Studiinfo: Magazin für Studienplatzbewerbung und Studienstart

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1 Studiinfo: Magazin für Studienplatzbewerbung und Studienstart Mediadaten 2013 Preisliste Nr. 13 gültig ab

2 2 AMF 1 Über Studi-Info Ein starkes Doppel verabschiedet sich Nach jahrzehntelanger Herausgabe hat die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) beschlossen, das Magazin hochschulstart.de ab 2013 einzustellen. Die letzte Ausgabe, das Sommersemester 2013, beendete damit die erfolgreiche Magazingeschichte, welche vor fast 40 Jahren unter dem Namen zvs info begann und von Ausgabe zu Ausgabe zig-tausende Abiturienten und Studieninteressierte zuverlässig und pünktlich zum Thema Studienplatzbewerbung informierte. STUDI-Info wurde seit 2004 als Supplement jeder Ausgabe von hochschulstart.de beigelegt. Während hochschulstart.de ausschließlich offizielle Informationen, Termine und Fristen zur Hochschulzulassung veröffentlichte, war es Aufgabe von STUDIInfo den redaktionellen Bogen direkt in die Lebenswelt der Abiturienten und Studieninteressierten zu spannen. Verpackt in ein frisches und zielgruppengerechtes Layout informierte STUDIInfo zu spannenden Themen wie Der Weg zum Traumberuf, Medizinertest, Studium, Ausbildung oder beides?, Praktika und Auslandserfahrung, ließ Experten zu Wort kommen oder gab unzählige geldwerte Tipps und Kurzinfos. Sagen Auf Wiedersehen : Das Doppelpack hochschulstart.de und STUDIInfo verabschiedet sich. Ein neues und besseres STUDI-Info stellt sich vor Unter dem neuen Untertitel Magazin für Studienplatzbewerbung und Studienstart tritt STUDI-Info in die thematische Nachfolge des bisherigen Trägerheftes und übernimmt ab sofort auch die Berichterstattung zu dem wichtigen Thema Studienplatzbewerbung und Hochschulzulassung. Auf nun mehr rund 60 Seiten fokussiert STUDI-Info dabei nicht nur das Bewerbungsverfahren für die medizinischen Fächer, sondern stellt auch das Zulassungsverfahren für staatliche Universitäten und Fachhochschulen mit örtlichem NC, private Hochschulen und duale Studiengänge dar. Antworten auf die vielen Fragen, die mit der Studienaufnahme und dem Beginn einer neuen Lebensphase verbunden sind, gibt STUDI-Info in seinen Sonderthemen. Dort wird in gewohnter Magazin-Qualität zu Themen wie: Bafög, Studienkredite, erste Wohnung, Reisen, E-Learning oder Mobilität berichtet. Regionalthemen sowie viele nutzwerte Tipps und Infos runden das Themenspektrum ab.

3 3 AMF 1 Über Studi-Info Ohne STUDI-Info geht es nicht Die Verkürzung der Schulzeit, die Aussetzung der Wehrpflicht, aber auch die generell steigenden Abiturientenzahlen und eine größer gewordene Studierneigung - all diese Faktoren führen dazu, dass die Bewerbung um einen Studienplatz nicht einfacher geworden ist. Neben der zentralen, bundesweiten Vergabe der medizinischen Fächer (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) können sich Studieninteressierte für regional zulassungsbeschränkte Fächer über das Portal hochschulstart.de und bei den Hochschulen direkt bewerben. Auch für die Anmeldung bei privaten Hochschulen oder Anbietern von Dualen Studiengängen sind Termine und Regularien einzuhalten. STUDI-Info, das Magazin für Studienplatzbewerbung und Studienstart, informiert Abiturienten und Studieninteressierte umfassend zu diesem wichtigen Thememkomplex. Hier finden die Gymnasiasten, aber auch ihre Eltern, Lehrer, Berater und Mentoren relevante, aktuelle und verlässliche Informationen zu den Bewerbungs- und Vergabeverfahren. STUDI-Info erscheint bundesweit in hohen Auflagen (WiSe 2013/14: rd , SoSe 2014: rd Exemplare). Teilbelegungen sind möglich. Alleinstellungsmerkmal: STUDI-Info ist das einzige Magazin zum Themenkomplex Studienplatzbewerbung und Hochschulzulassung. Hier finden die Studienplatzinteressierten relevante Informationen übersichtlich und klar strukturiert zusammengefasst. Verteilung der Auflage von STUDI-Info (Basis: Planung WS 2013/14) Gymnasien 59 % Hochschulen 13 % Agenturen für Arbeit 22 % Behörden/Institutionen 4 % Sonstige 1 % Einzelversand 1 % Der Vertrieb ist bestens organisiert Gymnasien Beratungsstellen Behörden Institutionen Berater Multiplikatoren Eltern An STUDI-Info, dem Magazin für Studienplatzbewerbung und Studienstart, kommt kein Abiturient und Studieninteressierter vorbei. Das Magazin wird an relevante Verteilstellen wie Gymnasien, Studienberatungsstellen der Hochschulen sowie Berufsberatungsstellen der Agenturen für Arbeit oder Anbieter von Freiwilligendiensten kostenlos verteilt. Auf Anfrage kann STUDI-Info auch im Einzelversand gegen Zahlung einer Schutzgebühr bezogen werden. STUDI-Info ist auch wichtige Informationsquelle für Lehrer und Studienberater in den Hochschulen und Bundesagenturen für Arbeit. Sie erhalten das Magazin zur Information und Informationsvermitt lung an Interessierte. Dadurch wird die Zahl der Kontakte deutlich erhöht. STUDI-Info informiert in den Gymnasien, an der Universität, bei der Studienund Berufsberatung

