Stiftung für Hochschulzulassung

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1 Das Magazin zur Studienplatzbewerbung Stiftung für Hochschulzulassung Wintersemester 2012/13 Alles was Sie über den NC wissen müssen So bewerben Sie sich online um einen Studienplatz Bewerbungsschluss nicht vergessen: 31. Mai und 15. Juli

2 Studienaufenthalte im Ausland - Infos zum Auslandsstudium - Erfahrungsberichte - Veranstaltungen, Messen und Infobörsen - Blog: DAAD-Stipendiaten erzählen

3 Anzeige Ein Wort vorab Wenn Sie diese Zeilen lesen, haben Sie vermutlich den Abi-Stress hinter sich, haben auf etlichen Partys Ihren Erfolg gefeiert und blicken nun gespannt und erwartungsvoll in die Zukunft. Wie geht es im Herbst weiter? Wird es mit dem Studienplatz klappen? Oder wird sich der NC für Sie als scheinbar unüberwindbares Hindernis erweisen? Wer nüchtern auf die Fakten blickt, wird ahnen, dass die Studienplätze in den vier Fächern Pharmazie, Medizin, Tier- und Zahnmedizin wieder hart umkämpft sein werden. Allein für Medizin haben sich die Bewerberzahlen in den letzten zehn Jahren verdoppelt verlassen jeweils zwei Jahrgänge die Schulen in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Bremen. Gleichzeitig steigt die Studierneigung. Wie die Hochschulen ihre Studierenden aussuchen, ist in den letzten Jahren weiter ausdifferenziert worden. Damit ist für die Studienbewerberinnen und Studienbewerber die Komplexität der Entscheidung angestiegen. Wer seine Chancen richtig nutzen will, braucht daher verlässliche Informationen und einen klaren Kopf, um alles richtig einordnen zu können. Dieses Heft ist Teil eines umfassenden Beratungskonzepts von»hochschulstart.de«. Dazu gehören auch die Web-Seite mit informativen Seiten, sowie die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihre Fragen per Mail, auf Facebook und an der Telefon-Hotline beantworten. All diese Informationen sollen Ihnen helfen, dass Sie mit optimalen Voraussetzungen in das Rennen um die knappen Studienplätze gehen können. Wir drücken Ihnen die Daumen. Ihr Team von

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5 Anzeige Inhalt Seite Auf einen Blick Für diese Studiengänge müssen Sie sich bei»hochschulstart.de«bewerben Mit AntOn ins Studium starten Die Bewerbung im Internet ist kinderleicht So wird entschieden Die Regeln der bundesweiten Studienplatzvergabe im Überblick Die Spannung steigt So erfahren Sie das Ergebnis der Studienplatzvergabe Von der Schule zur Hochschule Für viele ein Weg über»hochschulstart.de« Bevor Sie Ihren Antrag stellen Ein paar wichtige Hinweise Zeugnis erforderlich Ihre Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung Verpflichtung auf Zeit Ihre Angaben zu einem absolvierten Dienst Lehre und Beruf Der Einfluss einer Berufsausbildung oder -tätigkeit auf die Auswahlentscheidung Studiengänge und Studienorte Das Studienplatzangebot Zulassungschancen können verbessert werden Sonderanträge zum Zulassungsantrag Wer will noch mal? Die Auswahl für ein Zweitstudium Von Abiturnote bis Zweitstudium Das Stichwortverzeichnis Impressum Herausgeber: Stiftung für Hochschulzulassung Redaktion: Bernhard Scheer, Horst Vollmar Postanschrift: Stiftung für Hochschulzulassung, Dortmund Dienstgebäude: Sonnenstraße 171, Dortmund Rufnummer der Vermittlung: (9 ct./min. aus dem deutschen Festnetz. Abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer (max. 42 ct/min). Rufnummer und -Adressen der Bewerberberatung auf Seite 9 Telefax: Internetadresse: Druck: Mohn Media Mohndruck GmbH, Gütersloh Anzeigenservice: Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG, Info-Hefte, Münster Durchwahl: (02 51) ; Telefax: (02 51) Dieser Ausgabe liegen das Informationsheft go out studieren weltweit des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) sowie das Supplement STUDIINFO-Magazin für Ausbildung und Karriere vom Aschendorff Verlag GmbH & Co.KG, Münster, bei.»hochschulstart.de«übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen. Titelbild: istockphoto Hinweis zu geschlechtsneutralen Bezeichnungen: Wenn auf diesen Seiten die weibliche Form nicht der männlichen Form beigestellt ist, so ist der Grund dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die weibliche Form gemeint.

6 4 Auf einen Blick Für diese Studienangebote müssen Sie sich bei»hochschulstart.de«bewerben Universitäten bundesweit Medizin Pharmazie Tiermedizin W Zahnmedizin W = Studienbeginn und Zulassung nur zum Wintersemester möglich Die Angaben entsprechen dem Informationsstand am 20. März Eventuelle Änderungen im Studienplatzangebot erfahren Sie unter Bewerbungsfristen zum, die alle Bewerber beachten müssen! Bei Bewerbungen für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums als Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung. Für Bewerber, die ihre 31. Mai 2012 Hochschulzugangsberechtigung (Ausschlussfrist) vor dem 16. Januar 2012 erworben haben (sog. Alt-Abiturienten). Für Bewerber, die ihre 15. Juli ) Hochschulzugangs berechtigung (Ausschlussfrist) nach dem 15. Januar 2012 erworben haben (sog. Neu-Abiturienten). Bei Änderungswunsch 2) muss die 15. Juni 2012 Korrektur»hochschulstart.de«(Ausschlussfrist) mitgeteilt werden bis: Bei Änderungswunsch 2) muss die 31. Juli 2012 Korrektur»hochschulstart.de«(Ausschlussfrist) mitgeteilt werden bis: 1) Abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages ( 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen VwVfG.NW.). 2) Studiengang und Studienort(e) können nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfristen nicht mehr geändert werden. Allerdings können Alt- Abiturienten, die sich um einen medizinischen Studienplatz bewerben, dann ihre Studienorte nach dem 31. Mai 2012 bis zum 15. Juli 2012 ändern, wenn ihr Testergebnis erst nach dem 31. Mai 2012 vorliegt.

7 5 Der Fahrplan für Ihre Bewerbung Termine für die Studienplatzvergabe in Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin: 31. Mai 2012 Bewerbungsschluss für Altabiturienten. Das sind Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar 2012 erworben haben! 15. Juni 2012 Ende der Nachfrist (Nachreichen von Unterlagen) für Altabiturienten. 15. Juli 2012 Bewerbungsschluss für Neuabiturienten. Das sind Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Januar 2012 erworben haben! 31. Juli 2012 Ende der Nachfrist (Nachreichen von Unterlagen) für Neuabiturienten Bereitstellung und Versand der Zulassungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahren Quoten für Abiturbeste und nach Wartezeit (auch Zweitstudienbewerber). Ende der Frist zur Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bereitstellung und Versand der Ablehnungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahren Quoten für Abiturbeste und nach Wartezeit. Gleichzeitig werden die Mitteilungen über die Teilnahmemöglichkeiten am Auswahlverfahren der Hochschulen verschickt (Vorauswahl) Bereitstellung und Versand der Zulassungsbescheide (1. Stufe) im Auswahlverfahren der Hochschulen. Ende der Frist zur Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bereitstellung und Versand der Zulassungsbescheide (2. Stufe) im Auswahlverfahren der Hochschulen. Ende der Frist zur Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bereitstellung und Versand der Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen Bereitstellung und Versand der Zulassungsbescheide im 1. Nachrückverfahren des Auswahlverfahrens der Hochschulen. Ende der Frist zur Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Bereitstellung und Versand der Zulassungsbescheide im 2. Nachrückverfahren des Auswahlverfahrens der Hochschulen. Ende der Frist zur Erklärung über die Annahme des Studienplatzes: Anzeige Ich denke auch über eine Studienplatzklage nach. Der Fahrplan für meine Bewerbung steht fest der Fahrplan für mein Studium noch nicht! Deshalb müssen sich Studenten von morgen heute schon schlaumachen: über Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Kostenrisiken einer Studienplatzklage. Damit verbessere ich meine Chancen, schon im nächsten Semester dabei zu sein. Ich freu mich drauf! Rechtsanwalt Jürgen Hägele Maaßenstraße Berlin Tel:

