RICHTLINIE BELEUCHTUNG
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- Lioba Hofmeister
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1 BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION KANTON BASEL-LANDSCHAFT RICHTLINIE BELEUCHTUNG KANTON BASEL-LANDSCHAFT ANLEITUNG FÜR DIE BELEUCHTUNG BEI NEU- UND UMBAUTEN SOWIE SANIERUNGSPROJEKTEN AUSGABE VERSION 1.2
2 Impressum Dokumentation über die Erstellung von Beleuchtungsanlagen in kantonalen Liegenschaften. Herausgeberin Inhalt und Redaktion Layout Bezugsquelle Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft, Hochbauamt Bereich GETE, Hochbauamt BL Bereich ZEBE, Hochbauamt BL Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft, Hochbauamt Rheinstrasse 29 CH-4410 Liestal
3 Inhaltsverzeichnis Allgemeines...3 Geltungsbereich...3 Anwendung...3 Ziel und Zweck...3 Voraussetzungen...3 Grundlagen...4 Allgemein...4 Leuchten...4 Lichtquellen...5 Lichtfarbe, Farbtemperatur, Farbwiedergabe...5 Einsatz von LED Leuchten und Leuchtmitteln...6 Lichtsteuerungen...7 Anforderungen an die Architektur...7 Anforderungen Wartung und Service...7 Gesetze, Normen, Regeln der Technik, Empfehlungen, Richtlinien...8 MINERGIE/Energie Tool...8 Richtwerte für die spezifische Leistung der Beleuchtung...8 Internetadressen (Fachlinks)...9 Fachliteratur...9 Übersichtstabelle Beleuchtungsstärken...10 Notbeleuchtung...11 Schulbauten...12 Schulzimmer, Gruppenräume...12 Turnhallen...13 Bürobauten...14 Büroräume...14 Allgemeine Räume...15 Verkehrsflächen, Gänge, Treppen...15 Technische Räume, Werkstätten...15 Garderoben, Toiletten, Duschräume...15 Aussenbeleuchtung...16 Planungsbeispiele...17 Schulzimmer...17 Einzelbüros...18 Doppelbüros...19
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5 Allgemeines Geltungsbereich Die Richtlinie Beleuchtung gilt für alle kantonalen Bauten, die durch das Hochbauamt verwaltet werden, inkl. Einmietungen mit Hochbauamt eigener Infrastruktur. Anwendung Die Richtlinie Beleuchtung ist bei Neu-, Umbauten und Sanierungsprojekten in Gebäuden ohne besondere Anforderungen anzuwenden. Ziel und Zweck Mit der Richtlinie Beleuchtung soll die Erstellung von Beleuchtungsanlagen in kantonalen Bauten vereinheitlicht werden. Sie bildet die Basis für eine normgerechte Planung und Erstellung von Beleuchtungsanlagen. Voraussetzungen Anforderungen an involvierte Personen in Beleuchtungsprojekten Das Hochbauamt setzt voraus, dass beauftragte Firmen und Personen über die Fachkenntnisse und Erfahrungen zur Planung und Ausführung von Beleuchtungsanlagen verfügen. Aus diesem Grund wird auch nicht auf jedes, in der Fachliteratur festgelegte Detail eingegangen. Richtlinie Schliesssysteme - Ausgabe 09 I 2014 II Version 1.2 3
6 Grundlagen Allgemein Vor Beginn der Planung eines Objektes ist in jedem Fall das Hochbauamt BL betreffend den Rahmenbedingungen zu konsultieren. Die Planung und Erstellung von Beleuchtungsanlagen inkl. Steuerung hat jeweils nach dem neusten Stand der Technik und den aktuell gültigen Normen und Richtlinien zu erfolgen. Alle Beleuchtungsprojekte sind mit Beleuchtungsberechnungen anerkannter Simulationsprogramme im Vorfeld zu erstellen (Relux, Dialux). Eine gute und angepasste Beleuchtung ist in allen Lebens- und