4 4 AMF 1 Über Studi-Info Beispiel: Medizin Einen wichtigen Themenschwerpunkt bildet das Bewerbungsverfahren um die medizinischen Fächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Für diese Fächer gilt ein bundesweiter Numerus clausus. Die Verteilung der Studienplätze erfolgt über hochschulstart.de in Dortmund. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht hier beispielhaft wie Angebot von und Nachfrage nach Studienplätzen auseinanderklaffen. Angebot und Nachfrage: NC Studienfächer zum WS 2012/2013 Ohne Bewerbung keinen Studienplatz Profitieren Sie von der hohen Themenrelevanz Unser Thema Studienplatzbewerbung und Studienstart berührt Ihre Zielgruppe, die Abiturienten und Studieninteressierten, essentiell. Für sie geht es um die berufliche Zukunft. Kaum ist die Hürde des Abiturs genommen, stehen sie vor der nächsten: Einem direkten unverzögerten Studienstart. Da auf vielen begehrten Studienfächern entweder ein bundesweiter oder ein universitätsinterner (regionaler) Numerus clausus liegt, ist eine einfache formlose Einschreibung oft nicht möglich. Der Interessent muss sich bewerben und zum überwiegenden Teil einem Auswahlverfahren stellen. Je nach Studienfach, Hochschule oder Studienart gibt es unterschiedliche Bewerbungs- und Zulassungsverfahren. STUDI-Info, Magazin für Studienplatzbewerbung und Studienstart, informiert ausführlich über die unterschiedlichen, zum Teil komplexen Verfahren und gibt praktische Hilfestellung für eine erfolgreiche Bewerbung. Medizin 8989 Pharmazie Tiermedizin Zahnmedizin Beispiel: regionaler NC Begehrte Fächer wie BWL, Architektur oder Psychologie unterliegen oft einem regionalen NC Angebot Nachfrage Anteil zulassungsbeschränkter Studiengänge (Stand Oktober 2012) Psychologie an Universitäten 85 % BWL an Universitäten 73 % BWL an Fachhochschulen 60 % Architektur an Universitäten 62 % Architektur an Fachhochschulen 67 %

5 5 AMF 1 Über Studi-Info Das richtige Umfeld für Ihre Werbung STUDI-Info erscheint in der Regel mehrere Monate vor Abgabetermin der Studienplatzbewerbung. Das garantiert den Interessenten eine lange und intensive Nutzungsdauer. Lange Gebrauchszeiten in der Bewerbungsphase Gebrauchszeit der Wintersemester-Ausgabe: April bis Oktober Gebrauchszeit der Sommersemester-Ausgabe: November bis März Ihr Inserat befindet sich in einem äußerst aufmerksamkeitsstarken Umfeld. Denn um für die Bewerbung relevante Informationen verwerten zu können, muss STUDI-Info intensiv gelesen werden. Wichtige Infos für die erste Studienphase: In den Sonderthemen von STUDI-Info erhalten die jungen Studieninteressierten wichtige praxisorientierte Informationen für den Studienstart und die ersten Semester. Das Magazin hat damit eine zeitliche Relevanz, welche weit über die Bewerbungsphase und den Erhalt eines Studienplatzes hinausgeht. In den nächsten Jahren wird die Zahl der Studienbewerber weiter steigen. In 2013 wird dieser Trend durch das doppelte Abitur in NRW noch einmal gesteigert. Doppeltes Abitur sorgt für mehr Studienplatzbewerber Bereits in 2011 und 2012 verzeichneten die Universitäten und Hochschulen aufgrund des verkürzten Abiturs (G8) und des weggefallenen Wehrdienstes deutlich mehr Studienplatzbewerbungen als in den Jahren zuvor. Dieser Trend wird sich fortsetzen. In 2013 entlässt Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Bundesland zwei Abiturjahrgänge. Profitieren Sie von diesem Trend! G8 und doppelter Abiturjahrgang Baden-Württemberg 2012 Bayern 2011 Berlin 2012 Brandenburg 2012 Bremen 2012 Hamburg 2010 Hessen 2012, 2013, 2014 verstärkte Jahrgänge Mecklenburg-Vorpommern 2008 Niedersachsen 2011 Nordrhein-Westfalen 2013 Rheinland-Pfalz bis 2016; nur als Modellversuch in Ganztagsschulen Saarland 2009 Sachsen seit 1949 Sachsen-Anhalt 2007 Schleswig-Holstein bis 2016 Thüringen seit 1949