8 6 Mit AntOn ins Studium starten Die Bewerbung im Internet ist kinderleicht Den Studienplatz beantragen Sie bequem im Internet. Ihr Helfer dabei: AntOn. Die Antragstellung Online führt Sie sicher und zügig durch die Formulare. Auch die weitere Kommunikation zwischen Ihnen und»hochschulstart.de«findet auf elektronischem Wege statt. Um einen Studienplatz zu beantragen, müssen Sie sich nicht als Papierkrieger durch ein Formular kämpfen. Im Internet werden Sie bequem Schritt für Schritt durch die einzelnen Teile des Antrags geführt. Etwas mehr als 20 Minuten wird es nach den Erfahrungen der letzten Jahre dauern, bis Sie Ihre Wünsche in die entsprechenden Formularmasken eingetragen haben. Hilfe nach Maß Vieles ist selbsterklärend. In einigen Fällen finden Sie neben den Feldern, in die Sie Ihre Angaben eintragen müssen, ein?. Dahinter verbergen sich maßgeschneiderte Hilfetexte, die Ihnen Hintergrundinformationen liefern, Ihnen die Alternativen aufzeigen, die Sie in das elektronische Formular eintragen können und Ihnen die Regeln der Studienplatzvergabe noch einmal erläutern. Durch die geschickte Reihenfolge seiner Fragen erspart Ihnen AntOn unnützen Informationsballast, der für Ihre konkrete Situation ohne Bedeutung ist. Gleichzeitig prüft AntOn im Hintergrund, ob Ihre Angaben vollständig und in sich stimmig sind. Findet er Fehler, werden Sie darauf hingewiesen und können sofort die entsprechenden Korrekturen anbringen. Daten zwischenspeichern Wenn Sie bei Ihren Überlegungen innehalten wollen, ist auch das kein Problem für AntOn. Im Daten-Informations-System, abgekürzt DaISy, werden Ihre Daten automatisch zwischengespeichert. Mit Ihrem Nutzernamen und Passwort können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt die Antragstellung fortsetzen, nachdem Sie Ihre Überlegungen abgeschlossen haben. Wenn Sie Ihre zwischengespeicherten Daten wieder aufrufen möchten, drücken Sie bitte den Button DaISy und dann Antragstellung fortsetzen. Ihre Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) sollten Sie aufbewahren, da Sie zu einem späteren Zeitpunkt auf Ihre gespeicherten Daten zugreifen müssen. Denn auch die weitere Kommunikation zwischen Ihnen und»hochschulstart.de«wird im Wesentlichen elektronisch ablaufen. Sollten in Ihrem Antrag Fehler festgestellt werden, erhalten Sie eine E- Mail und Sie können Ihre Daten entsprechend korrigieren. Ihre Zugangsdaten brauchen Sie auch, wenn Sie sich noch einmal anschauen wollen, was Sie genau beantragt haben, oder wenn Sie sich zum nächsten Semester erneut um einen Studienplatz bewerben wollen, weil Ihre erste Bewerbung wegen fehlender Studienplätze leider ohne den erhofften Erfolg geblieben ist.

9 Daten abschicken Haben Sie alle Fragen von AntOn beantwortet, speichern Sie Ihre Daten. Im Gegenzug erscheint auf Ihrem Bildschirm ein Formular, das Sie ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den übrigen Unterlagen (die Ihnen AntOn übrigens angibt) an»hochschulstart.de«schicken müssen. Denn ganz ohne Papierkram geht es auch bei der elektronischen Bewerbung nicht. Ohne Ihre Unterschrift und ohne eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses kann aus dem online gespeicherten Datensatz kein richtiger Antrag werden. Haben Sie Ihre Antragsdaten endgültig an»hochschulstart.de«übermittelt, können Sie unter Ihrem Nutzernamen und Passwort Ihren Antrag erneut aufrufen und ausdrucken. Sie können ferner Ihr Passwort, Ihre Anschrift und Ihre -Adresse ändern. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, bietet Ihnen AntOn die Möglichkeit, ein neues Passwort festzulegen. Haben Sie Ihren Nutzernamen vergessen, so hilft allerdings nur noch eine vollständige neue Bewerbung mit Angabe aller erforderlichen Daten! Wichtige Termine Der elektronische Antrag unterstützt Sie auch in einem weiteren Punkt: Er hilft Ihnen, den Bewerbungsschluss einzuhalten. Wo immer auf der Welt Sie sich gerade befinden, mit der fristgerechten Übermittlung Ihres Datensatzes haben Sie die Bewerbungsfrist gewahrt. Für das Einreichen der Papierunterlagen haben Sie dann immer noch etwas Zeit. Zwei wichtige Termine sollten Sie beachten: Der 31. Mai 2012 ist der letzte Bewerbungstag für die so genannten Alt-Abiturienten. Damit sind Bewerber gemeint, die sich bereits zu einem früheren Semester um einen Studienplatz hätten bewerben können. Konkret bedeutet das: Wer vor dem 16. Januar 2012 seine Studienberechtigung erworben hat, gehört zu den Alt-Abiturienten und kann seinen Antrag bis zum 31. Mai 2012 stellen. Die Unterlagen müssen bis zum 15. Juni 2012 hier vorliegen! Der 15. Juli 2012* ist der letzte Bewerbungstermin für die Neu-Abiturienten. Darunter fallen alle, die sich noch nicht zu einem früheren Semester um einen Studienplatz haben bewerben können. Wer also nach dem 15. Januar 2012 die Studienberechtigung erworben hat, kann bis zum 15. Juli 2012* seinen Antrag stellen. Die Unterlagen müssen bis zum 31. Juli 2012 hier vorliegen. Für Alt- und Neu-Abiturienten endet an den Stichtagen jeweils um 24:00 Uhr der Bewerbungszeitraum. Da bei der Studienplatzvergabe eine Konkurrenz unter im Prinzip gleichberechtigten Bewerbern entschieden wird, sind diese Termine Ausschlussfristen. Die nachträgliche Aufnahme eines zusätzlichen Konkurrenten in das Vergabeverfahren würde unter Umständen bedeuten, einem anderen den Studienplatz zu verweigern. Bitte beachten In ihrem eigenen Interesse sollten sich alle Studienbewerber möglichst frühzeitig bewerben. Es ist nicht gewährleistet, dass alle am 15. Juni 2012 bzw. 31. Juli 2012 (beachten Sie den Hinweis zu den unterschiedlichen Bewerbungsterminen auf der Seite 4) in Dortmund eingehenden Bewerberbriefe noch rechtzeitig in das Postfach von»hochschulstart.de«gelangen. Vermerken Sie auf Ihrem Briefumschlag unbedingt auch Ihre Absenderangabe und frankieren Sie ausreichend, da aus Kostengründen keine unterfrankierten Briefe angenommen werden können. Schreiben Sie die Postanschrift wie folgt:»hochschulstart.de«44128 Dortmund Die Anschrift sollte maschinenlesbar sein; falls Sie die Anschrift mit der Hand schreiben, schreiben Sie bitte deutlich. Wer mit der Absendung bis kurz vor Fristablauf wartet, erreicht keine Beschleunigung, indem er das höhere Porto für eine Eilzustellung (Express) ausgibt. Teurere Versendungsformen wie Express, Einschreiben oder Wertbrief können den Postweg sogar verzögern. Wenn Sie die schriftlichen Unterlagen zu Ihrem Antrag einsenden, können Sie auf einfachem Weg eine Bestätigung erhalten, dass Ihre Post eingegangen ist: Legen Sie Ihrem Brief eine an Sie selbst adressierte und mit 0,45 frankierte Postkarte bei. Auf dieser Postkarte wird der Eingang bestätigt. Beachten Sie: Falls Sie den Zulassungsantrag erst nach dem 13. Mai 2012 bzw. 1. Juli 2012 (beachten Sie den Hinweis zu den unterschiedlichen Bewerbungsterminen auf der Seite 4) abschicken, wird Ihnen die Postkarte erst nach dem Bewerbungsschluss zugehen. Auch Wiederbewerber gehen online Wiederbewerber können in AntOn über ihre Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) ihren alten Datensatz aufrufen, ihre Studienwünsche aktualisieren und den geänderten Datensatz innerhalb der Fristen für Alt-Abiturienten übermitteln. Da einige Hochschulen auch Einzelnoten der Zeugnisse in ihrem Auswahlverfahren verwenden, müssen Wiederbewerber unter Umständen erneut ihr Zeugnis vorlegen, da möglicherweise diese Einzelangaben bisher nicht erforderlich waren. * Abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages ( 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen VwVfG.NW.). Fit fürs Medizin- Studium? Online-Brückenkurse für Erstsemester in Medizin 3 für die selbstständige und gezielte Vorbereitung aufs Studium 3 zur Auffrischung naturwissenschaftlicher und mathematischer Kenntnisse 3 in Zusammenarbeit mit der Charité Universitätsmedizin Berlin Anfragen richten Sie bitte an studienstarter@cornelsen.de Anzeige Cornelsen Verlag Berlin