Arbeitsbereichen eine wichtige Bedingung um gut zu sehen und sich wohl zu fühlen, konzentriert und ermüdungsfrei zu arbeiten, sowie unsere Umwelt und wichtige Informationen richtig zu sehen und zu verstehen. Eine gute, professionelle Lichtplanung ist hierfür die Voraussetzung. Eine Beleuchtungsanlage soll unter Berücksichtigung folgender Belange geplant und erstellt werden: Lage des Beleuchtungsobjektes (Innenraumbeleuchtung, Tageslichtsituation, Aussenbeleuchtungen etc.) Zweckbestimmung der Räume Auszuführende Sehaufgabe Raumgestaltung (Architektur, Geometrie, Möbilierung, etc.) Umgebungsbedingungen Rationelle Verwendung der elektrischen Energie (Vorbildfunktion) Nachhaltigkeit (Ressourcen schonend, Lebensdauer, Wiederverwertbarkeit) Sicherheit Wirtschaftlichkeit Betrieb, Unterhalt (Reinigung und Wartung), Entsorgung Leuchten Leuchten sind nach ihrer Zweckbestimmung auszuwählen und sollen die Anforderungen optimal erfüllen. Für Standardnutzungen sind Leuchten im Minergie Standard einzusetzen. Der Betriebswirkungsgrad der Leuchten muss einen Wert von mind. 70% erreichen. Es dürfen nur elektronische Vorschaltgeräte (EVG) eingesetzt werden. Es dürfen keine Spezialanfertigungen eingesetzt werden. Ausnahmen bilden spezielle Zonen wie repräsentative Räume, Ausstellungen, etc., diese müssen vorgängig durch den zuständigen Projektleiter Gebäudetechnik genehmigt werden. 4 Richtlinie Beleuchtung - Ausgabe 09 I 2014 II Version 1.2
7 Lichtquellen Es sind Leuchtmittel der EU-Effizienzklasse A oder besser (A+, A++) einzusetzen. Bei erschwerter Zugänglichkeit sind langlebige Leuchtmittel (z.b. Long-Life FL) einzusetzen. Die Leuchtmittel sind entsprechend der Umgebungstemperatur zu wählen. Lichtfarbe, Farbtemperatur, Farbwiedergabe Die Lichtfarben von Lampen werden in drei Gruppen eingeteilt: warmweiss (< 3300 K) neutralweiss (3300 bis 5300 K) tageslichtweiss (> 5300 K) Warmweisses Licht wird als gemütlich und behaglich empfunden, neutralweisses Licht erzeugt eine eher sachliche Stimmung und tageslichtweisses kaltes Licht wird für Innenräume erst ab einer Beleuchtungsstärke von etwa 1000 Lux empfohlen. Es ist darauf zu achten, dass in einem Raum nicht mehrere Lichtfarben eingesetzt werden. Für Büro- und Schulräume sind Lampen mit der Lichtfarbe neutralweiss geeignet. Bei Leuchtstofflampen ist dies z.b. an dem Code 840 zu erkennen. Internationale Farbbezeichnung Richtlinie Schliesssysteme - Ausgabe 09 I 2014 II Version 1.2 5
8 Die Qualität der Wiedergabe von Farben bei künstlicher Beleuchtung wird durch den Farbwiedergabeindex festgelegt. Er kann höchstens den Wert 100 annehmen, das wäre die beste Qualität und identisch mit der Farbwiedergabe des natürlichen Tageslichts. Die verwendeten Leuchtmittel sollen mind. einen Farbwiedergabeindex Ra von > 80 aufweisen. Farbwiedergabestufen Mit Hilfe des R a -Indexes lassen sich Lichtquellen auf eine einfache Weise verschiedenen Farbwiedergabeeigenschaften zuordnen: Qualität Stufe R a -Index optimal 1A sehr gut 1B gut 2A ausreichend 2B mässig gering Einsatz von LED-Leuchten und Leuchtmitteln Für den Einsatz der LED (LED = Light Emitting Diode), sprechen viele Vorzüge, wie ihre kompakte Bauweise, die Schaltfestigkeit, keine UV- und IR-Strahlung (Wärme) sowie die hohe Effizienz und Lebensdauer. Nachstehende Punkte sind in der Planung zu beachten: Qualität der einzusetzenden Komponenten (Elektronik) Ersatzteilgarantie des Herstellers Austauschbarkeit einzelner Komponenten muss möglich sein (Modularer Aufbau) Farbspektrum und Farbwiedergabe über die Lebensdauer Abführung der Wärme Wirtschaftlichkeitsvergleiche verschiedener Systeme müssen neutral beurteilt werden. 6 Richtlinie Beleuchtung - Ausgabe 09 I 2014 II Version 1.2