6 6 AMF 1 Über Studi-Info Themenplan 2013 Ein Überblick Kurz und bündig Professionelle Hilfe: Medizinische Fächer Der Medizinertest Hochschulverzeichnis Uni, Fachhochschule, Private Hochschule oder Duales Studium? Tipps und Termine zu Bewerbungsverfahren und Studienplatzbewerbung Die Studienberatung Bewerbung mit AntOn (Onlineformular der SfH) Mehr Chancen auf einen Studienplatz? Die Medizinischen Universitäten in Deutschland Regionaler NC: Das dialogorientierte Bewerbungsverfahren bei hochschulstart.de Direkte Bewerbung an den Hochschulen Nur in Teilregionen Studieren in Nordrhein-Westfalen Studieren in Deutschland: der Nordosten Studieren in Deutschland: der Südwesten Private Universitäten Aufnahmeantrag contra Bewerbung Studienplatzabsage - Wartezeit sinnvoll nutzen Was nun? Die Studienplatzklage Studieren im Ausland 8 Info Thema: Duale Studiengänge Thema: Duale Studiengänge Info 9 Duale Studiengänge Abiturienten haben die Qual derwahl,denn allevarianten haben Vor- und Nachteile.Der direkte Einstieg ins Berufsleben gelingt am besten mit einer praxisorientierten Ausbildung,für die der Arbeitgeber in der Regel ein Gehalt bezahlt.studierende erhalten dagegen wertvolle Einblicke in theoretische Abläufe und haben meist bessere Aufstiegschancen.Dafür stehen sie oft vor dem Knackpunkt Studienfinanzierung.EinWeg,der allevorteile miteinander kombiniert,ist das duale Studium. Ausbildung? Oder Studium? Karriere clever kombiniert NAME DES REDAKTEURS Duale Studiengänge verbinden eine Ausbildung in einem Unternehmen mit einem Studiengang. Dies funktioniert am besten dort, wo sich Theorie und Praxis sinnvoll ergänzen und ineinander verzahnen, zum Beispiel bei Betriebswirtschaft, Maschinenbau, Informatik, Elektrotechnik und Ingenieurswesen. Entsprechend gibt es in diesen Bereichen auch die meisten Angebote für duale Studiengänge. Absolventen halten in der Regel zwei Abschlüsse in der Hand: Auf der universitären Seite ist dies meist der Bachelor, ergänzt um die unternehmensinterne Ausbildung mit einem von der IHK oder anderen Einrichtungen anerkannten Berufsabschluss. Für die Dauer der Ausbildung zahlt der ausbildende Betrieb ein Gehalt und kommt für die Studiengebühren auf. Die Details eines dualen Studienganges Dauer und Präsenzzeiten an der Hochschule beziehungsweise im Unternehmen, Höhe des Gehalts und andere Fragen richten sich nach Einzelfall und Art des angebotenen Ausbildungsweges. In jedem Fall kooperieren Ausbildungsbetriebe und Hochschulen eng miteinander. Da alle beteiligten Partner von einer solchen Regelung profitieren, ist das Duale Studium eine echte Win-win-win - Situation. DassinddieVorteileaufeinenBlick: DieStudierenden: Unternehmen: Hochschulen: Praxis,FinanzenundguteKontakte Fachkräfte früh binden Konstanter Zulauf von Junge Menschen, die am Anfang ihrer Ein neuer Mitarbeiter, von dem man genau Studierenden,enge Partnerschaft Berufsausbildung stehen, können umfassende wissenschaftliche Theorie mit Betrieb und seine Abläufe bestens kennt In Zeiten des demografischen Wandels öf- weiß, was er kann - und was nicht. Der den mit Unternehmen Praxiserfahrung kombinieren. Da das ausbildende Unternehmen ein Gehalt zahlt griert hat. Der neben einer Ausbildung pen. Duale Studiengänge sichern ihnen und sich in den Kreis der Kollegen intefnen sich Hochschulen für neue Zielgrup- und für die Studiengebühren aufkommt, einen Hochschulabschluss vorweisen einen konstanten Zulauf von Studierenden,dieForschungprofitiertvonderengen sind Absolventen schon früh finanziell kann. Ein Traum? Nicht unbedingt, denn unabhängig. Daneben profitieren sie von für Unternehmen, die eine duale Ausbildung