Wortprotokoll. Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Wortprotokoll InnSichO 16 / Wahlperiode. Plenar- und Ausschussdienst

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1 Wortprotokoll InnSichO 16 / Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Wortprotokoll Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung 39. Sitzung 16. Februar 2009 Beginn: Ende: Vorsitz: Uhr Uhr Peter Trapp (CDU) Vor Eintritt in die Tagesordnung Siehe Beschlussprotokoll. Punkt 4 der Tagesordnung vorgezogen Besondere Vorkommnisse Siehe Inhaltsprotokoll. Punkt 1 der Tagesordnung Vorlage zur Beschlussfassung Dienstrechtsänderungsgesetz (DRÄndG) Drs 16/ Vorsitzender Peter Trapp: Hierzu ist ein Anhörung beschlossen worden. Ich begrüße Herrn Schönberg von der GdP für den DGB, Herrn Jetschmann für den Beamtenbund Berlin und Herrn Januszewski für den Hauptpersonalrat. Ich gehe davon aus, dass wir ein Wortprotokoll fertigen lassen. Ich höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Zunächst erfolgt die Begründung der Vorlage durch Herrn Senator Dr. Körting. Senator Dr. Ehrhart Körting (SenInnSport): Wir haben durch die Föderalismusreform eine Veränderung der Zuständigkeiten im Beamtenbesoldungs-, -versorgungs- und -laufbahnrecht erhalten. Künftig sind die Länder in stärkerem Maße selbst verantwortlich und müssen dementsprechend auch die gesetzlichen Regelungen schaffen. Bis zum Schaffen gesetzlicher Regelungen gelten die bundesgesetzlichen Regelungen mit dem Status quo weiter. Das Besoldungsrecht gilt weiter, das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes gilt als Recht weiter, bis es in Teilen oder ganz vom Land verändert wird. Eine Besonderheit gilt beim Beamtenstatusrecht: Da hat der Bund die Gesetzgebung für grundlegende Fragen, dementsprechend müssen die Landesbeamtengesetze angepasst werden. Das Ihnen vorliegende Dienstrechtsänderungsgesetz ist in erster Linie eine Anpassung an das Beamtenstatusgesetz des Bundes, das zum 1. April in Kraft tritt. Dementsprechend müssen auch die Landesgesetze in Kraft treten. Redaktion: Dr. Charlotte Weigel, Tel bzw. quer (99407) 1456

2 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/vo - Das Dienstrechtsänderungsgesetz enthält entgegen ursprünglichen Vorstellungen keine grundlegenden Veränderungen etwa im Versorgungsrecht. Wir hatten uns immer vorgenommen, Frühestpensionierungen oder so etwas zu verhindern. Darauf ist in diesem Gesetzentwurf entgegen der Erstfassung verzichtet worden, weil wir eine schnelle Beratung und Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus haben wollen und diese am leichtesten gewährleistet ist, wenn man sich auf Anpassung an das Beamtenstatusgesetz des Bundes beschränkt. Wir haben ein paar kleinere Korrekturen mit hineingenommen, bei denen wir gesehen haben, dass sie unproblematisch sind. Das betrifft etwa zwei Besoldungsänderungen im Bereich Justiz. Da ist zum einen die Eingruppierung der Abteilungsleiter bei der Justiz. Das war im Haushalt schon vorgesehen, die waren im Haushalt schon entsprechend höher dotiert, aber vorbehaltlich einer Änderung des Besoldungsrechts, weil das damals noch Bundesbesoldungsrecht war. Jetzt ist es Landesbesoldungsrecht, das werden wir also durchführen. Zum anderen haben wir eine Anhebung für den einfachen Dienst vorgenommen das betrifft praktisch auch nur Justiz, wenn ich das richtig sehe, die Justizwachtmeister von A 2 nach A 4 als Eingangsamt. Das sind kleinere Korrekturen, die wir eingebracht haben, im Wesentlichen ist es aber eine Übertragung des Beamtenstatusrechts auf das Landesbeamtengesetz. Das müsste zur Einleitung reichen. Ansonsten müssten wir uns über einzelne Vorschriften unterhalten. Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank, Herr Senator! Wir gehen in die Beratung. Es beginnt eine Oppositionsfraktion. Bitte, Herr Dr. Juhnke! Dr. Robbin Juhnke (CDU): Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein sehr umfangreiches Paket vorgelegt bekommen, eine sehr dicke Vorlage. Insofern bin ich froh, dass wir eine Anhörung durchführen. Ich denke, das ist ein sachgerechter Umgang damit. Egal, ob man Jurist ist oder sich bisher mit der Materie beschäftigt hat, ist es sicherlich hilfreich, an der Stelle auch von professioneller Seite Informationen zu erhalten. Deshalb freue ich mich, dass wir diesen Weg gewählt haben, auch wenn die heißen Eisen heute nicht auf dem Tisch liegen. Man hat sich entschieden, das zweizuteilen und die wirklich spannenden Dinge bei der Besoldung abgesehen von den Einzelheiten, die Herr Senator Dr. Körting gerade erwähnt hat und das Beihilferecht anders zu regeln. Wir haben hier die formalen Geschichten. Nichtsdestotrotz sind auch hier Dinge enthalten, die ich für überdenkenswert halte, wenn ich mir beispielsweise die Beteiligung der Spitzenorganisationen vor Augen führe, wie sie dort geregelt sein soll. Ich denke, dazu werden die eingeladenen Herren noch etwas ausführen. Ich bin zufrieden, dass wir diese Anhörung so durchführen und freue mich darauf. Vorsitzender Peter Trapp: Vielen Dank, Herr Dr. Juhnke! Für die Regierungsfraktionen Herr Kleineidam, bitte! Thomas Kleineidam (SPD): Ich glaube, wir müssen jetzt nicht mit fünf Fraktionen fünffach begründen, warum wir eine Anhörung beantragt haben. Die Erforderlichkeit des Gesetzes ist klar, sie ergibt sich aus der Bundesgesetzgebung. Wir brauchen eine neue Regelung ab dem 1. April. Ich bin gespannt auf das, was die Anzuhörenden uns mitzuteilen haben. In zwei Wochen werden wir das dann würdigen. Vorsitzender Peter Trapp: Vielen Dank, Herr Kleineidam! Gibt es Wortmeldungen von den beiden anderen Oppositionsfraktionen? Bitte, Herr Ratzmann! Volker Ratzmann (Grüne): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Auch ich freue mich, dass die heute hier Anzuhörenden anwesend sind und uns neben ihren schriftlichen Stellungnahmen, die uns schon vorliegen, noch einmal ausführlich darlegen werden, wo und wie sie die sehr umfangreiche Kritik begründen, die an dem Gesetzentwurf, der vom Senat vorgelegt worden ist, geübt worden ist. Ich glaube, das Spannende an der ganzen Diskussion ist, ob das Land Berlin die ihm zur Verfügung stehenden Spielräume, die die Föderalismuskommission I mit der Veränderung eingeräumt hat, tatsächlich auch im Sinne eines modernen Beamtenrechts ausgefüllt hat.

3 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/vo - Es gab den einen oder anderen Punkt, der kritisiert worden ist. Besonders scharfe Kritik kam vonseiten des Hauptpersonalrats in Richtung der Regelungen zur Versetzbarkeit von Beamten, die im neuen Entwurf vorgesehen sind. Es wird sich zeigen, ob das eine bloße Umsetzung des Beamtenstatusgesetzes ist, ob das Land Berlin hier in die eine oder andere Richtung Spielräume ausgenutzt hat, die es vielleicht auch anders hätte ausnutzen können, oder ob hier tatsächlich nur der Gesetzesvollzug aus dem Bund vorliegt. Diese Diskussion werden wir zu führen haben. Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir sehr dafür plädieren, die notwendigen Spielräume im Sinne eines modernen Beamtenrechts auszunutzen und uns auf den Weg zu machen, damit wir für das Land Berlin dahin kommen, dass beide Gruppen die Angestellten des öffentlichen Dienstes und die Beamten möglichst gleiche Voraussetzungen haben, um ihre Tätigkeit für das Land Berlin ausüben zu können und die notwendige Sicherheit zu haben. Nur da, wo es unbedingt notwendig ist, sollte man auf die alten beamtenrechtlichen Verpflichtungen eingehen. Ich glaube, das ist der Maßstab, mit dem wir den Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, messen müssen. Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank, Herr Ratzmann! Bitte, Herr Jotzo! Björn Jotzo (FDP): Aus Sicht der FDP-Fraktion kann die Frage des Kollegen Ratzmann, ob alle Spielräume genutzt wurden, die uns die Föderalismuskommission I hier eröffnet hat, mit einem klaren Nein beantwortet werden. Es ist gut, dass wir uns heute Zeit für die Anhörung nehmen und auch in zwei Wochen Zeit, um miteinander über die Ergebnisse der Anhörung zu debattieren und sie zu würdigen. Aber es bleibt doch anzumerken, Herr Körting, Sie haben es auch angesprochen: Das, was Sie sich vorgenommen hatten, nämlich uns mit diesem Gesetzentwurf einen größeren Wurf vorzulegen, ist nicht gelungen. Aus meiner Sicht hätte es auch nicht gereicht, wenn Sie lediglich die Frage der Frühestpensionierung mit aufgenommen hätten, die uns sehr am Herzen liegt, sondern es wäre notwendig gewesen, dass man die Beamtenrechtsreform etwas umfassender angeht. Wir hätten uns das ist kein Geheimnis eine höhere Flexibilisierung gewünscht. Wir hätten uns auch gewünscht, dass beispielsweise Regelungen zur Durchlässigkeit vom öffentlichen Dienst, vom Beamtenverhältnis in die Wirtschaft und zurück Aufnahme gefunden hätten und man sich darüber Gedanken gemacht hätte. Es wäre schön gewesen, wenn Berlin eine Vorreiterposition bei der Ausgestaltung des Beamtenrechts eingenommen hätte. Das, Herr Innensenator, ist Ihnen mit diesem Gesetzentwurf aus unserer Sicht leider nicht gelungen. Wir werden uns deshalb heute hauptsächlich mit Details beschäftigen. Viele der Details, die uns die Gewerkschaftsvertreter schon vorab in den Stellungnahmen mitgeteilt haben, sind sicherlich diskussionswürdig. Ich gehe davon aus, dass der eine oder andere Punkt durchaus Eingang in Ihre weiteren Erwägungen finden sollte. Wir freuen uns auf die Anhörung. Wir werden sehen, was uns die Anzuhörenden mitzuteilen haben. Das werden wir in zwei Wochen politisch würdigen. Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank, Herr Jotzo! Es gibt die schriftlichen Stellungnahmen, die Ihnen allen zugegangen sind. Ich möchte dann mit der Anhörung beginnen und Herrn Jetschmann vom Deutschen Beamtenbund das Wort erteilen. Bitte! Joachim Jetschmann (dbb Berlin): Schönen Dank, Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Wir vom dbb Berlin haben Ihnen für heute eine kurze Stellungnahme zugeleitet. Sie ist überschrieben mit dem Hinweis: Sachgerechte Neufassungen des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes noch änderungsbedürftig. Diese grundsätzliche Aussage beinhaltet, dass wir den vom Senat eingeschlagenen Weg, zunächst einmal und das rechtzeitig zum 1. April 2009 die neuen Regelungen des Beamtenstatusgesetzes in Berlin umzusetzen bzw. das Berliner Landesbeamtenrecht den neuen Regelungen anzupassen, für richtig halten. Der zweite Schritt da würden wir vom dbb Berlin uns beteiligen wollen und hoffen, dass uns der Senat und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses die Gelegenheit dazu einräumen wäre unseres Erachtens, sich einer möglicherweise umfangreichen Dienstrechtsreform in Berlin zu widmen. Andere Bundesländer, deren Erfahrungen uns im Deutschen Beamtenbund und in der Tarifunion vermittelt worden sind, sind nach der großen Euphorie, das Dienstrecht zu verändern, inzwischen zur Sachlichkeit zurückgekehrt. Auch die südlichen Bundesländer, ob Bayern oder Baden-Württemberg, lassen sich nunmehr nachdem sie gesagt haben, sie wollten sehr schnell eine große Dienstrechtsreform durchführen auch Zeit und versuchen nach intensiven Diskussionen, ihr Beamtenrecht voraussichtlich in den Jahren 2011, 2012 neu zu regeln.