10 8 Anzeigen Betriebswirt (FSH), Rechtswirt (FSH) Wirtschaftsjura (FSH) Assessorreferent (FSH) Marketingwirt (FSH) Bundesweit staatlich zugelassenes Fernstudium 4 7 Semester berufsbegleitend möglich Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung (FSH) PF Saarbrücken Tel / Fax 06 81/ Überprüfung Ihres Antrages Während Sie Ihren Antrag online stellen, wird Ihr Antrag interaktiv bereits auf Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben überprüft. Sie können daher sicher sein, dass Sie keine wesentlichen Angaben vergessen haben. AntOn nennt Ihnen auch die beizufügenden Unterlagen. Wenn Sie Ihren Antrag online abschicken, erhalten Sie ebenfalls auf elektronischem Weg umgehend eine Bestätigung über die Übermittlung Ihres Online-Antrages. Ist Ihr unterschriebenes Antragsformular zusammen mit den übrigen Unterlagen eingegangen (und nur dann wird aus Ihrem online gespeicherten Datensatz ein richtiger Antrag), werden Ihre Angaben geprüft. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere elektronische Bestätigung über die Übernahme Ihrer online übermittelten Daten in das Berechnungsprogramm. Kontrollblatt Mit dieser weiteren elektronischen Bestätigung wird Ihnen auch mitgeteilt, dass etwa in ein bis zwei Tagen ein elektronisches Kontrollblatt für Sie in Ihrem Postfach unter bereitliegt. Auf diesem elektronischen Kontrollblatt überprüfen Sie bitte zunächst die Daten. Achten Sie insbesondere darauf, ob das Kontrollblatt Sie auf eventuelle Mängel in Ihrem Zulassungsantrag, auf das Fehlen von Unterlagen oder Mängel in beigefügten Unterlagen hinweist. Da einige -Programme je nach Sicherheitseinstellungen automatisch generierte Mails in den Spam-Ordner verschieben, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit ab und zu entweder in den Spam-Ordner schauen oder Ihren Datensatz bei»hochschulstart.de«aufrufen, um auf eventuelle Hinweise reagieren zu können. Korrekturen Falls eine Angabe in diesem elektronischen Kontrollblatt nicht oder nicht mehr zutrifft, korrigieren Sie bitte entsprechend. Beachten Sie bitte, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist 31. Mai 2012 (für sog. Alt-Abiturienten) bzw. 15. Juli 2012* (für sog. Neu-Abiturienten) keine Änderung des Studiengangwunsches und/oder der gewünschten Hochschule(n) möglich ist. Ist eine Angabe wegen fehlender oder unzureichender Belege nicht übernommen worden, tragen Sie die Angabe im elektronischen Kontrollblatt nach. Drucken Sie das korrigierte Kontrollblatt, aus dem jetzt ein Änderungsantrag geworden ist, aus und senden Sie diesen Änderungsantrag mit Ihrer Unterschrift versehen an»hochschulstart.de«; zuvor sollten Sie davon eine Kopie für Ihre Unterlagen fertigen. Fügen Sie den erforderlichen Beleg bei (in beglaubigter Kopie - zur Form der Nachweise siehe Seite 22). Fristen für Korrekturen Falls Sie Angaben im Kontrollblatt ändern oder zu Ihrem Zulassungsantrag Belege nachreichen möchten, müssen diese spätestens am Freitag, den 15. Juni 2012 (Ausschlussfrist für sog. Alt-Abiturienten) bzw. am Dienstag, den 31. Juli 2012 (Ausschlussfrist für sog. Neu-Abiturienten) vorliegen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht das Datum des Poststempels. * Abweichend von den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nachfolgenden Werktages ( 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen VwVfG.NW.). Die im Jahre 1950 gegründete Hochschule für Politik München (HfP) bietet ein interdisziplinäres Studium der Politikwissenschaft, das in 9 Semestern Regelstudienzeit zu dem von der Universität München verliehenen akademischen Grad eines Diplomaticus scientiae politicae Univ. (Dipl. sc. pol. Univ.) führt: Kein numerus clausus Kein wartezeitschädliches Parkstudium Lehrveranstaltungen in den Nachmittagsund Abendstunden (daher auch geeignet als berufsbegleitendes Studium) Zentrale Lage in Schwabing (Nähe Uni) Gut ausgestattete Hochschulbibliothek Kein anonymer Massenbetrieb Diplom der Universität München Promotionsstudium (Dr. sc. pol.) Nähere Informationen: Hochschule für Politik München Ludwigstraße 8, München Telefon (089) ; Telefax (089) Internet:

11 Anzeige Kontakte Die meisten Fragen lassen sich mit Hilfe dieses Heftes oder im Internet unter beantworten. Sie sparen Zeit und Geld, wenn Sie zuerst dort nachschauen. Wenn Sie dennoch weitere Fragen zur Bewerbung haben, wenden Sie sich bitte an die telefonische Beratung von»hochschulstart.de«. Sie ist unter der Ruf-Nummer * montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr zu erreichen. Für einige Bewerbergruppen gibt es spezielle Beratungsangebote, und zwar Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung * Härtefallanträge * Beruflich Qualifizierte * Anträge für ein Zweitstudium * Die Bearbeitung der Studienplatzanträge erfolgt in verschiedenen Gruppen. Gruppe Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens 01 A... Gid Gie... Laud Laue... Scheo Schep... Zz... * 9 ct./min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise bei Mobilfunkteilnehmern ( max. 42 ct/min). Sondergruppen 21 ausländische Hochschulzugangsberechtigung 22 Härtefälle 23 Beruflich Qualifizierte 33 Zweitstudienbewerber Möchten Sie Ihrer Prüfgruppe eine senden, geben Sie die zutreffende Adresse nach folgendem Beispiel ein: an die Gruppe 01: Gruppe01@hochschulstart.de Wer persönlich zur Bewerberberatung kommen möchte, findet das Dienstgebäude in der Sonnenstraße 171 an der Möllerbrücke. Im Dortmunder Hauptbahnhof besteigen Sie eine der U-Bahnlinien U 41 (Richtung Hörde), U 45 (Richtung Westfalenhallen), U 47 (Richtung Aplerbeck) oder U 49 (Richtung Hacheney) und fahren bis zur Haltestelle Stadtgarten. Dort steigen Sie in die U 42 (Richtung Hombruch) und fahren bis zur Haltestelle Möllerbrücke. Auch mit der S-Bahn (Linie S 4) können Sie die Haltestelle Möllerbrücke erreichen. Besuchszeiten: Montags und mittwochs, 10:00 15:00 Uhr Falls Sie Ihre Angehörigen oder Bekannten beauftragen, Auskünfte über Ihre Antragstellung, über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten oder über die Zulassungsentscheidung einzuholen, händigen Sie ihnen bitte eine schriftliche Einverständniserklärung zur Vorlage bei»hochschulstart.de«aus. II Duales Bachelor- Studium bei Lidl Willkommen bei Lidl: Das Duale Bachelor-Studium qualifiziert Sie für unter schiedliche Managementaufgaben bei Lidl. Kurzum: Der erfolg reiche Abschluss bietet Ihnen erstklassige Berufsperspektiven. 37 Regionalgesellschaften von Lidl Deutschland bieten Ihnen in Kooperation mit ausgewählten Dualen Hoch schulen bzw. Berufsakademien* ihre Partnerschaft an. Studieren und verdienen: Schon ab dem ersten Monat verdienen Sie Ihr eigenes Geld: 1. Jahr 1.000, 2. Jahr 1.200, 3. Jahr (Stand: Februar 2012). Verantwortung übernehmen: Von Anfang an warten verantwortungs volle Auf gaben auf Sie. Legen Sie los. Ausbildung mit Zukunft: Sie erhalten eine Ausbildung in einer sicheren Branche. Hohe Praxisorientierung: Das Ende des Studiums führt auf direktem Weg in die Praxis. Hierfür werden Sie von uns optimal vorbereitet. Voraussetzungen: Die Voraussetzungen für das Studium sind die Allgemeine Hochschulreife, die Fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife.* Duale Hochschulen/Berufs akademien, mit denen Lidl zusammen arbeitet: Mosbach/Heilbronn, Berlin, Hamburg, Lörrach, Mannheim Bewerben Sie sich jetzt um einen Studienplatz in der Fachrichtung Bachelor of Arts Bachelor of Arts Bitte bewerben Sie sich bevorzugt über unser Formular auf Richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Referenznummer an Lidl Personaldienstleistung GmbH & Co. KG Abteilung Recruiting Ref.-Nr Rötelstraße Neckarsulm Wir führen das Bewerbungsverfahren im Auftrag unserer Regional gesellschaften und der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG durch. Daher leiten wir Ihre Bewerbung an die für Sie zuständige Regional gesellschaft oder Fach abteilung weiter. * Bitte die zum Teil gesonderten Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Dualen Hochschule bzw. Berufs akademie beachten. Duales bachelor-studium Studieren mit gehalt. Lidl lohnt sich.