anbieten, sind solche Neuzugänge KooperationmitUnternehmen. den zahlreichen Kontakten, die sie schon während der Lehrjahre im Unternehmen Realität. Die Investition lohnt sich fast knüpfenkönnen. immer, denn in Zeiten des Fachkräftemangels sind neue Mitarbeiter, die gut ins Unternehmen passen, und auf die Verlass ist, rar gesät. Daher sind duale Studienund Ausbildungsgänge eine ideale Möglichkeit, die begehrten Fachkräfte früh zu identifizierenundansichzubinden. Ich bin das Beispiel einer kurzen aber aussagekräftigen Bildlegende. Gute Erfahrungen mit dualen Ausbildungsgängen hat die Finanz Informatik, der IT-Dienstleister der Sparkassen Finanzgruppe, gemacht. Schulabgänger können bei dem Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main den dualen Studiengang zum Bachelor of SciencefürWirtschaftsinformatikabsolvieren. Beim Studienschwerpunkt Bank kooperiertdasunternehmendazumitderdualen Die Theoriephasen an den Hochschulen und die Hochschule Baden-Württemberg in Mannheim, Auszubildende mit dem Praxisphasen im Betrieb Schwer- punkt Systemintegration lernen die theoretischen Grundlagen an der Hochschule Weserbergland in Hameln. Unsere Ausbilder und die Fachabteilungen sind begeistert von den Möglichkeiten dieser Ausbildung, schildert Claudia Feigk, Abteilungsleiterin Aus- und Weiterbildung bei der Finanz Informatik, die interne Resonanz. Die Theoriephasen an den Hochschulen und die Praxisphasen im Betrieb dauern jeweils zwei bis drei Monate. Durch diese Blockung ist es möglich, die Studierenden in den Arbeitsablauf voll zu integrieren. Das Zusammenspiel von Theorieund Praxisphasen optimiert den Nutzen für die FI und für die Studierenden. Während ihrer Ausbildung im Betrieb arbeiten die Studierenden in echten Projekten und bekommen früh Verantwortung übertragen. Sie sammeln schnell Erfahrungen und profitieren von der Unterstützung durch Ausbilder, Kollegen und Mitstudierenden. Im Rahmen der Einführung zu Beginn des Studiums lernen die zukünftigen Wirtschaftsinformatiker alle GeschäftsbereichederFinanzInformatikkennen.Währendderpraktischen AusbildungsindsieeinerfestenOrganisationseinheit,internkurz»Nach der Ausbildung eröffnen sich den Berufsanfängern hervorragende Jobperspektiven, die meisten von ihnen werden in der Regel gleich vom Ausbildungsbetrieb übernommen.«claudiafeigk,abteilungsleiterinaus-undweiterbildungbeiderfinanzinformatik als OE bezeichnet, zugeordnet. Diese OE bleibt während der gesamten Zeit konstant, was viele Vorteile bietet. Mirko Reinken, angehender Wirtschaftsinformatiker im fünften Semester: DurchdasPrinzipderEinsatz-OEhabeichdieMöglichkeit,komplexe Systeme und Zusammenhänge auch über mehrere Semester hinweg immer besser kennenzulernen, um darauf aufbauend produktiv an konkreten Aufgaben meiner Abteilung mitarbeiten zu können. In der zweiten Praxisphase durfte ich beispielsweise bereitseinprogrammzurfehlerauswertungvongeldautomatenverfügungen schreiben, das direkt in den Echtbetrieb übernommen wurde. Trotz dieser hohen Eigenverantwortung wurde ich allerdingsnieinskaltewassergeworfen,dennnebenmeinemfest zugeordneten Betreuer helfen mir auch die anderen Kollegen immergerneweiter. Trotz doppelter Ausbildung mit hoher Intensität kommen Freizeit und Erholung nicht zu kurz. Claudia Feigk: Wir über-nehmen die Studiengebühren und unterstützen unsere Absolventen finanziell über die Ausbildungsvergütung hinaus, damitsiesichamhochschulstandorteinzimmermietenkönnen. Damit sind sie nicht wie andere Studierende auf einen Nebenjob Spezial Dual Studieren- doppelt Bewerben? Aktuelle Sonderthemen zum Themenkomplex Studienstart und Karriere. Änderungen vorbehalten.