9 Lichtsteuerungen Lichtsteuerungssysteme ermöglichen es, verschiedene Schaltungen (Lichtszenen) im Raum zu programmieren, um auf veränderte Nutzugssituation einzugehen. Es sind Systeme einzusetzen, welche einen Mehrwert und Energiesparpotential erbringen, ohne jedoch den Komfort der Benutzer negativ zu beeinflussen. Bei Sanierungen von bestehenden Räumen, Verkehrszonen und dgl. kann es sich dabei um einfache Steuerungen wie Präsenzmelder, Tageslichtsensoren und Schaltuhren (Minuterien) handeln. Bei Neubauten und grösseren Sanierungen ist der Einsatz eines Gebäudeübergreifenden, offenen Systemes wie z.b. KNX, LON, BACnet und dgl. zwingend zu prüfen. Anforderungen an die Architektur Grundsätzlich ist mit möglichst viel Tageslicht zu arbeiten und helle Raumfarben sind zu bevorzugen. Der Montageort der Leuchten ist so zu wählen, dass jederzeit eine gute und einfache Zugänglichkeit für die Instandhaltung gegeben ist. Anforderungen an Wartung und Service Die Leuchten müssen ohne grossen Aufwand gewartet (Ersatz Leuchtmittel) und betrieben werden können, dass heisst der Einsatz von Hebebühnen, Gerüsten und dgl. ist zu vermeiden. Richtlinie Schliesssysteme - Ausgabe 09 I 2014 II Version 1.2 7
10 Gesetze, Normen, Regeln der Technik, Empfehlungen, Richtlinien EN (Beleuchtung von Arbeitsstätten) EN (Licht und Beleuchtung, Sportstättenbeleuchtung) EU 874/2012 (Energieverbraucherkennzeichnung) SLG 301 (Beleuchtung von Sportanlagen, Teil 1 Grundlagen, allgemein) SLG 304 (Beleuchtung von Sportanlagen, Teil 4 Beleuchtung von Sporthallen) BASPO 201-Sporthallen Planungsgrundlagen EN 55022, (Elektromagnetische Verträglichkeit) SIA 380/4 (Elektrische Energie im Hochbau) SIA 2024 (Standard-Nutzungsbedingungen für Energie- und Gebäudetechnik) SIA 491 (Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum) SIA 500 (Hindernisfreie Bauten) Energiegesetz BL NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung) NISV (Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung) NIN 2015 (Niederspannungs-Installations-Norm 2015) Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen (Lichtverschmutzung) VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) Brandschutzrichtlinien des VKF (Fluchtweg- und Sicherheitsbeleuchtungen) Es gelten grundsätzlich die Schweizer Normen und Leitsätze, wo solche fehlen sind die international harmonisierten Normen anzuwenden. MINERGIE/Energie-Tool Energie- und Planungstools helfen, energieeffizienzte und beleuchtungstechnisch optimierte Leuchten normengerecht einzusetzen. Relux Energie CH SIA Tools (Leuchten-Check) Richtwerte für die spezifische Leistung der Beleuchtung E m (lx) Watt/m Höhere Leistungen sind nur in Spezialfällen erlaubt. 8 Richtlinie Beleuchtung - Ausgabe 09 I 2014 II Version 1.2
