Netznutzungsentgelte für Kundenanlagen mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) Arbeitspreis ct / kwh
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- Harry Waldfogel
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1 Preisblatt 1 der Netznutzungsentgelte für Kundenanlagen mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) 110 kv / 20 kv Mittelspannung 20 kv 20 kv / bis einschließlich h Leistungspreis Jahresbenutzungsdauer Leistungspreis oberhalb h 16,58 2,73 79,79 0,20 18,28 2,80 83,06 0,21 18,64 3,23 89,50 0,40 30,32 3,84 96,05 1,21 Die Netzentgelte der Straßenbeleuchtung werden mit den Preisen der Umspannebene Mittel- auf berechnet. Bei einer abweichenden Mess- und Entnahmeebene werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste durch einen angemessenen Korrekturfaktor bei den Messwerten berücksichtigt. Dieses Verfahren entspricht der Regelung in 6 Abs. 7 des Netznutzungsvertrages der Bundesnetzagentur (BK ). Der angewandte Korrekturfaktor kann bei der erfragt werden. Netznutzungsentgelte für Kundenanlagen mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreissystem) 110 kv / 20 kv Mittelspannung 20 kv 20 kv / Leistungspreis u. Monat 13,30 0,20 13,84 0,21 14,92 0,40 16,01 1,21 Seite 1 von 8
2 Preisblatt 2 der Netznutzungspreise für Reserveinanspruchnahme 110 kv / 20 kv Mittelspannung 20 kv 20 kv / h / Jahr > h / Jahr > h / Jahr 24,38 29,26 34,14 25,38 30,46 35,54 31,07 37,29 43,50 50,53 60,64 70,74 Entgelte für Blindstrom Der Blindstrommehrverbrauch (induktiv wie kapazitiv) wird bei Überschreitung von 50 % der Wirkleistung mit 0,92 ct / kvarh in Rechnung gestellt. Dieser Preis versteht sich zuzüglich Seite 2 von 8
3 Preisblatt 3 der Netznutzungsentgelte für Kundenanlagen ohne registrierender Leistungsmessung (Haushaltsbedarf sowie landwirtschaftlicher, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf) Grundpreis 29,87 5,93 Netznutzungsentgelte für Elektro-Speicherheizungen 1,50 Netznutzungsentgelte für sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, z. B. Elektrowärmepumpe 1,50 Seite 3 von 8
4 Preisblatt 4 der Preise für Messstellenbetrieb Kundenanlagen mit registrierender Leistungsmessung Zähler / Wandler Messung pro Zählstelle Zähler MS oder NS 384,34 Wandler MS 329,69 Wandler NS 17,61 Beschreibung 2- bzw. 4-Quadranten Zähler inkl. der Installation der sekundärseitigen Verdrahtung, Überprüfung und Vorhaltung Ersatzteile. berührungssicherer, isolierter Spannungs- und Stromwandler inkl. Bedämpfungseinrichtung, inkl. der Installation der sekundärseitigen Verkabelung, Überprüfung und Vorhaltung Ersatzteile. Wandler, Spannungspfadsicherung, inkl. der Installation der sekundärseitigen Verkabelung, Überprüfung und Vorhaltung der Ersatzteile. MSB-Preise pro Zähler. Die Preise verstehen sich zuzüglich Kundenanlagen ohne registrierende Leistungsmessung Zähler / Wandler jährlich halbjährlich Ableseturnus vierteljährlich monatlich Einfachtarifzähler 11,10 13,17 17,31 33,87 Doppeltarifzähler 16,06 18,58 23,60 43,71 Maximumzähler 29,61 32,13 37,15 57,26 Funkrundsteuerempfänger (FRE) 9,76 Prepaymentzähler 63,23 Wandler NS 17,61 MSB-Preise pro Zähler und ggf. zuzüglich MSB-Preis für FRE. Die Preise verstehen sich zuzüglich Seite 4 von 8
5 Preisblatt 5 der Gesetzliche Umlagen Mehrkosten nach dem KWK-Gesetz (KWK-G) Verbrauch KWK-Aufschlag verbrauchsunabhängig * 0,438 Die Preise verstehen sich zuzüglich Letztverbraucher, die die besondere Ausgleichsregelung gemäß 63 ff. EEG in Anspruch nehmen, zahlen eine reduzierte KWK-Umlage, die durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet wird. Für den erzeugten und selbst verbrauchten Strom bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen ( 27c KWKG 2017) gelten Sonderregelungen. * Sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 KWKG 2016 (a.f.) für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,04 bestand (Letztverbrauchergruppe B im Jahr 2016), beträgt der KWK-Aufschlag für Entnahmemengen oberhalb von kwh 0,08 netto. Sofern ein Anspruch auf Begünstigung nach 26 Abs. 2 KWKG 2016 (a.f.) für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,03 bestand (Letztverbrauchergruppe C im Jahr 2016) beträgt der KWK-Aufschlag für Entnahmemengen oberhalb von kwh 0,06 netto. Mehrkosten nach 19 StromNEV Verbrauch 19 StromNEV-Aufschlag Letztverbrauchergruppe A 0,388 Letztverbrauchergruppe B 0,050 Letztverbrauchergruppe C 0,025 Die Preise verstehen sich zuzüglich Letztverbrauchergruppe A : Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B : Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,050 Letztverbrauchergruppe C : Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025. Der Nachweis ist über ein Testat zu erbringen. Seite 5 von 8