12 10 So wird entschieden Die Regeln der bundesweiten Studienplatzvergabe im Überblick 20 : 20 : 60 so lautet die Formel für die Studienplatzvergabe in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern. 20 Prozent der Studienplätze gehen an die Abi-Besten, 20 Prozent werden nach Wartezeit vergeben und bei 60 Prozent ihrer Plätze können die Hochschulen die Abiturnote durch zusätzliche Auswahlkriterien ergänzen. Die Studienplätze in den einzelnen Quoten werden zeitlich nacheinander vergeben, das heißt zuerst die Plätze in der Abiturbestenquote, danach die in der Wartezeitquote und im Anschluss daran die im Auswahlverfahren der Hochschulen. Abiturbeste 20% Wartezeit 20% Abiturbestenquote Hochschulauswahl 60% Auswahl 20 Prozent der Studienplätze in den Studiengängen, die»hochschulstart.de«bundesweit vergibt, werden aufgrund der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Es werden so viele Studienbewerber ausgewählt, wie insgesamt in dieser Quote Studienplätze zu vergeben sind. Die in dieser Quote für die bundesweiten Studiengänge verfügbaren Studienplätze werden in 16 Landesquoten aufgeteilt. Die Studienplätze einer Landesquote sind nur für diejenigen bestimmt, die in dem betreffenden Land ihr Abiturzeugnis erworben haben. Dadurch wird gewährleistet, dass nur Studienbewerber eines Landes miteinander konkurrieren und dass sich somit unterschiedliche Maßstäbe bei der Benotung der schulischen Leistungen in den einzelnen Ländern nicht nachteilig auswirken. Diese Regelung dient der gerechten Auswahl. Wer keiner Landesquote zugeordnet werden kann, zum Beispiel wegen einer ausländischen Studienberechtigung, wird einer Landesquote zugelost. Entscheidung über den Studienort Bei der Entscheidung über die Verteilung der ausgewählten Abiturbesten auf die einzelnen Studienorte sind in erster Linie die Ortswünsche maßgeblich. Wenn sich für Ihre Wunschhochschule mehr Studienbewerber in gleicher Ortspräferenz gemeldet haben, als dort Studienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet die Durchschnittsnote, bei gleicher Durchschnittsnote die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung über die Zulassung. Bei Bewerbern, die nicht entsprechend ihren Ortswünschen verteilt werden können, ist es nicht möglich, zu ihren im Zulassungsantrag genannten (maximal sechs) Orten weitere Orte hinzuzufügen; damit wird erreicht, dass von den in der Abiturbestenquote Ausgewählten niemand an andere als die ausdrücklich genannten Orte gelangt. Daraus folgt aber auch, dass ausgewählte Abiturbeste möglicherweise bei der Verteilung scheitern und somit in der Abiturbestenquote keine Zulassung erhalten. Ein Nachrückverfahren findet nicht statt. Die übrig gebliebenen Studienplätze werden der Quote für das Auswahlverfahren der Hochschulen zugeschlagen. Wer in der Abiturbestenquote zugelassen worden ist, nimmt am weiteren Verfahren nicht mehr teil. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter Service Download/Nützliches/ Die Abiturbestenquote sowie Entscheidung über den Studienort. Abiturbeste 20% Wartezeitquote Wartezeit 20% Hochschulauswahl 60% Auswahl 20 Prozent der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. Wartezeit ist die Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind, abzüglich der Semester, die jemand an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war (Parkstudium). Wer ausreichend lange gewartet hat, kommt also auch mit einer weniger guten Note zu einem Studienplatz. Innerhalb der Wartezeitquote werden keine Landesquoten gebildet. Entscheidung über den Studienort Bei der Entscheidung über die Verteilung der nach Wartezeit Ausgewählten sind in erster Linie die Ortswünsche maßgeblich. Wenn sich für Ihre Wunschhochschule mehr Bewerber in gleicher Ortspräferenz gemeldet haben, als dort Studienplätze zur Verfügung stehen, entscheiden folgende soziale Kriterien über die Zulassung: 1. An erster Stelle werden schwerbehinderte Menschen berücksichtigt. 2. An zweiter Stelle werden Personen berücksichtigt, die ihre Wohnung/Hauptwohnung mit dem Ehegatten/Kind oder einem(r) eingetragenen Lebenspartner(in) haben und an der nächstgelegenen Hochschule des eigenen Landes studieren wollen. 3. Als dritte Gruppe werden Personen mit besonders zwingenden Bindungen an den erstgenannten Studienort berücksichtigt (Sonderantrag A, s. S. 52). 4. Die vierte Gruppe bilden Personen, die bei ihren Eltern/Pflegeeltern gemeldet sind und an der dem Wohnort nächstgelegenen Hochschule studieren wollen. 5. Personen, für die die sozialen Kriterien 1 bis 4 nicht zutreffen, haben die geringste Bindung zum gewünschten Studienort und können deshalb nur als Letzte berücksichtigt werden. Bei Bewerbern, die nicht entsprechend ihren Ortswünschen verteilt werden können, besteht die Möglichkeit, auf deren ausdrücklichen Wunsch auch einen anderen Studienort anzubieten. Damit wird erreicht, dass möglichst viele in der Wartezeitquote Ausgewählte einen Studienplatz erhalten wenn auch nicht immer an ihrem Wunschort. Ein Nachrückverfahren findet nicht statt. Die übrig gebliebenen Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.