11 Internetadressen (Fachlinks) Strassenbeleuchtung_RZ_2_klein.pdf Fachliteratur Beleuchtungstechnik für Praktiker 2. Auflage (Hans R. Ris, ISBN ) Elektrotechnik Licht (zusammen mit der SLG) Moderne Beleuchtungssysteme für drinnen und draussen (Wilhelm Gerster, ISBN ) Faktor Richtlinie Schliesssysteme - Ausgabe 09 I 2014 II Version 1.2 9
12 Übersichtstabelle Beleuchtungsstärken Kategorie Raumnutzung E m (1) Verkehrszonen und Allgemeine Räume UGR (2) Verkehrsflächen, Gänge Treppen Eingangshallen Einstellräume für Fahrzeuge Räume für haustechnische Anlagen Vorrats- und Lagerräume Archive Sanitätszimmer Garderoben, Toiletten, Duschräume Küchen, Schulküchen Spezielle Bereiche Verwaltung Büros Konferenz- und Besprechungsräume Ablegen, Kopieren, usw Empfang Kassenbereich 500 Schulen Schulzimmer Lehrerzimmer ohne Büroarbeit 300 Bibliothek (Bücherregal) Lesebereich 500 Hörsäle Demonstrationszone 750 Aula, Musiksaal, Singsaal Versammlungsräume, Schüleraufenthalt Laboratorien Zeichensäle Räume für technisches Zeichnen Computerübungsräume Musikübungsräume Lehrwerkstätten, Handarbeitsräume Sporthallen, Allgemeines Training, Sportunterricht Gymnastikräume, Schwimmbäder (Schulsport) und allgemeiner Freizeitsport Regionale oder örtliche Wettbewerbe Hochleistungswettkämpfe, wie internationale und nationale Wettbewerbe Der Planungsfaktor (Wartungsfaktor) ist generell mit 1.25 (0.8) einzusetzen Auslegung der Sportart nach EN E m (1) (1) Wartungswert der Beleuchtungsstärke in Lux (lx) (2) Blendbegrenzung UGR 16 = hervorragend UGR 19 = sehr gut UGR 22 = gut UGR 25 = mässig UGR 28 = gering 10 Richtlinie Beleuchtung - Ausgabe 09 I 2014 II Version 1.2
13 Notbeleuchtung Notbeleuchtungen werden dort eingesetzt, wo dies nach den gültigen Normen und Richtlinien verlangt wird. Für die Planung und Ausführung von Sicherheitseinrichtungen sind folgende Normen und Richtlinien zu beachten: VKF-Brandschutzrichtlinie Kennzeichnung von Fluchtwegen - Sicherheitsbeleuchtung - Sicherheitsstromversorgung SN EN 1838 Angewandte Lichttechnik Notbeleuchtung Normen und Stand der Technikpapiere der SLG Fachgruppe Notbeleuchtung NIN 2015 etc. Es sind dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Leuchten einzusetzen. Sicherheitsbeleuchtungen für Rettungswege sind zwingend mit LED-Leuchtmitteln auszuführen. Bei Anlagen mit mehr als 10 Sicherheitseinrichtungen sind zentrale Notbeleuchtungsanlagen mit automatischer Funktionsüberwachung zu realisieren. Leuchten, Sicherungsgruppen und Verbindungs-/ Abzweigstellen, die ein Teil einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind, müssen leicht und sicher identifizierbar markiert sein (Notleuchtensymbol). Richtlinie Schliesssysteme - Ausgabe 09 I 2014 II Version
14 Schulbauten Schulzimmer, Gruppenräume Beleuchtung Die Leuchten parallel zur Fensterfront, sowie zur Blickrichtung anordnen (siehe Planungsbeispiele). Als Leuchten kommen dimmbare Acrylglas- oder Spiegelrasterleuchten direktoder direkt/indirekt strahlend oder LED Leuchten direkt- oder indirekt strahlend zum Einsatz. Die Wandtafel und ev. Demonstrationstische/Korpusse von fachbezogenen Unterrichtsräume müssen mit einer zusätzlichen (separat schaltbaren) Beleuchtung ausgerüstet werden. Die Wandtafelbeleuchtung ist so anzuordnen, dass