radund Mofa fahren, in der Sekundarstufe II im Bereich einer reflektierenden Auseinandersetzung mit Themen der Mobilität, der Verkehrspolitik und der Verkehrswissenschaft. In der Primarstufe ist die Grundlage der Verkehrs- und Mobilitätserziehung, im Rahmen einer umfassenden psychomotorischen Förderung, die Schulung des Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögen. Übungsmöglichkeiten ergeben sich u.a. durch Schulwegtraining und Radfahrtraining. Die Radfahrausbildung bildet einen Schwerpunkt in den Klassen 3 und 4. Die Schule arbeitet dabei eng mit den Erziehungsberechtigten und der Polizei zusammen. Die Kinder beginnen, sich mit Fragen der Umweltbelastung durch den Verkehr und alternative Möglichkeiten auseinander zu setzen. Die Grundschulen sind verpflichtet, Schulverkehrspläne zu erarbeiten. In der Sekundarstufe I werden sowohl die altersspezifische, in erheblichem Umfang steigende Teilnahme am Straßenverkehr als auch die Interessen an sozialen, ökologischen, ökonomischen und technischen Problemen berücksichtigt. Themen, die auf ein sicheres und verantwortungsbewusstes Rad- und Mofa fahren, auf eine möglichst rational geleitete Auswahl der Verkehrsmittel und -wege, auf die für die Teilnahme am Verkehr notwendigen rechtlichen, medizinischen, psychologischen und technischen Kenntnisse und auf Einsichten in grundlegende verkehrspolitische Fragestellungen zielen, stehen im Vordergrund. In der Sekundarstufe II richtet sich Verkehrs- und Mobilitätserziehung an Jugendliche und junge Erwachsene, von denen viele neben dem Fahrrad auch ein motorisiertes Fahrzeug benutzen. Durch ein vertieftes Verständnis für verkehrswissenschaftliche und verkehrspolitische Fragestellungen und durch die Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken der Mobilität soll den Schülerinnen und Schülern deutlich werden, wie sie eigenverantwortlich, sicherheitsbewusst und umweltbewusst am Straßenverkehr teilnehmen können. Verkehrs- und Mobilitätserziehung wird für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf der Grundlage der für die allgemeinen Schulen geltenden Ziele und Inhalte unter Beachtung der behinderungsspezifischen Besonderheiten und der individuellen Förderschwerpunkte durchgeführt. 24

25 Im Folgenden ist die Rahmenvorgabe nach Schulstufen gegliedert. Die Themenkreise und die zugeordneten Inhalte basieren in unterschiedlicher Akzentuierung auf den Bereichen der Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung. 3.1 Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Primarstufe Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in den Klassen 1 und 2 (einschließlich Schulkindergarten) Die Kinder lernen die Verkehrsrealität in ihrer Umgebung kennen und nehmen deren Veränderungen bewusst wahr. Sie trainieren ihre intellektuellen und körperlichen Fähigkeiten, um selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Sie lernen, sich sicher zu Fuß, mit dem Fahrrad und beim Mitfahren im Schulbus, Bus und im PKW zu verhalten. Themenkreis: Schulumgebung und Wohnumgebung * Training der Wahrnehmung und Schulung der Sinne in Bezug auf: - Geräusche - Lichtzeichen - Raumorientierung - Entfernungen - Geschwindigkeiten - Formen und Farben als Bedeutungshilfen * Einschränkung der Wahrnehmung in Bezug auf: - Wege unter Zeitdruck - Wege in der Gruppe - Wege unter Einfluss unterschiedlicher Stimmungen * Bestandsaufnahme, Situationen und Gefahren der Straße und des Schulwegs - Bereiche der Straße (verkehrsberuhigte Zonen, Gehweg, Radweg und Fahrbahn) - Beobachtungen und Erlebnisse auf dem Schulweg - Überquerungshilfen (z.b. Zebrastreifen) - Überquerungsgefahren (z.b. parkende Fahrzeuge) - ausgewählte Verkehrszeichen und Verkehrsregeln - Schulwegsicherung (z.b. in Kooperation mit der Polizei) * Situationsgerechtes und verantwortungsvolles Verhalten - Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer - Abgrenzung vom Fehlverhalten anderer - Umgang mit Konflikten - Verhalten auf dem Gehweg - Verhalten an der Bushaltestelle - Verhalten im Bus - Verhalten im Auto - Sicherung während der Fahrt - umweltförderliches Verhalten Themenkreis: Unterwegs bei schlechten Sichtverhältnissen * Auswirkungen von: - Dunkelheit - trübem Wetter - Regen, Schnee, Eis * Bedeutung von: - hellen Farben und Reflektoren an Kleidung, Rad und Schultasche - Taschenlampe - Beleuchtung am Fahrrad 25

26 Themenkreis: Bewegungssicherheit und Radfahrtraining * Schulung der Sensomotorik und Reaktionsfähigkeit - ohne Geräte - mit Sportgeräten - mit dem Roller - mit dem Fahrrad * Radfahrtraining - Schulung der Fertigkeiten * Überprüfung der Verkehrssicherheit - Verkehrssicherheit des eigenen Fahrrads - Funktionsweisen der Einzelteile - Tragen des Helms * Situationsgerechtes und verantwortungsvolles Verhalten als Radfahrerin oder Radfahrer - auf dem Gehweg - auf dem Radweg - auf dem kombinierten Geh-Radweg - beim Überqueren einer Fahrbahn mit dem Rad *Situationsgerechtes und verantwortungsvolles Verhalten bei sportlicher Betätigung im Verkehrsraum - mit dem Inliner - mit dem Skateboard - mit dem Roller Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in den Klassen 3 und 4 Die Kinder lernen, Verkehrssituationen in ihrer Komplexität zu erkennen, sich darauf einzustellen und sachgerecht und angemessen zu reagieren. Die Kinder üben, sich selbstsicher, regelbewusst und rücksichtsvoll im Verkehr zu bewegen. Sie lernen, ihre Umwelt kritisch zu beobachten, Bewährtes zu benennen, zu reflektieren und ggf. Vorschläge zur Verbesserung zu entwerfen. Themenkreis: Schulumgebung und Wohnumgebung Umweltorientiertes Verhalten und Handeln - Radwegenetz vor Ort - Nutzungsmöglichkeiten von Verkehrsmitteln - Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV - Bewertung verschiedener Verkehrsmittel - Gesundheitsgefährdung durch Lärm, Abgase und Geschwindigkeit Verhalten und Handeln im Straßenverkehr - Anwendung der Kenntnisse über Verkehrsregeln und -zeichen in der Verkehrsrealität - Verständigung mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern - Hilfestellung für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer - Möglichkeiten der Konfliktbewältigung - Umgang mit eigenen Emotionen und den Reaktionen anderer Themenkreis: Bewegungssicherheit und Radfahrausbildung Weiterentwicklung der Sensomotorik und Reaktionsfähigkeit - ohne Geräte - mit Sportgeräten - mit dem Fahrrad 26