13 11 Wer in der Wartezeitquote zugelassen worden ist, nimmt am weiteren Verfahren nicht mehr teil. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter Service - Download/Nützliches/ Die Wartezeitquote sowie Entscheidung über den Studienort. Abiturbeste 20% Wartezeit 20% Hochschulauswahl 60% Auswahlverfahren der Hochschulen Bewerbung bei»hochschulstart.de«60 Prozent der Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Das AdH wird zeitlich nach der Auswahl in der Abiturbesten- und Wartezeitquote durchgeführt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts und den hierauf beruhenden Satzungen der Hochschulen. Wer am Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen möchte, muss sich bei»hochschulstart.de«bewerben. In wenigen Ausnahmen verlangen einige Hochschulen zusätzlich zur Bewerbung bei»hochschulstart.de«ebenfalls die Zusendung von Unterlagen. Hierbei werden von den Hochschulen Ausschlussfristen gesetzt; werden diese Fristen versäumt, schließen die Hochschulen den Zulassungsantrag vom AdH aus. Genaue Angaben finden Sie im Kapitel Studiengänge und Studienorte auf den Seiten 30 bis 50. Teilnahmeberechtigung am AdH Wer am AdH teilnehmen möchte, muss mindestens eine Hochschule (maximal sechs) nennen. Von der Teilnahme am AdH sind ausgeschlossen: Zugelassene in der Abiturbestenquote (auch wenn sie sich nicht eingeschrieben haben), Zugelassene in der Wartezeitquote (auch wenn sie sich nicht eingeschrieben haben), Zweitstudienbewerber, Bewerber mit bestandener Zwischenprüfung an einer Fachhochschule (besondere Hochschulzugangsberechtigung), Sanitätsoffizier-Anwärter der Bundeswehr. Vorauswahl Einige Hochschulen begrenzen die Zahl der Bewerber und treffen eine Vorauswahl z. B. nach folgenden Kriterien: Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote), Grad der Ortspräferenz, Verbindung dieser Maßstäbe. Macht eine Hochschule keine Vorgaben für die Vorauswahl, werden alle Studienbewerber, die diese Hochschule an erster bis sechster Stelle genannt haben, am Auswahlverfahren dieser Hochschule beteiligt. Vor der Festlegung der Reihenfolge der Studienorte sollten Sie sich anhand der Erläuterungen zum Studienplatzangebot auf den Seiten 30 bis 50 darüber informieren, nach welchen Kriterien die einzelnen Hochschulen die Vorauswahl durchführen. Auf diese Weise können Sie bereits im Vorfeld nicht realisierbare Studienortwünsche ausschließen. Beispiel: Die Hochschule A legt bereits für die Vorauswahl fest, nur Studienbewerber aufnehmen zu wollen, die mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5 erzielt und diese Hochschule in der Reihenfolge ihrer Ortswünsche an erster Stelle genannt haben. Eine Zulassung zum AdH für die Hochschule A ist somit bereits dann ausgeschlossen, wenn Sie auch mit einem Notendurchschnitt von 1,0 diese Hochschule an zweiter oder dritter Stelle in der Reihenfolge Ihrer Studienortwünsche nennen! Auswahlkriterien der Hochschulen Im Anschluss an die Vorauswahl folgt das eigentliche Auswahlverfahren der Hochschulen. Die Durchschnittsnote, die weiterhin einen maßgeblichen Einfluss behalten muss, kann durch folgende Kriterien ergänzt werden: Einzelnoten des Zeugnisses, Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, Art der Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, Ergebnis eines Auswahlgesprächs, sonstige durch das jeweilige Landesrecht zugelassene Kriterien, Verbindung der obigen Maßstäbe. Anhand der unterschiedlichen Auswahlkriterien werden unter den Bewerbern für die jeweilige Hochschule Ranglisten aufgestellt. Bei Ranggleichheit entscheiden Dienst und Los. Für welche Auswahlkriterien sich die Hochschulen entschieden haben, können Sie dem Studienplatzangebot auf den Seiten 30ff. entnehmen. Beachten Sie bitte die aktuelle Fassung auf unseren Internetseiten unter Service Down load/ Nützliches/ Das Studienplatzangebot. II Anzeige Studieren Sie nicht n irgendwas studieren Sie Erfolg! Infotag 27. Oktober 2012 Die Frankfurt School of Finance & Management ist eine der führenden Business Schools in Deutschland für Finance & Management und bietet folgende Einstiegsmöglichkeiten in den Bachelor of Science (B.Sc.): BWL, Duales Studium Business Administration (Sprache: Englisch) BWL mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsprüfung International Business Administration (Sprache: Englisch) Management, Philosophy & Economics Wirtschaftsinformatik Management & Financial Markets Platz 7 der Top-BWL Unis (Wirtschaftswoche) BWL Uni der Spitzengruppe (CHE-Ranking) Jetzt informieren und bewerben unter

14 12 Test für Medizinische Studiengänge TMS Die medizinischen Fakultäten der Universitäten Bochum, Erlangen-Nürnberg, Freiburg, Halle-Wittenberg, Heidelberg, Heidelberg/ Mannheim, Leipzig, Lübeck, Mainz, München, Oldenburg, Tübingen, Ulm und Würzburg sowie die zahnmedizinischen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Halle-Wittenberg, Heidelberg, Mainz, Tübingen, Ulm und Würzburg berücksichtigen für das Auswahlverfahren der Hochschulen einen spezifischen Studierfähigkeitstest (Test für Medizinische Studiengänge = TMS) als Auswahlkriterium. Weitere Hochschulen planen, das Testergebnis bei der Studienplatzvergabe zu berücksichtigen. Den aktuellen Stand erfahren Sie immer unter oder Das Testergebnis wird im Rahmen des AdH an diesen Hochschulen mit unterschiedlicher Gewichtung angerechnet. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Studienplatzangebot auf den Seiten 30 bis 50 und den Internetseiten von»hochschulstart.de«sowie den Homepages der Universitäten. Der Test für das Wintersemester 2012/13 und das Sommersemester 2013 findet am Samstag, den 12. Mai 2012 statt. Die Frist für die Online-Anmeldung (1. Dezember 2011 bis zum 15. Januar 2012) ist allerdings bereits abgelaufen. Die Testergebnisse sind spätestens am 30. Juni 2012 in Ihrem persönlichen Account auf der Seite hinterlegt. Das ausgedruckte Testergebnis müssen Sie bei»hochschulstart.de«einreichen und ggf. auch bei der Hochschule, wenn diese das in ihrem AdH so vorsieht. Obwohl bei der Bekanntgabe des Testergebnisses die Bewerbungsfrist für Alt-Abiturienten bereits verstrichen ist, können Alt-Abiturienten bis zum 15. Juli 2012 noch ihre Studienorte ändern und dies»hochschulstart.de«formlos mitteilen. Im Auswahlverfahren der Hochschulen wird das Testergebnis mit der Abiturdurchschnittsnote und eventuell anderen Kriterien verrechnet und kann die Platzierung in den hochschuleigenen Ranglisten verbessern. Wer nicht am Test teilgenommen hat, geht bei einer Bewerbung für die genannten Hochschulen das Risiko ein, von Bewerbern mit einer schlechteren Note überholt zu werden. Weiter Informationen zum Inhalt und Ablauf des Tests können unter abgerufen werden. Hinweis: Der Medizinertest-Entwickler ITB Consulting bietet ein webbasiertes Portal für all diejenigen Personen an, die ein Medizinstudium beabsichtigen und sich optimal auf den Medizinertest (Test für Medizinische Studiengänge bzw. TMS) vorbereiten möchten. Interessierte können das Vorbereitungsportal ab sofort im Internet unter nutzen. Anzeigen jetzt in tirol studieren BACHELOR-/MASTER-STUDIUM PSYCHOLOGIE Ihre Eintrittskarte für eine Karriere in der Gesundheitswirtschaft... besseres Studium bessere Chancen nutzen Sie die Vorzüge der Tiroler Health &Life Sciences Universität UMIT Zukunftsorientierte Bachelor-Studien ohne Numerus Clausus SCHWERPUNKTE Klinische Kinderpsychologie Gesundheitspsychologie Arbeits-, Wirschafts- und Organisationspsychologie BACHELOR-STUDIUM BETRIEBSWIRTSCHAFT IM GESUNDHEITSWESEN INFOS UNTER lehre@umit.at UMIT thehealth &life sciences university

15 13 Auswahlverfahren von»hochschulstart.de«und AdH Studiengänge an Universitäten bundesweit Abiturbestenquote (20%) 1. Auswahl nach Durchschnittsnote, nachrangig: Wartezeit, Dienst, Los. 2. Verteilung nach Ortswunsch. Falls mehr Bewerber mit dem gleichen Ortswunsch als Plätze vorhanden sind: nach Durchschnittsnote. nachrangig: Punktzahl, Sozialkriterien, Los. 1. Auswahl Wartezeitquote (20%) nach Wartezeit, nachrangig: Durchschnittsnote, Dienst, Los. 2. Verteilung nach Ortswunsch. Falls mehr Bewerber mit dem gleichen Ortswunsch als Plätze vorhanden sind: nach Sozialkriterien. nachrangig: Durchschnittsnote, Los. 1. Vorauswahl Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) (60%) - Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote), - Ortspräferenz (Präferenz der im Zulassungsantrag genannten Hochschule), - Verbindung der obigen Maßstäbe. 2. Hauptauswahlverfahren - Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote), - gewichtete Einzelnoten des Zeugnisses, - Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, - Art einer Berufsausbildung oder -tätigkeit, - Ergebnis eines Auswahlgespräches, - sonstige durch das jeweilige Landesrecht zugelassenen Kriterien, - Verbindung der obigen Maßstäbe. Rechtsanwälte gegen Numerus clausus: Anzeige Dr. Peter Becker Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Reinhard Karasek Rechtsanwalt Am Mühlgraben MARBURG Tel / Fax 06421/ info@kanzlei-karasek.de Mechtild Düsing Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht Wilhelm Achelpöhler Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Geiststraße MÜNSTER Tel. 0251/ Fax 0251/ duesing@meisterernst.de Dr. Robert Brehm Rechtsanwalt Alexandra Brehm-Kaiser Rechtsanwältin Steinmetzstraße FRANKFURT/MAIN Tel. 069/ Fax 069/ info@ra-brehm.de Rudolf P. B. Riechwald Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Katrin C. Over Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht Franz-Joseph-Straße MÜNCHEN Tel. 089/ Fax 089/ rechtsanwalt@riechwald.de Dr. Frank Selbmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Ralf Bergert Rechtsanwalt August-Bebel-Straße LEIPZIG Tel. 0341/ Fax 0341/ kontakt@selbmann-bergert.de Jürgen Hägele Rechtsanwalt Maaßenstraße BERLIN Tel. 030/ Fax 030/ mail@kanzlei-haegele.de Dr. Ulrich Mühl Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kaiserstraße MAINZ Tel / Fax buero@rohwedder-partner.de Erst beraten lassen. Dann bewerben. Dr. Wolfgang Zimmerling Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht Berliner Promenade SAARBRÜCKEN Tel. 0681/ Fax 0681/ info@zimmerling.de