7 7 AMF 1 Titelporträt 1 Titel: STUDI-Info, Magazin für Studienplatzbewerbung und Studienstart (vormals STUDIInfo, Magazin für Ausbildung und Karriere, Supplement von hochschulstart.de) 2 Kurzcharakteristik: siehe Seite 3 und 4 3 Zielgruppe: Abiturienten und Studieninteressierte, Eltern, Lehrer, Studien- und Berufsberater sowie weitere Mentoren 4 Erscheinungsweise: Wintersemester (März/April) Anzeigenschluss: Druckunterlagenschluss: Sommersemester (Oktober/November) Anzeigenschluss: Druckunterlagenschluss: Heftformat: DIN A4 beschnitten: mm unbeschnitten: mm 3 mm Beschnitt je Anschnittkante Satzspiegel mm 2 Spalten: je 90 mm 3 Spalten: je 59 mm 6 Jahrgang: 10. Jahrgang 7 Schutzgebühr: 3,80 e 8 Organ: [. /. ] 9 Mitgliedschaft: [. /. ] 10/11 Verlag und Herausgeber: Aschendorff Verlag GmbH & Co.KG, Media & Sales Herbert Eick, Verlagsleiter Media & Sales Irmgard Götze, Koordination STUDI-Info 11 Herausgeber: Soester Straße 13, Münster Telefon Telefax Anzeigen: Dieter Makowski, Anzeigenverkaufsleiter Aschendorff Media & Sales Anzeigenservice Soester Straße 13, Münster Anzeigenberatung Telefon Telefax zeitschriften@aschendorff.de 13 Redaktion: Unternehmensgruppe Aschendorff Claudia Bakker, Leitung Soester Straße 13, Münster 14 Umfangs-Analyse: WS 2012/ S. gesamt = 4 S. Anzeigen + 12 S. Redaktion SoSe S. gesamt = 4 S. Anzeigen + 12 S. Redaktion 14 Planung: WS 2013/ S. gesamt = 16 S. Anzeigen + 44 S. Redaktion SoSe S. gesamt = 16 S. Anzeigen + 44 S. Redaktion 15 Vertrieb: Aschendorff Media & Sales Soester Straße 13, Münster 16 Druckauflagen Wintersemester 2013/2014: rd Exemplare : Sommersemester 2014: rd Exemplare