keine Blendungen entstehen. In der Regel sind Raster mit asymmetrischer Lichtverteilung einzusetzen. Schaltungen Die Grundbeleuchtung wird mit PIR-Präsenzmeldern (an der Decke montiert) gesteuert, wobei die Beleuchtung in jedem Fall mittels Taster eingeschaltet werden muss (keine automatische Einschaltung). Die Abschaltung der Beleuchtung erfolgt mittels einstellbarer Verzögerung über den PIR-Präsenzmelder wenn keine Anwesenheit detektiert wird. Im weiteren muss die Beleuchtung über die Taster manuell ausgeschaltet werden können. (Halbautomatikbetrieb = manuell EIN / automatisch AUS). Sofern die Raumnutzung es erfordert (z.b. bei Beamer-Betrieb), kann die beschriebene Schaltung um eine Lichtregelung erweitert werden. Die Wandtafelbeleuchtung sowie eventuelle Zusatzbeleuchtungen (z.b. Demonstrationstisch, Korpusse etc.), sind mittels manuell separatem Taster ein/ ausschaltbar. Die Abschaltung der Beleuchtung erfolgt ebenfalls mittels einstellbarer Verzögerung über den PIR-Präsenzmelder, wenn keine Anwesenheit detektiert wird. In der Regel werden 2-Kanal Präsenzmelder eingesetzt. 1. Kanal manuelles Dimmen über Taster (1-10V/DALI) der Beleuchtung 2. Kanal präsenzabhängig geschaltet (Wandtafelbeleuchtung) 12 Richtlinie Beleuchtung - Ausgabe 09 I 2014 II Version 1.2
15 Turnhallen Beleuchtung Die Leuchten sind parallel zur Fensterfront anzuordnen. Als Leuchten kommen spezielle für Turnhallen geeignete Produkte zum Einsatz (Ballwurfsicherheit). Schaltungen (einfache Turnhalle) Die Grundbeleuchtung wird mit PIR-Präsenzmeldern (an der Decke montiert) gesteuert, wobei die Beleuchtung in jedem Fall mittels Taster eingeschaltet werden muss (keine automatische Einschaltung). Die Abschaltung der Beleuchtung erfolgt mittels einstellbarer Verzögerung über den PIR-Präsenzmelder wenn keine Anwesenheit detektiert wird. Im weiteren muss die Beleuchtung über die Taster manuell ausgeschaltet werden können. (Halbautomatikbetrieb = manuell EIN / automatisch AUS). Sofern die Raumnutzung es erfordert (z.b. bei kleine Bühne), kann die beschriebene Schaltung um eine Lichtregelung erweitert werden. Die Beleuchtungssteuerung muss mindestens 2 Szenen enthalten: 1. Ballsport, Wettkampf Vereine (100% Beleuchtungswert), Beleuchtung 100% eingeschaltet (nur möglich über Schlüsselschalter). 2. Normaler Turnbetrieb, Training Vereine (50-80% Beleuchtungswert), Beleuchtung zwischen 50-80% eingeschalten. Dieser Beleuchtungswert für den normalen Turnbetrieb muss individuell für jede Turnhalle einmalig definiert und eingestellt werden, darf jedoch den empfohlenen Wert von 300 Lux nicht unterschreiten. Schaltungen (Mehrfachturnhallen) Siehe einfache Turnhalle Wird die Mehrfachturnhalle als einzelne Halle genutzt (zwei oder mehrere Hallen), muss die Beleuchtungssteuerung inkl. Präsenzmelder, für jede einzelne Halle separat steuerbar sein. Wird die Mehrfachhalle als eine ganze Halle genutzt, muss die Beleuchtungssteuerung über alle Taster möglich sein, inkl. Zusammenschalten der Präsenzmelder. Die neue Halle hat die gleiche Funktionalität (Taster und PIR-Präsenzmelder) wie eine einzelne Halle. Richtlinie Schliesssysteme - Ausgabe 09 I 2014 II Version