4 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/vo - Insofern ist der vom Berliner Senat eingeschlagene Weg, mit der Vorlage des Dienstrechtsänderungsgesetzes zunächst einmal eine Anpassung an das Beamtenstatusgesetz vorzunehmen, außerordentlich zu begrüßen, weil man das eine oder andere mit Ruhe und Ausgewogenheit betrachten muss. Dazu gehört auch die Absicht, die uns inzwischen vermittelt worden ist, das Laufbahnrecht in Berlin neu zu ordnen. Wir wissen, dass die Verwaltungen inzwischen diskutieren und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Vorschläge unterbreiten sollen. Wir hoffen, dass die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen sehr bald in diesen Prozess einbezogen werden, weil auch aus unserer Sicht das Laufbahnrecht veränderungsbedürftig ich will nicht sagen, reformbedürftig ist und man an vielen Stellen eine Anpassung an die gerade in Kraft getretene Bundeslaufbahnverordnung vornehmen kann. Der Bund hat für die Bundesbeamtinnen und -beamten eine neue Bundeslaufbahnverordnung vorgelegt. Da sind aus unserer Sicht Maßstäbe gesetzt worden, die man ggf. auch für Berlin übernehmen könnte. Wir wissen auch, dass Überlegungen bestehen, ein neues Landesbesoldungsgesetz vorzubereiten. Jedenfalls ist uns das Ende vergangenen Jahres vermittelt worden. Wir halten u. a. die Regelung, das Grundgehalt nach einer Berechnung des sogenannten Besoldungsdienstalters vorzunehmen, für veränderungsbedürftig, weil hier auch zu überlegen ist, ob nicht ein Widerspruch zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG besteht, dass Altersdiskriminierung auch bei der Bezahlung vermieden werden muss. Insofern ist es dringend notwendig, sich der Diskussion zu stellen, um auch die Grundsätze für die Berechnung des Grundgehalts zu überdenken. Der Bund hat das für seine Beamtinnen und Beamten getan. Er hat ein Dienstrechtsneuordnungsgesetz vorgelegt. Das ist inzwischen verabschiedet und in Kraft getreten. Da sind derartige Dinge berücksichtigt worden. Wir hoffen, dass wir hier in Berlin entsprechende Regelungen übernehmen können. Ihnen liegt unsere Stellungnahme während des Verwaltungsverfahrens, das heißt also während des Verfahrens der Beteiligung nach 60 des Landesbeamtengesetzes, vor. Nach intensiven Beratungen im November an dieser Stelle darf ich mich ausdrücklich bedanken für die intensive Zusammenarbeit auf der Verwaltungsebene, aber auch mit dem Innensenator, bei der Erarbeitung des Gesetzes und vor allen Dingen bei der Überprüfung dessen, was wir Ende November 2008 dem Senat vorgeschlagen haben sind aus unserer Sicht folgende Probleme übriggeblieben: Das eine ist in unserer Stellungnahme mit Kostenübernahme für die Dienstkleidung überschrieben. Zwar ist die Regelung des geltenden Beamtengesetzes in den Entwurf für ein künftiges Landesbeamtengesetz übernommen worden. Da ist keine Veränderung enthalten. Aber wir haben in der Praxis große Probleme bei der Regelung hinsichtlich der Übernahme von Eigenanteilen der Beamtinnen und Beamten bei der Ausstattung mit Dienstkleidung. Insbesondere die neuen Regelungen, die seit etwa zwei Jahren im Bereich der Berliner Justiz praktiziert werden, haben dazu geführt, dass finanzielle Nachteile durch die Finanzierungsart entstehen, die zwischen dem Land Berlin, der Senatorin für Justiz und dem Land Brandenburg unter Inanspruchnahme des Dienstkleidungsausstattungsbereichs in Wünsdorf für die Polizei vereinbart worden ist, weil die Kolleginnen und Kollegen innerhalb von vier Jahren einen bestimmten Anteil selbst leisten müssen, wenn sie ihre Grundausstattung aufrechterhalten wollen. Wir meinen, es muss klar werden, dass Dienstkleidung vom Land Berlin, vom Dienstherrn, zur Verfügung gestellt werden muss. Wir sehen da eine Korrespondenz mit der angeordneten Tragepflicht zur Dienstkleidung. Wir möchten dann zusätzlich auf die Neuregelung in 77 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes hinweisen, wie er jetzt in der Form des Dienstrechtsänderungsgesetzes vorliegt. Dort ist geregelt, dass Beamtinnen und Beamte auf Reisekosten verzichten können. In der Gesetzesbegründung ist sehr ausführlich dargelegt, warum diese Regelung vorgeschlagen wird. Sie wird vorgeschlagen, um für die Lehrkräfte an den Berliner Schulen eine Grundlage zu schaffen, damit diese insbesondere bei Klassen- und Schülerfahrten auf ihre Reisekosten verzichten können. Dahinter steht eine Problematik, die seit 2003 nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts für die angestellten Lehrkräfte entstanden ist, nach der Arbeitnehmerinnen und -nehmer nach den geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen auf Reisekosten nicht verzichten können. Dann ist auf beamtenrechtliche Regelungen Bezug genommen worden. Diese sahen bisher einen derartigen Verzicht nicht vor. In der Praxis ist seit 2003 zu verzeichnen, dass angestellte Lehrkräfte vielfach nicht mehr zur Begleitung von Klassenfahrten herangezogen werden, sondern vornehmlich beamtete Lehrkräfte. Wir befürchten, dass durch diese Neuregelung erheblicher Druck auf die Lehrkräfte ausgeübt wird egal, ob angestellte oder beamtete Lehrkräfte und darüber hinaus die Kosten, die für die Teilnahme ihrer Kinder an den Schul- und Klassenfahrten entstehen, möglicherweise den Eltern aufgebürdet werden.

5 Abgeordnetenhaus von Berlin 16. Wahlperiode Seite 5 Wortprotokoll InnSichO 16 / Februar we/ur - Ein weiterer Punkt: Wir haben in der alten Fassung des Landesbeamtengesetzes den 60, der die Beteiligung u. a. nach der jetzigen Fassung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Berufsverbände regelt. In dem neuen 83 ist das geregelt, was in Ergänzung des Beamtenstatusgesetzes erforderlich ist. Aber angesichts der Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, halten wir es für dringend notwendig, in dem neuen 83 zu regeln, wie sich die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Berufsverbände vollziehen soll. Wir halten das Beispiel, das seit Jahren ich glaube, seit 1996 auf Bundesebene praktiziert wird, in dem zwischen dem DGB, dem dbb, jeweils getrennt, mit dem damaligen Bundesinnenminister eine Regelung über die Zusammenarbeit, also über die Beteiligung, eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde,. Wir halten es im Interesse der weiteren guten Zusammenarbeit, aber auch um Klarheit zu haben, für notwendig, dass man als gewerkschaftliche Spitzenorganisation nicht sehr kurzfristig beteiligt wird. Herr Senator Körting hat uns irgendwann in einem Jahr an einem Heiligen Abend den Entwurf einer Arbeitszeitverordnung vorgelegt mit der Bitte um Stellungnahme bis Silvester. Das war nach seinen Verhältnissen sehr großzügig bemessen. Aber das ist keine angemessene Beteiligung. Insofern muss das dringend geregelt werden. Ein weiterer Punkt: Im neuen 111 Landesbeamtengesetz alt 35 c ist die Altersteilzeit für die Beamtinnen und Beamten geregelt. Es ist nach wie vor nicht vorgesehen, dass Beamtinnen und Beamte nach dem 31. Dezember 2009 in Altersteilzeit gehen können. Insofern schlagen wir vor, im Entwurf des neuen Landesbeamtengesetzes in 111 eine Entfristung vorzunehmen, um über das Jahr 2009, 2010 hinaus Altersteilzeit zu ermöglichen. Ich will auf zwei Punkte hinweisen, die uns erst nach dem gesamten Beteiligungsverfahren vermittelt worden sind. Das ist zum einen die Problematik, die sich aus der Regelung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ergibt, jetzt in 52 Landesbeamtengesetz geregelt. Und zwar wird in der Begründung zum Gesetzentwurf ausdrücklich auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie hingewiesen. Da werden uns zunehmend aus den Bereichen mit Schicht- und Wechseldienst, also Feuerwehr, Polizei und Justizvollzug, Probleme vermittelt, die sich einerseits aus der Einhaltung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, aber andererseits auch aus den praktizierten Schichtdienstmodellen ergeben. Es gibt keine gesetzliche Notwendigkeit, im Moment darauf einzugehen, aber die Situation sollte weiter beobachtet werden, um die Arbeitszeitverordnung gegebenenfalls ändern zu können. Ein weiterer Punkt: Wir haben seit dem 1. Juli 2008 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein bundeseinheitliches Pflegezeitgesetz. In diesem Pflegezeitgesetz ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit der kurzzeitigen Arbeitszeitverhinderung, das heißt Arbeitsbefreiung, geregelt. Es gibt dort auch großzügige Regelungen über Pflegezeiten zur Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher Umgebung. Wir regen ausdrücklich an, das für die Berliner Beamtinnen und Beamten entweder entsprechend den Regelungen nach dem Pflegezeitgesetz mit im Gesetz zu regeln oder die Möglichkeiten der Sonderurlaubsverordnung und die entsprechenden Ausführungsvorschriften zu nutzen, um auf diese besondere Problematik der Pflege einzugehen. Die Fälle sind in letzter Zeit sehr deutlich geworden. Sie machen es notwendig, dass auch Beamtinnen und Beamte ihre Familienangehörigen durch entsprechende großzügige Freizeitgestaltung auf einer klaren rechtlichen Grundlage pflegen können. Zum besoldungsrechtlichen Teil: Herr Senator Körting hat darauf hingewiesen, dass für die Laufbahn des einfachen Dienstes ein neues Eingangsamt festgelegt wird. Es soll eine Anhebung von A 2/A 3 nach A 4 erfolgen. Wir sind der Auffassung, für die Beamtinnen und Beamten im Justizwachtmeisterdienst und bei den Finanzämtern im einfachen Dienst sollte nicht nur eine Anhebung nach A 4 im Gesetzentwurf ist die Zahl 59 genannt, sondern eine Anhebung nach A 5 erfolgen, um die Kolleginnen und Kollegen des einfachen Dienstes bei der Steuerverwaltung, aber auch im Bereich der Berliner Justiz langfristig angemessen besolden zu können. Eine letzte Anmerkung zum Besoldungsrecht: Der Senator hat darauf hingewiesen, dass für den Bereich der Strafverfolgungsbehörden die Führungskräfte, sowohl bei der Amtsanwaltschaft als auch bei der Staatsanwaltschaft, besoldungsmäßig angehoben werden. Ich bin der Auffassung, dass die Anhebung der Stelle des Generalstaatsanwalts beim Kammergericht vergessen worden ist. Insofern der Vorschlag, das gesamte Füh-