8 8 AMF 1 Über Studi-Info Auflagenverteilung Gesamtbelegung Wintersemester gesamt Sommersemester gesamt rd Exemplare rd Exemplare Nielsen 6 Teilbelegung (nur im Themenbereich Studieren in... ) Nord-Ost Süd-West Auflagenverteilung: Wintersemester Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein, Thüringen (Nielsen 1,5,6 und 7) Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland (Nielsen 3a, 3b, 4) rd Exemplare rd Exemplare Nielsen 1 Nielsen 2 NRW (doppeltes Abitur 2013) Nord-Ost Nielsen 5 Nielsen 7 NRW Nordrhein-Westfalen (Nielsen 2) rd Exemplare Nord-Ost Süd-West Auflagenverteilung: Sommersemester Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein, Thüringen (Nielsen 1,5,6 und 7) Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland (Nielsen 3a, 3b, 4) rd Exemplare rd Exemplare Nielsen 3a Nielsen 3b Süd-West Nielsen 4 NRW Nordrhein-Westfalen (Nielsen 2) rd Exemplare

9 9 AMF P Preis: Gesamtbelegung Formate in Seitenteilen B H Satzspiegel in mm Wintersemester rd Exemplare Sommersemester rd Exemplare s/w 2c 3c/4c s/w 2c 3c/4c 1/1 hoch , , , , , ,- 1/2 hoch , , , , , ,- 1/2 quer /3 hoch /3 quer /4 hoch /4 quer /6 hoch /6 quer /8 hoch /8 haho /8 quer , , , , , , , , , , , , , , ,- 865, , , , , ,- 660,- 870, ,- mm-preis 60 er Spalte 17,55 22,60 28,60 8,55 11,55 13,55 mm-preis 90 er Spalte 26,30 33,30 42,30 12,70 16,70 19,70 Platzierungsaufschlag: 2. und 4. U.: 10% Aufschlag auf den s/w Preis (nur ganzseitig belegbar) Rabatte: Malstaffel: (ausschließlich für Anzeigenschaltungen) bei Disposition einer Anzeige in zwei aufeinander folgenden Ausgaben von STUDI-Info - 10 %. Alle Auf- und Zuschläge sind rabattfähig. Beilagen: - 25 g: 138,00 Exemplare Format: 205 mm B 292 mm H (Höchstmaß) Beihefter: auf Anfrage Beilagen und Beihefter müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Aufgeklebte Werbemittel: 65,00 pro Exemplare Nur möglich bei Schaltung einer Anzeige im Format: 1/1 Seite, 4c Lieferadresse und -termin: auf Anfrage Liefervermerk: STUDI-Info Ausgabe : Zahlungsbedingungen und Bankverbindung: Ust-Ident-Nr.: DE Bankverbindung: Konto-Nr.: , BLZ Sparkasse Münsterland Ost Zahlbar innerhalb 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum * Alle Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. Mehrwertsteuer, Zusatzfarben nur aus Euroskala

10 10 AMF F Formate Gesamtbelegung Alle Formate im Satzspiegel in mm (Breite Höhe) 1/1 Seite 1/2 Seite hoch 1/3 Seite hoch 1/4 Seite hoch 1/6 Seite hoch 1/8 Seite hoch /2 Seite quer 1/3 Seite quer 1/4 Seite quer 1/6 Seite quer 1/8 Seite quer

11 11 AMF P Preise: Teilbelegung (nur im Themenbereich Studieren in... ) NRW Wintersemester rd Exemplare Sommersemester rd Exemplare Formate B H s/w 2c 3c/4c s/w 2c 3c/4c 1/1 hoch , , , , , ,- 1/2 hoch , , , , , ,- 1/2 quer /3 hoch /3 quer /4 hoch /4 quer , , ,- 754, , , , , ,- 568,- 757,- 961,- Nord-Ost** Wintersemester rd Exemplare Sommersemester rd Exemplare 1/1 hoch , , , , , ,- 1/2 hoch , , , , , ,- 1/2 quer /3 hoch /3 quer /4 hoch /4 quer , , ,- 686,- 916, , , , ,- 516,- 688,- 873,- Süd-West** Wintersemester rd Exemplare Sommersemester rd Exemplare 1/1 hoch , , , , , ,- 1/2 hoch , , , , , ,- 1/2 quer /3 hoch /3 quer /4 hoch /4 quer * Alle Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. Mehrwertsteuer, Zusatzfarben nur aus Euroskala ** Gebietsdefinition s. S , , ,- 800, , , , , ,- 602,- 802, ,-

12 12 AMF F Formate Teilbelegung Alle Formate im Satzspiegel in mm (Breite Höhe) 1/1 Seite 1/2 Seite hoch 1/3 Seite hoch 1/4 Seite hoch Nord-Ost NRW Süd-West Auflagenverteilung NRW 1/2 Seite quer 1/3 Seite quer 1/4 Seite quer Wintersemester rd Exemplare Sommersemester rd Exemplare Nord-Ost Wintersemester rd Exemplare Sommersemester rd Exemplare Süd-West Wintersemester rd Exemplare Sommersemester rd Exemplare

