Zusatzfolien (nicht klausurrelevant) Arzneimittel und Medizintechnik

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1 Einführung in das Management im Gesundheitswesen Zusatzfolien (nicht klausurrelevant) Arzneimittel und Medizintechnik Dr. Cornelia Henschke FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management) & European Observatory on Health Systems and Policies Einführung in das Management im Gesundheitswesen 1

2 Preisbildung für verschreibungspflichtige Arzneimittel 1) Arzneimittelpreisverordnung [allg. Preismoratorium/ Preissenkung] [in Rabatte eingebautes Preismoratorium] Gesamtmarkt 2) Festbeträge 3) Erstattungsbetrag (lt. AMNOG; auch Rabatt ) 3) Rabattregelungen a) kollektiv b) kassenindividuell Nur GKV 4) Berücksichtigung von anderer Regulierung bei Preisbildung Einführung in das Management im Gesundheitswesen 2

3 Preisbildung für verschreibungspflichtige Arzneimittel Hersteller können Preis (genauer: Herstellerabgabepreis) für Arzneimittel frei bestimmen Margen der Großhändler und der Apotheken werden in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) reguliert (gilt sowohl für PKV als auch für die GKV) Rabatte in der GKV (nicht in PKV) aller Krankenkassen werden im SGB V festgelegt individuelle Rabatte möglich de facto Preisbildung oft durch GKV-Festbeträge mitbestimmt Ab 2011: bei AM mit einem Zusatznutzen (nach früher Nutzenbewertung von AM mit neuen Wirkstoffen oder nach Zulassung eines neuen Anwendungsgebiets) Erstattungsbetrag ab Monat 13 (auch für PKV) Einführung in das Management im Gesundheitswesen 3

4 Großhandelszuschläge für Fertigarzneimittel 3AMPreisV (1) Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch die Apotheken sind zur Berechnung des Apothekenabgabepreises ein Festzuschlag von 3 Prozent zuzüglich 8,35 Euro zuzüglich 16 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes sowie die Umsatzsteuer zu erheben( ). Achtung bis 2012: 3% + 8,10 Einführung in das Management im Gesundheitswesen 4

5 Apothekenzuschläge für Fertigarzneimittel 2AMPreisV Seit 2012 (1) Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch den Großhandelan Apotheken oder Tierärzte darf auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer höchstens ein Zuschlag von 3,15 Prozent, höchstens jedoch 37,80 Euro, zuzüglich eines Festzuschlags von 70 Cent sowie die Umsatzsteuer erhoben werden. Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, durch den Großhandel an Apotheken oder Tierärzte dürfen auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer höchstens Zuschläge nach Absatz2 oder 3 sowie die Umsatzsteuer erhoben werden. Einführung in das Management im Gesundheitswesen 5

6 Preiskalkulation für Rx Präparate in 2012 Herstellerabgabepreis (netto) Vertriebsund Distributionskosten Umsatzsteuer Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens (APU) Großhandelszuschlag (AMPreisV) 3,85 = (Netto) Großhandelsverkaufspreis 103,85 = (Netto) Apothekeneinkaufspreis 103,85 + Apothekenaufschlag (AMPreisV): 3% + 8,10 (Achtung in 2013: 8,35!) 11,22 = (Netto) Apothekenverkaufspreis 115, % MwSt 21,86 = (Brutto)Apothekenverkaufspreis 136,93 Der (Brutto)Apothekenverkaufspreis ist nicht gleichzusetzen mit dem Erstattungsbetrag! Einführung in das Management im Gesundheitswesen 6

7 Wirkung der Instrumente auf den GKV-Erstattungsbetrag basierend auf 2012 Berechnung des Erstattungsbetrages der GKV für Rx-Präparate in (Herstellerabgabepreis) 5,00 50,00 100,00 Apothekenverkaufspreis 16,82 73,71 136,93 Festbetrag - 73,71 136,93 - Herstellerrabatt (16%) 0, Apothekenrabatt 2,05 2,05 2,05 - MwSt.-Anteil der Rabatte 0,54 0,39 0,39 - Zuzahlungen der Versicherten 5,00 7,37 10,00 Erstattungsbetrag GKV 8,43 63,90 124,49 Einführung in das Management im Gesundheitswesen 7

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