6 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 6 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/ur - rungspersonal der Berliner Strafverfolgungsbehörden einheitlich entsprechend den besoldungsrechtlichen Kriterien anzuheben. Eine letzte Bemerkung: Der Bund hat eine Bundesbeihilfevorschrift verabschiedet. Sie ist nach unserer Kenntnis inzwischen erlassen worden. Es wurde vorhin in der Eingangsbemerkung auf das 27. Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz hingewiesen. Das ist auch Bestandteil des Dienstrechtsänderungsgesetzes. Es müsste möglich sein, sehr schnell in die Beteiligung zwischen Senat und den Spitzenorganisationen einzutreten, um die Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung sehr bald in Berlin zu übernehmen, um weiterhin den Grundsatz zu wahren, dass in Berlin die Regelungen für die Bundesbeamtinnen und -beamten auch im Beihilferecht gelten. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank, Herr Jetschmann! Für den Deutschen Gewerkschaftsbund Herr Schönberg, bitte! Eberhard Schönberg (DGB): Guten Tag! Schönen Dank für die Möglichkeit, hier einige Punkte zu erläutern! Es geht im Grundsatz um etwa Beamtinnen und Beamte in Berlin, die einen besonderen Verfassungsstatus haben. Das wissen wir alle. Es geht um die Frage, die der Senat und der Gesetzgeber zu lösen haben: Wie wollen wir zukünftig mit diesen Beamtinnen und Beamten umgehen? Die Vorlage des Dienstrechtsänderungsgesetzes das ist hier schon vermutet worden ist aus Sicht des DGB keine Beamtenreform, sondern eher ein sehr zaghafter Ansatz mit Gängelungseffekt. Notwendige Anpassungen werden nur halbherzig ausgeführt, und einzelne Regelungen sind auch in diesem Papier nicht erkennbar zu Ende gedacht. Es wird Sie nicht weiter verwundern, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund kein Anhänger des obrigkeitsstaatlichen Umgangs mit Beamten ist. Wir sind vielmehr seit geraumer Zeit der Auffassung, dass auch Beamte ein Recht darauf haben müssen und zwar rede ich ausdrücklich von Recht, ihre Belange beruflicher Art, wenn es zum Beispiel um Besoldung geht, einbringen zu können, und zwar geschieht das unserem System in der Regel in über Gewerkschaften und Berufsverbände. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar, dass dieses vom Senat geplant ist. Ich will mich in meiner Stellungnahme in der Hauptsache auf drei Punkte beziehen. Wir haben eine umfassende schriftliche Stellungnahme abgegeben, und Sie sind alle bereit und in der Lage, diese auch zu lesen. Wenn Fragen kommen, können wir darüber reden. Ich werde in der Beurteilung des Öfteren auf Herrn Staatssekretär Freise eingehen müssen, weil er derjenige war, der auf unser Beteiligungsschreiben geantwortet hat. Das ist nicht persönlich gemeint, sondern nur der Ordnung halber. Ich möchte also drei Punkte ansprechen, und zwar zum einen den geplanten 19 Landespersonalausschuss, 75 Besoldung sowie 83 Beteiligung der Spitzenorganisationen und Berufsverbände. Der DGB hat gefordert, dass der Landespersonalausschuss wiederum die Mitwirkung bei laufbahnrechtlichen Regelungen und ein Antrags- und Beschwerderecht von Beamtinnen und Beamten bei beamtenrechtlichen Regelungen bekommt. Wir haben das deshalb getan, weil der Landespersonalausschuss in seiner Vergangenheit gegenüber der Verwaltung ein sehr angesehenes Regulativ war. Nicht alles, was die Verwaltung durchsetzen wollte, konnte durchgesetzt werden. Das sind wahrscheinlich auch die Gründe der von Staatssekretär Freise in seinem Schreiben an uns genannten Gesetzesänderungen aus den Jahren 2004 und 2008, die letztlich dazu geführt haben, dass der Landespersonalausschuss heute keine mehr Möglichkeit hat, in diese Dinge einzugreifen. 75 Besoldung : Wir wissen, dass das Parlament bei der Beamtenbesoldung das letzte Entscheidungsrecht hat. Das soll und kann nicht geändert werden. Ich glaube aber, dass es verständlich ist, wenn wir uns die letzte Tarifrunde angucken, dass die Beamtinnen und Beamten in der heutigen Zeit über ihre Spitzenorganisationen darüber verhandeln wollen. Dies findet nicht statt. Wir haben wiederum feststellen müssen, dass der Senat die Beamtenbesoldung ich meine die zweimal 300 Euro Aufstockung auf die Sonderzahlung ohne jegliche Kontaktaufnahme mit den Gewerkschaften und Spitzenorganisationen für sich beschlossen hat. Es gibt also keine Beteiligungsrechte. Es gibt nicht einmal höflichkeitshalber die Anfrage, ob man damit eventuell einverstanden ist oder andere Regelungen bevorzugen würde. Das wird einfach so gemacht, und das ist das Bild, das sich uns insgesamt darbietet. Wir sind als Deutscher Gewerkschaftsbund der Auffassung, dass vor der freien Entscheidung des Parlaments eine Mitwirkung der Gewerkschaften möglich sein

7 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 7 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/ur - muss, dass die Möglichkeit bestehen muss, dass sich Beschäftigte dieses Landes über ihre Organisationen einbringen können. 83 Beteiligung der Spitzenorganisationen ist schon angesprochen worden. Wir hatten den alten 60 Landesbeamtengesetz, der immerhin in zwei Absätzen Regelungen der Beteiligung gesetzlich gefasst hat, die Herr Kollege Jetschmann bereits in einem herausragenden Fall dargestellt hat. Ich glaube, es war der 2. Januar, an dem wir Stellung nehmen sollten, aber das hat die Zeit nicht wesentlich verlängert. In der neuen Vorlage ist dann immerhin dieser neue 83 noch einmal zusammengeschnurrt. Er hat jetzt nur noch einen einzigen Absatz. Die Beteiligung der Gewerkschaften, die im HPR vertreten sind, ist völlig weg. Es ist kein Wille der Senatsinnenverwaltung erkennbar, die Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an ihrer Lebensgestaltung in irgendeiner Weise ernst zu nehmen. Das DGB-Motto Verhandeln statt verordnen ist ein griffiger Slogan und zeigt auch in etwa, in welche Richtung wir gehen wollen. Die Antwort auf die Forderung des DGB nach demokratischer Beteiligung ist Herrn Staatssekretär Freise dann in der Antwort immerhin elf Zeilen wert, in der er die Notwendigkeit von Detailregelungen nicht sieht und bei formaler Handhabung unnötige Verfahrenshemmnisse erkennt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Demokratie ist vielleicht lästig, das mag sein, die Beteiligung ist lästig, aber das nun auf unnötige Verfahrenshemmnisse herunterzufahren so verstehe ich ihn und die Innenverwaltung geht aus unserer Sicht etwas weit. Die Realität ist, dass die Entwicklung neuer Gesetze und Vorschriften oftmals viele Monate in Anspruch nimmt. Eine Beteiligung findet in diesem Zeitraum in der Regel nicht statt. Wir müssen innerhalb der Gewerkschaften und Spitzenorganisationen oftmals innerhalb weniger Wochen das ist schon großzügig bemessen Stellung nehmen. Wir müssen uns untereinander abstimmen. Wir sind keine Verwaltung. Bei uns haben Gewerkschaftsvorsitzende nicht das Recht eines Senators zu bestimmen, sondern wir müssen uns demokratisch damit befassen und eine gemeinsame Meinung bilden. Nicht einmal diese Möglichkeit soll einem gegeben werden. Das heißt, auch die Möglichkeit, einen gewissen Zeitrahmen festzulegen, wird nicht gewertet. Wir haben als DGB vorgeschlagen, dass wir vielleicht wenigstens die Verfahrensregelung des Landes Brandenburg in Berlin übernehmen können. Ich glaube nicht, dass das Teufelswerk ist. Wir haben auch gelernt, dass das Land Berlin eng kooperiert. Aber um Brandenburg wegzulassen ich hatte das benannt. Der neue 83 hat nur wenige Zeilen. Die Antwort des Staatssekretärs auf unsere Forderungen umfasst elf Zeilen. Es gibt auch ein anderes Beispiel das ist ein willkürliches, wie man es regeln kann: Das Land Niedersachsen hat sich immerhin mit den beiden Spitzenorganisationen DGB und Deutscher Beamtenbund Mühe gegeben, hat Verfahrensregelungen im Umfang von sechs Din-A-4-Seiten mit vielen Paragrafen gemeinsam verhandelt und hat das getan, was wir als DGB auch gerne sehen würden: Es hat zu verstehen gegeben, dass auch Beamte Arbeitnehmer sind und Rechte haben, die man in einem partnerschaftlichen Verfahren mit der Verwaltung, den Ministerien und dem Senat wahrnehmen kann. Das geschieht in Niedersachsen. Es ist dort nicht erkennbar, dass der öffentliche Dienst in Niedersachsen zusammengebrochen ist oder zusammenbrechen wird. Wir wünschen uns auch hier eine solche Verfahrensweise. Wir haben sie über Jahre auch politisch diskutiert wie man jetzt sieht, ohne jede Auswirkung. Wir wünschen uns, dass wir hier weiterkommen und dass vor allen Dingen in dem geplanten Paragrafen bereits Regelungen gefasst werden, die es uns möglich machen, ein gesichertes Verfahren bei der Beteiligung durchzuführen. Ich bedanke mich! Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank, Herr Schönberg! Herr Januszewski, Sie haben jetzt das Wort für den Hauptpersonalrat! Uwe Januszewski (Hauptpersonalrat): Mein Name ist Uwe Januszewski. Ich bin Vorsitzender des Hauptpersonalrats. Vielen Dank für die Einladung zur heutigen Anhörung! Der Hauptpersonalrat hat Ihnen auch eine schriftliche Stellungnahme übermittelt. Grundsätzlich ist hierbei zu sagen, dass es relativ schwierig ist, ein so umfangreiches Gesetzespaket anständig zu beraten. Es ist festzustellen, dass es sich hierbei erst einmal um Anpassungsregelungen handelt, die aber an bestimmten Stellen, zu denen ich dann noch kommen werde, doch gewisse Änderungen vorsehen. Insofern bedauern wir, dass in der Stellungnahme des Senats uns gegenüber als Antwort auf unsere Stellungnahme sehr häufig nur zum Ausdruck gebracht wird, das werde beim Dienstrechtsreformgesetz berücksichtigt. Das heißt in der Regel nichts weiter, als dass es dann schon beer-

8 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 8 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/ur - digt ist. Wir hätten uns hier einen offeneren Dialog gewünscht. Der ist mit dem Hauptpersonalrat nicht erfolgt. Insofern müssen wir feststellen, dass die jetzigen Regelungen teilweise nicht nur Anpassung sind, sondern an bestimmten Stellen anscheinend sehr nett umschrieben das Verwaltungshandeln zulasten der Beamtinnen und Beamten im Land Berlin vereinfachen sollen. Eine der Änderungen, die hier vorgesehen sind, ist zum einen die Versetzung gegen den Willen der Beamtinnen und Beamten. Wenn man auf dieser Seite sagt, dass dienstliche Gründe ausreichen, um den Dienstherrn zu wechseln, sind wir der Auffassung, dass dies aus unserer Sicht mit dem Berufsbeamtentum nicht in Einklang zu bringen ist. Den Dienstherrn zu wechseln ist etwas Besonderes. Deswegen schlagen wir vor, bei dieser Regelung zwingende dienstliche Gründe oder öffentliches Interesse in den Vordergrund zu stellen. Dann wäre auch das Parlament nochmals zu beteiligen. Die Antwort, dass das Personal immer der Aufgabe zu folgen hat, mag im Grundsatz richtig sein das klappt in Berlin anscheinend sowieso nicht so richtig, aber vom Grundsatz her muss dazu gesagt werden, dass sich eine Beamtin oder ein Beamter für einen gewissen Dienstherrn entschieden hat. Der Wechsel im Dienstherrenbereich ist ein besonderer, und aus diesem Grund ist der Schutz der Beamtin oder des Beamten dort auch besonders vorzunehmen, zumal bei sehr kleinteiligen Dienstbehörden auch das Fortkommen der Beamtinnen und Beamten nicht gesichert ist. Darüber hinaus sind wir verwundert, dass an diesen Stellen sehr viel Druck auf den Beamten ausgeübt wird, während es im Laufbahnrecht bisher noch keine Regelung gibt, die die Durchlässigkeit der Laufbahn wesentlich verbessert. Das heißt, der eigene Wunsch der Beamtinnen und Beamten, vorwärts zu streben, wird durch das Laufbahnrecht in der bisherigen Form nicht unterstützt. Bei den Bedürfnissen der Dienststelle des Landes sieht das immer ganz anders aus. Hier erwarten wir, in der Gesamtdiskussion zum Dienstrechtsänderungsgesetz, zum Laufbahnrecht den Fokus noch einmal verstärkt auf diese Regelungen zu legen. Insbesondere interessiert den Hauptpersonalrat die Frage: Wie geht man mit Personaldaten um? Im neuen 84 ff. des Landesbeamtengesetzes sind die Regelungen teilweise aus dem bisherigen Beamtenrecht übernommen worden. Sie werden jetzt etwas eingeschränkt hinsichtlich der Möglichkeit für die Kolleginnen und Kollegen und ausgeweitet im Interesse der Dienstbehörde hinsichtlich der Aktenweiterleitung und vor allen Dingen der Nutzung elektronischer Dateien. Die Führung von Personalakten in elektronischer Form haben wir zum Teil in Berlin für das Abrechnungssystem IPV, aber ansonsten wird die elektronische Personalakte bei uns noch nicht geführt. Hier erwarten wir, dass im Gesetzentwurf deutlich herausgestellt wird, welche Rechte die Beamtinnen und Beamten haben. Dies ist überhaupt nicht festgestellt. Hier wird lediglich erwähnt, dass in der Akte aufgenommen werden muss, welche Teilbereiche elektronisch und welche Teilbereiche manuell geführt werden. Elektronische Akten kann ich als Beamtin, als Beamter nicht so einfach einsehen wie meine Papierakte, deshalb sind Verzeichnisse über die Daten, die über den einzelnen Beschäftigten gespeichert werden, zu führen. Diese Daten sind den Beamten per Gesetz entsprechend bekannt zu geben. Es ist auch gesetzlich zu regeln, wie der Beamte das Einsichtsrecht in elektronische Personalakten wahrnehmen kann. Eine Einschränkung in 84 zur Verarbeitung von Personaldaten, und zwar zum Schutz der Personaldaten, kritisieren wir ebenfalls. Dort wird ausgeführt, dass zum Zwecke der Datenschutzkontrolle die Personalaktendaten verwandt werden können. Dies ist unbestimmt. Hier müsste ein bestimmbarer Hinweis kommen, denn allein der Zweck der Datenschutzkontrolle reicht für uns nicht aus. Der Satz danach in 84 Abs. 1: Gleiches gilt, soweit im Rahmen der Datensicherung oder der Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebes eines Datenverarbeitungssystems eine nach dem Stand der Technik nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu vermeidende Kenntnisnahme von Personalaktendaten erfolgt. Hier werden aus unserer Sicht Tür und Tor dafür geöffnet, dass Personaldaten nicht abgeschottet bearbeitet werden und Systemadministratoren an dieser Stelle unbefugt Einsicht nehmen können. Wir erwarten, dass dieser Satz nicht aufgenommen wird. Die Verwaltung hat sicherzustellen, dass die Personaldaten der Beschäftigen ordnungsgemäß gespeichert werden und eine Verarbeitung nur für den Zweck der Personalaktenverwaltung vorgenommen wird. Das Einsichtsrecht Dritter muss technisch ausgeschlossen werden. Das gilt auch für Kolleginnen und Kollegen, die Systemadministratoren sind, und insbesondere, wenn das System gar nicht mehr von eigenem Personal betreut wird, sondern zum Beispiel durch die Anstalt des öffentlichen Rechts im ITDZ. Hier erwarten wir also dringend die Streichung dieses Satzes in 84.