13 13 AMF F Digitale Druckunterlagen Vor der Übermittlung Ihrer Anzeige senden Sie bitte einen Ausdruck der Anzeige. Außerdem benötigen wir bei Farbanzeigen ein farbverbindliches Proof. Anschrift: Aschendorff Media & Sales Münster Telefon Telefax Geben Sie dabei bitte auch Ihren Ansprechpartner für die Anzeigenübermittlung an. PDF-Dateien bevorzugt: Übermittlung per FTP: PDF-Erstellung möglichst unter Verwendung des Acrobat Distillers durchführen enthaltene Bilder nicht komprimieren Auflösung der Bilder nicht unter 300 dpi Schwarzweiß-Strich-Logos nicht unter 1200 dpi Auflösung Schriften einbinden keine RGB-Farben keine Schmuckfarben Die Zugangsdaten erhalten Sie, wenn Sie uns eine an folgende Adresse schicken: kundenvorstufe@aschendorff.de (Stichwort FTP-Zugang STUDI-Info) Der Dateiname/Ordner Ihrer Anzeige sollte mit den Buchstaben Studi für STUDI-Info beginnen. Übermittlung per Datenträger: Übersenden Sie uns Ihre CD oder DVD für Windows oder Macintosh. Programm-Dateien: Sie können uns Daten aus folgenden PC-Program men liefern: Adobe Illustrator in der Version bis CS 5 QuarkXPress bis Version 8 (PC), 7 (Mac) InDesign in der Version CS 5 (Bitte keine mit Microsoft-WORD oder PowerPoint gestalteten Dokumente senden! Wir können lediglich reine WORD-Textdateien weiterverarbeiten.) Dazu benötigen wir folgende Angaben: Mit welchem Programm wurde die Anzeige erstellt? Wurden Programmerweiterungen/Plug-Ins verwendet? Welche? Wie heißen die Dateien? Wie lauten die präzisen Namen aller verwendeten Schriften (auch die verwendeten Schriften in selbst erstellten Grafiken)? Am besten: Texte in Zeichenwege umwandeln. Wie heißen die Bilder und Grafiken, die in der Datei enthalten sind und in welchem Datenformat liegen sie vor? Sie müssen sicher stellen, dass auch alle Bilder/Grafiken mitgeliefert werden. Aus allen anderen Programmen benötigen wir bevorzugt PDF-Daten oder EPS-Daten mit TIF-Zusatz (Bildschirmdarstellung), eingebundenen Schriften und Bildern/Grafiken. In Anzeigen eingebundene Bilder benötigen eine Auflösung von 300 dpi. Dokument in endgültiger Fassung (Größe, S/W, Farbe) senden. Farbanzeigen: Raster/Linienstärken: Rückfragen zur Technik? Verwenden Sie bitte ausschließlich CMYK-Farben (Euroskala). Die Rastertonung sollte im Normalfall nicht unter 20 % liegen. Die Rasterweite stellen Sie bitte auf 133 lpi (= 54er Raster) ein. Dann rufen Sie uns bitte an: Telefon /- 241

14 14 AMF 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1 Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden (nachfolgend: Auftraggeber ) oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2 Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu den gleichen Konditionen abzurufen. 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6 Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. In diesem Fall müssen Aufträge für Anzeigen und Prospektbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen können Anzeigen und Beilagen zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht oder nach Wahl des Auftragnehmers nur gegen eine gesonderte Vergütung angenommen. Diese Vergütung entspricht der Summe, die der Verlag aufgrund der jeweils aktuellen Preisliste bei einer entsprechenden Eigenanzeige unter Berücksichtigung etwaig gewährter Nachlässe hätte verlangen können. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Verlag ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder aber wesentlich niedriger ist, als der nach den vorstehenden Grundsätzen zu zahlende Betrag. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Soweit der Verlag das Anzeigenvermittlungsgeschäft betreibt und sich der Herausgeber der entsprechenden Publikation das ausschließliche Recht vorbehalten hat, ohne nähere Begründung über die tatsächliche Veröffentlichung der Anzeige zu entscheiden, besteht kein Anspruch des Anzeigenkunden auf Veröffentlichung der gebuchten Anzeige, solange eine Freigabe durch den Herausgeber nicht erfolgt ist. 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, oder auf der schuldhaften Verletzung von Pflichten, die dem Vertrag das Gepräge geben (wesentliche Vertragspflichten/Kardinalpflichten), wobei die Ersatzpflicht in den letztgenannten Fällen auf den typischen vorhersehbaren Schaden und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt ist und Ansprüche wegen mittelbarer Schäden, Mangelfolgeschäden oder wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen sind. Weitergehende Haftungen des Verlags sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Mit Ablauf der Frist gerät der Auftraggeber in Verzug. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Ansprüche auf weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15 Der Verlag liefert mit der Rechnung für gestaltete Anzeigen auf Wunsch einen Anzeigenbeleg; bei Wiederholungsanzeigen nur von der ersten Anzeige. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren mindestens 20 v.h. bis zu Exemplaren mindestens 20 v.h. bis zu Exemplaren mindestens 20 v.h. über Exemplaren mindestens 10 v.h. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, können vernichtet werden. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.