16 14 Die Spannung steigt So erfahren Sie das Ergebnis der Studienplatzvergabe Im vorherigen Kapitel stand die Frage im Mittelpunkt: Wie werden die Studienplätze vergeben? In diesem Kapitel geht es um die entscheidende Frage: Wann und wie erfahre ich, ob es mit dem Studienplatz geklappt hat? Die Antwort gibt Ihnen DaISy, das Daten-Informations-System von»hochschulstart.de«. wahlverfahren, bei denen beispielsweise die Ergebnisse von Auswahlgesprächen berücksichtigt werden sollen, braucht die Aufstellung der endgültigen Rangliste etwas mehr Zeit bei einigen Hochschulen mehr, bei anderen weniger. Damit aber nicht alle Bewerber solange auf die Entscheidung über ihre Bewerbung warten müssen, bis auch die letzte Hochschule ihre Rangliste aufgestellt hat, werden die Studienplätze in zwei Stufen vergeben. Zuvor das Wichtigste: Um alle Studienbewerber so schnell wie möglich zu erreichen, werden die Bescheide in elektronischer Form im persönlichen Account der Bewerber hinterlegt*. Zu den Versandterminen (s. Fahrplan auf Seite 5 und die weiteren Angaben in diesem Kapitel) sollten Sie daher unbedingt in Ihrem persönlichen Account bei»hochschulstart.de«nachsehen, um zu erfahren, wie über Ihren Antrag entschieden wurde. Wegen des Verzichts auf einen längeren Bescheidversand per Post stehen Ihnen somit u. U. ein bis zwei Tage mehr zur Verfügung, z. B. für Vorbereitungen auf die Einschreibung oder Wohnungssuche! Termine für den Bescheidversand Das sind die Termine, die Sie sich merken sollten: Am 10. August 2012 werden die Zulassungen in der Abiturbestenquote, in der Wartezeitquote und in den Vorabquoten (z. B. für Zweitstudienbewerber) in Ihrem Postfach bereitgestellt. Wer zugelassen ist, nimmt am Auswahlverfahren der Hochschulen nicht mehr teil. Am 14. August 2012 werden die entsprechenden Ablehnungsbescheide in Ihrem Postfach bereitgestellt. Gleichzeitig werden Sie über das Ergebnis des Vorauswahlverfahrens benachrichtigt. Sie erfahren also, an welchen Hochschulen Sie tatsächlich am Auswahlverfahren in der Hochschulquote teilnehmen. Mit der elektronischen Bereitstellung der Bescheide ist das Auswahlverfahren in der Abiturbestenquote und in der Wartezeitquote abgeschlossen. In diesen beiden Quoten gibt es kein Nachrückverfahren. Nicht angenommene Studienplätze werden anschließend im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Bei der Studienplatzvergabe im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) werden neben der Durchschnittsnote noch weitere Kriterien berücksichtigt. Die einzelnen Hochschulen können also wie Sie im vorhergehenden Kapitel bereits gesehen haben unterschiedliche Auswahlregeln verwenden. So gibt es Hochschulen, die ausschließlich so genannte numerische Kriterien verwenden. Darunter werden Kriterien wie die Durchschnittsnote, die besondere Berücksichtigung von Einzelnoten des Zeugnisses oder die Bonierung einer einschlägigen Berufsausbildung verstanden. Bei diesen numerischen Auswahlverfahren können die Ranglisten unmittelbar, nachdem die Studienplätze in der Abiturbestenquote und in der Wartezeitquote vergeben wurden, ermittelt werden. Bei anderen Aus- Erste Stufe Am 3.September 2012 wird eine Zwischenbilanz gezogen. Neben den Ergebnissen aller numerischen Ranglisten liegen dann bereits einige Hochschulranglisten vor, so dass eine große Zahl von Bewerbern schon zugelassen werden kann. Die anderen müssen sich leider noch bis 24. September 2012 gedulden. Wie dies im Einzelnen aussieht, kann man am besten an einigen Beispielen verdeutlichen: Beispiel 1: Peter K. kann an seiner an erster Stelle genannten Hochschule zugelassen werden. Die noch ausstehenden Entscheidungen seiner nachrangig genannten Hochschulen sind für ihn daher ohne Bedeutung. Beispiel 2: Nina D. konnte an den Hochschulen, die sie an erster und zweiter Stelle genannt hatte, nicht vorausgewählt werden. Von ihrer dritten Hochschule erhielt sie allerdings ein Studienangebot. Auch für sie steht damit das Ergebnis der Studienplatzvergabe fest, unabhängig davon, ob sie von ihrer vierten Hochschule, deren Rangliste noch nicht feststeht, noch ein Studienangebot bekommen könnte. Beispiel 3: Franz K. hat leider das Vorauswahlverfahren seiner ersten Hochschule nicht bestanden. Bei Hochschule Nummer zwei hat er die Vorauswahl überstanden, das Ergebnis der Auswahlgespräche steht allerdings noch nicht fest, so dass hier noch keine Ranglisten vorliegen. Hochschule drei hat ausschließlich nach numerischen Kriterien entschieden. Dort kann Franz K. einen Studienplatz erhalten. Da er sich aber im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch verbessern kann, erhält er *Wenn Sie Ihren Bescheid weiterhin mit der Post erhalten wollen, müssen Sie dies bei der Antragstellung angeben. Diese Angabe kann für das Wintersemester 2012/13 dann nicht mehr geändert werden!