9 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 9 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/ur - Darüber hinaus ist interessant, dass die Krankendaten, die bisher nach fünf Jahren ebenfalls zu vernichten waren, plötzlich nicht mehr vernichtet werden sollen. Dies wird damit begründet, dass es ein zu großer Verwaltungsaufwand sei. Wir halten das nicht für einen zu großen Verwaltungsaufwand. Hier sollte man nach wie vor die Daten, die nach fünf Jahren nicht mehr gebraucht werden, vernichten. Die Personalakten müssen zwar den Lebenslauf der Beamtin und des Beamten wiederspiegeln, aber bestimmte Atteste müssen nicht mehr unbedingt in der Personalakte gelagert werden. Wir halten darüber hinaus auch 77 Reisekosten, der bereits benannt worden ist, für keine Anpassung, sondern hier wird durch den Verzicht auf Reisekostenvergütung in Absatz 3 deutlich Druck auf die Beamtinnen und Beamten ausgeübt. Der Kollege Jetschmann hat schon darauf hingewiesen. Dies trifft nicht nur auf Lehrkräfte zu, sondern auch auf andere Kolleginnen und Kollegen, die man unter Umständen höflich bittet, die Reisekostenvergütung für bestimmte Bereiche nicht in Anspruch zu nehmen. Insofern halten wir Absatz 3 für falsch und bitten in der parlamentarischen Beratung, diesen zu streichen. Der Landespersonalausschuss ist schon beschrieben worden. Hier ist interessant, dass auf die Vorschläge des DGBs und des Hauptpersonalrats nicht eingegangen wird. Die Begründung hat der Kollege Schönberg vorhin genannt. Interessant ist es insofern, als man für diesen Ausschuss zehn Paragrafen im Landesbeamtengesetz vorsieht, aber die Aufgabenstellung dem auf keinen Fall nachkommt. Dass man allein dafür einen einzigen Paragrafen erfindet, dass sich der Landespersonalausschuss eine Geschäftsordnung geben soll hier könnte man das Gesetz etwas straffen. Wir hatten früher zwei Paragrafen. Dieses Aufblähen kommt nicht dem Inhalt des LPAs zugute, sondern an dieser Stelle sind die Rechte des LPAs beschnitten. Sie können sie sich anschauen. Und wenn man sich das Laufbahngesetz ansieht, dann bemerkt man, dass der Landespersonalausschuss zu den grundlegenden Fragen, zur einheitlichen Wahrnehmung des Beamtenrechts in Berlin, keine Befugnisse hat. Insofern würden wir es begrüßen, dass der Landespersonalausschuss zu grundlegenden Fragen und der Einheitlichkeit des Beamtenrechts wieder gehört wird und seine Stellungnahme abgeben kann, und nicht, dass dies aus Sicht des Senats entbehrlich ist. Er hat das damals damit begründet, dass die Gewerkschaften und Berufsverbände gehört werden. Sie haben aber schon mitbekommen, dass 83 entsprechend eingedampft wird. Insofern ist die damalige Begründung nun noch etwas fadenscheiniger, denn heute wird auch noch die Beteiligung einzelner Gewerkschaften über 83 ausgeschlossen. Die Frage des Laufbahnrechts insgesamt wird sicher noch einmal nachdiskutiert werden müssen, wenn es zu einer Novelle des Laufbahnrechts kommt. Wir möchten an dieser Stelle aber noch erwähnen, dass wir auch hinsichtlich 93 Verwaltungsrechtsweg fordern, dass der Verwaltungsrechtsweg, wie er hier beschrieben wird, bei der Frage von dienstlichen Beurteilungen und bei der Frage von Abordnungen, Versetzungen und Übernahme zu einem anderen Dienstherrn nicht eingeschränkt wird. Wir denken, dass dies alles auch in geordnetem Wege möglich sein müsste, und gerade dienstliche Beurteilungen sollten nicht allein dem Verwaltungsrechtsweg vorbehalten bleiben, sondern in einem Widerspruchsverfahren innerhalb der Verwaltung diskutierbar bleiben. Deswegen schlagen wir vor, diese Regelung insbesondere hinsichtlich der dienstlichen Beurteilung wieder zu streichen. In 111 wird die Altersteilzeit geregelt. Hier schlägt auch der Hauptpersonalrat vor, dass die Altersteilzeit über den 31. Dezember 2009 hinaus ermöglicht werden sollte. Wir fordern Sie deshalb auf, den Gesetzentwurf an dieser Stelle entsprechend zu verändern. Der Hauptpersonalrat begrüßt, dass in 76 Beihilfen die Beihilfesätze aufgeführt werden. Das halten wir für gut, weil damit den Beamtinnen und Beamten die Deutlichkeit der Beihilfegewährung gesetzlich verankert vor Augen geführt und sie nicht ins Belieben einer Verordnung gestellt wird. Was wir aber im Zusammenhang mit der Besoldungsentwicklung nicht begrüßen können, ist die Beibehaltung der Kostendämpfungspauschale. Das Land Berlin ist der Dienstherr, der in der gesamten Republik seine Beamtinnen und Beamten am schlechtesten besoldet. Wenn man die Äußerungen des Regierenden Bürgermeisters zur Kenntnis nimmt, ist das ein anhaltender Zustand, auch noch über das Jahr 2010 hinaus. Diese schlechte Besoldung wird den Beamtinnen und Beamten dann noch damit vergütet, dass sie eine Kostendämpfungspauschale haben. Die Bundesbeamtinnen und -beamten haben mittlerweile einen Gehaltsvorsprung von über 8 Prozent im gehobenen und höheren Dienst ist dieser Gehaltsvorsprung noch höher und zahlen keine Kostendämpfungspauschale. Wir sind der Auffassung, dass man sich überlegen sollte, auf diese Kostendämpfungspau-

10 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 10 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/ur - schale wieder zu verzichten. Das wäre ein Beitrag für die Beamtinnen und Beamten und würde ein Stück Gerechtigkeit widerspiegeln. Im Zusammenhang mit der Anpassung anderer Vorschriften möchte ich an dieser Stelle neben unseren schriftlichen Ausführungen noch einmal auf die Nr. 47 des Gesetzentwurfes in Artikel 13 glaube ich hinweisen. Hier geht es noch einmal um das Haushaltsstrukturgesetz aus dem Jahr 1996, das erneut geändert werden soll. Das ist schon einmal im Dezember 2008 erfolgt. Ich wiederhole noch einmal die Kritik des Hauptpersonalrats an dem Festhalten der Vorschrift, dass eine Beamtin bzw. ein Beamter drei Jahre vor Ruhestandsversetzung nicht mehr befördert werden darf.

11 Abgeordnetenhaus von Berlin 16. Wahlperiode Seite 11 Wortprotokoll InnSichO 16 / Februar we/krü - Dies entspricht aus unserer Sicht nicht dem Leistungsprinzip und ist eine Altersdiskriminierung. Wir bitten Sie inständig, diese Vorschrift außer Kraft zu setzen. Auch lebensältere Kolleginnen und Kollegen können gute Leistungen erbringen, und dann muss man ihnen auch die Möglichkeit geben, im Rahmen der Bestenauslese eine entsprechende Beförderung zu erhalten die sich unter Umständen nicht mehr versorgungswirksam auswirkt; dafür gibt es ein Versorgungsgesetz. Aber dies schon im Vorfeld einzuschränken, halten wir auch wenn es diese Regelung seit 1996 gibt für falsch. Angesichts der Tatsache, dass über Lebensarbeitszeitverlängerung gesprochen wird, halten wir es überhaupt nicht mehr für praktikabel, wenn man später in eine gestaffelte Altersgrenze kommt. Wenn ich dann in den Ruhestand treten darf ob mit 65 oder 67, muss ich bei der Auswahl des Personals noch genau den Monat abpassen, dass ich nicht ausgerechnet denjenigen, den ich auswähle, in diese Dreijahresfalle tappen lasse. Deshalb unser Vorschlag, 1 des Artikels 3 des Haushaltsstrukturgesetzes 1996 ganz zu streichen. Zu einer Vorschrift, die aus personalvertretungsrechtlicher Sicht interessant ist das ist die Änderung des Personalvertretungsgesetzes. In Artikel XIII Nr. 23 g wird das Personalvertretungsgesetz in 88 Nr. 8 geändert. Dies ist notwendig, da der Teilbereich Anstellung wegfällt. Somit ist Nr. 3 entbehrlich. Aber wir bitten darum, die Nr. 8 dahingehend zu ändern, dass die jetzt vorgesehene Vorschrift, den 54 des Landesbeamtengesetzes und nicht den 55 zu erwähnen, geändert wird. Vorher standen die 35 a und 43 des Landesbeamtengesetzes drin. 43 des Landesbeamtengesetzes beinhaltete einmal die Beurlaubungsregelung für Beamtinnen und Beamte. Das Abgeordnetenhaus hat diesen gesamten Teil von 43 damals in den Bereich des 35 integriert. In dem damaligen Gesetzentwurf ist mitnichten davon geredet worden, dass damit die personalvertretungsrechtliche Beteiligung beschnitten werden soll. Da man aber hier von Paragrafen ausgeht und es plötzlich keinen 43 mehr gab, gab es auch nicht mehr die Möglichkeit, nach 43 beteiligt zu werden. Der Tatbestand der Beurlaubung war damals nicht in 35 a geregelt, sodass die Personalräte nicht mehr in die Beteiligung gekommen sind. Wir halten es deshalb für erforderlich, an dieser Stelle eine allgemeine Vorschrift zu finden und nicht auf Paragrafen einzugehen, die dann immer wieder bedeuten, dass man bei Gesetzesänderungen auch diese Paragrafen mit berücksichtigen muss. Deswegen schlagen wir vor, dass der Punkt 8 Ablehnung von Anträgen auf Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit oder auf Beurlaubung heißt. Das wäre die umfassende Regelung. Wo diese dann im Landesbeamtengesetz tituliert ist, ist egal. Letzter Punkt: Im Landesbesoldungsgesetz werden dankenswerterweise 59 Stellen im einfachen Dienst des Justizvollzugs angehoben. Der Hauptpersonalrat hat auch hier die Forderung erhoben, dass man nicht nur bis A 4 geht, sondern insbesondere bis A 5. Wir sind der Auffassung, dass der einfache Dienst im Beamtenverhältnis wegfallen kann. Die ganze Laufbahn sollte geschlossen werden und die Kolleginnen und Kollegen in den mittleren Dienst überführt werden. Das halten wir für sachgerecht. Nicht für sachgerecht halten wir übrigens die Entwicklung, die Führungskräfte im Bereich der Berliner Justiz nach Unterstellungen zu bezahlen. Das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, aber auch häufig die Kritik der Arbeitgeberseite am Tarifrecht, dass man mit Unterstellungsverhältnissen arbeite, sei nicht sachbezogen, kann man sicherlich auch noch einmal ins Feld führen, denn es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, welche schwierigeren Aufgaben eine Leitungskraft hat, nur weil sie einen oder zwei Staatsanwälte mehr zu betreuen hat. Es geht um den Inhalt der Aufgabe, und deswegen erwarten wir sachgerechte Dienstpostenbewertungen und nicht Unterstellungsverhältnisse. Insofern erwarten wir eine Rücknahme dieser Entscheidung des Abgeordnetenhauses von Berlin und eine adäquate Besoldungsbezahlung. Aber die darf sich nicht an Unterstellungsverhältnissen, sondern muss sich deutlich an den Inhalten der Arbeit festmachen, denn an anderer Stelle wird gerade im Beamtenbereich sehr häufig auf Unterstellungsverhältnisse verzichtet. Im Jobcenter spielt es zum Beispiel überhaupt keine Rolle, ob ein Gruppenleiter 10, 15 oder 20 Kolleginnen und Kollegen als Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter zu betreuen hat. Ganz im Gegenteil! Da macht insbesondere die Senatsverwaltung für Finanzen deutlich, dass eine solche Fragestellung völlig danebenliegt. Da geht es einfach um den Inhalt der Arbeit, und wir erwarten, dass dies auch für Führungskräfte in der Berliner Verwaltung gilt. Vielen Dank! So weit meine Ausführungen.