27 Verkehrssicherheit des eigenen Fahrrads - notwendige Bestandteile - Funktionsfähigkeit der Bestandteile - Pflege und Wartung Radfahrausbildung - Theoriekenntnisse in Verkehrsregeln und -zeichen - Straßenbenutzung (Fahrbahn, Radweg, Gehweg) - Besonderheiten auf der Fahrbahn - Verhalten an Ampeln - Verhalten beim Einfahren in den fließenden Verkehr - Sicherheitsaspekte des Radfahrens - Umweltaspekte des Radfahrens - Gesundheitsaspekte des Radfahrens Abschluss der Radfahrausbildung - Überprüfung des theoretischen Wissens - Überprüfung des praktischen Könnens 3.2 Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Sekundarstufe I Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Sekundarstufe I vertieft und erweitert die in der Grundschule erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse durch altersgemäße Inhalte. Dabei kommt gerade in dieser Altersgruppe der Erziehung zur Verantwortung eine große Bedeutung zu, da die Lebensgestaltung dieser Schülerinnen und Schüler in erheblichem Umfang von der Teilnahme am Straßenverkehr geprägt ist. Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 Die Schülerinnen und Schüler trainieren ihre Motorik und Reaktionsfähigkeit weiter, um sich im komplexen Verkehrsgeschehen auf dem Schulweg und in der Freizeit sicher bewegen zu können. Sie lernen, sich mit der neuen örtlichen Verkehrssituation auseinander zu setzen. Themenkreis: Verkehrssituationen in der neuen Schulumgebung Bestandsaufnahme, Situationen und Gefahren - Straßenführung - Netz der Rad- und Gehwege - Gefahrenstellen - Festlegung des Schulwegs in Straßenkarten - Umgehungsstraßen, Autobahnanbindung - Angebote und Nutzungsmöglichkeit des ÖPNV - unbekannte Situationen - Aggressionen und Gewalt Bewertung verschiedener Verkehrswege - Fahrbahnen - Gehwege - Radwege - kombinierte Geh-Radwege - verkehrsberuhigte Zonen Anlagen und deren Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf: - Standorte für Verkehrsregelungsanlagen - Haltestellen für den ÖPNV - Schulbushaltestellen - Park- und Halteverbotszonen im Schuleingangsbereich 27

28 Themenkreis: Bewegungssicherheit Training sensomotorischer Fähigkeiten in Bezug auf: - Gleichgewicht - Koordination - Reaktion - visuelle und akustische Wahrnehmung - Einschätzung von Geschwindigkeiten, Bewegungen, Entfernungen - Umgang mit Emotionen Themenkreis: Weiterführung der Radfahrausbildung Beherrschung des Fahrrads - Fahrverhalten in komplexen Verkehrssituationen - Regelwissen und Regelverständnis - Kenntnisse der StVO - Kenntnisse über Folgen von Risikoverhalten und Übermut Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in den Jahrgangsstufen 7 und 8 Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Rolle als Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für sich persönlich, in der Gruppe, in Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Sie setzen sich mit Motiven für nicht verkehrsgerechtes Verhalten auseinander und hinterfragen diese Motive kritisch. Sie analysieren die Verkehrssituationen im Bereich der Stadt und des Kreises. Themenkreis: Gruppenverhalten im Straßenverkehr Reflexion des Verhaltens in der Gruppe - Einfluss der Gruppe auf das eigene Verhalten und Handeln - Einfluss des Einzelnen auf die Gruppe - Bedeutung von Risikobereitschaft, rücksichtslosem Verhalten, Imponiergehabe - Bedeutung von Stimmungen und Beziehungen - Akzeptanz von Vorgaben Themenkreis: Vorausschauendes Verhalten im Straßenverkehr Reflexion des eigenen Verhaltens - Verantwortung und Rücksichtnahme - situationsorientiertes Verhalten - Sensibilisierung für besondere Gefahren - Wirkung von Alkohol, Rauschgiften, Medikamenten - Wirkung von Geschwindigkeit Einflüsse und Auswirkungen von - Gefühlen und Stimmungslagen - Hilflosigkeit und Orientierungslosigkeit - Unaufmerksamkeit - Regelwidrigkeit Verkehrsbedingungen - durch die Fahrbahnbeschaffenheit - durch Wetter- und Lichtverhältnisse - auf Bremswege - auf Geschwindigkeiten und Kräfte 28

29 Themenkreis: Individualverkehr und öffentlicher Personennahverkehr Sicherheitsbewusstes Verhalten und Handeln - Verkehrssicherheit des eigenen Fahrrads - Wartung und Pflege zur Verbesserung der Sicherheit - Kenntniserweiterung der StVO - Verhalten am Unfallort Umweltorientiertes Verhalten und Handeln - Vor- und Nachteile des Individualverkehrs - Aspekte der Selbstverwirklichung - Auswirkungen des erhöhten Individualverkehrs - Gefährdung von Menschen, Tieren und Pflanzen - Belastung durch Abgase, Versiegelung von Naturflächen, klimatische Probleme - Umweltschutz in Verbindung zur Wahl der Verkehrsmittel Freizeitaktivitäten und verantwortliche Entscheidungen der Verkehrsmittel - Statussymbolik, Selbstdarstellung, Imponiergehabe - Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe Themenkreis: Verkehrssituationen in der Region Reflexion der Verkehrssituationen - Bewertung der Verkehrssituation - Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation - Möglichkeiten zur Einflussnahme - Kontakte zur kommunalen Verwaltung Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Rolle als verantwortungsbewusste, zum Teil auch schon motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Sie setzen ihre Kenntnisse über die StVO und über umweltgerechtes Verhalten im Straßenverkehr um. Sie lernen, sich bei Unfällen sachgerecht und angemessen zu verhalten. Sie setzen sich kritisch mit den Auswirkungen von Alkohol, Rauschgiften und Medikamenten auf Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auseinander und bewerten diese. Sie prüfen und erproben Möglichkeiten der Einflussnahme auf verkehrspolitische Entscheidungen. Themenkreis: Verhalten als motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer Der Mofakurs (fakultativ, nicht obligatorisch) - Training fahrtechnischer Fertigkeiten - Kenntnisse aus dem Rechtsbereich - Kenntnisse zu versicherungsrechtlichen Problemen - Sofortmaßnahmen am Unfallort - Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit des Mofas - Prüfung in Theorie und Praxis Themenkreis: Drogen und Verkehr Alkohol, Rauschgifte, Medikamente - Auswirkungen auf die psychische und physische Leistungsfähigkeit - Auswirkungen auf das Verhalten im Straßenverkehr - Verantwortung für sich und andere - Konsequenzen und Sanktionen 29