6 Preisblatt 5 der Offshore-Haftungsumlage (Mehrkosten nach 17 f EnWG) Verbrauch 19 StromNEV-Aufschlag Letztverbrauchergruppe A -0,028 Letztverbrauchergruppe B 0,038 Letztverbrauchergruppe C 0,025 Die Preise verstehen sich zuzüglich Letztverbrauchergruppe A : Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B : Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen nach derzeit gültigem KWKG zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore- Haftungsumlage von 0,05. Maßgeblich sind die in der o.g. Tabelle aufgeführten Beträge. Letztverbrauchergruppe C : Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen nach derzeit gültigem KWKG zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025. Der Nachweis ist über ein Testat zu erbringen. Umlage für abschaltbare Lasten (Mehrkosten nach 18 AbLaV) Verbrauch Umlage nach 18 AbLaV verbrauchsunabhängig 0,006 Die Preise verstehen sich zuzüglich Seite 6 von 8
7 Preisblatt 6 der Sonstige Entgelte Pauschale Abnehmer Grundpreis Verbrauch Summe Pauschale Abnehmer kwh Pauschale Telefonzellen 29, ,93 44,70 Pauschale Verstärkeranlagen Gasversorgung 29, ,93 278,93 Pauschale Blitzanlagen 29, ,93 36,99 Pauschale Blinkanlagen 29, ,93 136,61 Pauschale Wiegehäuschen 29, ,93 36,99 Pauschale Sonstige 29, ,93 52,17 Pauschale Verstärkeranlagen Telekommunikation 29, ,93 104,00 Pauschale Multiplexer Telekommunikation 29, ,93 59,52 Ausgleich der Mehr-/Mindermengen bei Standardlastprofilen Wird auf Grundlage des EnWG bzw. 13 StromNZV ermittelt und auf veröffentlicht. Grund- und Ersatzversorgung Bei der Grundversorgung / Ersatzbelieferung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger sichergestellt. Es gilt der jeweils gültige Grund- und Ersatzversorgungstarif des zuständigen Grundversorgers. Der zuständige Grundversorger je Gebiet ist auf veröffentlicht. Konzessionsabgabe Strom Mit den Gemeinden im Netzgebiet der sind die zulässigen Höchstsätze nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung KAV) vom 9. Januar 1992 in der jeweils geltenden Fassung vereinbart. Seite 7 von 8
8 Preisblatt 7 der Entgelte gemäß 19 StromNEV Individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Voraussetzungen nach 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV bei dem Letztverbraucher tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten. Der Kunde wird die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV oder gemäß 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV bei der Regulierungsbehörde anzeigen. Die Hochlastzeitfenster (HLZF) für atypische Netznutzung werden jeweils zum eines Jahres für das Folgejahr veröffentlicht. Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt. Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- oder Umspannebene eine ausschließliche Nutzung durch den Netznutzer vorliegt. Die aktuellen individuellen Entgelte nach 19 Abs. 3 StromNEV sind gemäß 27 Abs. 1 StromNEV auf unserer Internetseite veröffentlicht. Entgelt für Stromspeicher gemäß 19 Abs. 4 StromNEV Letztverbraucher, die Strom dem Netz ausschließlich zur Speicherung in einem Stromspeicher entnehmen und den zurückgewonnenen Strom wieder in das Netz einspeisen, zahlen ein individuelles Netzentgelt auf den Anteil der entnommenen Strommenge, der nicht wieder in das Netz eingespeist wird. Dieser Anteil ist für jede Anlage in geeigneter Form nachzuweisen. 110 kv / 20 kv Mittelspannung 20 kv 20 kv / Leistungspreis 79,79 83,06 89,50 96,05 Seite 8 von 8
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