12 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 12 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/krü - Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank, Herr Januszewski! Der Senator bat um das Wort und hat es jetzt! Senator Dr. Ehrhart Körting (SenInnSport): Ich wollte ein paar Erläuterungen zu den Anmerkungen geben, die von den Angehörten gemacht wurden. Wir haben uns nicht mit der Grundsatzreform des Beamtenrechts auseinandergesetzt. Dazu werden wir zum Laufbahnrecht, zum Besoldungsrecht und zum Versorgungsrecht gesonderte Gesetzeswerke vorlegen. Herr Jotzo, das ist nicht Ziel des Gesetzes, sondern dieses ist die Anpassung an Statusrecht, um die notwendigen Änderungen zum 1. April vorzunehmen. Ich gehe nämlich davon aus, dass die anderen Fragestellungen einer größeren Diskussion bedürfen als das, was wir an das Beamtenstatusgesetz anpassen. Wir haben uns im Moment nicht festgelegt, was die Altersgrenze für den öffentlichen Dienst betrifft. Das bedeutet nicht, dass diese nicht zu diskutieren ist, sondern wir haben hier die 65 übernommen, so wie sie im Landesbeamtengesetz steht. Sie wissen: Der Bund ist inzwischen mit seinem Dienstrechtsänderungsgesetz auf 67 gegangen. Das wird zu diskutieren sein. Wir haben nichts an der Altersteilzeit verändert. Diese ist bis Ende 2009 begrenzt, und ich würde es auch für völlig verkehrt halten bevor darüber gesprochen wird, ob es eine Verlängerung der Altersteilzeit durch entsprechende Tarifverträge gibt, jetzt einseitig Altersteilzeitmöglichkeiten für Beamte zu eröffnen und damit Beamte im Verhältnis zu allen übrigen Beschäftigten zu privilegieren. Das kann nicht sinnvoll sein. Man wird wieder über Altersteilzeit reden können, wenn es tarifrechtliche Regelungen gibt, aber nach meiner Kenntnis ist das Tarifrecht auf Bundes- und auf Landesebene bisher nicht geändert worden. Wir haben nichts am Verwaltungsrechtsweg verändert. Ich kann mir zwar vorstellen, dass der Wunsch besteht, neue Dinge einzusetzen, um zusätzliche Widerspruchsverfahren oder Ähnliches zu machen. Nur, ich erinnere daran: Wir haben uns seinerzeit ganz bewusst dafür entschieden, bestimmte Dinge zu debürokratisieren, und haben deshalb in bestimmten Bereichen die Widerspruchsverfahren abgeschafft. Wir wollen sie jetzt nicht wieder einführen, auch bei der dienstlichen Beurteilung führen wir kein Widerspruchsverfahren also eine Doppelbearbeitung ein und desselben Vorgangs durch zwei Behörden, bevor es zum Gericht geht ein. Im Reisekostenrecht haben wir Änderungen vorgenommen, das ist wohl wahr, und ich halte sie auch für dringend erforderlich. Ich halte ein Reisekostenrecht, das angesichts zunehmender Verzahnung zwischen Berlin und dem Umland etwa zu Tagegeldern oder Ähnlichem führen würde, wenn ein Mitarbeiter bei einem der vielfältigen Institute, die wir haben, einmal da und einmal dort tätig ist, für falsch. Das hat auch bei den Auszubildenden in Königs Wusterhausen eine Rolle gespielt, dass sie nicht etwa Reisekosten mit Tagegeldern und was weiß ich in Anspruch nehmen können, weil sie an der Fachhochschule Königs Wusterhausen ausgebildet werden. Wir haben deshalb eine Regelung gefunden, dass Berlin und angrenzende Landkreise beim Reisekostenrecht anders behandelt werden, als wenn ich nach Sachsen-Anhalt, Mecklenburg- Vorpommern oder sonst wohin fahre. Ich halte das für sachgerecht. Wir haben auch Änderungen vorgenommen bzw. fortgeschrieben, was die Versetzungen betrifft. Ja, wir wollen die Möglichkeit haben, Beamte, die in ihrer Dienststelle nicht mehr gebraucht werden, in andere Dienststellen zu versetzen, ohne dass das durch bürokratische Hemmnisse unmöglich gemacht wird. Ich glaube, anders kann man das gar nicht nach außen vermitteln, dass man Mitarbeiter beschäftigt und bezahlt, wenn man sie nicht auch dorthin schicken kann, wo sie benötigt werden, und sie nicht dort belässt, wo sie nicht benötigt werden, weil ich dann in einem komplizierten verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachweisen muss, dass es unabänderliche Gründe dafür gibt. Ich meine, dass es mit dem Direktionsrecht wenn ich amtsangemessen beschäftige vereinbar ist, einen Mitarbeiter auch versetzen zu können, wenn er nach meiner Einschätzung nicht mehr dort benötigt wird, wo er zurzeit beschäftigt ist, sondern woanders. Und dann gibt es zwei Grundsatzfragen, die wir auch seit Langem diskutieren. Die eine betrifft die Einschaltung einer zusätzlichen bürokratischen Stelle, die sich Landespersonalausschuss nennt. Wir haben uns vor einigen Jahren dazu entschieden, die Befugnisse dieser Stelle einzuschränken, auch im Sinne der Entbürokratisierung, und haben sie nur noch auf die zwingenden Gründe zurückgeführt, die es nach Bundesrecht als

13 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 13 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/krü - Vorgabe gegeben hat. Daran möchte ich um Gottes willen nichts ändern. Ich möchte den Landespersonalausschuss auch nicht wieder grundsätzlich zu allen beamtenrechtlichen Fragen, Vorschlägen, Stellungnahmen usw. ermöglichen. Er ist demokratisch nicht legitimiert, um das zu tun. Das ist ein Organ, das bestimmte Dinge technisch beurteilen kann, etwa bestimmte Einstellungen außerhalb der Laufbahn oder Ähnliches, wo die Fachleute sagen können: Okay, das sehen sie in dem und in dem Punkt als gerechtfertigt an, aber zu beamtenpolitischen Fragestellungen hat der Landespersonalausschuss nach meiner Einschätzung früher kein Mandat gehabt, das haben wir abgeschafft, und das wollen wir auch nicht wieder einführen. Die letzte Anmerkung, zum Beteiligungsrecht der Spitzenorganisationen: Da ist überdeutlich geworden, dass den Gewerkschaften etwas vorschwebt, was wir eigentlich nicht wollen. Sie wollen die Beamten so behandelt wissen wie Arbeitnehmer am liebsten bis zum Streikrecht, und gleichzeitig wollen sie nach wie vor alle Privilegien, die der Beamtenstatus den Leuten gibt, gewährt haben. Das funktioniert nicht. Wenn ich ein Beamtenrecht aus einer besonderen Treuepflicht gegenüber dem Staat habe, dann muss ich diesem Staat dafür, dass er seine Fürsorgepflicht wahrnimmt, auch bestimmte Dispositionsbefugnisse geben, ohne dass ich sie jeweils im Einzelnen mit den Gewerkschaften aushandele. Das ist eine Grundsatzfrage. Soweit es hier jetzt Tränen in den Augen gegeben hat, wie schlecht der Senat die Gewerkschaften bei solchen Fragen behandelt ich glaube das ja alles, erinnere ich daran: Wir führen mehrmals jährlich Grundsatzgespräche mit den Gewerkschaften über die Grundfragen beamtenrechtlicher Entwicklungen. Da erzähle ich Ihnen jedes Mal blumenreich, was wir vorhaben, wie das aussehen soll usw. Übrigens selbst während der Tarifgespräche habe ich Ihnen permanent erzählt, wie wir das Tarifergebnis auf die Beamten umsetzen oder nicht umsetzen wollen. [Zuruf: Eher nicht umsetzen!] Wir haben es de facto bis Ende 2009 wirkungsgleich umgesetzt, weil 65 Euro ab 1. Juni 2009 für die Tarifbeschäftigten 300 Euro für die Beamten für diese sieben Monate entsprechen. Wir haben überhaupt eine völlige Auseinanderentwicklung des Tarifrechts bei den Angestellten und bei den Beamten. Die Beamten sind seit Jahrzehnten bei den Tarifsteigerungen bevorteilt worden, indem die Tarifsteigerungen nämlich immer in voller Prozenthöhe auf die Beamten umgelegt wurden, ohne zu berücksichtigen, dass die Angestellten ihre Arbeitnehmerbeiträge davon zahlen müssen. Das ist z. B. das Problem, das wir jetzt bei den Lehrern sehen. Die Lehrer bekommen als Beamte 600 Euro netto mehr in die Tasche als Angestellte, und zwar ausschließlich dadurch, dass wir über Jahrzehnte jede Tarifsteigerung voll auf die Beamten umgelegt haben unter dem gleichzeitigen Jammern der Beamten, weil sie einmal einen Monat später Geld bekommen. Da muss man sich ganz nüchtern die Verhältnisse ansehen: Was bekommt jemand für dieselbe Arbeit? Für dieselbe Arbeit bekommt der angestellte Lehrer zurzeit als Beispiel ungefähr 600 Euro netto weniger als der beamtete Lehrer in A 13. All das, was hier bezüglich Beteiligung verlangt wird, kann man theoretisch machen. Theoretisch können Sie ins Gesetz hineinschreiben: Wir müssen denen sechs Monate oder zwölf Monate, damit man möglichst zu gar keinen Regelungen kommt Zeit geben, sich zu äußern. Ich halte das für verkehrt. Ich halte es für richtig, dass wir eine Beteiligung der Spitzenorganisationen haben. Bei der Beteiligung der Spitzenorganisationen, was die 300 Euro im Jahr 2008 und 2009 betrifft, weiß ich allerdings nicht, worüber sie acht Wochen lang nachdenken wollen, wenn wir ihnen das vorschlagen. Sie können entweder sagen: Das ist zu wenig das sagen sie mir allerdings schon nach zwei Stunden; insofern brauche ich ihnen nicht eine Acht-Wochen- Frist einzuräumen, oder sie sagen, dass sie alles für richtig halten. Das habe ich noch nicht gehört. Lassen wir also die Kirche im Dorf. Wir machen im Grunde, was die Beteiligung von Spitzenorganisationen betrifft, wortwörtlich das, was im Beamtenstatusgesetz steht. Ich halte das auch für ausreichend. Wer Verhältnisse wie in Niedersachsen mit Herrn Schünemann haben will: Glückliche Reise! Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank, Herr Senator! Zu dem Netto, das die Beamten mehr haben: Ich glaube, sie haben 50 Prozent des Krankengeldes selbst zu bezahlen, denn sie bekommen nur Beihilfe. Senator Dr. Ehrhart Körting (SenInnSport): Darf ich darauf hinweisen, dass sie von den 600 Euro schon abgezogen sind? Wir haben die private Krankenkasse der Beamten bei dieser Vergleichsberechnung abzogen, denn sonst wären es 810 Euro. Vorsitzender Peter Trapp: Bitte, Herr Ratzmann! Sie haben jetzt das Wort.