15 15 AMF 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 19 Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20 Der Verlag ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiterzuverarbeiten. Der Verlag ist berechtigt, Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an dem Verlag verbundene Unternehmen weiterzugeben, soweit dies zur Auftragsabwicklung erforderlich ist. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Verlag beachtet. 21 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen a Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. b Anzeigen von Handel, Handwerk und Gewerbe, deren Auftraggeber in unserem Verbreitungsgebiet ansässig sind, Amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen gemeinnütziger Unternehmen werden zum ermäßigten Anzeigenpreis abgerechnet. Eine Provision kann Werbemittlern davon nicht gewährt werden. Diese Anzeigen werden jedoch provisioniert, wenn die Abrechnung zum Grundpreis erfolgt. c Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. d Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Die Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen gilt als gesonderter Auftrag; für die betreffende Ausgabe oder Kombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen. e Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden. f Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen, die erst beim Druckvorgang deutlich werden, begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks. g Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes und der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschlusstermin, bei Beilagenaufträgen 4 Wochen vor dem Streutermin, zu übermitteln. Bei Abbestellung gehen ggf. bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers. h Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Schadensersatz für die Wiederholungsanzeige ausgeschlossen, wenn und soweit der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung den Fehler nicht sofort reklamiert hat. Für die erste Veröffentlichung gilt Nr. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird der Auftraggeber aufgrund einer von ihm wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens abgegebenen Unterlassungserklärung oder Verurteilung auf Zahlung in Anspruch genommen, haftet der Verlag nur insoweit für Ersatz, als er den die Zahlung auslösenden Wettbewerbsverstoß bei der Bearbeitung einer in Auftrag gegebenen wettbewerbsrechtlich einwandfreien Anzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat. Gibt der Auftraggeber keinen Hinweis auf einen Fehler in einer veröffentlichten Anzeige und erscheint eine wiederholte oder im Wesentlichen gleiche Folgeanzeige wettbewerbswidrig, ist eine Haftung des Verlages ausgeschlossen. j Platzierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Eine textanschließende Unterbringung blattbreiter Streifenanzeigen ist nur bei Formaten ab 100 mm Höhe und nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Auswahl bestimmter Textseiten und ein Ausschluss von Wettbewerbsanzeigen erfolgt unverbindlich. Eckfeldanzeigen, die eine Höhe ab 400 mm erreichen, werden in den Raum gestellt und blatthoch berechnet. k Für Sonderseiten und -rubriken, für in dieser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen, Kombinationsabschlüsse und Jahresabschlüsse ab mm sowie für Kombinationen mit anderen Titeln und bei Beilagenaufträgen ab 2 Millionen Exemplaren können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden. Dies gilt auch für Anzeigen, die in Sonderseiten aus Anlass von Jubiläen, Eröffnungen, Ausstellungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen erscheinen; soweit solche Veröffentlichungen von der Anzeigenleitung veranlasste redaktionell gestaltete Beiträge enthalten, ist das hierfür seitens der einzelnen Auftraggeber anteilig zu zahlende Entgelt in dem festgelegten Preis enthalten; auf Ziffer 7., zweiter Satz, wird hingewiesen. l Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Text und Bild der Anzeige haftet der Auftraggeber; er hat den Verlag und die Herausgeberin von Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Freistellung erfolgt einschließlich aller Kosten der Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu erstatten und zwar nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste. m Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Texte ergänzend zu der Veröffentlichung in Druckschriften ebenfalls in elektronischen Medien verbreitet werden. n Änderungen der Anzeigenpreisliste werden mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch für laufende Aufträge wirksam. o Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung die Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Freiwillige Angaben werden zusammen mit den für die Abwicklung des Geschäftsvorfalles erforderlichen Angaben von der Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG und/oder den verbundenen Unternehmen der Verlagsgruppe Aschendorff für Marketingzwecke genutzt, um interne Marktforschung zu betreiben und um den Kunden über Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die für ihn von Interesse sein können. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, kann er dies jederzeit schriftlich der Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG mitteilen. p Enthält eine Anzeige nur eine Internet- oder -Adresse, so wird diese nach Anzeigengröße zum Textteilpreis abgerechnet. Anzeigen, die nur einen QR-Code enthalten, werden mit mindestens 150 mm/2 sp. abgerechnet. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen Digitale Druckunterlagen für Anzeigen sind solche, welche per Datenträger (z.b. Disketten, Cartridges, CD-ROM), direkt oder indirekt per Fernübertragung (z.b. ISDN, Breitband, ) an den Verlag papierlos übermittelt werden. Unerwünschte Druckresultate (z.b. fehlende Schriften), die sich auf eine Abweichung des Auftraggebers von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe Technische Angaben und Digitale Datenübermittlung in dieser Preisliste), führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch. Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen bevorzugt der Verlag geschlossene Dateien mit inkludierten Schriften, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeiten der Veränderung hat. Offene Dateien, z.b. Dateien, welche unter Quark XPress, Freehand usw. gespeichert wurden, können vom Verlag ebenfalls weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner, siehe Digitale Datenübermittlung in dieser Preisliste), gesendet bzw. gespeichert werden. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem für den Zeitungsdruck farbverbindlich erstellten Papierproof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farbproof sind Farbabweichungen unvermeidbar. Der Auftraggeber kann hieraus keinerlei Gewährleistungsansprüche geltend machen, insbesondere keinen Preisminderungsanspruch. Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die zu übermittelnden Daten frei von eventuellen Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstehen.

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