30 Themenkreis: Verkehrsunfälle und die Folgen Sanktionen bei Verstößen gegen rechtliche Vorgaben - Begründungen für Sanktionen - Art und Ausmaß der Sanktionen Verkehrsunfälle und ihren Folgen - Verkehrsunfallursachen - menschliche und gesellschaftliche Aspekte - gesundheitliche und finanzielle Folgen - Regulierung von Personen- und Sachschäden - Aspekte der Versicherungen Pflichten als Unfallbeteiligte - Rechtskenntnisse - Verpflichtungen am Unfallort - Unfallmeldung Themenkreis: Verkehrsentwicklung und Verkehrsgestaltung in der Region Verkehrsentwicklung und Verkehrsgestaltung - geschichtliche Entwicklungen - regionale Verkehrsplanung - Alternativen zur vorhandenen Verkehrsführung - Möglichkeiten der Einflussnahme auf Beratungen, Entwicklungen und Gestaltungen im ortsnahen und regionalen Bereich Verkehrsmittel und Verkehrswege - wirtschaftliche Zusammenhänge (Transportkonzepte: Land, Wasser, Luft) - gesellschaftliche Zusammenhänge (Massentourismus) - Verkehrspolitik 3.3 Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Sekundarstufe II Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II nehmen zunehmend als motorisierte Fahrerinnen und Fahrer am Straßenverkehr teil. Statistiken zufolge ist gerade diese Gruppe der jungen Fahrerinnen und Fahrer in einem hohen Maße unfallgefährdet. Dieser Umstand ist im Wesentlichen auf einen starken emotionalen Bezug zum Fahrzeug, geringe Erfahrung und auf den Fahrstil der jungen Leute zurückzuführen. Daher ist es dringend erforderlich, neben der kognitiven Beschäftigung mit dem Gegenstand -Fahrzeugtechnik, Fahrphysik, Gefahrenlehre- vor allem die affektiven und psychosozialen Aspekte des Verkehrsverhaltens dieser Altersgruppe zu beachten. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Diskussion, Reflexion und Beratung zu einer sicherheitsorientierten, verantwortlichen, umweltschonenden und gesundheitsbewussten Mobilitätsgestaltung angeleitet werden. Themenkreis: Gefahren und Risiken bei der Teilnahme am Straßenverkehr Gefährdungsfaktoren bei der Teilnahme am Straßenverkehr - mangelnde fahrpraktische Fertigkeiten - fehlende Erfahrung - persönliche, soziale und emotionale Gründe für risikoreiches Verhalten - Risiken durch überhöhte Geschwindigkeit - Einschränkung der sensomothorischen Leistungen durch Alkohol, Rauschgifte, Medikamente - verändertes Fahrverhalten durch Müdigkeit, Stimmungen, Musik - Grenzen der visuellen und akustischen Wahrnehmung - Grenzen der Fahrphysik - Gruppendruck 30

31 Themenkreis: Partnerschaftliches Verhalten Rücksichtsvolles und mitverantwortliches Verhalten und Handeln - Reflexion des eigenen und fremden Verkehrsverhaltens - Umgang mit Emotionen und Aggressionen Erkennen von Fehlverhalten - Risikobereitschaft, Imponierverhalten - Fehleinschätzung des eigenen fahrpraktischen Könnens - Nichtbeachtung anerkannter gesellschaftlicher Normen und Werte Themenkreis: Umwelt und Mobilität Umweltaspekte - Verkehrsaufkommen und Umweltschutz - Straßenbau und Naturflächen - Folgekosten erhöhter Mobilität - Kommunikationstechnologie und Mobilität Mobilitätsaspekte - Bestandteil des menschlichen Selbstkonzeptes - Verantwortung jedes einzelnen Menschen - Verantwortung des Staates - Beitrag zum nachhaltigen Schutz der Umwelt Themenkreis: Lebens- und Gestaltungsraum Verkehr verantwortliche Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen im Lebens- und Gestaltungsraum Verkehr - Gewinne und Einbußen an Lebensqualität - Notwendigkeit und Strategien zur Verkehrsvermeidung - alternative Verkehrskonzepte - Förderung des ÖPNV - Veränderungen im Lebens- und Gestaltungsraum Verkehr - Abläufe in Planung und Gestaltung - politische Entwürfe - Engagement auf verschiedenen Ebenen 4 Didaktisch-methodische Grundsätze der Unterrichtsgestaltung Verkehrs- und Mobilitätserziehung soll variable und unterschiedliche Arbeitsformen und unterschiedliche Lernorte berücksichtigen. Originäre Situationen im realen Straßenverkehr sind besonders geeignet, Verhaltensweisen zu trainieren und Kenntnisse und Regeln anzuwenden. Über den Fachunterricht hinaus sollen in allen Schulstufen weitere Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation (z.b. fächerübergreifende Vorhaben, Projekte) realisiert werden. Zusätzliche Aufgabenstellungen können auch in Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten bearbeitet werden: Der Aufbau eines Verkehrshelferdienstes (Schülerlotsen) hilft Verantwortungsbewusstsein und Hilfsbereitschaft zu entwickelt. Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I erwerben Kenntnisse aus dem Bereich Erste Hilfe". Diese Ausbildung kann in Absprache und mit Unterstützung der örtlichen Hilfsorganisationen erfolgen. Der Aufbau einer Schulsanitätsgruppe in der die Schülerinnen und Schüler lernen, Erste Hilfe zu leisten und ggf. für schulinterne bzw. schulexterne Veranstaltungen als Sanitäterin bzw. Sanitäter zur Verfügung. 31

32 Die Fahrrad- und Mofa Ausbildung kann durch eine Schulwerkstatt unterstützt werden, in der Schülerinnen und Schüler unter fachlicher Anleitung die Reparatur und Wartung ihrer Fahrzeuge durchführen können. Die Zusammenarbeit der Schule mit außerschulischen Einrichtungen ist grundsätzlich anzustreben. Sie ist in allen Schulstufen und Schularten zu pflegen und auszubauen. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei bezieht sich unter anderem auf die Schwerpunkte Schulwegplanung, Schulwegsicherheit, Radfahrausbildung und die Ausbildung von Schülerlotsen. Sie erstreckt sich darüber hinaus auf verkehrspolizeiliche Beratung bei Unterrichtsvorhaben und auf die Zusammenarbeit mit Fachberatern und Verwaltungsbehörden. Zur Ausgestaltung der Verkehrs- und Mobilitätserziehung bieten außerschulische Einrichtungen (z. B. Behörden, Verbände, Vereine, Firmen, der ADAC und andere Automobilclubs), die größtenteils im Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) zusammengeschlossen sind, Hilfen an. Mit der Deutschen Verkehrswacht und ihren Untergliederungen besteht eine enge Zusammenarbeit (Schülerlotsen, Unterhaltung von Jugendverkehrsschulen, Herausgabe von Unterrichtsmaterialien). Unfallhilfsdienste vermitteln Kurse in Erster Hilfe und zu Sofortmaßnahmen bei Unfällen. 32