14 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 14 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/krü - Volker Ratzmann (Grüne): Herr Dr. Körting! Ich würde mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, was die Beteiligungsfristen für die Spitzenverbände und -organisationen angeht. Wenn ich mir ansehe, wie lange Ihre Regierungsfraktionen brauchen, um einfachste Abstimmungen herbeizuführen, um hier im Ausschuss verhandlungsfähig zu sein, dann ist das, was Sie den Spitzenorganisationen zumuten, eher ein Husarenritt denn eine angemessene Beteiligung. Interessant, Herr Dr. Körting, wäre übrigens gewesen, nicht nur das Problem der Angestellten- und Beamtenbesoldungsdifferenz bzw. -vergütungsdifferenz darzustellen, sondern einmal zu sagen, wie Sie das Problem lösen wollen. Ich hätte jetzt gern von Ihnen gehört, welchen Zustand Sie denn für das Land Berlin anstreben. [Senator Dr. Ehrhart Körting: Nicht in dem Gesetz!] Wir wollen das allenthalben. Sie haben schon richtig angesprochen, dass wir mittlerweile ein großes Problem bei den jungen Lehrerinnen und Lehrern haben, die sich aufgrund dieser Differenz Gedanken machen, wo sie bessere Anstellungsverhältnisse finden. Wir hören von Herrn Wowereit, dass sich da nichts ändern soll. Sie legen jetzt Vorschriften zur Beamtenbesoldung vor, beklagen diesen Zustand, aber sagen kein Wort, wie das gemacht werden soll. Sollen wir so habe ich Sie verstanden alle darauf hoffen, dass diese Probleme mit dem nächsten großen Entwurf zur Dienstrechtsreform alle gelöst werden? Sprechen wir dann alles noch einmal an? Wird dann von Ihnen ein Lösungsvorschlag kommen? Diese Fragen haben Sie bisher nicht beantwortet, die Antwort würde mich in diesem Zusammenhang politisch interessieren. Ich finde, auch an anderer Stelle sind Sie äußerst widersprüchlich geblieben, was diesen Gesetzentwurf angeht. Sie haben als Antwort auf die Anhörungsbeiträge gesagt: Wir haben nur eine Anpassung vorgenommen. Herr Schönberg hat das als Anpassung mit Gängelungscharakter qualifiziert, was Sie hier vorgelegt haben, und Sie haben dann gesagt, keine Grundsatzreform, die Altersgrenzen haben wir nicht angefasst, wir wollen auch keine Veränderung bei der Altersteilzeit und keine Änderung des Verwaltungsrechts um gleichzeitig zu sagen, dass Sie an wesentlichen Punkten doch Änderungen vorgenommen haben. Sie müssen einmal begründen, warum Sie diese veränderten Versetzungsvorschriften, die Sie in das Gesetz hineingeschrieben haben, dringend benötigen. Sie haben uns hier gerade gesagt, Sie wollen, dass Beamte, wenn ihre Aufgaben wegfallen, an anderen Stellen eingesetzt werden. Da bin ich mit Ihnen völlig einer Meinung. Wir sind in diesem Bereich viel zu unflexibel und müssen da sicherlich Änderungen herbeiführen. Warum Sie dann auf der anderen Seite auf das, was Herr Schönberg gesagt hat, nämlich die Ansicht des DGB, die Beamtenverhältnisse normalen Arbeitsverhältnissen viel mehr anzugleichen so habe ich Sie jedenfalls verstanden, Herr Schönberg Herr Januszewski hat in seiner Stellungnahme zu 52 und 75 Ihres neuen Gesetzes sogar einen Vorschlag gemacht, den ich sehr interessant finde. Er hat gesagt so habe ich es jedenfalls verstanden : Wir machen Rahmengesetzgebungen, die im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verträgen in einer Art von Tarifverhandlungen für Beamte auch mehr ausgefüllt werden. Das wäre doch ein Weg, viel mehr dazu zu kommen, dass Beamte den normalen Arbeitsverhältnissen und auch deren tariflicher Situation angeglichen werden. Wenn ich Sie in Ihrer Stellungnahme richtig verstanden habe, Herr Januszewski, sagen Sie sogar, dass das aus EU-Recht-Sicht sogar vorgesehen und vielleicht sogar das müssten Sie vielleicht noch einmal erklären zwingend ist. Ich verstehe an dem Punkt nicht, Herr Dr. Körting wenn Sie das als notwendig erachten und auch in dem Gesetz die eine oder andere Tür schon aufstoßen und sagen: Da wollen wir Veränderungen haben, warum Sie dieses Angebot, das auf der Seite formuliert wird, nicht aufnehmen und sagen: Das ist doch ein Weg. Ich verstehe nicht, wie Sie uns hier erzählen können: Wir wollen irgendwann einen großen Wurf machen, eine Dienstrechtsreform, die auch ihren Namen verdient und jetzt hier ein widersprüchliches Sammelsurium einen Schritt vorwärts und einen zurück vorlegen, das überhaupt erkennen lässt, dass sich das Land Berlin auf den Weg macht, den Erfordernissen eines modernen Beamtenapparates Rechnung zu tragen. Wohin soll die Reise gehen? Ich kann das aus diesem nicht erkennen. Ich gebe Herrn Schönberg völlig recht, dass Sie das Ganze nach außen als bloßes Anpassungsgesetz etikettieren, sich hinten aber herausstellt, dass das sehr wohl weitreichende Veränderungen sind. Da müssen Sie sich entscheiden. Wenn Sie den Gewerkschaften vorwerfen, sie wollten eine Anpassung an den Arbeitnehmerstatus, aber gleichzeitig alle Privilegien für die Beamten erhalten, dann sage ich Ihnen, der Gesetzentwurf spricht die Sprache: Ich will alle obrigkeitsstaatlichen Instrumente gegenüber Beamten behalten und möchte hier so weit wie möglich hineinregieren, möchte aber das, was an Arbeitnehmeranpassung da ist, möglichst nicht mitmachen. Da müssen Sie sich entscheiden, in welche Richtung Sie wollen. Wollen Sie einen modernen Beamtenapparat haben, der flexibel einsetzbar ist, Arbeitnehmer so behandeln wie in

15 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 15 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/krü - anderen Bereichen, die Möglichkeiten und Flexibilisierungsinstrumente haben? Gut, dann muss man das machen, dann muss ich auf der anderen Seite, glaube ich, auch den Weg gehen und sagen: Dann auch eine klare tarifvertragliche Anpassung oder eine Annäherung an ein tarifvertragliches System, wo man wirklich einmal einen Schritt nach vorn gehen kann. Uns würde das jedenfalls sehr entgegenkommen, weil wir, glaube ich, langfristig nicht umhinkommen, einen Angestellten, eine Angestellte des öffentlichen Dienstes sui generis zu schaffen, die Elemente aus dem Beamtenverhältnis und aus dem Öffentlichen-Dienst-Verhältnis miteinander zu kombinieren, um die notwendige Flexibilität an den Tag zu legen, reagieren zu können und trotzdem noch so etwas wie ein Treueverhältnis und eine besondere Verpflichtung gegenüber dem öffentlichen Dienst aufzubauen. Das wird der Weg sein, den wir gehen müssen, und da wird es sicherlich noch die eine oder andere Diskussion geben. Wir hoffen, dass es dann auch dieses Auseinanderklaffen, das hier im Besoldungsbereich angesprochen worden ist, nicht mehr gibt. Herr Januszewski! Ich glaube, wenn der Bund erst einmal anfängt, die 50 Milliarden Euro des Konjunkturpakets wieder einzutreiben, dann werden wahrscheinlich auch die Bundesbeamten das eine oder andere blaue Wunder erleben, was ihre Besoldung angeht. Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank, Herr Ratzmann! Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Dr. Juhnke! Dr. Robbin Juhnke (CDU): In Ergänzung zu dem, was Herr Ratzmann sagte: Sie haben die große Strukturreform Besoldung und Versorgung angekündigt. Die steht noch aus. Sie haben sich dafür mehr Zeit eingeräumt. Wie sieht denn der konkrete Zeitplan aus? Das wäre noch eine Frage, die sich anschließt. Soll es ein Gesetz werden? Wollen Sie mehrere machen? Wird das alles mit einem Mal gelöst, oder wird das auch eine Salamitaktik mit dem Zeitbedarf sein, den Sie den Spitzenorganisationen wiederum nicht zubilligen? Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank! Bitte, Herr Senator! Senator Dr. Ehrhart Körting (SenInnSport): Wir haben eine Runde der Staatssekretäre verabredet, die auch schon stattfindet, zusätzlich verbunden mit dem Einsatz einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe. Das erste Projekt, das die Staatssekretäre sich vorgenommen haben, ist das Laufbahnrecht. Da haben wir vielfältige Fragen, insbesondere wenn wir zu einer stärkeren Durchlässigkeit der Laufbahn kommen wollen, als es bisher der Fall ist. Das betrifft insbesondere die Frage sie ist auch schon mit den Gewerkschaften andiskutiert worden, ob die Polizei im Bereich ihrer Laufbahn auch einen prüfungsfreien Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst haben kann, zumindest für die beiden ersten Stufen des gehobenen Dienstes. Von der Justiz wird angeregt, über diese Frage auch im Bereich des gehobenen zum höheren Dienst nachzudenken, soweit es die Leitung kleinerer Anstalten o. Ä. betrifft. Dazu werden wir im Laufe dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Frage des Versorgungsrechts ist teilweise, aber wirklich nur in minimalia, vom Bund angegangen worden. Man hat Veränderungen beim Versorgungsrecht herbeigeführt, indem man die Anrechnungszeiten von Studien o. Ä. gekürzt hat. Bisher waren es, glaube ich, drei Jahre, und jetzt sind es 855 Tage, die von einem Studium maximal auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden. Weitergehende Vorstellungen hatten der Bund und Bundesinnenminister Schily einmal mit einer Trennung der Versorgungssysteme, d. h. jemand, der als Angestellter tätig war und dann in eine Beamtentätigkeit wechselt, sollte nach den Vorstellungen von Schily so behandelt werden, dass er für die Angestelltentätigkeit später Angestelltenrente erhält und für die Beamtentätigkeit Beamtenversorgung. Zurzeit haben wir eine andere Situation, nämlich wenn jemand mit 35 oder 40 in den Beamtenstatus wechselt, dann werden ihm im Zweifel die Jahre ab dem 25. Lebensjahr oder sogar noch mehr als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet, mit der Konsequenz, dass der neue Dienstherr, der ihn übernimmt, auch die Versorgungslasten für lange davor liegende Zeiten trägt. Aber zu einer solchen Änderung auf Bundesebene ist es nicht gekommen. Eine solche Änderung wäre im Sinne der Flexibilität, was Herr Jotzo oder Herr Ratzmann angesprochen haben, sicherlich hilfreich, weil es den Wechsel vom Beamten- in den Angestelltenstatus und umgekehrt erleichtern würde. Dann könnte nämlich auch jemand, der 20 Jahre Beamter war, eventuell für diese 20 Jahre seine Teilversorgung mitnehmen und in der übrigen Zeit woanders im Angestelltenverhältnis tätig sein. Zu einer solchen Änderung ist es nicht gekommen. Wir werden das in dieser Legislaturperiode höchstwahrscheinlich auch nicht angehen, ganz ein-