17 15 noch keinen Zulassungsbescheid. Er muss also noch bis 24. September 2012 abwarten. Wichtig ist: Am 3. September 2012 werden nur Zulassungsbescheide und keine Ablehnungsbescheide verschickt. Mitteilung im Internet Welche Hochschulen bereits zum 3. September 2012 ihre Ranglisten abschließend aufgestellt haben, kann bei Drucklegung dieses Heftes noch nicht gesagt werden. Unter werden Sie aber die entsprechenden Hinweise finden. Zweite Stufe Die zweite Stufe des Auswahlverfahrens findet am 24. September 2012 statt. Dann liegen alle Ranglisten vor. Gleichzeitig ist auch bekannt, wer von den Anfang September 2012 Zugelassenen den Studienplatz angenommen hat, wo also Studienplätze erneut vergeben werden können. Für Franz K. aus unserem Beispiel Nr. 3 stellt sich dann die spannende Frage: Konnte er im Auswahlgespräch soweit Punkte sammeln, dass ihm seine Hochschule Nr. 2 ein Zulassungsangebot macht. Oder kann er nur an seiner dritten Hochschulen, an der er den Studienplatz ja bereits sicher hatte, studieren. Für jede Hochschule werden nach den jeweils eigenen Auswahlkriterien Ranglisten aufgestellt, in denen die Bewerber in eine eindeutige Rangfolge gebracht werden. Im Anschluss wird geprüft, ob und wenn ja wo Zulassungsmöglichkeiten bestehen. Bei mehreren Zulassungsmöglichkeiten erfolgt die Zulassung an der an günstigster Stelle (Ortspräferenz) stehenden Hochschule. Ebenfalls am 24. September 2012 werden die Ablehnungsbescheide verschickt. Bewahren Sie die Bescheide im eigenen Interesse auf, da Sie diese evtl. zum Nachweis bei anderen Institutionen benötigen. Einschreibung bei der Hochschule Im Zulassungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt, bis wann Sie sich bei der Hochschule einschreiben müssen. Hinweise zur Einschreibung sind entweder auf dem Zulassungsbescheid ausgedruckt oder Sie erhalten diese mit den Einschreibungsunterlagen von der Hochschule. Bei der Einschreibung müssen Sie krankenversichert sein. Weitere Hinweise finden Sie im Internet unter Service Download/Nützliches/ Merkblatt über die Krankenversicherung. Nachrückverfahren Studienplätze, die nicht angenommen wurden, werden von den Hochschulen bzw. im Auftrag der Hochschulen von»hochschulstart.de«im Nachrückverfahren vergeben. Der Versand der Zulassungsbescheide erfolgt am 8. Oktober 2012 (1. Nachrückverfahren) und am 18. Oktober 2012 (2. Nachrückverfahren). Nichtannahme des Studienplatzes Wenn Sie den Studienplatz nicht annehmen (egal aus welchem Grund), brauchen Sie hierzu keine Erklärung abzugeben; bitte sehen Sie in diesem Fall von Mitteilungen an die Hochschule oder»hochschulstart.de«ab. Bei der Nichtannahme des Studienplatzes ist eine Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren zum Wintersemester 2012/13 nicht möglich. Ablehnungsbescheid Auf dem Ablehnungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt, welchen Platz Sie unter den Mitbewerbern eingenommen haben. Sie können aus dem Ablehnungsbescheid Ihren jeweiligen Rangplatz und den Grenzrang ersehen. Der Grenzrang ist der Rangplatz, auf dem sich der letzte noch Ausgewählte in der Rangliste befindet. Die Auswahlgrenzen eines Vergabeverfahrens werden ausschließlich von der Konkurrenzlage bestimmt, d. h. einerseits von der Anzahl der vorhandenen Studienplätze und andererseits von der Zahl der Bewerber sowie deren für die Rangplatzbestimmung maßgeblichen Daten. Sie finden die Auswahlgrenzen im Internet Die oft geäußerte Ansicht, die abgelehnten Bewerber würden in eine Warteliste eingetragen und dort von Vergabeverfahren zu Vergabeverfahren einen besseren Rangplatz einnehmen, ist falsch. An jedem Vergabeverfahren nehmen alte und neue Bewerber teil. Daher müssen die Rangplätze aller Bewerber auf den Auswahlranglisten jedes Mal neu bestimmt werden. Ihre Rangplätze können sich dabei von einem zum anderen Vergabeverfahren verbessern, aber auch verschlechtern. So verschlechtert sich z. B. Ihr Rangplatz auf der Rangliste für die Abiturbesten, wenn die Zahl der Bewerber mit besserer Durchschnittsnote im nächsten Vergabeverfahren größer ist als bisher. Bitte bedenken Sie, dass Verfahrensergebnisse eines zurückliegenden Semesters nur eingeschränkt zu Prognosen für künftige Auswahlgrenzen herangezogen werden können. Wegen des unterschiedlichen Verhältnisses der Studienplatzangebote und der Bewerbungen zueinander sollten Sie nur die Ergebnisse von Sommer- mit Sommersemestern bzw. Winter- mit Wintersemestern miteinander vergleichen. Losverfahren Sollten nach Abschluss der Nachrückverfahren wieder Studienplätze frei werden, vergeben die Hochschulen diese in einem Losverfahren. Damit Sie die noch freien Studienplätze schneller finden, ist ab 30. August 2012 unter eine Börse für diese Restplätze eingerichtet worden. Über dieses Web-Portal können die Hochschulen die noch verfügbaren Studienange-bote darstellen. Für die Anmeldung zum Losverfahren müssen Sie direkt mit den betreffenden Hochschulen Kontakt aufnehmen. Die Hochschulen haben auf ihren Internet-Seiten ein entsprechendes Online-Formular eingerichtet. Studienplatztausch Beachten Sie bitte, dass der Ihnen zugewiesenen Studienplatz nicht geändert werden kann. Ein Studienplatztausch ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der beteiligten Hochschulen möglich. Informationen erhalten Sie ausschließlich bei den Hochschulen. II

18 16 Von der Schule zur Hochschule Für viele ein Weg über»hochschulstart.de«dieses Kapitel und die Übersicht auf Seite 4 zeigen Ihnen, für wen»hochschulstart.de«zuständig ist und für wen nicht. An die auf der Seite 19 genannten Stellen wenden Sie sich bitte bei Fragen, die dieses Heft nicht beantworten kann. Für Erstsemester»hochschulstart.de«vergibt Studienplätze nur für das erste Semester, d. h. grundsätzlich nur an Studienanfänger. Studienanfänger in diesem Sinne und damit berechtigt für eine Bewerbung bei»hochschulstart.de«sind auch Personen, die in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind oder waren, bereits ein anderes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben, ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem anderen, noch nicht abgeschlossenen Studiengang erworben haben und damit das gewünschte Studium aufnehmen wollen (sog. besondere Hochschulzugangsberechtigung), im gewünschten Studiengang aufgrund einer einstweiligen gerichtlichen Anordnung nur vorläufig eingeschrieben sind; sie bewerben sich, um eine endgültige Zulassung zu erhalten, in Medizin nur eine auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkte Zulassung haben (sog. Teilstudienplatz); sie bewerben sich, um eine unbeschränkte Zulassung zu erhalten, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind oder waren, Gasthörer sind, von einem Fachhochschulstudiengang zum gleichnamigen wissenschaftlichen Hochschulstudiengang wechseln wollen. Schon eingeschrieben? Für Bewerber, die bereits an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland als Student eingeschrieben sind, ist eine Bewerbung bei»hochschulstart.de«in demselben Studiengang und in derselben Hochschulart im Allgemeinen ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Verbleib am bisherigen Studienort eine außergewöhnliche Härte darstellen würde. Eine außergewöhnliche Härte ist in diesem Fall gegeben, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern. Derartige Härtegründe können jedoch nur anerkannt werden, wenn sie nach der Einschreibung eingetreten sind. Es muss eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Ein solcher Antrag kommt daher nur für wenige Personen in Betracht. Näheres zur Geltendmachung der Gründe für den Studienortwechsel finden Sie im Internet unter Service Download/Nützliches/ Der Härtefallantrag. Älter als 55 Wer zum 15. Juli 2012 das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann am Vergabeverfahren nur unter folgender Voraussetzung beteiligt werden: Es müssen schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe nachgewiesen werden, die unter Berücksichtigung der persönlichen Situation für die Aufnahme des beabsichtigten Studiums sprechen. Sie müssen diese schwerwiegenden wissenschaftlichen bzw. beruflichen Gründe, die Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Situation für das beabsichtigte Studium geltend machen, auf einem besonderen Blatt darlegen und entsprechende Belege beifügen. Sofern die Gründe nicht anerkannt werden können, muss der Zulassungsantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, auch wenn Sie z. B. eine sehr gute Durchschnittsnote oder eine sehr lange Wartezeit haben. Studienunterbrecher Bewerber, die bereits früher einmal im gewünschten Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, aber das Studium abgebrochen haben, können ihren Zulassungsantrag bei»hochschulstart.de«einreichen. Auch diese Studienunterbrecher können jedoch nur einen Studienplatz für das erste Semester erhalten. Sofern ihnen zuvor vom Prüfungsamt der Hochschule bzw. vom zuständigen staatlichen Prüfungsamt frühere Leistungen anerkannt wurden, können sie bei der Einschreibung beantragen, in ein höheres Semester eingestuft zu werden. Solche Personen können sich aber auch direkt bei der Hochschule um die Zulassung im höheren Semester bewerben. Gleiches gilt, wenn frühere Studienleistungen auf den gewünschten Studiengang angerechnet werden können (aufgrund eines Studiums in einem anderen Studiengang oder im Ausland). Zweitstudium Dieser Abschnitt betrifft nur Studienbewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Wenn Sie bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule besitzen und sich bei»hochschulstart.de«bewerben, gelten für Sie die besonderen Bestimmungen für Zweitstudienbewerber. Beim Ausfüllen des Zulassungs-