33 Anhang Kooperationspartner I) Orts- und kreisbezogene Kooperationspartner (siehe örtliches Telefonbuch!) Polizei: Bitte wenden Sie sich an das Kommissariat Vorbeugung (Verkehrssicherheitsberatung) oder an die örtliche Polizeiinspektion (Bezirksdienst) der jeweiligen Kreis-Polizeibehörde Hilfs- und Rettungsdienste: - Deutsches Rotes Kreuz - Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. - Arbeiter-Samariter-Bund - Malteser-Hilfsdienst e.v. - Freiwillige und Berufs- Feuerwehren Örtliche Verkehrswachten Städtische Verkehrsbetriebe II) Regionale und überregionale Kooperationspartner: Deutsche Verkehrswacht Budapesterstr Berlin Fon + (0)30 / Fax + (0)30 / kontakt@dvw-ev.de ADAC - Nordrhein Luxemburger Str Köln fon: ADAC - Ostwestfalen-Lippe Stapenhorststr Bielefeld fon: ADAC - Westfalen-West Kaiserstr Dortmund fon: Allgemeiner Deutscher Fahrradclub e.v. Landesverband NW - Birkenstr Düsseldorf fon: fax: Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.v. (BUND) Im Rheingarten Bonn fon: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Referat S 30 Robert-Schumann-Platz Bonn fon:

34 Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.v. (dignitas) Lönstr. 6 b Viersen fon: Deutscher Kinderschutzbund e.v. LV Nordrhein-Westfalen Domagkweg Wuppertal fon: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.v. Beueler Bahnhofsplatz Bonn fon: GUVV - Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland Heyestr Düsseldorf fon: GUVV - Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe Salzmannstr. 156 Postfach: Münster fon: Landesverkehrswacht NW e.v. Friedenstr Düsseldorf fon: Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Referat Verkehrssicherheit und -aufklärung Haroldstr Düsseldorf fon: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Haroldstr Düsseldorf fon Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße Düsseldorf fon: Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Elisabethstr Düsseldorf fon:

35 Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Kamekestr Köln fon: III) Medien zur Verkehrserziehung sind zu erhalten bei: Hinweis: Bei zahlreichen der o.a. Behörden, Verbänden, Vereinen und Instituten sind kostenlose Materialien und periodisch erscheinende Schriften zum Themenkomplex Verkehr/Mobilität zu beziehen. Spezielle Medien zur Verkehrserziehung sind darüber hinaus bei folgenden Stellen zu beziehen bzw. auszuleihen: Medienzentren, Stadt- und Kreisbildstellen (siehe: örtliches Telefonbuch!) Der ADAC hält Filme zur Verkehrserziehung bereit. Medien und Service-Center GmbH Gesellschaft zur Hebung der Sicherheit im Straßenverkehr mbh Am Pannacker Meckenheim fon: Medienzentrum Rheinland Bertha-von-Suttner-Platz Düsseldorf fon: Fax: Landesbildstelle Westfalen Lippe Warendorfer Str Münster fon: fax: Landesfilmdienst NRW Schirmerstr Düsseldorf fon: IV) Zeitschriften: Zeitschrift für Verkehrserziehung Verlag Heinrich Vogel GmbH Neumarkter Str München fon: fax: Ernst Klett Verlag Postfach Stuttgart fon: fax:

36 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung Voraussetzung für einen Mofakurs an der Schule Deutsche Verkehrswacht Medien&Service Center

37 Kein verkehrspädagogisches Projekt im Sekundarbereich ist so beliebt wie der Mofakurs. Theorie wird sinnvoll mit fahrpraktischen Übungen verzahnt. Die Teilnehmer erleben Schule einmal ganz anders. Besonders attraktiv ist die Arbeitsgemeinschaft in den Bundesländern, in denen die Schüler eine Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Mofaprüfbescheinigung beim TÜV erwerben können: in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Außer einer Prüfungsgebühr fallen für die Jugendlichen nur wenige Kosten an. Teilnehmen können alle Schüler, die spätestens sechs Wochen nach Ablegung der Mofa- Prüfung das 15.Lebensjahr vollenden. Voraussetzung ist, dass sich ein Lehrer findet, der die entsprechende Zusatzausbildung hat. Verbindung von Theorie und Praxis Der schulische Mofakurs ist mehr als nur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis: der Praxisbezug wird großgeschrieben. Ideal ist ein Verhältnis 1:1 von Theorie und fahrpraktischen Übungen. Beide Bereiche durchdringen sich gegenseitig: In der Fahrpraxis wird Gelerntes angewandt, daraus ergeben sich wieder Fragestellungen für den Unterricht. Die prüfungsrelevanten Inhalte werden so in einen breiteren Kontext gestellt. Am Beispiel des Mofa Fahrens können Schüler für das gesamte Themenspektrum von Verkehr, Mobilität und Umwelt sensibilisiert werden. Umfassende Mobilitätsbildung durch den Mofakurs Der Mofakurs als Teil der schulischen Verkehrserziehung fördert sicheres und sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr. das Erkennen, Beurteilen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahren. situationsorientiertes, angemessenes Verhalten. auf Partnerschaft gerichtetes soziales Handeln. Mitverantwortung und Rücksichtnahme. Verzicht auf Vorrechte und Antizipation der Handlungen anderer. die Kenntnis psychischer Faktoren der Verkehrsteilnahme, z.b. Aggression und Stress. die Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten als Verkehrsteilnehmer. Organisatorische Hinweise für die Schule Mofakurse finden meist als halbjährliche Arbeitsgemeinschaft statt und sind auf 18 Doppelstunden angelegt. Die Kursstärke sollte 15 bis 20 Schüler betragen, wobei die Teilnehmerzahl stark von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Mofas abhängt. Bei 16 Teilnehmern sollten vier Fahrzeuge im Einsatz sein. Von der Nutzung schülereigener Fahrzeuge ist aus haftungsrechtlichen Gründen abzuraten. Die praktischen Übungen müssen im Schonraum stattfinden, z.b. auf dem Schulhof, in Jugendverkehrsschulen oder auf Verkehrsübungsplätzen. Beim Fahren sind Schutzhelm und Schutzhandschuhe verpflichtend. 37