16 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 16 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/krü - fach aus dem Grund, weil man dazu einen größeren Konsens mit den anderen Bundesländern braucht. Das muss nicht in allen Bundesländern so passieren, aber aus Gründen der Konkurrenzsituation werden wir es uns höchstwahrscheinlich nicht leisten können, qualifizierte Leute, die etwa mit 35 nach Berlin kommen, dann mit Versorgungsabschlägen zu übernehmen, weil die Leute dann nicht nach Berlin kommen werden. Das heißt, wir müssen immer sehen, dass wir bei allen Regelungen, die wir treffen, in einer Konkurrenzsituation zu anderen Bundesländern stehen, insbesondere zum Umland, aber auch zum Bund. Dementsprechend muss man die Regelungen, die man findet, dahingehend prüfen. Ich plane nach wie vor, einen Stopp gegenüber Frühpensionierungen zu setzen. Das muss im Versorgungsrecht geregelt werden. Im Übrigen sind im Versorgungsrecht einige Dinge nicht gerade brillant geregelt. Wenn ich Versorgungsdienstzeiten habe, in denen ich als Angestellter tätig war, dann bekomme ich trotzdem einen Teil der Angestelltenrente ausgezahlt. Wenn ich die gleichen Zeiten als Beamter habe, bekomme ich eine Vollanrechnung der Beamtenversorgung. Ich bekomme jedenfalls keine Doppelversorgung. Das sind Dinge, bei denen man darüber nachdenken muss, ob man sie weiterfahren soll oder muss. Es ging seinerzeit auch auf Rechtsprechung zurück, dass mindestens ein Teil dessen bleiben soll, was man sich erspart hat. Andererseits: Wenn ich das volle Alimentationsprinzip habe, dann frage ich mich, warum ich zusätzlich noch eine Rentenversorgung brauche, wenn ich für dieselbe Zeit meine Beamtenversorgung bekomme, die ohnehin höher ist als die Rentenversorgung,. Da habe ich eine Privilegierung derjenigen, die Teilzeit in einem Angestelltenverhältnis gemacht haben. Dazu wird voraussichtlich auch noch in diesem Jahr ein Vorschlag kommen. Zum Besoldungsrecht wird der Vorschlag erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen, weil wir die Besoldungsstruktur vom Grundsatz her nicht neu erfinden werden. Wir brauchen ein Abgehen ich glaube, das wurde von Herrn Jetschmann angesprochen von dem jetzigen Besoldungsdienstalter und ein Übergehen in Erfahrungsstufen. Das Besoldungsdienstalter ist eine Art Mischstruktur, nämlich dass man einerseits eine bestimmte Zeit gearbeitet hat und andererseits nach dem Alter bezahlt wird. Das ist im Hinblick auf das AGG nicht völlig unproblematisch.

17 Abgeordnetenhaus von Berlin 16. Wahlperiode Seite 17 Wortprotokoll InnSichO 16 / Februar we/vo - Wir gehen davon aus, dass das weil das Besoldungsdienstalter so gestrickt ist, wie es gestrickt ist rechtlich noch tragfähig ist. Trotzdem bewegen wir uns da evtl. in einer Grauzone und wollen das verändern. Der Bundesgesetzgeber hat das jetzt verändert. Er ist von vorher zwölf, glaube ich, zu jetzt acht Erfahrungsstufen übergegangen. Machen wir uns nichts vor! De facto sind die acht Erfahrungsstufen versteckte Altersvergütungen. Das ist einfach so. Es kann mir keiner sagen, dass ich, wenn ich irgendeinen Beruf ergreife, nicht nach einer bestimmten Zahl von Jahren volle Leistung bringe. Der Gesetzgeber, auch des Bundes, tut so, als ob man die volle Leistung als Beamter erst nach acht Erfahrungsstufen, das heißt, nach 20 oder 25 Jahren, erbringen würde. Das halte ich für eine Beleidigung für jeden Beamten, der da jung und neu hereinkommt. Ich würde im Grunde verstehen, wenn man zwei oder drei Erfahrungsstufen hätte, so wie es teilweise auch in den Industriegewerkschaftstarifverträgen der Fall ist. Bei der IG Chemie etwa gibt es, glaube ich, zwei oder drei Erfahrungsstufen. Wenn jemand neu anfängt, ist natürlich ein gewisser Abschlag gerechtfertigt, weil er noch nicht über die Erfahrung verfügt, um vielleicht alle Konstellationen übersehen zu können. Dass er das aber erst nach acht Erfahrungsstufen von jeweils zwei oder drei Jahren so sieht, ist im Grunde eine verdeckte Altersprivilegierung, das heißt, Sie bekommen im Alter mehr Geld. Sozialpolitisch ist das ohnehin Quatsch, denn die Leute bekommen das Geld dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kinder aus dem Gröbsten heraus sind, statt dass sie es zu einem Zeitpunkt bekommen, wo die Kinder klein sind. Im Grunde müsste man auf zwei oder drei Erfahrungsstufen gehen. Ob wir diesen Mut haben alle gemeinsam, auch das Abgeordnetenhaus, werden wir zu diskutieren haben, denn das bedeutet: Ich muss höchstwahrscheinlich an die erste Erfahrungsstufe wesentlich höher herangehen als bisher. Das heißt, ich muss die Attraktivität, in den öffentlichen Dienst zu gehen, gleich halten und an die erste Erfahrungsstufe höher herangehen, die dann aber einen längeren Zeitraum als bisher, nämlich nicht nur zwei Jahre, gilt, und muss dann evtl. die nächste Erfahrungsstufe auch wieder ausdehnen. Das wird im Zusammenhang mit Besoldung zu diskutieren sein. Ob wir das in diesem Jahr als Gesetzentwurf vorlegen, weiß ich nicht Laufbahnrecht auf jeden Fall, Versorgungsrecht nach Möglichkeit und Besoldungsrecht wahrscheinlich im nächsten Jahr. Vorsitzender Peter Trapp: Vielen Dank, Herr Senator! Herr Januszewski hat darauf hingewiesen, dass 84 Zugang zur Personalakte aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Problem aufwerfen könnte. Wie ist Ihre Stellungnahme dazu? Vielleicht sollten wir 84 morgen unserem Beauftragten für Informationsfreiheit vorlegen. Senator Dr. Ehrhart Körting (SenInnSport): Erst einmal muss man sich angucken, was wir bisher als Regelung hatten wenn ich das richtig sehe. Wir haben nämlich das, was wir im Personalaktenrecht haben, bisher schon ausführlich in 56 a, b, c, d, e, f oder so geregelt. Wenn Sie sich die Regelungen ansehen, die wir bisher hatten, dann hatten Sie bisher auch schon eine Automatisierung der Datenverarbeitung. Das ist alles nicht neu. Als ob wir jetzt anfangen, das Recht völlig neu zu stricken! Wir hatten bisher etwas zu Personalakten und haben jetzt drin, dass Teilakten und Nebenakten vollständig oder in Teilen elektronisch geführt werden können. Soweit sie nicht vollständig in der einen oder anderen Form geführt werden, muss die personalverwaltende Behörde jeweils schriftlich festlegen, welche Teile in welcher Form geführt werden, und dies in das Verzeichnis aufnehmen. Das heißt, es ist festgelegt und auch für jeden erkennbar, was elektronisch und was nicht elektronisch geführt wird. Dann haben wir zusätzlich eingeführt, dass dem behördlichen Datenschutzbeauftragten auf Verlangen Zugang zur Personalakte zu gewähren ist. Das ist, glaube ich, eine der Sachen, die Herr Januszewski herausgestrichen haben will. Das halten wir aber unter dem Gesichtspunkt der Überprüfung von Datenschutz für eine sinnvolle Maßnahme, indem wir dem Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit geben, einmal quer zu gucken: Werden die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt? Dann haben wir noch etwas bei 56 f, wenn ich das richtig sehe. Da haben wir übrigens auch bisher geregelt: Unterlagen über Beihilfen, Heilfürsorge, Heilverfahren, Unterstützung, Erholungsurlaub, Erkrankung, Umzugs- und Reisekosten sind fünf Jahre nach Ablauf zu vernichten. Jetzt haben wir eine Sonderregelung zu den für Beihilfezwecke eingereichten Belegen getroffen. Sie dürfen ausgesondert und vernichtet werden, wenn sie zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden. Das bedeutet übrigens, dass sie im Zweifel schneller vernichtet werden, weil die Beihilfedinge nicht ad infinitum aufgehoben werden müssen. Wenn das Ding abgerechnet ist und es keine Widersprüche und Ähnliches gibt, dann kann das irgendwann vernichtet werden. Das entspricht im Übrigen dem, was Sie heute schon bei der Krankenkassenabrechnung

18 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 18 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/vo - der privaten Krankenkassen haben. Normalerweise bekommen Sie nämlich die Belege von denen gar nicht mehr zurück, sondern sie werden für eine kurze Zeit gescannt, und die Originale gehen gleich in den Reißwolf. Wer das einmal gemacht hat und dann einmal eine Unterlage braucht, wird feststellen, dass ihm von der Krankenkasse freundlich mitgeteilt wird: Die Originalunterlage ist nicht mehr da. Sie ist schon weg. Mit der Bearbeitung ist die Originalunterlage vernichtet worden. 56 g automatisierte Verarbeitung von Personalakten haben wir jetzt in den 91 übernommen und haben das eigentlich nur redaktionell verarbeitet. Bisher war eine Übermittlung nur nach Maßgabe des 56 d zulässig, jetzt nach Maßgabe des 88, weil sich die Vorschrift geändert hat. Personalakten im Sinne des 56 a sind jetzt nach 85 zu führen usw. Im Grunde hat sich nichts Sensationelles verändert. Bei den Unterlagen, die aufgehoben werden, ist eine Veränderung dadurch passiert, dass wir die Unterlagen über Erkrankungen nicht nach fünf Jahren vernichten, weil sich aus derartigen Unterlagen später evtl. dienstrechtliche Fragestellungen, Versetzungen in den Ruhestand oder etwas Ähnliches ergeben können. Das ist die Konsequenz. Ich halte es auch nicht für unbillig, dass die Unterlagen dann weiter aufgehoben werden. Bei 56 Personalakten übernehmen wir weitestgehend das, was bisher schon im Landesbeamtengesetz geregelt ist, und schaffen hier kein sensationell neues Recht teilweise zur Empörung, dass alles nicht sensationell ist. Wir machen eben nur Anpassung an Beamtenstatusgesetz. Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank! Gibt es aus der Sicht der Anzuhörenden noch Anmerkungen? Bitte, Herr Jetschmann! Joachim Jetschmann (dbb): Ich würde gern auf das eingehen, was Herr Dr. Körting zu Herrn Ratzmann gesagt hat. Ich will nicht für Herrn Ratzmann sprechen, aber ich muss etwas geraderücken. Der dbb hat nicht gefordert, dass im Rahmen einer Regelung zur Beteiligung der Spitzenorganisationen über eine Hintertür das Streikrecht für die Beamtinnen und Beamten eingeführt wird. Das muss ich nachdrücklich zurückweisen. Das sind Grundfesten des Berufsbeamtentums, die da berührt werden. Das habe ich nicht vorgeschlagen. Wer das vorschlägt, muss wissen, dass er dann das Berufsbeamtentum insgesamt in Frage stellt. Ich habe auch nicht vorgeschlagen, dass über eine Dienstrechtsreform, die möglicherweise ins Haus steht, eine Anpassung des Beamtenrechts an das Tarifrecht erfolgt. Ich will noch einmal deutlich machen, dass hier seit Jahrzehnten, vielleicht auch seit Jahrhunderten, ein eigenständiger Weg gegangen wird. Das geltende Beamtenrecht verbietet es eigentlich, hier eine Formel zu finden, wie man das Beamtenrecht weitgehend an das Tarifrecht anpasst, um über diesen Weg das sind Diskussionen, die insbesondere in Berlin vielfach hochkommen zu einem einheitlichen Dienstrecht zu kommen. Das ist nicht das, was der dbb befürwortet. Eine weitere Anmerkung geht in Richtung Landespersonalausschuss. Da muss ich dem Senator nachdrücklich widersprechen. Der Landespersonalausschuss ist zu keiner Zeit zur Klärung beamtenpolitischer Fragen herangezogen worden und hat zu keiner Zeit zu diesen Stellung genommen, sondern es ging in der Regel um die Einhaltung beamtenrechtlicher Grundsätze. Das kann ich insbesondere als langjähriges Mitglied des Landespersonalausschusses sagen. Das hat sich in der Praxis bewährt. Die Einflussmöglichkeiten, die der Landespersonalausschuss einmal hatte, haben mit dazu geführt, dass auf die obersten Dienstbehörden und die Dienstbehörden sehr wohl Einfluss genommen worden ist, dass sie beamtenrechtliche Vorschriften auch einzuhalten haben. In vielen Fällen hatten wir im Landespersonalausschuss mit dafür zu sorgen, dass dem politischen Willen der obersten Dienstbehörden, insbesondere der Senatorinnen und Senatoren und des Regierenden Bürgermeisters, nicht Rechnung getragen wurde, weil beamtenrechtliche Grundsätze nicht beachtet worden sind, etwa wenn sie Ausnahmen bei der Besetzung von Stellen, auch bei der Einstellung von freien Bewerberinnen und Bewerbern, haben wollten. Ganz besonders zu nennen ist die Regelung, dass Planstellen der Beamtinnen und Beamten öffentlich auszuschreiben sind. Das, was wir zurzeit vielfach in der Berliner Verwaltung erleben, ist nicht im Einklang mit den Grundsätzen des Landesbeamtengesetzes über die öffentliche Ausschreibung. Da wird zurzeit ohne dass ich jetzt ein Beratungsgeheimnis des Landespersonalausschusses preisgebe sehr hart darüber diskutiert, ob die Regelung über die Ausnahmeregelung der Ausschreibungspflicht von Planstellen nicht restriktiver gefasst wird, um zu verhindern, dass Dienstbehörden und oberste Dienstbehörden sehr großzügig über die Pflicht nach Artikel 33 des Grundgesetzes hinweggehen, nämlich die Vergabe öffentlicher Ämter nach