19 17 antrages müssen Sie gewisse Besonderheiten beachten, auf die in den weiteren Erläuterungen hingewiesen wird. Die Entscheidung über die Zulassung trifft»hochschulstart.de«, bei wissenschaftlichen Gründen nach den Feststellungen der Universität. Zweitstudienbewerber, die wissenschaftliche Gründe für ihren Zweitstudienwunsch geltend machen, fordern deshalb bitte so früh wie möglich ein Gutachten von der Hochschule an. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter Service Download/Nützliches/ Die Zulassung zum Zweitstudium. Deutsche und die den Deutschen gleichgestellten Ausländer, die ein Studium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, müssen ihren Zulassungsantrag wie Erststudienbewerber stellen. Ausländische Studienbewerber Zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt sind: Ausländische EU-Bürger, d. h. Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen Union angehören; das sind Island, Liechtenstein und Norwegen. Bildungsinländer, d. h. jene Ausländer und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Als Bildungsinländer werden auch jene Ausländer und Staatenlose behandelt, die ihre Studienberechtigung für den nunmehr gewünschten Studiengang erst durch ein Erststudium in Deutschland erworben haben sie bewerben sich also bei»hochschulstart.de«als Zweitstudienbewerber; vgl. vorstehenden Abschnitt Zweitstudium. In Deutschland wohnende Bewerber, die selbst nicht Staatsangehörige eines EU- Staates bzw. Norwegens, Islands oder Liechtensteins sind, deren Familienangehörige aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind. Dies bedeutet, dass die vorstehend genannten, den deutschen Studienbewerbern gleichgestellten Ausländer, die an einer deutschen Hochschule in einem der auf Seite 4 dieses Hef- tes genannten Studiengänge studieren wollen, ihren Zulassungsantrag bei»hochschulstart.de«einreichen müssen. Über die Anträge wird grundsätzlich nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen entschieden; die wenigen Besonderheiten sind nachfolgend dargestellt. Alle übrigen Ausländer bewerben sich direkt bei der gewünschten Hochschule, die sie über die Zulassungsbedingungen unterrichtet; dies gilt auch für jene, die eine Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Bundes - republik Deutschland erworben haben, ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben und nun ein zweites Studium an einer deutschen Hochschule anstreben. Der Zulassungsantrag muss für das Wintersemester 2012/13 in der Regel am 15. Juli 2012 (Ausschlussfrist) bei der gewünschten Hochschule vorliegen. Die Hochschulen können aber für ausländische Studienbewerber abweichend von den Regelungen für Deutsche die Vergabe der Studienplätze im Jahresrhythmus sowie als einzigen Bewerbungstermin dann immer (auch für ein Wintersemester) den 15. Januar vorsehen. Bitte erkundigen Sie sich bei der gewünschten Hochschule nach der Bewerbungsfrist! Anzeige STUDIENPLATZ DETAILS MACHEN DEN UNTERSCHIED: WIR HELFEN! Bundesweit Studienplatzklagen für: Medizin Zahnmedizin Psychologie Pharmazie Lehramt BWL Jura u.v.m. freecall: Alle Infos sowie kostenlose Broschüre unter: BIRNBAUM &PARTNER RECHTSANWÄLTE Hohenstaufennring Köln Telefon Telefax info@birnbaum.de Autoren von Ratgeber Studienplatzklage Berater des AStA der Universität zu Köln und der RWTH Aachen bekannt aus n-tv Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren zahlreiche Publikationen Refernten der Bundesvereinigung Öffentliches Recht und des Deutschen Anwaltsinstituts facebook.com/studienplatzklage

20 18 Seit einigen Jahren besteht für ausländische Bewerber die Möglichkeit, sich für eine Reihe von Hochschulen über die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbe - werbungen, besser bekannt als uni-assist, zu bewerben. Wer sich über uni-assist bewerben kann und welche Hochschulen uniassist-hochschulen sind, erfahren Sie unter im Internet. Sie finden dort auch ausführliche Informationen und Hinweise über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens und was dabei zu beachten ist. Deutschen gleichgestellte ausländische Studienbewerber vergewissern sich bitte, dass ihr Zeugnis auch in Deutschland zur Aufnahme des gewünschten Studiums berechtigt. Bei der Bewerbung ist nicht nur eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, sondern auch der amtlichen Übersetzung beizufügen. Die Durchschnittsnote berechnet»hochschulstart.de«, sofern sie nicht bereits vom zuständigen Ministerium (Bereich Kultus oder Zeugnisanerkennungsstelle) festgelegt worden ist. Weitere Hinweise finden Sie im Internet, unter Service - Download/Nützliches/ Mit ausländischem Pass an deutsche Hochschulen. Ausländische Studienbewerber müssen bei der Einschreibung an der Hochschule (nicht gegenüber»hochschulstart.de«) deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die sie zum Studium an einer deutschen Hochschule befähigen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse werden, soweit kein Befreiungsgrund vorliegt, entweder durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH oder den Test Deutsch als Fremdsprache TestDaF oder den Prüfungsteil Deutsch durch die Feststellungsprüfung an Studienkollegs* nachgewiesen. Eine bestandene DSH, ein TestDaF oder der Prüfungsteil Deutsch eines Studienkollegs* wird von allen deutschen Hochschulen als Sprachnachweis anerkannt. Die DSH wird von den Hochschulen und Studienkollegs* angeboten und abgehalten. Das Ergebnis der DSH wird auf drei Niveaustufen ausgewiesen (DSH 1, DSH 2, DSH 3). Eine mindestens mit der Gesamtnote DSH-2 bestandene Sprachprüfung gilt als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen und -abschlüssen. Mit Erreichen der Stufe DSH-3 werden besonders gute Deutschkenntnisse nachgewiesen. Soweit eine Hochschule für bestimmte Studienzwecke von der sprachlichen Studierfähigkeit abweichende geringere Anforderungen (DSH-1) festgelegt hat, ist eine darauf beruhende Zulassung oder Einschreibung ohne bindende Wirkung für eine Zulassung oder Einschreibung bei einem Wechsel des Studienganges an der selben Hochschule oder für die Zulassung/Einschreibung an anderer Hochschule, falls dafür andere sprachliche Anforderungen festgelegt sind. Der Test Deutsch als Fremdsprache wird vom TestDaF-Institut an lizensierten Testzentren in Deutschland und weltweit abgenommen. TestDaF unterscheidet in allen Teilprüfungen drei Niveaustufen (TDN 3, TDN 4, TDN 5), wobei ein mit mindestens TDN 4 in allen Teilprüfungen bestandener TestDaF als Sprachnachweis uneingeschränkt für die Zulassung und Einschreibung zu allen Studiengängen gilt. Der Prüfungsteil Deutsch orientiert sich in Umfang, Form und Inhalt an der DSH. Der im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs* bestandenen Prüfungsteil Deutsch gilt als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen und -abschlüssen. Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit sind befreit: Inhaber eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) entspricht, Inhaber des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II), Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut oder im Ausland von einen Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde oder Inhaber des Kleinen Deutschen Sprachdiploms oder des Großen Deutschen Sprachdiploms, die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Uni - versität München verliehen werden. Die örtlichen Zulassungs- und Einschreibbestimmungen können bestimmte Gruppen von Bewerbern ganz oder teilweise vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit befreien oder für sie besondere Regelungen treffen, zum Beispiel aufgrund eines abgeschlossenen germanistischen Studiums oder für befristete Studienaufenthalte ohne formellen Studienabschluss. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, durch den Besuch studienbegleitender Sprachlehrveranstaltungen die sprachliche Studierfähigkeit zu erweitern. Die Voraussetzungen für die Befreiung können also von Hochschule zu Hochschule leicht unterschiedlich sein; weitere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte bei den Hochschulen und beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Postfach , D Bonn. * Ausländische Studienbewerber, deren Vorbildungsnachweis im Heimatland ein Studium ermöglicht, aber nicht mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbar ist, müssen sich der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Hochschulstudiums (Feststellungsprüfung) unterziehen. Die Feststellungsprüfung wird am Studienkolleg durchgeführt. Die Studienkollegs sind an den Hochschulen eingerichtet. Auskunft zur Aufnahme in ein Studienkolleg erteilen die Hochschulen. Anzeigen Abitur bestanden, aber noch keinen Studienplatz? Dann ist Ihr Ansprechpartner Reinhard Karasek Rechtsanwalt Tel Ihr Spezialist für Numerus-Clausus-Recht mit langjähriger Erfahrung Fax: info@kanzlei-karasek.de Im Verbund der Rechtsanwälte gegen NC Ihr Weg zum Wunschstudium Studienplatzklagen Sonderanträge/Härtefälle Eilanträge alle Studienfächer! bundesweit!

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