38 Mit dem Mofa sind Jugendliche erstmals als motorisierte Verkehrsteilnehmer unterwegs. Nach bestandener Prüfung steht dem Fahrvergnügen nichts mehr im Weg. In noch höherem Maße als bisher tragen Heranwachsende auf dem Mofa aber auch Verantwortung. Was darf man mit 15 fahren? Das klassische Mofa mit großen Rädern, Pedalen, Kettenantrieb und seiner unverkennbaren Rahmenform ist nur eines der Gefährte, die man mit 15 fahren darf. Ursprünglich waren Mofas reine Fahrräder mit Hilfsmotor, daher der Name, der eine Abkürzung von Motorfahrrad ist. Die äußere Form ist allerdings nicht ausschlaggebend. Viele Mofas sind inzwischen Motorroller, erkennbar an ihrem Rahmen mit Trittbrett und Beinschutz, kleinen Rädern und Riemenantrieb. Wichtig bei der Zuordnung in die Kategorie Mofa ist die Bauart des Fahrzeugs. Es darf nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen. Motorroller, die eigentlich Kleinkrafträder sind und erst ab 16 mit Führerschein gefahren werden dürfen, lassen sich beim Händler auf 25 km/h herunter drosseln. Sie sind deshalb in doppelter Hinsicht attraktiv: Zum einen kann man nach einem Jahr die Drosselung wieder aufheben und braucht sich kein neues Fahrzeug anzuschaffen, zum anderen macht ein Roller auch optisch mehr her als ein Mofa. Schutzkleidung Mofas haben keine Knautschzone. Deshalb ist es ratsam, sich nur mit entsprechender Schutzkleidung auf die Straße zu begeben. Schon für Mofafahrer besteht Helmpflicht. Am besten eignet sich ein gut sitzender Integralhelm (Vollvisierhelm), der zur besseren Sichtbarkeit möglichst auffällige Farben und Signalstreifen haben sollte. Selbstverständlich muss er der ECE-Norm entsprechen. Boxershorts und Sandalen gehören an den Strand, nicht aufs Mofa. Um bei einem Sturz gut geschützt zu sein, bedarf es strapazierfähiger Kleidung: lange Hose, sowie festes Schuhwerk, sind empfehlenswert. Die notwendigen Papiere Folgende Papiere müssen Mofafahrer bei sich haben, wenn sie losfahren: Die Mofaprüfbescheinigung. Die Betriebserlaubnis des Mofas/Mofarollers: Sie beinhaltet technische Daten zum Fahrzeug, die Fahrzeugidentifizierungsnummer sowie Name und Anschrift des Besitzers. Den Versicherungsnachweis: Jeder Fahrzeughalter muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Neben dem Versicherungsnachweis bekommt man ein Versicherungskennzeichen, das hinten am Mofa angebracht wird. Zum 1. März jeden Jahres beginnt ein neues Versicherungsjahr. Damit erhält man jeweils ein neues Kennzeichen, das jährlich die Farbe wechselt. 38

39 Ob an Schulen eine Mofa-Ausbildung stattfinden darf, die als Voraussetzung für die Zulassung zur Mofaprüfung anerkannt wird, war zunächst heftig umstritten. Lehrer haben im Gegensatz zu Fahrlehrern keine spezielle juristische, technische und verkehrspädagogische Ausbildung. Ihre allgemein-pädagogische Befähigung und ihre besondere Erfahrung im Umgang mit der Zielgruppe wiegen dies jedoch auf. Außerdem ist in der Schule eine sehr viel umfangreichere, zeitintensivere Ausbildung möglich als in der Fahrschule. Deshalb erschien es angebracht, die Möglichkeit zur Anerkennung der schulischen Ausbildung als Voraussetzung für die Mofaprüfung zu schaffen. In Absatz 3 des 5 der FeV findet sich diese im deutschen Fahrerlaubnisrecht einzigartige Ausnahmeregelung: "Die zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle kann als Träger der Mofa-Ausbildung öffentliche Schulen oder private Ersatzschulen anerkennen. In diesem Fall hat der Bewerber der prüfenden Stelle eine Ausbildungsbescheinigung einer nach Satz 1 anerkannten Schule vorzulegen, aus der hervorgeht, dass er an einem anerkannten Mofa-Ausbildungskurs in der Schule teilgenommen hat." Von dieser Regelung haben nicht alle Bundesländer Gebrauch gemacht, so dass eine als gleichwertig zur Fahrschulausbildung anerkannte Mofa-Ausbildung in der Schule nicht überall möglich ist. Ausbildungsfahrten im Straßenverkehr dürfen nach Absatz 5 von 5 FeV nur von Fahrlehrern durchgeführt werden; hiervon gibt es keine Ausnahmeregelung für die schulische Mofa-Ausbildung! Da die Anerkennung von Schulen als Träger der Mofa-Ausbildung Sache der Bundesländer ist, können an dieser Stelle keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden, welche Regelungen jeweils im Einzelnen zu beachten sind. Jeder Mofakursleiter bzw. Schulleiter muss sich daher selbst über die jeweils geltenden Erlasse und Verfahrensweisen seines Bundeslandes informieren, insbesondere hinsichtlich: möglicher Organisationsformen im Rahmen der jeweiligen Schulform (z.b. Wahlpflichtunterricht, freiwillige Arbeitsgemeinschaft, Projektunterricht); Möglichkeit und Organisation der fahrpraktischen Ausbildung; Voraussetzungen für die Anerkennung der Mofa-Ausbildung als Ausbildung im Sinne von 5 FeV (s.o.), insbesondere hinsichtlich der Mindest-Stundenzahl; erforderliche Lehrerqualifikationen zur Durchführung der Kurse; Beschaffung der notwendigen Ausstattung und der Medien; Unterstützung durch außerschulische Institutionen und Personen 39

40 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung TÜV Hinweise Zusammenstellung Lothar Elbers

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45 Für Schulen Neuer Mofa - Prozess ab Ab dem werden in Nordrhein-Westfalen und der Hansestadt Bremen die Mofa-Prüfungen nur noch am PC durchgeführt. Auch wenn die Mofa-Prüfungen am PC in Niedersachsen und Schleswig-Holstein erst ab dem beginnen, muss aufgrund der Einführung der PC-Prüfung der bestehende Mofa-Prozess angepasst werden. Hierfür ist es erforderlich, dass auch die Mofa-Bewerberdaten im Vorfeld vorliegen und im EDV-System erfasst werden können. Der neue Mofa-Prozess wird flächendeckend für die gesamte TÜV Nord Mobilität ab dem eingeführt. Mofa-Bewerberdaten können ab dem manuell anhand des in der Anlage beigefügten Erfassungsblattes an das jeweilige Führerscheinbüro der TÜV NORD Mobilität GmbH & Co.KG gesendet werden. Nach dem Eingang der Mofa-Bewerberdaten werden diese im EDV-System erfasst und der Mofa-Bewerber erhält eine Rechnung, die mind. 14 Tage vor der Prüfung, beglichen sein muss. Die Mofa-Prüfbescheinigung wird automatisch erstellt und im jeweiligen Führerschein- Depot hinterlegt. Das erforderliche Lichtbild kann bei Abgabe der Mofa-Bewerberdaten oder am Tage der Prüfung abgegeben werden. Die Abstimmung des Prüftermins erfolgt über die Fahrerlaubnis-Disposition der jeweiligen TÜV NORD Region. Da die Mofa-Prüfbescheinigung bereits im Führerschein-Depot hinterlegt ist, kann eine Aushändigung direkt nach der bestandenen Prüfung erfolgen, sofern das Mindestalter erreicht ist. Um einen reibungslosen Ablauf zum Starttermin sicherzustellen, bitten wir Sie, bei Abgabe der Mofa-Bewerberdaten die entsprechende Vorlaufzeit zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Wir halten Sie auf dem Laufenden. Ihre TÜV NORD Mobilität Produktmanagement Fahrerlaubnis Hannover, 8. Juni 2009 TÜV NORD Mobilität Tel.: , infocall: , Fax: info@tuev-nord.de 45