19 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 19 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/vo - einer öffentlichen Ausschreibung und entsprechender Personalauslese vorzunehmen. Insofern hat der Landespersonalausschuss eine große Bedeutung, und es wäre sehr wünschenswert, wieder dazu zurückzukehren, insbesondere hinsichtlich der Tatsache, dass sich Beamtinnen und Beamte in grundsätzlichen Fragen direkt an den Landespersonalausschuss wenden können, auch wenn das in der Vergangenheit nicht sehr häufig vorgekommen ist. Aber es gab in den 90er-Jahren so viele Fälle, wo es das Beamtenrecht geradezu notwendig machte, dass sich Kolleginnen und Kollegen an den Landespersonalausschuss wandten. Dies scheint mir eine Einrichtung zu sein, die es nicht nur beizubehalten, sondern auch mit zusätzlichen oder ehemaligen Aufgaben zu versehen gilt. Der Hinweis zur Beamtenversorgung: Da kann ich nur appellieren, nicht so lax, wie der Senator das eben gemacht hat, darüber hinwegzugehen oder einzelne Punkte aus dem Beamtenversorgungsrecht zu nennen, die teilweise auch noch falsch dargestellt worden sind, als Reformansätze zu bezeichnen. Es geht aus meiner Sicht darum, möglicherweise das, was im Beamtenversorgungsgesetz des Bundes kodifiziert ist, beizubehalten, um die Einheitlichkeit zu gewährleisten. Insofern teile ich das, was Herr Senator Körting gesagt hat: Man müsse abwarten, wie sich diese Entwicklung im Kreise der Länder zeigt. Denn auch da ist die Euphorie: Wir machen jetzt alle ein eigenes Beamtenversorgungsrecht gewichen, weil die Regelungen einheitlich sein müssen und nicht jedes der 16 Länder u. U. Eigentümlichkeiten zu regeln versucht, die in keiner Weise mehr mit dem Grundsatz der Flexibilität übereinstimmen. Wegen der Einheitlichkeit der Versorgung müssen wir auch sicherstellen, dass eine Flexibilität besteht, dass man also auch von Bundesland zu Bundesland und von Dienstherr zu Dienstherr wechseln kann und nicht u. U. 16 oder 17 Beamtenversorgungsgesetze hat, die dann auch noch hinsichtlich der Anrechnung oder Nichtanrechnung von Zeiten gegensätzlich sind. Zum Besoldungsrecht will ich das, was ich eingangs sagte, noch einmal unterstreichen. Es muss eine Regelung gefunden werden, wie wir das jetzige Besoldungsdienstalter durch eine andere Regelung ablösen. Aber auch da würde ich darum bitten auch diesen Ausschuss, dass man das hinsichtlich der Auswirkungen in Ruhe prüft, denn allein die pauschale Behauptung in den Raum zu stellen, das Besoldungsdienstalter müsse abgeschafft werden, weil man möglicherweise Regelungen des AGG zu beachten habe, hilft uns an der Stelle nicht weiter, sondern es kommt darauf an, eine Regelung zu haben, die auf lange Sicht Bestand hat, nicht nur für drei oder vier Jahre, um in der nächsten Legislaturperiode möglicherweise wieder ein neues Bezahlungssystem und neue Grundsätze zu haben. Insofern möchte ich an diesen Ausschuss und insbesondere an den Senat appellieren, das mit Ruhe und Bedacht vorzubereiten. Eine letzte Bemerkung zum Laufbahnrecht: Ich möchte noch einmal betonen, dass wir gern bereit sind, an der Gestaltung des Laufbahnrechts mitzuarbeiten. Bisher können wir nicht feststellen, dass die Spitzenorganisationen in irgendeiner Form die Möglichkeiten haben, an dem Diskussionsprozess teilzunehmen, geschweige denn, dass sie gezielt über das, was geplant ist, informiert werden. Insofern wiederhole ich das, was in der schriftlichen Vorlage an Sie herangetragen worden ist, dass doch eine Regelung über die Beteiligung im Rahmen des 83 erfolgt; denn es ist nicht so, wie Herr Senator Dr. Körting es dargestellt hat, dass jederzeit über alles gesprochen wird. Ich weiß, dass der dbb Berlin dem Senator für Inneres und Sport vor vier Monaten eine konkrete Tagesordnung vorgelegt hat, und seit vier Monaten warten wir darauf, dass wir vom Senator einen Termin benannt bekommen, um ein Gespräch zu führen. Insofern bedarf es dringend einer Regelung wenn nicht noch ein Wunder passiert. Danke! Vorsitzender Peter Trapp: Vielen Dank, Herr Jetschmann! Herr Schönberg, bitte! Eberhard Schönberg (DGB): Ich verspreche, es ganz kurz zu machen, aber ich muss auch auf die etwas eigenwillige Interpretation des Gewerkschaftswillens vonseiten des Innensenators eingehen. Ich habe zu Beginn gesagt: Es dreht sich um Beamtinnen und Beamte. Wir sind uns des besonderen Verfassungsstatus der Beamten bewusst. Es geht hier auch nicht um Tarifrecht für Beamte, sondern schlicht und ergreifend um Beteiligungsrechte für Beamtinnen und Beamte und das vor dem Hintergrund einer nicht ganz unmaßgeblichen Veränderung der Gesetzeslage, denn der alte 60 und die Zeit vor der Föderalismusreform I waren von sehr begrenzten Einwirkungsmöglichkeiten des Landes Berlin auf die Beamten geprägt. Das wurde nämlich im Bund geregelt. Das hat sich vollständig verändert, das heißt, das Land Berlin regelt ab jetzt und sofort die Besoldung, die Versorgung, die Laufbahn und alles, was damit zusammenhängt. Hier ist unsere Bitte, Beamten- und Tarifrecht nicht zu verwechseln, und die Forderung der DGB-Gewerkschaften

20 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 20 Wortprotokoll InnSichO 16 / 39 - we/vo - auf Teilhabe an dieser Entwicklung, die wesentlich weiter geht, als dies in der Vergangenheit der Fall war,. Dass die Innenverwaltung das nicht will, wir kennen uns lange genug verstehe ich. Es macht Arbeit, das ist klar. Aber die Frage ist, ob man mit seinen Beschäftigten so umgeht, wie der Herr Senator Sprache ist ja manchmal verräterisch es gesagt hat: Denen erzähle ich dann was. Ich erzähle denen ja alles. Das ist schön, wir möchten es aber nicht unbedingt nur erzählt bekommen. Wir möchten auch mitwirken. Wir können Ihnen, wenn Sie Interesse haben, den Schriftverkehr der letzten zwei, drei Jahre zu Beteiligungsvorhaben nach 60 LBG zur Verfügung stellen. Sie werden wie auch bei diesem Dienstrechtsänderungsgesetz feststellen, dass die Gewerkschaften immer Unrecht haben. Es wird im Grunde genommen keiner Empfehlung, keiner Bitte, keiner Forderung, keinem Vorschlag gefolgt. Es wird beschrieben, warum es nicht geht. Dass man darauf eingeht, ist die absolute Ausnahme. Nun frage ich Sie, ob Sie wirklich glauben, dass Gewerkschaften so schlimm sie auch sind immer Unrecht haben. Das entspricht nicht den normalen menschlichen Lebensabläufen. Irgendwann haben wir auch Recht, wir kriegen es nur nicht. Deshalb geht es darum, für die Beamten vertragliche Regelungen zu erreichen das war s!, und nicht um ein Vermischen. Davon ist überhaupt nicht die Rede, und das ist auch nicht die Frage der Beteiligung in dieser Anhörung. Vorsitzender Peter Trapp: Bitte, Herr Januszewski! Uwe Januszewski (Hauptpersonalrat): Ich möchte nur ganz kurz ergänzen, weil es vom Innensenator so dargestellt worden ist, als würden wir bestimmte Sachen kritisieren, die wir gar nicht kritisiert haben. An der Reisekostenregelung in 77 Abs. 6 ist keine Kritik geäußert worden. Insofern, sehr geehrter Herr Senator, verstehe ich nicht, warum Sie den Punkt, ins Umland zu reisen, als besonderes Problem schildern. Dies ist von keiner Seite, auch nicht im Hauptpersonalrat, kritisch diskutiert worden, sondern wir haben gesagt: Es ist eine vernünftige Regelung, wenn man, was die Umlandkreise betrifft, sagt, an dieser Stelle gilt das Reisenkostenrecht nicht. Wir haben aber gesagt: 77 Abs. 3 ist kritikwürdig, und das bitten wir in den Beratungen zu berücksichtigen. Auch bei der Frage von Versetzungen und Abordnungen von Beamten haben wir nicht kritisiert, dass sie woanders eingesetzt werden sollen. Wir haben lediglich darauf hingewiesen und das bitte ich auch in den Beratungen zu berücksichtigen : Bei einem Dienstherrenwechsel gegen den Willen des Beamten sollten zwingende dienstliche Gründe eine Rolle spielen. Ob jemand im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten oder im Bezirksamt XY arbeitet, ist egal völlig d accord! Diese Flexibilität muss sein. Aber eine Versetzung zu einem anderen Dienstherrn, also nicht mehr zum Land Berlin, sondern zu einer Stiftung oder Anstalt, sollte nur möglich sein, wenn es zwingende dienstliche Gründe oder ein öffentliches Interesse gibt. Dienstliche Gründe allein sind hier nicht ausreichend. Wir haben also das, was Sie vorhin vortrugen, gar nicht kritisiert. Zum Thema LPA nur noch der Hinweis, den ich vorhin schon nannte: Es gibt dieses Gremium laut Beamtengesetz. Wir sind verwundert, dass man ihm zukünftig zehn Paragrafen widmet, obwohl es weniger Rechte hat. Insofern würden wir es begrüßen, dass man sich noch einmal das ansieht, was die beiden Kollegen eben an Wünschen für den LPA geäußert haben. Zum Thema Personalaktenrecht: Es ist immer gut, wenn man die Fassungen miteinander vergleicht. Schön ist es aber nur, wenn man dann auch einmal 56 alt mit der Neufassung vergleicht. Sie haben nicht vorgelesen, dass man hier im Rahmen der Datensicherung Änderungen vornehmen kann. Das ist vorhin in Ihrer Darstellung zum Thema Personalaktenrecht von Ihnen unterschlagen worden. Uns geht es darum, dass Personalaktendaten so abgesichert sind und zwar nach dem neuesten Stand der Technik, dass Dritte kein Einsichtsrecht haben. Sie haben leider, liebes Abgeordnetenhaus, die personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte bei der IT-Technik vor Kurzem eingeschränkt, und nun erleben wir, dass in einem weiteren Gesetz noch Tür und Tor dafür geöffnet wird, dass man die Personalakten nicht unbedingt nach dem neuesten Stand der Technik sichern muss. Das ist das, was wir kritisieren. Die Einsichtnahme des örtlichen Datenschutzbeauftragten halten wir für möglich. Sie sollte dann aber mit dem Beschäftigten abgesprochen sein, oder er sollte informiert werden, dass Einsicht in seine Personalakte genommen wurde. Der andere Punkt, der hier nicht aufgeführt worden ist und zu dem sich die Verwaltungsseite bisher auch nicht geäußert hat: Ein Verzeichnis, welche Akten in welchen Teilen geführt werden, elektronisch oder per

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