16 Bürobauten Büroräume Konzepte Allgemeinbeleuchtung: Als Leuchten kommen bei direktem Anbau an der Decke direktstrahlende Acrylglas-, Spiegelraster- oder LED Leuchten zum Einsatz. Bei abgehängten Leuchten kommen direkt-/indirekt strahlende Acrylglas-, Spiegelraster- oder LED-Leuchten zum Einsatz. Arbeitsplatzorientierte Beleuchtung mit Stehleuchten. Schaltungsart Bei Allgemeinbeleuchtungskonzepten in Büros soll die Beleuchtung mit PIR- Präsenzmeldern (an der Decke montiert) gesteuert, wobei die Beleuchtung in jedem Fall mittels Taster eingeschaltet werden muss (keine automatische Einschaltung). Die Abschaltung der Beleuchtung erfolgt mittels einstellbarer Verzögerung über den PIR-Präsenzmelder wenn keine Anwesenheit detektiert wird. Im weiteren muss die Beleuchtung über die Taster manuell ausgeschaltet werden können. (Halbautomatikbetrieb = manuell EIN /automatisch AUS). Bei arbeitsplatzorientierter Beleuchtung mit Stehleuchten, sind Fabrikate und Typen zu verwenden, welche mit Anwesenheits- und Tageslichtsensor ausgerüstet sind. 14 Richtlinie Beleuchtung - Ausgabe 09 I 2014 II Version 1.2
17 Allgemeine Räume Verkehrsflächen, Gänge, Treppen Die Beleuchtung wird nur über den PIR-Präsenzmelder ein- und ausgeschaltet (Vollautomat). Bei Anbindung an ein Gebäudeleitsystem sollen zu definierten Blockzeiten die PIR-Präsenzmelder übersteuert werden können. LED Leuchten sind zu bevorzugen. Technische Räume, Werkstätten Die Beleuchtung wird über Schalter normal ein- und ausgeschaltet. In technischen Räumen sind bei der Türe Handnotleuchten vorzusehen. Garderoben, Toiletten, Duschräume Die Beleuchtung wird nur über den PIR-Präsenzmelder ein- und ausgeschaltet (Vollautomat). In WC s sind die Melder im Vorraum anzuordnen und mit relativ langer Nachlaufzeit einzustellen. Bei Neuinstallationen sind Steckdosen so anzuordnen, dass an deren Stelle auch ein Schalter installiert werden könnte. Richtlinie Schliesssysteme - Ausgabe 09 I 2014 II Version
18 Aussenbeleuchtung Aussen- und Umgebungsbeleuchtungen sind individuell zu planen und zu erstellen. Falls verfügbar, sind die Beleuchtungen in Abhängikeit vom EW-Netzkommando zuschalten. Es sind dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Leuchten einzusetzen. Folgende Punkte sind bei der Planung zu beachten: Zweck der Aussen- und Umgebungsbeleuchtung Sicherheit, Vandalismus Vermeidung von Lichtemissionen (Stopp der Lichtverschmutzung, AUE BL) Energieeffizienz Schaltung (Dämmerungsschalter, Schaltuhr, Bewegungsmelder, manuell, Gebäudeleitsystem, Rundsteuerung EW) 16 Richtlinie Beleuchtung - Ausgabe 09 I 2014 II Version 1.2
19 Planungsbeispiele Die Planungsbeispiele zeigen jeweils das Anordnungsprinzip. Die Anzahl, der Typ und die Bestückung der Beleuchtungskörper sind für die jeweiligen Projekte festzulegen und zu berechnen. Schulzimmer oder Richtlinie Schliesssysteme - Ausgabe 09 I 2014 II Version
20 Einzelbüros Arbeitsplatzorientierte Beleuchtung mit Stehleuchte oder mit Deckenleuchten 18 Richtlinie Beleuchtung - Ausgabe 09 I 2014 II Version 1.2
21 Doppelbüros Arbeitsplatzorientierte Beleuchtung mit Stehleuchte oder mit Deckenleuchten Richtlinie Schliesssysteme - Ausgabe 09 I 2014 II Version
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23 RICHTLINIEN
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