46 Theoretische Prüfungen Ab werden die im Verkehrsblatt veröffentlichten neuen Fragen in der theoretischen Prüfung verwendet (Austausch aller Bilder). Theoretische Prüfung in Fremdsprachen Im Rahmen der 1. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) hat der Bundesrat am die Neufassung der Anlage 7 Nummer 1.3 beschlossen. 1.3 Durchführung der Prüfung Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen. Abweichend von Satz 1 kann die Prüfung auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden: Englisch Französisch Griechisch Italienisch Polnisch Portugiesisch Rumänisch Russisch Kroatisch Spanisch Türkisch. Diese Regelung ist bereits am in Kraft getreten. Damit sind sämtliche bisherigen Sonderegelungen (Zusatzstoff in den C- und D-Klassen) oder Übergangsregelungen für andere Fremdsprachen (Altanträge) ausgelaufen. Die Möglichkeit der Audio-Unterstützung besteht nur für Bewerber, die eine Lese- oder Schreibschwäche (z. B. Analphabetismus, Legasthenie) haben. Es besteht weiterhin die Möglichkeit einer Prüfung für Gehörlose mit Gebärdendolmetscher. Ab sofort gelten folgende Regelungen: Nur für Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein: Alle Prüfungen mit Audio-Unterstützung (auch im Rahmen von Sammelprüfungen) und Einzelprüfungen bedürfen grundsätzlich eines bei der Technischen Prüfstelle eingereichten und genehmigten Antrags. Die vom jeweiligen Bewerber geltend gemachte Begründung ist in geeigneter Weise zu belegen. Geeignete Nachweise können zum Beispiel ein Schulzeugnis mit entsprechendem Vermerk, eine Bescheinigung der Schule oder das Attest eines Arztes sein. Nur in der Freien Hansestadt Bremen: Es sind nur Prüfungen mit Audio-Unterstützung im Rahmen von Sammelprüfungen zulässig und bedürfen grundsätzlich der Beantragung und Zustimmung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine solche Prüfung vorliegen. Theoretische Prüfungen audiovisuell mit Verständigungshilfe als Einzelprüfung sind nicht zulässig! Es wird grundsätzlich nach den Regeln des jeweiligen Bundeslandes geprüft, aus dem der Prüfauftrag stammt (z.b. Bewerber aus Bremen, die in Niedersachsen die Prüfung ablegen, können dort keine Einzelprüfung ablegen). 46

47 Durchführung der Prüfungen: Prüfungen mit Audio-Unterstützung (nicht als Einzelprüfung) Diese Prüfungen werden im Rahmen der normalen theoretischen Prüfung ohne Einzelterminierung absolviert. Der Bewerber erhält bei der Prüfung einen Kopfhörer und beim Anwählen der Frage oder der jeweiligen Antwort wird der Text vom Prüfsystem vorgelesen. Einzelprüfungen Der Bewerber erhält bei der Prüfung einen Kopfhörer und beim Anwählen der Frage oder der jeweiligen Antwort wird der Text vom Prüfsystem vorgelesen. Die Fragen werden vom aasop nicht vorgelesen. Eine ergänzende Erläuterung schwieriger Begriffe (z.b. Fliehkraft; Untersteuern) ist im Einzelfall zulässig. Ergänzende Information zu den Gebühren (Erstellung von Rechnungszweitschriften) Für die Erstellung einer Zweitschrift der Rechnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt Nr. 499). eine Verwaltungsgebühr von 9,50 erhoben. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Ihre TÜV NORD Mobilität Technik-Kompetenz Fahrerlaubnis Hannover

48 Prüfungsräume in NRW TÜV Nord Region PLZ Ort Straße Bielefeld Herford Berlinerstr. 10 Regionalleiter: Bünde Osnabrückerstr Wolfhardt Werner Lübbecke Jockweg 25 Bielefeld, Böttcher Straße Minden Friedrich-Wilhelm-Str / / Bad Oeynhausen Kanalstr Lemgo Lagesche Str.15, Barntrup Alverdisserstraße Detmold-Orbke Am Stoppelkamp Bielefeld Böttcherstraße 11 Paderborn / Soest Bad Driburg Driburger Straße 31 Regionalleiter: Brakel Driburger Straße 31 Gernot Wolf Paderborn An der Talle 7 Paderborn, An der Talle Büren Bahnhofstr / / Gütersloh Goethestraße Harsewinkel August Claas Strasse Rheda-Wiedenbrück Pilgerpatt Verl Westweg Stukenbrock Bielefelder Str Versmold Im Industriegelände Halle Dürkoppstrasse Warburg Industriestraße 4a Höxter Zur Lüre Werl Langewiedenweg Soest Senator-Schwartz-Ring Lippstadt Hansastraße Warstein-Belecke Zum Puddelhammer 22 48

49 Münsterland Münster Rudolf Dieselstr 1-5 Regionalleiter: Dortmund / Witten Warendorf Am Holzbach 6 Frank Danitz Dülmen Telgenkamp 3 Münster, Rudolf-Diesel-Straße Greven Gutenbergstr / / Rheine Bayernstr Steinfurt Carl-Benz-Str Coesfeld Dreiskamp Ibbenbühren Hansastr Lengerich Schulstr Ahlen Bunsenstr Beckum Auf dem Tigge Nottuln Burgstr Lüdinghausen Selmer str Dortmund Berliner Str. 2 Regionalleiter: Lünen Scharnhorststraße 22 Hartmut Lehnert Hattingen Hüttenstr. 45 Dortmund, Berliner Straße Hagen Steinhausstr / / Schwerte Lohbachstr Ennepetal Kölner Str Wetter/Ruhr Schöllinger Feld Witten Liegnitzer Str Werne n.n Hamm Richard-Wagner-Straße Bergkamen Ernst-Scheringstr Unna Mühlenstraße 38 Essen Castrop-Rauxel Herner str 95 Regionalleiter: Herne Dorstener Str 201 Ralf Pähler Bochum Hofstedter str 222 Essen, Frillendorfer Straße Essen Frillendorfer str / / Recklinghausen Kölner Str Marl Stettiner str Gelsenkirchen Daimler str Bottrop Brabusallee Dorsten Borckener str 48 49

50 Duisburg Mülheim Alexanderstr 36 Regionalleiter: Oberhausen AmFörderturm Alexander Böhnke Borken WeselerStr 6 Duisburg, Meidericher Straße Bocholt Franzstr / / Wesel RudolfDieselStr Dinslaken Steigerstr Duisburg MeidericherStr Moers AmSchürmannshütt KampL Moers Kamper Str Kleve Flutstr Geldern Marktweg Gronau MaxPlanckStr Ahaus Ridderstr 15 50

51 Prozessoptimierung im Führerscheinwesen durch innovative Systeme Mofa-Prüfung in NRW Mofa-Prüfung in NRW arne.boehne@de.tuv.com 51

52 Gründe für die Durchführung der Mofa-Prüfung durch die Technische Prüfstelle Alle Theorieprüfungen finden an der Technischen Prüfstelle am PC statt (Gleichbehandlung der Ausbildungen und der Bewerber) Die theoretische Prüfung wird weiterentwickelt/optimiert und durch wissenschaftliche Begleitung in ihrer Güte verbessert Alle Ergebnisse der Theorieprüfungen werden an dieser Evaluierung und Analyse teilnehmen Statistische Auswertungen hinsichtlich Anzahl, Ergebnis, Auffälligkeiten bestimmter Fragen usw. sind möglich Zeitnahe und zeitgleiche Aktualisierung der Inhalte Rotation der Fragen und Antworten Audio-Prüfungen sind möglich Mofa-Prüfung in NRW

53 Richtlinie zum Ausstellen einer Ausbildungsbescheinigung Mofa-Prüfung in NRW

54 ÄndVO über die Bestimmung der zuständigen Behörden Mofa-Prüfung in NRW

55 Muster: Nachweis der Berechtigung der Schule, falls Schule noch nicht mit der Liste des MSW beim TÜV notiert ist Mustermann Adresse Mustermann Mofa-Prüfung in NRW

56 Sonderbestimmungen und Ausbildungsbescheinigung gem. 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas (3) Die zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte oder nach Landesrecht zuständige Stelle kann als Träger der Mofa-Ausbildung öffentliche Schulen oder private Ersatzschulen anerkennen. In diesem Fall hat der Bewerber der prüfenden Stelle eine Ausbildungsbescheinigung einer nach Satz 1 anerkannten Schule vorzulegen, aus der hervorgeht, daß er an einem anerkannten Mofa-Ausbildungskurs in der Schule teilgenommen hat. Mofa-Prüfung in NRW arne.boehne@de.tuv.com 56

57 Muster: Ausbildungsbescheinigung gem. Anlage 2 zu 5 Abs.2 FeV Mofa-Prüfung in NRW arne.boehne@de.tuv.com 57

58 Prüfbescheinigung gem. 5 Abs.4 FeV Mofa-Prüfung in NRW arne.boehne@de.tuv.com 58

59 Standorte TÜV Nord und TÜV Rheinland in NRW Mofa-Prüfung in NRW

60 Standorte TÜV Nord Mobilität in NRW (Regionen Essen und Duisburg) Essen Castrop-Rauxel Herner Str. 95 Ansprechpartner: Herne Dorstener Str. 201 Bernd Rimpl Bochum Hofsteder Str Essen, Frillendorfer Straße Essen Frillendorfer Str / / Recklinghausen Kölner Str Marl Stettiner Str Gelsenkirchen Daimler Str Bottrop Brabus-Allee Dorsten An der Glashütte 1-4 Duisburg Mülheim Alexanderstr 36 Ansprechpartner: Oberhausen AmFörderturm Jürgen Gehring Borken WeselerStr 6 Duisburg, Meidericher Straße Bocholt Franzstr / / Wesel RudolfDieselStr Dinslaken Steigerstr Duisburg MeidericherStr Moers Am Schürmannshütt Kamplintfort / Moers Kamper Str Kleve Flutstr Geldern Marktweg Gronau MaxPlanckStr Ahaus Ridderstr 15 Mofa-Prüfung in NRW arne.boehne@de.tuv.com 60

61 Region Mönchengladbach/Krefeld: Ansprechpartner Mofa-Prüfung in NRW

62 Region Düsseldorf/Wuppertal: Ansprechpartner Mofa-Prüfung in NRW

63 Region Köln (rechtsrheinisch): Ansprechpartner Mofa-Prüfung in NRW

64 Region Köln (linksrheinisch): Ansprechpartner Mofa-Prüfung in NRW

65 Region Gummersbach: Ansprechpartner Mofa-Prüfung in NRW

66 Region Bonn: Ansprechpartner Mofa-Prüfung in NRW

67 Region Aachen: Ansprechpartner Frau Augustin 02428/ Mofa-Prüfung in NRW

68 Ablauf der Mofa-Prüfung an der Technische Prüfstelle Möglichkeiten der Zusammenarbeit Kontaktaufnahme mit dem regionalen Ansprechpartner - Vereinbarung eines Blocktermins, wenn gewünscht - Klärung organisatorischer Fragen wie z.b. * Überstellung der Bewerberdaten und Passbild im Voraus zur Erstellung der Prüfbescheinigungen * Festlegung des Prüfungsablauf - Zahlungsmodalitäten vereinbaren Gebühr pro Prüfling: 22,02 brutto inkl. Prüfbescheinigung Mofa-Prüfung in NRW arne.boehne@de.tuv.com 68

69 Theorieprotokoll bei TÜV Rheinland Muster Klasse B Wird nach jeder Theorieprüfung an den Bewerber ausgehändigt unabhängig vom Ergebnis. Unterschrift des Fahrlehrers (Lehrers) ist nicht zwingend. Das Feld soll lediglich das Vorlegen des Protokolls beim Ausbilder forcieren. Auch das Wiedermitbringen zur Wiederholungsprüfung ist nicht zwingend. Mofa-Prüfung in NRW arne.boehne@de.tuv.com 69

70 Noch Fragen? Die Demoversion finden Sie auf unseren Homepages unter er_die_theorie_3120_deu_productive.htm Mofa-Prüfung in NRW

71 Und jetzt? Alles ist möglich, aber nicht alles ist erlaubt! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mofa-Prüfung in NRW

72 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung L i s t e n für den praktischen Ablauf Lothar E l b e r s

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77 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung Stundenkonzept für die Mofa - Ausbildung Entwurf Lothar Elbers

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102 Ein erfolgreicher Abschluss der Lernzielkontrolle Theorie und der fahrpraktischen Lernzielkontrolle ist Voraussetzung für die Zulassung zur amtlichen theoretischen Mofaprüfung. Die Schule stellt hierzu eine Ausbildungsbescheinigung aus. Die theoretische Mofaprüfung ist ab dem nur noch beim TÜV möglich. Vom TÜV wird auch die Mofaprüfbescheinigung ausgestellt. Anmeldung und Formalitäten mit dem TÜV siehe unter Schulinfo Mofa Es sind mitzubringen: Personalausweis Lichtbild Bescheinigung der Schule über die erfolgreiche Teilnahme am Mofakurs mit bestandener theoretischen und fahrpraktischen Lernzielkontrolle ( Ausbildungsbescheinigung ). Die Prüfungsgebühr ist vor der Prüfung zu überweisen (siehe unter Schulinfo Mofa ). Ebenfalls muss geklärt werden, dass die Schule bereits beim TÜV registriert ist. 102

103 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung Tipps und Arbeitsblätter Zusammenstellung Lothar Elbers

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119 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung Sachinformationen zum Bereich Technik und Wartung Zusammenstellung Lothar Elbers

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134 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung Tipps für fahrpraktische Übungen Entwurf ADAC München

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140 Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung Checkliste für einen Mofakauf Entwurf DVW Medien Service

141 Besser vorher gründlich checken als nachher ein langes Gesicht ziehen. Beim Kauf eines gebrauchten Mofas muss man sich das Fahrzeug gut ansehen, gerade wenn es nicht mehr ganz neuen Baujahrs ist. Worauf man besonders achten sollte, zeigt die folgende Übersicht. Am besten ist natürlich, wenn jemand mitgeht, der Ahnung von der Sache hat. Falls Sie Zweifel haben, sollten Sie das Mofa entweder kurz in einer Werkstadt in Augenschein nehmen lassen oder sich nach einem anderen Fahrzeug umsehen. Bei einem Privatkauf ist man immer in einer schlechten Position, wenn man später reklamieren möchte. Rost Meist ein Kennzeichen, ob das Fahrzeug insgesamt gepflegt ist oder nicht. Teilweise ist Rost nur ein Oberflächenproblem, es gibt aber eine Reihe von Stellen, die man genau kontrollieren sollte: den Tank (werfen Sie auch einen Blick in ihn hinein), Felgen und Speichen, den Auspuff, die Schweißnähte des Rahmens sowie den Lenkkopf- und Schwingenbereich. Zustand des Lacks Wenn das Mofa oder der Motorroller überall Schleifspuren aufweisen, kann dies ein Zeichen für zahlreiche Stürze und Unfälle sein. Vorsicht auch bei nachlackierten Fahrzeugen, häufig ist ein Unfall die Ursache. Achten Sie auf Aufkleber: sie könnten Lack- und Rostschäden kaschieren. Kette Die Kettenspannung sollte nicht zu straff sein, die Kette darf aber auch nicht durchhängen. Sind die Ritzelzähne in einem guten Zustand? Reifen & Felgen Der Rundlauf der Räder muss in beide Drehrichtungen frei und ohne Schleifgeräusche funktionieren. Falls nicht, ist Vorsicht geboten. Prüfen Sie die Radlager. Zur Kontrolle der Speichenspannung ziehen Sie einen Schraubenzieher über die Speichen. Der Klang muss klar sein. Felgen lassen sich ebenso testen. Bei den Reifen auf ausreichendes Profil achten, ansonsten ist bald eine Neuanschaffung fällig. Flüssigkeitsaustritt Checken Sie möglichen Flüssigkeitsaustritt am Motorblock, am Vergaser, den Ventildeckeln und an der Vordergabel zwischen Stand und Gleitrohr. Um sicher zu gehen, sollten Sie die Prüfung nach der Probefahrt wiederholen. 141

142 Bremsen Überprüfen Sie die Oberfläche der Bremsscheiben auf Abnutzungserscheinungen und testen Sie die Belegstärke der Bremsen. Bringt die Bremse allein das Mofa zum Stehen? Das Fußpedal darf nur rund 3 cm durchgetreten werden können, der Hebel sollte nicht bis zum Lenker angezogen werden. Vorsicht bei ungleich abgenutzten Bremsen. Motor Der Motor muss auch im Kaltzustand nach einigen Versuchen problemlos anspringen. Kontrollieren Sie, ob er Öl verliert. Wenn der Motor läuft, darf er keine scheppernden Geräusche von sich geben. Ist die Benzinleitung dicht? Fahrwerk Achten Sie beim Rahmen darauf, ob die Schweißnähte gebrochen oder neu geschweißt sind. Falls das Fahrzeug umgebaut ist, prüfen Sie, ob es nach dem Umbau noch den Angaben in den Papieren entspricht. Heben Sie zur Prüfung des Lenkkopflagers das Rad an, fassen Sie unten die Gabel, drücken Sie sie nach vorne und hinten und von Anschlag zu Anschlag. Wenn es hakt, stimmt etwas nicht. Verformungen am Lenkeranschlag rühren meist von einem Unfall her. Stoßdämpfer Ob der Stoßdämpfer in Ordnung ist merken Sie, wenn Sie das Heck des auf beiden Rädern stehenden Fahrzeugs niederdrücken und wieder loslassen. Es muss nach einer halben Schwingung zur Ruhe kommen, ohne zusätzliche Geräusche. Beleuchtung Prüfen Sie Scheinwerfer, Stand-, Abblend- und Fernlicht, Brems- und Rücklicht, Blinker. Funktioniert die Hupe? Sind die Kontrollleuchten in Ordnung? Instrumente Alle Hebel (Bremse, Choke, Kupplung) sollten leicht zu bedienen sein. Zittert der Tachometer, kann die Tachowelle defekt sein. Ist die Batterie in Ordnung? Papiere Lassen Sie sich wichtige Papiere des Fahrzeugs wie Kauf- und Versicherungsunterlagen zeigen. Sonstiges Achten Sie auf Vollständigkeit aller Schlüssel und Ersatzschlüssel. Passen sie alle? Kontrollieren Sie Rückspiegel usw. Probefahrt Darauf sollten Sie keinesfalls verzichten. Bevor es losgeht: Bremsen kontrollieren. Danach sollten Sie nicht nur auf einem leeren Parkplatz oder einem Innenhof fahren. Achten Sie beim Fahren auf das Getriebe - sollte leichtgängig sein -, die Bremsen, das Fahrverhalten (Lenkerflattern? Zieht Fahrzeug zur Seite?) sowie auffällige Geräusche (Kette, Auspuff). Verkehrswacht Medien & Service-Center 142

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